Philosophie Wörterbuch

Allquant

Allquantor, universeller Quantor, Generalisator

Als Allquantor, universellen Quantor oder Generalisator bezeichnet man den Quantor der Generalisierung.

Für den Allquantor werden gewöhnlich die Symbole &; und Allquantor; verwendet. Mitunter, vor allem in älterer Literatur, findet man auch die Symbole (…), P und A.

Der Allquantor wird entsprechend seiner Bedeutung als für alle oder für jedes gelesen.

Frege, der die Quantorennotation eingeführt hat, betrachtet ein universelles Urteil wie Alle A sind B als mit der Aussage identisch Es gilt für jedes x: wenn x ein A ist, ist x ein B.

Beispiel: Alle Raben sind schwarz, lässt sich nach Frege lesen als: Wenn x ein Rabe ist, dann ist x schwarz.

Wenn R als Abkürzung von ist ein Rabe und S als Abkürzung von ist schwarz verwendet wird, kann diese Aussage wie folgt symbolisiert werden: &;x (Rx &; Sx).

Das Urteil Kein Rabe ist schwarz hat demnach die Form: &;x (Rx &; &;Sx).

In der klassischen zweiwertigen Prädikatenlogik lässt sich der Allquantor auf den Existenzquantor zurückführen: &;x A(x) lässt sich nämlich lesen als: &;&;x &;A(x).

Urteile, die Allquantoren enthalten, heißen universale Urteile.

Allschl

Allschluß

Der Allschluß ist nach Carnap einer der Haupttypen des Induktionsschlusses.

Es wird von einer Stichprobe auf eine Hypothese vom Charakter eines Allsatzes geschlossen.

Altamehr

Wahrheitswertfunktionen für Alternativen

Am häufigsten wird in der mehrwertigen Logik dieWahrheitswertfunktion vel1 verwendet, die bereitsbei &;ukasiewicz[1] und allgemeiner bei Post [2] und &;ukasiewicz/Tarski[3] vorkommt.

Diese &;ukasiewicz-Tarksi-Alternative ist definiert:

vel1(x, y) =df max(x, y).

Sie erfüllt die Normalbedingung der Alternative.

Jeder T-Norm t lässt sich eine Alternative velt zuordnen, die wie folgt definiert ist:

velt (x, y) =df 1 – t(1 – x, 1 – y).

Diese Funktion ist die sogenannte T-Conorm. Jede T-Conorm erfüllt die Normalbedingung der Alternative.

Die &;ukasiewicz-Tarski-Alternative ist die zur &;ukasiwicz-Tarski-Konjunktion gehörende T-Conorm.

Ein zweites Beispiel einer mehrwertigen Alternative, die Bounded Sum bzw. starke Alternative, wird nach der Formel

vel2(x, y) =df min(1, x + y)

berechnet. Auch diese Alternative erfüllt dieNormalitätsbedingung und ist die zurBounded Differencegehörende T-Conorm.

Die Yager-Union wird fürp &; 1 wie folgt berechnet:

vel3p (x, y) =df min(1,(xp+yp)1/p)

Ob es sich bei dieser Alternative um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Werner-Union wird für0 &;g &; 1 wie folgt berechnet:

vel4g (x, y) =df g * max(x, y) + 0.5 * (1 – g) * (x + y).

Ob es sich bei dieser Alternative um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Hamacher-Sum berechnet sich nach der Formel:

vel5 (x, y) =df (x + y – 2 * x * y) / (1 – x * y), falls x * y &; 1, 1 sonst.

Ob es sich bei dieser Alternative um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Hamacher-Unionberechnet sich für g&; -1 nach der Formel:

vel6g (x, y) =df((g – 1) * x * y + x + y) / (1 + g * x * y);

Ob es sich bei dieser Alternative um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Schweizer-(1)-Union ergibt sich für p > 0 nach der Formel:

vel7p (x, y) =df1 – max(0, min(1,((1-x)p+(1-y)p-1)1/p))

Für p = 1 ergibt sich die Bounded Sum.

Ob es sich bei jeder Schweizer-(1)-Union um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Schweizer-(2)-Union ergibtsich für p > 0 nach der Formel:

vel8p (x, y) =df 1-1/((1-x)-p+(1-y)-p-1)

Für p = 1 ergibt sich für die Hamacher Sum.

