Begriffsbestimmung

Im weitesten Sinne ist die Begriffsbestimmung eine logische Operation, durch die der Inhalt eines Begriffes erklärt wird.

Um einen Begriff zu definieren, ist die Grenze zu finden, die die von dem jeweiligen Begriff erfaßten Gegenstände von allen ihm ähnlichen Gegenständen trennt.

Einen Begriff zu definieren bedeutet, die (möglichst wesentlichen) Eigenschaften eines Gegenstandes festzustellen. Aus dieser Einsicht erhebt sich die Frage nach Definitionsverfahren, mit deren Kenntnis man schneller und exakter die wirklich wesentlichen Eigenschaften eines Gegenstandes finden kann.

Um einen Begriff richtig zu definieren, muss man die Regeln zur Begriffsbestimmung kennen. Das Hauptverfahren zur Definition ist die Definition über die nächste Gattung und den Artunterschied (definitio fit per genus proximum et differentiam).

Außerdem existiert noch das Verfahren der genetischen Begriffsbestimmung. Je nach dem, was zu definieren ist, ein Gegenstand oder die Bedeutung eines Terminus werden die Definitionen in Realdefinition und Nominaldefinition eingeteilt.

Bereits Demokrit begann in seinem Traktat "Über die Logik" und im "Kanon" die Such nach Verfahren der Begriffsbestimmung. Sokrates erarbeitete Definitionverfahren gestützt auf die Induktion. Die Richtigkeit einer Definition überprüfte er an der Analyse von Einzelfällen. Als Platon später die sokratische Induktion weiterentwickelte, gelangte er zu der Erkenntnis, dass der Begriff das Wesentliche in den Dingen ist, das Allgemeine, das auf die Zugehörigkeit zu einer Gattung hinweist. Eine Definition muss nach Platon auf die Zugehörigkeit zum Allgemeinen, die Gattung, und auf den spezifischen Unterschied hinweisen, der das jeweilige Ding von allen anderen Dingen der Gattung unterscheidet. Das war schon das Verfahren zur Begriffsbestimmung über die nächste Gattung und den Artunterschied.

Aristoteles gab nicht nur eine wissenschaftliche Formulierung für das Verfahren zur Begriffsbestimmung, über die nächste Gattung und den Artunterschied, sondern erarbeitete bereits Definitionsregeln, z. B.: Eine Definition muss angemessen sein, d. h. sie darf weder zu eng noch zu weit sein; eine Definition muss klar sein, eine Definition darf nicht negativ sein u. a.

Aristoteles sagt in seinem Traktat Über die Seele [Zweites Buch, Kap. 2]: "Denn nicht bloß das Dass muss die Definition dartun, wie das bei den meisten Definitionen der Fall ist, sondern es muss auch die Ursache darin enthalten sein und zutage treten."

Die Begriffsbestimmung war auch Gegenstand der Betrachtung der Stoiker in der Antike. Sie erklärten, dass eine Definition nur aus einer Aufzählung von Merkmalen bestehen solle, die einem Ding zukommen.

In der Neuzeit befaßte sich Hobbes mit der logischen Operation der Begriffsbestimmung. Nach ihm ist eine Definition ein Urteil, dessen Prädikat das Subjekt aufgliedert oder, wenn dies nicht möglich ist, es erläutert. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er der Nominaldefinition. Eine Definition so erklärte er, kann nichts anderes sein als eine Erläuterung des Namens. Er selbst benutzte in seinen Forschungen nicht nur die Realdefinition und die Nominaldefinition, sondern auch die genetischen Definitionen.

Häufige Fehler in der Begriffsbestimmung sind die Inadäquatheit, die Zirkularität, die Definition des Unbekannten durch Unbekanntes, die Widersprüchlichkeit der Definition und die Unklarheit der Definition.