Kapitel 6 Über die Einwohner von Lilliput. Ihre Wissenschaften, Gesetze und Gewohnheiten. Ihre Erziehungsmethode. Des Verfassers Lebensart in diesem Lande. Seine Rechtfertigung einer hohen Dame.

Obgleich ich die Beschreibung des Reiches Lilliput in einer besondern Abhandlung mir vorbehalte, will ich indessen der Neugier des Lesers in soweit nachgeben, daß ich ihm einige allgemeine Bemerkungen über dasselbe hier mittheile. Sowie die gewöhnliche Größe der Eingeborenen etwas weniger als sechs Zoll beträgt, ebenso herrscht dasselbe Verhältniß auch bei den übrigen Thieren, Pflanzen und Bäumen.

Die größten Pferde und Ochsen sind z.B. vier bis fünf Zoll hoch, die Schaafe ungefähr anderthalb Zoll, die Gänse so groß wie ein Sperling, und in solcher Reihenfolge geht es abwärts bis ich die Gegenstände nicht mehr erkennen konnte. Die Natur hat jedoch die Augen der Lilliputer so geschaffen, daß sie alles dies genau, wenn auch nur in geringer Entfernung, erblicken können. Um die Schärfe ihres Gesichts in der Nähe zu zeigen, führe ich hier nur an, daß ich einen Koch gesehen habe, welcher eine Lerche, die nicht größer wie eine Fliege war, rupfte, und ein junges Mädchen, welches einen unsichtbaren Seidenfaden in eine unsichtbare Nadel einfädelte.

Ihre größten Bäume sind ungefähr sieben Fuß hoch; ich meine einige im königlichen Park, deren Gipfel ich mit der Hand ergreifen und den ich alsdann mit meinen Fingern umbiegen konnte. Die andern Pflanzen zeigen dasselbe Verhältniß. Dieses überlasse ich jedoch der Einbildungskraft des Lesers.

Von ihrer Gelehrsamkeit, welche viele Menschenalter bei ihnen geblüht hat, will ich hier nichts reden. Ihre Art der Schrift ist aber sehr sonderbar; sie schreiben weder wie die Europäer, von der Linken zur Rechten, noch von der Rechten zur Linken, wie die Araber, noch von oben nach unten, wie die Chinesen, sondern quer über das Papier, von einer Ecke des Bogens zur andern, wie die englischen Damen.

Die Todten begraben sie in der Art, daß sie dieselben mit dem Kopfe in’s Grab senken. Sie sind nämlich der Meinung, nach elfhundert Monaten würden sie sämmtlich wieder auferstehen; zu dieser Zeit werde die Erde, die sie sich als flach vorstellen, sich kopfüber, kopfunter kehren, und somit würden sie bei ihrer Auferstehung wieder auf die Füße zu stehen kommen. Die Gelehrten unter ihnen haben schon längst die Abgeschmacktheit dieser Meinung dargethan, allein die Sitte bleibt, um der Meinung des Volkes sich zu fügen.

Einige Gewohnheiten und Gesetze dieses Reiches sind von sehr besonderer Art; wären sie nicht denen meines eigenen theuersten Vaterlandes durchaus entgegengesetzt, so würde ich es versuchen, Etwas zu ihrer Rechtfertigung zu sagen. Nur wäre zu wünschen, daß man sie sämmtlich ausführte. Das erste, welches ich anführen will, betrifft Denunzianten und Spione. Alle Verbrechen gegen den Staat werden hier mit der größten Strenge bestraft. Ergibt sich aber die Unschuld des Beklagten aus dem Proceß, so wird der Denunziant sogleich auf schmachvolle Weise hingerichtet. Der Unschuldige erhält aber Entschädigung aus den Gütern und Ländereien seines Angebers für den Verlust seiner Zeit, für die Gefahr, in der er schwebte, für die Leiden seiner Gefangenschaft, für alle Kosten, die ihm durch seine Vertheidigung veranlaßt wurden. Ist das Vermögen des Denunzianten nicht genügend, so zahlt die Krone genügende Entschädigung. Der Kaiser erweist ihm auch eine öffentliche Gnadenbezeugung, und in der ganzen Hauptstadt wird seine Unschuld durch Proklamation verkündet.

