Aratos

Aratos von Soloi (310 – 245 v. u. Z.)

Aratos von Soloi (Kilikien) stammte aus einer vornehmen Familie. Er lebte nach Studien in Athen und am Hofe des Antigonos Gonatas in Makedonien und des Antiochos I. in Syrien.

Sein Hauptwerk ist das im Altertum berühmte Lehrgedicht in 1154 Hexametern Phainomena (Himmelserscheinungen), eine Beschreibung des Sternenhimmels nach der Lehre des Eudoxos von Knidos.

Das Werk lässt vermuten, dass Arat der stoischen Philosophie nahe stand.

Aratos belebte den Stoff durch anknüpfende Sternsagen und fügte einen Teil über Wetterzeichen an (Semaia).

Dieses Werk hatte starke Nachwirkungen (Übersetzungen u. a. von Cicero, Germanicus, Avienus) und wurde auch im Mittelalter als Schulbuch verwendet.

Arat von Soloi verdanken wir eine Ausgabe der Odyssee. Er stand mit Timon von Phleius über die Homer-Philologie im Gedankenaustausch.

Aristokl

Aristokles von Messene

Der peripatetische Philosophiehistoriker Aristokles von Messene lebte im 2. Jahrhundert v. u. Z. (PE XIV 17,1)

Aristipp

Aristippos von Kyrene d. Ä. (ca. 435 – 355 v. u. Z.)

Der Philosoph Aristippos, Vater der Arete von Kyrene wirkte ab 416 in Athen. Er war zweimal in Syrakus am Hofe des älteren (Zusammenkunft mit Platon) und des jüngeren Dionysius. Zuletzt lehrte er in Kyrene.

Aristipp ist Schüer von Sokrates und Begründer der philosophischen Schule der Kyrenaiker.

Die Empfindungen, sagte Aristippos, sind die einzige Quelle unseres Wissens, aber die Ursachen der Empfindungen sind nicht erkennbar. Auch die Empfindungen anderer sind uns unzugänglich. Wir können uns nur an ihre Äußerungen halten.

Die Glückseligkeit ist bei Aristippos nicht wie bei Sokrates, Begleiterscheinung der Tüchtigkeit (arete), sondern das Bewußtsein der Selbstberrschung in der Lust. Die Lust ist Selbstzweck. Sie ist an sich ein Gut, auch wenn sie von Schlechtem ausgeht. Die Lust ist die sanfte Bewegung in uns. Sie liegt also im ruhigen (aber nicht zu schwachen) Übergang von einem Zustand zum anderen. Alle Lust ist qualitativ gleichwertig, aber durch ihre Intensität und Dauer verschieden. Daher gehören Einsicht und innere Freiheit zum richtigen Genießen. Die innere Freiheit verhindert, dass wir Sklaven der Lust werden. Der Weise genießt die Lust, ohne sich von ihr beherrschen zu lassen.

Über Vergangenes soll man nicht klagen, von Zukünftigem nicht bangen. Man richte seinen Sinn im Denken wie im Tun auf die Gegenwart, sie allein steht uns zur freien Verfügung.

Aristippos wird zugeschrieben, die Regeln des Wahrscheinlichkeitsschlusses aus Aussagen über festgestelltes Nacheinander und Nebeneinander von beobachteten Erscheinungen formuliert zu haben.

Es ist kein Werk des Philosophen erhalten geblieben.

Amphikl

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Amphikleia (4. Jh.)

Amphikleia war die Frau des Ariston und die Schwiegertochter des Iamblichos.

Porphyrios schreibt:

"Auch Frauen gehörten zu seinen ergebenen Anhängerinnen, Gemina, in deren Hause er wohnte, und deren der Mutter gleichnamige Tochter Gemina; ferner Amphikleia, die Gattin des Ariston, des Sohnes des Iamblichos; sie waren leidenschaftlich der Philosophie ergeben." (Porphyrios: Das Leben Plotins, 9).

Amphikleia hätte Plotin jedoch nicht selbst hören können, denn wahrscheinlich hat Iamblichos, ihr Schwiegervater, Plotin schon nicht mehr erlebt. Porphyrios behauptet allerdings in der genannten Stelle auch nicht, dass sie selbst Plotin gehört habe.

