Immanuel Kant (1724 – 1804)

Der deutsche Philosoph Immanuel Kant stammte aus einer pietistischen Handwerkerfamilie in Königsberg. Er studierte in Königsberg 1740 – 1746 Philosophie, Mathematik und Theologie. Das Studium verdiente er sich durch Privatstunden und durch Gewinne beim Billiard.

Nach dem Studium, durch den Tod des Vaters dazu genötigt, arbeitete Kant als Hauslehrer.

In der Entwicklung seines Denkens unterscheidet man zumeist zwei Perioden: die vorkritische (bis Anfang der 1770er Jahre) und die kritische. Letztere Phase ist durch seine Hauptwerke Kritik der reinen Vernunft, Kritik der praktischen Vernunft und Kritik der Urteilskraft charakterisiert.

In der vorkritischen Phase befasste sich Kant umfangreich mit naturwissenschaftlichen und naturphilosophischen Problemen.

In seiner ersten wissenschaftlichen Arbeit, den Gedanken von der wahren Schätzung der lebendigen Kräfte (1749) versucht Kant einen mathematischen Streit zwischen Cartesianern und Leibnizianern durch eine Relativierung des Standpunktes zu lösen.

In seiner anonym erschienen Arbeit Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels (1755) erklärt er die Himmelsentstehung physikalisch und stellt die Hypothese auf, dass sich das Sonnensystem aus einer rotierenden Nebelmasse, die aus kleinsten im Raum verteilten Materieteilchen besteht, den Newtonschen Gesetzen gemäß in seiner gegenwärtigen Gestalt entwickelt habe. Diese Erklärung der Entstehung der Himmelskörper nimmt die Theorie von Laplace vorweg.

Bedeutend für Kants naturwissenschaftliche Auffassungen war auch die Annahme der Existenz von Galaxien außerhalb der Milchstraße sowie die Idee von der Hemmung der Erdrotation durch die Flutwelle.

1755 kehrte Kant an die Königsberger Universität zurück. Er promovierte 1755 mit der Arbeit De igne und habilitierte sich im selben Jahr mit Nova dilucidatio. Bereits hier fragt Kant nach den Bedingungen der Möglichkeit unserer Erkenntnis. Allerdings sieht er sie hier noch in einem göttlichen Verstand begründet.

Nach der Habilitation war Kant Privatdozent an der Universität Königsberg.

Im Versuch, die negativen Größen in die Weltweisheit einzuführen (1763) unterscheidet Kant zwischen logischem und Realgrund sowie zwischen logischem Widerspruch und realer Entgegensetzung (von Kant Realprugnanz genannt).

Ab 1770 wirkte Kant als Professor für Logik und Metaphysik.

Nach der Dissertation De mundi sensibilis atque intelligibilis forma et principiis (1770) veröffentlichte Kant elf Jahre nichts.

In seiner kritischen Periode geht Kant davon aus, dass es notwendig ist, die Erkenntnisfähigkeit des Menschen kritisch zu untersuchen. Erst danach können theoretische Philosophie, Ethik und Naturphilosophie positiv ausgearbeitet werden kann.

In der Kritik der reinen Vernunft (1781) und ihrer Popularisierung Prologomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können (1783) untersucht Kant die Frage, ob und wie allgemeines, notwendiges Wissen möglich ist. Kant folgt Hume in der Auffassung, dass solches Wissen nicht der Erfahrung entspringen kann. Derartiges Wissen kann nur den a priori gegebenen Formen der sinnlichen Erkenntnis und der Verstandeserkenntnis entspringen.

Allgemeines und notwendiges Wissen existiert in Gestalt von Urteilen.

Dabei unterscheidet Kant analytische und synthetische Urteile. In analytischen Urteilen enthält das Prädikat nur, was bereits im Subjekt enthalten ist. Sie sind Urteile a priori und vermitteln im strengen Sinne kein neues Wissen.