Betrug wird als ein größeres Verbrechen wie Diebstahl behandelt, und deßhalb in der Regel mit dem Tode bestraft. Die Lilliputer sind nämlich der Meinung, gehörige Sorgfalt und sehr gewöhnlicher Menschenverstand könne das Eigenthum vor Dieben verwahren, dagegen besäßen ehrliche Leute keinen Schutz gegen die überlegene List der Betrüger; da ein fortwährender Verkehr des Kaufens und Verkaufens, sowie des Handels auf Credit einmal nothwendig sey, werde der ehrliche Mann betrogen und der Schurke sey im Vortheil, sobald Betrügerei erlaubt oder befördert werde, oder wo sich keine Gesetze zur Bestrafung derselben vorfinden. Wie ich mich erinnere, legte ich einst bei dem Kaiser Fürbitte für einen Verbrecher ein, welcher seinen Herrn um eine große Geldsumme betrogen hatte, die er im Auftrage desselben erhalten, allein für sich behielt und damit entfloh. Als ich nun dem Kaiser zufällig sagte, dies sey nur ein Mißbrauch des Vertrauens, erwiderte er tadelnd, es sey schändlich, den höchsten Grad des Verbrechens vertheidigen zu wollen. Hierauf konnte ich auch wirklich keine andere Antwort geben, als das gemeine Sprüchwort: ländlich, sittlich. Ich muß gestehen, daß ich mich herzlich schämte.

Obgleich wir Belohnung und Strafe die zwei Angeln zu nennen pflegen, auf denen sich jede Regierung bewegt, so habe ich doch diesen Grundsatz bei keiner Nation, mit Ausnahme der Lilliput’schen, ausüben sehen. Jeder, welcher den Beweis vorbringen kann, daß er die Landesgesetze dreiundsiebenzig Monate lang mit größter Strenge befolgt hat, erhält einen Anspruch auf gewisse Privilegien, je nach seinem Stande und Lebensverhältniß, zugleich eine besondere Geldsumme, die aus einem besondern Fond genommen wird. Ferner erhält er den Titel Frillnall, oder der Gesetzliche, der seinem Namen vorgesetzt, jedoch auf seine Descendenzen nicht vererbt wird. Die Lilliputer hielten es auch für einen außerordentlichen Mangel unserer Staatsverfassung, als ich ihnen sagte, die Befolgung unserer Gesetze werde allein durch Strafen erzwungen, ohne daß von irgend einer Belohnung die Rede sey. Mit Rücksicht auf die erwähnte Sitte wird die Gerechtigkeit in ihrenGerichtshöfen mit sechs Augen abgebildet, zwei vorne und hinten, und einem an jeder Seite, um die Vorsicht anzudeuten; sie hält ferner einen Beutel voll Gold mit der rechten, und ein Schwert in der Scheide mit der linken Hand, um anzudeuten, sie sey mehr zur Belohnung wie zur Strafe geneigt.

Bei der Besetzung der Aemter nehmen sie mehr Rücksicht auf gute Sitten, als auf Fähigkeiten. Sie glauben, da eine Regierung für die Menschen einmal nothwendig sey, eigne sich auch das gewöhnliche Maaß des Verstandes für eine oder die andere Stellung im Leben; die Vorsehung habe die Behandlung der Staatsangelegenheiten zu keinem Geheimniß gemacht, welches nur von wenigen Personen mit höheren Geistesgaben verstanden werden könne; von solchen Menschen werden außerdem immer nur wenige in jedem Menschenalter geboren. Dagegen hegen sie die Meinung, Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit, Mäßigung und andere Tugenden könnten von jedem Menschen ausgeübt werden. Sey Erfahrung und gute Absicht damit verbunden, so eigne sich ein Jeder für den Dienst seines Vaterlandes, mit Ausnahme derjenigen Geschäfte, wo eine gewisse Uebung erforderlich ist. Dagegen könne der Mangel moralischer Tugenden durch überlegene Geistesgaben so wenig ersetzt werden, daß kein Amt so gefährlichen Händen anvertraut werden dürfe; die durch Unwissenheit bewirkten Versehen würden bei tugendhaftem Charakter im Allgemeinen nie so gefährlich werden, wie die Schliche derjenigen, welche durch böse Neigungen zur Verderbniß geführt werden, und Geisteskräfte besitzen, dieselben zu vervielfachen, zu benutzen und zu beschönigen.

