Subordinierter Begriff

Subordinierte Begriffe (auch untergeordnete oder subalterne Begriffe genannt) sind Begriffe, die einem Begriff untergeordnet sind. Die subordinierten Begriffe eines Begriffes sind vereinbar. Die Umfänge der subordinierten Begriffe bilden selbständige, d. h. einander nicht deckende Teile eines Gattungsbegriffes, z. B. sind die Malerei, die Dichtkunst und Musik dem Gattungsbegriff Kunst untergeordnet (vgl. Subordination). Die Umfänge der subordinierten Begriffe sind verschieden und widerspiegeln die Arten einer Gattung. Sowohl der Refraktor als auch Reflektor sind optische Geräte zur Beobachtung von Himmelskörpern. Gleichzeitig hat aber jeder subordinierte Begriff auch noch seine individuellen Merkmale, die ihn von anderen Artbegriffen unterscheiden; ein Refraktor ist ein Linsenteleskop und ein Reflektor ein Spiegelteleskop.

In der Menge aller optischen Geräte sind die durch Refraktor und die durch Reflektor bezeichneten Geräte elementefremde Teilmengen. Das Merkmal, in dem sich eine Art von den anderen Arten unterscheidet, heißt Merkmal des Artunterschiedes. Zwei subordinierte Begriffe können vereinbar sein, z. B. das Paar Dreher – Schlosser, sie können auch unvereinbar sein, z. B. Kreis und Dreieck. Die subordinierten Begriffe sind vom subordinierenden Begriff zu unterscheiden.