Ob es sich bei der Schweizer-(2)-Union um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Schweizer-(3)-Unionist für p > 0 definiert. Die Wahrheitswertfunktion wird wie folgt berechnet:

vel9p (x, y) =df (xp+yp-xp*yp)1/p

Für p = 1 ergibt sich die Formel:

vel91 (x, y) =df x + y – x * y

Diese Formel ist nur bei unendlicher Quasiwahrheitswertmenge oder im zweiwertigen Fall sinnvoll. Diese Alternative erfüllt die Normalbedingung der Alternative und ist diezum Algebraic Product gehörende T-Conorm.

Ob es sich bei jeder Schweizer-(3)-Union um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Dombi-Union ist für p > 0 und p &; 1 definiert. Sie berechnet sich wie folgt:

vel101 (x, y) =df 1 falls x = 1 oder y = 1, sonst 1 – 1 / (1 + ((x/(1-x))p+(y/(1-y))p)1/p)

Ob es sich bei der Dombi-Union um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Weber-Union istfür p &; -1 definiert. DieseAlternative wird wie folgt berechnet:

vel111 (x, y) =df min(1,x+y+p*x*y)

Für p = 0 ergibt sich die Bounded Sum. Für p = -1 ergibt sich

vel11-1 (x, y) =df x + y – x * y

Diese Alternative war schon ein Spezialfall der Schweizer-(3)-Unionfür p = 1. Diese Formel ist nur bei unendlicher Quasiwahrheitswertmenge oder im zweiwertigen Fall sinnvoll. Diese Alternative erfüllt die Normalbedingung der Alternative und ist diezum Algebraic Product gehörende T-Conorm.

Ob es sich bei jeder Weber-Union um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Die Dubois-Union ist fü0 &; p &; 1 definiert und berechnet sich wie folgt:

vel12p (x, y) =df1, falls x = 1 oder y = 1, sonst 1 – (1-x) * (1-y) / max(max(1-x,1-y),p)

Ob es sich bei der Dubois-Union um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Das Dual-of-Geometric-Meanwird wie folgt berechnet:

vel13p (x, y) =df1 – ((1-x)*(1-y))1/2

Ob es sich beim Dual-of-Geometric-Mean um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.

Das Dual-of-Harmonic-Meanwird wie folgt berechnet:

vel13p (x, y) =df1 falls x = 1 und y = 1, sonst (x+y-2*x*y)/(2-x-y)

Ob es sich beim Dual-of-Harmonic-Mean um eine T-Conorm handelt bleibt zu prüfen.


[1] &;ukasiewicz, J.: O logice trójwarto&;ciowej, Ruch Filozoficzny 5 1920, 170f.;
engl. in: &;ukasiewicz, J.: Selected Works (ed. L. Borkowski)Amsterdam/London/Warschau 1970
[2] Post, E. L.: Introduction to a general theory of elementarypropositions. American Journal Mathematics 43 (1921), 163 – 185
[3] &;ukasiewicz, J./Tarski, A.: Untersuchungenüber den Aussagenkalkül,Comptes Rendus Séances Société des Sciences et Lettres Varsovie, Cl. III, 23 (1930), 30 – 50

Altruism

Altruismus

Altruismus ist eine ethische Einstellung, die, von Selbstlosigkeit und Uneigennützigkeit geleitet, auf das Wohl anderer, in letzter Konsequenz auf das allgemeine Wohl der Menschheit ausgerichtet ist.

Für Comte basiert der Altruismus auf den natürlichen Tendenzen des Menschen zur Vergemeinschaftung, wodurch sich das Gefühl und das Handeln des Menschen über die egoistischen Tendenzen hinweg zu einer umfassenden Gemeinschaft ausrichten.

Der moral sense von Hutcheson veranlaßt den Menschen zur Billigung altruistischer Motive bzw. Dispositionen und zur Mißbilligung menschenfeindlicher Neigungen.

Häufig findet sich ein gemäßter Altruismus, dann nämlich, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die altruistische Position letztlich dem eigenen Wohl dient.

Eine Position, die das eigene Glück, den eigenen Schmerz, die eigene Lust, das eigene Wohlergehen o. ä. einbezieht, ist strenggenommen kein Altruismus, wird aber manchmal als ein solcher beschrieben. Insofern sind utilitaristische Theorien zumeist keinesfalls altruistisch.

