Lexika

P

P

Der Buchstabe P, erster Buchstabe des lateinischen Wortes praedicatum, bezeichnet in der traditionellen Logik symbolisch das Prädikat eines Urteils.

Die allgemeinen Formen eines Urteils in dem Subjekt und Prädikat verknüpft sind, lauten S ist P und S ist nicht P.

Padua

Paduaner Schule

Die Paduaner Schule ist eine aristotelische Schule in der Renaissance. Die wichtigsten Vertreter sind Zabarella und Cremonius. Die paduanischen Aristoteliker bilden die Logik zu einer Forschungsmethode für die Physik aus.

Palingen

Palingenesie, Palingenese

Als Palingenesie oder Palingenese bezeichnet man die Auferstehung der in der verstorbenen Lebewesen.


Pantheli

Panthelismus

Als Panthelismus (von griech. pan, alles, und thelein, wollen) bezeichnet man die Theorie, dass die Wirklichkeit im Prinzip Wille ist.

Man findet solche Positionen z. B. bei Schopenhauer.

Paracon

Parakonsistente Logik

Inhalt

Charakterisierung der Parakonsistenz

Sei eine Relation einer logischen Konsequenz. Dann kann semantisch, beweistheoretisch oder auf andere Weise definiert werden.

Die Relation ist explosiv, wenn für alle A und B gilt, {A, &;A} B.

Parad D

Deduktionsparadoxon

Verwandt mit dem Analyse-Paradoxon ist das Deduktionsparadoxon, nach dem ein deduktiver Schluss nicht sowohl gültig als auch informativ sein kann.

Notconv

Notiones inter se convenientes

Lateinische Bezeichnung für sich schneidende Begriffe.

Notreci

Notiones reciprocae

Lateinische Bezeichnung für reziproke Begriffe.

Nutzen

Nutzen, Nützlichkeit

Der Nutzen oder die Nützlichkeit einer Handlung wird subjektiv von einer Person für sich selbst bewertet.

In konsequentialistischen Ethiken, insbesondere im klassischen Utilitarismus wird der Nutzen einer Handlung gleichgesetzt mit der Tendenz, das subjektiv empfundene Glück der betroffenen Personen zu befördern.

Ein inhaltliche Bestimmung des Nutzens als offenbarte Vorzüglichkeit alternativer Produkte, den Geschmack einer Person findet such auch in den frühen ökonomischen Schriften zur Nutzenstheorie.

In der Entscheidungstheorie wird der Begrif des Nutzens formal über den Begriff der Präferenz definiert.

Nimmt man geeignete Eigenschaften für Präferenzordnungen an, sind solche Präferenzordnungen unter Zuordnung eines numerischen Wertes zu jeder Handlung einer Nutzenfunktion abbildbar.

Das in der Ökonomie vertretene Prinzip der Nutzenmaximierung ist als Teil einer ökonomischen Handlungstheorie unabhängig von der Präferenztheorie begründungsbedürftig.

Versuche, die Nutzentheorie in präskriptive Ethiken oder in die Ökonomie aufzunehmen, sind mit dem Problem der Meßbarkeit und Vergleichbarkeit von Nutzen verbunden.

Im klassischen Utilitarismus übernahm diese Aufgabe der wohlinformierte, unparteiische Beobachter.

In der modernen Nutzentheorie, die auf die Arbeiten von John von Neumann und Morgenstern zurückgeht, werden Präferenzordnungen ordinal skaliert und erlauben so eine schwache, ordinale, intrapersonelle Vergleichbarkeit alternativer Handlungen.

Nvglbegr

Nichtvergleichbare Begriffe

Begriffe, die keinen nächsten gemeinsamen Gattungsbegriff haben, z. B. Eitelkeit und Dreieck. Natürlich existieren zwischen beiden nichtvereinbaren Begriffen irgendwelche Beziehungen, man kann z. B. von ihnen sagen, dass sie allgemeine Begriffe sind, dass sie beide reale Erscheinungen reflektieren. Aber die Beziehung zwischen ihnen kann man weder als Beziehung der Subordination noch als Beziehung des Kontraposition charakterisieren. In den weitaus meisten Fällen hat ein Vergleich, eine Gegenübereinstellung solcher Begriffe keinen praktischen Wert.

Nichtvergleichbare Begriffe werden auch disparate Begriffe genannt.

Nichtvergleichbare Begriffe sind von vergleichbaren Begriffen zu unterscheiden.