3. Kapitel


3. Kapitel

Die Ansiedlungen der Latiner

Die Heimat des indogermanischen Stammes ist der westliche Teil Mittelasiens; von dort aus hat er sich teils in südöstlicher Richtung über Indien, teils in nordwestlicher über Europa ausgebreitet. Genauer den Ursitz der Indogermanen zu bestimmen, ist schwierig; jedenfalls muß er im Binnenlande und von der See entfernt gewesen sein, da keine Benennung des Meeres dem asiatischen und dem europäischen Zweige gemeinsam ist. Manche Spuren weisen näher in die Euphratlandschaften, so daß merkwürdigerweise die Urheimat der beiden wichtigsten Kulturstämme, des indogermanischen und des aramäischen, räumlich fast zusammenfällt – eine Unterstützung für die Annahme einer allerdings fast jenseits aller verfolgbaren Kultur- und Sprachentwicklung liegenden Gemeinschaft auch dieser Völker. Eine engere Lokalisierung ist ebensowenig möglich, als es möglich ist, die einzelnen Stämme auf ihren weiteren Wanderungen zu begleiten. Der europäische mag noch nach dem Ausscheiden der Inder längere Zeit in Persien und Armenien verweilt haben; denn allem Anschein nach ist hier die Wiege des Acker- und Weinbaus. Gerste, Spelt und Weizen sind in Mesopotamien, der Weinstock südlich vom Kaukasus und vom Kaspischen Meer einheimisch; ebenda sind der Pflaumen- und der Nußbaum und andere der leichter zu verpflanzenden Fruchtbäume zu Hause. Bemerkenswert ist es auch, daß den meisten europäischen Stämmen, den Lateinern, Kelten, Deutschen und Slawen der Name des Meeres gemeinsam ist; sie müssen also wohl vor ihrer Scheidung die Küste des Schwarzen oder auch des Kaspischen Meeres erreicht haben. Auf welchem Wege von dort die Italiker an die Alpenkette gelangt sind und wo namentlich sie, allein noch mit den Hellenen vereinigt, gesiedelt haben mögen, läßt sich nur beantworten, wenn es entschieden ist, auf welchem Wege, ob von Kleinasien oder vom Donaugebiet aus, die Hellenen nach Griechenland gelangt sind. Daß die Italiker eben wie die Inder von Norden her in ihre Halbinsel eingewandert sind, darf auf jeden Fall als ausgemacht gelten. Der Zug des umbrisch-sabellischen Stammes auf dem mittleren Bergrücken Italiens in der Richtung von Norden nach Süden läßt sich noch deutlich verfolgen; ja die letzten Phasen desselben gehören der vollkommen historischen Zeit an. Weniger kenntlich ist der Weg, den die latinische Wanderung einschlug. Vermutlich zog sie in ähnlicher Richtung an der Westküste entlang, wohl lange bevor die ersten sabellischen Stämme aufbrachen; der Strom überflutet die Höhen erst, wenn die Niederungen schon eingenommen sind, und nur, wenn die latinischen Stämme schon vorher an der Küste saßen, erklärt es sich, daß die Sabeller sich mit den rauheren Gebirgen begnügten und erst von diesen aus, wo es anging, sich zwischen die latinischen Völker drängten.

Daß vom linken Ufer des Tiber bis an die volskischen Berge ein latinischer Stamm wohnte, ist allbekannt; diese Berge selbst aber, welche bei der ersten Einwanderung, als noch die Ebenen von Latium und Kampanien offenstanden, verschmäht worden zu sein scheinen, waren, wie die volskischen Inschriften zeigen, von einem den Sabellern näher als den Latinern verwandten Stamm besetzt. Dagegen wohnten in Kampanien vor der griechischen und samnitischen Einwanderung wahrscheinlich Latiner; denn die italischen Namen Novla oder Nola (Neustadt), Campani Capua, Volturnus (von volvere wie Iuturna von iuvare), Opsci (Arbeiter) sind nachweislich älter als der samnitische Einfall und beweisen, daß, als Kyme von den Griechen gegründet ward, ein italischer und wahrscheinlich latinischer Stamm, die Ausōner, Kampanien innehatten. Auch die Urbewohner der später von den Lucanern und Brettiern bewohnten Landschaften, die eigentlichen Itali (Bewohner des Rinderlandes), werden von den besten Beobachtern nicht zu dem iapygischen, sondern zu dem italischen Stamm gestellt; es ist nichts im Wege, sie dem latinischen Stamm beizuzählen, obwohl die noch vor dem Beginn der staatlichen Entwicklung Italiens erfolgte Hellenisierung dieser Gegenden und deren spätere Überflutung durch samnitische Schwärme die Spuren der älteren Nationalität hier gänzlich verwischt hat. Auch den gleichfalls verschollenen Stamm der Siculer setzten sehr alte Sagen in Beziehung zu Rom; so erzählt der älteste italische Geschichtschreiber Antiochos von Syrakus, daß zum König Morges von Italia (d. h. der Brettischen Halbinsel) ein Mann Namens Sikelos auf flüchtigem Fuß aus Rom gekommen sei; und es scheinen diese Erzählungen zu beruhen auf der von den Berichterstattern wahrgenommenen Stammesgleichheit der Siculer, deren es noch zu Thukydides‘ Zeit in Italien gab, und der Latiner. Die auffallende Verwandtschaft einzelner Dialektwörter des sizilischen Griechisch mit dem Lateinischen erklärt sich zwar wohl nicht aus der alten Sprachgleichheit der Siculer und Römer, sondern vielmehr aus den alten Handelsverbindungen zwischen Rom und den sizilischen Griechen; nach allen Spuren indes sind nicht bloß die latinische, sondern wahrscheinlich auch die kampanische und lucanische Landschaft, das eigentliche Italia zwischen den Buchten von Tarent und Laos und die östliche Hälfte von Sizilien, in uralter Zeit von verschiedenen Stämmen der latinischen Nation bewohnt gewesen.

Die Schicksale dieser Stämme waren sehr ungleich. Die in Sizilien, Großgriechenland und Kampanien angesiedelten kamen mit den Griechen in Berührung in einer Epoche, wo sie deren Zivilisation Widerstand zu leisten nicht vermochten, und wurden entweder völlig hellenisiert, wie namentlich in Sizilien, oder doch so geschwächt, daß sie der frischen Kraft der sabinischen Stämme ohne sonderliche Gegenwehr unterlagen. So sind die Siculer, die Italer und Morgeten, die Ausōner nicht dazu gekommen, eine tätige Rolle in der Geschichte der Halbinsel zu spielen.

Anders war es in Latium, wo griechische Kolonien nicht gegründet worden sind und es den Einwohnern nach harten Kämpfen gelang, sich gegen die Sabiner wie gegen die nördlichen Nachbarn zu behaupten. Werfen wir einen Blick auf die Landschaft, die wie keine andere in die Geschicke der alten Welt einzugreifen bestimmt war.

Schon in urältester Zeit ist die Ebene von Latium der Schauplatz der großartigsten Naturkämpfe gewesen, in denen die langsam bildende Kraft des Wassers und die Ausbrüche gewaltiger Vulkane Schicht über Schicht schoben desjenigen Bodens, auf dem entschieden werden sollte, welchem Volk die Herrschaft der Erde gehöre. Eingeschlossen im Osten von den Bergen der Sabiner und Aequer, die dem Apennin angehören; im Süden von dem bis zu 4000 Fuß Höhe ansteigenden volskischen Gebirg, welches von dem Hauptstock des Apennin durch das alte Gebiet der Herniker, die Hochebene des Sacco (Trerus, Nebenfluß des Liris), getrennt ist und von dieser aus sich westlich ziehend mit dem Vorgebirg von Terracina abschließt; im Westen von dem Meer, das an diesem Gestade nur wenige und geringe Häfen bildet; im Norden in das weite etruskische Hügelland sich verlaufend, breitet eine stattliche Ebene sich aus, durchflossen von dem Tiberis, dem „Bergstrom“, der aus den umbrischen, und dem Anio, der von den sabinischen Bergen herkommt. Inselartig steigen in der Fläche auf teils die steilen Kalkfelsen des Soracte im Nordosten, des circeischen Vorgebirgs im Südwesten, sowie die ähnliche, obwohl niedrigere Höhe des Ianiculum bei Rom; teils vulkanische Erhebungen, deren erloschene Krater zu Seen geworden und zum Teil es noch sind: die bedeutendste unter diesen ist das Albaner Gebirge, das nach allen Seiten frei zwischen den Volskergebirgen und dem Tiberfluß aus der Ebene emporragt.

Hier siedelte der Stamm sich an, den die Geschichte kennt unter dem Namen der Latiner, oder, wie sie später zur Unterscheidung von den außerhalb dieses Bereichs gegründeten latinischen Gemeinden genannt werden, der „alten Latiner“ (prisci Latini). Allein das von ihnen besetzte Gebiet, die Landschaft Latium, ist nur ein kleiner Teil jener mittelitalischen Ebene. Alles Land nördlich des Tiber ist den Latinern ein fremdes, ja sogar ein feindliches Gebiet, mit dessen Bewohnern ein ewiges Bündnis, ein Landfriede nicht möglich war und die Waffenruhe stets auf beschränkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die bessere Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese folgenreiche Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und sumpfigen Strecken südlich vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere Geschichte beginnt, in den Händen umbrisch-sabellischer Stämme, der Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae sind nicht mehr ursprünglich latinische Städte. Nur der mittlere Teil jenes Gebietes zwischen dem Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und dem Meer, ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig größer als der jetzige Kanton Zürich, ist das eigentliche Latium, die „Ebene“Ein französischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie politique des Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der römischen Campagna die Limagne in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr durchschnittene und ungleiche Ebene, mit einer Bodenoberfläche aus dekomponierter Lava und Asche den Resten ausgebrannter Vulkane. Die Bevölkerung, mindestens 2500 Menschen auf die Quadratlieue, ist eine der stärksten, die in rein ackerbauenden Gegenden vorkommt, das Eigentum ungemein zerstückelt. Der Ackerbau wird fast ganz von Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst oder Hacke; nur ausnahmsweise tritt dafür der leichte Pflug ein der mit zwei Kühen bespannt ist und nicht selten spannt an der Stelle der einen sich die Frau des Ackermanns ein. Das Gespann dient zugleich um Milch zu gewinnen und das Land zu bestehen. Man erntet zweimal im Jahre, Korn und Kraut; Brache kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins für einen Arpent Ackerland ist 100 Franken jährlich. Würde dasselbe Land statt dessen unter sechs oder sieben große Grundbesitzer verteilt werden würden Verwalter- und Tagelöhnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens durch kleine Grundeigentümer treten, so würde in hundert Jahren ohne Zweifel die Limagne öde, verlassen und elend sein wie heutzutage die Campagna di Roma.. An gutem Wasser ist kein Überfluß; um so höher und heiliger hielt die Bevölkerung jede frische Quelle.

Es ist kein Bericht darüber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner in der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und wir sind darüber fast allein auf Rückschlüsse angewiesen. Einiges indes läßt sich dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit vermuten.

Die römische Mark zerfiel in ältester Zeit in eine Anzahl Geschlechterbezirke, welche späterhin benutzt wurden, um dar aus die ältesten „Landquartiere“ (tribus rusticae) zu bilden. Von dem Claudischen Quartier ist es überliefert, daß es aus der Ansiedlung der Claudischen Geschlechtsgenossen am Anio erwuchs; und dasselbe geht ebenso sicher für die übrigen Distrikte der ältesten Einteilung hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der später hinzugefügten Distrikte, von Örtlichkeiten entlehnt, sondern ohne Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter, die den Quartieren der ursprünglichen römischen Mark die Namen gaben, soweit sie nicht gänzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii, Lemonii, Pollii, Pupinii, Voltinii), durchaus die ältesten römischen Patrizierfamilien, die Aemilii, Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii, Papirii, Romilii, Sergii, Voturii. Bemerkenswert ist es, daß unter all diesen Geschlechtern kein einziges erscheint, das nachweislich erst später nach Rom übergesiedelt wäre. Ähnlich wie der römische, wird jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische Gau von Haus aus in eine Anzahl zugleich örtlich und geschlechtlich vereinigter Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das „Haus“ (οικία) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch dort sehr häufig die Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die entsprechenden italischen Benennungen „Haus“ (vicus) oder „Bezirk“ (pagus von pangere) deuten gleichfalls das Zusammensiedeln der Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch begreiflicherweise über in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein Acker, so gehört zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die aber, wie später zu zeigen sein wird, bis in verhältnismäßig späte Zeit noch gleichsam als Hausmark, das heißt nach dem System der Feldgemeinschaft bestellt wurde. Ob die Geschlechtshäuser in Latium selbst sich zu Geschlechtsdörfern entwickelt haben oder ob die Latiner schon als Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist eine Frage, auf die wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu bestimmen vermögen, in welcher Weise die Gesamtwirtschaft, welche durch eine derartige Ordnung gefordert wird, sich in Latium gestaltet hatIn Slawonien, wo die patriarchalische Haushaltung bis auf den heutigen Tag festgehalten wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu fünfzig, ja hundert Köpfen stark, unter den Befehlen des von der ganzen Familie auf Lebenszeit gewählten Hausvaters (Goszpodár) in demselben Hause beisammen. Das Vermögen des Hauses, das hauptsächlich in Vieh besteht, verwaltet der Hausvater; der Überschuß wird nach Familienstämmen verteilt. Privaterwerb durch Industrie und Handel bleibt Sondereigentum. Austritte aus dem Hause, auch der Männer, z. B. durch Einheiraten in eine fremde Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics, Slawonien und Kroatien. Pest 1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen Verhältnissen, die von den ältesten römischen sich nicht allzuweit entfernen mögen, nähert das Haus sich der Gemeinde., in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung noch auf äußerlicher Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen mit beruhen mag.

Von Haus aus aber galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als selbständige Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer politischen Gemeinde (civitas, populus), welche zunächst auftritt als ein zu gegenseitiger Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff verpflichteter Inbegriff einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher Geschlechtsdörfer. An einem festen örtlichen Mittelpunkt konnte es diesem Gau so wenig fehlen wie der Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-, das heißt die Gaugenossen in ihren Dörfern wohnten, so konnte der Mittelpunkt des Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine Stadt, sondern nur eine gemeine Versammlungsstätte sein, welche die Dingstätte und die gemeinen Heiligtümer des Gaues in sich schloß, wo die Gaugenossen an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnügens wegen sich zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh vor dem einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber übrigens regelmäßig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz ähnliche alte Zufluchtsstätten sind noch heutzutage in dem Hügellande der Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz heißt in Italien „Höhe“ (capitolium, wie άκρα, das Berghaupt) oder „Wehr“ (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage einer künftigen, indem die Häuser an die Burg sich anschließen und späterhin sich umgeben mit dem „Ringe“ (urbs mit urvus, curvus, vielleicht auch mit orbis verwandt). Den äußerlichen Unterschied zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg möglichst wenige, die Stadt möglichst viele, jene in der Regel nur ein einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht die vorstädtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen italischen Landschaften, die zum städtischen Zusammensiedeln erst spät und zum Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollständig gelangt sind, wie im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen, noch einigermaßen sich erkennen läßt. Die Landschaft der Aequiculer, die noch in der Kaiserzeit nicht in Städten, sondern in unzähligen offenen Weilern wohnten, zeigt eine Menge altertümlicher Mauerringe, die als „verödete Städte“ mit einzelnen Tempeln das Staunen der römischen wie der heutigen Archäologen erregten, von denen jene ihre „Urbewohner“ (aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu können meinten. Gewiß richtiger wird man in diesen Anlagen nicht ummauerte Städte erkennen, sondern Zufluchtsstätten der Markgenossen, wie sie in älterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in weniger kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Daß in derselben Epoche, wo die zu städtischen Ansiedlungen übergegangenen Stämme ihren Städten steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die Erdwälle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist natürlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstätten verlassen und bald den späteren Generationen ein Rätsel.

Jene Gaue also, die in einer Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine gewisse Anzahl Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als die ursprünglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der italischen Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums dergleichen Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen noch von besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner Gebirge, das den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten Quellen und die am meisten gesicherte Lage darbot, diese natürliche Burg Latiums, ist ohne Zweifel von den Ankömmlingen zuerst besetzt worden. Hier lag denn auch auf der schmalen Hochfläche oberhalb Palazzuola zwischen dem Albanischen See (Lago di Castello) und dem Albanischen Berg (Monte Cavo) lang hingestreckt Alba, das durchaus als Ursitz des latinischen Stammes und Mutterort Roms sowie aller übrigen altlatinischen Gemeinden galt; hier an den Abhängen die uralten latinischen Ortschaften Lanuvium, Aricia und Tusculum. Hier finden sich auch von jenen uralten Bauwerken, welche die Anfänge der Zivilisation zu bezeichnen pflegen und gleichsam der Nachwelt zum Zeugnis dastehen davon, daß Pallas Athene in der Tat, wenn sie erscheint, erwachsen in die Welt tritt: so die Abschroffung der Felswand unterhalb Alba nach Palazzuola zu, welche den durch die steilen Abhänge des Monte Cavo nach Süden zu von Natur unzugänglichen Ort von Norden her ebenso unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu verteidigenden Zugänge von Osten und Westen her für den Verkehr frei läßt; und vor allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuß mächtige Lavawand mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in dem alten Krater des Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine jetzige Tiefe abgelassen und für den Ackerbau auf dem Berge selbst ein bedeutender Raum gewonnen worden ist.

Natürliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der letzten Ausläufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen später die ansehnlichen Städte Tibur und Praeneste hervorgingen. Auch Labici, Gabii und Nomentum in der Ebene zwischen dem Albaner und Sabinergebirge und dem Tiber; Rom am Tiber, Laurentum und Lavinium an der Küste sind mehr oder minder alte Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von zahlreichen andern, minder namhaften und zum Teil fast verschollenen zu schweigen. Alle diese Gaue waren in ältester Zeit politisch souverän und wurden ein jeder von seinem Fürsten unter Mitwirkung des Rates der Alten und der Versammlung der Wehrmänner regiert. Aber dennoch ging nicht bloß das Gefühl der Sprach- und Stammgenossenschaft durch diesen ganzen Kreis, sondern es offenbarte sich dasselbe auch in einer wichtigen religiösen und staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde der sämtlichen latinischen Gaue. Die Vorstandschaft stand ursprünglich nach allgemeinem italischen wie hellenischen Gebrauch demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die Bundesstätten lagen; es war dies der Gau von Alba, der überhaupt, wie gesagt; als der älteste und vornehmste der latinischen betrachtet ward. Der berechtigten Gemeinden waren anfänglich dreißig, wie denn diese Zahl als Summe der Teile eines Gemeinwesens in Griechenland wie in Italien ungemein häufig begegnet. Welche Ortschaften zu den dreißig altlatinischen Gemeinden oder, wie sie in Beziehung auf die Metropolrechte Albas auch wohl genannt werden, zu den dreißig albanischen Kolonien ursprünglich gezählt worden sind, ist nicht überliefert und nicht mehr auszumachen. Wie bei den ähnlichen Eidgenossenschaften zum Beispiel der Böoter und der Ionier die Pamböotien und Panionien, war der Mittelpunkt dieser Vereinigung das „latinische Fest“ (feriae Latinae), an welchem auf dem „Berg von Alba“ (mons Albanus, Monte Cavo) an einem alljährlich von dem Vorstand dafür fest gesetzten Tage dem „latinischen Gott“ (Iuppiter Latiaris) von dem gesamten Stamm ein Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus hatte jede teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh, Milch und Käse zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stück zu empfangen. Diese Gebräuche dauerten fort bis in die späte Zeit und sind wohlbekannt; über die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser Verbindung dagegen vermögen wir fast nur Mutmaßungen aufzustellen. Seit ältester Zeit schlossen sich an das religiöse Fest auf dem Berg von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf der benachbarten latinischen Dingstätte am Quell der Ferentina (bei Marino); und überhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht gedacht werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine für die ganze Landschaft gültige Rechtsordnung. Daß dem Bunde wegen Verletzung des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem Fall selbst auf den Tod erkannt werden konnte, ist überliefert und glaublich. Auch die spätere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft der latinischen Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des ältesten Bundesrechts gedacht werden, so daß also der Latiner mit der Latinerin rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz erwerben und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner für die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und Bundesgericht angeordnet haben; dagegen läßt sich eine eigentliche Beschränkung des souveränen Rechts jeder Gemeinde über Krieg und Frieden durch den Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen Zweifel, daß mit der Bundesverfassung die Möglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg abwehrend und selbst angreifend zu führen, wobei denn ein Bundesfeldherr, ein Herzog, natürlich nicht fehlen konnte. Aber wir haben keinen Grund anzunehmen, daß in diesem Fall jede Gemeinde rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder daß es ihr umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen ein Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, daß während der latinischen Feier, ähnlich wie während der hellenischen Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galtDie oft in alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, daß Alba einstmals in den Formen der Symmachie über Latium geherrscht habe, findet bei genauerer Untersuchung nirgends ausreichende Unterstützung. Alle Geschichte geht nicht von der Einigung, sondern von der Zersplitterung der Nation aus, und es ist sehr wenig wahrscheinlich, daß das Problem, das Rom nach manchem durchkämpften Jahrhundert endlich löste, die Einigung Latiums, schon vorher einmal durch Alba gelöst worden sei. Auch ist es bemerkenswert, daß Rom niemals als Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprüche gegen die latinischen Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnügt hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, für die hegemonischen Ansprüche Roms eine Handhabe gewährte. Von eigentlichen Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese ist, überall kaum die Rede sein; und am wenigsten reichen Stellen wie Fest. v. praetor p. 241 und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum latinischen Athen zu stempeln.. Überhaupt war der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufälliges Aggregat verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, sondern der rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. Wenn der latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische Gemeinden umfaßt haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht latinischen die Mitgliedschaft gewährt – sein Gegenbild in Griechenland ist nicht die delphische Amphiktyonie, sondern die böotische oder ätolische Eidgenossenschaft.

Diese allgemeinen Umrisse müssen genügen; ein jeder Versuch, die Linien schärfer zu ziehen, würde das Bild nur verfälschen. Das mannigfache Spiel, wie die ältesten politischen Atome, die Gaue, sich in Latium gesucht und geflohen haben mögen, ist ohne berichtfähige Zeugen vorübergegangen, und es muß genügen, das Eine und Bleibende darin festzuhalten, daß sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt zwar nicht ihre Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit hegten und steigerten und damit den Fortschritt vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem jede Volksgeschichte anhebt und anheben maß, zu der nationalen Einigung, mit der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte.

4. Kapitel


4. Kapitel

Die Anfänge Roms

Etwa drei deutsche Meilen von der Mündung des Tiberflusses stromaufwärts erheben sich an beiden Ufern desselben mäßige Hügel, höhere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an den letzteren haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name der Römer. Es läßt sich natürlich nicht angeben, wie und wann er aufgekommen ist; sicher ist nur, daß in der ältesten uns bekannten Namensform die Gaugenossen Ramner (Ramnes) heißen, nicht Romaner; und diese der älteren Sprachperiode geläufige, dem Lateinischen aber in früher Zeit abhanden gekommeneÄhnlichen Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen sämtlich ältester Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt horreum, Fabii Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus. Lautverschiebung ist ein redendes Zeugnis für das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung läßt sich nicht geben; möglich ist es, daß die Ramner die Stromleute sind.

Aber sie blieben nicht allein auf den Hügeln am Tiberufer. In der Gliederung der ältesten römischen Bürgerschaft hat sich eine Spur erhalten, daß dieselbe hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier wahrscheinlich ehemals unabhängiger Gaue, der Ramner, Titier und Lucerer, zu einem einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synökismus wie derjenige war, woraus in Attika Athen hervorgingMan könnte sogar, im Hinblick auf die attische τριττύς, die umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die Dreiteilung der Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in welchem Falle die Dreiteilung der römischen Gemeinde gar nicht auf die Verschmelzung mehrerer einstmals selbständigen Stämme zurückgeführt werden dürfte. Aber um eine gegen die Überlieferung sich also auflehnende Annahme aufzustellen, müßte doch die Dreiteilung im graecoitalischen Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu sein scheint, und überall gleichmäßig als Grundschema erscheinen. Die Umbrer können das Wort tribus möglicherweise erst unter dem Einfluß der römischen Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es nicht mit Sicherheit nachzuweisen., zeigt wohl am deutlichsten, daß die Römer namentlich in staatsrechtlicher Beziehung für „teilen“ und „Teil“ regelmäßig sagen „dritteln“ (tribuere) und „Drittel“ (tribus) und dieser Ausdruck schon früh, wie unser Quartier, die ursprüngliche Zahlbedeutung einbüßt. Noch nach der Vereinigung besaß jede dieser drei ehemaligen Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der gemeinschaftlichen Feldmark und war in der Bürgerwehr wie im Rate der Alten gleichmäßig vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch drei teilbare Mitgliederzahl fast aller ältesten Kollegien, der heiligen Jungfrauen, der Tänzer, der Ackerbrüder, der Wolfsgilde, der Vogelschauer, wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurückgeht. Man hat mit diesen drei Elementen, in die die älteste römische Bürgerschaft zerfiel, den heillosesten Unfug getrieben; die unverständige Meinung, daß die römische Nation ein Mischvolk sei, knüpft hier an und bemüht sich in verschiedenartiger Weise, die drei großen italischen Rassen als komponierende Elemente des ältesten Rom darzustellen und das Volk, das wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion rein und volkstümlich entwickelt hat, in ein wüstes Gerölle etruskischer und sabinischer, hellenischer und leider sogar pelasgischer Trümmer zu verwandeln. Nach Beseitigung der teils widersinnigen, teils grundlosen Hypothesen läßt sich in wenige Worte zusammenfassen, was über die Nationalität der komponierenden Elemente des ältesten römischen Gemeinwesens gesagt werden kann. Daß die Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da sie dem neuen römischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die Nationalität der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Über die Herkunft der Lucerer läßt sich nichts sagen, als daß nichts im Wege steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen. Dagegen die zweite dieser Gemeinden wird einstimmig aus der Sabina abgeleitet, und dies kann wenigstens zurückgehen auf eine in der titischen Brüderschaft bewahrte Überlieferung, wonach dieses Priesterkollegium bei dem Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur Bewahrung des sabinischen Sonderrituals gestiftet worden wäre. Es mag also in einer sehr fernen Zeit, als der latinische und der sabellische Stamm sich noch in Sprache und Sitte bei weitem weniger scharf gegenüber standen als später der Römer und der Samnite, eine sabellische Gemeinde in einen latinischen Gauverband eingetreten sein – wahrscheinlich, da die Titier in der älteren und glaubwürdigen Überlieferung ohne Ausnahme den Platz vor den Ramnern behaupten, in der Art, daß die eindringenden Titier den älteren Ramnern den Synökismus aufnötigten. Eine Mischung verschiedener Nationalitäten hat hier also allerdings stattgefunden; aber schwerlich hat sie viel tiefer eingegriffen als zum Beispiel die einige Jahrhunderte später erfolgte Übersiedlung des sabinischen Attus Clauzus oder Appius Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom. So wenig wie diese Aufnahme der Claudier unter die Römer berechtigt die ältere der Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den Mischvölkern beizuzählen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im Ritual fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die latinische Sprache für eine solche Annahme schlechterdings keinen AnhaltNachdem die ältere Meinung, daß das Lateinische als eine Mischsprache aus griechischen und nicht-griechischen Elementen zu betrachten sei, jetzt von allen Seiten aufgegeben ist, wollen selbst besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler, Römische Geschichte. Bd. 1, Tübingen 1853, S. 184, 193) doch noch in dem Lateinischen eine Mischung zweier nahverwandter italischer Dialekte finden. Aber vergebens fragt man nach der sprachlichen oder geschichtlichen Nötigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache als Mittelglied zwischen zwei anderen erscheint, so weiß jeder Sprachforscher, daß dies ebenso wohl und häufiger auf organischer Entwicklung beruht als auf äußerlicher Mischung.. Es wäre in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfügung einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen nächstverwandten Stamm die latinische Nationalität auch nur in fühlbarer Weise getrübt hätte; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, daß in der Zeit, wo die Titier neben den Ramnern sich ansässig machten, die latinische Nationalität auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue dreiteilige römische Gemeinwesen war, trotz etwaiger ursprünglich sabellischer Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner gewesen war, ein Teil der latinischen Nation.

Lange bevor eine städtische Ansiedlung am Tiber entstand, mögen jene Ramner, Titier, Lucerer erst vereinzelt, später vereinigt auf den römischen Hügeln ihre Burg gehabt und von den umliegenden Dörfern aus ihre Äcker bestellt haben. Eine Überlieferung aus diesen urältesten Zeiten mag das „Wolfsfest“ sein, das das Geschlecht der Quinctier am palatinischen Hügel beging: ein Bauern- und Hirtenfest, das wie kein anderes die schlichten Späße patriarchalischer Einfalt bewahrt und merkwürdig genug noch im christlichen Rom sich unter allen heidnischen Festen am längsten behauptet hat.

Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spätere Rom hervor. Von einer eigentlichen Stadtgründung, wie die Sage sie annimmt, kann natürlich in keinem Fall die Rede sein: Rom ist nicht an einem Tage gebaut worden. Wohl aber verdient es eine ernstliche Erwägung, auf welchem Wege Rom so früh zu einer hervorragenden politischen Stellung innerhalb Latiums gelangt sein kann, während man nach den Bodenverhältnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. Die Stätte, auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als die der meisten alten Latinerstädte. Der Weinstock und der Feigenbaum gedeihen in Roms nächster Umgebung nicht wohl und es mangelt an ausgiebigen Quellen- denn weder der sonst treffliche Born der Camenen vor dem Capenischen Tor noch der später im Tullianum gefaßte Kapitolinische Brunnen sind wasserreich. Dazu kommt das häufige Austreten des Flusses, der bei sehr geringem Gefäll die in der Regenzeit reichlich zuströmenden Bergwasser nicht schnell genug dem Meere zuzuführen vermag und daher die zwischen den Hügeln sich öffnenden Täler und Niederungen überstaut und versumpft. Für den Ansiedler ist die Örtlichkeit nichts weniger als lockend, und schon in alter Zeit ist es ausgesprochen worden, daß auf diesen ungesunden und unfruchtbaren Fleck innerhalb eines gesegneten Landstrichs sich nicht die erste naturgemäße Ansiedlung der einwandernden Bauern gelenkt haben könne, sondern daß die Not oder vielmehr irgendein besonderer Grund die Anlage dieser Stadt veranlaßt haben müsse. Schon die Legende hat diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage Roms durch Ausgetretene von Alba unter Führung der albanischen Fürstensöhne Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch der ältesten Quasihistorie, die seltsame Entstehung des Orts an so ungünstiger Stätte zu erklären und zugleich den Ursprung Roms an die allgemeine Metropole Latiums anzuknüpfen. Von solchen Märchen, die Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade geistreiche Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergönnt, noch einen Schritt weiter zu tun und nach Erwägung der besonderen Lokalverhältnisse nicht über die Entstehung des Ortes, aber über die Veranlassung seines raschen und auffallenden Gedeihens und seiner Sonderstellung in Latium eine positive Vermutung aufzustellen.

Betrachten wir vor allem die ältesten Grenzen des römischen Gebietes. Gegen Osten liegen die Städte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in nächster Nähe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen Mauerring entfernt, und muß die Gaugrenze hart vor den Stadttoren gewesen sein. Gegen Süden trifft man in einem Abstand von drei deutschen Meilen auf die mächtigen Gemeinden Tusculum und Alba und es scheint das römische Stadtgebiet hier nicht weiter gereicht zu haben als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. Ebenso war in südwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium bereits am sechsten Milienstein. Während so landeinwärts der römische Gau überall in die möglichst engen Schranken zurückgewiesen ist, erstreckt er sich dagegen seit ältester Zeit ungehindert an beiden Ufern des Tiber gegen das Meer hin, ohne daß zwischen Rom und der Küste irgendeine als alter Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft, irgendeine Spur alter Gaugrenze begegnete. Die Sage, die für alles einen Ursprung weiß, weiß freilich auch zu berichten, daß die römischen Besitzungen am rechten Tiberufer, die „sieben Weiler“ (septem pagi) und die wichtigen Salinen an der Mündung durch König Romulus den Veientern entrissen worden sind, und daß König Ancus am rechten Tiberufer den Brückenkopf, den Janusberg (Ianiculum) befestigt, am linken den römischen Peiräeus, die Hafenstadt an der „Mündung“ (Ostia) angelegt habe. Aber dafür, daß die Besitzungen am etruskischen Ufer vielmehr schon zu der ältesten römischen Mark gehört haben müssen, legt besseres Zeugnis ab der eben hier, am vierten Milienstein der späteren Hafenstraße, gelegene Hain der schaffenden Göttin (dea dia), der uralte Hochsitz des römischen Ackerbaufestes und der Ackerbrüderschaft; und in der Tat ist seit unvordenklicher Zeit das Geschlecht der Romilier, wohl einst das vornehmste unter allen römischen, eben hier angesessen, das Ianiculum ein Teil der Stadt selbst, Ostia Bürgerkolonie, das heißt Vorstadt gewesen. Es kann das nicht Zufall sein. Der Tiber ist Latiums natürliche Handelsstraße, seine Mündung an dem hafenarmen Strande der notwendige Ankerplatz der Seefahrer. Der Tiber ist ferner seit uralter Zeit die Grenzwehr des latinischen Stammes gegen die nördlichen Nachbarn. Zum Entrepôt für den latinischen Fluß- und Seehandel und zur maritimen Grenzfestung Latiums eignete kein Platz sich besser als Rom, das die Vorteile einer festen Lage und der unmittelbaren Nachbarschaft des Flusses vereinigte, das über beide Ufer des Flusses bis zur Mündung gebot, das dem den Tiber oder den Anio herabkommenden Flußschiffer ebenso bequem gelegen war wie bei der damaligen mäßigen Größe der Fahrzeuge dem Seefahrer, und das gegen Seeräuber größeren Schutz gewährte als die unmittelbar an der Küste gelegenen Orte. Daß Rom wenn nicht seine Entstehung, doch seine Bedeutung diesen kommerziellen und strategischen Verhältnissen verdankt, davon begegnen denn auch weiter zahlreiche Spuren, die von ganz anderem Gewicht sind als die Angaben historisierter Novelletten. Daher rühren die uralten Beziehungen zu Caere, das für Etrurien war, was für Latium Rom und denn auch dessen nächster Nachbar und Handelsfreund wurde; daher die ungemeine Bedeutung der Tiberbrücke und des Brückenbaues überhaupt in dem römischen Gemeinwesen; daher die Galeere als städtisches Wappen. Daher der uralte römische Hafenzoll, dem von Haus aus nur unterlag, was zum Feilbieten (promercale), nicht was zu eigenem Bedarf des Verladers (usuarium) in dem Hafen von Ostia einging, und der also recht eigentlich eine Auflage auf den Handel war. Daher, um vorzugreifen, das verhältnismäßig frühe Vorkommen des gemünzten Geldes, der Handelsverträge mit überseeischen Staaten in Rom. In diesem Sinn mag denn Rom allerdings, wie auch die Sage annimmt, mehr eine geschaffene als eine gewordene Stadt und unter den latinischen eher die jüngste als die älteste sein. Ohne Zweifel war die Landschaft schon einigermaßen bebaut und das Albanische Gebirge sowie manche andere Höhe der Campagna mit Burgen besetzt, als das latinische Grenzemporium am Tiber entstand. Ob ein Beschluß der latinischen Eidgenossenschaft, ob der geniale Blick eines verschollenen Stadtgründers oder die natürliche Entwicklung der Verkehrsverhältnisse die Stadt Rom ins Leben gerufen hat, darüber ist uns nicht einmal eine Mutmaßung gestattet. Wohl aber knüpft sich an diese Wahrnehmung über Roms Emporienstellung in Latium eine andere Beobachtung an. Wo uns die Geschichte zu dämmern beginnt, steht Rom dem latinischen Gemeindebund als einheitlich geschlossene Stadt gegenüber. Die latinische Sitte, in offenen Dörfern zu wohnen und die gemeinschaftliche Burg nur zu Festen und Versammlungen oder im Notfall zu benutzen, ist höchst wahrscheinlich im römischen Gau weit früher beschränkt worden als irgendwo sonst in Latium. Nicht als ob der Römer seinen Bauernhof selbst zu bestellen oder ihn als sein rechtes Heim zu betrachten aufgehört hätte; aber schon die böse Luft der Campagna mußte es mit sich bringen, daß er, soweit es anging, auf den luftigeren und gesunderen Stadthügeln seine Wohnung nahm; und neben dem Bauer muß eine zahlreiche nicht ackerbauende Bevölkerung von Fremden und Einheimischen dort seit uralter Zeit ansässig gewesen sein. Die dichte Bevölkerung des altrömischen Gebietes, das höchstens zu 5½ Quadratmeilen zum Teil sumpfigen und sandigen Bodens angeschlagen werden kann und schon nach der ältesten Stadtverfassung eine Bürgerwehr von 3300 freien Männern stellte, also mindestens 10000 freie Einwohner zählte, erklärt sich auf diese Art einigermaßen. Aber noch mehr. Wer die Römer und ihre Geschichte kennt, der weiß es, daß das Eigentümliche ihrer öffentlichen und Privattätigkeit auf ihrem städtischen und kaufmännischen Wesen ruht, und daß ihr Gegensatz gegen die übrigen Latiner und überhaupt die Italiker vor allem der Gegensatz ist des Bürgers gegen den Bauer. Zwar ist Rom keine Kaufstadt wie Korinth oder Karthago; denn Latium ist eine wesentlich ackerbauende Landschaft und Rom zunächst und vor allem eine latinische Stadt gewesen und geblieben. Aber was Rom auszeichnet vor der Menge der übrigen latinischen Städte, muß allerdings zurückgeführt werden auf seine Handelsstellung und auf den dadurch bedingten Geist seiner Bürgerschaft. Wenn Rom das Emporium der latinischen Landschaften war, so ist es begreiflich, daß hier neben und über der latinischen Feldwirtschaft sich ein städtisches Leben kräftig und rasch entwickelte und damit der Grund zu seiner Sonderstellung gelegt ward. Die Verfolgung dieser merkantilen und strategischen Entwicklung der Stadt Rom ist bei weitem wichtiger und ausführbarer als das unfruchtbare Geschäft, unbedeutende und wenig verschiedene Gemeinden der Urzeit chemisch zu analysieren. Jene städtische Entwicklung können wir noch einigermaßen erkennen in den Überlieferungen über die allmählich entstandenen Umwallungen und Verschanzungen Roms, deren Anlage mit der Entwicklung des römischen Gemeinwesens zu städtischer Bedeutung notwendig Hand in Hand gegangen sein muß.

Die ursprüngliche städtische Anlage, aus welcher im Laufe der Jahrhunderte Rom erwachsen ist, umfaßte nach glaubwürdigen Zeugnissen nur den Palatin, in späterer Zeit auch das viereckige Rom (Roma quadrata) genannt von der regelmäßig viereckigen Form des palatinischen Hügels. Die Tore und Mauern dieses ursprünglichen Stadtringes blieben bis in die Kaiserzeit sichtbar; zwei von jenen, die Porta Romana bei S. Giorgio in Velabro und die Porta Mugionis am Titusbogen sind auch uns noch ihrer Lage nach bekannt, und den palatinischen Mauerring beschreibt noch Tacitus nach eigener Anschauung wenigstens an den dem Aventin und dem Caelius zugewendeten Seiten. Vielfache Spuren deuten darauf hin, daß hier der Mittelpunkt und der Ursitz der städtischen Ansiedlung war. Auf dem Palatin befand sich das heilige Symbol derselben, die sogenannte „Einrichtung“ (mundus), darein die ersten Ansiedler von allem, dessen das Haus bedarf, zur Genüge und dazu von der lieben heimischen Erde eine Scholle getan hatten. Hier lag ferner das Gebäude, in welchem die sämtlichen Kurien jede an ihrem eigenen Herd zu gottesdienstlichen und anderen Zwecken sich versammelten (curiae veteres). Hier war das Versammlungshaus der „Springer“ (curia saliorum), zugleich der Aufbewahrungsort der heiligen Schilde des Mars, das Heiligtum der „Wölfe“ (lupercal) und die Wohnung des Jupiterpriesters. Auf und an diesem Hügel ward die Gründungssage der Stadt hauptsächlich lokalisiert und wurde das strohgedeckte Haus des Romulus, die Hirtenhütte seines Ziehvaters Faustulus, der heilige Feigenbaum, daran der Kasten mit den Zwillingen angetrieben war, der aus dem Speerschaft, welchen der Gründer der Stadt vom Aventin her über das Tal des Circus weg in diesen Mauerring geschleudert hatte, aufgeschossene Kornelkirschbaum und andere dergleichen Heiligtümer mehr den Gläubigen gewiesen. Eigentliche Tempel kannte diese Zeit noch nicht, und daher hat solche auch der Palatin nicht aus älterer Zeit aufzuweisen. Die Gemeindestätten aber sind früh anderswohin verlegt und deshalb verschollen; nur vermuten läßt sich, daß der freie Platz um den Mundus, später der Platz des Apollo genannt, die älteste Versammlungsstätte der Bürgerschaft und des Senats, die über dem Mundus selbst errichtete Bühne die älteste Mahlstatt der römischen Gemeinde gewesen sein mögen.

Dagegen hat sich in dem „Fest der sieben Berge“ (septimontium) das Andenken bewahrt an die erweiterte Ansiedlung, welche allmählich um den Palatin sich gebildet hat, Vorstädte, eine nach der andern erwachsen, eine jede durch besondere, wenn auch schwächere Umwallungen geschützt und an den ursprünglichen Mauerring des Palatin, wie in den Marschen an den Hauptdeich die Außendeiche, angelehnt. Die „sieben Ringe“ sind der Palatin selbst; der Cermalus, der Abhang des Palatins gegen die zwischen diesem und dem Kapitol nach dem Fluß zu sich ausbreitende Niederung (velabrum); die Velia, der den Palatin mit dem Esquilin verbindende, später durch die kaiserlichen Bauten fast ganz verschwundene Hügelrücken; das Fagutal, der Oppius und der Cispius, die drei Höhen des Esquilin; endlich die Sucūsa oder Subūra, eine außerhalb des Erdwalls, der die Neustadt auf den Carinen schützte, unterhalb S. Pietro in Vincoli in der Einsattlung zwischen dem Esquilin und dem Quirinal angelegte Festung. In diesen offenbar allmählich erfolgten Anbauten liegt die älteste Geschichte des palatinischen Rom bis zu einem gewissen Grade deutlich vor, zumal wenn man die späterhin auf Grund dieser ältesten Gliederung gebildete Servianische Bezirkseinteilung damit zusammenhält.

Der Palatin war der Ursitz der römischen Gemeinde, der älteste und ursprünglich einzige Mauerring; aber die städtische Ansiedlung hat in Rom wie überall nicht innerhalb, sondern unterhalb der Burg begonnen und die ältesten Ansiedlungen, von denen wir wissen, die, welche späterhin in der Servianischen Stadteinteilung das erste und zweite Quartier bilden, liegen im Kreise um den Palatin herum. So diejenige auf dem Abhang des Cermalus mit der Tuskergasse, worin sich wohl eine Erinnerung bewahrt haben mag an den wohl schon in der palatinischen Stadt lebhaften Handelsverkehr zwischen Caeriten und Römern, und die Niederlassung auf der Velia, die beide später in der Servianischen Stadt mit dem Burghügel selbst ein Quartier gebildet haben. Ferner die Bestandteile des späteren zweiten Quartiers: die Vorstadt auf dem Caelius, welche vermutlich nur dessen äußerste Spitze über dem Colosseum umfaßt hat; die auf den Carinen, derjenigen Höhe, in welche der Esquilin gegen den Palatin aus läuft, endlich das Tal und das Vorwerk der Subura, von welcher das ganze Quartier den Namen empfing. Beide Quartiere zusammen bilden die anfängliche Stadt, und der suburanische Bezirk derselben, der unterhalb der Burg etwa vom Bogen des Konstantin bis nach S. Pietro in Vincoli und über das darunter liegende Tal hin sich erstreckte, scheint ansehnlicher, vielleicht auch älter gewesen zu sein als die in der Servianischen Ordnung dem palatinischen Bezirk einverleibten Siedlungen, da jener diesem in der Rangfolge der Quartiere vorangeht. Eine merkwürdige Erinnerung an den Gegensatz dieser beiden Stadtteile hat einer der ältesten heiligen Gebräuche des nachherigen Rom bewahrt, das auf dem Anger des Mars jährlich begangene Opfer des Oktoberrosses: bis in späte Zeit wurde bei diesem Feste um das Pferdehaupt gestritten zwischen den Männern der Subura und denen von der Heiligen Straße und je nachdem jene oder diese siegten, dasselbe entweder an den mamilischen Turm (unbekannter Lage) in der Subura oder an dem Königshaus unter dem Palatin angenagelt. Es waren die beiden Hälften der Altstadt, die hier in gleich berechtigtem Wetteifer miteinander rangen. Damals waren also die Esquiliae – welcher Name eigentlich gebraucht die Carinen ausschließt – in der Tat, was sie hießen, der Außenbau (ex-quiliae, wie inquilinus von colere) oder die Vorstadt; sie wurden in der späteren Stadteinteilung das dritte Quartier und es hat dieses stets neben dem suburanischen und dem palatinischen als minder ansehnlich gegolten. Auch noch andere benachbarte Anhöhen, wie Kapitol und Aventin, mögen von der Gemeinde der sieben Berge besetzt gewesen sein; vor allem die „Pfahlbrücke“ (pons sublicius) über den natürlichen Brückenpfeiler der Tiberinsel wird – das Pontifikalkollegium allein bürgt dafür hinreichend – schon damals bestanden und man auch den Brückenkopf am etruskischen Ufer, die Höhe des Ianiculum nicht außer acht gelassen haben; aber die Gemeinde hatte beides doch keineswegs in ihren Befestigungsring gezogen. Die Ordnung, die als Ritualsatz bis in die späteste Zeit festgehalten worden ist, daß die Brücke ohne Eisen lediglich aus Holz zusammenzufügen sei, geht in ihrem ursprünglichen praktischen Zweck offenbar darauf hinaus, daß sie nur eine fliegende sein sollte und jederzeit leicht mußte abgebrochen oder abgebrannt werden können: man erkennt daraus, wie lange Zeit hindurch die römische Gemeinde den Flußübergang nur unsicher und unterbrochen beherrscht hat.

Ein Verhältnis dieser allmählich erwachsenen städtischen Ansiedlungen zu den drei Gemeinden, in die die römische staatsrechtlich seit unvordenklich früher Zeit zerfiel, ist nicht zu ersehen. Da die Ramner, Titier und Lucerer ursprünglich selbständige Gemeinden gewesen zu sein scheinen, müssen sie freilich auch ursprünglich jede für sich gesiedelt haben; aber auf den sieben Hügeln selbst haben sie sicherlich nicht in getrennten Umwallungen gewohnt und was der Art in alter oder neuer Zeit erfunden worden ist, wird der verständige Forscher dahin stellen, wo das anmutige Märchen von der Tarpeia und die Schlacht am Palatin ihren Platz finden. Vielmehr werden schon die beiden Quartiere der ältesten Stadt, Subura und Palatin und ebenso das vorstädtische jedes in die drei Teile der Ramner, Titier und Lucerer zerfallen sein; womit es zusammenhängen kann, daß späterhin sowohl in dem suburanischen und palatinischen wie in jedem der nachher hinzugefügten Stadtteile es drei Paare Argeerkapellen gab. Eine Geschichte hat die palatinische Siebenhügelstadt vielleicht gehabt; uns ist keine andere Überlieferung von derselben geblieben als die des bloßen Dagewesenseins. Aber wie die Blätter des Waldes für den neuen Lenz zuschicken, auch wenn sie ungesehen von Menschenaugen niederfallen, also hat diese verschollene Stadt der sieben Berge dem geschichtlichen Rom die Stätte bereitet.

Aber die palatinische Stadt ist nicht die einzige gewesen, die in dem späterhin von den Servianischen Mauern eingeschlossenen Kreise vor alters bestanden hat; vielmehr lag ihr in unmittelbarer Nachbarschaft gegenüber eine zweite auf dem Quirinal. Die „alte Burg“ (Capitolium vetus) mit einem Heiligtum des Jupiter, der Juno und der Minerva und einem Tempel der Göttin des Treuworts, in welchem Staatsverträge öffentlich aufgestellt wurden, ist das deutliche Gegenbild des späteren Kapitols mit seinem Jupiter-, Juno- und Minervatempel und mit dem ebenfalls gleichsam zum völkerrechtlichen Archiv bestimmten Tempel der römischen Treue, und ein sicherer Beweis dafür, daß auch der Quirinal einstmals der Mittelpunkt eines selbständigen Gemeinwesens gewesen ist. Dasselbe geht hervor aus dem zwiefachen Marskult auf dem Palatin und dem Quirinal: denn Mars ist das Vorbild des Wehrmanns und der älteste Hauptgott der italischen Bürgergemeinden. Damit hängt weiter zusammen, daß dessen Dienerschaft, die beiden uralten Genossenschaften der Springer (salii) und der Wölfe (luperci), in dem späteren Rom gedoppelt vorhanden gewesen sind und neben der palatinischen auch eine Springerschaft vom Quirinal bestanden hat, neben den Quinctischen Wölfen von Palatin eine Fabische Wolfsgilde, die ihr Heiligtum höchst wahrscheinlich auf dem Quirinal gehabt hatDaß die Quinctischen Luperker den Fabischen im Rang vorgingen, geht daraus hervor, daß die Fabulisten dem Romulus die Quinctier, dem Remus die Fabier beilegen (Ov. fast. 2, 373f.; Ps. Aur. Vict. orig. 22). Daß die Fabier zu den Hügelrömern gehörten, beweist ihr Geschlechtsopfer auf dem Quirinal (Liv. 5, 46, 52), mag dies nun mit den Luperkalien zusammenhängen oder nicht.. Alle diese Anzeichen, schon an sich von großem Gewicht, gewinnen um so höhere Bedeutung, wenn man sich erinnert, daß der genau bekannte Umkreis der palatinischen Siebenhügelstadt den Quirinal ausschloß und daß späterhin in dem Servianischen Rom, während die drei ersten Bezirke der ehemaligen palatinischen Stadt entsprechen, aus dem Quirinal nebst dem benachbarten Viminal das vierte Quartier gebildet wurde. So erklärt sich auch, zu welchem Zweck außerhalb der Stadtmauer das feste Vorwerk der Subura in dem Talgrunde zwischen Esquilin und Quirinal angelegt ward – hier berührten sich ja die beiderseitigen Marken und mußte von den Palatinern, nachdem sie die Niederung in Besitz genommen hatten, zum Schutz gegen die vom Quirinal eine Burg aufgeführt werden.