Analogie

Methode der Analogie

Die Methode der Analogie ist eine der Methoden zur Untersuchung kausaler Zusammenhänge. Diese Methode geht davon aus, dass falls zwei oder mehr Fälle einer der Untersuchung unterliegenden Erscheinung nur einen Umstand gemeinsam haben, dieser Umstand die Ursache oder die Folge dieser Erscheinung ist.

Aktideal

Aktualistischer Idealismus

Der aktualistische Idealismus ist eine stark von Hegel geprägte philosophische Schule im späten 19. Jahrhundert und im frühen 20. Jahrhundert. Die Hauptvertreter sind:

  • Croce, Benedetto
  • Gentile, Giovanni
  • Collingwood, Robin George

Alethio

Alethiologie

Als Alethiologie bezeichnet u. a. Lambert die Lehre von der Wahrheit. Für Lambert ist die Alethiologie damit die Lehre von den unmittelbaren Grundbegriffen und ihren inneren Zusammenhängen. Diese Grundbegriffe haben in Bezug auf die Erfahrungswissenschaften einen apriorischen Status.

Algebra

Logische Algebra

Logische Algebra (engl. algebra of logic) oder Algebra der Logik nennt man die Darstellung der Aussagenlogik und Mengenlehre des Logikers G. Boole in seinem Werk Laws of Thought (1854). Man spricht daher auch von der Booleschen Algebra. Sie ist nicht zu verwechseln mit der algebraischen Logik zu der z. B. auch die Logik von McColl , die Zylinderalgebra, die substitutiv indizierte Algebra und die polyadische Algebra gehört.

Analog der mathematischen Algebra, in der Buchstaben Zahlen vertreten, verwendet die logische Algebra Buchstaben – die sog. Variablen – anstelle von Aussagen oder Mengen und Operationszeichen anstelle von Operationen mit Aussagen oder Mengen.

Die Gleichungen des Systems können als Sätze über Aussagen oder Mengen interpretiert werden.

Ernst Schröder hat diese Darstellungsform in seinen Vorlesungen über die Algebra der Logik (Bd. 1 – 3, 1890-1905) weiterentwickelt.

Venn systematisierte in seinen Arbeiten das in der Algebra der Logik gegen Ende des 19. Jh. gesammelte Material.

Zur Algebra der Logik haben beispielsweise auch Jevons, Porezki und Bunizki gearbeitet.

Algebra2

Algebraische Logik

Als algebraische Logik bezeichnet man logische Theorien, die vorwiegend mit den Mitteln der Algebra arbeiten.

Das bekannteste Beispiel für eine algebraische Logik ist die Algebra der Logik. Andere Beispiele sind die Aussagenlogik von McColl, die Zylinderalgebra, die substitutiv indizierte Algebra und die polyadische Algebra.


Abtreib

Abtreibung

Einordnung des Problems

Die Abtreibung ist nach wie vor ein zentrales Problem der medizinischen Ethik.

Eine präzise Trennung der Abtreibungsproblematik von der Euthanasisproblematik ist nicht möglich, aber wohl auch nicht nötig.

In vielen Punkten eng verwandt mit der Abtreibungsproblematik ist die Diskussion um die In-Vitro-Fertisilation.

Die Argumente für die Abtreibung laufen gewöhnlich darauf hinaus, zu zeigen, dass die Argumente für die Abtreibung inkonsistent sind. Aber selbst wenn alle bisherigen Theorien gegen die Abtreibung inkonsistent wären, wäre das zwar ein Indiz, aber keine Begründung für eine Position, die Abtreibungen zulässt.

Die konservative Position

Die konservative Position lässt sich wie folgt rekonstruieren:

  1. Es ist unrecht, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.
  2. Ein menschlicher Fötus ist ein unschuldiges menschliches Wesen.
  3. Also: Es ist unrecht, ein menschliches Fötus zu töten.

Häufig wird versuch diese Position mit einer Ablehnung der zweiten Prämisse zurückzuweisen. Dagegen halten die Vertreter der konservativen Position das Sorites-Argument, man solle doch zeigen, wann menschliches Leben beginnt, man solle einen Punkt aufzeigen der eine moralisch bedeutsamen Zäsur markiert. Argumente zur Auflösung das Sorites-Paradox sind daher immer auch für die Abtreibungsdebatte wichtig.

Als Thesen für eine solche Zäsur sind vorgeschlagen worden:

  1. Geburt
  2. Lebensfähigkeit
  3. Bewegung des Fötus
  4. Einsetzen des Bewußtseins
  5. Befruchtung der Eizelle

Die Befruchtung der Eizelle diskutiere ich im Zusammenhang mit der In-Vitro-Fertilisation.