In synthetischen Urteilen enthält das Prädikat immer etwas, was im Subjekt nicht enthalten ist. Damit bringen synthetische Urteile neues Wissen.

Synthetische Urteile, die neues Wissen enthalten, das nicht allgemeingültig ist, nennt Kant Urteile a posteriori. Ihn interessiert jedoch der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori, d. h. die Möglichkeit von Urteilen, die allgemeingültiges und zugleich neues Wissen enthalten. Diese Frage diskutiert Kant sowohl für die Mathematik als auch für die reine Naturwissenschaft und die Metaphysik.

Es gibt nach Kant sowohl in der Mathematik als auch in der reinen Naturwissenschaft synthetische Urteile a priori. Zu beantworten ist daher die Frage wie derartige Urteile möglich sind. Für die Metaphysik ist die Frage zu klären, ob sie synthetische Urteile a priori enthält. Dabei entspricht bei Kant dieses Problem der Frage, ob Metaphysik als theoretische Wissenschaft möglich sei.

Der Beanwortung dieser Fragen widmet sich die Kritik der reinen Vernunft. Sie ist daher in drei Hauptabschnitte gegliedert: Die transzendentale Ästhetik untersucht die sinnliche Anschauung, die transzendentale Analytik untersucht die Tätigkeit des Verstandes, die transzendentale Dialektik die Vernunft.

Die transzendentale Analytik und die transzendentale Dialektik fasst Kant zur transzendentale Logik zusammen.

In der Mathematik beruht die Möglichkeit synthetischer Urteile a priori nach Kant auf Anschauungsformen a priori, die den Gegenstand der mathematischen Erkenntnis bilden. Kant unterscheidet zwei derartige Anschauungsformen: Raum als Form des äußeren Sinnes und die Zeit als Form des inneren Sinnes.

Die Möglichkeit der geometrischen Urteile a priori beruht nach Kant auf der Apriorität des Raumes. Die Möglichkeit der arithemtischen Urteile a priori beruht dagegen auf der Apriorität der Zeit.

Wie die Dinge an sich, d. h. unabhängig von der menschlichen Anschauung, beschaffen sind, ist nach Kant grundsätzlich nicht erkennbar.

Die Möglichkeit von Urteilen a priori in der theoretischen Naturwissenschaft beruht auf den apriorischen Formen der Verstandestätigkeit. Diese Formen bezeichnet er als die allgemeinen Verstandesbegriffe oder Kategorien.

Kant unterscheidet Kategorien der Quantität (Einheit, Vielheit, Allheit), der Qualität (Realität, Negation, Einschränkung), der Relation (Substanz, Ursache, Gemeinschaft) und der Modalität (Möglichkeit, Dasein, Notwendigkeit). Die ersten beiden Kategorien jeder Gruppe fasst Kant als gegensätzlich auf. Die letztere ist für ihn die Einheit der ersten beiden.

Die Kategorien leitet Kant aus der traditionellen Klassifizierung der Urteile ab. Jeder Urteilsform liegt ein reiner Begriff der Synthesis zugrunde, die entsprechende Kategorie.

Mit Hilfe der Kategorien, deren Funktion es ist das Angeschaute synthetisch zusammenzufassen, wird das Mannigfaltige der Anschauung als Gegenstand gedacht.

Jedes Ding wird durch die Kategorien bestimmt. Wie die Anschauungsformen Raum und Zeit sind auch die Kategorien allgemeingültig. Da die Kategorien allgemeingültig sind, muss auch – so Kant – das mit dem Hilfe der Kategorien gedachte allgemeingültig sein. Damit sei allgemeingültiges, notwendiges Wissen in den reinen Naturwissenschaften möglich.

Der Vermittlung von sinnlicher Anschauung und begrifflichem Denken dienen bei Kant die Schemata der reinen Verstandesbegriffe und die produktive Einbildungskraft. Die synthetische Einheit des in den Sinnen gegebenen Mannigfaltigen, die der Verstand mit Hilfe der Kategorien herbeiführt, begründet Kant mit der transzendentalen Einheit der Apperzeption.