In gleicher Art wird durch den Unglauben an eine göttliche Vorsehung Unfähigkeit bewirkt, ein öffentliches Amt zu verwalten. Die Lilliputer glauben nämlich, Nichts könne abgeschmackter seyn, als daß Fürsten, welche sich für die Repräsentanten der Gottheit halten, Leute zu ihrem Dienst verwenden, welche die Macht in Zweifel ziehen, worauf ihre eigene beruht.

Indem ich diese und die folgenden Gesetze anführe, habe ich nur die ursprünglichen Einrichtungen im Auge, nicht aber die schmählichste Verdorbenheit, in welche dieses Volk wegen der so leicht entarteten Natur der Menschen versunken ist. Denn was jene schmachvolle Sitte betrifft, die höchsten Staatsämter durch Seiltanzen oder Gunstbezeugungen und Auszeichnungen durch das Springen über den Stock und das Untendurchkriechen zu erwerben, so muß der Leser im Auge haben, daß sie zuerst von dem Großvater des jetzt regierenden Kaisers eingeführt wurden, und durch das allmählige Steigen des Faktionsgeistes zur jetzigen Höhe gediehen sind.

Undankbarkeit wird für ein Verbrechen gehalten, welches den Tod verdient. Die Lilliputer begründen dieses Verfahren durch folgende Schlußfolge: »Wer gegen seinen Wohlthäter sich undankbar beweist, muß ein allgemeiner Feind der übrigen Menschen seyn, von denen er keine Wohlthaten erlangt hat, deßhalb ist es nicht zweckmäßig, ihn am Leben zu lassen.«

Die Begriffe von den gegenseitigen Pflichten der Eltern und Kinder sind gänzlich von den unsrigen verschieden. Da nämlich die Verbindung der Männer und Weiber, wie bei allen Thiergeschlechtern, auf Naturgesetzen beruht, behaupten sie durchaus, daß Männer und Frauen nur deßhalb sich vereinigen; die Zärtlichkeit gegen die Jungen folge aus demselben Grundsatz; deßhalb wollen sie nicht zugestehen, ein Kind sey für sein Daseyn den Eltern verpflichtet, welches ohnedies wegen des menschlichen Elends keine Wohlthat sey; auch bezweckten die Eltern keine Wohlthat, sondern dächten an ganz andere Dinge bei ihren verliebten Zusammenkünften. Wegen dieser und anderer Schlußfolgen sind sie der Meinung, Eltern dürfe man am wenigsten unter allen Menschen die Erziehung der Kinder anvertrauen. Deßhalb befinden sich in jeder Stadt öffentliche Pensionsanstalten, wohin alle Eltern, mit Ausnahme der ärmern Bauern und Taglöhner, ihre Kinder senden müssen, damit diese dort nach dem Alter von zwanzig Monaten erzogen werden, denn es wird angenommen, daß sie um diese Zeit bereits Anlagen zum Lernen besitzen. Die Schulen sind verschiedener Art und nach den Eigenschaften und Geschlechtern der Zöglinge geschieden. Geschickte Lehrer erziehen die Kinder zu dem Lebensverhältniß, wozu sie durch den Stand ihrer Eltern, durch ihre Fähigkeiten und Neigungen sich eignen. Zuerst werde ich hier einiges über die männlichen und dann über die weiblichen Erziehungs-Anstalten berichten.

