Philosophie Wörterbuch

Fallac1

Logisch falscher Schluss

Als logisch falschen Schluss oder fallacia extra dictionem bezeichnet man einen Fehlschluß, bei dem der Gedankeninhalt oder die Form der Verbindung der Urteile falsch ist.

Wir unterscheiden u. a.:


Fallac2

Fehlschluß infolge des sprachlichen Ausdrucks

Als Fehlschluß infolge des sprachlichen Ausdrucks oder fallacia secundum dictionem bezeichnet man einen Fehlschluß im sprachlichen Ausdruck begründet liegt.

Wir unterscheiden:


Fehlschl

Fehlschluß, falscher Schluss

Als falschen Schluss oder Fehlschluß (lat. fallacia) bezeichnet man einen Schluss, bei dem das abgleitete Urteil nicht der Wirklichkeit entspricht.

Seit Aristoteles ist es üblich logisch falsche Schlüsse und Fehlschlüsse infolge des sprachlichen Ausdrucks zu unterschieden.

Nach der mit dem Schluss verbundenen Absicht unterscheidet man Paralogismus und Sophismus.

Fig Dict

figura dictionis

Als figura dictionis bezeichnet man einen Fehlschluß infolge des sprachlichen Ausdrucks bei dem die Bedeutung von Wörtern verwechselt wird, die aus einer Wurzel abgeleitet werden, aber unterschiedliche Bedeutung haben.

Solche Wörter sind z. B. der Bauer – das Bauer, der Hahn im Hof und der Hahn der Wasserleitung, das Schloß an der Tür und das Schloß als Gebäude.

Fiktvert

Ethik des fiktionalen Vertrages

Ethik des fiktionalen Vertrages nennt man die Richtung in der Ethik, die die Fiktion eines Vertragsabschlusses zur Grundlage ihrer Überlegungen machen.

Die klassischen Vertragstheoretiker wie Hobbes forderten die Fähigkeit der zu berücksichtigenden Entitäten zum Vertragsabschluß als notwendiges Kriterium und mussten so zu einer anthropozentrischen Ethik gelangen. Einige Philosophen haben versucht Vertragstheorien (z. B. die von Rawls) pathozentrisch auszuführen.

Finalis

causa finalis

Die causa finalis (Zweckursache) ist eine äußere Ursache. Sie gibt den Zweck unseres Tuns an.

Die causa finalis war für Aristoteles und die Scholastiker ein naturwissenschaftliches Prinzip.

Exquant

Existenzquantor, Partikularisator, Seinsquantor

Als Existenzquantor, Partikularisator oder Seinsquantor bezeichnet man den Quantor der Partikularisierung.

Für den Existenzquantor werden gewöhnlich die Symbole &; und verwendet. Mitunter, vor allem in älterer Literatur, findet man auch die Symbole (E …), S und E.

Der Existenzquantor wird entsprechend seiner Bedeutung als für mindestens ein, es gibt mindestens ein oder es existiert wenigstens ein gelesen.

Beispiel: Einige Raben sind schwarz, lässt sich lesen als: Es gibt ein x, dass ein Rabe ist und das schwarz ist.

Wenn R als Abkürzung von ist ein Rabe und S als Abkürzung von ist schwarz verwendet wird, kann diese Aussage wie folgt symbolisiert werden: &;x (Rx &; Sx).

In der klassischen zweiwertigen Prädikatenlogik lässt sich der Existenzquantor auf den Allquantor zurückführen: &;x A(x) lässt sich nämlich lesen als: &;&;x &;A(x).

Urteile, die Existenzquantoren enthalten, heißen partikuläre Urteile.

Extenbeg

Extensionsgleiche Begriffe

Begriffe, die denselben Begriffsumfang haben, heißen äquipollent, umfangsgleich, identisch oder extensional gleich und werden bei logischen Untersuchungen häufig miteinander identifiziert (Extensionalitätsprinzip).

Die extensional gleichen Begriffe gehören zu den vereinbaren Begriffen.

Eine wichtige Teilklasse der extensional gleichen Begriffe sind die reziproken Begriffe.

Extensio

Extension

Synonyme Bezeichnung für den Begriffsumfang.

Extern

Äußere Ursache

Äußere Ursache (auch: externe Ursache) nennt man die Ursachen, die causa efficiens oder causa finalis sind.