In der transzendentalen Dialektik untersucht Kant die Vernunfterkenntnis. Er stellt die Frage, ob Metaphysik als Wissenschaft möglich ist.

Vernunfterkenntnis besteht in der Tätigkeit des menschlichen Denkens, das begriffliche Denken zur Einheit zu bringen und zum Bedingten der Verstandeserkenntnis das Unbedingte zu finden. Die Vernunft geht von den Grundsätzen des reinen Verstandes aus.

Die Vernunft geht über die Grenzen möglicher Erfahrung hinaus. Damit wird sie transzendent. Die Vernunft führt zu Ideen. Ideen sind Vernunftbegriffe, denen kein entsprechender Gegenstand in der Anschauung gegeben werden kann.

Die Idee der Seele ist die vollständige Einheit des denkenden Subjektes. Die Idee der Welt ist die unbedingte Einheit der Reihe der Bedingungen aller Erscheinungen. Die Idee Gottes ist die absolute Einheit aller Erscheinungen überhaupt.

Da die Ideen transzendent sind, enthalten sie bei Kant keine im strengen Sinne wissenschaftliche Erkenntnis. Diese müßte sich auf Verstand und Anschauung stützen.

Das Denken gerät bei der Untersuchung der Idee der Welt in Antinomien.

Kant unterscheidet mathematische und dynamische Kategorien.

Mathematische Kategorien enthalten die antinomischen Aussagen über die Endlichkeit oder Unendlichkeit der Welt bzw. über die Zusammensetzung der Welt aus einfachen oder aus unendlich teilbaren Teilen. Diese Antinomien sind auflösbar, indem man nachweist, dass sowohl These als auch Antithese falsch sind.

Dynamische Kategorien beinhalten die antinomischen Aussagen auf die Fragen, ob alles in der Welt nur notwendig sei oder ob es auch Ursachen durch Freiheit gibt bzw. ob es in der Welt ein schlechthin notwendiges Wesen gibt. Diese Antinomien löst Kant, indem er These und Antithese verschiedenen Ebenen zuordnet. So löst er seine dritte Antinomie dadurch, dass der Mensch als empirisches Wesen ganz der Notwendigkeit, den Naturgesetzen unterliege, während er als intelligibles, als Vernunftwesen über Freiheit verfüge.

In seinem ethischen Hauptwerk Kritik der praktischen Vernunft (1788) schreibt Kant der Vernunft als praktischer Vernunft im Unterschied zur theoretischen gesetzgebende und nicht nur regulative Bedeutung zu. Kant betont die Würde, den Wert und die Freiheit jedes Menschen.

Kant geht davon aus, dass der Mensch nicht nur ein Naturwesen, sondern auch ein Vernunftwesen ist. Der Mensch kann als Vernunftwesen in seinem sittlichen Willen nicht durch materielle und empirische Beweggründe wie Interessen und sinnliche Triebe bestimmt werden, sondern nur durch ein allgemeines Vernunftgesetz. Ein solches Gesetz der praktischen Vernunft kann nur die Form einer allgemeinen Gesetzgebung haben. Kant formuliert als Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft (Sittengesetz):

"Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne"

Das Sittengesetz ist ein kategorischer Imperativ, da der Mensch, soweit er als Vernunftwesen handelt, vollständig dem Gesetz unterworfen ist. Moralisch ist eine Handlung nur dann, wenn sie allein aus Achtung vor dem Sittengesetz geschieht. Eine Handlung die dem Sittengesetz entspricht, aber aus anderen Motiven geschieht, ist bloß legal.

Die Autonomie des Willens besteht in der Bestimmtheit des Willens durch die Vernunft. Die Autonomie des Willens ist Ausdruck der Freiheit. Der Mensch ist frei, wenn sein Wille durch die Vernunft bestimmt wird.

