Subordinierter Begriff
Subordinierte Begriffe (auch untergeordnete oder subalterne Begriffe genannt) sind
Begriffe, die einem Begriff untergeordnet sind. Die subordinierten Begriffe eines Begriffes sind
vereinbar. Die
Umfänge der subordinierten Begriffe bilden selbständige, d. h. einander nicht deckende Teile eines
Gattungsbegriffes, z. B. sind die Malerei, die Dichtkunst und Musik dem Gattungsbegriff Kunst untergeordnet (vgl.
Subordination). Die Umfänge der subordinierten Begriffe sind verschieden und widerspiegeln die
Arten einer
Gattung. Sowohl der Refraktor als auch Reflektor sind optische Geräte zur
Beobachtung von Himmelskörpern. Gleichzeitig hat aber jeder subordinierte Begriff auch noch seine individuellen Merkmale, die ihn von anderen
Artbegriffen unterscheiden; ein Refraktor ist ein Linsenteleskop und ein Reflektor ein Spiegelteleskop.
In der Menge aller optischen Geräte sind die durch Refraktor und die durch Reflektor bezeichneten Geräte elementefremde Teilmengen. Das Merkmal, in dem sich eine Art von den anderen Arten unterscheidet, heißt Merkmal des Artunterschiedes. Zwei subordinierte Begriffe können vereinbar sein, z. B. das Paar Dreher – Schlosser, sie können auch unvereinbar sein, z. B. Kreis und Dreieck. Die subordinierten Begriffe sind vom subordinierenden Begriff zu unterscheiden.