Übrigens heißt der Lupercus jenes Kollegiums auf Inschriften (Orelli 2253) Lupercus Quinctialis vetus, und der höchst wahrscheinlich mit dem Luperkalkult zusammenhängende Vorname Kaeso (siehe Römische Forschungen, Bd. 1, S. 17) findet sich ausschließlich bei den Quinctiern und den Fabiern; die bei den Schriftstellern gangbare Form Lupercus Quinctilius und Quinctilianus ist also entstellt und das Kollegium nicht den verhältnismäßig jungen Quinctiliern, sondern den weit älteren Quinctiern eigen. Wenn dagegen die Quinctier (Liv. 1, 30) oder Quinctilier (Dion. Hal. 3, 29) unter den albanischen Geschlechtern genannt werden, so dürfte hier die letztere Lesung vorzuziehen und das Quinctische vielmehr als altrömisch zu betrachten sein.

Endlich ist auch der Name nicht untergegangen, mit dem sich die Männer vom Quirinal von ihren palatinischen Nachbarn unterschieden. Wie die palatinische Stadt sich die „der sieben Berge“, ihre Bürger „die von den Bergen“ montani) sich nennen, die Bezeichnung „Berg“ wie an den übrigen ihr angehörigen Höhen, so vor allem an dem Palatin haftet, so heißt die quirinalische Spitze, obwohl nicht niedriger, im Gegenteil etwas höher als jene, und ebenso die dazu gehörige viminalische im genauen Sprachgebrauch nie anders als „Hügel“ (collis); ja in den sakralen Urkunden wird nicht selten der Quirinal als der „Hügel“ ohne weiteren Beisatz bezeichnet. Ebenso heißt das von dieser Höhe ausführende Tor gewöhnlich das Hügeltor (porta collina), die daselbst ansässige Marspriesterschaft die vom Hügel (salii collini) im Gegensatz zu der vom Palatium (salii Palatini), das aus diesem Bezirk gebildete vierte Servianische das Hügelquartier (tribus collina)Was man dafür ausgibt (vgl. z. B. Schwegler, Römische Geschichte. Bd. 1, S. 480), geht im wesentlichen auf eine von Varro aufgestellte und von den Späteren wie gewöhnlich einstimmig nachgesprochene etymologisch-historische Hypothese, daß das lateinische quiris quirinus mit dem sabinischen Stadtnamen Cures verwandt und demnach des Quirinalhügel von Cures aus bevölkert worden sei. Auch wenn die sprachliche Verwandtschaft jener Wärter sicher stände, dürfte daraus der geschichtliche Folgesatz nicht hergeleitet werden. Daß die alten Heiligtümer auf diesem Berge – wo es übrigens auch einen „latiarischen Hügel“ gab – sabinisch sind, hat man wohl behauptet, aber nicht erwiesen. Mars quirinus, Sol, Salus, Flora, Semo Sancus oder Deus fidius sind wohl sabinische, aber auch latinische Gottheiten, gebildet offenbar in der Epoche, wo Latiner und Sabiner noch ungeschieden beisammen waren. Wenn an den heiligen Stätten des späterhin zurücktretenden Quirinal ein Name wie der des Semo Sancus vorzugsweise haftet (vgl. die davon benannte porta sanqualis), der übrigens auch auf der Tiberinsel begegnet, so wird jeder unbefangene Forscher darin nur einen Beweis für das hohe Alter dieser Kulte, nicht für ihre Entlehnung aus dem Nachbarland erblicken. Die Möglichkeit, daß alte Stammgegensätze dennoch hier mitgewirkt, soll damit nicht geleugnet werden; aber wenn dies der Fall war, so sind sie für uns verschollen und die unseren Zeitgenossen geläufigen Betrachtungen über das sabinische Element im Römerrum nur geeignet, vor dergleichen aus dem Leeren in das Leere führenden Studien ernstlich zu warnen..

So standen an der Stätte des römischen Gemeinwesens zu dieser Zeit noch die Bergrömer vom Palatin und die Hügelrömer vom Quirinal als zwei gesonderte und ohne Zweifel vielfach sich befehdende Gemeinwesen einander gegenüber, einigermaßen wie im heutigen Rom die Montigiani und die Trasteverini. Daß die Gemeinde der sieben Berge schon früh die quirinalische bei weitem überwog, ist mit Sicherheit zu schließen sowohl aus der größeren Ausdehnung ihrer Neu- und Vorstädte als auch aus der Zurücksetzung, die die ehemaligen Hügelrömer in der späteren Servianischen Ordnung sich durchaus haben müssen gefallen lassen. Aber auch innerhalb der palatinischen Stadt ist es schwerlich zu einer rechten und vollständigen Verschmelzung der verschiedenen Bestandteile der Ansiedlung gekommen. Wie Subura und Palatin miteinander jährlich um das Pferdehaupt stritten, ist schon erzählt worden; aber auch die einzelnen Berge, ja die einzelnen Kurien – es gab noch keinen gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die verschiedenen Kurienherde standen, obwohl in derselben Lokalität, doch noch nebeneinander – mögen sich mehr gesondert als geeinigt gefühlt haben und das ganze Rom eher ein Inbegriff städtischer Ansiedlungen als eine einheitliche Stadt gewesen sein. Manchen Spuren zufolge waren auch die Häuser der alten und mächtigen Familien gleichsam festungsartig angelegt und der Verteidigung fähig, also auch wohl bedürftig. Erst der großartige Wallbau, der dem König Servius Tullius zugeschrieben wird, hat nicht bloß jene beiden Städte vom Palatin und Quirinal, sondern auch noch die nicht in ihren Ringen einbegriffenen Anhöhen des Kapitol und des Aventin mit einem einzigen großen Mauerring umzogen und somit das neue Rom, das Rom der Weltgeschichte, geschaffen. Aber ehe dieses gewaltige Werk angegriffen ward, war Roms Stellung zu der umliegenden Landschaft ohne Zweifel gänzlich umgewandelt. Wie die Periode, in der der Ackersmann auf den sieben Hügeln von Rom nicht anders als auf den andern latinischen den Pflug führte, und nur die in gewöhnlichen Zeiten leerstehenden Zufluchtsstätten auf einzelnen Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung darboten, der ältesten handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes entspricht, wie dann später die aufblühende Ansiedlung auf dem Palatin und in den „sieben Ringen“ zusammenfällt mit der Besetzung der Tibermündungen durch die römische Gemeinde und überhaupt mit dem Fortschritt der Latiner zu regerem und freierem Verkehr, zu städtischer Gesittung vor allem in Rom und wohl auch zu festerer politischer Einigung in den Einzelstaaten wie in der Eidgenossenschaft, so hängt die Gründung einer einheitlichen Großstadt, der Servianische Wall, zusammen mit jener Epoche, in der die Stadt Rom um die Herrschaft über die latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu erringen vermochte.

11. Kapitel


11. Kapitel

Recht und Gericht

Das Volksleben in seiner unendlichen Mannigfaltigkeit anschaulich zu machen, vermag die Geschichte nicht allein; es muß ihr genügen, die Entwicklung der Gesamtheit darzustellen. Das Schaffen und Handeln, das Denken und Dichten des einzelnen, wie sehr sie auch von dem Zuge des Volksgeistes beherrscht werden, sind kein Teil der Geschichte. Dennoch scheint der Versuch, diese Zustände, wenn auch nur in den allgemeinsten Umrissen, anzudeuten, eben für diese älteste, geschichtlich so gut wie verschollene Zeit deswegen notwendig, weil die tiefe Kluft, die unser Denken und Empfinden von dem der alten Kulturvölker trennt, sich auf diesem Gebiet allein einigermaßen zum Bewußtsein bringen läßt. Unsere Überlieferung mit ihren verwirrten Völkernamen und getrübten Sagen ist wie die dürren Blätter, von denen wir mühsam begreifen, daß sie einst grün gewesen sind; statt die unerquickliche Rede durch diese säuseln zu lassen und die Schnitzel der Menschheit, die Choner und Oenotrer, die Siculer und Pelasger zu klassifizieren, wird es sich besser schicken zu fragen, wie denn das reale Volksleben des alten Italien im Rechtsverkehr, das ideale in der Religion sich ausgeprägt, wie man gewirtschaftet und gehandelt hat, woher die Schrift den Völkern kam und die weiteren Elemente der Bildung. So dürftig auch hier unser Wissen ist, schon für das römische Volk, mehr noch für das der Sabeller und das etruskische, so wird doch selbst die geringe und lückenvolle Kunde dem Leser statt des Namens eine Anschauung oder doch eine Ahnung gewähren. Das Hauptergebnis einer solchen Betrachtung, um dies gleich hier vorwegzunehmen, läßt in dem Satze sich zusammenfassen, daß bei den Italikern und insbesondere bei den Römern von den urzeitlichen Zuständen verhältnismäßig weniger bewahrt worden ist als bei irgendeinem anderen indogermanischen Stamm. Pfeil und Bogen, Streitwagen, Eigentumunfähigkeit der Weiber, Kauf der Ehefrau, primitive Bestattungsform, Blutrache, mit der Gemeindegewalt ringende Geschlechtsverfassung, lebendiger Natursymbolismus – alle diese und unzählige verwandte Erscheinungen müssen wohl auch als Grundlage der italischen Zivilisation vorausgesetzt werden; aber wo diese uns zuerst anschaulich entgegentritt, sind sie bereits spurlos verschwunden, und nur die Vergleichung der verwandten Stämme belehrt uns über ihr einstmaliges Vorhandensein. Insofern beginnt die italische Geschichte bei einem weit späteren Zivilisationsabschnitt als zum Beispiel die griechische und deutsche und trägt von Haus aus einen relativ modernen Charakter.

Die Rechtssatzungen der meisten italischen Stämme sind verschollen: nur von dem latinischen Landrecht ist in der römischen Überlieferung einige Kunde auf uns gekommen.

Alle Gerichtsbarkeit ist zusammengefaßt in der Gemeinde, das heißt in dem König, welcher Gericht oder „Gebot“ (ius) hält an den Spruchtagen (dies fasti) auf der Richterbühne (tribunal) der Dingstätte, sitzend auf dem Wagenstuhl (sella curulis)Die Erzählung von dem Tode des Königs Tatius, wie Plutarch (Rom. 23, 24) sie gibt: daß Verwandte des Tatius laurentinische Gesandte ermordet hätten; daß Tatius den klagenden Verwandten der Erschlagenen das Recht geweigert habe; daß dann Tatius von diesen erschlagen worden sei; daß Romulus die Mörder des Tatius freigesprochen, weil Mord mit Mord gesühnt sei; daß aber infolge göttlicher über beide Städte zugleich ergangener Strafgerichte sowohl die ersten als die zweiten Mörder in Rom und in Laurentum nachträglich zur gerechten Strafe gezogen seien – diese Erzählung sieht ganz aus wie eine Historisierung der Abschaffung der Blutrache, ähnlich wie die Einführung der Provokation dem Horatiermythus zugrunde liegt. Die anderswo vorkommenden Fassungen dieser Erzählung weichen freilich bedeutend ab, scheinen aber auch verwirrt oder zurechtgemacht. und es scheint demnach die Blutrache in Rom sehr früh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt unterdrückt worden zu sein. Ebenso ist weder von dem Einfluß, der den Genossen und dem Umstand auf die Urteilsfällung nach ältestem deutschen Recht zukommt, in dem ältesten römischen etwas wahrzunehmen, noch findet sich in diesem, was in jenem so häufig ist, daß der Wille selbst und die Macht einen Anspruch mit den Waffen in der Hand zu vertreten als gerichtlich notwendig oder doch zulässig behandelt wird. Das Gerichtsverfahren ist Staats- oder Privatprozeß, je nachdem der König von sich aus oder erst auf Anrufen des Verletzten einschreitet. Zu jenem kommt es nur, wenn der gemeine Friede gebrochen ist, also vor allen Dingen im Falle des Landesverrats oder der Gemeinschaft mit dem Landesfeind (proditio) und der gewaltsamen Auflehnung gegen die Obrigkeit (perduellio). Aber auch der arge Mörder (parricida), der Knabenschänder, der Verletzer der jungfräulichen oder Frauenehre, der Brandstifter, der falsche Zeuge, ferner wer die Ernte durch bösen Zauber bespricht oder wer zur Nachtzeit auf dem der Hut der Götter und des Volkes überlassenen Acker unbefugt das Korn schneidet, auch sie brechen den gemeinen Frieden und werden deshalb dem Hochverräter gleich geachtet. Den Prozeß eröffnet und leitet der König und fällt das Urteil, nachdem er mit den zugezogenen Ratsmännern sich besprochen hat. Doch steht es ihm frei, nachdem er den Prozeß eingeleitet hat, die weitere Verhandlung und die Urteilsfällung an Stellvertreter zu übertragen, die regelmäßig aus dem Rat genommen werden; die späteren außerordentlichen Stellvertreter, die Zweimänner für Aburteilung der Empörung (duoviri perduellionis) und die späteren ständigen Stellvertreter, die „Mordspürer“ (quaestores parricidii), denen zunächst die Aufspürung und Verhaftung der Mörder, also eine gewisse polizeiliche Tätigkeit oblag, gehören der Königszeit nicht an, mögen aber wohl an gewisse Einrichtungen derselben anknüpfen. Untersuchungshaft ist Regel, doch kann auch der Angeklagte gegen Bürgschaft entlassen werden. Folterung zur Erzwingung des Geständnisses kommt nur vor für Sklaven. Wer überwiesen ist, den gemeinen Frieden gebrochen zu haben, büßt immer mit dem Leben; die Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche Zeuge vom Burgfelsen gestürzt, der Erntedieb aufgeknüpft, der Brandstifter verbrannt. Begnadigen kann der König nicht, sondern nur die Gemeinde; der König aber kann dem Verurteilten die Betretung des Gnadenweges (provocatio) gestatten oder verweigern. Außerdem kennt das Recht auch eine Begnadigung des verurteilten Verbrechers durch die Götter; wer vor dem Priester des Jupiter einen Kniefall tut, darf an demselben Tag nicht mit Ruten gestrichen, wer gefesselt sein Haus betritt, muß der Bande entledigt werden; und das Leben ist dem Verbrecher geschenkt, welcher auf seinem Gang zum Tode einer der heiligen Jungfrauen der Vesta zufällig begegnet.

Bußen an den Staat wegen Ordnungswidrigkeit und Polizeivergehen verhängt der König nach Ermessen; sie bestehen in einer bestimmten Zahl (daher der Name multa) von Rindern oder Schafen. Auch Rutenhiebe zu erkennen steht in seiner Hand.

In allen übrigen Fällen, wo nur der einzelne, nicht der gemeine Friede verletzt war, schreitet der Staat nur ein auf Anrufen des Verletzten, welcher den Gegner veranlaßt, nötigenfalls mit handhafter Gewalt zwingt, sich mit ihm persönlich dem König zu stellen. Sind beide Parteien erschienen und hat der Kläger die Forderung mündlich vorgetragen, der Beklagte deren Erfüllung in gleicher Weise verweigert, so kann der König entweder die Sache untersuchen oder sie in seinem Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die regelmäßige Form der Sühnung eines solchen Unrechts galt der Vergleich zwischen dem Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur ergänzend ein, wenn der Schädiger den Geschädigten nicht durch eine ausreichende Sühne (poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum vorenthalten oder seine gerechte Forderung nicht erfüllt ward.

Was in dieser Epoche der Bestohlene von dem Dieb zu fordern berechtigt war und wann der Diebstahl als überhaupt der Sühne fähig galt, läßt sich nicht bestimmen. Billig aber forderte der Verletzte von dem auf frischer Tat ergriffenen Diebe Schwereres als von dem später entdeckten, da die Erbitterung, welche eben zu sühnen ist, gegen jenen stärker ist als gegen diesen. Erschien der Diebstahl der Sühne unfähig oder war der Dieb nicht imstande, die von dem Beschädigten geforderte und von dem Richter gebilligte Schätzung zu erlegen, so ward er vom Richter dem Bestohlenen als eigener Mann zugesprochen.

Bei Schädigung (iniuria) des Körpers wie der Sachen mußte in den leichteren Fällen der Verletzte wohl unbedingt Sühne nehmen; ging dagegen durch dieselbe ein Glied verloren, so konnte der Verstümmelte Auge um Auge fordern und Zahn um Zahn.

Das Eigentum hat, da das Ackerland bei den Römern lange in Feldgemeinschaft benutzt und erst in verhältnismäßig später Zeit aufgeteilt worden ist, sich nicht an den Liegenschaften, sondern zunächst an dem „Sklaven- und Viehstand“ (familia pecuniaque) entwickelt. Als Rechtsgrund desselben gilt nicht etwa das Recht des Stärkeren, sondern man betrachtet vielmehr alles Eigentum als dem einzelnen Bürger von der Gemeinde zu ausschließlichem Haben und Nutzen zugeteilt, weshalb auch nur der Bürger und wen die Gemeinde in dieser Beziehung dem Bürger gleich achtet, fähig ist, Eigentum zu haben. Alles Eigentum geht frei von Hand zu Hand; das römische Recht macht keinen wesentlichen Unterschied zwischen beweglichem und unbeweglichem Gut, seit überhaupt der Begriff des Privateigentums auf das letztere erstreckt war, und kennt kein unbedingtes Anrecht der Kinder oder der sonstigen Verwandten auf das väterliche oder Familienvermögen. Indes ist der Vater nicht imstande, die Kinder ihres Erbrechts willkürlich zu berauben, da er weder die väterliche Gewalt aufheben noch anders als mit Einwilligung der ganzen Gemeinde, die auch versagt werden konnte und in solchem Falle gewiß oft versagt ward, ein Testament errichten kann. Bei seinen Lebzeiten zwar konnte der Vater auch den Kindern nachteilige Verfügungen treffen; denn mit persönlichen Beschränkungen des Eigentümers war das Recht sparsam und gestattete im ganzen jedem erwachsenen Mann die freie Verfügung über sein Gut. Doch mag die Einrichtung, wonach derjenige, welcher sein Erbgut veräußerte und seine Kinder desselben beraubte, obrigkeitlich gleich dem Wahnsinnigen unter Vormundschaft gesetzt ward, wohl schon bis in die Zeit zurückreichen, wo das Ackerland zuerst aufgeteilt ward und damit das Privatvermögen überhaupt eine größere Bedeutung für das Gemeinwesen erhielt. Auf diesem Wege wurden die beiden Gegensätze, unbeschränktes Verfügungsrecht des Eigentümers und Zusammenhaltung des Familiengutes, soweit möglich, im römischen Recht miteinander vereinigt. Dingliche Beschränkungen des Eigentums wurden, mit Ausnahme der namentlich für die Landwirtschaft unentbehrlichen Gerechtigkeiten, durchaus nicht zugelassen. Erbpacht und dingliche Grundrente sind rechtlich unmöglich; anstatt der Verpfändung, die das Recht ebensowenig kennt, dient die sofortige Übertragung des Eigentums an dem Unterpfand auf den Gläubiger gleichsam als den Käufer desselben, wobei dieser sein Treuwort (fiducia) gibt, bis zum Verfall der Forderung die Sache nicht zu veräußern und sie nach Rückzahlung der vorgestreckten Summe dem Schuldner zurückzustellen.

Verträge, die der Staat mit einem Bürger abschließt, namentlich die Verpflichtung der für eine Leistung an den Staat eintretenden Garanten (praevides, praedes), sind ohne weitere Förmlichkeit gültig. Dagegen die Verträge der Privaten untereinander geben in der Regel keinen Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Gläubiger schützt nur das nach kaufmännischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch bei dem häufig hinzutretenden Eide die Scheu vor den den Meineid rächenden Göttern. Rechtlich klagbar sind nur das Verlöbnis, infolgedessen der Vater, wenn er die versprochene Braut nicht gibt, dafür Sühne und Ersatz zu leisten hat, ferner der Kauf (mancipatio) und das Darlehen (nexum). Der Kauf gilt als rechtlich abgeschlossen dann, wenn der Verkäufer dem Käufer die gekaufte Sache in die Hand gibt (mancipare) und gleichzeitig der Käufer dem Verkäufer den bedungenen Preis in Gegenwart von Zeugen entrichtet; was, seit das Kupfer anstatt der Schafe und Rinder der regelmäßige Wertmesser geworden war, geschah durch Zuwägen der bedungenen Quantität Kupfer auf der von einem Unparteiischen richtig gehaltenen WaageNämlich für das zehnmonatliche Jahr den zwölften Teil des Kapitals (uncia), also für das zehnmonatliche Jahr 8 1/3, für das zwölfmonatliche zehn vom Hundert.. In der gleichen Form erfolgte seinerzeit auch die Rückzahlung des Darlehens. Erfüllte ein Schuldner dem Staat gegenüber seine Verbindlichkeit nicht, so wurde derselbe ohne weiteres mit allem, was er hatte, verkauft; daß der Staat forderte, genügte zur Konstatierung der Schuld. Ward dagegen von einem Privaten die Vergewaltigung seines Eigentums dem König angezeigt (vindiciae), oder erfolgte die Rückzahlung des empfangenen Darlehens nicht, so kam es darauf an, ob das Sachverhältnis der Feststellung bedurfte, was bei Eigentumsklagen regelmäßig der Fall war, oder schon klar vorlag, was bei Darlehensklagen nach den geltenden Rechtsnormen mittels der Zeugen leicht bewerkstelligt werden konnte. Die Feststellung des Sachverhältnisses geschah in Form einer Wette, wobei jede Partei für den Fall des Unterliegens einen Einsatz (sacramentum) machte: bei wichtigen Sachen von mehr als zehn Rindern Wert einen von fünf Rindern, bei geringeren einen von fünf Schafen. Der Richter entschied sodann, wer recht gewettet habe, worauf der Einsatz der unterliegenden Partei den Priestern zum Behuf der öffentlichen Opfer zufiel. Wer also unrecht gewettet hatte, und, ohne den Gegner zu befriedigen, dreißig Tage hatte verstreichen lassen; ferner, wessen Leistungspflicht von Anfang an feststand, also regelmäßig der Darlehensschuldner, wofern er nicht Zeugen für die Rückzahlung hatte, unterlag dem Exekutionsverfahren „durch Handanlegung“ (manus iniectio), indem ihn der Kläger packte, wo er ihn fand, und ihn vor Gericht stellte, lediglich um die anerkannte Schuld zu erfüllen. Verteidigen durfte der Ergriffene sich selber nicht; ein Dritter konnte zwar für ihn auftreten und diese Gewalttat als unbefugte bezeichnen (vindex), worauf dann das Verfahren eingestellt ward; allein diese Vertretung machte den Vertreter persönlich verantwortlich, weshalb auch für den steuerzahlenden Bürger der Proletarier nicht Vertreter sein konnte. Trat weder Erfüllung noch Vertretung ein, so sprach der König den Ergriffenen dem Gläubiger so zu, daß dieser ihn abführen und halten konnte gleich einem Sklaven. Waren alsdann sechzig Tage verstrichen, war während derselben der Schuldner dreimal auf dem Markt ausgestellt und dabei ausgerufen worden, ob jemand seiner sich erbarme, und dies alles ohne Erfolg geblieben, so hatten die Gläubiger das Recht, ihn zu töten und sich in seine Leiche zu teilen, oder auch ihn mit seinen Kindern und seiner Habe als Sklaven in die Fremde zu verkaufen, oder auch ihn bei sich an Sklaven Statt zu halten; denn freilich konnte er, so lange er im Kreis der römischen Gemeinde blieb, nach römischem Recht nicht vollständig Sklave werden. So ward Habe und Gut eines jeden von der römischen Gemeinde gegen den Dieb und Schädiger sowohl wie gegen den unbefugten Besitzer und den zahlungsunfähigen Schuldner mit unnachsichtlicher Strenge geschirmt.

Ebenso schirmte man das Gut der nicht wehrhaften, also auch nicht zur Schirmung des eigenen Vermögens fähigen Personen, der Unmündigen und der Wahnsinnigen und vor allem das der Weiber, indem man die nächsten Erben zu der Hut desselben berief.

Nach dem Tode fällt das Gut den nächsten Erben zu, wobei alle Gleichberechtigten, auch die Weiber gleiche Teile erhalten und die Witwe mit den Kindern auf einen Kopfteil zugelassen wird. Dispensieren von der gesetzlichen Erbfolge kann nur die Volksversammlung, wobei noch vorher wegen der an dem Erbgang haftenden Sakralpflichten das Gutachten der Priester einzuholen ist; indes scheinen solche Dispensationen früh sehr häufig geworden zu sein, und wo sie fehlte, konnte bei der vollkommen freien Disposition, die einem jeden über sein Vermögen bei seinen Lebzeiten zustand, diesem Mangel dadurch einigermaßen abgeholfen werden, daß man sein Gesamtvermögen einem Freund übertrug, der dasselbe nach dem Tode dem Willen des Verstorbenen gemäß verteilte.

Die Freilassung war dem ältesten Recht unbekannt. Der Eigentümer konnte freilich der Ausübung seines Eigentumsrechts sich enthalten; aber die zwischen dem Herrn und dem Sklaven bestehende Unmöglichkeit gegenseitiger Verbindlichmachung wurde hierdurch nicht aufgehoben, noch weniger dem letzteren der Gemeinde gegenüber das Gast- oder gar das Bürgerrecht erworben. Die Freilassung kann daher anfangs nur Tatsache, nicht Recht gewesen sein und dem Herrn nie die Möglichkeit abgeschnitten haben, den Freigelassenen wieder nach Gefallen als Sklaven zu behandeln. Indes ging man hiervon ab in den Fällen, wo sich der Herr nicht bloß dem Sklaven, sondern der Gemeinde gegenüber anheischig gemacht hatte, denselben im Besitze der Freiheit zu lassen. Eine eigene Rechtsform für eine solche Bindung des Herrn gab es jedoch nicht – der beste Beweis, daß es anfänglich eine Freilassung nicht gegeben haben kann –, sondern es wurden dafür diejenigen Wege benutzt, welche das Recht sonst darbot: das Testament, der Prozeß, die Schatzung. Wenn der Herr entweder bei Errichtung seines letzten Willens in der Volksversammlung den Sklaven freigesprochen hatte oder wenn er dem Sklaven verstattet hatte, ihm gegenüber vor Gericht die Freiheit anzusprechen oder auch sich in die Schatzungsliste einzeichnen zu lassen, so galt der Freigelassene zwar nicht als Bürger, aber wohl als frei selbst dem früheren Herrn und dessen Erben gegenüber und demnach anfangs als Schutzverwandter, späterhin als Plebejer. Auf größere Schwierigkeiten als die Freilassung des Knechts stieß diejenige des Sohnes; denn wenn das Verhältnis des Herrn zum Knecht zufällig und darum willkürlich lösbar ist, so kann der Vater nie aufhören Vater zu sein. Darum mußte späterhin der Sohn, um von dem Vater sich zu lösen, erst in die Knechtschaft eintreten, um dann aus dieser entlassen zu werden; in der gegenwärtigen Periode aber kann es eine Emanzipation überhaupt noch nicht gegeben haben.

Nach diesem Rechte lebten in Rom die Bürger und die Schutzverwandten, zwischen denen, soweit wir sehen, von Anfang an vollständige privatrechtliche Gleichheit bestand. Der Fremde dagegen, sofern er sich nicht einem römischen Schutzherrn ergeben hat und also als Schutzverwandter lebt, ist rechtlos, er wie seine Habe. Was der römische Bürger ihm abnimmt, das ist ebenso recht erworben wie die am Meeresufer aufgelesene herrenlose Muschel; nur, das Grundstück, das außerhalb der römischen Grenze liegt, kann der römische Bürger wohl faktisch gewinnen, aber nicht im Rechtssinn als dessen Eigentümer gelten; denn die Grenze der Gemeinde vorzurücken, ist der einzelne Bürger nicht befugt. Anders ist es im Kriege; was der Soldat gewinnt, der unter dem Heerbann ficht, bewegliches wie unbewegliches Gut, fällt nicht ihm zu, sondern dem Staat, und hier hängt es denn auch von diesem ab, die Grenze vorzuschieben oder zurückzunehmen.

Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln entstehen durch besondere Staatsverträge, die den Mitgliedern fremder Gemeinden innerhalb der römischen gewisse Rechte sichern. Vor allem erklärte das ewige Bündnis zwischen Rom und Latium alle Verträge zwischen Römern und Latinern für rechtsgültig und verordnete zugleich für diese einen beschleunigten Zivilprozeß vor geschworenen „Wiederschaffern“ (reciperatores), welche, da sie, gegen den sonstigen römischen Gebrauch einem Einzelrichter die Entscheidung zu übertragen, immer in der Mehrheit und in ungerader Zahl sitzen, wohl als ein aus Richtern beider Nationen und einem Obmann zusammengesetztes Handels- und Meßgericht zu denken sind. Sie urteilen am Ort des abgeschlossenen Vertrages und müssen spätestens in zehn Tagen den Prozeß beendigt haben. Die Formen, in denen der Verkehr zwischen Römern und Latinern sich bewegte, waren natürlich die allgemeinen, in denen auch Patrizier und Plebejer miteinander verkehrten; denn die Manzipation und das Nexum sind ursprünglich gar keine Formalakte, sondern der prägnante Ausdruck der Rechtsbegriffe, deren Herrschaft reichte wenigstens so weit man lateinisch sprach.

In anderer Weise und anderen Formen ward der Verkehr mit dem eigentlichen Ausland vermittelt. Schon in frühester Zeit müssen mit den Caeriten und anderen befreundeten Völkern Verträge über Verkehr und Rechtsfolge abgeschlossen und die Grundlage des internationalen Privatrechts (ius gentium) geworden sein, das sich in Rom allmählich neben dem Landrecht entwickelt hat. Eine Spur dieser Rechtsbildung ist das merkwürdige mutuum, der „Wandel“ (von mutare; wie dividuus); eine Form des Darlehens, die nicht wie das Nexum auf einer ausdrücklich vor Zeugen abgegebenen bindenden Erklärung des Schuldners, sondern auf dem bloßen Übergang des Geldes aus einer Hand in die andere beruht und die so offenbar dem Verkehr mit Fremden entsprungen ist wie das Nexum dem einheimischen Geschäftsverkehr. Es ist darum charakteristisch, daß das Wort als μοίτον im sizilischen Griechisch wiederkehrt; womit zu verbinden ist das Wiedererscheinen des lateinischen carcer in dem sizilischen κάρκαρον. Da es sprachlich feststeht, daß beide Wörter ursprünglich latinisch sind, so wird ihr Vorkommen in dem sizilischen Lokaldialekt ein wichtiges Zeugnis für den häufigen Verkehr der latinischen Schiffer auf der Insel, welcher sie veranlaßte, dort Geld zu borgen und der Schuldhaft, die ja überall in den älteren Rechten die Folge des nicht bezahlten Darlehens ist, sich zu unterwerfen. Umgekehrt ward der Name des syrakusanischen Gefängnisses, „Steinbrüche“ oder λατομίαι, in alter Zeit auf das erweiterte römische Staatsgefängnis, die lautumiae übertragen.

Werfen wir noch einen Blick zurück auf die Gesamtheit dieser Institutionen, die im wesentlichen entnommen sind der ältesten, etwa ein halbes Jahrhundert nach der Abschaffung des Königtums veranstalteten Aufzeichnung des römischen Gewohnheitsrechts und deren Bestehen schon in der Königszeit sich wohl für einzelne Punkte, aber nicht im ganzen bezweifeln läßt, so erkennen wir darin das Recht einer weit vorgeschrittenen, ebenso liberalen als konsequenten Acker- und Kaufstadt. Hier ist die konventionelle Bildersprache, wie zum Beispiel die deutschen Rechtssatzungen sie aufzeigen, bereits völlig verschollen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß eine solche auch bei den Italikern einmal vorgekommen sein muß; merkwürdige Belege dafür sind zum Beispiel die Form der Haussuchung, wobei der Suchende nach römischer wie nach deutscher Sitte ohne Obergewand im bloßen Hemd erscheinen mußte, und vor allem die uralte latinische Formel der Kriegserklärung, worin zwei, wenigstens auch bei den Kelten und den Deutschen vorkommende Symbole begegnen: das „reine Kraut“ (herba pura, fränkisch chrene chruda) als Symbol des heimischen Bodens und der angesengte blutige Stab als Zeichen der Kriegseröffnung. Mit wenigen Ausnahmen aber, in denen religiöse Rücksichten die altertümlichen Gebräuche schützten – dahin gehört außer der Kriegserklärung durch das Fetialenkollegium namentlich noch die Konfarreation –, verwirft das römische Recht, das wir kennen, durchaus und prinzipiell das Symbol und fordert in allen Fällen nicht mehr und nicht weniger als den vollen und reinen Ausdruck des Willens. Die Übergabe der Sache, die Aufforderung zum Zeugnis, die Eingebung der Ehe sind vollzogen, so wie die Parteien die Absicht in verständlicher Weise erklärt haben; es ist zwar üblich, dem neuen Eigentümer die Sache in die Hand zu geben, den zum Zeugnis Geladenen am Ohre zu zupfen, der Braut das Haupt zu verhüllen und sie in feierlichem Zuge in das Haus des Mannes einzuführen; aber alle diese uralten Übungen sind schon nach ältestem römischen Landrecht rechtlich wertlose Gebräuche. Vollkommen analog wie aus der Religion alle Allegorie und damit alle Personifikation beseitigt ward, wurde auch aus dem Rechte jede Symbolik grundsätzlich ausgetrieben. Ebenso ist hier jener älteste Zustand, den die hellenischen wie die germanischen Institutionen uns darstellen, wo die Gemeindegewalt noch ringt mit der Autorität der kleineren, in die Gemeinde aufgegangenen Geschlechts- oder Gaugenossenschaften, gänzlich beseitigt; es gibt keine Rechtsallianz innerhalb des Staates zur Ergänzung der unvollkommenen Staatshilfe durch gegenseitigen Schutz und Trutz, keine ernstliche Spur der Blutrache oder des die Verfügung des einzelnen beschränkenden Familieneigentums. Auch dergleichen muß wohl einmal bei den Italikern bestanden haben; es mag in einzelnen Institutionen des Sakralrechts, zum Beispiel in dem Sühnbock, den der unfreiwillige Totschläger den nächsten Verwandten des Getöteten zu geben verpflichtet war, davon eine Spur sich finden; allein schon für die älteste Periode Roms, die wir in Gedanken erfassen können, ist dies ein längst überwundener Standpunkt. Zwar vernichtet ist das Geschlecht, die Familie in der römischen Gemeinde nicht; aber die ideelle wie die reale Allmacht des Staates auf dem staatlichen Gebiet ist durch sie ebensowenig beschränkt wie durch die Freiheit, die der Staat dem Bürger gewährt und gewährleistet. Der letzte Rechtsgrund ist überall der Staat: die Freiheit ist nur ein anderer Ausdruck für das Bürgerrecht im weitesten Sinn; alles Eigentum beruht auf ausdrücklicher oder stillschweigender Übertragung von der Gemeinde auf den einzelnen; der Vertrag gilt nur, insofern die Gemeinde in ihren Vertretern ihn bezeugt, das Testament nur, insofern die Gemeinde es bestätigt. Scharf und klar sind die Gebiete des öffentlichen und des Privatrechts voneinander geschieden: die Vergehen gegen den Staat, welche unmittelbar das Gericht des Staates herbeirufen und immer Lebensstrafe nach sich ziehen; die Vergehen gegen den Mitbürger oder den Gast, welche zunächst auf dem Wege des Vergleichs durch Sühne oder Befriedigung des Verletzten erledigt und niemals mit dem Leben gebüßt werden, sondern höchstens mit dem Verlust der Freiheit. Hand in Hand gehen die größte Liberalität in Gestattung des Verkehrs und das strengste Exekutionsverfahren; ganz wie heutzutage in Handelsstaaten die allgemeine Wechselfähigkeit und der strenge Wechselprozeß zusammen auftraten. Der Bürger und der Schutzgenosse stehen sich im Verkehr vollkommen gleich; Staatsverträge gestatten umfassende Rechtsgleichheit auch dem Gast; die Frauen sind in der Rechtsfähigkeit mit den Männern völlig auf eine Linie gestellt, obwohl sie im Handeln beschränkt sind; ja der kaum erwachsene Knabe bekommt sogleich das umfassendste Dispositionsrecht über sein Vermögen, und wer überhaupt verfügen kann, ist in seinem Kreise so souverän, wie im öffentlichen Gebiet der Staat. Höchst charakteristisch ist das Kreditsystem: ein Bodenkredit existiert nicht, sondern anstatt der Hypothekarschuld tritt sofort ein, womit heutzutage das Hypothekarverfahren schließt, der Übergang des Eigentums vom Schuldner auf den Gläubiger; dagegen ist der persönliche Kredit in der umfassendsten, um nicht zu sagen ausschweifendsten Weise garantiert, indem der Gesetzgeber den Gläubiger befugt, den zahlungsunfähigen Schuldner dem Diebe gleich zu behandeln und ihm dasjenige, was Shylock sich von seinem Todfeind halb zum Spott ausbedingt, hier in vollkommen legislatorischem Ernste einräumt, ja den Punkt wegen des Zuvielabschneidens sorgfältiger verklausuliert, als es der Jude tat. Deutlicher konnte das Gesetz es nicht aussprechen, daß es zugleich unabhängige, nicht verschuldete Bauernwesen und kaufmännischen Kredit herzustellen, alles Scheineigentum aber wie alle Wortlosigkeit mit unerbittlicher Energie zu unterdrücken beabsichtige. Nimmt man dazu das früh anerkannte Niederlassungsrecht sämtlicher Latiner und die gleichfalls früh ausgesprochene Gültigkeit der Zivilehe, so wird man erkennen, daß dieser Staat, der das Höchste von seinen Bürgern verlangte und den Begriff der Untertänigkeit des einzelnen unter die Gesamtheit steigerte, wie keiner vor oder nach ihm, dies nur tat und nur tun konnte, weil er die Schranken des Verkehrs selber niederwarf und die Freiheit ebensosehr entfesselte, wie er sie beschränkte. Gestattend oder hemmend tritt das Recht stets unbedingt auf: wie der unvertretene Fremde dem gehetzten Wild, so steht der Gast dem Bürger gleich; der Vertrag gibt regelmäßig keine Klage, aber wo das Recht des Gläubigers anerkannt wird, da ist es so allmächtig, daß dem Armen nirgends eine Rettung, nirgends eine menschliche und billige Berücksichtigung sich zeigt; es ist, als fände das Recht eine Freude daran, überall die schärfsten Spitzen hervorzukehren, die äußersten Konsequenzen zu ziehen, das Tyrannische des Rechtsbegriffs gewaltsam dem blödesten Verstande aufzudrängen. Die poetische Form, die gemütliche Anschaulichkeit, die in den germanischen Rechtsordnungen anmutig walten, sind dem Römer fremd, in seinem Recht ist alles klar und knapp, kein Symbol angewandt, keine Institution zuviel. Es ist nicht grausam; alles Nötige wird vollzogen ohne Umstände, auch die Todesstrafe; daß der Freie nicht gefoltert werden kann, ist ein Ursatz des römischen Rechts, den zu gewinnen andere Völker Jahrtausende haben ringen müssen. Aber es ist schrecklich, dies Recht mit seiner unerbittlichen Strenge, die man sich nicht allzusehr gemildert denken darf durch eine humane Praxis, denn es ist ja Volksrecht – schrecklicher als die Bleidächer und die Marterkammern, jene Reihe lebendiger Begräbnisse, die der Arme in den Schuldtürmen der Vermögenden klaffen sah. Aber darin eben ist die Größe Roms beschlossen und begründet, daß das Volk sich selber ein Recht gesetzt und ein Recht ertragen hat, in dem die ewigen Grundsätze der Freiheit und der Botmäßigkeit, des Eigentums und der Rechtsfolge unverfälscht und ungemildert walteten und heute noch walten.

Vorrede zu der zweiten Auflage


Vorrede zu der zweiten Auflage

Die neue Auflage der ‚Römischen Geschichte‘ weicht von der früheren beträchtlich ab. Am meisten gilt dies von den beiden ersten Büchern, welche die ersten fünf Jahrhunderte des römischen Staats umfassen. Wo die pragmatische Geschichte beginnt, bestimmt und ordnet sie durch sich selbst Inhalt und Form der Darstellung; für die frühere Epoche sind die Schwierigkeiten, welche die Grenzlosigkeit der Quellenforschung und die Zeit- und Zusammenhanglosigkeit des Materials dem Historiker bereiten, von der Art, daß er schwerlich andern und gewiß sich selber nicht genügt. Obwohl der Verfasser des vorliegenden Werkes mit diesen Schwierigkeiten der Forschung und der Darstellung ernstlich gerungen hat, ehe er dasselbe dem Publikum vorlegte, so blieb dennoch notwendig, hier noch viel zu tun und viel zu bessern. In diese Auflage ist eine Reihe neu angestellter Untersuchungen, zum Beispiel über die staatsrechtliche Stellung der Untertanen Roms, über die Entwicklung der dichtenden und bildenden Künste, ihren Ergebnissen nach aufgenommen worden. Überdies wurden eine Menge kleinerer Lücken ausgefüllt, die Darstellung durchgängig schärfer und reichlicher gefaßt, die ganze Anordnung klarer und übersichtlicher gestellt. Es sind ferner im dritten Buche die inneren Verhältnisse der römischen Gemeinde während der Karthagischen Kriege nicht, wie in der ersten Ausgabe, skizzenhaft, sondern mit der durch die Wichtigkeit wie die Schwierigkeit des Gegenstandes gebotenen Ausführlichkeit behandelt worden.

Der billig Urteilende und wohl am ersten der, welcher ähnliche Aufgaben zu lösen unternommen hat, wird es sich zu erklären und also zu entschuldigen wissen, daß es solcher Nachholungen bedurfte. Auf jeden Fall hat der Verfasser es dankbar anzuerkennen, daß das öffentliche Urteil nicht jene leicht ersichtlichen Lücken und Unfertigkeiten des Buches betont, sondern vielmehr wie den Beifall so auch den Widerspruch auf dasjenige gerichtet hat, darin es abgeschlossen und fertig war.

Im übrigen hat der Verfasser das Buch äußerlich bequemer einzurichten sich bemüht. Die Varronische Zählung nach Jahren der Stadt ist im Texte beibehalten; die Ziffern am RandeKarte und Register sind hier weggelassen., da anderweitige Obliegenheiten es dem Verfasser unmöglich machen, das Werk so rasch, wie er es wünschte, zu fördern.

Breslau, im November 1856

Die Änderungen, welche der Verfasser in dem zweiten und dritten Bande dieses Werkes bei der abermaligen Herausgabe zu machen veranlaßt gewesen ist, sind zum größeren Teil hervorgegangen aus den neu aufgefundenen Fragmenten des Licinianus, welche er durch die zuvorkommende Gefälligkeit des Herausgebers, Herrn Karl Pertz, bereits vor ihrem Erscheinen in den Aushängebogen hat einsehen dürfen und die zu unserer lückenhaften Kunde der Epoche von der Schlacht bei Pydna bis auf den Aufstand des Lepidus manche nicht unwichtige Ergänzung, freilich auch manches neue Rätsel hinzugefügt haben.

Breslau, im Mai 1857

Die dritte (vierte, fünfte, sechste, siebente, achte und neunte) Auflage wird man im ganzen von den vorhergehenden nicht beträchtlich abweichend finden. Kein billiger und sachkundiger Beurteiler wird den Verfasser eines Werkes, wie das vorliegende ist, verpflichtet erachten, für dessen neue Auflagen jede inzwischen erschienene Spezialuntersuchung auszunutzen, das heißt zu wiederholen. Was inzwischen aus fremden oder aus eigenen, seit dem Erscheinen der zweiten Auflage angestellten Forschungen sich dem Verfasser als versehen oder verfehlt ergeben hat, ist wie billig berichtet worden; zu einer Umarbeitung größerer Abschnitte hat sich keine Veranlassung dargeboten. Eine Ausführung über die Grundlagen der römischen Chronologie im vierzehnten Kapitel des dritten Buches ist späterhin in umfassender und dem Stoffe angemessener Weise in einer besonderen Schrift (‚Die römische Chronologie bis auf Caesar‘. Zweite Auflage. Berlin 1859) vorgelegt und deshalb hier jetzt auf die kurze Darlegung der Ergebnisse von allgemein geschichtlicher Wichtigkeit eingeschränkt worden. Im übrigen ist die Einrichtung nicht verändert.

Berlin, am 1. Februar 1861; am 29. Dezember 1864; am 11. April 1868; am 4. August 1874; am 21. Juli 1881; am 15. August 1887; am 1. Oktober 1902.

9. Kapitel


9. Kapitel

Die Etrusker

Im schärfsten Gegensatz zu den latinischen und den sabellischen Italikern wie zu den Griechen steht das Volk der Etrusker oder, wie sie sich selber nannten, der RasenDahin gehören z. B. Inschriften caeritischer Tongefäße wie: minice θumamimaθumaramlisiaeipurenaieθeeraisieepanamineθunastavhelefu oder: mi ramuθas kaiufinaia. . Durch Abwerfen der vokalischen konsonantischen Endungen und durch Abschwächen oder Ausstoßen der Vokale ward dies weiche und klangvolle Idiom allmählich in eine unerträglich harte und rauhe Sprache verwandeltSo Maecenas, Porsena, Vivenna, Caecina, Spurinna. Der Vokal in der vorletzten Silbe ist ursprünglich lang, wird aber infolge der Zurückziehung des Akzents auf die Anfangssilbe häufig verkürzt und sogar ausgestoßen. So finden wir neben Porsēna, auch Porsĕna, neben Caecina Ceicne. kehrt wieder in der auch in italischen, besonders sabellischen Geschlechtsnamen häufigen Endung enus, wie denn die etruskischen Namen Maecenas und Spurinna den römischen Maecius und Spurius genau entsprechen. Eine Reihe von Götternamen, die auf etruskischen Denkmälern oder bei Schriftstellern als etruskische vorkommen, sind dem Stamme und zum Teil auch der Endung nach so durchaus lateinisch gebildet, daß, wenn diese Namen wirklich von Haus aus etruskisch sind, die beiden Sprachen eng verwandt gewesen sein müssen: so Usil (Sonne und Morgenröte, verwandt mit ausum, aurum, aurora, sol), Minerva (menervare), Lasa (lascivus), Neptunus, Voltumna. Indes da diese Analogien erst aus den späteren politischen und religiösen Beziehungen zwischen Etruskern und Latinern und den dadurch veranlaßten Ausgleichungen und Entlehnungen herrühren können, so stoßen sie noch nicht das Ergebnis um, zu dem die übrigen Wahrnehmungen hinführen, daß die tuskische Sprache von den sämtlichen griechisch-italischen Idiomen mindestens so weit abstand wie die Sprache der Kelten und der Slaven. So wenigstens klang sie den Römern; „tuskisch und gallisch“ sind Barbarensprachen, „oskisch und volskisch“ Bauernmundarten. Wenn aber die Etrusker dem griechisch-italischen Sprachstamm fernstanden, so ist es bis jetzt ebensowenig gelungen, sie einem andern bekannten Stamme anzuschließen. Auf die Stammesverwandtschaft mit dem etruskischen sind die verschiedenartigsten Idiome, bald mit der einfachen, bald mit der peinlichen Frage, aber alle ohne Ausnahme vergeblich befragt worden; selbst mit dem baskischen, an das den geographischen Verhältnissen nach noch am ersten gedacht werden könnte, haben entscheidende Analogien sich nicht herausgestellt. Ebensowenig deuten die geringen Reste, die von der liturgischen Sprache in Orts- und Personennamen auf uns gekommen sind, auf Zusammenhang mit den Tuskern. Nicht einmal die verschollene Nation, die auf den Inseln des tuskischen Meeres, namentlich auf Sardinien, jene rätselhaften Grabtürme, Nurhagen genannt, zu Tausenden aufgeführt hat, kann füglich mit der etruskischen in Verbindung gebracht werden, da im etruskischen Gebiet kein einziges gleichartiges Gebäude vorkommt. Höchstens deuten einzelne, wie es scheint, ziemlich zuverlässige Spuren darauf hin, daß die Etrusker im allgemeinen den Indogermanen beizuzählen sind. So ist namentlich mi im Anfang vieler älterer Inschriften sicher εμί, ειμί und findet die Genetivform konsonantischer Stämme veneruf, rafuvuf im Altlateinischen genau sich wieder, entsprechend der alten sanskritischen Endung as. Ebenso hängt der Name des etruskischen Zeus Tina oder Tinia wohl mit dem sanskritischen dina = Tag zusammen wie Ζάν mit dem gleichbedeutenden diwan. Aber selbst dies zugegeben erscheint das etruskische Volk darum kaum weniger isoliert. „Die Etrusker“, sagt schon Dionysios, „stehen keinem Volke gleich an Sprache und Sitte“; und weiter haben auch wir nichts zu sagen.