Die Unterrichts-Anstalten für Knaben von hoher und ausgezeichneter Geburt sind mit berühmten und gelehrten Professoren und Unterlehrern versehen. Kleidung, so wie Nahrung der Kinder, sind höchst einfach. Sie werden in den Grundsätzen der Ehre und Gerechtigkeit, des Muthes, der Keuschheit, Milde, Religion und Vaterlandsliebe erzogen. Sie sind stets beschäftigt, nur nicht während des Essens und Schlafens, wofür jedoch nur eine knappe Zeit bestimmt ist, und während zwei Erholungsstunden, die zu körperlichen Uebungen verwendet werden. Bis sie das vierte Jahr erreicht haben, werden sie von Männern angekleidet, müssen aber nach dieser Zeit ihre Kleider selbst anlegen, wie hohen Standes sie auch seyn mögen. Das weibliche Gesinde, welches in einem Alter ist, das dem unsrigen von fünfzig Jahren entspricht, verrichtet allein die niedersten Dienste. Die Knaben dürfen sich mit den Dienern nicht unterhalten; sie dürfen ferner nur in kleinerer oder größerer Anzahl unter der Aufsicht eines Lehrers zu ihren Vergnügungen ausgehen, welche in körperlichen Uebungen bestehen. Deßhalb erhalten sie nie die frühen schlimmen Eindrücke der Thorheit und des Lasters, denen unsere Kinder ausgesetzt sind. Die Eltern dürfen ihre Söhne nur zweimal im Jahre sehen; der Besuch dauert dann nur eine Stunde; es ist ihnen erlaubt, ihre Kinder beim Ankommen und Scheiden zu küssen; allein ein Lehrer, der immer bei diesen Gelegenheiten gegenwärtig ist, leidet nicht, daß sie flüstern oder zärtliche Ausdrücke gebrauchen, und Geschenke an Spielzeug, Zuckerwerk und dergleichen überbringen. Die für Erziehung und Ernährung eines jeden Kindes schuldige Summe wird, sobald die Zahlung ausbleibt, von den Beamten des Kaisers erhoben.

Die Erziehungs-Anstalten für Kinder aus den mittleren Ständen, von Kaufleuten, Kleinhändlern, Handwerkern, sind verhältnißmäßig in derselben Art eingerichtet. Nur werden diejenigen, welche jenen Geschäften sich widmen wollen, schon mit elf Jahren in die Lehre gegeben, während die Kinder aus höheren Ständen ihre Studien bis zum fünfzehnten Jahre fortsetzen, welches nach unseren Verhältnissen dem einundzwanzigsten entspricht. In den letzten drei Jahren wird jedoch die Abgeschlossenheit allmählig vermindert.

In den weiblichen Erziehungs-Anstalten werden die jungen Mädchen von Stande in ähnlicher Weise, wie die Knaben, erzogen; nur haben sie zur Ankleidung weibliche Dienerschaft; die jedoch stets in Beiseyn eines Lehrers ihr Geschäft verrichtet. Mit dem fünften Jahre müssen sie sich selbst ankleiden. Bemerkt man, daß diese Mägde es jemals wagen, die Mädchen mit furchtbaren oder albernen Geschichten, oder mit den bei uns gewöhnlichen Thorheiten der Kammermädchen zu unterhalten, so werden sie öffentlich dreimal durch die Stadt gepeitscht, ein Jahr in’s Gefängniß gesperrt und alsdann in den entferntesten und ödesten Theil des Landes verbannt. Aus diesem Grunde verachten die jungen Damen, ebenso wie die Männer, feig und albern zu erscheinen; sie verschmähen persönlichen Schmuck, der über Anstand und Reinlichkeit hinausgeht. Auch habe ich keinen großen Unterschied der Erziehung, in Betreff der Geschlechtsverschiedenheit, bemerkt, als daß bei den körperlichen Uebungen der Mädchen nicht auf dieselbe Körperkraft gerechnet wird, daß ihnen besondere Lehren hinsichtlich des häuslichen Lebens ertheilt werden, und daß man auf sie gewisse Ansprüche in Betreff der Gelehrsamkeit macht. Die Lilliputer verfahren nämlich nach dem Grundsatze, bei Leuten von Stande müsse die Gemahlin eine vernünftige und angenehme Gesellschafterin seyn, weil sie nicht immer jung bleiben könne. Haben die Mädchen das zwölfte Jahr erreicht, welches in Lilliput als das zur Heirath fähige Alter gilt, so werden sie von Eltern oder Vormündern nach Hause gebracht, wobei die größte Dankbarkeit gegen die Lehrer ausgesprochen wird. Diese Trennung geschieht selten ohne die Thränen der jungen Dame oder ihrer Gesellschafterinnen.

