Nutzen

Nutzen, Nützlichkeit

Der Nutzen oder die Nützlichkeit einer Handlung wird subjektiv von einer Person für sich selbst bewertet.

In konsequentialistischen Ethiken, insbesondere im klassischen Utilitarismus wird der Nutzen einer Handlung gleichgesetzt mit der Tendenz, das subjektiv empfundene Glück der betroffenen Personen zu befördern.

Ein inhaltliche Bestimmung des Nutzens als offenbarte Vorzüglichkeit alternativer Produkte, den Geschmack einer Person findet such auch in den frühen ökonomischen Schriften zur Nutzenstheorie.

In der Entscheidungstheorie wird der Begrif des Nutzens formal über den Begriff der Präferenz definiert.

Nimmt man geeignete Eigenschaften für Präferenzordnungen an, sind solche Präferenzordnungen unter Zuordnung eines numerischen Wertes zu jeder Handlung einer Nutzenfunktion abbildbar.

Das in der Ökonomie vertretene Prinzip der Nutzenmaximierung ist als Teil einer ökonomischen Handlungstheorie unabhängig von der Präferenztheorie begründungsbedürftig.

Versuche, die Nutzentheorie in präskriptive Ethiken oder in die Ökonomie aufzunehmen, sind mit dem Problem der Meßbarkeit und Vergleichbarkeit von Nutzen verbunden.

Im klassischen Utilitarismus übernahm diese Aufgabe der wohlinformierte, unparteiische Beobachter.

In der modernen Nutzentheorie, die auf die Arbeiten von John von Neumann und Morgenstern zurückgeht, werden Präferenzordnungen ordinal skaliert und erlauben so eine schwache, ordinale, intrapersonelle Vergleichbarkeit alternativer Handlungen.

Nvglbegr

Nichtvergleichbare Begriffe

Begriffe, die keinen nächsten gemeinsamen Gattungsbegriff haben, z. B. Eitelkeit und Dreieck. Natürlich existieren zwischen beiden nichtvereinbaren Begriffen irgendwelche Beziehungen, man kann z. B. von ihnen sagen, dass sie allgemeine Begriffe sind, dass sie beide reale Erscheinungen reflektieren. Aber die Beziehung zwischen ihnen kann man weder als Beziehung der Subordination noch als Beziehung des Kontraposition charakterisieren. In den weitaus meisten Fällen hat ein Vergleich, eine Gegenübereinstellung solcher Begriffe keinen praktischen Wert.

Nichtvergleichbare Begriffe werden auch disparate Begriffe genannt.

Nichtvergleichbare Begriffe sind von vergleichbaren Begriffen zu unterscheiden.

Nyaya

ny&;ya-Schule

Als ny&;ya-Schule bezeichnet man zwei indische Philosophen-Schulen.

Im 3. bis 5. Jahrhundert entstand die Schule der ny&;ya, die von Gotama begründet wurde. Hier taucht bereits eine Theorie des Schließens auf.

An erster Stelle steht dabei der Analogieschluß. Neben der Analogie spricht man von zwei weiteren Arten des Schließens:

  1. vom Verlauf des Gedankens vom Vorhergehenden zum Folgenden, z. B. vom Feuer zum Rauch,
  2. vom Verlauf des Gedankens vom Folgendem zum Vorhergehenden, z. B. vom Regen zur Anhäufung von Wolken.

Die Schule der ny&;ya schuf eine eigene Theorie des Syllogismus. Dieser Syllogismus bestand nicht wie der der europäischen Tradition aus drei Gliedern, sondernaus fünf. Einen der fünfgliedrigen Syllogismen dieser Schule bezeichnet man als indischen Syllogismus.

Die ny&;ya-Schule ging davon aus, dass von zwei kontradiktorisch entgegengesetzten Gedanken der eine wahr und der andere falsch ist.

Als ny&;ya-Schule bezeichnet man auch die von Upadchjan Gangesha begründete indische Philosophenschule des 12.-15. Jahrhunderts.