Ebensowenig läßt sich bestimmen, von wo die Etrusker nach Italien eingewandert sind; und hiermit ist nicht viel verloren, da diese Wanderung auf jeden Fall der Kinderzeit des Volkes angehört und dessen geschichtliche Entwicklung in Italien beginnt und endet. Indes ist kaum eine Frage eifriger verhandelt worden als diese, nach jenem Grundsatz der Archäologen, vorzugsweise nach dem zu forschen, was weder wißbar noch wissenswert ist, „nach der Mutter der Hekabe“, wie Kaiser Tiberius meinte. Da die ältesten und bedeutendsten etruskischen Städte tief im Binnenlande liegen, ja unmittelbar am Meer keine einzige namhafte etruskische Stadt begegnet außer Populonia, von dem wir aber eben sicher wissen, daß es zu den alten Zwölf Städten nicht gehört hat; da ferner in geschichtlicher Zeit die Etrusker von Norden nach Süden sich bewegen, so sind sie wahrscheinlich zu Lande nach der Halbinsel gekommen; wie denn auch die niedere Kulturstufe, auf der wir sie zuerst finden, mit einer Einwanderung über das Meer sich schlecht vertragen würde. Eine Meerenge überschritten schon in frühester Zeit die Völker gleich einem Strom; aber eine Landung an der italischen Westküste setzt ganz andere Bedingungen voraus. Danach muß die ältere Heimat der Etrusker west- oder nordwärts von Italien gesucht werden. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß die Etrusker über die rätischen Alpen nach Italien gekommen sind, da die ältesten in Graubünden und Tirol nachweisbaren Ansiedler, die Räter, bis in die historische Zeit etruskisch redeten und auch ihr Name auf den der Rasen anklingt; sie können freilich Trümmer der etruskischen Ansiedlungen am Po, aber wenigstens ebenso gut auch ein in den älteren Sitzen zurückgebliebener Teil des Volks sein.

Mit dieser einfachen und naturgemäßen Auffassung aber tritt in grellen Widerspruch die Erzählung, daß die Etrusker aus Asien ausgewanderte Lyder seien. Sie ist sehr alt: schon bei Herodot findet sie sich und kehrt dann in zahllosen Wandlungen und Steigerungen bei den Späteren wieder, wenngleich einzelne verständige Forscher, wie zum Beispiel Dionysios, sich nachdrücklich dagegen erklärten und darauf hinwiesen, daß in Religion, Gesetz, Sitte und Sprache zwischen Lydern und Etruskern auch nicht die mindeste Ähnlichkeit sich zeige. Es ist möglich, daß ein vereinzelter kleinasiatischer Piratenschwarm nach Etrurien gelangt ist und an dessen Abenteuer diese Märchen anknüpfen; wahrscheinlicher aber beruht die ganze Erzählung auf einem bloßen Quiproquo. Die italischen Etrusker oder die Turs-ennae – denn diese Form scheint die ursprüngliche und der griechischen Τυρ-σηνοί, Τυρρηνοί, der umbrischen Turs-ci, den beiden römischen Tusci Etrusci zu Grunde zu liegen – begegneten sich in dem Namen ungefähr mit dem lydischen Volke der Τορρηβοί oder auch wohl Τυρρ-ηνοί, so genannt von der Stadt Τύρρα; und diese offenbar zufällige Namensvetterschaft scheint in der Tat die einzige Grundlage jener durch ihr hohes Alter reicht besser gewordenen Hypothese und des ganzen babylonischen Turmes darauf aufgeführter Geschichtsklitterungen zu sein. Indem man mit dem lydischen Piratenwesen den alten etruskischen Seeverkehr verknüpfte und endlich noch – zuerst nachweislich tut es Thukydides – die torrhebischen Seeräuber mit Recht oder Unrecht zusammenwarf mit dem auf allen Meeren plündernden und hausenden Flibustiervolk der Pelasger, entstand eine der heillosesten Verwirrungen geschichtlicher Überlieferung. Die Tyrrhener bezeichnen bald die lydischen Torrheber – so in den ältesten Quellen, wie in den Homerischen Hymnen; bald als Tyrrhener-Pelasger oder auch bloß Tyrrhener die pelasgische Nation; bald endlich die italischen Etrusker, ohne daß die letzteren mit den Pelasgern oder den Torrhebern je sich nachhaltig berührt oder gar die Abstammung mit ihnen gemein hätten.

Von geschichtlichem Interesse ist es dagegen zu bestimmen, was die nachweislich ältesten Sitze der Etrusker waren und wie sie von dort aus sich weiter bewegten. Daß sie vor der großen keltischen Invasion in der Landschaft nördlich vom Padus saßen, östlich an der Etsch grenzend mit den Venetern illyrischen (albanesischen?) Stammes, westlich mit den Ligurern, ist vielfach beglaubigt; vornehmlich zeugt dafür der schon erwähnte rauhe etruskische Dialekt, den noch in Livius‘ Zeit die Bewohner der rätischen Alpen redeten, sowie das bis in späte Zeit tuskisch gebliebene Mantua. Südlich vom Padus und an den Mündungen dieses Flusses mischten sich Etrusker und Umbrer, jener als der herrschende Stamm, dieser als der ältere, der die alten Kaufstädte Atria und Spina gegründet hatte, während Felsina (Bologna) und Ravenna tuskische Anlagen scheinen. Es hat lange gewährt, ehe die Kelten den Padus überschritten; womit es zusammenhängt, daß auf dem rechten Ufer desselben das etruskische und umbrische Wesen weit tiefere Wurzeln geschlagen hat als auf dem früh aufgegebenen linken. Doch sind überhaupt die Landschaften nördlich vom Apennin zu rasch von einer Nation an die andere gelangt, als daß eine dauerhafte Volksentwicklung sich hier hätte gestalten können.

Weit wichtiger für die Geschichte wurde die große Ansiedelung der Tusker in dem Lande, das heute noch ihren Namen trägt. Mögen auch Ligurer oder Umbrer hier einstmals gewohnt haben, so sind doch ihre Spuren durch die etruskische Okkupation und Zivilisation so gut wie vollständig ausgetilgt worden. In diesem Gebiet, das am Meer von Pisae bis Tarquinii reicht und östlich vom Apennin abgeschlossen wird, hat die etruskische Nationalität ihre bleibende Stätte gefunden und mit großer Zähigkeit bis in die Kaiserzeit hinein sich behauptet. Die Nordgrenze des eigentlich tuskischen Gebietes machte der Arnus; das Gebiet von da nordwärts bis zur Mündung der Macra und dem Apennin war streitiges Grenzland, bald ligurisch, bald etruskisch, und größere Ansiedlungen gediehen deshalb daselbst nicht. Die Südgrenze bildete anfangs wahrscheinlich der Ciminische Wald, eine Hügelkette südlich von Viterbo, späterhin der Tiberstrom; es ward schon oben angedeutet, daß das Gebiet zwischen dem Ciminischen Gebirg und dem Tiber mit den Städten Sutrium, Nepete, Falerii, Veii, Caere erst geraume Zeit später als die nördlicheren Distrikte, möglicherweise erst im zweiten Jahrhundert Roms, von den Etruskern eingenommen zu sein scheint und daß die ursprüngliche italische Bevölkerung sich hier, namentlich in Falerii, wenn auch in abhängigem Verhältnis behauptet haben muß.

Seitdem der Tiberstrom die Markscheide Etruriens gegen Umbrien und Latium bildete, mag hier im ganzen ein friedliches Verhältnis eingetreten sein und eine wesentliche Grenzverschiebung nicht stattgefunden haben, am wenigsten gegen die Latiner. So lebendig in den Römern das Gefühl lebte, daß der Etrusker ihnen fremd, der Latiner ihr Landsmann war, so scheinen sie doch vom rechten Ufer her weit weniger Überfall und Gefahr befürchtet zu haben als zum Beispiel von den Stammesverwandten in Gabii und Alba; natürlich, denn dort schützte nicht bloß die Naturgrenze des breiten Stromes, sondern auch der für Roms merkantile und politische Entwicklung folgenreiche Umstand, daß keine der mächtigeren etruskischen Städte unmittelbar am Fluß lag wie am latinischen Ufer Rom. Dem Tiber am nächsten waren die Veienter, und sie waren es auch, mit denen Rom und Latium am häufigsten in ernste Konflikte gerieten, namentlich um den Besitz von Fidenae, welches den Veientern auf dem linken Tiberufer, ähnlich wie auf dem rechten den Römern das Ianiculum, als eine Art Brückenkopf diente und bald in den Händen der Latiner, bald in denen der Etrusker sich befand. Dagegen mit dem etwas entfernteren Caere war das Verhältnis im ganzen weit friedlicher und freundlicher, als es sonst unter Nachbarn in solchen Zeiten vorzukommen pflegt. Es gibt wohl schwankende und in die graueste Fernzeit gerückte Sagen von Kämpfen zwischen Latium und Caere, wie denn der caeritische König Mezentius über die Latiner große Siege erfochten und denselben einen Weinzins auferlegt haben soll; aber viel bestimmter als der einstmalige Fehdestand erhellt aus der Tradition ein vorzugsweise enges Verhältnis zwischen den beiden uralten Mittelpunkten des Handels- und Seeverkehrs in Latium und in Etrurien. Sichere Spuren von einem Vordringen der Etrusker über den Tiber hinaus auf dem Landweg mangeln überhaupt. Zwar werden in dem großen Barbarenheer, das Aristodemos im Jahre 230 (524) der Stadt unter den Mauern von Kyme vernichtet, die Etrusker in erster Reihe genannt; indes selbst wenn man diese Nachricht als bis ins einzelne glaubwürdig betrachtet, folgt daraus nur, daß die Etrusker an einem großen Plünderzuge teilnahmen. Weit wichtiger ist es, daß südwärts vom Tiber keine auf dem Landweg gegründete etruskische Ansiedlung nachweisbar ist und daß namentlich von einer ernstlichen Bedrängung der latinischen Nation durch die Etrusker gar nichts wahrgenommen wird. Der Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer der Tibermündung blieb den Römern, soviel wir sehen, unangefochten. Was die Übersiedlungen etruskischer Gemeinschaften nach Rom anlangt, so findet sich ein vereinzelter, aus tuskischen Annalen gezogener Bericht, daß eine tuskische Schar, welche Caelius Vivenna von Volsinii und nach dessen Untergang der treue Genosse desselben, Mastarna, angeführt habe, von dem letzteren nach Rom geführt worden sei. Es mag dies zuverlässig sein, wenngleich die Herleitung des Namens des caelischen Berges von diesem Caelius offenbar eine Philologenerfindung ist und nun gar der Zusatz, daß dieser Mastarna in Rom König geworden sei unter dem Namen Servius Tullius, gewiß nichts ist als eine unwahrscheinliche Vermutung solcher Archäologen, die mit dem Sagenparallelismus sich abgaben. Auf etruskische Ansiedlungen in Rom deutet weiter das „Tuskerquartier“ unter dem Palatin.

Auch das kann schwerlich bezweifelt werden, daß das letzte Königsgeschlecht, das über die Römer geherrscht hat, das der Tarquinier, aus Etrurien entsprossen ist, sei es nun aus Tarquinii, wie die Sage will, sei es aus Caere, wo das Familiengrab der Tarchnas vor kurzem aufgefunden worden ist; auch der in die Sage verflochtene Frauenname Tanaquil oder Tanchvil ist unlateinisch, dagegen in Etrurien gemein. Allein die überlieferte Erzählung, wonach Tarquinius der Sohn eines aus Korinth nach Tarquinii übergesiedelten Griechen war und in Rom als Metöke einwanderte, ist weder Geschichte noch Sage und die geschichtliche Kette der Ereignisse offenbar hier nicht bloß verwirrt, sondern völlig zerrissen. Wenn aus dieser Überlieferung überhaupt etwas mehr entnommen werden kann als die nackte und im Grunde gleichgültige Tatsache, daß zuletzt ein Geschlecht tuskischer Abkunft das königliche Szepter in Rom geführt hat, so kann darin nur liegen, daß diese Herrschaft eines Mannes tuskischer Herkunft über Rom weder als eine Herrschaft der Tusker oder einer tuskischen Gemeinde über Rom, noch umgekehrt als die Herrschaft Roms über Südetrurien gefaßt werden darf. In der Tat ist weder für die eine noch für die andere Annahme irgendein ausreichender Grund vorhanden; die Geschichte der Tarquinier spielt in Latium, nicht in Etrurien, und soweit wir sehen, hat während der ganzen Königszeit Etrurien auf Rom weder in der Sprache noch in Gebräuchen einen wesentlichen Einfluß geübt oder gar die ebenmäßige Entwicklung des römischen Staats oder des latinischen Bundes unterbrochen.

Die Ursache dieser relativen Passivität Etruriens gegen das latinische Nachbarland ist wahrscheinlich teils zu suchen in den Kämpfen der Etrusker mit den Kelten am Padus, den diese vermutlich erst nach der Vertreibung der Könige in Rom überschritten, teils in der Richtung der etruskischen Nation auf Seefahrt und Meer- und Küstenherrschaft, womit zum Beispiel die kampanischen Ansiedelungen entschieden zusammenhängen und wovon im folgenden Kapitel weiter die Rede sein wird.

Die tuskische Verfassung beruht gleich der griechischen und latinischen auf der zur Stadt sich entwickelnden Gemeinde. Die frühe Richtung der Nation aber auf Schiffahrt, Handel und Industrie scheint rascher, als es sonst in Italien der Fall gewesen ist, hier eigentlich städtische Gemeinwesen ins Leben gerufen zu haben; zuerst von allen italischen Städten wird in den griechischen Berichten Caere genannt. Dagegen finden wir die Etrusker im ganzen minder kriegstüchtig und kriegslustig als die Römer und Sabeller; die unitalische Sitte, mit Söldnern zu fechten, begegnet hier sehr früh. Die älteste Verfassung der Gemeinden muß in den allgemeinen Grundzügen Ähnlichkeit mit der römischen gehabt haben; Könige oder Lucumonen herrschten, die ähnliche Insignien, also wohl auch ähnliche Machtfülle besaßen wie die römischen; Vornehme und Geringe standen sich schroff gegenüber; für die Ähnlichkeit der Geschlechterordnung bürgt die Analogie des Namensystems, nur daß bei den Etruskern die Abstammung von mütterlicher Seite weit mehr Beachtung findet als im römischen Recht. Die Bundesverfassung scheint sehr lose gewesen zu sein. Sie umschloß nicht die gesamte Nation, sondern es waren die nördlichen und die kampanischen Etrusker zu eigenen Eidgenossenschaften vereinigt ebenso wie die Gemeinden des eigentlichen Etrurien; jeder dieser Bünde bestand aus zwölf Gemeinden, die zwar eine Metropole, namentlich für den Götterdienst, und ein Bundeshaupt oder vielmehr einen Oberpriester anerkannten, aber doch im wesentlichen gleichberechtigt gewesen zu sein scheinen und zum Teil wenigstens so mächtig, daß weder eine Hegemonie sich bilden noch die Zentralgewalt zur Konsolidierung gelangen konnte. Im eigentlichen Etrurien war die Metropole Volsinii; von den übrigen Zwölfstädten desselben kennen wir durch sichere Überlieferung nur Perusia, Vetulonium, Volci und Tarquinii. Es ist indes ebenso selten, daß die Etrusker wirklich gemeinschaftlich handeln, als das Umgekehrte selten ist bei der latinischen Eidgenossenschaft; die Kriege führt regelmäßig eine einzelne Gemeinde, die von ihren Nachbarn wen sie kann ins Interesse zieht, und wenn ausnahmsweise der Bundeskrieg beschlossen wird, so schließen sich dennoch sehr häufig einzelne Städte aus – es scheint den etruskischen Konföderationen mehr noch als den ähnlichen italischen Stammbünden von Haus aus an einer festen und gebietenden Oberleitung gefehlt zu haben.

Bis zur Abschaffung des römischen Königtums


Bis zur Abschaffung des römischen Königtums

Bis zur Abschaffung des römischen Königtums

Τά παλαίστερα σαφώς μέν ευρείν διά χρόνου πλήθος αδύνατα ήν. Εκ δέ τεκμηρίων ων επί μακρότατον σκοπούντί μοι πιστεύσαι ξυμβαίνει ου μεγάλα νομίζω γενέσθαι, ούτε κατά τούς πολέμους οίτε ες τά άλλα.

Die älteren Begebenheiten ließen sich wegen der Länge der Zeit nicht genau erforschen; aber aus Zeugnissen, die sich mir bei der Prüfung im großen Ganzen als verläßlich erwiesen, glaube ich, daß sie nicht erheblich waren, weder in bezug auf die Kriege noch sonst.

(Thukydides)

10. Kapitel


10. Kapitel

Die Hellenen in Italien. Seeherrschaft der Tusker und Karthager

Nicht auf einmal wird es hell in der Völkergeschichte des Altertums; und auch hier beginnt der Tag im Osten. Während die italische Halbinsel noch in tiefes Werdegrauen eingehüllt liegt, ist in den Landschaften am östlichen Becken des Mittelmeers bereits eine nach allen Seiten hin reich entwickelte Kultur ans Licht getreten; und das Geschick der meisten Völker, in den ersten Stadien der Entwicklung an einem ebenbürtigen Bruder zunächst den Meister und Herrn zu finden, ist in hervorragendem Maße auch den Völkern Italiens zuteil geworden. Indes lag es in den geographischen Verhältnissen der Halbinsel, daß eine solche Einwirkung nicht zu Lande stattfinden konnte. Von der Benutzung des schwierigen Landwegs zwischen Italien und Griechenland in ältester Zeit findet sich nirgends eine Spur. In das transalpinische Land freilich mochten von Italien aus schon in unvordenklich ferner Zeit Handelsstraßen führen: die älteste Bernsteinstraße erreichte von der Ostsee aus das Mittelmeer an der Pomündung – weshalb in der griechischen Sage das Delta des Po als Heimat des Bernsteins erscheint –, und an diese Straße schloß sich eine andere quer durch die Halbinsel über den Apennin nach Pisa führende an; aber Elemente der Zivilisation konnten von dort her den Italikern nicht zukommen. Es sind die seefahrenden Nationen des Ostens, die nach Italien gebracht haben, was überhaupt in früher Zeit von ausländischer Kultur dorthin gelangt ist.

Das älteste Kulturvolk am Mittelmeergestade, die Ägypter, fuhren noch nicht über Meer und haben daher auch auf Italien nicht eingewirkt. Ebensowenig aber kann dies von den Phönikern behauptet werden. Allerdings waren sie es, die von ihrer engen Heimat am äußeren Ostrand des Mittelmeers aus zuerst unter allen bekannten Stämmen auf schwimmenden Häusern in dasselbe, anfangs des Fisch- und Muschelfangs, bald auch des Handels wegen, sich hinauswagten, die zuerst den Seeverkehr eröffneten und in unglaublich früher Zeit das Mittelmeer bis zu seinem äußersten westlichen Ende befuhren. Fast an allen Gestaden desselben erscheinen vor den hellenischen phönikische Seestationen: wie in Hellas selbst, auf Kreta und Kypros, in Ägypten, Libyen und Spanien, so auch im italischen Westmeer. Um ganz Sizilien herum, erzählt Thukydides, hatten, ehe die Griechen dorthin kamen, oder wenigstens, ehe sie dort in größerer Anzahl sich festsetzten, die Phöniker auf den Landspitzen und Inselchen ihre Faktoreien gegründet, des Handels wegen mit den Eingeborenen, nicht um Land zu gewinnen. Allein anders verhält es sich mit dem italischen Festland. Von phönikischen Niederlassungen daselbst ist bis jetzt nur eine einzige mit einiger Sicherheit nachgewiesen worden, eine punische Faktorei bei Caere, deren Andenken sich bewahrt hat teils in der Benennung der kleinen Ortschaft an der caeritischen Küste Punicum, teils in dem zweiten Namen der Stadt Caere selbst, Agylla, welcher nicht, wie man fabelt, von den Pelasgern herrührt, sondern phönikisch ist und die „Rundstadt“ bezeichnet, wie eben vom Ufer aus gesehen Caere sich darstellt. Daß diese Station und was von ähnlichen Gründungen es an den Küsten Italiens noch sonst gegeben haben mag, auf jeden Fall weder bedeutend noch von langem Bestande gewesen ist, beweist ihr fast spurloses Verschwinden; aber es liegt auch nicht der mindeste Grund vor, sie für älter zu halten als die gleichartigen hellenischen Ansiedlungen an denselben Gestaden. Ein unverächtliches Anzeichen davon, daß wenigstens Latium die kanaanitischen Männer erst durch Vermittlung der Hellenen kennengelernt hat, ist ihre latinische, der griechischen entlehnte Benennung der Pöner. Vielmehr führen alle ältesten Beziehungen der Italiker zu der Zivilisation des Ostens entschieden nach Griechenland; und es läßt sich das Entstehen der phönikischen Faktorei bei Caere, ohne auf die vorhellenische Periode zurückzugehen, sehr wohl aus den späteren wohlbekannten Beziehungen des caeritischen Handelsstaats zu Karthago erklären. In der Tat lag, wenn man sich erinnert, daß die älteste Schiffahrt wesentlich Küstenfahrt war und blieb, den Phönikern kaum eine Landschaft am Mittelmeer so fern wie der italische Kontinent. Sie konnten ihn nur entweder von der griechischen Westküste oder von Sizilien aus erreichen; und es ist sehr glaublich, daß die hellenische Seefahrt früh genug aufblühte, um den Phönikern in der Befahrung der Adriatischen wie der Tyrrhenischen See zuvorzukommen. Ursprünglichen unmittelbaren Einfluß der Phöniker auf die Italiker anzunehmen, ist deshalb kein Grund vorhanden; auf die späteren Beziehungen der phönikischen Seeherrschaft im westlichen Mittelmeer zu den italischen Anwohnern der Tyrrhenischen See wird die Darstellung zurückkommen.

Allem Anschein nach sind es also die hellenischen Schiffer gewesen, die zuerst unter den Anwohnern des östlichen Beckens des Mittelmeers die italischen Küsten befuhren. Von den wichtigen Fragen indes, aus welcher Gegend und zu welcher Zeit die griechischen Seefahrer dorthin gelangt sind, läßt nur die erstere sich mit einiger Sicherheit und Vollständigkeit beantworten. Es war das äolische und ionische Gestade Kleinasiens, wo zuerst der hellenische Seeverkehr sich großartig entfaltete und von wo aus den Griechen wie das Innere des Schwarzen Meeres so auch die italischen Küsten sich erschlossen. Der Namen des Ionischen Meeres, welcher den Gewässern zwischen Epirus und Sizilien geblieben ist, und der der Ionischen Bucht, mit welchem Namen die Griechen früher das Adriatische Meer bezeichneten, haben das Andenken an die einstmalige Entdeckung der Süd- und Ostküste Italiens durch ionische Seefahrer bewahrt. Die älteste griechische Ansiedlung in Italien, Kyme, ist dem Namen wie der Sage nach eine Gründung der gleichnamigen Stadt an der anatolischen Küste. Nach glaubwürdiger hellenischer Überlieferung waren es die kleinasiatischen Phokäer, die zuerst von den Hellenen die entferntere Westsee befuhren. Bald folgten auf den von den Kleinasiaten gefundenen Wegen andere Griechen nach: Ionier von Naxos und von Chalkis auf Euböa, Achäer, Lokrer, Rhodier, Korinther, Megarer, Messener, Spartaner. Wie nach der Entdeckung Amerikas die zivilisierten Nationen Europas wetteiferten, dorthin zu fahren und dort sich niederzulassen; wie die Solidarität der europäischen Zivilisation den neuen Ansiedlern inmitten der Barbaren deutlicher zum Bewußtsein kam als in ihrer alten Heimat, so war auch die Schiffahrt nach dem Westen und die Ansiedelung im Westland kein Sondergut einer einzelnen Landschaft oder eines einzelnen Stammes der Griechen, sondern Gemeingut der hellenischen Nation; und wie sich zu Nordamerikas Schöpfung englische und französische, holländische und deutsche Ansiedlungen gemischt und durchdrungen haben, so ist auch das griechische Sizilien und „Großgriechenland“ aus den verschiedenartigsten hellenischen Stammschaften oft ununterscheidbar zusammengeschmolzen. Doch lassen sich, außer einigen mehr vereinzelt stehenden Ansiedlungen, wie die der Lokrer mit ihren Pflanzstädten Hipponion und Medama und die erst gegen Ende dieser Periode gegründete Niederlassung der Phokäer Hyele (Velia, Elea) sind, im ganzen drei Hauptgruppen unterscheiden: die unter dem Namen der chalkidischen Städte zusammengefaßte ursprünglich ionische, zu der in Italien Kyme mit den übrigen griechischen Niederlassungen am Vesuv und Rhegion, in Sizilien Zankle (später Messana), Naxos, Katane, Leontini, Himera zählen; die achäische, wozu Sybaris und die Mehrzahl der großgriechischen Städte sich rechneten, und die dorische, welcher Syrakus, Gela, Akragas, überhaupt die Mehrzahl der sizilischen Kolonien, dagegen in Italien nur Taras (Tarentum) und dessen Pflanzstadt Herakleia angehören. Im ganzen überwiegt in der Einwanderung die ältere hellenische Schicht der Ionier und der vor der dorischen Einwanderung im Peloponnes ansässigen Stämme; von den Dorern haben sich vorzugsweise nur die Gemeinden gemischter Bevölkerung, wie Korinth und Megara, die rein dorischen Landschaften dagegen nur in untergeordnetem Grade beteiligt; natürlich, denn die Ionier waren ein altes Handels- und Schiffervolk, die dorischen Stämme aber sind erst verhältnismäßig spät von ihren binnenländischen Bergen in die Küstenlandschaften hinabgestiegen und zu allen Zeiten dem Seeverkehr ferner geblieben. Sehr bestimmt treten die verschiedenen Einwanderergruppen auseinander, besonders in ihrem Münzfuß. Die phokäischen Ansiedler prägen nach dem in Asien herrschenden babylonischen Fuß. Die chalkidischen Städte folgen in ältester Zeit dem aeginäischen, das heißt dem ursprünglich im ganzen europäischen Griechenland vorherrschenden und zwar zunächst derjenigen Modifikation desselben, die wir dort auf Euböa wiederfinden. Die achäischen Gemeinden münzen auf korinthische, die dorischen endlich auf diejenige Währung, die Solon im Jahre 160 Roms (594) in Attika eingeführt hatte, nur daß Taras und Herakleia sich in wesentlichen Stücken vielmehr nach der Währung ihrer achäischen Nachbarn richten als nach der der sizilischen Dorer.

Die Zeitbestimmung der früheren Fahrten und Ansiedlungen wird wohl für immer in tiefes Dunkel eingehüllt bleiben. Zwar eine gewisse Folge darin tritt auch für uns noch unverkennbar hervor. In der ältesten Urkunde der Griechen, welche, wie der älteste Verkehr mit dem Westen, den kleinasiatischen Ioniern eignet, in den Homerischen Gesängen reicht der Horizont noch kaum über das östliche Becken des Mittelmeers hinaus. Vom Sturm in die westliche See verschlagene Schiffer mochten von der Existenz eines Westlandes und etwa noch von dessen Meeresstrudeln und feuerspeienden Inselbergen die Kunde nach Kleinasien heimgebracht haben; allein zu der Zeit der Homerischen Dichtung mangelte selbst in derjenigen griechischen Landschaft, welche am frühesten mit dem Westland in Verkehr trat, noch jede zuverlässige Kunde von Sizilien und Italien; und die Märchenerzähler und Dichter des Ostens konnten, wie seinerzeit die okzidentalischen den fabelhaften Orient, ungestört die leeren Räume des Westens mit ihren luftigen Gestalten erfüllen. Bestimmter treten schon in den Hesiodischen Gedichten die Umrisse Italiens und Siziliens hervor; sie kennen aus beiden einheimische Namen von Völkerschaften, Bergen und Städten; doch ist ihnen Italien noch eine Inselgruppe. Dagegen in der gesamten nachhesiodischen Literatur erscheint Sizilien und selbst das gesamte Gestade Italiens als den Hellenen wenigstens im allgemeinen bekannt. Ebenso läßt die Reihenfolge der griechischen Ansiedlungen mit einiger Sicherheit sich bestimmen. Als die älteste namhafte Ansiedlung im Westland galt offenbar schon dem Thukydides Kyme; und gewiß hat er nicht geirrt. Allerdings lag dem griechischen Schiffer mancher Landungsplatz näher; allein vor den Stürmen wie vor den Barbaren war keiner so geschützt wie die Insel Ischia, auf der die Stadt ursprünglich lag; und daß solche Rücksichten vor allem bei dieser Ansiedlung leiteten, zeigt selbst die Stelle noch, die man später auf dem Festland dazu ausersah, die steile, aber geschützte Felsklippe, die noch heute den ehrwürdigen Namen der anatolischen Mutterstadt trägt. Nirgends in Italien sind denn auch die Örtlichkeiten der kleinasiatischen Märchen mit solcher Festigkeit und Lebendigkeit lokalisiert wie in der kymäischen Landschaft, wo die frühesten Westfahrer, jener Sagen von den Wundern des Westens voll, zuerst das Fabelland betraten und die Spuren der Märchenwelt, in der sie zu wandeln meinten, in den Sirenenfelsen und dem zur Unterwelt führenden Aornossee zurückließen. Wenn ferner in Kyme zuerst die Griechen Nachbarn der Italiker wurden, so erklärt es sich sehr einfach, weshalb der Name desjenigen italischen Stammes, der zunächst um Kyme angesessen war, der Name der Opiker, von ihnen noch lange Jahrhunderte nachher für sämtliche Italiker gebraucht ward. Es ist ferner glaublich überliefert, daß die massenhafte hellenische Einwanderung in Unteritalien und Sizilien von der Niederlassung auf Kyme durch einen beträchtlichen Zwischenraum getrennt war und daß bei jener Einwanderung wieder die Ionier von Chalkis und von Naxos vorangingen und Naxos auf Sizilien die älteste aller durch eigentliche Kolonisierung in Italien und Sizilien gegründeten Griechenstädte ist, worauf dann die achäischen und dorischen Kolonisationen erst später erfolgt sind.

Allein es scheint völlig unmöglich, für diese Reihe von Tatsachen auch nur annähernd sichere Jahreszahlen festzustellen. Die Gründung der achäischen Stadt Sybaris im Jahre 33 (721) und die der dorischen Stadt Taras im Jahre 46 Roms (708) mögen die ältesten Daten der italischen Geschichte sein, deren wenigstens ungefähre Richtigkeit als ausgemacht angesehen werden kann. Um wieviel aber die Ausführung der älteren ionischen Kolonien jenseits dieser Epoche zurückliege, ist ebenso ungewiß wie das Zeitalter der Entstehung der Hesiodischen und gar der Homerischen Gedichte. Wenn Herodot das Zeitalter Homers richtig bestimmt hat, so war Italien den Griechen ein Jahrhundert vor der Gründung Roms (850) noch unbekannt; indes jene Ansetzung ist wie alle anderen der Lebenszeit Homers kein Zeugnis, sondern ein Schluß, und wer die Geschichte der italischen Alphabete sowie die merkwürdige Tatsache erwägt, daß den Italikern das Griechenvolk bekannt ward, bevor der hellenische Stammname aufgekommen war, und die Italiker ihre Bezeichnung der Hellenen von dem in Hellas früh verschollenen Stamm der Grai oder Graeci entlehntenOb der Name der Graeker ursprünglich aus dem epirotischen Binnenland und der Gegend von Dodone haftet oder vielmehr den früher vielleicht bis an das Westmeer reichenden Ätolern eigen war, mag dahingestellt bleiben; er muß in ferner Zeit einem hervorragenden Stamm oder Komplex von Stämmen des eigentlichen Griechenlands eigen gewesen und von diesen auf die gesamte Nation übergegangen sein. In den Hesiodischen Eöen erscheint er als älterer Gesamtname der Nation, jedoch mit offenbarer Absichtlichkeit beiseite geschoben und dem hellenischen untergeordnet, welcher letztere bei Homer noch nicht, wohl aber, außer bei Hesiod, schon bei Archilochos um das Jahr 50 Roms (704) auftritt und recht wohl noch bedeutend früher aufgekommen sein kann (M. L. Duncker, Geschichte des Altertums. Berlin 1852-57. Bd. 3, S. 18, 556). Also bereits vor dieser Zeit waren die Italiker mit den Griechen soweit bekannt, daß jener in Hellas früh verschollene Name bei ihnen als Gesamtname der griechischen Nation blieb, auch als diese selbst andere Wege ging. Es ist dabei nur in der Ordnung, daß den Ausländern die Zusammengehörigkeit der hellenischen Stämme früher und deutlicher zum Bewußtsein gekommen ist als diesen selbst, und daher die Gesamtbenennung hier schärfer sich fixierte als dort, nicht minder, daß dieselbe nicht gerade den wohlbekannten nächstwohnenden Hellenen entnommen ward. Wie man es damit vereinigen will, daß noch ein Jahrhundert vor der Gründung Roms Italien den kleinasiatischen Griechen völlig unbekannt war, ist schwer abzusehen. Von dem Alphabet wird unten die Rede sein; es ergibt dessen Geschichte vollkommen die gleichen Resultate. Man wird es vielleicht verwegen nennen, auf solche Beobachtungen hin die Herodotische Angabe über das Zeitalter Homers zu verwerfen; aber ist es etwa keine Kühnheit, in Fragen dieser Art der Überlieferung zu folgen?, wird geneigt sein, den frühesten Verkehr der Italiker mit den Griechen um ein bedeutendes höher hinaufzurücken.

Die Geschichte der italischen und sizilischen Griechen ist zwar kein Teil der italischen; die hellenischen Kolonisten des Westens blieben stets im engsten Zusammenhang mit der Heimat und hatten teil an den Nationalfesten und Rechten der Hellenen. Doch ist es auch für Italien wichtig, den verschiedenen Charakter der griechischen Ansiedlungen daselbst zu bezeichnen und wenigstens gewisse Grundzüge hervorzuheben, durch die der verschiedenartige Einfluß der griechischen Kolonisierung auf Italien wesentlich bedingt worden ist.

Unter allen griechischen Ansiedlungen die intensivste und in sich am meisten geschlossene war diejenige, aus der der Achäische Städtebund hervorging, welchen die Städte Siris, Pandosia, Metabus oder Metapontion, Sybaris mit seinen Pflanzstädten Poseidonia und Laos, Kroton, Kaulonia, Temesa, Terina und Pyxus bildeten. Diese Kolonisten gehörten, im großen und ganzen genommen, einem griechischen Stamm an, der an seinem eigentümlichen, dem dorischen nächst verwandten Dialekt sowie nicht minder, anstatt des sonst allgemein in Gebrauch gekommenen jüngeren Alphabets, lange Zeit an der altnationalen hellenischen Schreibweise festhielt, und der seine besondere Nationalität den Barbaren wie den andern Griechen gegenüber in einer festen bündischen Verfassung bewahrte. Auch auf diese italischen Achäer läßt sich anwenden, was Polybios von der achäischen Symmachie im Peloponnes sagt: „nicht allein in eidgenössischer und freundschaftlicher Gemeinschaft leben sie, sondern sie bedienen sich auch gleicher Gesetze, gleicher Gewichte, Maße und Münzen sowie derselben Vorsteher, Ratmänner und Richter“.

Dieser Achäische Städtebund war eine eigentliche Kolonisation. Die Städte waren ohne Häfen – nur Kroton hatte eine leidliche Reede – und ohne Eigenhandel; der Sybarite rühmte sich, zu ergrauen zwischen den Brücken seiner Lagunenstadt, und Kauf und Verkauf besorgten ihm Milesier und Etrusker. Dagegen besaßen die Griechen hier nicht bloß die Küstensäume, sondern herrschten von Meer zu Meer in dem „Wein-“ und „Rinderland“ (Οινοτρία, Ιταλία) oder der „großen Hellas“; die eingeborene ackerbauende Bevölkerung mußte in Klientel oder gar in Leibeigenschaft ihnen wirtschaften und zinsen. Sybaris – seiner Zeit die größte Stadt Italiens – gebot über vier barbarische Stämme und fünfundzwanzig Ortschaften und konnte am andern Meer Laos und Poseidonia gründen; die überschwenglich fruchtbaren Niederungen des Krathis und Bradanos warfen den Sybariten und Metapontinern überreichen Ertrag ab – vielleicht ist hier zuerst Getreide zur Ausfuhr gebaut worden. Von der hohen Blüte, zu welcher diese Staaten in unglaublich kurzer Zeit gediehen, zeugen am lebendigsten die einzigen auf uns gekommenen Kunstwerke dieser italischen Achäer: ihre Münzen von strenger, altertümlich schöner Arbeit – überhaupt die frühesten Denkmäler von Kunst und Schrift in Italien, deren Prägung erweislich im Jahre 174 der Stadt (580) bereits begonnen hatte. Diese Münzen zeigen, daß die Achäer des Westens nicht bloß teilnahmen an der eben um diese Zeit im Mutterlande herrlich sich entwickelnden Bildnerkunst, sondern in der Technik demselben wohl gar überlegen waren; denn statt der dicken, oft nur einseitig geprägten und regelmäßig schriftlosen Silberstücke, welche um diese Zeit in dem eigentlichen Griechenland wie bei den italischen Dorern üblich waren, schlugen die italischen Achäer mit großer und selbständiger Geschicklichkeit aus zwei gleichartigen, teils erhaben teils vertieft geschnittenen Stempeln große dünne, stets mit Aufschrift versehene Silbermünzen, deren sorgfältig vor der Falschmünzerei jener Zeit – Plattierung geringen Metalls mit dünnen Silberblättern – sich schützende Prägweise den wohlgeordneten Kulturstaat verrät.

Dennoch trug diese schnelle Blüte keine Frucht. In der mühelosen, weder durch kräftige Gegenwehr der Eingeborenen noch durch eigene schwere Arbeit auf die Probe gestellten Existenz versagte sogar den Griechen früh die Spannkraft des Körpers und des Geistes. Keiner der glänzenden Namen der griechischen Kunst und Literatur verherrlicht die italischen Achäer, während Sizilien deren unzählige, auch in Italien das chalkidische Rhegion den Ibykos, das dorische Tarent den Archytas nennen kann; bei diesem Volk, wo stets sich am Herde der Spieß drehte, gedieh nichts von Haus aus als der Faustkampf. Tyrannen ließ die strenge Aristokratie nicht aufkommen, die in den einzelnen Gemeinden früh ans Ruder gekommen war und im Notfall an der Bundesgewalt einen sicheren Rückhalt fand: wohl aber drohte die Verwandlung der Herrschaft der Besten in eine Herrschaft der Wenigen, vor allem, wenn die bevorrechteten Geschlechter in den verschiedenen Gemeinden sich untereinander verbündeten und gegenseitig sich aushalfen. Solche Tendenzen beherrschten die durch den Namen des Pythagoras bezeichnete solidarische Verbindung der „Freunde“, sie gebot, die herrschende Klasse „gleich den Göttern zu verehren“, die dienende „gleich den Tieren zu unterwerfen“, und rief durch solche Theorie und Praxis eine furchtbare Reaktion hervor, welche mit der Vernichtung der pythagoreischen „Freunde“ und mit der Erneuerung der alten Bundesverfassung endigte. Allein rasende Parteifehden, Massenerhebungen der Sklaven, soziale Mißstände aller Art, praktische Anwendung unpraktischer Staatsphilosophie, kurz alle Übel der entsittlichten Zivilisation hörten nicht auf, in den achäischen Gemeinden zu wüten, bis ihre politische Macht darüber zusammenbrach.

Es ist danach nicht zu verwundern, daß für die Zivilisation Italiens die daselbst angesiedelten Achäer minder einflußreich gewesen sind als die übrigen griechischen Niederlassungen. über die politischen Grenzen hinaus ihren Einfluß zu erstrecken, lag diesen Ackerbauern ferner als den Handelsstaaten; innerhalb ihres Gebiets verknechteten sie die Eingeborenen und zertraten die Keime einer nationalen Entwicklung, ohne doch den Italikern durch vollständige Hellenisierung eine neue Bahn zu eröffnen. So ist in Sybaris und Metapont, in Kroton und Poseidonia das griechische Wesen, das sonst allen politischen Mißgeschicken zum Trotz sich lebenskräftig zu behaupten wußte, schneller, spur- und ruhmloser verschwunden als in irgendeinem anderen Gebiet, und die zwiesprachigen Mischvölker, die späterhin aus den Trümmern der eingeborenen Italiker und der Achäer und den jüngeren Einwanderern sabellischer Herkunft hervorgingen, sind zu rechtem Gedeihen ebensowenig gelangt. Indes, diese Katastrophe gehört der Zeit nach in die folgende Periode.

Anderer Art und von anderer Wirkung auf Italien waren die Niederlassungen der übrigen Griechen. Auch sie verschmähten den Ackerbau und Landgewinn keineswegs; es war nicht die Weise der Hellenen, wenigstens seit sie zu ihrer Kraft gekommen waren, sich im Barbarenland nach phönikischer Art an einer befestigten Faktorei genügen zu lassen. Aber wohl waren alle diese Städte zunächst und vor allem des Handels wegen begründet und darum denn auch, ganz abweichend von den achäischen, durchgängig an den besten Häfen und Landungsplätzen angelegt. Die Herkunft, die Veranlassung und die Epoche dieser Gründungen waren mannigfach verschieden; dennoch bestand zwischen ihnen eine gewisse Gemeinschaft – so in dem allen jenen Städten gemeinsamen Gebrauch gewisser moderner Formen des AlphabetsSo zum Beispiel heißt es auf einem kymäischen Tongefäß Ταταίες εμί λέυqθος. Fόσ δ’άν με κλέφσει θύφλος έσται., von Haus aus den weichen ionischen Dialekt sprachen. Für die Entwicklung Italiens sind diese Niederlassungen in sehr verschiedenem Grade wichtig geworden; es genügt hier, derjenigen zu gedenken, welche entscheidend in die Schicksale der Stämme Italiens eingegriffen haben, des dorischen Tarent und des ionischen Kyme.

Den Tarentinern ist unter allen hellenischen Ansiedlungen in Italien die glänzendste Rolle zugefallen. Der vortreffliche Hafen, der einzige gute an der ganzen Südküste, machte ihre Stadt zum natürlichen Entrepôt für den süditalienischen Handel, ja sogar für einen Teil des Verkehrs auf dem Adriatischen Meer. Der reiche Fischfang in dem Meerbusen, die Erzeugung und Verarbeitung der vortrefflichen Schafwolle sowie deren Färbung mit dem Saft der tarentinischen Purpurschnecke, die mit der tyrischen wetteifern konnte – beide Industrien hierher eingebürgert aus dem kleinasiatischen Miletos –, beschäftigten Tausende von Händen und fügten zu dem Zwischen- noch den Ausfuhrhandel hinzu. Die in größerer Menge als irgendwo sonst im griechischen Italien und ziemlich zahlreich selbst in Gold geschlagenen Münzen sind noch heute redende Beweise des ausgebreiteten und lebhaften tarentinischen Verkehrs. Schon in dieser Epoche, wo Tarent noch mit Sybaris um den ersten Rang unter den unteritalischen Griechenstädten rang, müssen seine ausgedehnten Handelsverbindungen sich angeknüpft haben; indes auf eine wesentliche Erweiterung ihres Gebietes nach Art der achäischen Städte scheinen die Tarentiner nie mit dauerndem Erfolg ausgegangen zu sein.

Wenn also die östlichste der griechischen Ansiedlungen in Italien rasch und glänzend sich emporhob, so gediehen die nördlichsten derselben am Vesuv zu bescheidnerer Blüte. Hier waren von der fruchtbaren Insel Aenaria (Ischia) aus die Kymäer auf das Festland hinübergegangen und hatten auf einem Hügel hart am Meere eine zweite Heimat erbaut, von wo aus der Hafenplatz Dikäarchia (später Puteoli), und weiter die „Neustadt“ Neapolis gegründet wurden. Sie lebten, wie überhaupt die chalkidischen Städte in Italien und Sizilien, nach den Gesetzen, welche Charondas von Katane (um 100 650) festgestellt hatte, in einer demokratischen, jedoch durch hohen Zensus gemäßigten Verfassung, welche die Macht in die Hände eines aus den Reichsten erlesenen Rates von Mitgliedern legte – eine Verfassung, die sich bewährte und im ganzen von diesen Städten Usurpatoren wie Pöbeltyrannei fern hielt. Wir wissen wenig von den äußeren Verhältnissen dieser kampanischen Griechen. Sie blieben, sei es aus Zwang oder aus freier Wahl, mehr noch als die Tarentiner beschränkt auf einen engen Bezirk; indem sie von diesem aus nicht erobernd und unterdrückend gegen die Eingeborenen auftraten, sondern friedlich mit ihnen handelten und verkehrten, erschufen sie sich selbst eine gedeihliche Existenz und nahmen zugleich den ersten Platz unter den Missionaren der griechischen Zivilisation in Italien ein.

Wenn zu beiden Seiten der rheginischen Meerenge teils auf dem Festlande die ganze südliche und die Westküste bis zum Vesuv, teils die größere östliche Hälfte der sizilischen Insel griechisches Land war, so gestalteten dagegen auf der italischen Westküste nordwärts vom Vesuv und auf der ganzen Ostküste die Verhältnisse sich wesentlich anders. An dem dem Adriatischen Meer zugewandten italischen Gestade entstanden griechische Ansiedlungen nirgends; womit die verhältnismäßig geringere Anzahl und untergeordnete Bedeutung der griechischen Pflanzstädte auf dem gegenüberliegenden illyrischen Ufer und den zahlreichen demselben vorliegenden Inseln augenscheinlich zusammenhängt. Zwar wurden auf dem Griechenland nächsten Teil dieser Küste zwei ansehnliche Kaufstädte, Epidamnos oder Dyrrhachion (jetzt Durazzo; 127 587) und Apollonia (bei Avlona; um 167 627) noch während der römischen Königsherrschaft gegründet; aber weiter nördlich ist, mit Ausnahme etwa der nicht bedeutenden Niederlassung auf Schwarzkerkyra (Curzola; um 174? 580) keine alte griechische Ansiedlung nachzuweisen. Es ist noch nicht hinreichend aufgeklärt, warum die griechische Kolonisierung so dürftig gerade nach dieser Seite hin auftrat, wohin doch die Natur selbst die Hellenen zu weisen schien und wohin in der Tat seit ältester Zeit von Korinth und mehr noch von der nicht lange nach Rom (um 44 710) gegründeten Ansiedlung auf Kerkyra (Korfu) aus ein Handelszug bestand, dessen Entrepôts auf der italischen Küste die Städte an der Pomündung, Spina und Atria, waren. Die Stürme der Adriatischen See, die Unwirtlichkeit wenigstens der illyrischen Küsten, die Wildheit der Eingeborenen reichen offenbar allein nicht aus, um diese Tatsache zu erklären. Aber für Italien ist es von den wichtigsten Folgen gewesen, daß die von Osten kommenden Elemente der Zivilisation nicht zunächst auf seine östlichen Landschaften einwirkten, sondern erst aus den westlichen in diese gelangten. Selbst in den Handelsverkehr teilte sich mit Korinth und Kerkyra die östlichste Kaufstadt Großgriechenlands, das dorische Tarent, das durch den Besitz von Hydrus (Otranto) den Eingang in das Adriatische Meer auf der italischen Seite beherrschte. Da außer den Häfen an der Pomündung an der ganzen Ostküste nennenswerte Emporien in jener Zeit nicht bestanden – Ankons Aufblühen fällt in weit spätere Zeit und noch später das Emporkommen von Brundisium –, ist es wohl begreiflich, daß die Schiffer von Epidamnos und Apollonia häufig in Tarent löschten. Auch auf dem Landwege verkehrten die Tarentiner vielfach mit Apulien; auf sie geht zurück, was sich von griechischer Zivilisation im Südosten Italiens vorfindet. Indes fallen in diese Zeit davon nur die ersten Anfänge; der Hellenismus Apuliens entwickelte sich erst in einer späteren Epoche.