Gegen die Geburt als Kriterium kann vor allem das Sorites-Argument selbst herhalten. Die Geburt als Kriterium ist kaum nachzuvollziehen, da sich das Kind kurz vor der Geburt und das nach der Geburt kaum voneinander unterscheiden und in beiden Fällen die gleiche Fähigkeit hat Schmerz zu empfinden. Der wesentlichste Unterschied ist, ob es zu sehen ist oder nicht (und selbst dieser Unterschied ist bei der heutigen Technik keiner mehr). Folglich ist dieses Kriterium keines.

Das Kriterium der Lebensfähigkeit soll diesem Gegenargument standhalten. Wir wollen diese Position die Position der Lebensfähigkeit nennen. Dem Kriterium der Lebensfähigkeit ist entgegengehalten worden, dass sich die Zeit ab der der Fötus außerhalb des Mutterleibs überleben kann, mit der Entwicklung der medizinischen Technik und der medizinischen Erkenntnisse verändert hat. Aber dies ist kein Einwand, sondern nur eine Bemerkung, die auf die Konsequenz einer solchen Position hinweist: Mit Entwicklung der medizinischen Technik müsste n Vertreter dieser Position auch eine Änderung des spätestens Abtreibungszeitpunktes annehmen. Aber dies können Vertreter dieser Position ja durchaus zugestehen. Die Position scheint damit konsistent vertretbar. Die Vertreter die Position müßten allerdings auch einen Unterschied zu verschiedenen Orten (wegen der unterschiedlichen Ausstattungsstandards) akzeptieren.

Letzteres führt allerdings zu einigen Problemen, da sich, wenn Schwangere von einem Ort zum anderen reisen, sich die Situation für das Ungeborene ändert.

Ein weiteres der diskutierten Kriterien für den Schwangerschaftsabbruch war die Bewegung des Fötus. Dabei macht es durchaus einen Unterschied, ob man den Zeitpunkt wählt zu dem die Mutter die Bewegung spürt oder der Zeitpunkt zu dem sich der Fötus bewegt (wann letzteres der Fall ist ließ sich nun auch wiederum verschieden bestimmen, mit weitreichenden Konsequenzen für die Entscheidung). Die Frage ist zudem, ob eine solche Ansicht nicht konsequenterweise zur Diskriminierung von Menschen mit fehlendem physischen Bewegungsvermögen führt. Aber dies sind alles keine brauchbaren Argumente gegen die Bewegungsthese, sondern nur Aufforderungen diese These zu präzisieren.

Das Kriterium des Bewußtseins ist etwas außer Mode gekommen, da unklar ist, ab wenn der Fötus in der Lage ist, Schmerz zu empfinden und erst recht, ab wann man ihm Bewußtsein zusprechen kann. Allein dies sind keine Argumente gegen das Kriterium, sondern ein Forschungsprogramm.

Die Folgen restriktiver Gesetze

Es gibt einige Argumente, die nicht die 2. Prämisse der konservativen Position angreifen, sondern aus eigener Motivation den Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen.

Das erste Argument lautet: Gesetze gegen die Abtreibung verhindern die Abtreibung nicht, sondern drängen sie lediglich in den Untergrund. Sie gehen zu Kurpfuschern oder versuchen es mit primitiven Mitteln selbst. Daher besteht die Wirkung des Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen in der Zunahme von Schwierigkeiten und Gefahren für Frauen mit ungewollten Schwangerschaften.

Dieses Argument wird übrigens auch in der Diskussion der Drogenproblematik gerne gebraucht.

Man beachte, dass sich dieses Argument gegen ein rechtliches Abtreibungsverbot richtet, jedoch die Abtreibung keineswegs moralisch rechtfertigt oder verwirft. Somit betrifft dieses Argument die Abtreibungsgesetzgebung, nicht aber die Moral des Schwangerschaftsabbruchs.

Es ist weder ein Argument gegen die konservative Position, noch eines gegen die Position der Lebensfähigkeit, die Bewegungsposition oder die Bewußtseinposition.

Abtreibung ist nicht Gesetzessache

Es gibt ein weiteres Argument für die Abtreibung, nämlich jenes, das die Gesetzgebung sich in diesem Punkt nicht in das Leben einzumischen habe.

