Der philosophische Begriff Person (lat. persona, Maske, Charakter, Rolle) ist aus theologischen Überlegungen der Patristik hervorgegangen.
Die Frage, wie die Dreiheit Gottes (Vater, Sohn, Heiliger Geist) mit seiner Wesenseinheit zusammen gedacht werden kann, wurde in der trinitarischen Formel tres personae, una substantia (drei Personen, ein Wesen) beantwortet.
Alles auf die Person bezügliche heißt personal.
Boëthius prägte die Formel persona est naturae rationalis individua substantia (Person ist die individuelle Substanz einer vernünftigen Natur). Damit beschränkt er Person auf vernunftbegabte Wesen (Mensch, Gott, Engel) und auf Individuen.
Thomas von Aquin knüpft an der Bestimmung von Boëthius an und betont den Selbstand der Person (per se existere), die indivduell von allen anderen unterschieden (per se unum) und frei, weil aus sich heraus handelnd (per se agere).
Heute lassen sich zwei grundsätzliche Positionen unterscheiden:
- Personsein wird allen Menschen und nur diesen zugeschrieben, ist also ein Merkmal der Art Mensch;
- Personsein ist an bestimmte Eigenschaften gebunden. Solche Eigenschaften können Bewußtsein, Selbstbewusstsein, Vernunft, freier Wille, Wertbezogenheit, Kommunikation, eine erkennende und handelnde Beziehung zu seiner Umwelt (d. h. auch zu anderen Personen hat) oder eine individuelle Geschichte, durch die das betreffende Individuum sich zu einer eigenen Persönlichkeit entwickelt mit bestimmten Anlagen, Haltungen, Charakterzügen und Meinungen über sich und die Welt oder auch mehrere sein. Je nach Bestimmung können dann auch nichtmenschliche Wesen Personen sein oder bestimmten Menschen das Personsein fehlen.
Normalerweise werden der Person – im Gegensatz zum Ding und zum Tier – ethische Verantwortung für ihre Handlungen und persönliche Rechte (Menschenrechte) zugeschrieben.
Kinder, schwachsinnige und senile Individuen stellen definitorische Problemfälle dar. Sie werden zuweilen nicht als Personen aufgefaßt (z. B. inwiefern kann einem Kind Willensfreiheit zugeschrieben werden?), sondern als Quasi-Person (von lat. quasi, gleichsam), d. h. Individuen, die keine Person im vollgültigen Sinn sind, aber mit einer Person so vieles gemeinsam haben, dass ihnen z. B. gewisse Rechte und/oder Pflichten zukommen, die ansonsten der Person vorbehalten bleiben.
Wo die Grenze zwischen Person, Quasi-Person und nicht-personalem Seiendem gezogen werden muss, ist kontrovers (z. B. wie ein Fötus einzuordnen ist).
Im Zusammenhang mit der Diskussion in der Tierethik ist die Frage aufgeworfen worden, ob auch Tiere (zumindeste einige Tiere) Personen (oder wenigstenst Quasi-Personen) sein können.
Die Beantwortung der Frage wird natürlich von der Wahl einer der hier diskutierten Definitionen ab.
Bestimmen wir das Personsein über das Selbstbewusstsein, haben wir z. B. zu klären, ob es selbstbewusste Tiere gibt usw.
Einige Philosophen (z. B. Scheler) weiten den Begriff Person auf überindividuelle Größen wie Gesellschaft und Staat aus, sofern diese überindividuellen Entitäten die Individuen benutzen, um zu einem Bewußtsein von sich selbst zu kommen und kollektive Handlungen auszuführen.
Diesen Philosophen zufolge ist es also möglich, dass ein Volk kollektive Schuld auf sich lädt, obwohl nicht alle Individuen an den schuldhaften Handlungen selber beteiligt waren.
Mit dem Begriff einer Person verbunden ist das Problem der personalen Identität, d. h. die Frage, wann wir zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten eine Person als dieselbe ansprechen können.
Für Locke besteht die Identität der Person nicht in der Einheit der Substanz, sondern wird durch das Selbstbewusstsein konstituiert, d. h. als Einheit der auf mich bezogenen Vostellungen. Er definiert eine Person als