O

o

Das Symbol o ist in der traditionellen Logik das Zeichen für ein partikulär verneinendes Urteil. So wird Einige S sind nicht P durch SoP abgekürzt. Das Symbol kommt von dem Wort nego = ich verneine.

Oberbegr

Oberbegriff

Synonyme Bezeichnung für den Gattungsbegriff.

Nexus

Kausalnexus

Kausalnexus (auch: Ursache-Wirkung-Beziehung, Kausalitätsverhältnis, Kausalitätsbeziehung) nennt man die Verbindung zwischen Ursache und Wirkung.

Hume ist jedoch nicht der Auffassung, dass zwischen Ursache und Wirkung ein notwendiger Zusammenhang besteht. Der einzige Zusammenhang, der zwischen Ursache und Wirkung besteht, beruht nach Hume allein auf einem psychischen Mechanismus in der menschlichen Wahrnehmung, der Gewohnheit. Diese begründet keinen notwendigen Kausalzusammenhang, d. h. beschreibt nichts Objektives, sondern resultiert aus der subjektiven Erwartung und begründet daher bloß eine Wahrscheinlichkeit. Man bezeichnet solche Theorien als Regularitätstheorien.

Mill hat gezeigt, dass Humes Analyse zu schwach ist, um den Kausalitätsbegriff im Ganzen abzudecken. Damit die Ereignisse der Typen a und b in ein Kausalitätsverhältnis zu stehen kommen, genügt es nicht, dass das faktische Erscheinen von a-Ereignissen immer mit dem faktischen Erscheinen von b-Ereignissen verbunden ist.

Nach Mill müssen a- und b-Ereignisse unbedingt verbunden sein, d. h. sie müssen unter allen vorstellbaren (oder allen möglichen) Umständen und nicht nur unter den tatsächlich gegebenen verbunden sein.

Kant stimmt Hume darin zu, dass wir von unserer Erfahrung abhängig sind, wenn wir in konkreten Fällen entscheiden sollen, welche Ereignisse in einem Kausalverhältnis stehen. Im Gegensatz zu Hume glaubt Kant jedoch nicht, dass die Regelmäßigkeiten in unserer Erfahrungswelt eine bloß kontingente Tatsache darstellen. Unsere Erkenntnis ist so beschaffen, dass wir überhaupt nicht zwischen subjektiven Vorstellungen und objektiven Ereignissen unterscheiden könnten, wenn wir nicht bereits die Begriffe Ursache und Wirkung besäßen. Diese Begriffe sind Grundbegriffe Kategorien, die als Werkzeuge des Verstands bei der Deutung der Phänomene notwendigerweise vorliegen müssen, damit objektive Erkenntnis überhaupt erst möglich wird. Daher gilt das Kausalitätsprinzip (= jedes Ereignis hat eine Ursache) notwendigerweise für unsere gesamte Erfahrungswelt. Ob es auch für die Welt der Dinge an sich Geltung hat, ist eine Frage. die nach Kant prinzipiell weder von der Philosophie noch von den Wissenschaften beantwortet werden kann.

In der Diskussion nach 1960 ist die Regularitätstheorie weitgehend aufgegeben worden, ohne dass ein Konsens gefunden wird. Es ist klar geworden, dass zwischen dem Sinn des Urteils a ist Ursache von b und der Möglichkeit, die Wahrheit des Urteils zu bestätigen oder zu widerlegen, unterschieden werden muss.

Die Bedeutung des Ausdrucks notwendiger Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung ist ebenfalls umstritten.

Reichenbach hat die Ursache als hinreichende Bedingung der Wirkung bestimmt. Andere haben die Ursache als notwendige und hinreichende Bedingung oder als notwendige Bedingung der Wirkung verstanden.

