Den kategorischen Urteilen stehen Urteile gegenüber, die ein oder mehrere Urteile in Verbindung mit einer oder mehreren logischen Konstanten enthalten. Hier unterscheidet man u. a. zwischen Negationen (Es regnet nicht), Konjunktionen (Es regnet, und die Straße ist naß), Disjunktionen (Es regnet, oder es schneit), bedingten Urteilen und Bi-Konditionalen (Die Straße ist genau dann naß, wenn es regnet).
Statt von Negationen redet man auch von negierenden oder verneinenden Urteilen. Urteile die nicht verneinend sind heißen affirmativ oder bejahend.
Affirmative und negierende Urteile darf man nicht mit bejahten und negierten Urteilen verwechseln. Das Wesen der verneinten oder negierten Urteile wird nicht durch die affirmative oder negierende Form bestimmt, sondern durch den Charakter der Wechselbeziehung zwischen den jeweiligen Urteilen. Als verneinendes Urteil bezeichnet man ein Urteil, das auf die Falschheit eines anderen Urteils hinweist, das dann verneint heißt.
Für das bejahende Urteil entwickelte Ploucquet eine Identitätstheorie des Umfangs von Subjekt und Prädikat.
Bedingt bzw. hypothetisch man also ein Urteil, in dem die Abhängigkeit einer Erscheinung von irgendwelchen Voraussetzungen, Bedingungen widergespiegelt wird, wobei Begründung und Folge meist durch die logische Kopula wenn …, so … verknüpft werden, z. B. Wenn es regnet, so wird die Strraße naß. Die Kopula zeugt von einem Zusammenhang zwischen Begründung und Folge.
Ein bedingtes Urteil ist falsch, wenn die Begründung wahr ist, aber die Folge falsch. Es ist wahr, wenn sowohl Begrüdung als auch Folge wahr ist.
Je nach dem Charakter der Beziehung zwischen dem Inhalt der Folge und dem Inhalt der Begründung können die bedingten Urteile in eliminierende und nichteliminierende Urteile eingeteilt werden.
Ein bedingtes Urteil heißt eliminierendes bedingtes Urteil, wenn es eine Tatsache wiedergibt, dass ein Merkmal ganz bestimmten Gegenständen einer gewissen Klasse zukommt.
Das eliminierende Urteil ist die Konjunktion von zwei bedingten Urteilen. Das erste gibt an, welche Gegenstände das Merkmal besitzen und das zweite schließt aus, dass andere Gegenstände das Merkmal haben.
Ein bedingtes Urteil heißt nichteliminierendes bedingtes Urteil, wenn in ihm behauptet wird, dass das, worüber in der Begründung gesprochen wird, für das hinreicht, von dem in der Folge gesprochen wird, aber zum Bestehen dessen nicht unbedingt notwendig ist, also dass das, worüber inder Folge gesprochen wird, für die Begründung nicht unbedingt hinreicht.
In dem Beispiel Wenn in einem Viereck alle Seite gleich lang sind, so stehen die Diagonalen senkrecht aufeinander ist die angegebene Bedingung seine Diagonalen stehen senkrecht aufeinander hinreichend, da in einem Viereck mit gleichlangen Seiten die Diagonalen stets senkrecht aufeinander stehen. Jedoch ist die Bedingung nicht notwendig, da auch in allen Drachenvierecken die Diagonalen senkrecht aufeinander stehen.
Durch die Vereinigung der Urteile in affirmative und negierende bzw. in partikuläre und allgemeine lassen sich die vier Urteilsarten allgemein bejahendes Urteil, partikulaer bejahendes Urteil, partikulär bejahendes Urteil und partikulär verneinendes Urteil untrscheiden.
Der Kürze wegen bezeichnet man jede dieser vier Urteilsarten mit einem Buchstaben:
- a – allgemein bejahendes Urteil
- i – partikulär bejahendes Urteil
- e – allgemein verneinendes Urteil
- o – partikulär verneinendes Urteil
Das Verhältnis dieser Urteilsarten wird im logischen Quadrat veranschaulicht.
Nach dem modalen Charakter unterscheidet man problematische, assertorische und apodiktische Urteile. Ist das Prädikat für den Gegenstand möglich spricht man von problematischen Urteilen, ist sie wirklich spricht man von assertorischen Urteilen, ist sie notwendig spricht man von apodiktischen bzw. notwendigen Urteilen. Diese Unterscheidung findet sich u. a. bei Kant.
Synthetisch apriorisch nennt man Urteile, die etwas über die Wirklichkeit aussagen und von der Erfahrung logisch unabhängig sind.
Wassiljew unterteilte die Urteile in Tatsachen und Begriffsurteile.
Die Einordnungstheorie, eine spezielle Theorie der Urteile, geht auf B. Erdmann zurück.
Ein spezielle Form des Urteils ist das Werturteil.