Dieses Argument findet sich in allgemeinerer Form schon bei Mill. Dieser schreibt:

"Daß der einzige Zweck, zu welchem über irgendein Mitglied eines zivilisierten Gemeinwesens gegen dessen Willen rechtmäßig Macht ausgeübt werden darf, darin besteht, andere vor Schaden zu schützen […]. Niemand kann rechtmäßig gezwungen werden zu handeln oder nicht zu handeln, weil es für ihn besser wäre, weil es ihn glücklicher machen würde, weil es nach der Meinung der anderen weise oder sogar richtig wäre."

Diejenigen die Abtreibung für ein Verbrechen ohne Opfer halten, sagen also

  1. dass jeder Mensch in bezug auf Abtreibung so denken und handeln kann wie ihm beliebt,
  2. kein Teil des Gemeinwesens versuchen sollte, andere zu zwingen, sich seiner besonderen Sichtweise anzuschließen.

Dieses Argument krankt daran, dass noch zu zeigen wäre, dass es sich hier um ein Verbrechen ohne Opfer handelt. Dieses Argument mag bei der Homosexualität arbeiten, im Falle der Abtreibung funktioniert es aber nicht, solange diese Voraussetzung nicht gezeigt und damit die Debatte am alten Punkt angelangt ist.

Oder sagen wir es präziser, dieses Argument ist bisher nicht besser (und nicht schlechter) begründet als die konservative Position, die Position der Bewegungsfähigkeit, die Position der Überlebensfähigkeit und die Bewußtseinsposition.

Nebenbei bemerkt irrt Mill wenn er sagt

" Niemand kann rechtmäßig gezwungen werden zu handeln oder nicht zu handeln, weil es für ihn besser wäre, weil es ihn glücklicher machen würde, weil es nach der Meinung der anderen weise oder sogar richtig wäre."

Das Bevormundungsparadoxon zeigt gerade, dass aus den utilitaristischen Prinzipien die ethische Verpflichtung zur Bevormundung folgt.

Das Thomson-Argument

Das hier zur Debatte stehende Argument besagt, dass die Frau ein Recht darauf hat, zu entscheiden, was mit ihrem eigen Körper geschieht.

Das Argument lässt sich gut mit einer Analogie von Judith Jarvis Thomson veranschaulichen, die auch Grundlage des Thomson-Paradoxon ist:

Stell dir vor – so Thomson – du wachst eines Morgens auf und befindest dich in einem Krankenhausbett, und im Bett neben dir liegt ein bewusstloser Man, an den du irgendwie angeschlossen bist. Man erzählt dir, dieser Mann sei ein bekannter Geiger mit einem Nierenleiden. Er könne nur überleben, wenn sein Kreislauf an das Kreislaufsystem eines anderen Menschen mit derselben Blutgruppe angeschlossen werde, und du bist die einzige Person, deren Blut geeignet ist. Deshalb hat dich eine Gesellschaft von Musikliebhabern gekidnappt, die Operation des Ankoppelns vollziehen lassen, und da bist du nun. Da es sich um ein renommiertes Krankenhaus handelt, könntest du jetzt, wenn du dich dafür entscheidest, einen Arzt herbeirufen, um dich von dem Geiger abkoppeln zu lassen; aber der Geiger wird dann mit Sicherheit sterben. Wenn du dagegen für neun Monate mit dem Geiger verbunden bleibst, wird er genesen, und du kannst von ihm abgekoppelt werden, ohne ihn zu gefährden.

Thomson meint, dass du in dieser unerwarteten mißchen Situation nicht moralisch verpflichtet bist, dem Geiger die Benutzung deiner Nieren für neun Monate zu gestatten und setzt dieses Beispiel in Analogie zur Abtreibung bei Vergewaltigungsopfern.

Das interessant ist, dass in dem Thomson-Beispiel die Interessen des Geigers völlig unerheblich sind.