In der Kritik der Urteilskraft versucht Kant theoretische und praktische Vernunft zu vermitteln. Die menschliche Vernunft ist nach Kant genötigt, die Natur in weiner Weise zu denken, als ob in ihr Zwecke nach Freihheitsgesetzen realisiert würden. Diese Zweckmäßkeit kommt nicht von der Natur selbst. Sie ist ein Denknotwendigkeit eines besonderen Vermögens der Vernunft, der reflektierenden Urteilskraft. Diese Urteilskraft betrachtet die vielfältigen besonderen Naturgesetze so, als ob sie einer allgemeinen Zweckmäßigkeit untergeordnet wären.

Die reflektierende Urteilskraft ist entweder ästhetisch oder teleologisch.

Im ästhetischen Urteil wird die Schönheit des Gegenstandes als Form der Zweckmäßigkeit betrachtet. Das ästhetische Urteil beruht nicht auf dem Begriff, sondern auf dem Gefühl der Lust oder Unlust. Die ästhetische Urteilskraft ist formal und hat keine Beziehung zu menschlichen Zwecken und Interessen. Damit ist das Wohlgefallen am Schönen nach Kant interessenlos. Das Schöne muss vom Angenehmen und Guten unterschieden werden, da diese mit Interessen verbunden sind. Subjekt der Kunst ist für Kant das Genie, das fähig ist Kunstwerke frei von Nachahmung zu schaffen.

Die reflektierende Urteilskraft kann auch teleologisch sein. Dinge als Naturzweck sind organisierte Wesen. Sie sind natürliche Organismen, die zu sich selbst wechselseitig als Ursache und Wirkung verhalten. Ihre Teile sind zur Einheit verbunden, dass sie wechselseitig Ursache und Wirkung ihrer Form sind. Ein organisiertes Wesen ist nicht bloß Maschine. Sie verfügt nicht nur über eine bewegende, sondern auch über eine bildende Kraft.

Als Gegenstände wissenschaftlichen Verstandesdenkens müssen die Organismen unter dem Gesichtsmunkt der mechanischen Naturgesetzlichkeit betrachtet werden. Als Gegenstände der Vernunft sind sie unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit zu betrachten.

Dabei ist jedoch der Naturzweck für Kant kein konstitutiver Verstandesbegriff, sondern ein regulativer Begriff für die reflektierende Urteilskraft.

Kants Gesellschafts- und Geschichtsphilosophie findet sich vor allem in der Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht (1784) und in der Arbeit Zum ewigen Frieden (1795).

Der Staat ist für Kant eine Vereinigung von Menschen unter Rechtsgesetzen. Die Freiheit besteht im Recht jedes Menschen, sich nur den Gesetzen zu unterwerfen, denen er seine Zustimmung gegeben hat.

Kant befürwortet die Gewaltenteilung.

Die Geschichte ist trotz des Chaos und der Zufälligkeit der einzelnen Handlungen gesetzmäßig. Sie verläuft insgesamt in eine fortschrittliche Richtung. Grundlage des Fortschritts ist der Antagonismus zwischen dem Hang der Menschen, in Gesellschaft zu treten, und dem Hang der Menschen, sich zu vereinzeln. Kant bezeichnet dies mit dem Oxymoron ungesellige Geselligkeit. Ohne diese würden die Menschen in Stagnation verfallen.

Das Ziel der geschichtlichen Bewegung ist für Kant ein allgemeiner Rechtszustand, der nicht nur die Verhältnisse zwischen den Individuen, sondern auch zwischen den Völkern umfasst. In einem Zustand soll weder Krieg zwischen den Individuen noch zwischen den Völkern sein. Obwohl diese Idee in absehbarer Zeit nicht realisiert werden kann, sollte sie in wachsendem Maße das Handeln der Menschen bestimmen. Dadurch kommt die Menschheit dem Ziel näher.

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