Daß dagegen die Westküste Italiens auch nördlich vom Vesuv in ältester Zeit von den Hellenen befahren worden ist und auf den Inseln und Landspitzen hellenische Faktoreien bestanden, läßt sich nicht bezweifeln. Wohl das älteste Zeugnis dieser Fahrten ist die Lokalisierung der Odysseussage an den Küsten des Tyrrhenischen MeeresDie ältesten griechischen Schriften, in denen uns diese tyrrhenische Odysseussage erscheint, sind die Hesiodische ‚Theogonie‘ in einem ihrer jüngeren Abschnitte und sodann die Schriftsteller aus der Zeit kurz vor Alexander, Ephoros, aus dem der sogenannte Skymnos geflossen ist, und der sogenannte Skylax. Die erste dieser Quellen gehört einer Zeit an, wo Italien den Griechen noch als Inselgruppe galt, und ist also sicher sehr alt; und es kann danach die Entstehung dieser Sagen im ganzen mit Sicherheit in die römische Königszeit gesetzt werden.. Wenn man in den Liparischen Inseln die des Äolos wiederfand, wenn man am Lacinischen Vorgebirge die Insel der Kalypso, am Misenischen die der Sirenen, am Circeischen die der Kirke wies, wenn man das ragende Grab des Elpenor in dem steilen Vorgebirge von Tarracina erkannte, wenn bei Caieta und Formiae die Lästrygonen hausen, wenn die beiden Söhne des Odysseus und der Kirke, Agrios, das heißt der Wilde, und Latinos, im „innersten Winkel der heiligen Inseln“ die Tyrrhener beherrschen oder in einer jüngeren Fassung Latinus der Sohn des Odysseus und der Kirke, Auson der Sohn des Odysseus und der Kalypso heißt, so sind das alte Schiffmärchen der ionischen Seefahrer, welche der lieben Heimat auf der Tyrrhenischen See gedachten, und dieselbe herrliche Lebendigkeit der Empfindung, wie sie in dem ionischen Gedicht von den Fahrten des Odysseus waltet, spricht auch noch aus der frischen Lokalisierung derselben Sage bei Kyme selbst und in dem ganzen Fahrbezirk der kymäischen Schiffer.

Andere Spuren dieser ältesten Fahrten sind die griechischen Namen der Insel Aethalia (Ilva, Elba), die nächst Aenaria zu den am frühesten von Griechen besetzten Plätzen zu gehören scheint, und vielleicht auch des Hafenplatzes Telamon in Etrurien; ferner die beiden Ortschaften an der caeritischen Küste Pyrgi (bei S. Severa) und Alsion (bei Palo), wo nicht bloß die Namen unverkennbar auf griechischen Ursprung deuten, sondern auch die eigentümliche, von den caeritischen und überhaupt den etruskischen Stadtmauern sich wesentlich unterscheidende Architektur der Mauern von Pyrgi. Aethalia, „die Feuerinsel“, mit ihren reichen Kupfer- und besonders Eisengruben mag in diesem Verkehr die erste Rolle gespielt und hier die Altsiedlung der Fremden wie ihr Verkehr mit den Eingeborenen seinen Mittelpunkt gehabt haben; um so mehr als das Schmelzen der Erze auf der kleinen und nicht waldreichen Insel ohne Verkehr mit dem Festland nicht geschehen konnte. Auch die Silbergruben von Populonia auf der Elba gegenüberliegenden Landspitze waren vielleicht schon den Griechen bekannt und von ihnen in Betrieb genommen.

Wenn die Fremden, wie in jenen Zeiten immer, neben dem Handel auch dem See- und Landraub obliegend, ohne Zweifel es nicht versäumten, wo die Gelegenheit sich bot, die Eingeborenen zu brandschatzen und sie als Sklaven fortzuführen, so übten auch die Eingeborenen ihrerseits das Vergeltungsrecht aus; und daß die Latiner und Tyrrhener dies mit größerer Energie und besserem Glück getan haben als ihre süditalischen Nachbarn, zeigen nicht bloß jene Sagen an, sondern vor allem der Erfolg. In diesen Gegenden gelang es den Italikern, sich der Fremdlinge zu erwehren und nicht bloß Herren ihrer eigenen Kaufstädte und Kaufhäfen zu bleiben oder doch bald wieder zu werden, sondern auch Herren ihrer eigenen See. Dieselbe hellenische Invasion, welche die süditalischen Stämme erdrückte und denationalisierte, hat die Völker Mittelitaliens, freilich sehr wider den Willen der Lehrmeister, zur Seefahrt und zur Städtegründung angeleitet. Hier zuerst muß der Italiker das Floß und den Nachen mit der phönikischen und griechischen Rudergaleere vertauscht haben. Hier zuerst begegnen große Kaufstädte, vor allem Caere im südlichen Etrurien und Rom am Tiber, die, nach den italischen Namen wie nach der Lage in einiger Entfernung vom Meere zu schließen, eben wie die ganz gleichartigen Handelsstädte an der Pomündung, Spina und Atria, und weiter südlich Ariminum, sicher keine griechischen, sondern italische Gründungen sind. Den geschichtlichen Verlauf dieser ältesten Reaktion der italischen Nationalität gegen fremden Eingriff darzulegen sind wir begreiflicherweise nicht imstande; wohl aber läßt es noch sich erkennen, was für die weitere Entwicklung Italiens von der größten Bedeutung ist, daß diese Reaktion in Latium und im südlichen Etrurien einen andern Gang genommen hat als in der eigentlichen tuskischen und den sich daran anschließenden Landschaften.

Schon die Sage setzt in bezeichnender Weise dem „wilden Tyrrhener“ den Latiner entgegen und dem unwirtlichen Strande der Volsker das friedliche Gestade an der Tibermündung. Aber nicht das kann hiermit gemeint sein, daß man die griechische Kolonisierung in einigen Landschaften Mittelitaliens geduldet, in andern nicht zugelassen hätte. Nordwärts vom Vesuv hat überhaupt in geschichtlicher Zeit nirgends eine unabhängige griechische Gemeinde bestanden, und wenn Pyrgi dies einmal gewesen ist, so muß es doch schon vor dem Beginn unserer Überlieferung in die Hände der Italiker, das heißt der Caeriten zurückgekehrt sein. Aber wohl ward in Südetrurien, in Latium und ebenso an der Ostküste der friedliche Verkehr mit den fremden Kaufleuten geschützt und gefördert, was anderswo nicht geschah. Vor allem merkwürdig ist die Stellung von Caere. „Die Caeriten“, sagt Strabon, „galten viel bei den Hellenen wegen ihrer Tapferkeit und Gerechtigkeit, und weil sie, so mächtig sie waren, des Raubes sich enthielten.“ Nicht der Seeraub ist gemeint, den der caeritische Kaufmann wie jeder andere sich gestattet haben wird; sondern Caere war eine Art von Freihafen für die Phöniker wie für die Griechen. Wir haben der phönikischen Station – später Punicum genannt – und der beiden von Pyrgi und Alsion bereits gedacht; diese Häfen waren es, die zu berauben die Caeriten sich enthielten, und ohne Zweifel war es eben dies, wodurch Caere, das nur eine schlechte Reede besitzt und keine Gruben in der Nähe hat, so früh zu hoher Blüte gelangt ist und für den ältesten griechischen Handel noch größere Bedeutung gewonnen hat als die von der Natur zu Emporien bestimmten Städte der Italiker an den Mündungen des Tiber und des Po. Die hier genannten Städte sind es, welche in uraltem religiösen Verkehr mit Griechenland erscheinen. Der erste unter allen Barbaren, der den olympischen Zeus beschenkte, war der tuskische König Arimnos, vielleicht ein Herr von Ariminum. Spina und Caere hatten in dem Tempel des delphischen Apollon wie andere mit dem Heiligtum in regelmäßigem Verkehr stehende Gemeinden ihre eigenen Schatzhäuser; und mit der ältesten caeritischen und römischen Überlieferung ist das delphische Heiligtum sowohl wie das kymäische Orakel verflochten. Diese Städte, wo die Italiker friedlich schalteten und mit dem fremden Kaufmann freundlich verkehrten, wurden vor allen reich und mächtig und wie für die hellenischen Waren so auch für die Keime der hellenischen Zivilisation die rechten Stapelplätze.

Anders gestalteten sich die Verhältnisse bei den „wilden Tyrrhenern“. Dieselben Ursachen, die in der latinischen und in den vielleicht mehr unter etruskischer Suprematie stehenden als eigentlich etruskischen Landschaften am rechten Tiberufer und am unteren Po zur Emanzipierung der Eingeborenen von der fremden Seegewalt geführt hatten, entwickelten in dem eigentlichen Etrurien, sei es aus anderen Ursachen, sei es infolge des verschiedenartigen, zu Gewalttat und Plünderung hinneigenden Nationalcharakters, den Seeraub und die eigene Seemacht. Man begnügte sich hier nicht, die Griechen aus Aethalia und Populonia zu verdrängen; auch der einzelne Kaufmann ward, wie es scheint, hier nicht geduldet, und bald durchstreiften sogar etruskische Kaper weithin die See und machten den Namen der Tyrrhener zum Schrecken der Griechen – nicht ohne Ursache galt diesen der Enterhaken als eine etruskische Erfindung und nannten die Griechen das italische Westmeer das Meer der Tusker. Wie rasch und ungestüm diese wilden Korsaren, namentlich im Tyrrhenischen Meere, um sich griffen, zeigt am deutlichsten ihre Festsetzung an der latinischen und kampanischen Küste. Zwar behaupteten im eigentlichen Latium sich die Latiner und am Vesuv sich die Griechen; aber zwischen und neben ihnen geboten die Etrusker in Antium wie in Surrentum. Die Volsker traten in die Klientel der Etrusker ein; aus ihren Waldungen bezogen diese die Kiele ihrer Galeeren, und wenn dem Seeraub der Antiaten erst die römische Okkupation ein Ende gemacht hat, so begreift man es wohl, warum den griechischen Schiffern das Gestade der südlichen Volsker das laestrygonische hieß. Die hohe Landspitze von Sorrent, mit dem noch steileren, aber hafenlosen Felsen von Capri eine rechte, inmitten der Buchten von Neapel und Salern in die Tyrrhenische See hinausschauende Korsarenwarte, wurde früh von den Etruskern in Besitz genommen. Sie sollen sogar in Kampanien einen eigenen Zwölfstädtebund gegründet haben und etruskisch redende Gemeinden haben hier noch in vollkommen historischer Zeit im Binnenlande bestanden; wahrscheinlich sind diese Ansiedlungen mittelbar ebenfalls aus der Seeherrschaft der Etrusker im kampanischen Meer und aus ihrer Rivalität mit den Kymäern am Vesuv hervorgegangen. Indes beschränkten die Etrusker sich keineswegs auf Raub und Plünderung. Von ihrem friedlichen Verkehr mit griechischen Städten zeugen namentlich die Gold- und Silbermünzen, die wenigstens vom Jahre 200 der Stadt (550) an die etruskischen Städte, besonders Populonia, nach griechischem Muster und auf griechischen Fuß geschlagen haben; daß dieselben nicht den großgriechischen, sondern vielmehr attischen, ja kleinasiatischen Stempeln nachgeprägt wurden, ist übrigens wohl auch ein Fingerzeig für die feindliche Stellung der Etrusker zu den italischen Griechen. In der Tat befanden sie sich für den Handel in der günstigsten Stellung und in einer weit vorteilhafteren als die Bewohner von Latium. Von Meer zu Meer wohnend geboten sie am westlichen über den großen italischen Freihafen, am östlichen über die Pomündung und das Venedig jener Zeit, ferner über die Landstraße, die seit alter Zeit von Pisa am Tyrrhenischen nach Spina am Adriatischen Meere führte, dazu in Süditalien über die reichen Ebenen von Capua und Nola. Sie besaßen die wichtigsten italischen Ausfuhrartikel, das Eisen von Aethalia, das volaterranische und kampanische Kupfer, das Silber von Populonia, ja den von der Ostsee ihnen zugeführten Bernstein. Unter dem Schutze ihrer Piraterie, gleichsam einer rohen Navigationsakte, mußte ihr eigener Handel emporkommen; und es kann ebensowenig befremden, daß in Sybaris der etruskische und milesische Kaufmann konkurrierten, als daß aus jener Verbindung von Kaperei und Großhandel der maß- und sinnlose Luxus entsprang, in welchem Etruriens Kraft früh sich selber verzehrt hat.

Wenn also in Italien die Etrusker und, obgleich in minderem Grade, die Latiner den Hellenen abwehrend und zum Teil feindlich gegenüberstanden, so griff dieser Gegensatz gewissermaßen mit Notwendigkeit in diejenige Rivalität ein, die damals Handel und Schiffahrt auf dem Mittelländischen Meere vor allem beherrschte: in die Rivalität der Phöniker und der Hellenen. Es ist nicht dieses Orts, im einzelnen darzulegen, wie während der römischen Königszeit diese beiden großen Nationen an allen Gestaden des Mittelmeeres, in Griechenland und Kleinasien selbst, auf Kreta und Kypros, an der afrikanischen, spanischen und keltischen Küste miteinander um die Oberherrschaft rangen; unmittelbar auf italischem Boden wurden diese Kämpfe nicht gekämpft, aber die Folgen derselben doch auch in Italien tief und nachhaltig empfunden. Die frische Energie und die universellere Begabung des jüngeren Nebenbuhlers war anfangs überall im Vorteil; die Hellenen entledigten sich nicht bloß der phönikischen Faktoreien in ihrer europäischen und asiatischen Heimat, sondern verdrängten die Phöniker auch von Kreta und Kypros, faßten Fuß in Ägypten und Kyrene und bemächtigten sich Unteritaliens und der größeren östlichen Hälfte der sizilischen Insel. Überall erlagen die kleinen phönikischen Handelsplätze der energischeren griechischen Kolonisation. Schon ward auch im westlichen Sizilien Selinus (126 628) und Akragas (174 580) gegründet, schon von den kühnen kleinasiatischen Phokäern die entferntere Westsee befahren, an dem keltischen Gestade Massalia erbaut (um 150 600) und die spanische Küste erkundet. Aber plötzlich, um die Mitte des zweiten Jahrhunderts, stockt der Fortschritt der hellenischen Kolonisation: und es ist kein Zweifel, daß die Ursache dieses Stockens der Aufschwung war, den gleichzeitig, offenbar infolge der von den Hellenen dem gesamten phönikischen Stamme drohenden Gefahr, die mächtigste ihrer Städte in Libyen, Karthago nahm. War die Nation, die den Seeverkehr auf dem Mittelländischen Meere eröffnet hatte, durch den jüngeren Rivalen auch bereits verdrängt aus der Alleinherrschaft über die Westsee, dem Besitze beider Verbindungsstraßen zwischen dem östlichen und dem westlichen Becken des Mittelmeeres und dem Monopol der Handelsvermittlung zwischen Orient und Okzident, so konnte doch wenigstens die Herrschaft der Meere westlich von Sardinien und Sizilien noch für die Orientalen gerettet werden; und an deren Behauptung setzte Karthago die ganze, dem aramäischen Stamme eigentümliche zähe und umsichtige Energie. Die phönikische Kolonisierung wie der Widerstand der Phöniker nahmen einen völlig anderen Charakter an. Die älteren phönikischen Ansiedlungen, wie die sizilischen, welche Thukydides schildert, waren kaufmännische Faktoreien; Karthago unterwarf sich ausgedehnte Landschaften mit zahlreichen Untertanen und mächtigen Festungen. Hatten bisher die phönikischen Niederlassungen vereinzelt den Griechen gegenübergestanden, so zentralisierte jetzt die mächtige libysche Stadt in ihrem Bereiche die ganze Wehrkraft ihrer Stammverwandten mit einer Straffheit, der die griechische Geschichte nichts Ähnliches an die Seite zu stellen vermag. Vielleicht das wichtigste Moment aber dieser Reaktion für die Folgezeit ist die enge Beziehung, in welche die schwächeren Phöniker, um der Hellenen sich zu erwehren, zu den Eingeborenen Siziliens und Italiens traten. Als Knidier und Rhodier um das Jahr 175 (579) im Mittelpunkt der phönikischen Ansiedlungen auf Sizilien bei Lilybäon sich festzusetzen versuchten, wurden sie durch die Eingeborenen – Elymer von Segeste – und Phöniker wieder von dort vertrieben. Als die Phokäer um 217 (537) sich in Alalia (Aleria) auf Korsika Caere gegenüber niederließen, erschien, um sie von dort zu vertreiben, die vereinigte Flotte der Etrusker und der Karthager, hundertundzwanzig Segel stark; und obwohl in dieser Seeschlacht – einer der ältesten, die die Geschichte kennt – die nur halb so starke Flotte der Phokäer sich den Sieg zuschrieb, so erreichten doch die Karthager und Etrusker, was sie durch den Angriff bezweckt hatten: die Phokäer gaben Korsika auf und ließen lieber an der weniger ausgesetzten lukanischen Küste in Hyele (Velia) sich nieder. Ein Traktat zwischen Etrurien und Karthago stellte nicht bloß die Regeln über Wareneinfuhr und Rechtsfolge fest, sondern schloß auch ein Waffenbündnis (συμμαχία) ein, von dessen ernstlicher Bedeutung eben jene Schlacht von Alalia zeugt. Charakteristisch ist es für die Stellung der Caeriten, daß sie die phokäischen Gefangenen auf dem Markt von Caere steinigten und alsdann, um den Frevel zu sühnen, den delphischen Apoll beschickten.

Latium hat dieser Fehde gegen die Hellenen sich nicht angeschlossen; vielmehr finden sich in sehr alter Zeit freundliche Beziehungen der Römer zu den Phokäern in Hyele wie in Massalia, und die Ardeaten sollen sogar gemeinschaftlich mit den Zakynthiern eine Pflanzstadt in Spanien, das spätere Saguntum gegründet haben. Doch haben die Latiner noch viel weniger sich auf die Seite der Hellenen gestellt; dafür bürgen sowohl die engen Beziehungen zwischen Rom und Caere als auch die Spuren alten Verkehrs zwischen den Latinern und den Karthagern. Der Stamm der Kanaaniten ist den Römern durch Vermittlung der Hellenen bekannt geworden, da sie, wie wir sahen, ihn stets mit dem griechischen Namen genannt haben; aber daß sie weder den Namen der Stadt KarthagoDer Name Afri, schon Ennius und Cato geläufig – man vergleiche Scipio Africanus –, ist gewiß ungriechisch, höchst wahrscheinlich stammverwandt mit dem der Hebräer. von den Griechen entlehnt haben, daß tyrische Waren bei den älteren Römern mit dem ebenfalls die griechische Vermittlung ausschließenden Namen der sarranischen bezeichnet werdenSarranisch heißen den Römern seit alter Zeit der tyrische Purpur und die tyrische Flöte, und auch als Beiname ist Sarranus wenigstens seit dem Hannibalischen Krieg in Gebrauch. Der bei Ennius und Plautus vorkommende Stadtname Sarra ist wohl aus Sarranus, nicht unmittelbar aus dem einheimischen Namen Sor gebildet. Die griechische Form Tyrus, Tyrius möchte bei den Römern nicht vor Afranius (bei Festus p. 355 M.) vorkommen. Vgl. F. K. Movers, Die Phönicier. Bonn/Berlin 1840-56. Bd. 2, 1, S. 174., beweist ebenso wie die späteren Verträge den alten und unmittelbaren Handelsverkehr zwischen Latium und Karthago.

Der vereinigten Macht der Italiker und Phöniker gelang es in der Tat, die westliche Hälfte des Mittelmeeres im wesentlichen zu behaupten. Der nordwestliche Teil von Sizilien mit den wichtigen Häfen Soloeis und Panormos an der Nordküste, Motye an der Afrika zugewandten Spitze blieb im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Karthager. Um die Zeit des Kyros und Kroesos, eben als der weise Bias die Ionier zu bestimmen suchte, insgesamt aus Kleinasien auswandernd in Sardinien sich niederzulassen (um 200 554), kam ihnen dort der karthagische Feldherr Malchus zuvor und bezwang einen bedeutenden Teil der wichtigen Insel mit Waffengewalt; ein halbes Jahrhundert später erscheint das ganze Gestade Sardiniens in unbestrittenem Besitz der karthagischen Gemeinde. Korsika dagegen mit den Städten Alalia und Nikäa fiel den Etruskern zu und die Eingeborenen zinsten an diese von den Produkten ihrer armen Insel, dem Pech, Wachs und Honig. Im Adriatischen Meer ferner sowie in den Gewässern westlich von Sizilien und Sardinien herrschten die verbündeten Etrusker und Karthager. Zwar gaben die Griechen den Kampf nicht auf. Jene von Lilybäon vertriebenen Rhodier und Knidier setzten auf den Inseln zwischen Sizilien und Italien sich fest und gründeten hier die Stadt Lipara (175 579). Massalia gedieh trotz seiner Isolierung und monopolisierte bald den Handel von Nizza bis nach den Pyrenäen. An den Pyrenäen selbst ward von Lipara aus die Pflanzstadt Rhoda (jetzt Rosas) angelegt und auch in Saguntum sollen Zakynthier sich angesiedelt, ja selbst in Tingis (Tanger) in Mauretanien griechische Dynasten geherrscht haben. Aber mit dem Vorrücken war es denn doch für die Hellenen vorbei; nach Akragas‘ Gründung sind ihnen bedeutende Gebietserweiterungen am Adriatischen wie am westlichen Meer nicht mehr gelungen, und die spanischen Gewässer wie der Atlantische Ozean blieben ihnen verschlossen. Jahr aus Jahr ein fochten die Liparäer mit den tuskischen „Seeräubern“, die Karthager mit den Massalioten, den Kyrenäern, vor allem den griechischen Sikelioten; aber nach keiner Seite hin ward ein dauerndes Resultat erreicht und das Ergebnis der Jahrhunderte langen Kämpfe war im ganzen die Aufrechterhaltung des Status quo.

So hatte Italien, wenn auch nur mittelbar, den Phönikern es zu danken, daß wenigstens die mittleren und nördlichen Landschaften nicht kolonisiert wurden, sondern hier, namentlich in Etrurien, eine nationale Seemacht ins Leben trat. Es fehlt aber auch nicht an Spuren, daß die Phöniker es schon der Mühe wert fanden, wenn nicht gegen die latinischen, doch wenigstens gegen die seemächtigeren etruskischen Bundesgenossen diejenige Eifersucht zu entwickeln, die aller Seeherrschaft anzuhaften pflegt: der Bericht über die von den Karthagern verhinderte Aussendung einer etruskischen Kolonie nach den Kanarischen Inseln, wahr oder falsch, offenbart die hier obwaltenden rivalisierenden Interessen.

Kapitel VII


Das griechische Europa

Kapitel VII

Mit der allgemeinen geistigen Entwicklung der Hellenen hatte die politische ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten oder vielmehr die Überschwenglichkeit jener hatte, wie die allzu volle Blüte den Kelch sprengt, keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet, diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu gewinnen, welche für die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die Kleinstaaterei der einzelnen Städte oder Städtebünde mußte in sich verkümmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbürgte wie den Fortbestand der Nation so ihre Weiterentwicklung gegenüber den stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den König Philipp von Makedonien, der Vater Alexanders, in Korinth mit den Staaten von Hellas abschloß. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der Tat die Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche nur dem Ausland gegenüber sich vollzog, indem die unumschränkte Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Städten des griechischen Festlandes dem makedonischen Feldherrn übertragen, sonst ihnen die Freiheit und die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhältnisse lagen, dies die einzig mögliche Realisierung des Panhellenismus und die im wesentlichen für die Zukunft Griechenlands maßgebende Form. Philipp und Alexander gegenüber hat sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das realisierte Ideal als solches anzuerkennen sich sträubten. Als dann Alexanders Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der Einigung der griechischen Städte unter der monarchischen Vormacht vorbei und rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft der übermächtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen unter dem Schutz des Haders derselben den alten Partikularismus zu restaurieren.

Als dann die mächtige Republik des Westens in den bisher einigermaßen gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich mächtiger als jeder der dort miteinander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen im vollen Sinn des Wortes waren weder die Makedonier noch die Römer; es ist nun einmal der tragische Zug der griechischen Entwicklung, daß das attische Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk nicht aus dem eigenen Schoß der Nation hat hervorgehen dürfen. Wenn in nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen näher standen als die Römer, so war das Gemeinwesen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr wahlverwandt als das makedonische Erbkönigtum. Was aber die Hauptsache ist, die Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den römischen Bürgern wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmännern Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren, sich wenigstens innerlich zu hellenisieren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und der Wissenschaft von Hellas teilhaftig zu werden, auf den Spuren des großen Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten nicht italisch, sondern hellenisch weiter zivilisieren zu dürfen, dieses Verlangen durchdringt die späteren Jahrhunderte der römischen Republik und die bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealität, welche fast nicht minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Mühen der Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmögliches erstrebt: dem hellenischen Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem römischen Hellenismus der Vollgehalt. Indes hat er darum nicht weniger die Politik der römischen Republik wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich im letzten Jahrhundert der Republik, den Römern es bewiesen, daß ihre Liebesmühe eine verlorene war, es hat dies weder an der Mühe noch an der Liebe etwas geändert. Die Griechen Europas waren von der römischen Republik zu einer einzigen nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefaßt worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgelöst ward, so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Namen eine religiöse Gemeinschaft verliehen, die sich anschloß an die alte des Gottesfriedens wegen eingeführte und dann zu politischen Zwecken mißbrauchte delphische Amphiktionie. Unter der römischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die ursprünglichen Grundlagen zurückgeführt worden: Makedonien sowohl wie Ätolien, die sich beide usurpatorisch eingedrängt hatten, wurden wieder ausgeschieden und die Amphiktionie umfaßte abermals nicht alle, aber die meisten Völkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus veranlaßte die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Städte Athen und Nikopolis ein, jene die Capitale des alten, diese nach Augustus Absicht die des neuen kaiserlichen Hellenentums. Diese neue Amphiktionie hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in ähnlicher Weise wie für diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der religiöse Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes während jenem daneben eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die Amphiktionen dieser Epoche außer der eigentlich religiösen Feier lediglich die Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch beträchtlichen Einkünfte. Wenn ihr Vorsteher sich in späterer Zeit die »Helladarchie« zuschreibt, so ist diese Herrschaft über Griechenland lediglich ein idealer Begriff. Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen Nationalität ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit überbietenden Philhellenismus.

Hand in Hand mit der sakralen Einigung der europäischen Griechen ging die administrative Auflösung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der Republik. An der Teilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie nicht, da dieses gesamte Gebiet und nicht minder die vorliegenden Donaulandschaften bei der ursprünglichen Teilung dem Senat zugewiesen wurden; ebensowenig haben militärische Rücksichten hier eingegriffen, da die ganze Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt teils durch diese Landschaft, teils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-böotische Festland damals seinen eigenen Prokonsul erhielt und von Makedonien getrennt ward, was wohl schon Cäsar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben der allgemeinen Tendenz, die senatorischen Statthalterschaften nicht zu groß zu nehmen, vermutlich die Rücksicht maßgebend, das rein hellenische Gebiet von dem halbhellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfänglich der Öta, und auch nachdem die Ätoler später dazu gelegt worden, ist sie nicht hinausgegangen über den Acheloos und die Thermopylen.

Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im ganzen. Wir wenden uns zu der Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der römischen Herrschaft gegeben ward.

Die ursprüngliche Absicht der Römer, die Gesamtheit der griechischen Stadtgemeinden in ähnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschließen, wie dies mit den italischen geschehen war, hatte infolge des Widerstandes, auf den diese Einrichtungen trafen, insbesondere infolge der Auflehnung des achäischen Bundes im J. 608 und des Abfalls der meisten Griechenstädte zu König Mithradates im J. 666 wesentliche Einschränkungen erfahren. Die Städtebünde, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien, und von den Römern anfänglich akzeptiert, waren sämtlich, namentlich der wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achäer, aufgelöst und die einzelnen Städte angehalten worden, ihr Gemeinwesen für sich zu ordnen. Es wurden ferner für die einzelnen Gemeindeverfassungen von der Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben in antidemokratischer Tendenz reorganisiert. Nur innerhalb dieser Schranken blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der Grieche von Rechts wegen unter den Ruten und Beilen des Prätors und wenigstens konnte wegen eines jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten ließ, von den römischen Beamten auf Geldbuße oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe erkannt werden. Die Gemeinden besteuerten sich selbst; aber sie hatten durchgängig eine bestimmte, im ganzen wie es scheint nicht hochgegriffene Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in makedonischer Zeit, in die Städte gelegt, da die in Makedonien stehenden Truppen nötigenfalls in der Lage waren, auch in Griechenland einzuschreiten. Aber schwerer als die Zerstörung Thebens auf dem Andenken Alexanders lastet auf der römischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die übrigen Maßregeln, wie gehässig und erbitternd sie auch teilweise waren, namentlich als von der Fremdherrschaft oktroyiert, mochten im ganzen genommen unvermeidlich sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der ursprünglichen zum Teil recht unpolitischen römischen Politik des Verzeihens und Verziehens gegenüber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte sich der kaufmännische Egoismus in unheimlicher Weise mächtiger erwiesen als alles Philhellenentum. Bei allem dem war der Grundgedanke der römischen Politik, die griechischen Städte dem italischen Städtebund anzugliedern, nie vergessen worden; gleich wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und Ägypten, so haben auch seine römischen Nachfolger das Untertanenverhältnis nie vollständig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit von dem strengen Recht des den Römern aufgezwungenen Krieges wesentlich nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenüber Athen. Keine griechische Stadt hat vom Standpunkt der römischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt wie diese; ihr Verhalten im mithradatischen Kriege hätte bei jedem andern Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigeführt. Aber vom philhellenischen Standpunkt aus freilich war Athen das Meisterstück der Welt und es knüpften sich an dasselbe für die vornehme Welt des Auslandes ähnliche Neigungen und Erinnerungen wie für unsere gebildeten Kreise an Pforta und an Bonn; dies überwog damals wie früher. Athen hat nie unter den Beilen des römischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit Rom beschworenes Bündnis gehabt und nur außerordentlicher- und wenigstens der Form nach freiwilligerweise den Römern Beihilfe gewährt. Die Kapitulation nach der sullanischen Belagerung führte wohl eine Änderung der Gemeindeverfassung herbei, aber das Bündnis ward erneuert, ja sogar alle auswärtigen Besitzungen zurückgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als Athen zu Mithradates übertrat, sich losgemacht und als selbständiges Gemeinwesen konstituiert hatte und zur Strafe für ihre Treue gegen Rom von der pontischen Flotte ausgeraubt und zerstört worden war. – Mit ähnlicher Rücksicht, und wohl auch zum guten Teil seines großen Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Städte der später zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder römischen Provinz vor; aber dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, daß eben die beiden namhaftesten Städte desselben außerhalb des Untertanenverhältnisses standen und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.

Auch für die untertänigen Griechenstädte traten schon unter der Republik Milderungen ein. Die anfänglich untersagten Städtebünde lebten allmählich wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der böotische, sehr bald; mit der Gewöhnung an die Fremdherrschaft schwanden die oppositionellen Tendenzen, welche ihre Aufhebung herbeigeführt hatten, und ihre enge Verknüpfung mit dem sorgfältig geschonten althergebrachten Kultus wird ihnen weiter zugute gekommen sein, wie denn schon bemerkt worden ist, daß die römische Republik die Amphiktionie in ihren ursprünglichen nicht politischen Funktionen wieder herstellte und schützte. Gegen das Ende der republikanischen Zeit scheint die Regierung den Böotern sogar gestattet zu haben, mit den kleinen nördlich angrenzenden Landschaften und der Insel Euböa eine Gesamtverbindung einzugehen. – Den Schlußstein der republikanischen Epoche macht die Sühnung der Schleifung Korinths durch den größten aller Römer und aller Philhellenen, den Diktator Cäsar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer selbständigen Gemeinde römischer Bürger, der neuen »julischen Ehre«.

Diese Verhältnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten Gemeinden, denen die Kolonien der römischen Bürger in vieler Hinsicht gleichstehen, begreifen weitaus den größten und besten Teil der Provinz Achaia, im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmälerten, aber doch jetzt wieder die nördliche Hälfte Lakoniens umfassenden Gebiet, immer noch das Gegenbild Athens sowohl in den versteinerten altfränkischen Institutionen wie in der wenigstens äußerlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn Gemeinden der freien Lakonen, die südliche Hälfte der lakonischen Landschaft, einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Römern als selbständiger Städtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der Freiheit beliehen; endlich in der Landschaft der Achäer außer Dyme, das schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Cäsar neue römische Ansiedler empfangen hatte, vor allem Paträ, aus einem herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner für den Handel günstigen Lage wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils durch Ansiedlung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und blühendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als römische Bürgerkolonie konstituiert, unter die auch auf der gegenüberliegenden lokrischen Küste Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner Wiederherstellung, ähnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb- und volkreichste Stadt Griechenlands, überdies der regelmäßige Sitz der Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die Römer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den isthmischen Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich römische Bürgergemeinde, dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehörten zu den befreiten Distrikten nicht bloß Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche Inseln des Ägäischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und Thespiä, damals die beiden ansehnlichsten Städte der böotischen Landschaft, ferner Platää; in Phokis Delphi, Abä, Elateia, sowie die ansehnlichste der lokrischen Städte Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das vollendete Augustus in der eben dargelegten wenigstens in den Hauptzügen von ihm festgestellten und auch später im wesentlichen festgehaltenen Ordnung. Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach gewiß und vielleicht auch nach der Gesamtbevölkerung überwogen, so sind in echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch große Erinnerungen ausgezeichnetsten Städte Griechenlands befreite.

Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte Kaiser des claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank für die Anerkennung, die seine künstlerischen Leistungen in dem Heimatlande der Musen gefunden hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus und wieder in Korinth bei den isthmischen Spielen, die sämtlichen Griechen des römischen Regiments ledig, frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter untertan. Sofort entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Bürgerkriege gewesen sein würden, wenn diese Leute mehr hätten fertig bringen können als Schlägereien; und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, daß die Griechen verlernt hätten frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her, so weit sie reichte.

Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im wesentlichen dieselbe wie unter der Republik. Soweit nicht römische Bürger in Frage kamen, behielten sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen über die Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehörden andererseits auch die freien Städte eingeschlossen zu haben. Vor allem behielten sie die volle Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit das Prägerecht geübt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Münzen zu setzen, und auch auf spartanischen Münzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe häufig. In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur daß freilich die örtliche attische Drachme dieser Zeit nichts als lokale Scheidemünze war und dem Wert nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder des römischen Denars kursierte. Selbst die formale Ausübung des Rechts über Krieg und Frieden war in einzelnen Verträgen dergleichen Staaten gewahrt. Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung völlig widerstreitende Institutionen blieben bestehen, wie der jährliche Wechsel der Ratsmitglieder und die Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche wenigstens in Rhodos noch in der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverständlich übte die römische Regierung nichtsdestoweniger auf die Konstituierung auch der befreiten Gemeinden fortwährend einen maßgebenden Einfluß. So ist zum Beispiel die athenische Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Cäsar oder Augustus, in der Weise modifiziert worden, daß nicht mehr jedem Bürger, sondern, wie nach römischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand, einen Antrag an die Bürgerschaft zu bringen; und unter der großen Zahl der bloß figurierenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen, die Geschäftsleitung in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen durchgeführt worden, deren Eintreten in dem abhängigen wie unabhängigen Griechenland wir überall erkennen, ohne daß Zeit und Anlaß der Reform sich bestimmen läßt. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche als Überreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel für schlechte Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiß auch in dieser Provinz, wenn nicht beseitigt, so doch eingeschränkt worden. Das Institut der Proxenie, ursprünglich eine unseren ausländischen Konsulaten vergleichbare zweckmäßige Einrichtung, aber durch die Verleihung voller bürgerlicher Rechte und oft auch noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Ausländer besonders bei der Ausdehnung, in der es gewährt ward, politisch bedenklich, ist durch die römische Regierung, wie es scheint, erst im Anfang der Kaiserzeit beseitigt worden; wofür dann nach italischer Weise das mit dem Steuerwesen sich nicht berührende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die römische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveränität über diese abhängigen Republiken ebenso wie über die Klientelfürsten, immer es als ihr Recht betrachtet und geübt, die freie Verfassung im Fall des Mißbrauchs aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indes teils der beschworene Vertrag, teils die Machtlosigkeit dieser nominell verbündeten Staaten hat diesen Verträgen eine größere Stabilität gegeben, als sie in dem Verhältnis zu den Klientelfürsten wahrgenommen wird.

Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit nicht gewährt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen. Wie er in der reorganisierten delphischen Amphiktionie den Griechen Europas einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den sämtlichen Städten der Provinz Achaia, soweit sie unter römischer Verwaltung standen, sich als Gesamtverband zu konstituieren und jährlich in Argos, der bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung zusammenzutreten. Damit wurde der nach dem achäischen Kriege aufgelöste achäische Bund nicht bloß rekonstituiert, sondern ihm auch die früher erwähnte erweiterte böotische Vereinigung eingefügt. Wahrscheinlich ist eben durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia herbeigeführt worden. Der neue Verband der Achäer, Böoter, Lokrer, Phokier, Dorer und Euböer oder, wie er gewöhnlich gleich wie die Provinz bezeichnet wird, der Verband der Achäer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte gehabt als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse Kontrolle der römischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Städte, wie Athen und Sparta, von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie alle ähnlichen, hauptsächlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gefunden haben. Aber wenn in den übrigen Provinzen dieser Landeskult überwiegend an Rom anknüpfte, so wurde der Landtag von Achäa vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen. Die Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.

Diese Panhellenen nannten sich mißbräuchlich also und wurden von der Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der sämtlichen autonomen oder nichtautonomen Städte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte Griechenland, als die Panhellenen konstituieren. Die in besseren Zeiten oft geträumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was die Jugend gewünscht, das besaß das Alter in kaiserlicher Fülle. Freilich politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst und Kaisergold gewähren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen der Tempel des neuen Zeus Panhellenios und glänzende Volksfeste und Spiele wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der Panhellenen zustand, und zwar zunächst dem Priester des Hadrian als des stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljährlich begingen, war das dem Zeus Befreier dargebrachte Opfer in Platää zum Gedächtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag der Schlacht, dem 4. Bödromion; dies zeichnet seine Tendenz. Noch deutlicher zeigt dieselbe sich darin, daß Griechenstädten außerhalb Hellas, welche der nationalen Gemeinschaft würdig erschienen, von der Versammlung in Athen ideale Bürgerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden.

Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwüstungen eines zwanzigjährigen Bürgerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen desselben niemals völlig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so gefügt, daß die drei großen Entscheidungsschlachten dieser Epoche, Pharsalos, Philippi, Aktion auf ihrem Boden oder an ihrer Küste geschlagen wurden; und die militärischen Operationen, welche bei beiden Parteien dieselben einleiteten, hatten ihre Opfer von Menschenleben und Menschenglück hier vor allem gefordert. Noch dem Plutarch erzählte sein Ältervater, wie die Offiziere des Antonius die Bürger von Chäroneia gezwungen hätten, da sie Sklaven und Lasttiere nicht mehr besaßen, ihr letztes Getreide auf den eigenen Schultern nach dem nächsten Hafenort zu schleppen zur Verschiffung für das Heer; und wie dann, als eben der zweite Transport abgehen sollte, die Nachricht von der aktischen Schlacht wie eine erlösende Freudenbotschaft eingetroffen sei. Das erste, was nach diesem Siege Cäsar tat, war die Verteilung der in seine Gewalt geratenen feindlichen Getreidevorräte unter die hungernde Bevölkerung Griechenlands. Dieses schwerste Maß des Leidens traf auf vorzugsweise schwache Widerstandskraft. Schon mehr als ein Jahrhundert vor der aktischen Schlacht hatte Polybios ausgesprochen, daß über ganz Griechenland in seiner Zeit Unfruchtbarkeit der Ehen und Einschwinden der Bevölkerung gekommen sei, ohne daß Seuchen oder schwere Kriege das Land betroffen hätten. Nun hatten diese Geißeln in furchtbarer Weise sich eingestellt; und Griechenland blieb verödet für alle Folgezeit. Im ganzen Römerreich, meint Plutarch, sei infolge der verwüstenden Kriege die Bevölkerung zurückgegangen, am meisten aber in Griechenland, das jetzt nicht imstande sei, aus den besseren Kreisen der Bürgerschaften die 3000 Hopliten zu stellen, mit denen einst die kleinste der griechischen Landschaften Megara bei Platää gestritten hatte. Cäsar und Augustus haben versucht, dieser auch für die Regierung erschreckenden Entvölkerung durch Entsendung italischer Kolonisten aufzuhelfen, und in der Tat sind die beiden blühendsten Städte Griechenlands eben diese Kolonien; die späteren Regierungen haben solche Entsendungen nicht wiederholt. Zu der anmutigen euboischen Bauernidylle des Dion von Prusa bildet den Hintergrund eine entvölkerte Stadt, in der zahlreiche Häuser leer stehen, die Herden am Rathaus und am Stadtarchiv weiden, zwei Drittel des Gebietes aus Mangel an Händen unbestellt liegen; und wenn dies der Erzähler als Selbsterlebtes berichtet, so schildert er damit sicher zutreffend die Zustände zahlreicher kleiner griechischer Landstädte in der Zeit Traians. »Theben in Böotien«, sagt Strabon in der augustischen Zeit, »ist jetzt kaum noch ein stattliches Dorf zu nennen, und mit Ausnahme von Tanagra und Thespiä gilt dasselbe von sämtlichen böotischen Städten.« Aber nicht bloß der Zahl nach schwanden die Menschen zusammen, auch der Schlag verkam. Schöne Frauen gibt es wohl noch, sagt einer der feinsten Beobachter um das Ende des 1. Jahrhunderts, aber schöne Männer sieht man nicht mehr; die olympischen Sieger der neueren Zeit erscheinen verglichen mit den älteren niedrig und gemein, zum Teil freilich durch die Schuld der Künstler, aber hauptsächlich weil sie eben sind wie sie sind. Die körperliche Ausbildung der Jugend ist in diesem gelobten Lande der Epheben und Athleten in einer Ausdehnung gefördert worden, als ob es der Zweck der Gemeindeverfassung sei, die Knaben zu Turnern und die Männer zu Boxern zu erziehen; aber wenn keine Provinz so viele Ringkünstler besaß, so stellte auch keine so wenig Soldaten zur Reichsarmee. Selbst aus dem athenischen Jugendunterricht, der in älterer Zeit das Speerwerfen, das Bogenschießen, die Geschützbedienung, das Ausmarschieren und das Lagerschlagen einschloß, verschwindet jetzt dieses Soldatenspiel der Knaben. Die griechischen Städte des Reiches werden überhaupt bei der Aushebung so gut wie gar nicht berücksichtigt, sei es, weil diese Rekruten physisch untauglich erschienen, sei es, weil dieses Element im Heere bedenklich erschien; es war ein kaiserlicher Launscherz, daß der karrikierte Alexander, Severus Antoninus, die römische Armee für den Kampf gegen die Perser durch einige Lochen Spartiaten verstärkte. Was für die innere Ordnung und Sicherheit überhaupt geschah, muß von den einzelnen Gemeinden ausgegangen sein, da römische Truppen in der Provinz nicht standen; Athen zum Beispiel unterhielt Besatzung auf der Insel Delos und wahrscheinlich lag eine Milizabteilung auch auf der Burg. In den Krisen des 3. Jahrhunderts haben der Landsturm von Elateia und derjenige von Athen die Kostoboker und die Goten tapfer zurückgeschlagen und in würdigerer Weise als die Enkel der Kämpfer von Thermopylä in Caracallas Perserkrieg haben in dem gotischen die Enkel der Marathonsieger ihren Namen zum letztenmal in die Annalen der alten Geschichte eingezeichnet. Aber wenn auch dergleichen Vorgänge davon abhalten müssen, die Griechen dieser Epoche schlechtweg zu dem verkommenen Gesindel zu werfen, so hat das Sinken der Bevölkerung an Zahl wie an Kraft auch in der besseren Kaiserzeit stetig angehalten, bis dann seit dem Ende des 2. Jahrhunderts die diese Landschaften ebenfalls schwer heimsuchenden Seuchen, die namentlich die Ostküste treffenden Einfälle der Land- und Seepiraten, endlich das Zusammenbrechen der Reichsgewalt in der gallienischen Zeit das chronische Leiden zur akuten Katastrophe steigerten.

In ergreifender Weise tritt das Sinken von Hellas und treten die Stimmungen, die dasselbe bei den Besten hervorrief, uns entgegen in der Ansprache, die einer von diesen, der Bithyner Dion um die Zeit Vespasians an die Rhodier richtete. Diese galten nicht mit Unrecht als die trefflichsten unter den Hellenen. In keiner Stadt war besser für die niedere Bevölkerung gesorgt und trug diese Fürsorge mehr den Stempel nicht des Almosens, sondern des Arbeitgebens. Als nach dem großen Bürgerkriege Augustus im Orient alle Privatschulden klaglos machte, wiesen allein die Rhodier die bedenkliche Vergünstigung zurück. War auch die große Epoche des rhodischen Handels vorüber, so gab es dort immer noch zahlreiche blühende Geschäfte und vermögende Häuser. Aber viele Mißstände waren auch hier eingerissen, und deren Abstellung fordert der Philosoph, nicht so sehr, wie er sagt, um der Rhodier willen als um der Hellenen insgemein. »Einst ruhte die Ehre von Hellas auf vielen und viele mehrten seinen Ruhm, ihr, die Athener, die Lakedämonier, Theben, eine Zeitlang Korinth, in ferner Zeit Argos. Nun aber ist es mit den anderen nichts; denn einige sind gänzlich heruntergekommen und zerstört, andere führen sich wie ihr wißt und sind entehrt und ihres alten Ruhmes Zerstörer. Ihr seid übrig; ihr allein seid noch etwas und werdet nicht völlig verachtet; denn wie es jene treiben, wären längst alle Hellenen tiefer gesunken als die Phryger und die Thraker. Wie wenn ein großes und reiches Geschlecht auf zwei Augen steht, und was dieser letzte des Hauses sündigt, alle Vorfahren mit entehrt, so stehet ihr in Hellas. Glaubt nicht die ersten der Hellenen zu sein; ihr seid die einzigen. Sieht man auf jene erbärmlichen Schandbuben, so werden selbst die großen Geschicke der Vergangenheit unbegreiflich; die Steine und die Städtetrümmer zeigen deutlicher den Stolz und die Größe von Hellas als diese nicht einmal mysischer Ahnen würdigen Nachfahren; und besser als den von diesen bewohnten ist es den Städten ergangen, welche in Trümmern liegen, denn deren Andenken bleibt in Ehren und ihr wohl erworbener Ruhm unbefleckt – besser die Leiche verbrennen als sie faulend liegen lassen.«

Man wird diesem hohen Sinn eines Gelehrten, welcher die kleine Gegenwart an der großen Vergangenheit maß und, wie dies nicht ausbleiben kann, jene mit widerwilligen Augen, diese in der Verklärung des Dagewesenseins anschaute, nicht zu nahe treten mit dem Hinweis darauf, daß die alte gute hellenische Sitte damals und noch lange nachher denn doch nicht bloß in Rhodos zu finden, vielmehr in vieler Hinsicht noch allerorts lebendig war. Die innerliche Selbständigkeit, das wohl berechtigte Selbstgefühl der immer noch an der Spitze der Zivilisation stehenden Nation ist bei aller Schmiegsamkeit des Untertanen- und aller Demut des Parasitentums den Hellenen auch dieser Zeit nicht abhanden gekommen. Die Römer entlehnen die Götter von den alten Hellenen und die Verwaltungsform von den Alexandrinern; sie suchen sich der griechischen Sprache zu bemächtigen und die eigene in Maß und Stil zu hellenisieren. Die Hellenen auch der Kaiserzeit tun nicht das gleiche; die nationalen Gottheiten Italiens, wie Silvanus und die Laren, werden in Griechenland nicht verehrt und keiner griechischen Stadtgemeinde ist es je in den Sinn gekommen, die von ihrem Polybios als die beste gefeierte politische Ordnung bei sich einzuführen. Insofern die Kenntnis des Lateinischen für die höhere wie die niedere Ämterlaufbahn bedingend war, haben die Griechen, die diese betraten, sich dieselbe angeeignet; denn wenn es auch praktisch nur dem Kaiser Claudius einfiel, den Griechen, die kein Lateinisch verstanden, das römische Bürgerrecht zu entziehen, so war allerdings die wirkliche Ausübung der mit diesem verknüpften Rechte und Pflichten nur dem möglich, der der Reichssprache mächtig war. Aber von dem öffentlichen Leben abgesehen ist nie in Griechenland so lateinisch gelernt worden wie in Rom griechisch; Plutarchos, der schriftstellerisch die beiden Reichshälften gleichsam vermählte, und dessen Parallelbiographien römischer und griechischer berühmter Männer vor allem durch diese Nebeneinanderstellung sich empfahlen und wirkten, verstand nicht sehr viel mehr lateinisch als Diderot russisch, und beherrschte wenigstens, wie er selbst sagt, die Sprache nicht; die des Lateinischen wirklich mächtigen griechischen Literaten waren entweder Beamte, wie Appianus und Cassius Dion, oder Neutrale, wie König Juba. In der Tat war Griechenland in sich selbst weit weniger verändert als in seiner äußeren Stellung. Das Regiment von Athen war recht schlecht, aber auch in der Zeit von Athens Größe war es gar nicht musterhaft gewesen. »Es ist«, sagt Plutarchos, »derselbe Volksschlag, dieselben Unruhen, der Ernst und der Scherz, die Anmut und die Bosheit wie bei den Vorfahren.« Auch diese Epoche weist in dem Leben des griechischen Volkes noch einzelne Züge auf, die seines zivilisatorischen Prinzipats würdig sind. Die Fechterspiele, die von Italien aus sich überall hin, namentlich auch nach Kleinsasien und Syrien verbreiteten, haben am spätesten von allen Landschaften in Griechenland Eingang gefunden; längere Zeit beschränkten sie sich auf das halb italische Korinth, und als die Athener, um hinter diesen nicht zurückzustehen, sie auch bei sich einführten, ohne auf die Stimme eines ihrer Besten zu hören, der sie fragte, ob sie nicht zuvor dem Gotte des Erbarmens einen Altar setzen möchten, da wandten manche der Edelsten unwillig sich weg von der sich selber entehrenden Vaterstadt. In keinem Lande der antiken Welt sind die Sklaven mit solcher Humanität behandelt worden wie in Hellas; nicht das Recht, aber die Sitte verbot dem Griechen seine Sklaven an einen nichtgriechischen Herrn zu verkaufen und verbannte somit aus dieser Landschaft den eigentlichen Sklavenhandel. Nur hier finden wir in der Kaiserzeit bei den Bürgerschmäusen und den Ölspenden an die Bürgerschaft auch die unfreien Leute mit bedacht. Nur hier konnte ein unfreier Mann, wie Epiktetos unter Traian, in seiner mehr als bescheidenen äußeren Existenz in dem epirotischen Nikopolis mit angesehenen Männern senatorischen Standes in der Weise verkehren wie Sokrates mit Kritias und Alkibiades, so daß sie seiner mündlichen Belehrung wie Schüler dem Meister lauschten und die Gespräche aufzeichneten und veröffentlichten. Die Milderungen der Sklaverei durch das Kaiserrecht gehen wesentlich zurück auf den Einfluß der griechischen Anschauungen zum Beispiel bei Kaiser Marcus, der zu jenem nikopolitanischen Sklaven wie zu seinem Meister und Muster emporsah. Unübertrefflich schildert der Verfasser eines unter den lukianischen erhaltenen Dialogs das Verhalten des seinen athenischen Stadtbürgers in seinen engen Verhältnissen gegenüber dem vornehmen und reichen reisenden Publikum zweifelhafter Bildung oder auch unzweifelhafter Roheit: wie man es dem reichen Ausländer abgewöhnt, im öffentlichen Bade mit einem Heer von Bedienten aufzuziehen, als ob er seines Lebens in Athen nicht ohnehin sicher und nicht Frieden im Lande sei, wie man es ihm abgewöhnt, auf der Straße mit dem Purpurgewand sich zu zeigen, indem die Leute sich freundlich erkundigen, ob es nicht das seiner Mama sei. Er zieht die Parallele zwischen römischer und athenischer Existenz: dort die beschwerlichen Gastereien und die noch beschwerlicheren Bordelle, die unbequeme Bequemlichkeit der Bedientenschwärme und des häuslichen Luxus, die Lästigkeiten der Liederlichkeit, die Qualen des Ehrgeizes, all das Übermaß, die Vielfältigkeit, die Unruhe des hauptstädtischen Treibens; hier die Anmut der Armut, die freie Rede im Freundeskreis, die Muße für geistigen Genuß, die Möglichkeit des Lebensfriedens und der Lebensfreude – »wie konntest du«, fragt ein Grieche in Rom den andern, »das Licht der Sonne, Hellas und sein Glück und seine Freiheit um dieses Gedränges willen verlassen?« In diesem Grundakkord begegnen sich alle feiner und reiner organisierten Naturen dieser Epoche; eben die besten Hellenen mochten nicht mit den Römern tauschen. Kaum gibt es etwas gleich Erfreuliches in der Literatur der Kaiserzeit wie Dios schon erwähnte euboische Idylle: sie schildert die Existenz zweier Jägerfamilien im einsamen Walde, deren Vermögen acht Ziegen sind, eine Kuh ohne Hörn und ein schönes Kalb, vier Sicheln und drei Jagdspeere, welche weder von Geld noch von Steuern etwas wissen, und die dann, vor die tobende Bürgerversammlung der Stadt gestellt, von dieser schließlich unbehelligt entlassen werden zum Freuen und zum Freien. Die reale Durchführung dieser poetisch verklärten Lebensauffassung ist Plutarchos von Chäroneia, einer der anmutigsten und belesensten und nicht minder einer der wirksamsten Schriftsteller des Altertums. Einer vermögenden Familie jener kleinen böotischen Landstadt entsprossen und erst daheim, dann in Athen und in Alexandreia in die volle hellenische Bildung eingeführt, auch durch seine Studien und vielfältige persönliche Beziehungen sowie durch Reisen in Italien mit römischen Verhältnissen wohl vertraut, verschmähte er es nach der üblichen Weise der begabten Griechen in den Staatsdienst zu treten oder die Professorenlaufbahn einzuschlagen; er blieb seiner Heimat treu, mit der trefflichen Frau und den Kindern und mit den Freunden und Freundinnen des häuslichen Lebens im schönsten Sinne des Wortes genießend, sich bescheidend mit den Ämtern und Ehren, die sein Böotien ihm zu bieten vermochte, und mit dem mäßigen angeerbten Vermögen. In diesem Chäroneer drückt der Gegensatz der Hellenen und der Hellenisierten sich aus; ein solches Griechentum war weder in Smyrna möglich noch in Antiocheia; es gehörte zum Boden wie der Honig vom Hymettos. Es gibt genug mächtigere Talente und tiefere Naturen, aber schwerlich einen zweiten Schriftsteller, der mit so glücklichem Maß sich in das Notwendige mit Heiterkeit zu finden und so wie er den Stempel seines Seelenfriedens und seines Lebensglückes seinen Schriften aufzuprägen gewußt hat.