In den weiblichen Erziehungs-Anstalten für geringere Stände werden die Kinder in jeder Arbeit, die sich für ihr Geschlecht und ihre verschiedene Lage eignet, unterrichtet; diejenigen, welche in die Lehre gegeben werden, entläßt man mit dem siebenten Jahre, die andern im elften.

Die ärmeren Familien, deren Kinder sich in diesen Erziehungs-Anstalten befinden, müssen ausser dem jährlichen Kostgelde, welches sehr unbedeutend ist, einen kleinen Theil ihrer monatlichen Einkünfte, welcher zu ihrer späteren Ausstattung bestimmt ist, dem Verwalter einhändigen. Deßhalb sind auch die Ausgaben aller Eltern durch das Gesetz beschränkt. Die Lilliputer glauben nämlich, keine Handlung sey ungerechter, als die Erzeugung von Kindern, wenn die Eltern die Last der Erziehung auf das Publikum wälzen wollen. Leute von Stande geben Bürgschaft für eine bestimmte und ihrem Verhältniß angemessene Summe als Eigenthum des Kindes, und das Kapital wird stets mit Sparsamkeit und der genauesten Gerechtigkeit verwaltet.

Die ärmeren Bauern und Taglöhner behalten ihre Kinder zu Hause; da ihr einziges Geschäft im Pflügen und andern Theilen des Landbaues besteht, so ist ihre Erziehung von keiner großen Wichtigkeit für das Publikum.

Dem neugierigen Leser werde ich vielleicht Unterhaltung gewähren, wenn ich ihm einen Bericht von meinen häuslichen Angelegenheiten und von der Lebensart gebe, die ich in diesem Lande während meines Aufenthalts von neun Monaten und dreizehn Tagen führte. Da ich Anlagen zu mechanischen Arbeiten besitze, und auch zugleich durch die Noth dazu gezwungen wurde, machte ich mir aus den größten Bäumen des Parks einen ziemlich bequemen Stuhl und einen Tisch. Zweihundert Näherinnen waren damit beschäftigt, mir Hemden, sowie Bett- und Taschentücher zu verfertigen, und zwar von der rauhesten und stärksten Leinwand, die sie sich verschaffen konnten. Dennoch waren sie genöthigt, dieselbe in mehreren Falten zu steppen, denn die dickste Leinwand war bedeutend feiner wie Gaze. Die lilliput’sche Leinwand ist gewöhnlich drei Zoll breit, und drei Fuß bilden ein Stück. Die Näherinnen nahmen mir das Maaß, als ich auf dem Boden lag; die eine stand an meinem Halse, die andere an meinen Knien, beide hielten eine lange Schnur straff angespannt, während eine dritte mit einem Maaßstab, von einem Zoll Länge, die Ausdehnung des Stückes ergründete; alsdann nahmen sie das Maaß meines rechten Daumens auf und verlangten dann nichts weiter, denn durch eine mathematische Berechnung ward erwiesen, das zweifache Maaß des Daumens sey das der Faust, und dasselbe Verhältniß gelte in Betreff des Halses und des Bauches; ferner nahmen sie auch durch den Vergleich ihrer Berechnung mit meinem alten Hemde, das ich als Muster auf den Boden hin ausbreitete, mir selbst ganz genau das Maaß. Dreihundert Schneider wurden in derselben Art beschäftigt. Diese verfuhren aber auf andere Art, als sie mir das Maaß nahmen. Ich kniete nieder und sie setzten eine Leiter vom Boden an meinen Hals. Einer stieg hinauf und ließ von meinem Halskragen eine mit Blei versehene Schnur auf den Boden hängen, welche gerade der Länge meines Rockes entsprach; alsdann nahm ich selbst das Maaß der Arme und meiner Breite. Als meine Kleider in meiner Wohnung verfertigt waren (denn das größte Haus der Lilliputer hätte sie nicht fassen können), glichen sie den aus Stückwerk zusammengesetzten Teppichen, welche die Damen in England verfertigen.