Mackie hat vorgeschlagen, die Ursache als eine INUS-Bedingung (nicht hinreichender, aber notwendiger Teil einer Bedingung, die selbst nicht notwendig, aber hinreichend für die Wirkung ist) zu deuten.

Seit den 70er Jahren versucht amn, das Verhältnis zwischen Ursache und Wirkung mit Hilfe kontrafaktischer Konditionalsätze und dem Begriff möglicher Welten zu fassen.

Untersucht wird der Kausalnexus in der Kausaltheorie.

Nomindef

Nominaldefinition

Nominaldefinition (lat.: definitio nominalis) nennt man die Bedeutungserklärung eines Wortes, Namens oder eines Terminus, der einen Begriff bezeichnet. In einer Nominaldefinition semantischen Charakters wird z. B. auf den Gegenstand verwiesen, der mit einem neu geschaffenen Terminus bezeichnet wird. Der Nominaldefinition wird die Realdefinition gegnübergestellt.

Mit Hilfe einer Nominaldefinition wird ein neuer Terminus eingeführt als Abkürzung für einen anderen Ausdruck, es wird die Bedeutung eines neu in die Theorie eingeführten Zeichens, Wortes oder Ausdrucks erklärt.

Nonkogn

Nonkognitivismus

Derjenige Zweig der Metaethik, der die Frage, ob ein moralisches Urteil überhaupt objektive Gültigkeit besitzen kann, mit nein beantwortet.

Der Nonkognitivismus ist vom Kognitivismus zu unterscheiden.

Den Nonkognitivisten zufolge wollen dagegen moralische Urteile nicht behaupten, dass etwas der Fall ist; sie dienen ausschließlich dazu, Empfehlungen, Haltungen, Gefühle usw. auszudrücken (vgl. Emotivismus).

Einige Nonkognitivisten (Ayer, Stevenson) halten daher moralische Diskussion für den bloßen Ausdruck gegenseitiger Gefühlseinwirkung. Andere jedoch (z. B. Hare) sind der Ansicht, dass die Sprache der Moral von einer Reihe logischer Regeln bestimmt wird, die eine rationale Diskussion moralischer Fragen in gewissem Umfang ermöglichen.

Nonsequi

non sequitur

Non sequitur (lat. es folgt nicht) ist die Bezeichnung für den logischen Fehler in einem Beweis, der durch einen Verstoß gegen den Satz vom zureichenden Grunde im Beweisprozeß hervorgerufen wird.

Der Fehler besteht darin, dass zur Bestätigung einer These Argumente benutzt werden, die für sich genommen wahr sind, die jedoch keine zureichende Begründung für die These sind und daher die aufgestellte These nicht beweisen.

Normbed

Normalbedingungen der mehrwertigen Wahrheitswertfunktionen

Wir sagen, dass eine mehrwertige Wahrheitswertfunktion die Normalbedingung erfüllt, wenn gilt, dass sie nur die Quasiwahrheitswerte 0 oder 1 annimmt, falls die Argumente aus der Menge {0, 1} sind.

Wir sagen eine einstellige Wahrheitswertfunktion non(x) erfüllt die Normalbedingung der Negation, falls non(0) = 1 und non(1) = 0.

Wir sagen eine zweistellige Wahrheitswertfunktion et(x, y) erfüllt die Normalbedingung der Konjunktion, falls et(1, 1) = 1 und et(1, 0) = et(0, 1) = et(0, 0) = 0.

Wir sagen eine zweistellige Wahrheitswertfunktion vel(x, y) erfüllt die Normalbedingung der Alternative, falls vel(1, 1) = vel(1, 0) = vel(0, 1) = 1 und vel(0, 0) = 0,.

Wir sagen eine zweistellige Wahrheitswertfunktion seq(x, y) erfüllt die Normalbedingung der Implikation, falls seq(1, 1) = seq(0, 1) = seq(0, 0) = 1 und seq(1, 0) = 0.

Die Erfüllung der Normalbedingungen ist unabhängig von der Erfüllung der Standardbedingungen.