Die Selbstbeherrschung des Hellenismus kann auf dem Boden des öffentlichen Lebens sich nicht in der Reinheit und Schönheit offenbaren wie in der stillen Heimstatt, nach der die Geschichte und sie nach der Geschichte glücklicherweise nicht fragt. Wenden wir uns den öffentlichen Verhältnissen zu, so ist mehr vom Mißregiment als vom Regiment zu berichten sowohl der römischen Regierung wie der griechischen Autonomie. An gutem Willen fehlte es dort insofern nicht, als der römische Philhellenismus die Kaiserzeit noch viel entschiedener beherrscht als die republikanische. Er äußert sich überall im großen wie im kleinen, in der Fortführung der Hellenisierung der östlichen Provinzen und der Anerkennung der doppelten offiziellen Reichssprache wie in den höflichen Formen, in welchen die Regierung auch mit der kleinsten griechischen Gemeinde verkehrt und ihre Beamten zu verkehren anhält. Auch haben es die Kaiser an Gaben und Bauten zugunsten dieser Provinz nicht fehlen lassen; und wenn auch das meiste der Art nach Athen kam, so baute doch Hadrian eine große Wasserleitung zum besten von Korinth, Pius die Heilanstalt von Epidauros. Aber die rücksichtsvolle Behandlung der Griechen insgemein und die besondere Huld, welche dem eigentlichen Hellas von der kaiserlichen Regierung zuteil wurde, weil es in gewissem Sinn gleich wie Italien als Mutterland galt, sind weder dem Regiment noch der Landschaft recht zum Vorteil ausgeschlagen. Der jährliche Wechsel der Oberbeamten und die schlaffe Kontrolle der Zentralstelle ließen alle senatorischen Provinzen, soweit das Statthalterregiment reichte, mehr den Druck als den Segen einheitlicher Verwaltung empfinden, und diese doppelt bei ihrer Kleinheit und ihrer Armut. Noch unter Augustus selbst machten diese Mißstände sich in dem Grade geltend, daß es eine der ersten Regierungshandlungen seines Nachfolgers war, sowohl Griechenland wie Makedonien in eigene Verwaltung zu nehmen, wie es hieß, vorläufig, in der Tat auf die ganze Dauer seiner Regierung. Es war sehr konstitutionell, aber vielleicht nicht eben so weise, daß Kaiser Claudius, als er zur Gewalt gelangte, die alte Ordnung wieder herstellte. Seitdem hat es dann bei dieser sein Bewenden gehabt und ist Achaia nicht von ernannten, sondern von erlosten Beamten verwaltet worden, bis diese Verwaltungsform überhaupt abkam.

Aber bei weitem übler noch stand es um die von dem Statthalterregiment eximierten Gemeinden Griechenlands. Die Absicht, diese Gemeinwesen zu begünstigen durch die Befreiung vom Tribut und Aushebung wie nicht minder durch die möglichst geringe Beschränkung der Rechte des souveränen Staates, hat wenigstens in vielen Fällen zu dem Gegenteil geführt. Die innere Unwahrheit der Institutionen rächte sich.

Zwar bei den weniger bevorrechteten oder besser verwalteten Gemeinden mag die kommunale Autonomie ihren Zweck erfüllt haben; wenigstens vernehmen wir nicht, daß es mit Sparta, Korinth, Paträ besonders übel bestellt gewesen sei. Aber Athen war nicht geschaffen, sich selbst zu verwalten und bietet das abschreckende Bild eines von der Obergewalt verhätschelten und finanziell wie sittlich verkommenen Gemeinwesens. Von Rechts wegen hätte dasselbe in blühendem Zustande sich befinden müssen. Wenn es den Athenern mißlang, die Nation unter ihrer Hegemonie zu vereinigen, so ist diese Stadt doch die einzige Griechenlands wie Italiens gewesen, welche die landschaftliche Einigung vollständig durchgeführt hat; ein eigenes Gebiet, wie es die Attike ist, von etwa 40 Quadratmeilen, der doppelten Größe der Insel Rügen, hat keine Stadt des Altertums sonst besessen. Aber auch außerhalb Attikas blieb ihnen, was sie besaßen, sowohl nach dem mithradatischen Kriege durch Sullas Gnade wie nach der pharsalischen Schlacht, in der sie auf Seiten des Pompeius gestanden hatten, durch die Gnade Cäsars – er fragte sie nur, wie oft sie noch sich selber zugrunde richten und dann durch den Ruhm ihrer Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehörte immer noch nicht bloß das ehemals haliartische Gebiet in Böotien, sondern auch an ihrer eigenen Küste Salamis, der alte Ausgangspunkt ihrer Seeherrschaft, im Thrakischen Meer die einträglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros sowie im Ägäischen Delos; freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das zentrale Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den Häfen der italischen Westküste gezogen hatte, und es war dies für die Athener ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius abzuschmeicheln gewußt hatten, nahm ihnen Augustus, gegen den sie Partei ergriffen hatten, allerdings Ägina und Eretria auf Euböa, aber die kleineren Inseln des Thrakischen Meeres, Ikos Peparethos Skiathos, ferner Keos vor der sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den besten Teil der großen Insel Kephallenia im Ionischen Meer. Erst durch den Kaiser Severus, der ihnen nicht wohlwollte, wurde ihnen ein Teil dieser auswärtigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewährte ferner den Athenern die Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und erkannte durch die Erstreckung dieses bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine Wasserleitung, die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluß der Reisenden und der Studierenden und die in immer steigender Zahl von den römischen Großen und den auswärtigen Fürsten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde in stetiger Bedrängnis. Mit dem Bürgerrecht wurde nicht bloß das überall übliche Geschäft auf Nehmen und Geben, sondern förmlich und offenkundig Schacher getrieben, so daß Augustus mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal über das andere beschloß der Rat von Athen diese oder jene seiner Inseln zu verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Julius Nikanor, der unter Augustus den bankerotten Athenern die Insel Salamis zurückkaufte und dafür von dem Rat derselben den Ehrentitel des »neuen Themistokles« sowie, da er auch Verse machte, nebenbei den des »neuen Homer« und mit den edlen Ratsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmücken, erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter anderen von den reichen Königen Antiochos von Kommagene und Herodes von Judäa, vor allen aber von dem Kaiser Hadrian, der eine völlige »Neustadt« (novae Athenae) am Ilisos anlegte und außer zahllosen anderen Gebäuden, darunter dem schon erwähnten Panhellenion, das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion mit seinen 120 zum Teil noch stehenden Säulen, den größten von allen, die heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in würdiger Weise abschloß. Selbst hatte diese Stadt kein Geld nicht bloß für ihre Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal für den Hafen. Zu Augustus Zeit war der Peiräeus ein geringes Dorf von wenigen Häusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen. Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder für die Bürgerschaft insgemein wie für den einzelnen Bürger nur ein einziges blühendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedrängnis. Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Straßen und Plätze von Athen. Noch unter Augustus hat ein Aufstand in Athen solche Verhältnisse angenommen, daß die römische Regierung gegen die Freistadt einschreiten mußte; und wenn auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehörten Aufläufe auf der Gasse wegen der Brotpreise und aus anderen geringfügigen Anlässen in Athen zur Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistädten nicht ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Bürgerschaft die Kriminaljustiz unbeschränkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten; und doch stand dieselbe den zu internationaler Föderation zugelassenen Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechts wegen zu. Wenn der athenische Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Fälschung verurteilten Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Römers hin von der Strafe zu entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber daß die Kyzikener unter Tiberius römische Bürger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier einen römischen Bürger ans Kreuz schlugen, waren auch formale Rechtsverletzungen, und ein ähnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern ihre Autonomie gekostet. Übermut und Übergriff wird durch die Machtlosigkeit nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben daraufhin gewagt. Bei aller Achtung für große Erinnerungen und beschworene Verträge mußten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.

Schließlich griff die Regierung durch und stellte die freien Städte hinsichtlich ihrer Wirtschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher Ernennung, die allerdings zunächst als außerordentliche Kommissarien »zur Korrektur der bei den Freistädten eingerissenen Übelstände« charakterisiert werden und davon späterhin die Bezeichnung Korrektoren als titulare führen. Die Anfänge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als stehende Beamte finden wir sie in Achaia im 3. Jahrhundert. Diese neben den Prokonsuln fungierenden vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Teil des römischen Reiches so früh sich ein und sind in keinem so früh ständig geworden wie in dem halb aus Freistädten bestehenden Achaia.

Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der römischen Regierung wie vielleicht noch mehr durch die des römischen Publikums genährte Selbstgefühl der Hellenen, das Bewußtsein des geistigen Primats rief daselbst einen Kultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen Festhalten an den Erinnerungen größerer und glücklicherer Zeiten und dem barocken Zurückdrehen der gereiften Zivilisation auf ihre zum Teil sehr primitiven Anfänge. Zu den ausländischen Kulten, wenn man absieht von dem schon früher durch die Handelsverbindungen eingebürgerten Dienst der ägyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte Landesreligion schützt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich längst gelöst hatte; aber die heimische Weise und das Gedächtnis der Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloß mit Zähigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Teil durch gelehrte Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und altertümlicher, immer mehr ein Sonderbesitz der Studierten. – Ähnlich verhält es sich mit dem Kultus der Stammbäume, in welchem die Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelstolzesten Römer weit hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine hervorragende Rolle bei der Reorganisierung des eleusinischen Festes unter Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das römische Bürgerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte Athener, der, fast wie Thukydides, mit den Goten schlug und dann den Gotenkrieg beschrieb. Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Konsular Herodes Atticus gehörte eben diesem Geschlechte an und sein Hofpoet singt von ihm, daß dem hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse, der rote Schuh des römischen Patriziats wohl angestanden habe, während einer seiner Lobredner in Prosa ihn als Äakiden feiert und zugleich als Abkömmling von Miltiades und Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit überboten von Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren, dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem Hause erblichen Priestertums dieser Altvordern berühmen. Es ist charakteristisch für dieses Adeltum, daß es sich hauptsächlich erst mit dem Ende des 2. Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese Geschlechtstafeln entwarfen, werden für die Beweisstücke weder in Athen noch in Sparta die Goldwage angewandt haben. – Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der Dialekte. Während in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Ländern und auch in Hellas im gewöhnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloß nach der Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach werden dialektische Besonderheiten dem Sprachgebrauch entgegen wieder aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war, der alte Partikularismus in scheinhafter Weise zurückgeführt. Den Standbildern, welche die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut böotisch die Namen Orania und Thalea beigeschrieben, während die dazugehörigen Epigramme, verfaßt von einem Poeten römischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und Thaleie nannten und die nichtgelehrten Böoter, wenn sie sie kannten, sie nannten wie alle anderen Griechen Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr für den Schatten des Lykurgos als für die zur Zeit lebenden Älier und Aurelier geschrieben worden. Daneben kommt der korrekte Gebrauch der Sprache in dieser Zeit auch in Hellas allmählich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den Dokumenten der Kaiserzeit häufig friedlich nebeneinander her. Athens sehr mit Fremden gemischte Bevölkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit besonders ausgezeichnet, und obwohl die städtischen Urkunden sich verhältnismäßig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein einreißende Sprachverderbnis auch hier sich fühlbar. Die strengen Grammatiker der Zeit haben ganze Bücher gefüllt mit den Sprachschnitzern, die der ebenerwähnte vielgefeierte Rhetor Herodes Atticus und die übrigen berühmten Schulredner des 2. Jahrhunderts sich zu Schulden kommen ließen, ganz abgesehen von der verzwickten Künstelei und der manierierten Pointierung ihrer Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reißt in Athen und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus.

Die Schadhaftigkeit der hellenischen Existenz lag in der Beschränktheit ihres Kreises: es mangelte dem hohen Ehrgeiz an dem entsprechenden Ziel und darum überwucherte die niedere und erniedrigende Ambition. Auch in Hellas fehlte es nicht an einheimischen Familien von großem Reichtum und bedeutendem Einfluß. Das Land war wohl im ganzen arm, aber es gab doch Häuser von ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand. In Sparta zum Beispiel hat das des Lachares von Augustus bis wenigstens in die hadrianische Zeit eine Stellung eingenommen, welche tatsächlich von dem Fürstentum nicht allzuweit abstand. Den Lachares hatte Antonius wegen Erpressung hinrichten lassen. Dafür war dessen Sohn Eurykles einer der entschiedensten Parteigänger Augusts und einer der tapfersten Kapitäne in der entscheidenden Seeschlacht, der fast den besiegten Feldherrn persönlich zum Gefangenen gemacht hätte; er empfing von dem Sieger unter anderen reichen Gaben als Privateigentum die Insel Kythere (Cerigo). Später spielte er eine hervorragende und bedenkliche Rolle nicht bloß in seinem Heimatland, über welches er eine dauernde Vorstandschaft ausgeübt haben muß, sondern auch an den Höfen von Jerusalem und Cäsarea, wobei das dem Spartiaten von den Orientalen gezollte Ansehen nicht wenig mitwirkte. Deswegen von dem Kaisergericht mehrfach zur Verantwortung gezogen, wurde er schließlich verurteilt und ins Exil gesandt; aber der Tod entzog ihn rechtzeitig den Folgen des Urteilsspruches, und sein Sohn Lakon trat in das Vermögen und wesentlich auch, wenngleich in vorsichtiger Form, in die Machtstellung des Vaters ein. Ähnlich stand in Athen das Geschlecht des oft genannten Herodes; wir können dasselbe aufsteigend durch vier Generationen bis in die Zeit Cäsars zurückverfolgen, und über des Herodes Großvater ist, ähnlich wie über den Spartaner Eurykles, wegen seiner übergreifenden Machtstellung in Athen die Konfiskation verhängt worden. Die ungeheuren Latifundien, welche der Enkel in seiner armen Heimat besaß, die zu Grabzwecken seiner Lustknaben verwendeten weiten Flächen erregten den Unwillen selbst der römischen Statthalter. Derartige mächtige Familien gab es vermutlich in den meisten Landschaften von Hellas, und wenn sie auf dem Landtag der Provinz in der Regel entschieden, so waren sie auch in Rom nicht ohne Verbindungen und Einfluß. Aber obwohl diejenigen rechtlichen Schranken, welche den Gallier und den Alexandriner noch nach erlangtem Bürgerrecht vom Reichssenat ausschlossen, diesen vornehmen Griechen schwerlich entgegenstanden, vielmehr unter den Kaisern diejenige politische und militärische Laufbahn, welche dem Italiker sich darbot, von Rechts wegen dem Hellenen gleichfalls offen stand, so sind dieselben doch tatsächlich erst in später Zeit und in beschränktem Umfang in den Staatsdienst eingetreten, zum Teil wohl, weil die römische Regierung der früheren Kaiserzeit die Griechen als Ausländer ungern zuließ, zum Teil, weil diese selbst die mit dem Eintritt in diese Laufbahn verknüpfte Übersiedlung nach Rom scheuten und es vorzogen, statt einer mehr unter den vielen Senatoren daheim die ersten zu sein. Erst des Lachares Urenkel Herklanos ist in traianischer Zeit und in der Familie des Herodes wahrscheinlich zuerst dessen Vater um dieselbe Zeit in den römischen Senat eingetreten. – Die andere Laufbahn, welche erst in der Kaiserzeit sich auftat, der persönliche Dienst des Kaisers, gab wohl im günstigen Fall Reichtum und Einfluß und ist auch früher und häufiger von den Griechen betreten worden; aber da die meisten und wichtigsten dieser Stellungen an den Offizierdienst geknüpft waren, scheint auch für diese längere Zeit ein faktischer Vorzug der Italiker bestanden zu haben und war der gerade Weg auch hier den Griechen einigermaßen verlegt. In untergeordneten Stellungen sind Griechen am kaiserlichen Hofe von jeher und in großer Anzahl verwendet worden und auf Umwegen oftmals zu Vertrauen und Einfluß gelangt; aber dergleichen Persönlichkeiten kamen mehr aus den hellenisierten Landschaften als aus Hellas selbst und am wenigsten aus den besseren hellenischen Häusern. Für die legitime Ambition des jungen Mannes von Herkunft und Vermögen gab es, wenn er ein Grieche war, im römischen Kaiserreich nur beschränkten Spielraum.

Es blieb ihm die Heimat, und in dieser für das gemeine Wohl tätig zu sein, war allerdings Pflicht und Ehre. Aber es waren sehr bescheidene Pflichten und noch viel bescheidenere Ehren. »Eure Aufgabe«, sagt Dion weiter seinen Rhodiern, »ist eine andere als die der Vorfahren war. Sie konnten ihre Tüchtigkeit nach vielen Seiten hin entwickeln, nach dem Regiment streben, den Unterdrückten beistehen, Bundesgenossen gewinnen, Städte gründen, kriegen und siegen; von allem dem vermögt ihr nichts mehr zu tun. Es bleibt euch die Führung des Hauswesens, die Verwaltung der Stadt, die Verleihung von Ehren und Auszeichnungen mit Wahl und Maß, der Sitz im Rat und im Gericht, der Gottesdienst und die Feier der Feste; in allem diesem könnt ihr euch vor andern Städten auszeichnen. Auch das ist nichts Geringes, die anständige Haltung, die Sorgfalt für Haar und Bart, der gesetzte Gang auf der Straße, so daß bei euch selbst die anders gewöhnten Fremden sich es abgewöhnen zu rennen, die schickliche Tracht, sogar, wenn es auch lächerlich erscheinen mag, der schmale und knappe Purpursaum, die Ruhe im Theater, das Maßhalten im Klatschen: das alles macht die Ehre eurer Stadt, und mehr als in euren Häfen und Mauern und Docks zeigt sich hierin das gute alte hellenische Wesen und erkennt hierin auch der Barbar, der den Namen der Stadt nicht weiß, daß er in Griechenland ist und nicht in Syrien oder Kilikien.« Das traf alles zu; aber wenn es jetzt nicht mehr von dem Bürger erlangt ward, für die Vaterstadt zu sterben, so war doch die Frage nicht ohne Berechtigung, ob es noch der Mühe wert sei für diese Vaterstadt zu leben. Es gibt von Plutarchos eine Auseinandersetzung über die Stellung der griechischen Gemeindebeamten zu seiner Zeit, worin er mit der ihm eigenen Billigkeit und Umsicht diese Verhältnisse erörtert. Die alte Schwierigkeit, die gute Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu führen mittels der Majoritäten der unsicheren, launenhaften, oft mehr den eigenen Vorteil als den des Gemeinwesens bedenkenden Bürgerschaft oder auch der sehr zahlreichen Ratsversammlung – die athenische zählte in der Kaiserzeit erst 600, dann 500, später 750 Stadträte – bestand wie früher so auch jetzt; es ist die Pflicht des tüchtigen Beamten, zu verhindern, daß das »Volk« nicht dem einzelnen Bürger Unrecht tut, nicht das Privatvermögen unerlaubterweise an sich zieht, nicht das Gemeindegut unter sich verteilt – Aufgaben, die dadurch nicht leichter werden, daß der Beamte kein Mittel dafür hat als die verständige Ermahnung und die Kunst des Demagogen, daß ihm ferner geraten wird, in kleinen Dingen nicht allzu spröde zu sein und wenn bei einem Stadtfest eine mäßige Spende an die Bürgerschaft in Antrag kommt, es nicht solcher Kleinigkeit wegen mit den Leuten zu verderben. Im übrigen aber hatten die Verhältnisse sich völlig verändert, und es muß der Beamte in die gegenwärtigen sich schicken lernen. Vor allem hat er die Machtlosigkeit der Hellenen, sich selbst wie den Mitbürgern jeden Augenblick gegenwärtig zu halten. Die Freiheit der Gemeinde reicht so weit die Herrscher sie gestatten, und ein Mehr würde auch wohl vom Übel sein. Wenn Perikles die Amtstracht anlegte, so rief er sich zu, nicht zu vergessen, daß er über Freie und Griechen herrsche; heute hat der Beamte sich zu sagen, daß er unter einem Herrscher herrsche, über eine den Prokonsuln und den kaiserlichen Prokuratoren untergebene Stadt, daß er nichts sein könne und dürfe als das Organ der Regierung, daß ein Federstrich des Statthalters genüge, um jedes seiner Dekrete zu vernichten. Darum ist es die erste Pflicht eines guten Beamten, sich mit den Römern in gutes Einvernehmen zu setzen und womöglich einflußreiche Verbindungen in Rom anzuknüpfen, damit diese der Heimat zugute kommen. Freilich warnt der rechtschaffene Mann eindringlich vor der Servilität; nötigenfalls soll der Beamte mutig dem schlechten Statthalter entgegentreten, und als die höchste Leistung erscheint die entschlossene Vertretung der Gemeinde in solchen Konflikten in Rom vor dem Kaiser. In bezeichnender Weise tadelt er scharf diejenigen Griechen, die – ganz wie in den Zeiten des achäischen Bundes – bei jedem örtlichen Hader die Intervention des römischen Statthalters herbeiführen, und mahnt dringend die Gemeindeangelegenheiten lieber innerhalb der Gemeinde zu erledigen, als durch Appellation sich nicht so sehr der Oberbehörde als den bei ihr tätigen Sachwaltern und Advokaten in die Hände zu liefern. Alles dieses ist verständig und patriotisch, so verständig und so patriotisch wie einstmals die Politik des Polybios, auf die auch ausdrücklich hingewiesen wird. In dieser Epoche des völligen Weltfriedens, wo es weder einen Griechen- noch einen Barbarenkrieg irgendwo gibt, wo die städtischen Kommandos, die städtischen Friedensschlüsse und Bündnisse lediglich der Geschichte angehören, war der Rath sehr am Platze, Marathon und Platää den Schulmeistern zu überlassen und nicht die Köpfe der Ekklesia mit dergleichen großen Worten zu erhitzen, vielmehr in dem engen Kreise der noch gestatteten freien Bewegung sich zu bescheiden. Aber die Welt gehört nicht dem Verstände, sondern der Leidenschaft. Der hellenische Bürger konnte auch jetzt noch gegen das Vaterland seine Pflicht tun; aber für den rechten politischen nach Großem ringenden Ehrgeiz, für die perikleische und alkibiadische Leidenschaft war in diesem Hellas, vom Schreibtisch etwa abgesehen, nirgends ein Raum, und in der Lücke wucherten die Giftkräuter, die da, wo das hohe Streben erstickt ist, die Menschenbrust versehren und das Menschenherz vergiften.

Darum ist Hellas auch das Mutterland der heruntergekommenen inhaltlosen Ambition, unter den vielen schweren Schäden der sinkenden antiken Zivilisation vielleicht des am meisten allgemeinen und sicher eines der verderblichsten. Dabei stehen in erster Reihe die Volksfeste mit ihrer Preiskonkurrenz. Die olympischen Wettkämpfe stehen dem jugendlichen Volk der Hellenen wohl an; das allgemeine Turnerfest der griechischen Stämme und Städte und der nach dem Spruch der »Hellasrichter« dem tüchtigsten Wettläufer aus den Zweigen des Ölbaumes geflochtene Kranz ist der unschuldige und einfache Ausdruck der Zusammengehörigkeit der jungen Nation. Aber die politische Entwicklung hatte bald über diese Morgenröte hinausgeführt. Schon in den Tagen des athenischen Seebundes und gar erst der Alexandermonarchie war jenes Hellenenfest ein Anachronismus, ein im Mannesalter fortgeführtes Kinderspiel; daß der Besitzer jenes Ölkranzes wenigstens sich und seinen Mitbürgern als Inhaber des nationalen Primats galt, kam ungefähr darauf hinaus, wie wenn man in England die Sieger der Studentenregatten mit Pitt und Beaconsfield in eine Linie stellen wollte. Die Ausdehnung der hellenischen Nation durch Kolonisierung und Hellenisierung fand in ihrer idealen Einheit und realen Zerfahrenheit in diesem traumhaften Reich des Olivenkranzes ihren rechten Ausdruck; und die griechische Realpolitik der Diadochenzeit hat sich denn auch um dasselbe wie billig wenig bekümmert. Aber als die Kaiserzeit in ihrer Weise den panhellenischen Gedanken aufnahm und die Römer in die Rechte und die Pflichten der Hellenen eintraten, da blieb oder ward für das römische Allhellas Olympia das rechte Symbol; erscheint doch unter Augustus der erste römische Olympionike, und zwar kein geringerer als Augustus‘ Stiefsohn, der spätere Kaiser Tiberius. Das nicht reinliche Ehebündnis, welches das Allhellenentum mit dem Dämon des Spieles einging, machte aus diesen Festen eine ebenso mächtige und dauernde wie im allgemeinen und besonders für Hellas schädliche Institution. Die gesamte hellenische und hellenisierende Welt beteiligte sich daran, sie beschickend und sie nachahmend; überall sprangen ähnliche für die ganze griechische Welt bestimmte Feste aus dem Boden und die eifrige Anteilnahme der breiten Massen, das allgemeine Interesse für den einzelnen Wettkämpfer, der Stolz des Siegers nicht bloß, sondern seines Anhangs und seiner Heimat ließen fast vergessen, um welche Dinge eigentlich gestritten ward. Die römische Regierung ließ diesem Wetturnen und den sonstigen Wettkämpfen nicht bloß freien Lauf, sondern beteiligte das Reich an denselben; das Recht der feierlichen Einholung des Siegers in seine Heimatstadt hing in der Kaiserzeit nicht von dem Belieben der betreffenden Bürgerschaft ab, sondern wurde den einzelnen Spielinstituten durch kaiserliches Privilegium verliehen und in diesem Fall auch die dem Sieger zustehende jährliche Pension (σίτσηις) auf die Reichskasse übernommen, die bedeutenderen Spielinstitute also geradezu als Reichseinrichtungen behandelt. Dieses Spielwesen erfaßte wie das Reich selbst so alle Provinzen; immer aber war das eigentliche Griechenland der ideale Mittelpunkt solcher Kämpfe und Siege, hier ihre Heimat am Alpheios, hier der Sitz der ältesten Nachbildungen, der noch der großen Zeit des hellenischen Namens angehörigen und von ihren klassischen Dichtern verherrlichten Pythien, Isthmien und Nemeen, nicht minder einer Anzahl jüngerer, aber reich ausgestatteter ähnlicher Feste, der Eurykleen, die der obenerwähnte Herr von Sparta unter Augustus gegründet, der athenischen Panathenäen, der von Hadrian mit kaiserlicher Munifizenz dotierten ebenfalls in Athen gefeierten Panhellenien. Man durfte sich verwundern, daß die ganze Welt des weiten Reiches sich um diese Turnfeste zu drehen schien, aber nicht darüber, daß an diesem seltsamen Zauberbecher vor allem die Hellenen sich berauschten, und daß das politische Stilleben, das ihre besten Männer ihnen anempfahlen, durch die Kränze und die Statuen und die Privilegien der Festsieger in schädlichster Weise verwirrt ward.

Einen ähnlichen Weg gingen die städtischen Institutionen, allerdings im ganzen Reich, aber wiederum vorzugsweise in Hellas. Als es dort noch große Ziele und einen Ehrgeiz gab, hatte in Hellas, eben wie in Rom, die Bewerbung um die Gemeindeämter und die Gemeindeehren den Mittelpunkt des politischen Wetteifers gebildet und neben vielem Leeren, Lächerlichen, Bösartigen auch die tüchtigsten und edelsten Leistungen hervorgerufen. Jetzt war der Kern verschwunden, die Schale geblieben; in Panopeus im Phokischen standen zwar die Häuser ohne Dach und wohnten die Bürger in Hütten, aber es war noch eine Stadt, ja ein Staat, und bei dem Aufzug der phokischen Gemeinden fehlten die Panopeer nicht. Diese Städte trieben mit ihren Ämtern und Priestertümern, mit den Belobigungsdekreten durch Heroldsruf und den Ehrensitzen bei den öffentlichen Versammlungen, mit dem Purpurgewand und dem Diadem, mit den Statuen zu Fuß und zu Roß ein Eitelkeits- und Geldgeschäft schlimmer als der kleinste Duodezfürst der neueren Zeit mit seinen Orden und Titeln. Es wird ja auch in diesen Vorgängen das wirkliche Verdienst und die ehrliche Dankbarkeit nicht gefehlt haben; aber durchgängig war es ein Handel auf Geben und Nehmen oder, mit Plutarch zu reden, ein Geschäft wie zwischen der Courtisane und ihren Kunden. Wie heutzutage die private Munifizenz im Positiv den Orden und im Superlativ den Adel bewirkt, so verschaffte sie damals den priesterlichen Purpur und die Bildsäule auf dem Markt; und nicht ungestraft treibt der Staat mit seinen Ehren Falschmünzerei. In der Massenhaftigkeit derartiger Prozeduren und der Roheit ihrer Formen stehen die heutigen Leistungen hinter denen der alten Welt beträchtlich zurück, wie natürlich, da die durch den Staatsbegriff nicht genügend gebändigte scheinhafte Autonomie der Gemeinde auf diesem Gebiet ungehindert schaltete und die dekretierenden Behörden durchgängig die Bürgerschaften oder die Räte von Kleinstädten waren. Die Folgen waren nach beiden Seiten verderblich: die Gemeindeämter wurden mehr nach der Zahlungsfähigkeit als nach der Tüchtigkeit der Bewerber vergeben; die Schmause und Spenden machten die Beschenkten nicht reicher und den Schenker oftmals arm; an dem Zunehmen der Arbeitsscheu und dem Vermögensverfall der guten Familie trägt diese Unsitte ihren vollgemessenen Anteil. Auch die Wirtschaft der Gemeinden selbst litt schwer unter dem Umsichgreifen der Adulation. Zwar waren die Ehren, mit welchen die Gemeinde dem einzelnen Wohltäter dankte, großenteils nach demselben verständigen Prinzip der Billigkeit bemessen, welches heutzutage die ähnlichen dekorativen Vergünstigungen beherrscht; und wo das nicht der Fall war, fand häufig der Wohltäter sich bereit zum Beispiel die ihm zu setzende Bildsäule selber zu bezahlen. Aber nicht dasselbe gilt von den Ehrenbezeugungen, welche die Gemeinde vornehmen Ausländern, vor allem den Statthaltern und den Kaisern wie den Gliedern des kaiserlichen Hauses erwies. Die Richtung der Zeit auf Wertschätzung auch der inhaltlosen und obligaten Huldigung beherrschte den kaiserlichen Hof und die römischen Senatoren nicht so wie die Kreise des kleinstädtischen Ehrgeizes, aber doch auch in sehr fühlbarer Weise; und selbstverständlich wuchsen die Ehren und die Huldigungen einmal im Laufe der Zeit durch die ihnen eigene Vernutzung, und ferner in demselben Maß, wie die Geringhaltigkeit der regierenden oder an der Regierung beteiligten Persönlichkeiten. Begreiflicherweise war in dieser Hinsicht das Angebot immer stärker als die Nachfrage und diejenigen, die solche Huldigungen richtig würdigten, um davon verschont zu bleiben, genötigt sie abzuwehren, was im einzelnen Fall oft genug, aber konsequenterweise selten geschehen zu sein scheint – für Tiberius darf die geringe Anzahl der ihm errichteten Bildsäulen vielleicht unter seinen Ruhmestiteln verzeichnet werden. Die Ausgaben für Ehrendenkmäler, die oft weit über die einfache Statue hinausgingen, und für Ehrengesandtschaften sind ein Krebsschaden gewesen und immer mehr geworden an dem Gemeindehaushalt aller Provinzen. Aber keine wohl hat im Verhältnis zu ihrer geringen Leistungsfähigkeit so große Summen unnütz aufgewandt wie die Provinz von Hellas, das Mutterland wie der Festsieger- so auch der Gemeindeehren, und in einem Prinzipat in dieser Zeit unübertroffen, in dem der Bedientendemut und untertänigen Huldigung. Daß die wirtschaftlichen Zustände Griechenlands nicht günstig waren, braucht kaum noch besonders ausgeführt zu werden. Das Land, im ganzen genommen, ist nur von mäßiger Fruchtbarkeit, die Ackerfluren von beschränkter Ausdehnung, der Weinbau auf dem Kontinent nicht von hervorragender Bedeutung, mehr die Kultur der Olive. Da die Brüche des berühmten Marmors, des glänzend weißen attischen wie des grünen karystischen, wie die meisten übrigen zum Domanialbesitz gehörten, kam deren Ausbeutung durch die kaiserlichen Sklaven der Bevölkerung wenig zugute. – Die gewerbfleißigste der griechischen Landschaften war die der Achäer, wo die seit langem bestehende Fabrikation von Wollenstoffen sich behauptete und in der wohl bevölkerten Stadt Paträ zahlreiche Spinnereien den feinen elischen Flachs zu Kleidern und Kopfnetzen verarbeiteten. Die Kunst und das Kunsthandwerk blieben auch jetzt noch vorzugsweise den Griechen, und von den Massen besonders pentelischen Marmors, welche die Kaiserzeit verbraucht hat, muß ein nicht geringer Teil an Ort und Stelle verarbeitet worden sein. Überwiegend aber übten die Griechen beide im Ausland; von dem früher so bedeutenden Export des griechischen Kunstgewerbes ist in dieser Zeit wenig die Rede. Den regsten Verkehr hatte die Stadt der beiden Meere, Korinth, die allen Hellenen gemeinsame, stets von Fremden wimmelnde Metropole, wie ein Redner sie bezeichnet. In den beiden römischen Kolonien Korinth und Paträ, und außerdem in dem stets von schauenden und lernenden Ausländern gefüllten Athen konzentrierte sich das größere Bankiergeschäft der Provinz, welches in der Kaiserzeit wie in der republikanischen zum großen Teil in den Händen dort ansässiger Italiker lag. Auch in Plätzen zweiten Ranges, wie in Argos, Elis, Mantineia im Peloponnes, bilden die ansässigen römischen Kaufleute eigene neben der Bürgerschaft stehende Genossenschaften. Im allgemeinen lag in Achaia Handel und Verkehr darnieder, namentlich seit Rhodos und Delos aufgehört hatten Stapelplätze für den Zwischenverkehr zwischen Asien und Europa zu sein und dieser sich nach Italien gezogen hatte. Die Piraterie war gebändigt und auch die Landstraßen wohl leidlich sicher; aber damit kehrte die alte glückliche Zeit noch nicht zurück. Der Verödung des Peiräeus wurde schon gedacht; es war ein Ereignis, wenn eines der großen ägyptischen Getreideschiffe sich einmal dorthin verirrte. Nauplia, der Hafen von Argos, nach Paträ der bedeutendsten Küstenstadt des Peloponnes, lag ebenso wüst. – Dem entspricht es, daß für die Straßen dieser Provinz in der Kaiserzeit so gut wie nichts geschehen ist; römische Meilensteine haben sich nur in der nächsten Nähe von Paträ und von Athen gefunden und auch diese gehören den Kaisern aus dem Ende des 3. und dem 4. Jahrhundert; offenbar haben die früheren Regierungen darauf verzichtet, hier Kommunikationen herzustellen. Nur Hadrian unternahm es, wenigstens die so wichtige wie kurze Landverbindung zwischen Korinth und Megara über den schlimmen skironischen Klippenpaß durch gewaltige ins Meer geworfene Dämme zu einer fahrbaren Straße zu machen. – Der seit langem verhandelte Plan, die korinthische Landenge zu durchstechen, den der Diktator Cäsar aufgefaßt hatte, ist späterhin erst von Kaiser Gaius, dann von Nero in Angriff genommen worden. Letzterer hat sogar bei seinem Aufenthalt in Griechenland persönlich zu dem Kanal den ersten Stich getan und eine Reihe von Monaten hindurch 6000 jüdische Kriegsgefangene an demselben arbeiten lassen. Bei den in unseren Tagen wieder aufgenommenen Durchsticharbeiten sind bedeutende Reste dieser Bauten zum Vorschein gekommen, welche zeigen, daß die Arbeiten ziemlich weit vorgeschritten waren, als man sie abbrach, wahrscheinlich nicht infolge der einige Zeit nachher im Westen ausbrechenden Revolution, sondern weil man hier, eben wie bei dem ähnlichen ägyptischen Kanal, infolge des irrigerweise vorausgesetzten verschiedenen Höhestandes der beiden Meere bei Vollendung des Kanals den Untergang der Insel Ägina und weiteres Unheil befürchtete. Freilich würde dieser Kanal, wenn er vollendet worden wäre, wohl den Verkehr zwischen Asien und Italien abgekürzt haben, aber Griechenland selbst nicht vorwiegend zugute gekommen sein.

Daß die Landschaften nördlich von Hellas, Thessalien und Makedonien und wenigstens seit Traian auch Epirus in der Kaiserzeit administrativ von Griechenland getrennt wurden, ist schon bemerkt worden. Von diesen hat die kleine epirotische Provinz, die von einem kaiserlichen Statthalter zweiten Ranges verwaltet wurde, sich niemals von der Verwüstung erholt, welche im Verlauf des dritten makedonischen Krieges über sie ergangen war.

Das bergige und arme Binnenland besaß keine namhafte Stadt und eine dünn gesäte Bevölkerung. Die nicht minder verödete Küste war Augustus zu heben bemüht durch eine doppelte Städteanlage, durch die Vollendung der schon von Cäsar beschlossenen Kolonie römischer Bürger in Buthrotum Kerkyra gegenüber, die indes zu keiner rechten Blüte gelangte, und durch die Gründung der griechischen Stadt Nikopolis an eben der Stelle, wo vor der aktischen Entscheidungsschlacht das Hauptquartier gestanden hatte, an dem südlichsten Punkte von Epirus, anderthalb Stunden nördlich von Prevesa, nach Augustus Absicht zugleich ein dauerndes Denkmal des großen Seesieges und der Mittelpunkt neu aufblühenden hellenischen Lebens. Diese Gründung ist in ihrer Art als römische neu.

An Ambrakias Statt und des amphilochischen Argos.
an Thyreions und an Anaktorions Statt,
auch an Leukas Statt und was von Städten noch ringsum
rasend des Ares Speer weiter zu Boden gestreckt,
gründet die Siegsstadt Cäsar, die heilige, also dem König
Phöbos Apollon mit ihr dankend den aktischen Sieg.

Diese Worte eines gleichzeitigen griechischen Dichters sprechen einfach aus, was Augustus hier getan hat: das ganze umliegende Gebiet, das südliche Epirus, die gegenüberliegende Landschaft Akarnanien mit der Insel Leukas, selbst einen Teil von Ätolien vereinigte er zu einem Stadtgebiet und siedelte die in den dort vorhandenen verkümmernden Ortschaften noch übrigen Bewohner über nach der neuen Stadt Nikopolis, der gegenüber auf dem akarnanischen Ufer der alte Tempel des aktischen Apollon in prachtvoller Weise erneuert und erweitert ward. Eine römische Stadt ist nie in dieser Weise gegründet worden; dies ist der Synökismos der Alexandriden. Ganz in derselben Weise haben König Kassandros die makedonischen Städte Thessalonike und Kassandreia, Demetrios der Städtebezwinger die thessalische Stadt Demetrias, Lysimachos die Stadt Lysimacheia auf dem thrakischen Chersones aus einer Anzahl umliegender ihrer Selbständigkeit entkleideter Ortschaften zusammengelegt. Dem griechischen Charakter der Gründung entsprechend sollte Nikopolis nach der Absicht seines Stifters eine griechische Großstadt werden. Sie erhielt Freiheit und Autonomie wie Athen und Sparta und sollte, wie bereits angegeben ward, in der das gesamte Hellas vertretenden Amphiktionie den fünften Teil der Stimmen führen und zwar, wie Athen, ohne mit anderen Städten zu wechseln. Das neue aktische Apolloheiligtum war völlig nach dem Muster von Olympia eingerichtet, mit einem Vierjahrfest, das selbst den Namen des olympischen neben dem eigenen führte, gleichen Rang und gleiche Privilegien, auch seine Aktiaden wie jenes seine Olympiaden hatte; die Stadt Nikopolis verhielt sich dazu wie die Stadt Elis zu dem olympischen Tempel. Sorgfältig ward bei der städtischen Einrichtung sowohl wie bei der religiösen Ordnung alles eigentlich Italische vermieden, so nahe es lag, die mit der Reichsbegründung so innig verknüpfte Siegesstadt in römischer Weise zu gestalten. Wer die augustischen Ordnungen in Hellas im Zusammenhang erwägt und namentlich diesen merkwürdigen Schlußstein, wird sich der Überzeugung nicht verschließen können, daß Augustus eine Reorganisation von Hellas unter dem Schutz des römischen Prinzipats ausführbar geglaubt hat und hat ausführen wollen. Die Örtlichkeit wenigstens war dafür wohl gewählt, da es damals, vor der Gründung von Paträ, an der ganzen griechischen Westküste keine größere Stadt gab. Aber was Augustus im Anfang seiner Alleinherrschaft hoffen mochte, hat er nicht erreicht, vielleicht selbst schon späterhin aufgegeben, als er Paträ die Form der römischen Kolonie gab. Nikopolis blieb, wie die ausgedehnten Ruinen und die zahlreichen Münzen beweisen, verhältnismäßig bevölkert und blühend, aber seine Bürger scheinen weder im Handel und Gewerbe noch anderweitig hervorragend eingegriffen zu haben. Das nördliche Epirus, welches, ähnlich wie das angrenzende zu Makedonien gelegte Illyricum, zum größeren Teil von albanesischen Völkerschaften bewohnt war und nicht unter Nikopolis gelegt ward, ist in der Kaiserzeit in seinen einigermaßen noch heute fortbestehenden primitiven Verhältnissen verblieben. »Epirus und Illyricum«, sagt Strabon, »ist zum großen Teil eine Einöde; wo sich Menschen finden, wohnen sie in Dörfern und in Trümmern früherer Städte; auch das« – im mithradatischen Kriege von den Thrakern verwüstete – »Orakel von Dodona ist erloschen wie das übrige alles.«

Thessalien, an sich eine rein hellenische Landschaft so gut wie Ätolien und Akarnanien, war in der Kaiserzeit administrativ von der Provinz Achaia getrennt und stand unter dem Statthalter von Makedonien. Was von Nordgriechenland gilt, trifft auch auf Thessalien zu. Die Freiheit und Autonomie, welche Cäsar den Thessalern allgemein zugestanden oder vielmehr nicht entzogen hatte, scheint ihnen wegen Mißbrauchs von Augustus genommen worden zu sein, so daß späterhin nur Pharsalos diese Rechtsstellung behalten hat; römische Kolonisten sind in der Landschaft nicht angesiedelt worden. Ihren besonderen Landtag in Larisa behielt sie, und auch die städtische Selbstverwaltung ist, wie den abhängigen Griechen in Achaia, so den Thessalern geblieben. Thessalien ist weitaus die fruchtbarste Landschaft der ganzen Halbinsel und führte noch im 4. Jahrhundert Getreide aus; nichtsdestoweniger sagt Dion von Prusa, daß auch der Peneios durch wüstes Land fließe, und es ist in der Kaiserzeit in dieser Landschaft nur in sehr geringem Umfang gemünzt worden. Um die Herstellung von Landstraßen haben Hadrian und Diokletian sich bemüht, aber auch, so viel wir sehen, von den römischen Kaisern sie allein.

Makedonien als römischer Verwaltungsbezirk der Kaiserzeit ist, verglichen mit dem Makedonien der Republik, wesentlich verkleinert. Allerdings reicht es wie dieses von Meer zu Meer, indem die Küste sowohl des Ägäischen Meeres von der zu Makedonien gehörigen Landschaft Thessalien an bis zur Mündung des Nestos (Mesta), wie auch die des Adriatischen vom Aoos bis zum Drilon (Drin) diesem Distrikt zugerechnet wurden; das letztere Gebiet, nicht eigentlich makedonisches, sondern illyrisches Land, aber schon in republikanischer Zeit dem Statthalter Makedoniens zugewiesen, ist auch in der Kaiserzeit bei der Provinz geblieben. Aber daß Griechenland südlich vom Öta davon getrennt ward, wurde schon gesagt. Die Nordgrenze gegen Mösien und die Ostgrenze gegen Thrakien blieben zwar insofern unverändert, als die Provinz in der Kaiserzeit so weit reichte, wie auch das eigentliche Makedonien der Republik gereicht hatte, das heißt nördlich etwa bis zum Tal des Erigon, östlich bis zum Flusse Nestos; aber wenn in republikanischer Zeit die Dardaner und die Thraker und sämtliche dem makedonischen Gebiet benachbarte Völkerschaften des Nordens und des Nordostens in ihren friedlichen wie in ihren kriegerischen Berührungen mit diesem Statthalter zu tun hatten und insofern gesagt werden konnte, daß die makedonische Grenze so weit reiche wie die römischen Lanzen, so gebot der makedonische Statthalter der Kaiserzeit nur über den ihm angewiesenen nirgends mehr mit halb oder ganz unabhängigen Nachbarn grenzenden Bezirk. Da der Grenzschutz zunächst auf das in römische Botmäßigkeit gelangte Thrakerreich und bald auf den Statthalter der neuen Provinz Mösien überging, so wurde der von Makedonien seines Kommandos von vornherein enthoben. Es ist auch auf makedonischem Boden in der Kaiserzeit kaum gefochten worden; nur die barbarischen Dardaner am oberen Axios (Vardar) brandschatzten zuweilen noch die friedliche Nachbarprovinz. Auch von örtlichen Auflehnungen wird aus dieser Provinz nichts berichtet.