Dreihundert Köche bereiteten meine Nahrung in kleinen, bei meinem Hause erbauten und bequemen Hütten, wo sie mit ihren Familien wohnten. Jeder Koch lieferte mir zwei Gerichte, zwanzig Bediente hob ich mit meiner Hand auf den Tisch; hundert andere standen auf dem Boden, einige mit Fleischgerichten, andere mit Fässern voll Wein und Likören. Alles dies wanden die Bedienten nach meinem Bedürfniß auf sehr sinnreiche Weise mit Stricken, wie wir in Europa die Wassereimer, hinauf. Jedes Fleischgericht gab einen Mund voll und ein Weinfaß einen guten Schluck. Das lilliputische Hammelfleisch ist nicht so gut wie das unsrige, allein ihr Rindfleisch ist ausgezeichnet. Ich habe einst eine so große Rindskeule gegessen, daß ich sie nur in drei Bissen verzehren konnte. Meine Bedienten erschracken, als sie sahen, wie ich sie mit Knochen und Allem, etwa wie man bei uns einen Lerchenflügel ißt, mit einemmale zerkaute. Gänse und Truthühner steckte ich auf einmal in den Mund, und ich muß gestehen, sie sind vorzüglicher, wie die unsrigen. Von ihrem kleinen Geflügel konnte ich zwanzig bis dreißig auf einmal mit meinem Messer spießen. Seine kaiserliche Majestät, die von meiner Art zu essen gehört hatte, erwies mir eines Tages mit Seiner königlichen Gemahlin und den Kindern von Geblüt beider Geschlechter, die hohe Gnade, daß Höchstdieselbe ihren Wunsch mir verkünden ließ, wie sie sich herablassend ausdrückte, mit mir zu Mittag zu speisen. Sie erschienen und ich setzte sie in den Staatsstühlen mit ihren Garden auf den Tisch, und zwar mir gerade gegenüber.Flimnap, der Finanzminister, war auch mit seinem weißen Stabe gegenwärtig, und ich bemerkte, daß er mich oft mit einem verdrießlichen Gesichte ansah; ich stellte mich jedoch, als ob ich dies nicht bemerkte, sondern aß nun, meinem theuren Vaterlande Ehre zu machen, zugleich auch um den Hof in Erstaunen zu versetzen, sogar noch mehr als gewöhnlich. Ich habe besondere Gründe zu der Vermuthung, daß dieser Besuch Ihrer Majestäten Flimnap Gelegenheit gab, mir schlimme Dienste bei seinem Herrn zu erweisen. Dieser Minister war stets mein Feind gewesen, obgleich er mir äußerlich mehr Liebkosungen erwies, als bei seiner mürrischen Gemüthsart sonst gewöhnlich war. Er machte dem Kaiser Vorstellungen über den schlimmen Zustand seiner Finanzen; er werde gezwungen seyn, Geld mit bedeutendem Diskonto aufzunehmen; Staats-Schuldscheine würden nur zu neun Procent unter der Nominalsumme circuliren können; ich habe Seine Majestät bereits anderthalb Millionen Sprugs gekostet (dieses ist die größte lilliputt’sche Goldmünze, ungefähr von der Dicke einer Goldflitter); kurz, es sey anzurathen, daß Seine Majestät die erste passende Gelegenheit benutze, sich meiner zu entledigen.