Peter Singer hat das Thomson-Argument auf Frauen erweitert, die durch Unwissen, Nachlässigkeit oder mangelnde Verhütung schwanger werden:

"Angenommen, du findest dich an den Geiger angeschlossen, nicht weil du von Musikliebhabern gekidnappt wurdest, sondern weil du im Krankenhaus eine kranke Freundin besuchen wolltest; doch im Lift hast du versehentlich auf den falschen Knopf gedrückt und bist in einer Abteilung gelandet, die normalerweise nur von denjenigen aufgesucht wird, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, um an Patienten angeschlossen zu werden, die andernfalls nicht überleben würden. Ein Ärzteteam hat dich für den nächsten Kandidaten gehalten, du hast eine Betäbungsspritze bekommen und bist angeschlossen worden." [1]

Unabhängig davon weist Singer die Thomson-Beispiele zurück, weil sie nicht von den Konsequenzen ausgehen. Seiner Meinung nach muss der Entführte 9 Monate zugunsten des Stargeigers im Krankenhaus liegen und dies entspricht seiner utilitaristischen Position [2], wohl aber nicht dem Rechtsempfinden (der meisten Menschen). Damit kann er aber auch ihr Argument zugunsten der Abtreibung nicht akzeptieren. [3]

Der Streit wird also auf eine andere Bühne verschoben, nämlich auf die, ob die utilitaristische bzw. konsequentialistische Position besser ist als die von Thomson unterstellte Ethik.

Der Wert fötalen Lebens

Peter Singer hat im Gegensatz zu anderen Autoren die 1. Prämisse des konservativen Argumentes zurückgewiesen, das besagte, es sei unrecht, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.

Dazu unterscheidet er zwei Fälle:

  1. mit menschlichem Leben ist gemeint, dass es um das Leben eines Mitglieds der Spezies Mensch handelt,
  2. mit menschlichem Leben ist das Leben einer Person gemeint [4].

Singer argumentiert gegen den 1. Fall, dass die bloße Zugehörigkeit zu unserer Spezies, für sich genommen ebenso unerheblich ist wie die Frage, ob es ein Mitglied unserer Rasse ist oder nicht [5].

Selbst wenn man Singer darin Recht gibt, dass die Zugehörigkeit zur menschlichen Art moralisch irrelevant ist, kann ja trotzdem das Theorem gelten Alle Vertreter menschlicher Art dürfen nicht getötet werden (das konservative Argument in der hier dargestellten Fassung schränkt noch auf alle unschuldigen Vertreter menschlicher Art ein). Dieses Theorem hat Singer nicht begründet zurückgewiesen und es ist klar, dass man, wenn man dieses Theorem annimmt auch in der Euthanasie-Problematik zu anderen Ergebnissen kommt als Peter Singer, aber das machen die Vertreter der konservativen Position ja auch. Die Art wie heute ethische Theorien laufen (und vielleicht ist dies auch wegen des drohenden naturalistischen Fehlschlusses notwendig) legt nahe, dass man eine ethische Theorie nur zurückweisen kann, indem man ihr Inkonsistenten nachweist, gerade dies gelingt Singer hier aber nicht.

Im 2. Fall argumentiert Singer, dass man nicht sinnvoll behaupten kann, dass der Fötus eine Person ist (nach seiner Definition rational oder selbstbewusst ist) [6].

Nun werden die Föten in der Personentheorie häufig zu den Quasi-Personen gezählt (wozu nicht nur Menschen zählen müssen) und man kann in der 1. Prämisse des konservativen Argumentes menschliches Leben als Person oder Quasi-Person lesen und Singers Argument sticht ins Leere. Von meinen Einwänden gegen Singers Argumentation unabhängig ist klar, dass man, wenn man das konservative Argument in dieser Variante und einige der Argumente aus Singers Tierethik akzeptiert, nicht konsistent zugleich Lebensschützer und Fleischesser sein kann. Aber dies muss kein Argument für die Haltung bezüglich der Abtreibung, sondern es kann durchaus ein Argument gegen das Fleischessen der Lebensschützer sein.

Der Fötus als potentielles Leben

Wir hatten darauf verwiesen, dass zumindest im 2. Fall von Singer nicht berücksichtigt wird, dass es sich um eine Quasi-Person handeln könnte. Der Vorwurf ist nicht ganz korrekt, denn implizit wird von ihm bei der Diskussion um den Fötus als potentielles Leben, dieser Fall berücksichtigt.