Von den südlicheren griechischen Landschaften entfernt sich diese nördlichste sowohl in dem nationalen Fundament wie in der Stufe der Zivilisation. Wenn die eigentlichen Makedonier an dem Unterlauf des Haliakmon (Vistritza) und des Axios (Vardar) bis zum Strymon ein ursprünglich griechischer Stamm sind, dessen Verschiedenheit von den südlicheren Hellenen für die gegenwärtige Epoche keine Bedeutung mehr hat, und wenn die hellenische Kolonisation beide Küsten in ihren Kreis hineingezogen hat, im Westen mit Apollonia und Dyrrhachion, im Osten namentlich mit den Ortschaften der Halbinsel Chalkidike, so ist dagegen das Binnenland der Provinz von einem Gewimmel ungriechischer Völker erfüllt, das von den heutigen Zuständen auf dem gleichen Gebiet mehr in seinen Elementen als in seinem Ergebnis sich unterschieden haben wird. Nachdem die bis in diese Gegend vorgedrungenen Kelten, die Skordisker von den Feldherren der römischen Republik zurückgedrängt worden waren, teilten sich in das innere Makedonien insbesondere illyrische Stämme im Westen und Norden, thrakische im Osten. Von beiden ist schon früher gesprochen worden; hier kommen sie nur insofern in Betracht, als die griechische Ordnung, wenigstens die städtische, bei diesen Stämmen wohl wie in der früheren so auch in der Kaiserzeit nur in beschränktem Maße eingeführt worden ist. Überall ist ein energischer Zug städtischer Entwicklung nie durch das makedonische Binnenland gegangen, die entlegeneren Landschaften sind wenigstens der Sache nach kaum über die Dorfwirtschaft hinausgekommen. – Die griechische Politik selbst ist in diesem Königsland nicht so wie in dem eigentlichen Hellas aus sich selber erwachsen, sondern durch die Fürsten eingeführt worden, die mehr Hellenen waren als ihre Untertanen. Welche Gestalt sie gehabt hat, ist wenig bekannt; doch läßt die in Thessalonike, Edessa, Lete gleichmäßig wiederkehrende anderswo nicht begegnende Stadtvorstandschaft der Politarchen auf eine merkliche und ja auch an sich wahrscheinliche Verschiedenheit der makedonischen Stadtverfassung von der sonst in Hellas üblichen schließen. Die griechischen Städte, welche die Römer vorfanden, haben ihre Organisation und ihre Rechte behalten, die bedeutendste derselben Thessalonike auch die Freiheit und die Autonomie. Er bestand ein Bund und ein Landtag κοινον, der makedonischen Städte, ähnlich wie in Achaia und Thessalien. Erwähnung verdient als ein Zeugnis für die nachwirkende Erinnerung der alten großen Zeit, daß noch in der Mitte des 3. Jahrhunderts nach Christus der Landtag von Makedonien und einzelne makedonische Städte Münzen geprägt haben, auf denen der Kopf und der Name des regierenden Kaisers durch den Alexanders des Großen ersetzt sind. Die ziemlich zahlreichen Kolonien römischer Bürger, welche Augustus in Makedonien eingerichtet hat, Byllis unweit Apollonia, Dyrrachium am Adriatischen Meer, an der andern Küste Dium, Pella, Cassandrea, in dem eigentlich thrakischen Gebiet Philippi, sind sämtlich ältere griechische Städte, welche nur eine Anzahl Neubürger und eine andere Rechtsstellung erhielten, und zunächst ins Leben gerufen durch das Bedürfnis, die ausgedienten italischen Soldaten, für die in Italien selbst kein Platz mehr war, in einer zivilisierten und nicht stark bevölkerten Provinz unterzubringen. Auch die Gewährung des italischen Rechts erfolgte gewiß nur, um den Veteranen die Ansiedlung im Ausland zu vergolden. Daß ein Hineinziehen Makedoniens in die italische Kulturentwicklung niemals beabsichtigt ward, dafür zeugt, von allem andern abgesehen, daß Thessalonike griechisch und die Hauptstadt des Landes blieb. Daneben gedieh Philippi, eigentlich eine der nahen Goldbergwerke wegen angelegte Grubenstadt, von den Kaisern begünstigt als Stätte der die Monarchie definitiv begründenden Schlacht und wegen der zahlreichen an derselben beteiligten und nachher dort angesiedelten Veteranen. Römische nichtkoloniale Gemeindeverfassung hat bereits in der ersten Kaiserzeit Stobi erhalten, die schon erwähnte nördlichste Grenzstadt Makedoniens gegen Mösien am Einfluß des Erigon in den Axios, kommerziell wie militärisch eine wichtige Position und vermutlich schon in makedonischer Zeit zu griechischer Politik gelangt. In wirtschaftlicher Hinsicht ist für Makedonien auch unter den Kaisern von Staats wegen wenig geschehen; wenigstens tritt eine besondere Fürsorge derselben für diese nicht unter ihrer eigenen Verwaltung stehende Provinz nirgends hervor. Um die schon unter der Republik angelegte Militärstraße quer durch das Land von Dyrrachium nach Thessalonike, eine der wichtigsten Verkehrsadern des ganzen Reiches, haben sich, so viel wir wissen, erst die Kaiser des 3. Jahrhunderts, zuerst Severus Antoninus, wieder bemüht; die ihr anliegenden Städte Lychnidos am Ochrida-See und Herakleia Lynkestis (Bitolia) haben nie viel bedeutet. Dennoch war Makedonien wirtschaftlich besser bestellt als Griechenland. Es übertrifft dasselbe weitaus an Fruchtbarkeit; wie noch heute die Provinz von Thessalonike relativ gut bebaut und wohlbevölkert ist, so wird auch in der Reichsbeschreibung aus Constantius Zeit, allerdings als Konstantinopel schon bestand, Makedonien zu den besonders wohlhabenden Bezirken gerechnet. Wenn für Achaia und Thessalien unsere die römische Aushebung betreffenden Dokumente schlechthin versagen, so ist dagegen Makedonien dabei, namentlich auch für die Kaisergarde, in bedeutendem Umfang, stärker als die meisten griechischen Landschaften in Anspruch genommen worden, wobei freilich die Gewöhnung der Makedonier an den regelmäßigen Kriegsdienst und ihre vorzügliche Qualifikation für denselben, wohl auch die relativ geringe Entwicklung des städtischen Wesens in dieser Provinz in Anschlag zu bringen sind. Thessalonike, die Metropole der Provinz und deren volkreichste und gewerbreichste Stadt dieser Zeit, gleichfalls in der Literatur mehrfach vertreten, hat auch in der politischen Geschichte durch den tapferen Widerstand, den seine Bürger in den schrecklichen Zeiten der Goteneinfälle den Barbaren entgegensetzten, sich einen Ehrenplatz gesichert.

Wenn Makedonien ein halb griechisches, so war Thrakien ein nichtgriechisches Land. Von dem großen, aber für uns verschollenen thrakischen Stamm ist früher (S. 189) gesprochen worden. In seinen Bereich ist der Hellenismus lediglich von außen gelangt; und es wird nicht überflüssig sein, zunächst rückblickend darzulegen, wie oft der Hellenismus an die Pforten der südlichsten Landschaft, welche dieser Stamm inne hatte und die wir noch nach ihm nennen, bis dahin gepocht und wie wenig er bis dahin im Binnenland erreicht hatte, um deutlich zu machen, was Rom hier nachzuholen blieb und was es nachgeholt hat. Zuerst Philippos, der Vater Alexanders, unterwarf Thrakien und gründete nicht bloß Kalybe in der Nähe von Byzantion, sondern im Herzen des Landes die Stadt, die seitdem seinen Namen trägt. Alexander, auch hier der Vorläufer der römischen Politik, gelangte an und über die Donau und machte diesen Strom zur Nordgrenze seines Reiches; die Thraker in seinem Heere haben bei der Unterwerfung Asiens nicht die letzte Rolle gespielt. Nach seinem Tode schien der Hellespont einer der großen Mittelpunkte der neuen Staatenbildung, das weite Gebiet von dort bis an die Donau die nördliche Hälfte eines griechischen Reiches werden zu sollen, der Residenz des ehemaligen Statthalters von Thrakien Lysimachos, der auf dem thrakischen Chersones neu gegründeten Stadt Lysimacheia eine ähnliche Zukunft zu winken wie den Residenzen der Marschälle von Syrien und Ägypten. Indes es kam dazu nicht; die Selbständigkeit dieses Reiches überdauerte den Fall seines ersten Herrschers (473 [281 v. Chr.]) nicht. In dem Jahrhundert, welches von da bis auf die Begründung der Vormachtstellung Roms im Orient verging, versuchten bald die Seleukiden, bald die Ptolemäer, bald die Attaliden die europäischen Besitzungen des Lysimachos in ihre Gewalt zu bringen, aber sämtlich ohne dauernden Erfolg. Das Reich von Tylis im Hämus, welches die Kelten nicht lange nach dem Alexanders ungefähr gleichzeitig mit ihrer bleibenden Niederlassung in Kleinasien im mösisch-thrakischen Gebiet gegründet hatten, vernichtete die Saat griechischer Zivilisation in seinem Bereich und erlag selber während des hannibalischen Krieges den Angriffen der Thraker, die diese Eingedrungenen bis auf den letzten Mann ausrotteten. Seitdem gab es in Thrakien eine führende Macht überhaupt nicht; die zwischen den griechischen Küstenstädten und den Fürsten der einzelnen Stämme bestehenden Verhältnisse, die ungefähr denen vor Alexander entsprechen mochten, erläutert die Schilderung, die Polybios von der bedeutendsten dieser Städte gibt: wo die Byzantier gesäet haben, da ernten die thrakischen Barbaren und es hilft gegen diese weder das Schwert noch das Geld; schlagen die Bürger einen der Fürsten, so fallen dafür drei andere in ihr Gebiet und kaufen sie einen ab, so verlangen fünf mehr den gleichen Jahrzins. Dem Bestreben der späteren makedonischen Herrscher, in Thrakien wieder festen Fuß zu fassen und namentlich die griechischen Städte der Südküste in ihre Gewalt zu bringen, traten die Römer entgegen, teils um Makedoniens Machtentwicklung überhaupt niederzuhalten, teils um nicht die wichtige nach dem Orient führende »Königsstraße«, diejenige, auf der Xerxes nach Griechenland, die Scipionen gegen Antiochos marschierten, in ihrer ganzen Ausdehnung in makedonische Hand kommen zu lassen. Schon nach der Schlacht bei Kynoskephalä wurde die Grenzlinie ungefähr so gezogen, wie sie seitdem geblieben ist. Öfter versuchten die beiden letzten makedonischen Herrscher, sich dennoch in Thrakien sei es geradezu festzusetzen, sei es dessen einzelne Fürsten durch Verträge an sich zu knüpfen; der letzte Philippos hat sogar Philippopolis abermals gewonnen und Besatzung hineingelegt, die die Odrysen freilich bald wieder vertrieben. Zu dauernder Festsetzung gelangte weder er noch sein Sohn, und die nach der Auflösung Makedoniens den Thrakern von Rom eingeräumte Selbständigkeit zerstörte, was dort etwa von hellenischen Anfängen noch übrig sein mochte. Thrakien selbst wurde zum Teil schon in republikanischer, entschiedener in der Kaiserzeit römisches Lehnsfürstentum, dann im J. 46 n. Chr. römische Provinz; aber die Hellenisierung des Landes war nicht hinausgekommen über den Saum griechischer Pflanzstädte, welcher in frühester Zeit sich auch um diese Küste gelegt hatte, und im Laufe der Zeit eher gesunken als gestiegen. So mächtig und bleibend die makedonische Kolonisation den Osten ergriffen, so schwach und vergänglich hat sie Thrakien berührt; Philipp und Alexander selbst scheinen die Ansiedlungen in diesem Lande widerwillig vorgenommen und gering geschätzt zu haben. Bis weit in die Kaiserzeit hinein ist das Land den Eingeborenen, sind die an der Küste übriggebliebenen fast alle heruntergekommenen Griechenstädte ohne griechisches Hinterland geblieben.

Dieser von der makedonischen Grenze an bis zum taurischen Chersonesos sich erstreckende Kranz hellenischer Städte ist sehr ungleich geflochten. Im Süden ist er dicht geschlossen von Abdera an bis nach Byzantion an den Dardanellen; doch hat keine dieser Städte in späterer Zeit eine hervorragende Bedeutung gehabt mit Ausnahme von Byzantion, das durch die Fruchtbarkeit seines Gebietes, die einträgliche Thunfischerei, die ungemein günstige Handelslage, den Gewerbefleiß und die durch die exponierte Lage nur gesteigerte und gestählte Tüchtigkeit seiner Bürger auch den schwersten Zeiten der hellenischen Anarchie zu trotzen gewußt hatte. Bei weitem dürftiger hatte die Ansiedlung sich an der Westküste des Schwarzen Meeres entwickelt; an der später zur römischen Provinz Thrakien gehörigen war nur Mesembria von einiger Bedeutung, an der später mösischen Odessos (Varna) und Tomis (Küstendsche). Jenseits der Donaumündung und der römischen Reichsgrenze an dem Nordgestade des Pontus lagen mitten im Barbarenland Tyra und Olbia; weiterhin machten die alten und großen griechischen Kaufstädte in der heutigen Krim Herakleia oder Chersonesos und Pantikapäon einen stattlichen Schlußstein. Alle diese Ansiedlungen genossen des römischen Schutzes, seit die Römer überhaupt die Vormacht auf dem griechisch-asiatischen Kontinent geworden waren, und der starke Arm, der das eigentliche hellenische Land oft schwer traf, verhinderte hier wenigstens Katastrophen wie die Zerstörung von Lysimacheia. Die Beschützung dieser Griechen gehörte in republikanischer Zeit zu den Obliegenheiten teils des Statthalters von Makedonien, teils des von Bithynien, seit auch dies römisch war; Byzantion ist später bei Bithynien geblieben. Im übrigen ging in der Kaiserzeit nach Einrichtung der Statthalterschaft von Mösien und später derjenigen von Thrakien die Schutzleistung auf diese über.

Schutz und Gunst gewährte diesen Griechen Rom von jeher; aber um die Ausdehnung des Hellenismus hat weder die Republik noch die frühere Kaiserzeit sich bemüht. Nachdem Thrakien römisch geworden war, ist es in Landkreise eingeteilt worden; und bis fast an das Ende des 1. Jahrhunderts ist dort keine Stadtanlage zu verzeichnen mit Ausnahme zweier Pflanzstädte des Claudius und des Vespasianus, Apri im Binnenland nicht weit von Perinthos und Deultus an der nördlichsten Küste. Domitian hat damit begonnen, griechische Stadtverfassung im Binnenland einzuführen, zuerst für die Landeshauptstadt Philippopolis. Unter Traianus erhielten eine Reihe anderer thrakischer Ortschaften das gleiche Stadtrecht: Topeiros unweit Abdera, Nikopolis am Nestos, Plotinopolis am Hebros, Pautalia bei Köstendil, Serdica jetzt Sofia, Augusta Traiana bei Alt-Zagora, ein zweites Nikopolis am nördlichen Abhang des Hämus, außerdem an der Küste Traianopolis an der Hebrosmündung; ferner unter Hadrian Adrianopolis, das heutige Adrianopel. Alle diese Städte waren nicht Kolonien von Ausländern, sondern nach dem von Augustus in dem epirotischen Nikopolis aufgestellten Muster zusammengefaßte griechisch organisierte Politien; es war eine Zivilisierung und Hellenisierung der Provinz von oben herab. Ein thrakischer Landtag bestand seitdem in Philippopolis ebenso wie in den eigentlich griechischen Landschaften. Dieser letzte Trieb des Hellenismus ist nicht der schwächste. Das Land ist reich und anmutig – eine Münze der Stadt Pautalia preist den vierfachen Segen der Ähren, der Trauben, des Silbers und des Goldes; und Philippopolis sowie das schöne Tal der Tundja sind die Heimat der Rosenzucht und des Rosenöls – und die Kraft des thrakischen Schlages war nicht gebrochen. Es entwickelte sich hier eine dichte und wohlhabende Bevölkerung; der starken Aushebung in Thrakien wurde schon gedacht und in der Tätigkeit der städtischen Münzstätten stehen für diese Epoche wenige Gebiete Thrakien gleich. Als Philippopolis im J. 251 den Goten erlag, soll es hunderttausend Einwohner gezählt haben. Auch die energische Parteinahme der Byzantier für den Kaiser des griechischen Ostens Pescennius Niger und der mehrjährige Widerstand, den die Stadt noch nach dessen Untergang dem Sieger entgegenstellte, zeigen die Mittel und den Mut dieser thrakischen Städter. Wenn die Byzantier auch hier unterlagen und sogar eine Zeitlang ihr Stadtrecht einbüßten, so sollte bald die durch den Aufschwung des thrakischen Landes sich vorbereitende Zeit eintreten, wo Byzantion das neue hellenische Rom und die Hauptresidenz des umgewandelten Reiches ward.

In der benachbarten Provinz Untermösien hat sich, freilich in geringerem Maße, eine ähnliche Entwicklung vollzogen. Die griechischen Küstenstädte, deren Metropole wenigstens in römischer Zeit Tomis war, wurden, wahrscheinlich bei Konstituierung der römischen Provinz Mösien, zusammengefaßt als »Fünfstädtebund des linken Ufers des Schwarzen Meeres« oder, wie er auch sich nennt, »der Griechen«, das heißt der Griechen dieser Provinz. Später ist als sechste Stadt die unweit der Küste an der thrakischen Grenze von Traian angelegte und gleich den thrakischen griechisch geordnete Stadt Markianopolis diesem Bund angeschlossen worden. Daß die Lagerstädte am Donauufer und überhaupt die im Binnenland von Rom ins Leben gerufenen Ortschaften nach italischem Muster eingerichtet wurden, ist früher bemerkt worden; Untermösien ist die einzige durch die Sprachgrenze durchschnittene römische Provinz, indem der tomitanische Städtebund dem griechischen, die Donaustädte wie Durostorum und Öscus dem lateinischen Sprachgebiet angehören. Im übrigen gilt von diesem mösischen Städtebund wesentlich das gleiche, was über Thrakien bemerkt ward. Wir haben eine Schilderung von Tomis aus den letzten Jahren des Augustus, freilich von einem dahin zur Strafe Verbannten, aber sicher im wesentlichen getreu. Die Bevölkerung besteht zum größeren Teil aus Geten und Sarmaten; sie tragen, wie die Daker auf der Traianssäule, Pelze und Hosen, langes flatterndes Haar und den Bart ungeschoren, erscheinen auf der Straße zu Pferde und mit dem Bogen bewaffnet, den Köcher auf der Schulter, das Messer im Gürtel. Die wenigen Griechen, die unter ihnen sich finden, haben die barbarische Sitte angenommen mit Einschluß der Hosen und wissen ebenso gut oder besser getisch als griechisch sich auszudrücken; der ist verloren, der sich nicht auf getisch verständlich machen kann und kein Mensch versteht ein Wort lateinisch. Vor den Toren hausen räuberische Scharen der verschiedensten Völker und ihre Pfeile fliegen nicht selten über die schützende Stadtmauer; wer seinen Acker zu bestellen wagt, der tut es mit Lebensgefahr und pflügt bewaffnet – war doch um die Zeit von Cäsars Diktatur bei dem Zuge des Burebista die Stadt den Barbaren in die Hände gefallen und wenige Jahre, bevor jener Verbannte nach Tomis kam, während der dalmatisch-pannonischen Insurrektion über diese Gegend abermals die Kriegsfurie hingebraust. Zu diesen Erzählungen passen die Münzen und die Inschriften derselben Stadt insofern wohl, als die Metropole des linkspontischen Städtebundes in der vorrömischen Zeit kein Silber geschlagen hat, was manche andere dieser Städte taten, und daß überhaupt Münzen wie Inschriften aus der Zeit vor Traian nur vereinzelt begegnen. Aber im 2. und 3. Jahrhundert ist sie umgewandelt und kann ziemlich mit demselben Recht eine Gründung Traians heißen wie das ebenfalls rasch zu bedeutender Entwicklung gelangte Markianopolis. Die früher erwähnte Sperrung in der Dobrudscha diente zugleich als Schutzmauer für die Stadt Tomis. Hinter dieser blühten daselbst Handel und Schifffahrt auf. Es gab in der Stadt eine Genossenschaft alexandrinischer Kaufleute mit ihrer eigenen Serapiskapelle; in munizipaler Freigebigkeit und munizipaler Ambition steht die Stadt hinter keiner griechischen Mittelstadt zurück; zweisprachig ist sie auch jetzt noch, aber in der Weise, daß neben der auf den Münzen immer festgehaltenen griechischen Sprache hier an der Grenze der beiden Reichssprachengebiete auch die lateinische vielfach selbst auf öffentlichen Denkmälern angewendet wird.

Jenseits der Reichsgrenze zwischen der Donaumündung und der Krim hatte der griechische Kaufmann die Küste wenig besiedelt; es gab hier nur zwei namhafte griechische Städte, beide von Miletos aus in ferner Zeit gegründet, Tyra an der Mündung des gleichnamigen Flusses, des heutigen Dnjestr, und Olbia an dem Busen, in welchen der Borysthenes (Dnjepr) und der Hypanis (Bug) fallen. Die verlorene Stellung dieser Hellenen unter den sie umdrängenden Barbaren in der Diadochenzeit sowohl wie während der Vorherrschaft der römischen Republik ist früher geschildert worden. Die Kaiser brachten Hilfe. Im J. 56, also in dem musterhaften Anfang der neronischen Regierung ist Tyra zur Provinz Mösien gezogen worden. Von dem entfernteren Olbia besitzen wir eine Schilderung aus traianischer Zeit: die Stadt blutete noch aus ihren alten Wunden; die elenden Mauern umschlossen gleich elende Häuser und das damals bewohnte Quartier füllte einen kleinen Teil des alten ansehnlichen Stadtringes, von dem einzelne übriggebliebene Türme weit hinaus auf dem wüsten Felde standen; in den Tempeln gab es kein Götterbild, das nicht die Spuren der Barbarenfäuste trug; die Bewohner hatten ihr Hellenentum nicht vergessen, aber sie trugen und schlugen sich nach Art der Skythen, mit denen sie täglich im Gefecht lagen. Ebensooft wie mit griechischen nennen sie sich mit skythischen Namen, das heißt mit denen der den Iraniern verwandten sarmatischen Stämme; ja im Königshause selbst ward Sauromates ein gewöhnlicher Name. Ihr Fortbestehen selbst hatten diese Städte wohl weniger der eigenen Kraft zu danken als dem guten Willen oder vielmehr dem eigenen Interesse der Eingeborenen. Die an dieser Küste sitzenden Völkerschaften waren weder imstande, den auswärtigen Handel aus eigenen Emporien zu führen, noch mochten sie ihn entbehren; in den hellenischen Küstenstädten kauften sie Salz, Kleidungsstücke, Wein und die zivilisierten Fürsten schützten einigermaßen die Fremden gegen die Angriffe der eigentlichen Wilden. Die früheren Regenten Roms müssen Bedenken getragen haben, den schwierigen Schutz dieser entlegenen Niederlassung zu übernehmen; dennoch sandte Pius, als die Skythen sie wieder einmal belagerten, ihnen römische Hilfstruppen und zwang die Barbaren, Frieden zu bieten und Geißeln zu stellen. Durch Severus, von dem an Olbia Münzen mit dem Bildnis der römischen Herrscher schlug, muß die Stadt dem Reiche geradezu einverleibt worden sein. Selbstverständlich erstreckte sich diese Annektierung nur auf die Stadtgebiete selbst und ist nie daran gedacht worden, die barbarischen Umwohner Tyras und Olbias unter das römische Szepter zu bringen. Es ist schon bemerkt worden, daß diese Städte die ersten waren, welche, vermutlich unter Alexander († 235), dem beginnenden Gotensturm erlagen.

Wenn auf dem Kontinent im Norden des Pontus die Griechen sich nur spärlich angesiedelt hatten, so war die große aus dieser Küste vorspringende Halbinsel, die traurische Chersonesos, die heutige Krim, seit langem zum großen Teil in ihren Händen. Getrennt durch die Gebirge, welche die Taurier innehatten, waren die beiden Mittelpunkte der griechischen Niederlassung auf ihr, am westlichen Ende die dorische freie Stadt Herakleia oder Chersonesos (Sevastopol), am östlichen das Fürstentum von Pantikapäon oder Bosporus (Kertsch). König Mithradates hatte auf der Höhe seiner Macht beide vereinigt und hier sich ein zweites Nordreich gegründet, das dann nach dem Zusammenbruch seiner Herrschaft als einziger Überrest derselben seinem Sohn und Mörder Pharnakes verblieb. Als dieser während des Krieges zwischen Cäsar und Pompeius versuchte, die väterliche Herrschaft in Kleinasien wieder zu gewinnen, hatte Cäsar ihn besiegt und ihn auch des bosporanischen Reiches verlustig erklärt. In diesem hatte inzwischen der von Pharnakes daselbst zurückgelassene Statthalter Asandros dem König den Gehorsam aufgekündigt, in der Hoffnung, durch diesen Cäsar erwiesenen Dienst selbst das Königtum zu erlangen. Als Pharnakes nach der Niederlage in sein bosporanisches Reich zurückkam, bemächtige er zwar zunächst sich wieder seiner Hauptstadt, unterlag aber schließlich und fiel tapfer fechtend in der letzten Schlacht, als Soldat wenigstens seinem Vater nicht ungleich. Um die Nachfolge stritten Asandros, der tatsächlich Herr des Landes war, und Mithradates von Pergamon, ein tüchtiger Offizier Cäsars, den dieser mit dem bosporanischen Fürstentum belehnt hatte; beide suchten zugleich Anlehnung an die bisher im Bosporus herrschende Dynastie und den großen Mithradates, indem Asandros sich mit der Tochter des Pharnakes Dynamis vermählte, Mithradates, einem pergamenischen Bürgerhaus entsprossen, ein Bastardsohn des großen Mithradates Eupator zu sein behauptete, sei es nun, daß dieses Gerede die Auswahl bestimmte, sei es, daß es zur Rechtfertigung der Auswahl in Umlauf gesetzt ward. Da Cäsar selbst zunächst durch wichtigere Aufgaben in Anspruch genommen war, so entschieden zwischen dem legitimen und dem illegitimen Cäsarianer die Waffen, und zwar wieder zugunsten des letzteren; Mithradates fiel im Gefecht und Asandros blieb Herr im Bosporus. Er vermied es anfänglich, ohne Zweifel, weil ihm die Bestätigung des Lehnherrn fehlte, sich den Königsnamen beizulegen und begnügte sich mit dem auch von den älteren Fürsten von Pantikapäon geführten Archontentitel; aber bald, wahrscheinlich noch von Cäsar selbst, erwirkte er die Bestätigung seiner Herrschaft und den königlichen Titel. Bei seinem Tode (737/38 [17/16 v. Chr.]) hinterließ er sein Reich der Gemahlin Dynamis. So stark war immer noch die Macht der Erbfolge und des mithradatischen Namens, daß sowohl ein gewisser Scribonianus, der zunächst Asandros Stelle einzunehmen versuchte, wie nach ihm der König Polemon von Pontus, dem Augustus das bosporanische Reich zusprach, mit der Übernahme der Herrschaft ein Ehebündnis mit der Dynamis verbanden; überdies behauptete jener selber ein Enkel des Mithradates zu sein, während König Polemon bald nach dem Tode der Dynamis eine Enkelin des Antonius und somit eine Verwandte des Kaiserhauses heiratete. Nach seinem frühen Tode – er fiel im Kampfe gegen die Aspurgianer an der asiatischen Küste – folgten seine unmündigen Kinder ihm nicht und auch seinem gleichnamigen Enkel, den Kaiser Gaius trotz seines Knabenalters im J. 38 in die beiden Fürstentümer seines Vaters wieder einsetzte, blieb das bosporanische nicht lange. An seiner Stelle berief Kaiser Claudius einen wirklichen oder angeblichen Nachkommen des Mithradates Eupator, und diesem Hause ist, wie es scheint, das Fürstentum von da an verblieben.

Während im römischen Staat sonst das Klientelfürstentum nach dem Ausgang der ersten Dynastie schwindet und seit Traianus das Prinzip des unmittelbaren Regiments im ganzen Umfang des römischen Reiches durchgeführt ist, bestand das bosporanische Königtum unter römischer Oberherrschaft bis in das 4. Jahrhundert hinein. Erst nachdem der Schwerpunkt des Reiches nach Konstantinopel verlegt war, ging dieser Staat in das Hauptreich auf, um dann bald von diesem aufgegeben und wenigstens zum größeren Teil die Beute der Hunnen zu werden. Indes ist der Bosporus der Sache nach mehr eine Stadt als ein Königreich gewesen und geblieben und hat mehr Ähnlichkeit mit den Stadtbezirken von Tyra und Olbia als mit den Königreichen Kappadokien und Numidien. Auch hier haben die Römer nur die hellenische Stadt Pantikapäon geschützt und Grenzerweiterung und Unterwerfung des Binnenlandes so wenig erstrebt wie in Tyra und Olbia. Zu dem Gebiet des Fürsten von Pantikapäon gehörten zwar die griechischen Ansiedlungen von Theudosia auf der Halbinsel selbst und Phanagoria (Taman) auf der gegenüberliegenden asiatischen Küste, aber Chersonesos nicht oder nur etwa wie Athen zum Sprengel des Statthalters von Achaia. Die Stadt hatte von den Römern die Autonomie erhalten und sah in dem Fürsten den nächsten Beschützer, nicht den Landesherrn; sie hat auch in der Kaiserzeit als freie Stadt niemals weder mit Königs- noch mit Kaiserstempeln geprägt. Auf dem Kontinent stand nicht einmal die Stadt, welche die Griechen Tanais nennen, ein lebhaftes Emporium an der Mündung des Don, aber schwerlich eine griechische Gründung, dauernd unter der Botmäßigkeit der römischen Lehnsfürsten. Von den mehr oder minder barbarischen Stämmen auf der Halbinsel selbst und an der europäischen und asiatischen Küste südlich vom Tanais befanden sich wohl nur die nächsten in festem Abhängigkeitsverhältnis.

Das Gebiet von Pantikapäon war zu ausgedehnt und besonders für den kaufmännischen Verkehr zu wichtig, um wie Olbia und Tyra der Verwaltung wechselnder Gemeindebeamten und eines weitentfernten Statthalters überlassen zu werden; deshalb wurde es erblichen Fürsten anvertraut, was weiter sich dadurch empfahl, daß es nicht geraten scheinen mochte, die mit dieser Landschaft verknüpften Verhältnisse zu den Umwohnern unmittelbar auf das Reich zu übertragen. Als Griechenfürsten haben die des bosporanischen Hauses, trotz ihre achämenidischen Stammbaumes und ihrer achämenidischen Jahreszählung, sich durchaus empfunden und ihren Ursprung nach gut hellenischer Art auf Herakles und die Eumolpiden zurückgeführt. Die Abhängigkeit dieser Griechen von Rom, der königlichen in Pantikapäon wie der republikanischen in Chersonesos, war durch die Natur der Dinge gegeben, und nie haben sie daran gedacht, gegen den schützenden Arm des Reiches sich aufzulehnen; wenn einmal unter Kaiser Claudius die römischen Truppen gegen einen unbotmäßigen Fürsten des Bosporus marschieren mußten, so hat dagegen diese Landschaft selbst in der entsetzlichen Verwirrung in der Mitte des 3. Jahrhunderts, welche vorzugsweise sie traf, von dem Reich, auch von dem zerfallenden niemals gelassen. Die wohlhabenden Kaufstädte, inmitten eines barbarischen Völkergewoges militärischen Schutzes dauernd bedürftig, hielten an Rom wie die Vorposten an dem Hauptheer. Die Besatzung ist wohl hauptsächlich in dem Lande selbst aufgestellt worden, und sie zu schaffen und zu führen war ohne Zweifel die Hauptaufgabe des Königs des Bosporus. Die Münzen, welche wegen der Investitur eines solchen geschlagen wurden, zeigen wohl den curulischen Sessel und die sonstigen bei solcher Belehnung üblichen Ehrengeschenke, aber daneben auch Schild, Helm, Degen, Streitaxt und das Schlachtroß; es war kein Friedensamt, das dieser Fürst überkam. Auch blieb der erste derselben, den Augustus bestellte, im Kampf mit den Barbaren, und von seinen Nachfolgern stritt zum Beispiel König Sauromates, des Rhömetalkes Sohn, in den ersten Jahren des Severus mit den Sirakern und den Skythen – vielleicht nicht ganz ohne Grund hat er seine Münzen mit den Taten des Herkies bezeichnet. Auch zur See hatte er tätig zu sein, vor allem das auf dem Schwarzen Meer nie aufhörende Piratenwesen niederzuhalten: jenem Sauromates wird gleichfalls nachgerühmt, daß er die Taurier zur Ordnung gebracht und die Piraterie gebändigt habe. Indes lagen auf der Halbinsel auch römische Truppen, vielleicht eine Abteilung der pontischen Flotte, sicher ein Detachement der mösischen Armee; bei geringer Zahl zeigte doch ihre Anwesenheit den Barbaren, daß der gefürchtete Legionär auch hinter diesen Griechen stand. Noch in anderer Weise schützte sie das Reich; wenigstens in späterer Zeit sind den Fürsten des Bosporus regelmäßig Geldsummen aus der Reichskasse gezahlt worden, deren sie auch insofern bedurften, als das Abkaufen der feindlichen Einfälle durch stehende Jahrgelder hier, in dem nicht unmittelbaren Reichslande, wahrscheinlich noch früher stehend geworden ist als anderswo.

Daß die Zentralisierung des Regiments auch diesem Fürsten gegenüber zur Anwendung kam, und er nicht viel anders zu dem römischen Cäsar stand wie der Bürgermeister von Athen, tritt vielfach hervor; Erwähnung verdient, daß König Asandros und die Königin Dynamis Goldmünzen mit ihrem Namen und ihrem Bildnis schlugen, dagegen dem König Polemon und seinen nächsten Nachfolgern wohl die Goldprägung blieb, da dieses Gebiet sowie die anwohnenden Barbaren seit langem ausschließlich an Goldcourant gewöhnt waren, aber sie veranlaßt wurden, ihre Goldstücke mit dem Namen und dem Bilde des regierenden Kaisers zu versehen. Ebenfalls seit Polemon ist der Fürst dieses Landes zugleich der Oberpriester auf Lebenszeit des Kaisers und des kaiserlichen Hauses. Im übrigen behielten die Verwaltung und das Hofwesen die unter Mithradates eingeführten Formen nach dem Muster des persischen Großkönigtums, obwohl der Geheimschreiber (άρχιγραμματεύς) und der Oberkammerdiener (άρχικοιτωνείτης) des Hofes von Pantikapäon zu den vornehmen Hofbeamten der Großkönige sich verhielten wie der Römerfeind Mithradates Eupator zu seinem Nachkommen Tiberius Julius Eupator, der wegen seines Anrechts an die bosporanische Krone in Rom vor Kaiser Pius Recht nahm.

Wertvoll blieb dieses nordische Griechenland für das Reich wegen der Handelsbeziehungen. Wenn auch dieselben in dieser Epoche wohl weniger bedeuteten als in älterer Zeit, so ist doch der Kaufmannverkehr sehr rege geblieben. In der augustischen Zeit brachten die Stämme der Steppe Sklaven und Felle, die Kaufleute der Zivilisation Bekleidungsstücke, Wein und andere Luxusartikel nach Tanais; in noch höherem Maße war Phanagoria die Niederlage für den Export der Einheimischen, Pantikapäon für den Import der Griechen. Jene Wirren im Bosporus in der claudischen Zeit waren für die Kaufleute von Byzanz ein schwerer Schlag. Daß die Goten ihre Piratenfahrten im 3. Jahrhundert damit begannen, die bosporanischen Rheder zu unfreiwilliger Hilfeleistung zu pressen, wurde schon erwähnt. Wohl infolge dieses den barbarischen Nachbarn selbst unentbehrlichen Verkehrs haben die Bürger von Chersonesos noch nach dem Wegziehen der römischen Besatzungen sich behauptet und konnten späterhin, als in justinianischer Zeit die Macht des Reiches sich auch nach dieser Richtung hin noch einmal geltend machte, als Griechen in das griechische Reich zurücktreten.

Kapitel VIII


Kleinasien

Kapitel VIII

Die große Halbinsel, welche die drei Meere, das Schwarze, das Ägäische und Mittelländische an drei Seiten bespülen und die gegen Osten mit dem eigentlichen asiatischen Kontinent zusammenhängt, wird, insoweit sie zum Grenzgebiet des Reiches gehört, in dem nächsten das Euphratgebiet und die römisch-parthischen Beziehungen behandelnden Abschnitt betrachtet werden. Hier sollen die Friedensverhältnisse namentlich der westlichen Landschaften unter dem Kaiserregiment dargelegt werden.

Die ursprüngliche oder doch vorgriechische Bevölkerung dieser weiten Strecke hat sich vielerorts in bedeutendem Umfang bis in die Kaiserzeit hinein behauptet. Dem früher erörterten thrakischen Stamme hat sicher der größte Teil von Bithynien gehört; Phrygien, Lydien, Kilikien, Kappadokien zeigen sehr mannigfaltige und schwer zu lösende Überreste älterer Sprachepochen, die vielfach in die römische Zeit hinabreichen; fremdartige Götter-, Menschen- und Ortsnamen begegnen überall. Aber so weit unser Blick reicht, dem freilich das tiefere Eindringen hier selten gewährt ist, erscheinen diese Elemente nur weichend und schwindend, wesentlich als Negation der Zivilisation oder, was hier damit uns wenigstens zusammenzufallen dünkt, der Hellenisierung. Es wird am geeigneten Platz auf einzelne Gruppen dieser Kategorie zurückzukommen sein; für die geschichtliche Entwicklung Kleinasiens in der Kaiserzeit gibt es daselbst nur zwei aktive Nationalitäten, die beiden zuletzt eingewanderten, in den Anfängen der geschichtlichen Zeit die Hellenen und während der Wirren der Diadochenzeit die Kelten.

Die Geschichte der kleinasiatischen Hellenen, soweit sie ein Teil der römischen ist, ist früher dargelegt worden. In der fernen Zeit, wo die Küsten des Mittelmeeres zuerst befahren und besiedelt wurden und die Welt anfing, unter die vorgeschrittenen Nationen auf Kosten der zurückgebliebenen aufgeteilt zu werden, hatte die Hochflut der hellenischen Auswanderung sich zwar über alle Ufer des Mittelländischen Meeres, aber doch nirgend hin, selbst nicht nach Italien und Sizilien in so breitem Strom ergossen wie über das inselreiche Ägäische Meer und die nahe hafenreiche liebliche Küste Vorderasiens. Die vorderasiatischen Griechen hatten dann selbst vor allen übrigen sich tätig an der weiteren Welteroberung beteiligt, von Miletos aus die Küsten des Schwarzen Meeres, von Phokäa und Knidos aus die der Westsee besiedeln helfen. In Asien ergriff die hellenische Zivilisation wohl die Bewohner des Binnenlandes, die Myser, Lydier, Karer, Lykier und selbst die persische Großmacht blieb von ihr nicht unberührt. Aber die Hellenen selber besaßen nichts als den Küstensaum, höchstens mit Einschluß des unteren Laufes der größeren Flüsse, und die Inseln. Kontinentale Eroberung und eigene Landmacht vermochten sie hier gegenüber den mächtigen einheimischen Fürsten nicht zu gewinnen; auch lud das hochgelegene und großenteils wenig kulturfähige Binnenland Kleinasiens nicht so wie die Küsten zur Ansiedlung ein und die Verbindungen dieser mit dem Innern sind schwierig. Wesentlich infolgedessen brachten es die asiatischen Hellenen noch weniger als die europäischen zur inneren Einigung und zur eigenen Großmacht und lernten früh die Fügsamkeit gegenüber den Herren des Kontinents. Der national-hellenische Gedanke kam ihnen erst von Athen; die wurden dessen Bundesgenossen nur nach dem Siege und blieben es nicht in der Stunde der Gefahr. Was Athen diesen Schutzbefohlenen der Nation hatte leisten wollen und nicht hatte leisten können, das vollbrachte Alexander; Hellas mußte er besiegen, Kleinasien sah in dem Eroberer nur den Befreier. Alexanders Sieg sicherte in der Tat nicht bloß das asiatische Hellenentum, sondern öffnete ihm eine weite fast ungemessene Zukunft; die Besiedlung des Kontinents, welche im Gegensatz der bloß litoralen dieses zweite Stadium der hellenischen Welteroberung bezeichnet, ergriff auch Kleinasien in bedeutendem Umfang. Doch von den Knotenpunkten der neuen Staatenbildung kam keiner nach den alten Griechenstädten der Küste. Die neue Zeit forderte wie überhaupt neue Gestaltung, so vor allem auch neue Städte, zugleich griechische Königsresidenzen und Mittelpunkte bisher ungriechischer und dem Griechentum zuzuführender Bevölkerungen. Die große staatliche Entwicklung bewegt sich um die Städte königlicher Gründung und königlichen Namens, Thessalonike, Antiocheia, Alexandreia. Mit ihren Herren hatten die Römer zu ringen; den Besitz Kleinasiens gewannen sie fast durchaus, wie man von Verwandten oder Freunden ein Landgut erwirbt, durch Vermächtnis im Testament; und wie schwer auf den also gewonnenen Landschaften zeitweise das römische Regiment gelastet hat, der Stachel der Fremdherrschaft trat hier nicht hinzu. Eine nationale Opposition hat wohl der Achämenide Mithradates den Römern in Kleinasien entgegengestellt und das römische Mißregiment die Hellenen in seine Arme getrieben; aber diese selbst haben nie etwas Ähnliches unternommen. Darum ist von diesem großen, reichen, wichtigen Besitz in politischer Hinsicht wenig zu berichten; um so weniger, als in betreff der nationalen Beziehungen der Hellenen überhaupt zu den Römern das in dem vorhergehenden Abschnitt Bemerkte wesentlich auch für die kleinasiatischen Geltung hat.

Die römische Verwaltung Kleinasiens wurde nie in systematischer Weise geordnet, sondern die einzelnen Gebiete so, wie sie zum Reich kamen, ohne wesentliche Veränderung der Grenzen als römische Verwaltungsbezirke eingerichtet. Die Staaten, welche König Attalos III. von Pergamon den Römern vermacht hatte, bilden die Provinz Asia; die ebenfalls durch Erbgang ihnen zugefallenen des Königs Nikomedes die Provinz Bithynien; das dem Mithradates Eupator abgenommene Gebiet die mit Bithynien vereinigte Provinz Pontus. Kreta wurde bei Gelegenheit des großen Piratenkrieges von den Römern besetzt; Kyrene, das gleich hier mit erwähnt werden mag, nach dem letzten Willen seines Herrschers von ihnen übernommen. Derselbe Rechtstitel gab der Republik die Insel Kypros; hinzu kam hier die notwendige Unterdrückung der Piraterie. Diese hatte auch zu der Bildung der Statthalterschaft Kilikien den Grund gelegt; vollständig kam das Land an Rom durch Pompeius mit Syrien zugleich und beide sind während des 1. Jahrhunderts gemeinschaftlich verwaltet worden. All dieser Länderbesitz war bereits von der Republik erworben. In der Kaiserzeit traten eine Anzahl Gebiete hinzu, welche früher nur mittelbar zum Reich gehört hatten: im J. 729 d. St. = 25 v. Chr. das Königreich Galatien, mit welchem ein Teil Phrygiens, Lykaonien, Pisidien, Pamphylien vereinigt worden war; im J. 747 = 7 v. Chr. die Herrschaft des Königs Deiotarus Kastors Sohn, welche Gangra in Paphlagonien und wahrscheinlich auch Amaseia und andere benachbarte Orte umfaßte; im J. 17 n. Chr. das Königreich Kappadokien; im J. 43 das Gebiet der Konföderation der lykischen Städte; im J. 63 das nordöstliche Kleinasien vom Tal des Iris bis zur armenischen Grenze; Klein-Armenien und einige kleinere Fürstentümer in Kilikien wahrscheinlich durch Vespasian. Damit war die unmittelbare Reichsverwaltung in ganz Kleinasien durchgeführt. Lehnsfürstentümer blieben nur der taurische Bosporus, von dem schon die Rede war, und Groß-Armenien, von dem der nächste Abschnitt handeln wird.

Als bei dem Eintreten des Kaiserregiments die administrative Scheidung zwischen ihm und dem des Reichsrats getroffen ward, kam das gesamte kleinasiatische Gebiet, soweit es damals unmittelbar unter dem Reiche stand, an den letzteren; die Insel Kypros, die anfangs unter kaiserliche Verwaltung gelangt war, ging ebenfalls wenige Jahre später an den Senat über. So entstanden hier die vier senatorischen Statthalterschaften Asia, Bithynia und Pontus, Kypros, Kreta und Kyrene. Unter kaiserlicher Verwaltung stand anfangs nur Kilikien als Teil der syrischen Provinz. Aber die später in unmittelbare Reichsverwaltung gelangten Gebiete wurden hier wie im ganzen Reich unter kaiserliche Statthalter gelegt; so ward noch unter Augustus aus den binnenländischen Landschaften des galatischen Reiches die Provinz Galatien gebildet und die Küstenlandschaft Pamphylien einem anderen Statthalter überwiesen, welchem letzteren unter Claudius weiter Lykien unterstellt ward. Ferner ward Kappadokien kaiserliche Statthalterschaft unter Tiberius. Auch blieb natürlich Kilikien, als es eigene Statthalter erhielt, unter kaiserlicher Verwaltung. Abgesehen davon, daß Hadrian die wichtige Provinz Bithynien und Pontus gegen die unbedeutende lykisch-pamphylische eintauschte, blieb diese Ordnung in Kraft, bis gegen das Ende des 3. Jahrhunderts die senatorische Mitverwaltung überhaupt bis auf geringe Überreste beseitigt ward. Die Grenze ward in der ersten Kaiserzeit durchaus durch die Lehnsfürstentümer gebildet; nach deren Einziehung berührte die Reichsgrenze, von Kyrene abgesehen, unter allen diesen Verwaltungsbezirken nur der kappadokische, insofern diesem damals auch die nordöstliche Grenzlandschaft bis hinauf nach Trapezunt zugeteilt war; und auch diese Statthalterschaft grenzte nicht mit dem eigentlichen Ausland, sondern im Norden mit den abhängigen Völkerschaften am Phasis, weiterhin mit dem von Rechts wegen und einigermaßen auch tatsächlich zum Reiche gehörigen Lehnskönigtum Armenien.

Um von den Zuständen und der Entwicklung Kleinasiens in den drei ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung eine Vorstellung zu gewinnen, soweit dies bei einem aus unserer unmittelbaren geschichtlichen Überlieferung gänzlich ausfallenden Lande möglich ist, wird bei dem konservativen Charakter des römischen Provinzialregiments an die älteren Gebietsteilungen und die Vorgeschichte der einzelnen Landschaften anzuknüpfen sein.

Die Provinz Asia ist das alte Reich der Attaliden, Vorderasien bis nördlich zur bithynischen, südlich zur lykischen Grenze; die anfangs davon abgetrennten östlichen Striche, das große Phrygien, waren schon in republikanischer Zeit wieder dazu geschlagen worden, und die Provinz reichte seitdem bis an die Landschaft der Galater und die pisidischen Gebirge. Auch Rhodus und die übrigen kleineren Inseln des Ägäischen Meeres gehörten zu diesem Sprengel. Die ursprüngliche hellenische Ansiedlung hatte außer den Inseln und der eigentlichen Küste auch die unteren Täler der größeren Flüsse besetzt; Magnesia am Sipylos im Hermostal, das andere Magnesia und Tralles im Tal des Mäandros waren schon vor Alexander als griechische Städte gegründet oder doch griechische Städte geworden; die Karer, Lyder, Myser wurden früh wenigstens zu Halbhellenen. Die eintretende Griechenherrschaft fand in den Küstenlandschaften nicht viel zu tun; Smyrna, das vor Jahrhunderten von den Barbaren des Binnenlandes zerstört worden war, erhob sich damals aus seinen Trümmern, um rasch wieder einer der ersten Sterne des glänzenden kleinasiatischen Städteringes zu werden; und wenn der Wiederaufbau von Ilion an dem Grabhügel Hektors mehr ein Werk der Pietät als der Politik war, so war die Anlage der Alexandreia an der Küste der Troas von bleibender Bedeutung. Pergamon im Tal des Kaikos blühte auf als Residenz der Attaliden.