Weblinks


Antipat

Antipater von Kyrene

Antipater von Kyrene ist ein Schüler von Aristippos. Er gehört zu den Kyrenaiker.

Ameseder

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R. Ameseder

R. Ameseder ist Schüler Meinongs und ein Vertreter der Grazer Schule.


Antioch

Antiochos von Askalon (gest. ca. 68 v. u. Z.)

Antiochos von Askalon ist Schüler des Philon von Larissa und leitete ca. 88 – 68 v. u. Z. die Akademie. Als Eklektiker war Antiochos stark von der Stoa beeinflußt. Mit ihm begann deren eklektische Phase der Akademie. Antiochos war 79 – 78 v. u. Z. Lehrer von Cicero.


Amalrich

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Amalrich von Bena (Amaury de Bennes) (gest. 1207)

Amalrich von Bena (Amaury de Bennes) lehrte in Paris. Seine Schüler heißen Amalricaner.

Amalrich von Bena lehrt unter dem Einflusse von Johannes Scotus Eriugena einen Pantheismus. Gott ist das Wesen aller Dinge und ihr einheitliches Sein. Die Ideen sind geschaffen und schaffen selbst.

Alle Dinge kehren schließlich zur göttlichen Einheit zurück und bleiben unveränderlich in ihm.

Nach Amalrich von Bena ist Gott Urheber unseres (guten oder schlechten) Willens.


Anselm

Anselm von Canterbury (1033 – 1109)

Der Theologe, Philosoph und Logiker Anselm von Canterbury war wurde im Jahre 1093 Erzbischof von Canterbury.

Er ist Anhänger eines extremen Realismus und behauptete, dass die Begriffe (darunter auch die Universalien) den Einzeldingen vorausgehen, unabhängig von diesen existieren und ihr Wesen ausmachen.

Anselm von Canterbury kritisierte die Nominalisten und untersuchte Sätze die solche modalen Funktoren wir bekannt, zweifelhaft, möglich, notwendig enthalten, sowie Funktoren des Typs es ist verboten, es ist obligat. Er ist damit ein Vorläufer der deontischen Logik.

Im göttlichen Denken, sagt Anselm von Canterbury, sind Urbilder aller Dinge als ewige und unveränderliche göttliche Ideen gegeben. Er versuchte die Glaubensdogmen rational begründen. Berühmt ist sein Satz Credo, ut intelligam (ich glaube, um zu erkennen).

Die in sich selbst ruhende, eigentliche Wahrheit ist mit Gott identisch. Erkenntnis des Wahren ist Wirkung der Wahrheit.

Bekannt geworden ist Anselm von Canterbury durch seinen ontologischen Gottesbeweis.

Althaus

Johannes Althusius (1557 – 1638)

Der deutsche Staatstheoretiker Joachim Althusius (auch: Joachim Althaus) ist ein Vertreter des kalvinistischen Naturrechtes. Grundgedanke seiner Lehre ist der Begriff der Volkssouveränität.

Die Souveränität und Mejestät kommen allein dem Volk zu und ist untreenbar von diesem. Die Souveränität kann nicht veräußert werden. Nur die Verwaltung ist übertragbar.

Jedem Staat liegt ein stillschweigender oder ausdrücklicher Vertrag oder Sozialkontrakt zugrunde. Die Vollmacht, das Mandat durch das Volk, ist die einzige Legitimation, auf der die Herrschaft beruhen kann. Das Volk kann aber nur einen widerrufbaren Auftrag erteilen.

Höher als die Souveränität des Volkes steht jedoch die göttliche Gewalt. Die vertragliche Verpflichtung des Herrschers besteht in der Sorge um das Volkswohl, wozu auch die Förderung der Religion gehört. Kommt er seinen Verpflichtunge nicht nach, darf das Volk den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist der Widerstand gegen den Herrscher rechtens.

Aufgabe der Politik ist es, unter Zugrundelegung von Philosophie und Theologie den sozialen Körper zweckmäßig zu gestalten.