Hier muß ich den Ruf einer ausgezeichneten Dame rechtfertigen, die wegen meiner viel Leid hat erdulden müssen. Der Finanzminister kam auf den Einfall, eifersüchtig zu werden, und zwar wegen der Bosheit giftiger Zungen, welche ihm hinterbrachten, Ihre Gnaden leide an heftiger Liebe zu meiner geringfügigen Person. Bei Hofe circulirte ferner eine Klatscherei, sie sey allein in meine Wohnung gekommen. Dieses erkläre ich für eine schändliche, gänzlich unbegründete Lüge; Ihre Gnaden hatte allein die Güte, mir unschuldige Beweise der Freundschaft zu erzeigen. Ich muß eingestehen, daß sie öfter in mein Haus kam, allein stets öffentlich und mit der Gesellschaft von drei anderen Damen in ihrer Kutsche, nämlich mit ihrer Schwester, Tochter und einer besonderen Freundin. Dies Verfahren war auch ganz gewöhnlich bei anderen Damen des Hofes. Auch berufe ich mich auf alle meine Diener, welche sämmtlich bestätigen müssen, daß sie nie vor meiner Thüre eine Kutsche sahen, ohne zugleich die Namen der Personen zu erfahren, welche sich darin befanden. Bei diesen Gelegenheiten pflegte ich mich sogleich zur Thüre zu begeben, sobald mein Bedienter mich davon benachrichtigt hatte. Nach einer höflichen Begrüßung nahm ich alsdann die Kutsche mit den zwei Pferden auf meine Hand (war nämlich die Kutsche sechsspännig vorgefahren, so wurden vier Pferde vom Postillion ausgespannt) und stellte dieselbe auf den Tisch, den ich mit einem fünf Zoll hohen Rahmen, um Unglück zu verhüten, umringt hatte. So standen oftmals vier Kutschen auf einmal mit ihren Pferden auf dem Tische. Ich saß auf meinem Stuhle und lehnte mein Gesicht zu den Kutschen hin. Während ich mich mit einer Gesellschaft unterhielt, pflegten die Kutscher die andern Carrossen auf meinem Tische herumzufahren. Manchen Nachmittag habe ich sehr angenehm in solchem Gespräche zugebracht. Allein ich fordere den Finanzminister oder seine zwei Spione (ich will sie zu ihrer Schande nur nennen), Clustril und Drunlo, zu dem Beweise auf, ob irgend Jemand incognito zu mir gekommen ist, mit Ausnahme des Sekretärs Redresal, welcher auf besondern Befehl Seiner kaiserlichen Majestät abgesandt wurde, wie ich zuvor erzählt habe. Ich würde bei diesem Umstande nicht so lange verweilen, wäre dergute Ruf einer hohen Dame, von meinem eigenen abgesehen, nicht dadurch in Frage gestellt worden.

Ferner hatte ich die Ehre, im Range höher als der Finanzminister zu stehen, denn ich war Nardac, und die Welt weiß, daß er nur ein Glumglum ist, ein Titel, der, um einen Grad niedriger, sich zu ersterem so verhält, wie der Marquis zum Herzoge in England. Doch muß ich eingestehen, daß er vermöge seines Amtes über mir stand; jene falschen Angebereien, die ich nachher durch einen Umstand erfuhr, den ich schicklicher Weise nicht erwähnen darf, hatten zur Folge, daß der Finanzminister einige Zeit lang seiner Gemahlin verdrießliche und mir dagegen grimmige Gesichter schnitt. Obgleich es nun auch der erlauchten Dame gelang, ihm seinen Verdacht zu benehmen und sich mit ihm auszusöhnen, so verlor ich dennoch all sein Zutrauen, und fand auch bald, daß mein Einfluß beim Kaiser sich verminderte, welcher wirklich von diesem Günstling zu sehr sich leiten ließ.