In dem großen Werk der Hellenisierung des Binnenlandes dieser Provinz wetteiferten, Alexanders Intentionen entsprechend, alle hellenischen Regierungen, Lysimachos, die Seleukiden, die Attaliden. Die einzelnen Gründungen sind aus unserer Überlieferung noch mehr verschwunden als die Kriegsläufte der gleichen Epoche; wir sind hauptsächlich angewiesen auf die Namen und die Beinamen der Städte; aber auch diese genügen, um die allgemeinen Umrisse dieser Jahrhunderte hindurch sich fortsetzenden und dennoch homogenen und zielbewußten Tätigkeit zu erkennen. Eine Reihe binnenländischer Ortschaften, Stratonikeia in Karien, Peltä, Blaundos, Dokimeion, Kadoi in Phrygien, die Mysomakedonier im Bezirk von Ephesos, Thyateira, Hyrkania, Nakrasa im Hermosgebiet, die Askylaken im Bezirk von Adramytion werden in Urkunden oder sonstigen glaubwürdigen Zeugnissen als Makedonierstädte bezeichnet; und diese Erwähnungen sind so zufälliger Art und die Ortschaften teilweise so unbedeutend, daß die gleiche Bezeichnung sicher auf eine große Anzahl anderer Niederlassungen in dieser Gegend sich erstreckt hat und wir schließen dürfen auf eine ausgedehnte, wahrscheinlich mit dem Schutz Vorderasiens gegen die Galater und Pisidier zusammenhängende Ansiedelung griechischer Soldaten in den bezeichneten Gegenden. Wenn ferner die Münzen der ansehnlichen phrygischen Stadt Synnada mit ihrem Stadtnamen den der Ioner und der Dorer sowie den des gemeinen Zeus (Ζευσ πανδημοσ) verbinden, so muß einer der Alexandriden die Griechen insgemein aufgefordert haben, hier sich niederzulassen; und auch dies beschränkte sich gewiß nicht auf diese einzelne Stadt. Die zahlreichen Städte hauptsächlich des Binnenlandes, deren Namen auf die Königshäuser der Seleukiden oder der Attaliden zurückgehen oder die sonst griechisch benannt sind, sollen hier nicht aufgeführt werden; es befinden sich namentlich unter den sicher von den Seleukiden gegründeten oder reorganisierten Städten mehrere der in späterer Zeit blühendsten und gesittetsten des Binnenlandes, zum Beispiel im südlichen Phrygien Laodikeia und vor allem Apameia, das alte Kelänä an der großen Heerstraße von der Westküste Kleinasiens zum mittleren Euphrat, schon in persischer Zeit das Entrepot für diesen Verkehr und unter Augustus nach Ephesos die bedeutendste Stadt der Provinz Asia. Wenn auch nicht jede Beilegung eines griechischen Namens mit Ansiedlung griechischer Kolonisten verbunden gewesen sein wird, so werden wir doch einen beträchtlichen Teil dieser Ortschaften den griechischen Pflanzstädten beizählen dürfen. Aber auch die städtischen Ansiedlungen nichtgriechischen Ursprungs, die die Alexandriden vorfanden, lenkten von selber in die Bahnen der Hellenisierung ein, wie denn die Residenz des persischen Statthalters Sardes noch von Alexander selbst als griechisches Gemeinwesen geordnet, ward. – Diese städtische Entwicklung war vollzogen, als die Römer die Herrschaft über Vorderasien antraten; sie selber haben sie nicht in intensiver Weise gefördert. Daß eine große Anzahl der Stadtgemeinden in der östlichen Hälfte der Provinz ihre Jahre von dem der Stadt 670 (84 v. Chr.) zählen, kommt daher, daß damals nach Beendigung des mithradatischen Krieges diese Bezirke durch Sulla unter unmittelbar römische Verwaltung kamen; Stadtrecht haben diese Ortschaften nicht erst damals erhalten. Augustus hat die Stadt Parium am Hellespont und die schon erwähnte Alexandreia in Troas mit Veteranen seiner Armee besetzt und beiden die Rechte der römischen Bürgergemeinden beigelegt; letztere ist seitdem in dem griechischen Asien eine italische Insel gewesen wie Korinth in Griechenland und Berytos in Syrien. Aber dies war nichts als Soldatenversorgung; von eigentlicher Städtegründung in der römischen Provinz Asien unter den Kaisern ist wenig die Rede. Unter den nicht zahlreichen nach Kaisern benannten Städten daselbst ist vielleicht nur von Sebaste und Tiberiupolis, beide in Phrygien, und von Hadrianoi an der bithynischen Grenze kein älterer Stadtname nachzuweisen. Hier, in der Berglandschaft zwischen dem Ida und dem Olymp, hauste Kleon in der Triumviralzeit, ein gewisser Tilliboros unter Hadrian, beide halb Räuberhauptleute, halb Volksfürsten, von denen jener selbst in der Politik eine Rolle gespielt hat; in dieser Freistatt der Verbrecher war die Gründung einer geordneten Stadtgemeinde durch Hadrian allerdings eine Wohltat. Sonst blieb in dieser Provinz, mit ihren fünfhundert Stadtgemeinden der städtereichsten des ganzen Staates, in dieser Hinsicht wohl nicht mehr viel zu stiften übrig, höchstens etwas zu teilen, das heißt die faktisch zu einer Stadtgemeinde sich entwickelnden Flecken aus dem früheren Gemeindeverbande zu lösen und selbständig zu machen, wie wir einen Fall der Art in Phrygien unter Constantin I. nachweisen können. Aber von der eigentlichen Hellenisierung waren die abgelegenen Gebiete noch weit entfernt, als das römische Regiment begann; insbesondere in Phrygien behauptete sich die vielleicht der armenischen gleichartige Landessprache. Wenn aus dem Fehlen griechischer Münzen und griechischer Inschriften nicht mit Sicherheit auf das Fehlen der Hellenisierung geschlossen werden darf, so weist doch die Tatsache, daß die phrygischen Münzen fast durchaus der römischen Kaiserzeit, die phrygischen Inschriften der großen Mehrzahl nach der späteren Kaiserzeit angehören, daraufhin, daß in die entlegenen und der Zivilisation schwer zugänglichen Gegenden der Provinz Asia die hellenische Gesittung soweit überhaupt, überwiegend erst unter den Kaisern den Weg fand. Zu unmittelbarem Eingreifen der Reichsverwaltung bot dieser im stillen sich vollziehende Prozeß wenig Gelegenheit, und Spuren solchen Eingreifens vermögen wir nicht nachzuweisen. Freilich war Asia eine senatorische Provinz, und daß dem Senatsregiment jede Initiative abging, mag auch hier in Betracht kommen.

Syrien und mehr noch Ägypten gehen auf in ihren Metropolen; die Provinz Asien und Kleinasien überhaupt hat keine einzelne Stadt aufzuweisen gleich Antiocheia und Alexandreia, sondern sein Gedeihen ruht auf den zahlreichen Mittelstädten. Die Einteilung der Städte in drei Klassen, welche sich unterscheiden im Stimmrecht auf dem Landtag, in der Repartition der von der ganzen Provinz aufzubringenden Leistungen, selbst in der Zahl der anzustellenden Stadtärzte und städtischen Lehrer, ist vorzugsweise diesen Landschaften eigen. Auch die städtischen Rivalitäten, die in Kleinasien so energisch und zum Teil so kindisch, gelegentlich auch so gehässig hervortreten, wie zum Beispiel der Krieg zwischen Severus und Niger in Bithynien eigentlich ein Krieg der beiden rivalisierenden Kapitalen Nikomedeia und Nikäa war, gehören zum Wesen zwar der hellenischen Politien überhaupt, insbesondere aber der kleinasiatischen. Des Wetteifers um die Kaisertempel werden wir weiterhin gedenken; in ähnlicher Weise war die Rangfolge der städtischen Deputationen bei den gemeinschaftlichen Festen in Kleinasien eine Lebensfrage – Magnesia am Mäander nennt sich auf den Münzen die »siebente Stadt von Asia« – und vor allem der erste Platz war ein so begehrter, daß die Regierung schließlich sich dazu verstand, mehrere erste Städte zuzulassen. Ähnlich ging es mit der Metropolenbezeichnung. Die eigentliche Metropole der Provinz war Pergamon, die Residenz der Attaliden und der Sitz des Landtags. Aber Ephesos, die faktische Hauptstadt der Provinz, wo der Statthalter verpflichtet war, sein Amt anzutreten, und das auch dieses »Landungsrechts« auf seinen Münzen sich berühmt, Smyrna, mit dem ephesischen Nachbar in steter Rivalität und dem legitimen Erstenrecht der Ephesier zum Trotz auf den Münzen sich nennend »die erste an Größe und Schönheit«, das uralte Sardeis, Kyzikos und andere mehr strebten nach dem gleichen Ehrenrechte. Mit diesen ihren Quängeleien, wegen deren regelmäßig der Senat und der Kaiser angegangen wurden, den »griechischen Dummheiten«, wie man in Rom zu sagen pflegte, waren die Kleinasiaten der stehende Verdruß und das stehende Gespött der vornehmen Römer.

Nicht auf der gleichen Höhe wie das Attalidenreich befand sich Bithynien. Die ältere griechische Kolonisierung hatte sich hier lediglich auf die Küste beschränkt. In der hellenistischen Epoche hatten anfangs die makedonischen Herrscher, später die völlig deren Wege wandelnde einheimische Dynastie neben der im ganzen wohl auf Umnennung hinauslaufenden Einrichtung der Küstenorte einigermaßen auch das Binnenland erschlossen, namentlich durch die beiden glücklich gediehenen Anlagen von Nikäa (Isnik) und Prusa am Olymp (Brussa); von der ersteren wird hervorgehoben, daß die ersten Ansiedler von guter makedonischer und hellenischer Herkunft gewesen seien. Aber in der Intensität der Hellenisierung stand das Reich des Nikomedes weit zurück hinter dem des Bürgerfürsten von Pergamon; insonderheit das östliche Binnenland kann vor Augustus nur wenig besiedelt gewesen sein. Dies ward in der Kaiserzeit anders. In augustischer Zeit baute ein glücklicher Räuberhauptmann, der sich zur Ordnung bekehrte, an der galatischen Grenze die gänzlich herabgekommene Ortschaft Gordiu Kome unter dem Namen Juliopolis wieder auf; in derselben Gegend sind die Städte Bithynion-Claudiopolis und Krateia-Flaviopolis wahrscheinlich im Laufe des i. Jahrhunderts zu griechischem Stadtrecht gelangt. Überhaupt hat in Bithynien der Hellenismus unter der Kaiserzeit einen mächtigen Aufschwung genommen und der derbe thrakische Schlag der Eingeborenen gab ihm eine gute Grundlage. Daß unter den in großer Anzahl bekannten Schriftsteinen dieser Provinz nicht mehr als vier der vorrömischen Zeit angehören, wird nicht allein daraus erklärt werden können, daß die städtische Ambition erst unter den Kaisern großgezogen worden ist. In der Literatur der Kaiserzeit gehören eine Anzahl der besten und von der wuchernden Rhetorik am wenigsten erfaßten Schriftsteller, wie der Philosoph Dion von Prusa, die Historiker Memnon von Herakleia, Arrhianos aus Nikomedeia, Cassius Dion von Nikäa, nach Bithynien.

Die östliche Hälfte der Südküste des Schwarzen Meeres, die römische Provinz Pontus, hat zur Grundlage denjenigen Teil des Reiches Mithradats, den Pompeius sofort nach dem Siege in unmittelbaren Besitz nahm. Die zahlreichen kleinen Fürstentümer, welche im paphlagonischen Binnenland und östlich davon bis zur armenischen Grenze Pompeius gleichzeitig vergab, wurden nach kürzerem oder längerem Bestand bei ihrer Einziehung teils derselben Provinz zugelegt, teils zu Galatien oder Kappadokien geschlagen. Das ehemalige Reich des Mithradates war sowohl von dem älteren wie von dem jüngeren Hellenismus bei weitem weniger als die westlichen Landschaften berührt worden. Als die Römer dieses Gebiet mittelbar oder unmittelbar in Besitz nahmen, gab es griechisch geordnete Städte dort strenggenommen nicht; Amaseia, die alte Residenz der pontischen Achämeniden und immer ihre Grabstadt, war dies nicht; die beiden alten griechischen Küstenstädte Amisos und das einst über das Schwarze Meer gebietende Sinope waren königliche Residenzen geworden, und auch den wenigen von Mithradates angelegten Ortschaften, zum Beispiel Eupatoria, wird schwerlich griechische Politie gegeben worden sein. Hier aber war, wie schon früher ausgeführt ward, die römische Eroberung zugleich die Hellenisierung; Pompeius organisierte die Provinz in der Weise, daß er die elf Hauptortschaften derselben zu Städten machte und unter sie das Gebiet verteilte. Allerdings ähnelten diese künstlich geschaffenen Städte mit ihren ungeheuren Bezirken – der von Sinope hatte an der Küste eine Ausdehnung von 16 deutschen Meilen und grenzte am Halys mit dem amisenischen – mehr den keltischen Gauen als den eigentlich hellenischen und italischen Stadtgemeinden. Aber es wurden doch damals Sinope und Amisos in ihre alte Stellung wieder eingesetzt und andere Städte im Binnenland, wie Pompeiupolis, Nikopolis, Megalopolis, das spätere Sebasteia, ins Leben gerufen. Sinope erhielt durch den Diktator Cäsar das Recht der römischen Kolonie und ohne Zweifel auch italische Ansiedler. Wichtiger für die römische Verwaltung ward Trapezus, eine alte Kolonie von Sinope; die Stadt, die im J. 63 zur Provinz Kappadokien geschlagen ward, war wie der Standort der römischen Pontusflotte so auch gewissermaßen die Operationsbasis für das Truppenkorps dieser Provinz, das einzige in ganz Kleinasien.

Das binnenländische Kappadokien war seit der Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien in römischer Gewalt; über die Einziehung desselben im Anfang der Regierung des Tiberius, welche zunächst veranlaßt ward durch den Versuch Armeniens, sich der römischen Lehnsherrschaft zu entwinden, wird in dem folgenden Abschnitt zu berichten sein. Der Hof und was unmittelbar damit zusammenhing, hatte sich hellenisiert, etwa so, wie die deutschen Höfe des 18. Jahrhunderts sich dem französischen Wesen zuwandten. Die Hauptstadt Käsareia, das alte Mazaka, gleich dem phrygischen Apameia, eine Zwischenstelle des großen Verkehrs zwischen den Häfen der Westküste und den Euphratländern und in römischer Zeit wie noch heute eine der blühendsten Handelsstädte Kleinasiens, war auf Pompeius‘ Veranlassung nach dem mithradatischen Kriege nicht bloß wieder aufgebaut, sondern wahrscheinlich damals auch mit Stadtrecht nach griechischer Art ausgestattet worden. Kappadokien selbst war im Anfang der Kaiserzeit schwerlich mehr griechisch als Brandenburg und Pommern unter Friedrich dem Großen französisch. Als das Land römisch ward, zerfiel es nach den Angaben des gleichzeitigen Strabon nicht in Stadtbezirke, sondern in zehn Ämter, von denen nur zwei Städte hatten, die schon genannte Hauptstadt und Tyana; und diese Ordnung ist hier im großen und ganzen so wenig verändert worden wie in Ägypten, wenn auch einzelne Ortschaften späterhin griechisches Stadtrecht empfingen, zum Beispiel Kaiser Marcus aus dem kappadokischen Dorf, in dem seine Gemahlin gestorben war, die Stadt Faustinopolis machte. Griechisch freilich sprachen die Kappadokier jetzt; aber die Studierenden aus Kappadokien hatten auswärts viel zu leiden wegen ihres groben Akzents und ihrer Fehler in Aussprache und Betonung, und wenn sie attisch reden lernten, fanden die Landsleute ihre Sprache affektiert. Erst in der christlichen Zeit gaben die Studiengenossen des Kaisers Julian, Gregorios von Nazianzos und Basilios von Käsareia dem kappadokischen Namen einen besseren Klang.

Die lykischen Städte in ihrem abgeschlossenen Berglande öffneten ihre Küste der griechischen Ansiedlung nicht, aber schlossen sich darum doch nicht gegen den hellenischen Einfluß ab. Lykien ist die einzige kleinasiatische Landschaft, in welcher die frühe Zivilisierung die Landessprache nicht beseitigt hat, und welche, fast wie die Römer, in griechisches Wesen einging, ohne sich äußerlich zu hellenisieren. Es bezeichnet ihre Stellung, daß die lykische Konföderation als solche dem attischen Seebund sich angeschlossen und an die athenische Vormacht ihren Tribut entrichtet hat. Die Lykier haben nicht bloß ihre Kunst nach hellenischen Mustern geübt, sondern wohl auch ihr politische Ordnung früh in gleicher Weise geregelt. Die Umwandlung des einst Rhodos untertänigen, aber nach dem dritten makedonischen Krieg unabhängig gewordenen Städtebundes in eine römische Provinz, welche wegen des endlosen Haders unter den Verbündeten von Kaiser Claudius verfügt ward, wird das Vordringen des Hellenismus gefördert haben; im Verlauf der Kaiserzeit sind dann die Lykier vollständig zu Griechen geworden. Die pamphylischen Küstenstädte, wie Aspendos und Perge, griechische Gründungen der ältesten Zeit, später sich selbst überlassen und unter günstigen Verhältnissen gedeihlich entwickelt, hatten das älteste Hellenentum in einer Weise sei es konserviert, sei es aus sich heraus eigenartig gestaltet, daß die Pamphylier nicht viel weniger als die benachbarten Lykier in Sprache und Schrift als selbständige Nation gelten konnten. Als dann Asien den Hellenen gewonnen ward, fanden sie allmählich den Rückweg wie in die gemeine griechische Zivilisation so auch in die allgemeine politische Ordnung. Die Herren in dieser Gegend wie an der benachbarten kilikischen Küste waren in hellenistischer Zeit teils die Ägypter, deren Königshaus verschiedenen Ortschaften in Pamphylien und Kilikien den Namen gegeben hat, teils die Seleukiden, nach denen die bedeutendste Stadt Westkilikiens Seleukeia am Kalykadnos heißt, teils die Pergamener, von deren Herrschaft Attaleia (Adalia) in Pamphylien zeugt. Dagegen hatten die Völkerschaften in den Gebirgen Pisidiens, Isauriens und Westkilikiens bis auf den Beginn der Kaiserzeit ihre Unabhängigkeit der Sache nach behauptet. Hier ruhten die Fehden nie. Nicht bloß zu Lande hatten die zivilisierten Regierungen stets mit den Pisidiern und ihren Genossen zu schaffen, sondern es betrieben dieselben namentlich von dem westlichen Kilikien aus, wo die Gebirge unmittelbar an das Meer treten, noch eifriger als den Landraub das Gewerbe der Piraterie. Als bei dem Verfall der ägyptischen Seemacht die Südküste Kleinasiens völlig zur Freistatt der Seeräuber ward, traten die Römer ein und richteten die Provinz Kilikien, welche die pamphylische Küste mit umfaßte oder doch umfassen sollte, der Unterdrückung des Seeraubes wegen ein. Aber was sie taten zeigte mehr, was hätte geschehen sollen, als daß wirklich etwas erreicht ward; die Intervention erfolgte zu spät und zu unstetig. Wenn auch einmal ein Schlag gegen die Korsaren geführt ward und römische Truppen selbst in die isaurischen Gebirge eindrangen und tief im Binnenland die Piratenburgen brachen, zu rechter dauernder Festsetzung in diesen von ihr widerwillig annektierten Distrikten kam die römische Republik nicht. Hier blieb dem Kaisertum noch alles zu tun übrig. Antonius, wie er den Orient übernahm, beauftragte einen tüchtigen galatischen Offizier, den Amyntas mit der Unterwerfung der widerspenstigen pisidischen Landschaft, und als dieser sich bewährte, machte er denselben zum König von Galatien, der militärisch bestgeordneten und schlagfertigsten Landschaft Kleinasiens, und erstreckte zugleich sein Regiment von da bis zur Südküste, also auf Lykaonien, Pisidien, Isaurien, Pamphylien und Westkilikien, während die zivilisierte Osthälfte Kilikiens bei Syrien blieb. Auch als Augustus nach der aktischen Schlacht die Herrschaft im Orient antrat, ließ er den keltischen Fürsten in seiner Stellung. Derselbe machte auch wesentliche Fortschritte sowohl in der Unterdrückung der schlimmen in den Schlupfwinkeln des westlichen Kilikiens hausenden Korsaren wie auch in der Ausrottung der Landräuber, tötete einen der schlimmsten dieser Raubherren, den Herrn von Derbe und Laranda im südlichen Lykaonien Antipatros, baute in Isauria sich seine Residenz und schlug die Pisidier nicht bloß hinaus aus dem angrenzenden phrygischen Gebiet, sondern fiel in ihr eigenes Land ein und nahm im Herzen desselben Kremna. Aber nach einigen Jahren (729 d. St. [25 v.Chr.]) verlor er das Leben auf einem Zug gegen einen der westkilikischen Stämme, die Homonadenser; nachdem er die meisten Ortschaften genommen hatte und ihr Fürst gefallen war, kam er um durch einen von dessen Gattin gegen ihn gerichteten Anschlag. Nach dieser Katastrophe übernahm Augustus selbst das schwere Geschäft der Pazifikation des inneren Kleinasiens. Wenn er dabei, wie schon bemerkt ward, das kleine pamphylische Küstenland einem eigenen Statthalter zuwies und es von Galatien trennte, so ist dies offenbar deswegen geschehen, weil das zwischen der Küste und der galatisch-lykaonischen Steppe liegende Gebirgsland so wenig botmäßig war, daß die Verwaltung des Küstengebietes nicht füglich von Galatien aus geführt werden konnte. Römische Truppen wurden nach Galatien nicht gelegt; doch wird das Aufgebot der kriegerischen Galater mehr zu bedeuten gehabt haben als bei den meisten Provinzialen. Auch hatten, da das westliche Kilikien damals unter Kappadokien gelegt ward, die Truppen dieses Lehnsfürsten sich an der Arbeit zu beteiligen. Die Züchtigung zunächst der Homonadenser führte die syrische Armee aus; der Statthalter Publius Sulpicius Quirinius rückte einige Jahre später in ihr Gebiet, schnitt ihnen die Zufuhr ab und zwang sie, sich in Masse zu unterwerfen, worauf sie in die umliegenden Ortschaften verteilt und ihr ehemaliges Gebiet wüst gelegt wurde. Ähnliche Züchtigungen erfuhren in den J. 36 und 52 die Kliten, ein anderer in dem westlichen Kilikien näher an der Küste sitzender Stamm; da sie dem von Rom ihnen gesetzten Lehnsfürsten den Gehorsam verweigerten und das Land wie die See brandschatzten und da die sogenannten Landesherren mit ihnen nicht fertig werden konnten, kamen beide Male die Reichstruppen aus Syrien herbei, um sie zu unterwerfen. Diese Nachrichten haben sich zufällig erhalten; sicher sind zahlreiche ähnliche Vorgänge verschollen. – Aber auch im Wege der Besiedlung griff Augustus die Pazifikation dieser Landschaft an. Die hellenistischen Regierungen hatten dieselbe zuzusagen isoliert, nicht bloß an der Küste überall Fuß behalten oder gefaßt, sondern auch im Nordwesten eine Reihe von Städten gegründet, an der phrygischen Grenze Apollonia angeblich von Alexander selbst angelegt, Seleukeia Siderus und Antiocheia, beide aus der Seleukidenzeit, ferner in Lykaonien Laodikeia Katakekaumene und die wohl auch in der gleichen Zeit entstandene Hauptstadt dieser Landschaft Ikonion. Aber in dem eigentlichen Bergland findet sich keine Spur hellenistischer Niederlassung; und noch weniger hat der römische Senat sich an diese schwierige Aufgabe gemacht. Augustus tat es; hier, und nur hier im ganzen griechischen Osten, begegnet eine Reihe von Kolonien römischer Veteranen, offenbar bestimmt, dieses Gebiet der friedlichen Ansiedlung zu erobern. Von den ebengenannten älteren Ansiedlungen wurde Antiocheia mit Veteranen belegt und römisch reorganisiert, neu angelegt in Lykaonien Parlais und Lystra, in Pisidien selbst das schon genannte Kremna sowie weiter südlich Olbasa und Komama. Die späteren Regierungen setzten die begonnene Arbeit nicht mit gleicher Energie fort; doch wurde unter Claudius das eiserne Seleukeia Pisidiens zum claudischen gemacht, ferner im westkilikischen Binnenland Claudiopolis und nicht weit davon, vielleicht gleichzeitig, Germanicopolis ins Leben gerufen, auch Ikonion, in Augustus‘ Zeit ein kleiner Ort, zu bedeutender Entwicklung gebracht. Die neugegründeten Städte blieben freilich unbedeutende, schränkten aber doch den Spielraum der freien Gebirgsbewohner in namhafter Weise ein, und der Landfriede muß endlich auch hier seinen Einzug gehalten haben. Sowohl die Ebene und die Bergterrassen Pamphyliens wie die Bergstädte Pisidiens selbst, zum Beispiel Selge und Sagalassos, waren während der Kaiserzeit gut bevölkert und das Gebiet sorgfältig angebaut; die Reste mächtiger Wasserleitungen und auffallend großer Theater, sämtlich Anlagen aus der römischen Kaiserzeit, zeigen zwar nur handwerksmäßige Technik, aber Spuren eines reich entwickelten friedlichen Gedeihens. Ganz freilich ward die Regierung des Raubwesens in diesen Landschaften niemals Herr, und wenn in der früheren Kaiserzeit die Heimsuchungen sich in mäßigen Grenzen hielten, traten die Banden hier in den Wirren des 3. Jahrhunderts abermals als kriegführende Macht auf. Sie gehen jetzt unter dem Namen der Isaurer und haben ihren hauptsächlichen Sitz in den Gebirgen Kilikiens, von wo aus sie Land und Meer brandschatzen. Erwähnt werden sie zuerst unter Severus Alexander. Daß sie unter Gallienus ihren Räuberhauptmann zum Kaiser ausgerufen haben, wird eine Fabel sein; aber allerdings wurde unter Kaiser Probus ein solcher namens Lydios, der lange Zeit Lykien und Pamphylien geplündert hatte, in der römischen Kolonie Kremna, die er besetzt hatte, nach langer hartnäckiger Belagerung durch eine römische Armee bezwungen. In späterer Zeit finden wir um ihr Gebiet einen Militärkordon gezogen und einen eigenen kommandierenden General für die Isaurer bestellt. Ihre wilde Tapferkeit hat sogar denen von ihnen, welche bei dem byzantinischen Hof Dienste nehmen mochten, eine Zeitlang eine Stellung daselbst verschafft, wie die Makedonier sie am Hofe der Ptolemäer besessen hatten; ja einer aus ihrer Mitte, Zenon, ist als Kaiser von Byzanz gestorben.

Die Landschaft Galatien endlich, in ferner Zeit die Hauptstätte der orientalischen Herrschaft über Vorderasien und in den berühmten Felsskulpturen des heutigen Boghazköi, einst der Königsstadt Pteria, die Erinnerungen einer fast verschollenen Herrlichkeit bewahrend, war im Laufe der Jahrhunderte in Sprache und Sitte eine keltische Insel inmitten der Fluten der Ostvölker geworden und ist dies in der inneren Organisation auch in der Kaiserzeit geblieben. Die drei keltischen Völkerschaften, welche bei der großen Wanderung der Nation um die Zeit des Krieges zwischen Pyrrhos und den Römern in das innere Kleinasien gelangt waren und hier, wie im Mittelalter die Franken im Orient, zu einem festgegliederten Soldatenstaat sich zusammengeschlossen und nach längerem Schweifen dies- und jenseits des Halys ihre definitiven Sitze genommen hatten, hatten längst die Zeiten hinter sich, wo sie von dort aus Kleinasien brandschatzten und mit den Königen von Asia und Pergamon im Kampfe lagen, falls sie nicht als Söldner ihnen dienten; auch sie waren an der Übermacht der Römer zerschellt und ihnen in Asien nicht minder botmäßig geworden wie ihre Landsleute im Potal und an der Rhone und Seine. Aber trotz ihres mehrhundertjährigen Verweilens in Kleinasien trennte immer noch eine tiefe Kluft diese Okzidentalen von den Asiaten. Es war nicht bloß, daß sie ihre Landessprache und ihre Volksart festhielten, daß immer noch die drei Gaue jeder von seinen vier Erbfürsten regiert wurden und die von allen gemeinschaftlich beschickte Bundesversammlung in dem heiligen Eichenhain als höchste Behörde dem galatischen Lande vorstand, auch nicht, daß die ungebändigte Roheit wie die kriegerische Tüchtigkeit sie von Nachbarn zum Nachteil wie zum Vorteil unterschied; dergleichen Gegensätze zwischen Kultur und Barbarei gab es in Kleinasien auch sonst, und die oberflächliche und äußere Hellenisierung, wie die Nachbarschaft, die Handelsbeziehungen, der von den Einwanderern übernommene phrygische Kultus, das Söldnertum sie im Gefolge hatten, wird in Galatien nicht viel später eingetreten sein als zum Beispiel in dem benachbarten Kappadokien. Der Gegensatz ist anderer Art: die keltische und die hellenische Invasion haben in Kleinasien konkurriert und zu dem nationalen Gegensatz ist der Stachel der rivalisierenden Eroberung hinzugetreten. Scharf trat dies zutage in der mithradatischen Krise: dem Mordbefehl des Mithradates gegen die Italiker ging zur Seite die Niedermetzelung des gesamten galatischen Adels und dementsprechend haben in den Kriegen gegen den orientalischen Befreier der Hellenen die Römer keinen treueren Bundesgenossen gehabt als die Galater Kleinasiens. Darum war der Erfolg der Römer auch der ihrige und gab der Sieg ihnen in den Angelegenheiten Kleinasiens eine Zeitlang eine führende Stellung. Das alte Vierfürstentum wurde, es scheint durch Pompeius, abgeschafft. Einer der neuen Gaufürsten, der in den mithradatischen Kriegen sich am meisten bewährt hatte, Deiotarus, brachte außer seinem eigenen Gebiete Kleinarmenien und andere Stücke des ehemaligen mithradatischen Reiches an sich und ward auch den übrigen galatischen Fürsten ein unbequemer Nachbar und der mächtigste unter den kleinasiatischen Dynasten. Nach dem Siege Cäsars, dem er feindlich gegenüber gestanden hatte, und den er auch durch die gegen Pharnakes geleistete Hilfe nicht für sich zu gewinnen vermochte, wurden ihm die mit oder ohne Einwilligung der römischen Regierung gewonnenen Besitzungen größtenteils wieder entzogen; der Cäsarianer Mithradates von Pergamon, welcher von mütterlicher Seite dem galatischen Königshaus entsprossen war, erhielt das meiste von dem, was Deiotarus verlor und wurde ihm sogar in Galatien selbst an die Seite gestellt. Aber nachdem dieser kurz darauf im taurischen Chersones sein Ende gefunden hatte und auch Cäsar selbst nicht lange nachher ermordet worden war, setzte Deiotarus sich ungeheißen wieder in den Besitz des Verlorenen, und da er der jedesmal im Orient vorherrschenden römischen Partei sich ebenso zu fügen verstand wie sie rechtzeitig zu wechseln, starb er hochbejahrt im J. 714 (40 v. Chr.) als Herr von ganz Galatien. Seine Nachkommen wurden mit einer kleinen Herrschaft in Paphlagonien abgefunden; sein Reich, noch erweitert gegen Süden hin durch Lykaonien und alles Land bis zur pamphylischen Küste, kam, wie schon gesagt ward, im J. 718 (36 v. Chr.) durch Antonius an Amyntas, welcher schon in Deiotarus‘ letzten Jahren als dessen Sekretär und Feldherr das Regiment geführt zu haben scheint und als solcher vor der Schlacht von Philippi den Übergang von den republikanischen Feldherrn zu den Triumvirn bewirkt hatte. Seine weiteren Schicksale sind schon erzählt. An Klugheit und Tapferkeit seinem Vorgänger ebenbürtig, diente er erst dem Antonius, dann dem Augustus als hauptsächliches Werkzeug für die Pazifikation des noch nicht untertänigen kleinasiatischen Gebietes, bis er hier im J. 729 (25 v. Chr.) seinen Tod fand. Mit ihm endigte das galatische Königtum und verwandelte sich dasselbe in die römische Provinz Galatien. – Gallogräker heißen die Bewohner desselben bei den Römern schon in der letzten Zeit der Republik; sie sind, fügt Livius hinzu, ein Mischvolk, wie sie heißen, und aus der Art geschlagen. Auch mußte ein guter Teil derselben von den älteren phrygischen Bewohnern dieser Landschaften abstammen. Mehr noch fällt ins Gewicht, daß die eifrige Götterverehrung in Galatien und das dortige Priestertum mit den sakralen Institutionen der europäischen Kelten nichts gemein hat; nicht bloß die große Mutter, deren heiliges Symbol die Römer der hannibalischen Zeit von den Tolistobogiern erbaten und empfingen, ist phrygischer Art, sondern auch deren Priester gehörten zum Teil wenigstens dem galatischen Adel an. Dennoch war noch in der römischen Provinz in Galatien die innere Ordnung überwiegend die keltische. Daß noch unter Pius in Galatien die dem hellenischen Recht fremde strenge väterliche Gewalt bestand, ist ein Beweis dafür aus dem Kreise des Privatrechtes. Auch in den öffentlichen Verhältnissen gab es in dieser Landschaft immer noch nur die drei alten Gemeinden der Tektosagen, der Tolistobogier, der Trokmer, die wohl ihren Namen die der drei Hauptörter Ankyra, Pessinus und Tauion beisetzen, aber wesentlich doch nichts sind als die wohlbekannten gallischen Gaue, die des Hauptortes ja auch nicht entbehren. Wenn bei den Kelten Asiens die Auffassung der Gemeinde als Stadt früher als bei den europäischen das Übergewicht gewinnt und der Name Ankyra rascher den der Tectosagen verdrängt als in Europa der Name Burdigala den der Bituriger, dort Ankyra sogar als Vorort der gesammten Landschaft sich die »Mutterstadt« (μητροπολισ) nennt, so zeigt dies allerdings, wie das ja auch nicht anders sein konnte, die Einwirkung der griechischen Nachbarschaft und den beginnenden Assimilationsprozeß, dessen einzelne Phasen zu verfolgen die uns gebliebene oberflächliche Kunde nicht gestattet. Die keltischen Namen halten sich bis in die Zeit des Tiberius, nachher erscheinen sie nur vereinzelt in den vornehmen Häusern. Daß die Römer seit Einrichtung der Provinz wie in Gallien nur die lateinische, so in Galatien neben dieser nur die griechische Sprache im Geschäftsverkehr zuließen, versteht sich von selbst. Wie es früher damit gehalten ward, wissen wir nicht, da vorrömische Schriftmaler in dieser Landschaft überhaupt nicht begegnen. Als Umgangssprache hat die keltische sich auch in Asien mit Zähigkeit behauptet; doch gewann allmählich das Griechische die Oberhand. Im 4. Jahrhundert war Ankyra eines der Hauptzentren der griechischen Bildung; »die kleinen Städte in dem griechischen Galatien«, sagt der bei Vorträgen für das gebildete Publikum grau gewordene Literat Themistios, »können sich ja freilich mit Antiocheia nicht messen; aber die Leute eignen die Bildung sich eifriger an als die richtigen Hellenen, und wo sich der Philosophenmantel zeigt, hängen sie an ihm wie das Eisen am Magnet.« Dennoch mag bis in eben diese Zeit namentlich jenseits des Halys bei den offenbar viel später hellenisierten Trokmern sich in den niederen Kreisen die Volkssprache gehalten haben. Es ist schon erwähnt worden, daß nach dem Zeugnis des vielgewanderten Kirchenvaters Hieronymus noch am Ende des 4. Jahrhunderts der asiatische Galater die gleiche, wenn auch verdorbene Sprache redete, welche damals in Trier gesprochen ward. Daß als Soldaten die Galater, wenn sie auch, mit den Okzidentalen keinen Vergleich aushielten, doch weit brauchbarer waren als die griechischen Asiaten, dafür zeugt sowohl die Legion, welche König Deiotarus aus seinen Untertanen nach römischem Muster aufgestellt hatte und die Augustus mit dem Reiche übernahm und in die römische Armee unter dem bisherigen Namen einreihte, wie auch daß bei der orientalischen Rekrutierung der Kaiserzeit die Galater ebenso vorzugsweise herangezogen wurden wie im Okzident die Bataver.

Den außereuropäischen Hellenen gehören ferner noch die beiden großen Eilande des östlichen Mittelmeers Kreta und Kypros an sowie die zahlreichen des Inselmeeres zwischen Griechenland und Kleinasien; auch die kyrenäische Pentapolis an der gegenüberliegenden afrikanischen Küste ist durch die umliegende Wüste von dem Binnenlande so geschieden, daß sie jenen griechischen Inseln einigermaßen gleichgestellt werden kann. Indes der allgemeinen geschichtlichen Auffassung fügen diese Elemente der ungeheuren unter dem Szepter der Kaiser vereinigten Ländermasse wesentlich neue Züge nicht hinzu. Die kleineren Inseln, früher und vollständiger hellenisiert als der Kontinent, gehören ihrem Wesen nach mehr zum europäischen Griechenland als zum kleinasiatischen Kolonialgebiet; wie denn des hellenischen Musterstaates Rhodos bei jenem schon mehrfach gedacht worden ist. In dieser Epoche werden die Inseln hauptsächlich genannt, insofern es in der Kaiserzeit üblich ward, Männer aus den besseren Ständen zur Strafe nach denselben zu verbannen. Man wählte, wo der Fall besonders schwer war, die Klippen wie Gyaros und Donussa; aber auch Andros, Kythnos, Amorgos, einst blühende Zentren griechischer Kultur, waren jetzt Strafplätze, während in Lesbos und Samos nicht selten vornehme Römer und selbst Glieder des kaiserlichen Hauses freiwillig längeren Aufenthalt nahmen. Kreta und Kypros, deren alter Hellenismus unter der persischen Herrschaft oder auch in völliger Isolierung die Fühlung mit der Heimat verloren hatte, ordneten sich, Kypros als Dependenz Ägyptens, die kretischen Städte autonom, in der hellenistischen und später in der römischen Epoche nach den allgemeinen Formen der griechischen Politie. In den kyrenäischen Städten überwog das System der Lagiden; wir finden in ihnen nicht bloß, wie in den eigentlich griechischen, die hellenischen Bürger und Metöken, sondern es stehen neben beiden, wie in Alexandreia die Ägypter, die »Bauern«, das heißt die eingeborenen Afrikaner, und unter den Metöken bilden, wie ebenfalls in Alexandreia, die Juden eine zahlreiche und privilegierte Klasse.

Den Griechen insgemein hat auch das römische Kaiserregiment niemals eine Vertretung gewährt. Die augustische Amphiktionie beschränkte sich, wie wir sahen, auf die Hellenen in Achaia, Epirus und Makedonien. Wenn die hadrianischen Panhellenen in Athen sich als die Vertretung der sämtlichen Hellenen gerierten, so haben sie doch in die übrigen griechischen Provinzen nur insofern übergegriffen, als sie einzelnen Städten in Asia sozusagen das Ehren-Hellenentum dekretierten; und daß sie dies taten, zeigt erst recht, daß die auswärtigen Griechengemeinden in jene Panhellenen keineswegs einbegriffen sind. Wenn in Kleinasien von Vertretung oder Vertretern der Hellenen die Rede ist, so ist damit in den vollständig hellenisch geordneten Provinzen Asia und Bithynia der Landtag und der Landtagsvorsteher dieser Provinzen gemeint, insofern diese aus den Deputierten der zu einer jeden derselben gehörigen Städte hervorgehen und diese sämtlich griechische Politien sind; oder es werden in der nichtgriechischen Provinz Galatien die neben dem galatischen Landtag stehenden Vertreter der in Galatien verweilenden Griechen als Griechenvorsteher bezeichnet.

Der städtischen Konföderation hatte die römische Regierung in Kleinasien keine Veranlassung, besondere Hindernisse entgegenzustellen. In römischer wie in vorrömischer Zeit haben neun Städte der Troas gemeinschaftlich religiöse Verrichtungen vollzogen und gemeinschaftliche Feste gefeiert. Die Landtage der verschiedenen kleinasiatischen Provinzen, welche hier wie in dem gesamten Reich als feste Einrichtung von Augustus ins Leben gerufen sein werden, sind von denen der übrigen Provinzen an sich nicht verschieden. Doch hat diese Institution sich hier in eigenartiger Weise entwickelt oder vielmehr denaturiert. Mit dem nächsten Zweck dieser Jahresversammlungen der städtischen Deputierten einer jeden Provinz die Wünsche derselben dem Statthalter oder der Regierung zur Kenntnis zu bringen und überhaupt als Organ dieser Provinz zu dienen, verband sich hier zuerst die jährliche Festfeier für den regierenden Kaiser und das Kaisertum überhaupt: Augustus gestattete im J. 725 (29 v. Chr.) den Landtagen von Asia und Bithynien, an ihren Versammlungsorten Pergamon und Nikomedeia ihm Tempel zu errichten und göttliche Ehre zu erweisen. Diese neue Einrichtung dehnte sich bald auf das ganze Reich aus, und die Verschmelzung der sakralen Institution mit der administrativen wurde ein leitender Gedanke der provinzialen Organisation der Kaiserzeit. Aber in Priester- und Festpomp und städtischen Rivalitäten hat diese Einrichtung doch nirgends sich so entwickelt wie in der Provinz Asia und analog in den übrigen kleinasiatischen Provinzen und nirgends also neben und über die munizipale sich eine provinziale Ambition mehr noch der Städte als der Individuen gestellt, wie sie in Kleinasien das gesamte öffentliche Leben beherrscht. Der von Jahr zu Jahr in der Provinz bestellte Hohepriester άρχιερεύς (archiereus) des neuen Tempels ist nicht bloß der vornehmste Würdenträger der Provinz, sondern es wird auch in der ganzen Provinz das Jahr nach ihm bezeichnet. Das Fest- und Spielwesen nach dem Muster der olympischen Feier, welches bei den Hellenen allen, wie wir sahen, mehr und mehr um sich griff, knüpfte in Kleinasien überwiegend an die Feste und Spiele des provinzialen Kaiserkultus an. Die Leitung derselben fiel dem Landtagspräsidenten, in Asia dem Asiarchen, in Bithynien dem Bithyniarchen und so weiter zu, und nicht minder trug er hauptsächlich die Kosten des Jahrfestes, obwohl ein Teil derselben, wie die übrigen dieses so glänzenden wie loyalen Gottesdienstes, durch freiwillige Gaben und Stiftungen gedeckt oder auch auf die einzelnen Städte repartiert wurden. Daher waren diese Präsidenturen nur reichen Leuten zugänglich; die Wohlhabenheit der Stadt Tralleis wird dadurch bezeichnet, daß an Asiarchen – der Titel blieb auch nach Ablauf des Amtjahres – es nie daselbst fehle, die Geltung des Apostels Paulus in Ephesos durch seine Verbindung mit verschiedenen dortigen Asiarchen. Trotz der Kosten war dies eine viel umworbene Ehrenstellung, nicht wegen der daran geknüpften Privilegien, zum Beispiel der Befreiung von der Vormundschaft, sondern wegen ihres äußeren Glanzes; der festliche Einzug in die Stadt, im Purpurgewand und den Kranz auf dem Haupt, unter Vortritt der das Rauchfaß schwingenden Prozessionsknaben, war im Horizont der Kleinasiaten, was bei den Hellenen der Ölzweig von Olympia. Mehrfach rühmt sich dieser oder jener vornehme Asiate nicht bloß selber Asiarch gewesen zu sein, sondern auch von Asiarchen abzustammen. Wenn sich dieser Kultus anfänglich auf die Provinzialhauptstädte beschränkte, so sprengte die munizipale Ambition, die namentlich in der Provinz Asia unglaubliche Verhältnisse annahm, sehr bald diese Schranken. Hier wurde schon im J. 23 dem damals regierenden Kaiser Tiberius sowie seiner Mutter und dem Senat ein zweiter Tempel von der Provinz dekretiert und nach langem Hader der Städte durch Beschluß des Senats in Smyrna errichtet. Die anderen größeren Städte folgten bei späteren Gelegenheiten nach. Hatte bis dahin die Provinz wie nur einen Tempel, so auch nur einen Vorsteher und einen Oberpriester gehabt, so mußten jetzt nicht bloß so viele Oberpriester bestellt werden, als es Provinzialtempel gab, sondern es wurden auch, da die Leitung des Tempelfestes und die Ausrichtung der Spiele nicht dem Oberpriester, sondern dem Landesvorsteher zustand und es den rivalisierenden Großstädten hauptsächlich um die Feste und Spiele zu tun war, sämtlichen Oberpriestern zugleich der Titel und das Recht der Vorsteherschaft gegeben, so daß wenigstens in Asia die Asiarchie und das Oberpriestertum der Provinzialtempel zusammenfielen. Damit traten der Landtag und die bürgerlichen Geschäfte, von welchen die Institution ihren Ausgang genommen hatte, in den Hintergrund; der Asiarch war bald nichts mehr als der Ausrichter eines an die göttliche Verehrung der gewesenen und des gegenwärtigen Kaisers angeknüpften Volksfestes, weshalb denn auch die Gemahlin desselben, die Asiarchin, sich an der Feier beteiligen durfte und eifrig beteiligte.

Auch eine praktische und in Kleinasien durch das hohe Ansehen dieser Institution gesteigerte Bedeutung mag das provinziale Oberpriestertum für den Kaiserkultus gehabt haben durch die damit verknüpfte religiöse Oberaufsicht. Nachdem der Landtag den Kaiserkultus einmal beschlossen und die Regierung eingewilligt hatte, folgten selbstverständlich die städtischen Vertretungen nach; in Asia hatten bereits unter Augustus wenigstens alle Vororte der Gerichtssprengel ihr Cäsareum und ihr Kaiserfest. Recht und Pflicht des Oberpriesters war es, in seinem Sprengel die Ausführung dieser provinzialen und munizipalen Dekrete und die Übung des Kultus zu überwachen; was dies zu bedeuten hatte, erläutert die Tatsache, daß der freien Stadt Kyzikos in Asia unter Tiberius die Autonomie unter anderem auch darum aberkannt ward, weil sie den dekretierten Bau des Tempels des Gottes Augustus hatte liegen lassen – vielleicht eben, weil sie als freie Stadt nicht unter dem Landtag stand. Wahrscheinlich hat sogar diese Oberaufsicht, obwohl sie zunächst dem Kaiserkultus galt, sich auf die Religionsangelegenheiten überhaupt erstreckt. Als dann der alte und der neue Glaube im Reiche um die Herrschaft zu ringen begannen, ist deren Gegensatz wohl zunächst durch das provinziale Oberpriestertum zum Konflikt geworden. Diese aus den vornehmen Provinzialen von dem Landtag der Provinz bestellten Priester waren durch ihre Traditionen wie durch ihre Amtspflichten weit mehr als die Reichsbeamten berufen und geneigt, auf Vernachlässigung des anerkannten Gottesdienstes zu achten und, wo Abmahnung nicht half, da sie selber eine Strafgewalt nicht hatten, die nach bürgerlichem Recht strafbare Handlung bei den Orts- oder den Reichsbehörden zur Anzeige zu bringen und den weltlichen Arm zu Hilfe zu rufen, vor allem den Christen gegenüber die Forderungen des Kaiserkultus geltend zu machen. In der späteren Zeit schreiben die altgläubigen Regenten diesen Oberpriestern sogar ausdrücklich vor, selbst und durch die ihnen unterstellten städtischen Priester die Kontraventionen gegen die bestehende Glaubensordnung zu ahnden und weisen denselben genau die Rolle zu, welche unter den Kaisern des neuen Glaubens der Metropolit und seine städtischen Bischöfe einnehmen. Wahrscheinlich hat hier nicht die heidnische Ordnung die christlichen Institutionen kopiert, sondern umgekehrt die siegende christliche Kirche ihr hierarchisches Rüstzeug dem feindlichen Arsenal entnommen. Alles dies galt, wie bemerkt, für das ganze Reich; aber die sehr praktischen Konsequenzen der provinzialen Regulierung des Kaiserkultus, die religiöse Aufsichtführung und die Verfolgung der Andersgläubigen, sind vorzugsweise in Kleinasien gezogen worden.

Neben dem Kaiserkultus fand auch die eigentliche Gottesverehrung in Kleinasien in bevorzugter Weise ihre Statt und namentlich alle ihre Auswüchse eine Freistatt. Das Unwesen der Asyle und der Wunderkuren hatte ganz besonders hier seinen Sitz. Unter Tiberius wurde die Beschränkung der ersteren vom römischen Senat angeordnet; der Heilgott Asklepios tat nirgends mehr und größere Wunder als in seiner vielgeliebten Stadt Pergamon, die ihn geradezu als Zeus Asklepios verehrte und ihre Blüte in der Kaiserzeit zum guten Teil ihm verdankte. Die wirksamsten Wundertäter der Kaiserzeit, der später kanonisierte Kappadokier Apollonios von Tyana, sowie der paphlagonische Drachenmann Alexandras von Abonuteichos sind Kleinasiaten. Wenn das allgemeine Verbot der Assoziationen, wie wir sehen werden, in Kleinasien mit besonderer Strenge durchgeführt ward, so wird die Ursache wohl hauptsächlich in den religiösen Verhältnissen zu suchen sein, die den Mißbrauch solcher Vereinigungen dort besonders nahelegten.