Singer schwächt das konservative Argument zunächst ab. Es entsteht folgendes Argument:

  1. Es ist unrecht, ein potentielles menschliches Wesen zu töten.
  2. Ein menschlicher Fötus ist ein potentielles menschliches Wesen.
  3. Also: Es ist unrecht, einen menschlichen Fötus zu töten. [7]

Singer argumentiert nun gegen die 1. Prämisse und verweist unter anderem darauf, dass es auch im Rechtsleben Fälle gibt, wo man erst ein Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt bekommt (z. B. die Rechte eines Königs) und zum anderen es einen Unterschied macht ob man ein lebendes Huhn oder ein Hühnerei in kochendes Wasser wirft. [8]

Die Verwendung von Föten für medizinische Zwecke

Eng mit der Abtreibungsdebatte hängt das Problem der Verwendung von Föten für medizinische Zwecke zusammen. Im Vergleich mit Erwachsenengewebe scheint fötales Gewebe nach der Transplantation besser zu wachsen, und die Wahrscheinlichkeit, dass es vom Patienten abgestoßen wird, ist geringer. Daher ist erwogen worden fötales Gewebe bei der Parkinsonschen Krankheit, bei der Alzheimerschen Krankheit, bei der Huntingtonschen Krankheit und bei Diabetes einzusetzen.

Fötales Gewebe wurde bereits für die Rettung anderer Föten angewendet, wobei z. B. ein 30 Wochen alter Fötus in utero wegen höchst bedrohlicher Störungen des Immunsystems mit Zellen von nicht ausgetragenen Föten behandelt wurde.

Die Frage ist wie die Entscheidungen solche Operationen zu machen, ethisch zu bewerten sind.

Singer hat die Auflösung der Frage an die Schmerzfähigkeit des Föten gebunden, die – nach Singer – ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung der Frage ist, ob der Fötus Bewußtsein hat.

Vor der Empfindungsfähigkeit – so Singer –

"gibt es kaum einen vernünftigen Grund für die Annahme, dass ein Fötus vor schädigenden Eingriffen der Forschung zu schützen sei; denn dem Fötus kann kein Schaden zugefügt werden. Nach dieser Zeit freilich muss der Fötus vor Schaden geschützt werden, und zwar aus demselben Grund, der für empfindungsfähige, nicht-selbstbewusste, nichtmenschliche Lebewesen gilt." [9]

Aus der Perspektive von Singer sind damit Schwangerschaftsabbrüche bis zur 18. Woche moralisch unbedenklich.

"Selbst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen und mit Schmerz verbunden, könnten Schwangerschaftsabbrüche gerechtfertigt werden, wenn sich dadurch größeres Leiden verhindern ließe, etwa indem das Leben eines Kindes gerettet werden könnte, das an einer Störung des Immunsystems leidet oder indem man einer älteren Person die Parkinsonsche oder Alzheimersche Krankheit erfolgreich behandeln könnte." [10]

Die Einzigkeit des Lebens

In den Argumenten gegen die Schwangerschaftsabbrüche wird häufig auch auf die Einzigkeit des Föten hingewiesen.

Es ist die Frage, was dieses Argument soll. Es hat z. B. die interessante Konsequenz, dass man für Genexperimente sein muss, weil sie neue einzigartige Lebewesen hervorbringen.

Es hat aber auch die Konsequenz, dass Verhütungsmittel genauso verwerflich sind. Wer also dieses Argument benutzt, muß auch gegen Verhütungsmittel jeder Art sein. Nun gibt es solche Positionen. Nicht zuletzt der Papst lässt zuweilen behaupten, dass er eine solche Position habe.

Eine solche Position spricht dagegen konsequenterweise (und interessanterweise) nicht gegen die Abtreibung von einem von zwei eineiigen Zwillingen.

Interessanterweise lässt diese Position auch zu, dass man einer Frau eine Zelle des nicht ausgetragenen Fötus entnimmt, um ihn ihr zeitlich später wieder in ihren Uterus zu implantieren. Es ist unwahrscheinlich, dass die Vertreter der Einzigkeitsargumentes diese Konsequenz teilen, wenn sie dies aber tun, ist ihre Position wohl konsistent.

Die Form des Schwangerschaftsabbruchs

Vorausgesetzt Schwangerschaftsabbrüche sind in bestimmten Fällen aus ethischer Perspektive korrekt. Dann bleibt aber immer noch das Problem wie Schwangerschaftsabbrüche stattfinden. Singer hat zurecht darauf hingewiesen, dass wenn schon Schwangerschaftsabbrüche, dann so schmerzfrei für den Fötus wie möglich [11].


[1] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 192
[2] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 193f.
[3] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 194
[4] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 195
[5] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 196
[6] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 196
[7] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 199
[8] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 199
[9] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 213f.
[10] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 215
[11] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 198