Die öffentliche Sicherheit ruhte im wesentlichen auf dem Lande selbst. In der früheren Kaiserzeit stand, abgesehen von dem das östliche Kilikien einschließenden syrischen Kommando, in ganz Kleinasien nur ein Detachement von 5000 Mann Auxiliartruppen, die in der Provinz Galatien garnisonierten, nebst einer Flotte von 40 Schiffen; es war dies Kommando bestimmt, teils die unruhigen Pisidier niederzuhalten, teils die nordöstliche Reichsgrenze zu decken und die Küste des Schwarzen Meeres bis zur Krim unter Aufsicht zu halten. Vespasian brachte diese Truppe auf den Stand eines Armeekorps von zwei Legionen und legte deren Stäbe in die Provinz Kappadokien an den oberen Euphrat. Außer diesen für die Grenzhut bestimmten Mannschaften gab es damals namhafte Garnisonen in Vorderasien nicht; in der kaiserlichen Provinz Lykien und Pamphylien zum Beispiel stand eine einzige Kohorte von 500 Mann, in den senatorischen Provinzen höchstens einzelne aus der kaiserlichen Garde oder aus den benachbarten Kaiserprovinzen zu speziellen Zwecken abkommandierte Soldaten. Wenn dies einerseits für den inneren Frieden dieser Provinzen auf das nachdrücklichste zeugt und den ungeheuren Abstand der kleinasiatischen Bürgerschaften von den ewig unruhigen Hauptstädten Syriens und Ägyptens deutlich vor Augen führt, so erklärt es andererseits die schon in anderer Verbindung hervorgehobene Stabilität des Räuberwesens in dem durchaus gebirgigen und im Innern zum Teil öden Lande, namentlich an der mysisch-bithynischen Grenze und in den Bergtälern Pisidiens und Isauriens. Eigentliche Bürgerwehren gab es in Kleinasien nicht. Trotz des Florierens der Turnanstalten für Knaben, Jünglinge und Männer blieben die Hellenen dieser Zeit in Asia so unkriegerisch wie in Europa. Man beschränkte sich darauf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit städtische Eirenarchen, Friedensmeister zu kreieren und ihnen eine Anzahl zum Teil berittener städtischer Gensdarmen zur Verfügung zu stellen, gedungene Mannschaften von geringem Ansehen, welche aber doch brauchbar gewesen sein müssen, da Kaiser Marcus es nicht verschmähte, bei dem bitteren Mangel an gedienten Leuten während des Markomannenkrieges diese kleinasiatischen Stadtsoldaten in die Reichstruppen einzureihen.

Die Justizpflege sowohl der städtischen Behörden wie der Statthalter ließ auch in dieser Epoche vieles zu wünschen übrig; doch bezeichnet das Eintreten der Kaiserherrschaft darin eine Wendung zum Besseren. Das Eingreifen der Reichsgewalt hatte unter der Republik sich auf die strafrechtliche Kontrolle der Reichsbeamten beschränkt und diese besonders in späterer Zeit schwächlich und parteiisch geübt oder vielmehr nicht geübt. Jetzt wurden nicht bloß in Rom die Zügel schärfer angezogen, indem die strenge Beaufsichtigung der eigenen Beamten von dem einheitlichen Militärregiment unzertrennlich war und auch der Reichssenat zu schärferer Überwachung der Amtspflege seiner Mandatare veranlaßt wurde, sondern es wurde jetzt möglich, die Mißgriffe der Provinzialgerichte im Wege der neu eingeführten Appellation zu beseitigen oder auch, wo unparteiisches Gericht in der Provinz nicht erwartet werden konnte, den Prozeß nach Rom vor das Kaisergericht zu ziehen. Beides kam auch den senatorischen Provinzen zugute und ist allem Anschein nach überwiegend als Wohltat empfunden worden.

Wie bei den Hellenen Europas, so ist in Kleinasien die römische Provinz wesentlich ein Komplex städtischer Gemeinden. Wie in Hellas werden auch hier die überkommenen Formen der demokratischen Politie im allgemeinen festgehalten, die Beamten zum Beispiel auch ferner von den Bürgerschaften gewählt, überall aber wird der bestimmende Einfluß in die Hände der Begüterten gelegt und dem Belieben der Menge sowie dem ernstlichen politischen Ehrgeiz kein Spielraum gestattet. Unter den Beschränkungen der munizipalen Autonomie ist den kleinasiatischen Städten eigentümlich, daß den schon erwähnten Eirenarchen, den städtischen Polizeimeister, späterhin der Statthalter aus einer von dem Rat der Stadt aufgestellten Liste von zehn Persopen ernannte. Die Regierungskuratel der städtischen Finanzverwaltung, die kaiserliche Bestellung eines nicht der Stadt selbst angehörigen Vermögenspflegers ( curator rei publicae, λογιοτησ), dessen Konsens die städtischen Behörden bei wichtigeren Vermögenshandlungen einzuholen haben, ist niemals allgemein, sondern nach Bedürfnis für diese oder jene Stadt angeordnet worden, in Kleinasien aber entsprechend der Bedeutung seiner städtischen Entwicklung besonders früh, das heißt seit dem Anfang des 2. Jahrhunderts, und besonders umfassend eingetreten. Wenigstens im 3. Jahrhundert mußten auch hier wie anderswo sonstige wichtige Beschlüsse der Gemeindeverwaltung dem Statthalter zur Bestätigung unterbreitet werden. Uniformierung der Gemeindeverfassung hat die römische Regierung nirgends und am wenigstens in den hellenischen Landschaften durchgeführt; auch in Kleinasien herrschte darin große Mannigfaltigkeit und vermutlich vielfach das Belieben der einzelnen Bürgerschaften, obwohl für die derselben Provinz angehörigen Gemeinden das eine jede Provinz organisierende Gesetz allgemeine Normen vorschrieb. Was der Art von Institutionen als in Kleinasien verbreitet und vorherrschend diesem Landesteil eigentümlich angesehen werden kann, trägt keinen politischen Charakter, sondern ist nur etwa für die sozialen Verhältnisse bezeichnend, wie die über ganz Kleinasien verbreiteten Verbände teils der älteren, teils der jüngeren Bürger, die Gerusia und die Neoi, Ressourcen für die beiden Altersklassen mit entsprechenden Turnplätzen und Festen. Autonome Gemeinden gab es in Kleinasien von Haus aus bei weitem weniger als in dem eigentlichen Hellas und namentlich die bedeutendsten kleinasiatischen Städte haben diese zweifelhafte Auszeichnung niemals gehabt oder doch früh verloren, wie Kyzikos unter Tiberius, Samos durch Vespasian. Kleinasien war eben altes Untertanengebiet und unter den persischen wie unter den hellenischen Herrschern an monarchische Ordnung gewöhnt; weniger als in Hellas führte hier unnützes Erinnern und unklares Hoffen hinaus über den beschränkten munizipalen Horizont der Gegenwart und nicht vieles der Art störte den friedlichen Genuß des unter den bestehenden Verhältnissen möglichen Lebensglückes.

Solchen Lebensglückes gab es in Kleinasien unter dem römischen Kaiserregiment die Fülle. »Keine Provinz von allen«, sagt ein in Smyrna unter den Antoninen lebender Schriftsteller, »hat so viele Städte aufzuweisen wie die unsrige und keine solche wie unsere größten. Ihr kommen zugute die reizende Gegend, die Gunst des Klimas, die mannigfaltigen Produkte, die Lage im Mittelpunkt des Reiches, ein Kranz ringsum befriedeter Völker, die gute Ordnung, die Seltenheit der Verbrechen, die milde Behandlung der Sklaven, die Rücksicht und das Wohlwollen der Herrscher.« Asia hieß, wie schon gesagt ward, die Provinz der fünfhundert Städte, und wenn das wasserlose zum Teil nur zur Weide geeignete Binnenland Phrygiens, Lykaoniens, Galatiens, Kappadokiens auch in jener Zeit nur dünn bevölkert war, stand die übrige Küste hinter Asia nicht weit zurück. Die dauernde Blüte der kulturfähigen Landschaften Kleinasiens erstreckt sich nicht bloß auf die Städte glänzenden Namens, wie Ephesos, Smyrna, Laodikeia, Apameia; wo immer ein von der Verwüstung der anderthalb Jahrtausende, die uns von jener Zeit trennen, vergessener Winkel des Landes sich der Forschung erschließt, da ist das erste und das mächtigste Gefühl das Entsetzen, fast möchte man sagen die Scham über den Kontrast der elenden und jammervollen Gegenwart mit dem Glück und dem Glanz der vergangenen Römerzeit.

Auf einer abgelegenen Bergspitze unweit der lykischen Küste, da wo nach der griechischen Fabel die Chimära hauste, lag das alte Kragos, wahrscheinlich nur aus Balken und Lehmziegeln gebaut und darum spurlos verschwunden bis auf die zyklopische Festungsmauer am Fuß des Hügels. Unter der Kuppe breitet ein anmutiges fruchtbares Tal sich aus, mit frischer Alpenluft und südlicher Vegetation, umgeben von wald- und wildreichen Bergen. Als unter Kaiser Claudius Lykien Provinz ward, verlegte die römische Regierung die Bergstadt, das »grüne Kragos« des Horaz, in diese Ebene; auf dem Marktplatz der neuen Stadt Sidyma stehen noch die Reste des viersäuligen dem Kaiser damals gewidmeten Tempels und einer stattlichen Säulenhalle, welche ein von dort gebürtiger als Arzt zu Vermögen gelangter Bürger in seiner Vaterstadt baute. Statuen der Kaiser und verdienter Mitbürger schmückten den Markt; es gab in der Stadt einen Tempel ihrer Schutzgötter, der Artemis und des Apollon, Bäder, Turnanstalten (γυμνάσια) für die ältere wie für die jüngere Bürgerschaft; von den Toren zogen sich an der Hauptstraße, die steil am Gebirge hinab nach dem Hafen Kalabatia führte, zu beiden Seiten Reihen hin von steinernen Grabmonumenten, stattlicher und kostbarer als die Pompeiis und großenteils noch aufrecht, während die vermutlich wie die der Altstadt aus vergänglichem Material gebauten Häuser verschwunden sind. Auf den Stand und die Art der einstmaligen Bewohner gestattet einen Schluß ein kürzlich dort aufgefundener wahrscheinlich unter Commodus gefaßter Gemeindebeschluß über die Konstituierung der Ressource für die älteren Bürger; dieselbe wurde zusammengesetzt aus hundert zur Hälfte dem Stadtrath, zur Hälfte der übrigen Bürgerschaft entnommenen Mitgliedern, darunter nicht mehr als drei Freigelassene und ein Bastardkind, alle übrigen in rechter Ehe erzeugt und zum Teil nachweislich alten und wohlhabenden Bürgerhäusern angehörig. Einzelne dieser Familien sind zum römischen Bürgerrecht gelangt, eine sogar in den Reichssenat. Aber auch im Ausland blieb dieses senatorische Haus sowohl wie verschiedene aus Sidyma gebürtige auswärts und selbst am kaiserlichen Hof beschäftigte Ärzte der Heimat eingedenk und mehrere derselben haben ihr Leben daselbst beschlossen; einer dieser angesehenen Stadtbürger hat in einem nicht gerade vortrefflichen, aber sehr gelehrten und sehr patriotischen Elaborat die Legenden der Stadt und die sie betreffenden Weissagungen zusammengefaßt und diese Memorabilien öffentlich aufstellen lassen. Dies Kragos-Sidyma stimmte auf dem Landtag der kleinen lykischen Provinz nicht unter den Städten erster Klasse, war ohne Theater, ohne Ehrentitel und ohne jene allgemeinen Feste, die in der damaligen Welt die Großstadt bezeichnen, auch nach der Auffassung der Alten eine kleine Provinzialstadt und durchaus eine Schöpfung der römischen Kaiserzeit. Aber im ganzen Vilajet Aidin ist heute kein Binnenort, der für zivilisierte Existenz auch nur entfernt diesem Bergstädtchen, wie es war, an die Seite gestellt werden könnte. Was in diesem abgeschiedenen Fleck noch heute lebendig vor Augen steht, das ist in einer ungezählten Menge anderer Städte unter der verwüstenden Menschenhand bis auf geringe Reste oder auch spurlos verschwunden. Einen gewissen Überblick dieser Fülle gewährt die den Städten in Kupfer freigegebene Münzprägung der Kaiserzeit: keine Provinz kann in der Zahl der Münzstätten und der Mannigfaltigkeit der Darstellungen sich auch nur von weitem mit Asia messen.

Freilich fehlt diesem Aufgehen aller Interessen in der heimatlichen Kleinstadt die Kehrseite so wenig in Kleinasien wie bei den europäischen Griechen. Was über deren Gemeindeverwaltung gesagt ist, gilt in der Hauptsache auch hier. Der städtischen Finanzwirtschaft, die sich ohne rechte Kontrolle weiß, fehlt Stetigkeit und Sparsamkeit und oft selbst die Ehrlichkeit; bei den Bauten werden bald die Kräfte der Stadt überschritten, bald auch das Nötigste unterlassen; die kleineren Bürger gewöhnen sich an die Spenden der Stadtkasse oder der vermögenden Leute, an das freie Öl in den Bädern, an Bürgerschmäuse und Volksbelustigungen aus fremder Tasche, die guten Häuser an die Klientel der Menge mit ihren demütigen Huldigungen, ihren Bettelintriguen, ihren Spaltungen; Rivalitäten bestehen wie zwischen Stadt und Stadt, so in jeder Stadt zwischen den einzelnen Kreisen und den einzelnen Häusern; die Bildung von Armenvereinen und von freiwilligen Feuerwehren, wie sie im Okzident überall bestanden, wagt die Regierung in Kleinasien nicht einzuführen, weil das Faktionswesen hier sich jeder Assoziation sofort bemächtigt. Der stille See wird leicht zum Sumpf und das Fehlen des großen Wellenschlags der allgemeinen Interessen ist auch in Kleinasien deutlich zu spüren.

Kleinasien, insbesondere Vorderasien, war eines der reichsten Gebiete des großen Römerstaates. Wohl hatte das Mißregiment der Republik, die dadurch hervorgerufenen Katastrophen der mithradatischen Zeit, dann das Piratenunwesen, endlich die vieljährigen Bürgerkriege, welche finanziell wenige Provinzen so schwer betroffen hatten wie diese, die Vermögensverhältnisse der Gemeinden und der Einzelnen daselbst so vollständig zerrüttet, daß Augustus zu dem äußersten Mittel der Niederschlagung aller Schuldforderungen griff; auch machten mit Ausnahme der Rhodier alle Asiaten von diesem gefährlichen Heilmittel Gebrauch. Aber das wieder eintretende Friedensregiment glich vieles aus. Nicht überall – die Inseln des Ägäischen Meeres zum Beispiel haben sich nie seitdem wieder erholt –, aber in den meisten Orten waren, schon als Augustus starb, die Wunden wie die Heilmittel vergessen, und in diesem Zustand blieb das Land drei Jahrhunderte bis auf die Epoche der Gotenkriege. Die Summen, zu welchen die Städte Kleinasiens angesetzt waren und die sie selbst, allerdings unter Kontrolle des Statthalters, zu repartieren und aufzubringen hatten, bildeten eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Reichskasse. Wie die Steuerlast sich zu der Leistungsfähigkeit der Besteuerten verhielt, vermögen wir nicht zu konstatieren; eigentliche dauernde Überbürdung aber verträgt sich nicht mit den Zuständen, in denen wir das Land bis gegen die Mitte des 3. Jahrhunderts finden. Mehr vielleicht noch die Schlaffheit des Regiments als absichtliche Schonung mag die fiskalische Beschränkung des Verkehrs und die nicht bloß für den Besteuerten unbequeme Anziehung der Steuerschraube in Schranken gehalten haben. Bei großen Kalamitäten, namentlich bei den Erdbeben, welche unter Tiberius zwölf blühende Städte Asias, vor allem Sardes, unter Pius eine Anzahl karischer und lykischer und die Inseln Kos und Rhodos entsetzlich heimsuchten, trat die Privat- und vor allem die Reichshilfe mit großartiger Freigebigkeit ein und spendete den Kleinasiaten den vollen Segen des Großstaates, die Samtverbürgung aller für alle. Der Wegebau, den die Römer bei der ersten Einrichtung der Provinz Asia durch Manius Aquillius in Angriff genommen hatten, ist in der Kaiserzeit in Kleinasien nur da ernstlich gefördert worden, wo größere Besatzungen standen, namentlich in Kappadokien und dem benachbarten Galatien, seit Vespasian am mittleren Euphrat Legionslager eingerichtet hatte. In den übrigen Provinzen ist dafür nicht viel geschehen, zum Teil ohne Zweifel infolge der Schlaffheit des senatorischen Regiments; wo immer hier Wege von Staats wegen gebaut wurden, geschah es auf kaiserliche Anordnung. – Diese Blüte Kleinasiens ist nicht das Werk einer Regierung von überlegener Einsicht und energischer Tatkraft. Die politischen Einrichtungen, die gewerblichen und kommerziellen Anregungen, die literarische und künstlerische Initiative gehören in Kleinasien durchaus den alten Freistädten oder den Attaliden. Was die römische Regierung dem Lande gegeben hat, war wesentlich der dauernde Friedensstand und die Duldung des Wohlstandes im Innern, die Abwesenheit derjenigen Regierungsweisheit, die jedes gesunde Paar Arme und jedes ersparte Geldstück betrachtet als ihren unmittelbaren Zwecken von Rechts wegen verfallen – negative Tugenden keineswegs hervorragender Persönlichkeiten, aber oftmals dem gemeinen Gedeihen ersprießlicher als die Großtaten der selbstgesetzten Vormünder der Menschheit. Der Wohlstand Kleinasiens beruhte in schönem Gleichgewicht ebenso auf der Bodenkultur wie auf der Industrie und dem Handel. Die Gunst der Natur ist insbesondere den Küstenlandschaften in reichstem Maße zuteil geworden, und vielfach zeigt es sich, mit wie emsigem Fleiß auch unter schwierigeren Verhältnissen, zum Beispiel in dem felsigen Tal des Eurymedon in Pamphylien von den Bürgern von Selge, jedes irgend brauchbare Bodenstück ausgenutzt ward. Die Erzeugnisse der kleinasiatischen Industrie sind zu zahlreich und zu mannigfaltig, um bei den einzelnen zu verweilen; erwähnt mag werden, daß die ungeheuren Triften des Binnenlandes mit ihren Schaf- und Ziegenherden Kleinasien zum Hauptland der Wollindustrie und der Weberei überhaupt gemacht haben – es genügt zu erinnern an die milesische und die galatische, das ist die Angorawolle, die attalischen Goldstickereien, die nach nervischer, das heißt flandrischer Art in den Fabriken des phrygischen Laodikeia gefertigten Tuche. Daß in Ephesos fast ein Aufstand ausgebrochen wäre, weil die Goldschmiede von dem neuen Christenglauben Beschädigung ihres Absatzes von Heiligenbildern befürchteten, ist bekannt. In Philadelpheia, einer bedeutenden Stadt Lydiens, kennen wir von den sieben Quartieren die Namen zweier: es sind die der Wollenweber und der Schuster. Wahrscheinlich tritt hier zutage, was bei den übrigen Städten unter älteren und vornehmeren Namen sich versteckt, daß die bedeutenderen Städte Asias durchgängig nicht bloß eine Menge Handwerker, sondern auch eine zahlreiche Fabrikbevölkerung in sich schlossen. Der Geld- und Handelsverkehr ruhte in Kleinasien hauptsächlich auf der eigenen Produktion. Der große ausländische Import und Export Syriens und Ägyptens war hier in der Hauptsache ausgeschlossen, wenn auch aus den östlichen Ländern mancherlei Artikel, zum Beispiel durch die galatischen Händler eine beträchtliche Zahl von Sklaven nach Kleinasien eingeführt wurden. Aber wenn die römischen Kaufleute hier wie es scheint in jeder großen und kleinen Stadt, selbst in Orten wie Ilion und Assos in Mysien, Prymnessos und Traianupolis in Phrygien in solcher Zahl zu finden waren, daß ihre Vereine neben der Stadtbürgerschaft bei öffentlichen Akten sich zu beteiligen pflegen; wenn in Hierapolis im phrygischen Binnenland ein Fabrikant (ερλαστεσ) auf sein Grab schreiben ließ, daß er zweiundsiebzigmal in seinem Leben um Cap Malea nach Italien gefahren sei und ein römischer Dichter den Kaufmann der Hauptstadt schildert, welcher nach dem Hafen eilt, um den Geschäftsfreund aus dem nicht weit von Hierapolis entfernten Kibyra nicht in die Hände von Konkurrenten fallen zu lassen, so öffnet sich damit ein Einblick in ein reges gewerbliches und kaufmännisches Treiben nicht bloß in den Häfen. Von dem stetigen Verkehr mit Italien zeugt auch die Sprache; unter den in Kleinasien gangbar gewordenen lateinischen Wörtern rühren nicht wenige aus solchem Verkehr her, wie denn in Ephesos sogar die Gilde der Wollenweber sich lateinisch benennt. Lehrer aller Art und Ärzte kamen nach Italien und den übrigen Ländern lateinischer Zunge vorzugsweise von hier und gewannen nicht bloß oftmals bedeutendes Vermögen, sondern brachten dies auch in ihre Heimat zurück; unter denen, welchen die Städte Kleinasiens Bauwerke oder Stiftungen verdanken, nehmen die reich gewordenen Ärzte und Literaten einen hervorragenden Platz ein. Endlich die Auswanderung der großen Familien nach Italien hat Kleinasien weniger und später betroffen als den Okzident; aus Vienna und Narbo siedelte man leichter nach der Hauptstadt des Reiches über als aus den griechischen Städten und auch die Regierung war in früherer Zeit nicht eben geneigt, die vornehmen Munizipalen Kleinasiens an den Hof zu ziehen und sie in die römische Aristokratie einzuführen.

Wenn wir absehen von der wunderbaren Frühblüte, in welcher das ionische Epos und die äolische Lyrik, die Anfänge der Geschichtsschreibung und der Philosophie, der Plastik und der Malerei an diesen Gestaden keimten, so war in der Wissenschaft wie in der Kunstübung die große Zeit Kleinasiens die der Attaliden, welche die Erinnerung jener noch größeren Epoche treulich pflegte. Wenn Smyrna seinem Bürger Homeros göttliche Verehrung erwies, auch Münzen auf ihn schlug und nach ihm nannte, so drückt sich darin die Empfindung aus, die ganz Ionien und ganz Kleinasien beherrschte, daß die göttliche Kunst überhaupt in Hellas und im besonderen in Ionien auf die Erde niedergestiegen sei. Wie früh und in welchem Umfang für den Elementarunterricht in diesen Gegenden öffentlich gesorgt worden ist, veranschaulicht ein denselben betreffender Beschluß der Stadt Teos in Lydien. Danach soll, nachdem die Kapitalschenkung eines reichen Bürgers die Stadt dazu instand gesetzt hat, in Zukunft neben dem Turninspektor (γυμνασιάρχης) weiter das Ehrenamt eines Schulinspektors (παιδονόμος) eingerichtet werden. Ferner sollen mit Besoldung angestellt werden drei Schreiblehrer mit Gehalten, je nach den drei Klassen, von 600, 550 und 500 Drachmen, damit im Schreiben sämtliche freie Knaben und Mädchen unterwiesen werden können; ebenfalls zwei Turnmeister mit je 500 Drachmen Gehalt, ein Musiklehrer mit Gehalt von 700 Drachmen, welcher die Knaben der beiden letzten Schuljahre und die aus der Schule entlassenen Jünglinge im Lautenschlagen und Zitherspielen unterweist, ein Fechtlehrer mit 300 und ein Lehrer für Bogenschießen und Speerwerfen mit 25o Drachmen Besoldung. Die Schreib- und der Musiklehrer sollen jährlich im Rathaus ein öffentliches Examen der Schüler abhalten. Das ist das Kleinasien der Attalidenzeit; aber die römische Republik hat deren Arbeit nicht fortgesetzt. Sie ließ ihre Siege über die Galater nicht durch den Meißel verewigen und die pergamenische Bibliothek kam kurz vor der aktischen Schlacht nach Alexandreia; viele der besten Keime sind in der Verwüstung der mithradatischen und der Bürgerkriege zugrunde gegangen. Erst in der Kaiserzeit regenerierte sich mit dem Wohlstande Kleinasiens wenigstens äußerlich die Pflege der Kunst und vor allem der Literatur. Einen eigentlichen Primat, wie ihn als Universitätsstadt Athen besaß, im Kreise der wissenschaftlichen Forschung Alexandria, für Schauspiel und Ballett die leichtfertige Hauptstadt Syriens, kann keine der zahlreichen Städte Kleinasiens nach irgendeiner Richtung hin in Anspruch nehmen; aber die allgemeine Bildung ist wahrscheinlich nirgends weiter verbreitet und eingreifender gewesen. Den Lehrern und den Ärzten Befreiung von den mit Kosten verbundenen städtischen Ämtern und Aufträgen zu gewähren, muß in Asia früh üblich geworden sein; an diese Provinz ist der Erlaß des Kaisers Pius gerichtet, welcher, um der für die städtischen Finanzen offenbar sehr beschwerlichen Exemption Schranken zu setzen, Maximalzahlen dafür vorschreibt, zum Beispiel den Städten erster Klasse gestattet, bis zu zehn Ärzten, fünf Lehrmeistern der Rhetorik und fünf der Grammatik diese Immunität zu gewähren. Daß in dem Literatentum der Kaiserzeit Kleinasien in erster Reihe steht, beruht auf dem Rhetoren- oder, nach dem späterhin üblichen Ausdruck, dem Sophistenwesen der Epoche, das wir Neueren uns nicht leicht vergegenwärtigen. An die Stelle der Schriftstellerei, die ziemlich aufgehört hat, etwas zu bedeuten, ist der öffentliche Vortrag getreten, von der Art etwa unserer heutigen Universitäts- und akademischen Reden, ewig sich neu erzeugend und nur ausnahmsweise gelagert, einmal gehört und beklatscht und dann auf immer vergessen. Den Inhalt gibt häufig die Gelegenheit, der Geburtstag des Kaisers, die Ankunft des Statthalters, jedes öffentliche oder private analoge Ereignis; noch häufiger wird ohne jede Veranlassung ins Blaue hinein über alles geredet, was nicht praktisch und nicht lehrhaft ist. Politische Rede gibt es für diese Zeit überhaupt nicht, nicht einmal im römischen Senat. Die Gerichtsrede ist den Griechen nicht mehr der Zielpunkt der Redekunst, sondern steht neben der Rede um der Rede willen als vernachlässigte und plebejische Schwester, zu der sich ein Meister jener gelegentlich einmal herabläßt. Der Poesie, der Philosophie, der Geschichte wird entnommen, was sich gemeinplätzig behandeln läßt, während sie alle selbst überhaupt wenig und am wenigsten in Kleinasien gepflegt und noch weniger geachtet neben der reinen Wortkunst und von ihr durchseucht verkümmern. Die große Vergangenheit der Nation betrachten diese Redner sozusagen als ihr Sondergut; sie verehren und behandeln den Homer einigermaßen wie die Rabbiner die Bücher Moses, und auch in der Religion befleißigen sie sich eifrigster Orthodoxie. Getragen werden diese Vorträge durch alle erlaubten und unerlaubten Hilfsmittel des Theaters, die Kunst der Gestikulation und der Modulation der Stimme, die Pracht des Rednerkostüms, die Kunstgriffe des Virtuosentums, das Faktionswesen, die Konkurrenz, die Claque. Dem grenzenlosen Selbstgefühl dieser Wortkünstler entspricht die lebhafte Teilnahme des Publikums, welche derjenigen für die Rennpferde nur wenig nachsteht, und der völlig nach Theaterart dieser Teilnahme gegebene Ausdruck; und die Stetigkeit, womit dergleichen Exhibitionen in den größeren Orten den Gebildeten vorgeführt werden, fügt sie, ebenfalls wie das Theater, überall in die städtischen Lebensgewohnheiten ein. Wenn vielleicht an den Eindruck, welchen in unseren bewegtesten Großstädten die obligaten Reden ihrer gelehrten Körperschaften hervorrufen, sich dies untergegangene Phänomen für unser Verständnis einigermaßen anknüpfen läßt, so fehlt doch in den heutigen Verhältnissen ganz, was in der Alten Welt weit die Hauptsache war: das didaktische Moment und die Verknüpfung des zwecklosen öffentlichen Vortrags mit dem höheren Jugendunterricht. Wenn dieser heute, wie man sagt, den Knaben der gebildeten Klasse zum Professor der Philologie erzieht, so erzog er ihn damals zum Professor der Eloquenz, und zwar dieser Eloquenz. Denn die Schulung lief mehr und mehr darauf hinaus, dem Knaben die Fertigkeit beizubringen eben solche Vorträge, wie sie eben geschildert wurden, selber, womöglich in beiden Sprachen, zu halten und wer mit Nutzen den Kursus absolviert hatte, beklatschte in den analogen Leistungen die Erinnerung an die eigene Schulzeit. Diese Produktion umspannt zwar den Orient wie den Okzident; aber Kleinasien steht voran und gibt den Ton an. Als in der augustischen Zeit die Schulrhetorik in dem lateinischen Jugendunterricht der Hauptstadt Fuß faßte, waren die Hauptträger neben Italienern und Spaniern zwei Kleinasiaten, Arellius Fuscus und Cestius Pius. Ebendaselbst, wo die ernsthafte Gerichtsrede sich in der besseren Kaiserzeit neben diesem Parasiten behauptete, weist ein geistvoller Advokat der flavischen Zeit auf die ungeheure Kluft hin, welche den Niketes von Smyrna und die andern in Ephesos und Mytilene beklatschten Redeschulmeister von Äschines und Demosthenes trennt. Bei weitem die meisten und namhaftesten der gefeierten Rhetoren dieser Art sind von der Küste Vorderasiens. Wie sehr für die Finanzen der kleinasiatischen Städte die Schulmeisterlieferung für das ganze Reich ins Gewicht fiel, ist schon bemerkt worden. Im Laufe der Kaiserzeit steigt die Zahl und die Geltung dieser Sophisten beständig und mehr und mehr gewinnen sie Boden auch im Okzident. Die Ursache davon liegt zum Teil wohl in der veränderten Haltung der Regierung, die im 2. Jahrhundert, insbesondere seit der nicht so sehr hellenisierenden als übel kosmopolitisierenden hadrianischen Epoche, sich weniger ablehnend gegen das griechische und das orientalische Wesen verhielt als im ersten; hauptsächlich aber in der immer zunehmenden Verallgemeinerung der höheren Bildung und der rasch sich vermehrenden Zahl der Anstalten für den höheren Jugendunterricht. Es gehört also die Sophistik allerdings besonders nach Kleinasien und besonders in das Kleinasien des 2. und 3. Jahrhunderts; nur darf in diesem Literatenprimat keine spezielle Eigentümlichkeit dieser Griechen und dieser Epoche oder gar eine nationale Besonderheit gefunden werden. Die Sophistik sieht sich überall gleich, in Smyrna und Athen wie in Rom und Karthago; die Eloquenzmeister wurden verschickt wie die Lampenformen und das Fabrikat überall in gleicher Weise, nach Verlangen griechisch oder lateinisch, hergestellt, die Fabrikation dem Bedarf entsprechend gesteigert. Aber freilich lieferten diejenigen griechischen Landschaften, die an Wohlstand und Bildung voranstanden, diesen Exportartikel in bester Qualität und in größter Quantität; von Kleinasien gilt dies für die Zeiten Sullas und Ciceros nicht minder wie für die Hadrians und der Antonine.

Indes ist auch hier nicht alles Schatten. Eben diese Landschaften besitzen zwar nicht unter den professionellen Sophisten, aber doch unter den Literaten anderer Richtung, die auch noch dort verhältnismäßig zahlreich sich finden, die besten Vertreter des Hellenismus, welche diese Epoche überhaupt aufweist, den Lehrer der Philosophie Dion von Prusa in Bithynien unter Vespasian und Traian und den Mediziner Galenos aus Pergamon, kaiserlichen Leibarzt am Hofe des Marcus und des Severus. Bei Galenos erfreut namentlich die seine Weise des Welt- und des Hofmanns in Verbindung mit einer allgemeinen literarischen und philosophischen Bildung, wie sie bei den Ärzten dieser Zeit überhaupt häufig hervortritt. An Reinheit der Gesinnung und Klarheit über die Lage der Dinge gibt der Bithyner Dion dem Gelehrten von Chäronea nichts nach, an Gestaltungskraft, an Feinheit und Schlagfertigkeit der Rede, an ernstem Sinn bei leichter Form, an praktischer Energie ist er ihm überlegen. Die besten seiner Schriften, die Phantasien von dem idealen Hellenen vor der Erfindung der Stadt und des Geldes, die Ansprache an die Rhodier, die einzigen übriggebliebenen Vertreter des echten Hellenismus, die Schilderung der Hellenen seiner Zeit in der Verlassenheit von Olbia wie in der Üppigkeit von Nikomedeia und von Tarsos, die Mahnungen an den einzelnen zu ernster Lebensführung und an alle zu einträchtigem Zusammenhalten sind, das beste Zeugnis dafür, daß auch von dem kleinasiatischen Hellenismus der Kaiserzeit das Wort des Dichters gilt: untergehend sogar ist’s immer dieselbe Sonne.

Anhang


Die Weltepoche des römischen Imperiums bis zum Zeitalter Justinians. Von Leopold von Ranke

Anhang

(Aus seinen Vorträgen vor König Maximilian II. von Bayern »Über die Epochen der neueren Geschichte«)

I

Grundlagen des römischen Reiches; Überblick über die ersten vier Jahrhunderte unserer Ära

Am Eingange dieser Betrachtungen haben wir uns vorerst zu vergegenwärtigen, was das römische Reich war in bezug auf seinen intellektuellen Inhalt und Standpunkt. Man kann sagen, daß alle alte Geschichte in die römische sich hinein ergießt, gleichsam in einen Strom, der in einen See mündet, und daß die ganze neuere Geschichte wieder von der römischen ausgeht. Ich wage es zu behaupten, daß die ganze Geschichte nichts wert wäre, wenn die Römer nicht existiert hätten.

Die erste Frage, welche Ew. Majestät angeregt haben, ist die, ob die alte Geschichte abgestorben ist, oder inwiefern in der römischen Geschichte alle Elemente wirksam waren, welche die alte Geschichte angeregt hat. Die Lösung dieser Frage ergibt sich daraus, wenn wir erwägen, daß das römische Reich errichtet wurde auf dem ihm vorangegangenen, durch Alexander den Großen und seine Nachfolger gestifteten griechisch-mazedonisch-orientalischen Reiche, welches in sich die bedeutendsten Momente des Orientalismus aufgenommen hatte.

Werfen wir hier einen kurzen Rückblick auf die älteste Geschichte, so finden wir im Orient starke religiöse Gegensätze. Wir finden dort die Juden, auf der einen Seite von den Ägyptern, auf der anderen Seite von dem assyrischen und babylonischen Reiche begrenzt, dessen religiöse Vorstellungen mit denen der Ägypter eine unverkennbare Ähnlichkeit tragen.

Inmitten dieser heidnischen Völkerschaften waren die monotheistischen Juden unaufhörlichen Kämpfen und Anfechtungen ausgesetzt. Sie wurden von den Assyrern und Babyloniern in die Gefangenschaft fortgeführt, und für einen Augenblick schien der nationale Monotheismus dem Untergange nahezustehen, wenn nicht ein anderes Element, welches mit dem jüdischen Verwandtschaft hatte, hilfreich an dasselbe herangekommen wäre. Dieses Element war das persische. Die Perser, deren religiöse Anschauungen reiner und geläuterter waren als die der assyrischen und semitischen Götzendiener überhaupt, machten es sich zur Aufgabe, das jüdische Element zu restaurieren. Darauf kam aber Alexander der Große, der selbst ein eifriger Götzendiener war, und restaurierte wieder den nationalen Götzendienst. Während Kambyses den Apis getötet hatte, erklärte Alexander sich für einen Sohn des Jupiter Ammon und akzeptierte den orientalischen Mythus.

Die beiden Momente, nämlich die reinere Religion, an der die Perser einen gewissen Anteil hatten, und welche bei den Juden als Monotheismus erschien, wie die Götzendienerschaft der anderen Völker, gingen nun in das römische Reich über, welches das mazedonische, syrische und ägyptische Reich zwar eroberte, im übrigen aber alles dort bestehen ließ, wie es war.

Die Römer waren, gleich den Nachfolgern Alexanders, heftige Gegner der Juden, und da geschah nun jenes große Weltereignis, daß aus den Juden die Idee der Weltreligion hervorging. Die Juden hatten nämlich zwar die Idee von der Einheit Gottes – wahrscheinlich die Uridee der Urzeiten – erhalten, aber sie betrachteten Gott mehr als einen Nationalgott. Da erschien Christus und hat, auf ihre Religion fußend, den allgemeinen Gott gepredigt und von allen Völkerinteressen und Nationalgöttern abstrahiert. Aus dem Judentum ging die Weltreligion hervor, in dem Augenblicke, wo die Römer die Eroberung des Orients vollendet hatten und eine Masse orientalischer Elemente in ihr Reich aufnahmen. Der ganze religiöse Kampf, der sich im orientalischen Reiche vollzogen hatte, ging in das römische Reich über, und erst im römischen Reiche hat das Christentum seine Welteroberung gemacht. –

Wir haben somit gesehen, daß in religiöser Beziehung das Römerreich ein Komplex aller früherer Elemente war. Gehen wir nun auf die politischen Gegensätze über.

Die alten Völker des Orients waren religiös entzweit, aber politisch vereint und waren alle Gegner der Griechen. Es hatte sich dort eine ungeheure Monarchie ausgebildet, deren Herrschaft sich nur die entfernten Karthager entziehen konnten, und nun trat diesem Koloß das kleine Häufchen der Griechen entgegen, welche sich dem ungestümen Andrang zu widersetzen wagten. Die Elemente der stetigen Unabhängigkeit und der großen konzentrierten Monarchie gerieten miteinander in einen Konflikt, in welchem weder die Perser die Griechen, noch die Griechen die Perser unterwerfen konnten, solange nämlich die ersteren republikanisch waren, weil während dieser Epoche die Eifersucht des Volkes jeden stürzte, dem eine größere Unternehmung zu glücken schien. Die Perser wurden nur dadurch dem griechischen Elemente untertan, daß auch in Griechenland die Monarchie aufkam, eine Monarchie, welche das griechische Wesen mit orientalischen Formen repräsentierte. Die Monarchie, die bisher rein orientalisch und barbarisch gewesen war, wurde gräzisiert. Man kann sagen: wenn die Monarchie bloß persisch geblieben wäre, so hätte sie niemals im Okzident populär werden können, und wir hätten dann vielleicht nichts anderes gesehen als ein wunderliches Wesen, ähnlich der Herrschaft der Sassaniden. Allein, wie gesagt, so sehr sich auch die Nachfolger Alexanders als die Nachfolger der Pharaonen und anderer Dynastien betrachteten, so wurde doch die orientalische Monarchie mehr zivilisiert, indem diese Könige nun zugleich als Träger der Kultur auftraten: Man denke z. B. nur an Alexandria, jene große Pflanzschule des griechischen Geistes!

Das monarchische Element blieb also in den Gebietsteilen, welche später römisch wurden, sehr lebendig, so sehr, daß ich glaube, daß, wenn Marcus Antonius, der nach Ägypten ging und mit der Kleopatra haushielt, gesiegt hätte, er vermöge seiner orientalischen Sympathien die orientalische Monarchie auf den Okzident übertragen haben würde. –

Der griechisch-republikanische Geist wurde aber durch diese Vorgänge nicht unterdrückt, sondern erhielt sich fortwährend lebendig und wirkte auf Rom zurück, zu einer Zeit, wo dort nur mehr die Formen der Republik bestanden. Dieser griechisch-republikanische Geist hatte einen um so größeren Einfluß auf Rom, als er das republikanische Prinzip mehr theoretisiert hatte und es in solcher Gestalt fortpflanzte, indem die vornehmen Römer eine vollkommen griechische Erziehung sich aneigneten. Auf diesem griechisch-republikanischen Boden hat Augustus seine Monarchie errichtet, keine Monarchie, wie wir sie uns denken, sondern ein Prinzipat, in dem alle republikanischen Formen stehen blieben. Augustus hätte es nie gewagt, sich König zu nennen, und insofern unterschied sich die Tendenz des Antonius total von der des Augustus.

Bei den Griechen war indes außer der Religion und Politik noch ein Moment hervorragend, welches Rom in sich aufnahm, nämlich das der Kunst und Literatur, ein Moment, welches sich schon unter den Nachfolgern Alexanders des Orients zu bemächtigen gesucht hatte. Ein Gedanke, auf den ich hier Wert lege, ist der, daß bei den anderen Nationen die bisherigen literarischen Bestrebungen vereinzelt geblieben waren, bei den Griechen aber sich nach und nach eine Erscheinung entwickelte, die man Literatur nennen darf, d. h. ein Umkreis von literarischen Produktionen, welche die Tendenz hatten, alles Wissenswürdige in sich aufzunehmen. Dieses alles ging in das römische Reich über. Freilich kann man sagen: wenn das römische Reich einen anderen Charakter gehabt hätte, der dem griechischen nicht analog gewesen wäre, so würde es sich nicht auf diese Weise haben entwickeln können. Dadurch aber, daß die republikanische Form in Rom die Oberhand behielt, blieb die Analogie zwischen den beiden Volksgeistern fort und fort aufrecht. Die Schriftsteller unter Augustus brauchten sich bloß an Griechenland anzuschließen, was, wenn Antonius die Oberherrschaft errungen hätte, nicht der Fall gewesen wäre. So aber trat die ganze orientalische, jüdisch-semitisch-griechische Welt in allen Produktionen in das römische Reich ein und kam mit demselben in einen unbedingten Zusammenhang. –

In dem ersten Jahrhundert unserer Ära hingegen trat Rom in Zusammenhang mit dem Okzident. Dieses erste Jahrhundert, das man gewöhnlich so mißachtet, war ein Jahrhundert voll von Geist und Leben.

Hier aber müssen wir in unseren Betrachtungen einen Augenblick zurückgehen in die frühere Geschichte des Westens. Diese Geschichte beruht darauf, daß in früheren Zeiten die keltischen Völkerschaften in Gallien und Spanien die Oberhand hatten, in ersterem zum Teil in Verbindung mit den Germanen. Gallier waren bis nach Rom vorgedrungen; ein Brennus hatte Rom, ein anderer Delphi genommen; sie hatten ein kleines Reich in der Nähe von Byzanz gegründet; sie waren nach Syrien hinübergegangen und wollten einen Augenblick sogar Ägypten erobern. Kurz, die Gallier waren eine Zeitlang das mächtigste Volk, und ein Teil der römischen Geschichte beschäftigt sich damit, die Hinaustreibung der Gallier aus Italien zu beschreiben.

Da kam Cäsar und vollzog die große Eroberung Galliens; eines der wichtigsten Ereignisse der Weltgeschichte, denn auf Gallien beruht die ganze nachmalige Konfiguration des Okzidentes. Ich sage in meiner französischen Geschichte: das sind die großen Eroberer, welche zu gleicher Zeit auch die Kultur verbreiten, und dadurch zeichnete sich auch Cäsar aus! Er eroberte Gallien nicht allein, um es zu haben, sondern romanisierte und kultivierte es zugleich. Nun kann man zwar die Zwischenfrage einwerfen, ob es nicht möglich gewesen wäre, daß die Kelten sich selbst kultiviert hätten. Ich glaube kaum, diese Frage mit Ja beantworten zu können; denn sie waren von karthagischen und anderen zivilisierenden Einflüssen umgeben, und doch brachen sie stets als Räuber in Italien und Asien ein und setzten sich fortwährend der Kultur entgegen, und erst durch ihre Besiegung bekam die Kulturwelt in Italien, in Griechenland und im Orient Ruhe vor diesen Barbaren.

Nachdem Cäsar auch nach Britannien übergesetzt hatte, so erschien später Augustus und erwarb sich durch seine Eroberungen immense Verdienste um den Okzident; denn er ist es, der Spanien vollends den Römern unterwarf, Gallien von Lyon aus nach allen Richtungen hin kolonisierte und seine Kulturbestrebungen bis an den Rhein ausdehnte. Mit einem Worte: was Cäsar verrichtete, war unübertrefflich im Kriege; was aber Augustus vollführte, war noch stabiler; er vollendete die Romanisierung Galliens, und die Kelten mußten anfangen, alle lateinisch zu sprechen. Eine der größten Taten des Augustus war aber die, daß er, mit Hilfe des Drusus und Tiberius, die Alpen öffnete. Solange die barbarischen Bevölkerungen der Alpentäler sich wie ein Querbalken zwischen die Kulturwelt – Italien usw. – und den übrigen Okzident legten, war eine Verbreitung der Zivilisation in Mitteleuropa nicht denkbar. Nun aber, nachdem die Alpen eröffnet waren, fingen die Römer an, auf der einen Seite bis nach Pannonien vorzudringen – so Tiberius –, auf der anderen Seite rückten sie in Deutschland bis in das Innerste von Westfalen vor. Hier wurden sie zwar geschlagen; aber demungeachtet wurde das ganze Gebiet längs des Rheines und südlich der Donau romanisiert: Köln und Augsburg waren römische Städte.

Was Cäsar in einer anderen Richtung begonnen hatte, vollendete Claudius, der als einer der dümmsten Menschen verschrien ist, nämlich die Eroberung Britanniens. Diese Ländererwerbungen zogen sich fort bis ins zweite Jahrhundert, in welchem Trajan nach Besetzung Daciens und Mösiens das Gebiet der Rumänen oder Walachen vorbereitete. Die Herrschaft der Römer erstreckte sich über das Schwarze Meer bis an den Euphrat und fand ihre westliche Grenze im Atlantischen Ozean.

Das Hauptereignis des ersten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung war also, daß die in Rom aufgenommene orientalisch-griechische Kultur, die sich mit der lateinischen vereinigt hatte, nunmehr in den Okzident strömte, daß also alles in diesem ersten Jahrhundert eroberte Land Kulturgebiet wurde. Es ist ein Glück, daß diese Eroberungen ihre Grenze in Deutschland fanden; aber ohne die römischen Eroberungen würden wir nichts von Kultur wissen, und innerhalb dieser Grenzen war ihre Erscheinung das größte Weltereignis, welches je vor sich gegangen ist. Diese ungeheure Einheit löste sich zwar wieder auf in zwei Hälften, in eine griechische und eine lateinische; der Westen redete lateinisch, der Osten griechisch; aber das Ganze bildete doch eine Einheit. –

Es fragt sich nunmehr, was, nachdem das Reich der Römer in den ersten Jahrhunderten gegründet worden war, auf diesem von ihnen eingenommenen unermeßlichen Schauplatz zustande kam.

Dies kann der Natur der Sache nach nicht mehr etwas nach außen hin, sondern nach innen Gehendes gewesen sein, da es nicht möglich ist, daß ein Reich sich unaufhörlich nach außen entwickle. Auch Rom fand also seine Grenze, und es trifft in gewisser Hinsicht mit der welthistorischen Tendenz, die man freilich erst hinterher erkennen kann, zusammen, daß die erobernde Kraft sich bloß nach dem Okzident ergoß. Wenn man sich wundert, daß die Römer nicht auch, wie Alexander der Große, nach Arabien und Indien gingen, sondern alle ihre Kräfte darauf verwendeten, Spanien, Gallien, Germanien, Dacien zu zivilisieren, so liegt der welthistorische Grund dieser Erscheinung darin, daß die zivilisierende Tendenz im Osten schon durchgeführt war, und der welthistorische Beruf Roms nur der war, von der Mitte der Welt aus, welche Rom eingenommen hatte, den Okzident zu zivilisieren. Dazu brauchten die Römer aber nichts weiter als die eroberten Elemente; die übrigen konnten sie ausschließen.

Die Produktionen, welche Rom zum Vorschein brachte, sind folgende: 1. eine allgemeine Weltliteratur – 2. die Ausbildung des römischen Rechts zu einem allgemeinen Rechte – 3. die Bildung der monarchischen Verfassung und damit im Zusammenhang die Bildung einer durchgreifenden Verwaltung – 4. die Erhebung der christlichen Kirche zur Herrschaft.

1. Gründung einer allgemeinen Weltliteratur

Das ganze römische Wesen hatte zwar einen griechisch redenden und einen lateinisch redenden Teil, die beiden daraus hervorgehenden Literaturen aber hatten, obwohl die eine im Orient herrschte und die andere im Okzident herrschend wurde, doch gewissermaßen ein Hauptziel. Dieses sieht man unter anderem in der Historie mit der größten Bestimmtheit: sobald die Römer zur Weltherrschaft gelangten, hatten die Griechen keine höhere Idee, als das römische Gemeinwesen zu erfassen und zu beschreiben – Polybius, Dionys von Halikarnassus! – Diese Tendenz setzte sich auch in den folgenden Jahrhunderten fort, wie denn der Hauptgeschichtsschreiber der Kaiserzeit, Dio Cassius, ein Grieche war. Die Römer haben zwar in ihrem Tacitus einen der größten Geschichtschreiber, welche je gelebt haben, aufzuweisen; allein dieser ergreift mehr die moralische Seite der Weltgeschichte und beschreibt die Inkonvenienzen, die durch das Prinzipat im römischen Staate hervortraten; aber das Universalhistorische in der Geschichte wurde mehr von den Griechen als von den Römern erfaßt – so von Appian, von Plutarch, der die Römer als Persönlichkeiten zu begreifen suchte, indem es ihm darauf ankam, sie durch Vergleichung mit den Helden einer anderen Nation zu welthistorischer Bedeutung und Würde zu erheben.

Es bildete sich also jene sonderbare Erscheinung einer Doppelliteratur, jene Literatur in zwei Sprachen, welche, obwohl beiderseits mit einer besonderen Tendenz, doch in der Idee ganz identisch ist. Hiernach fragt es sich: welches war der Erfolg dieser Literatur? Um die Frage zu beantworten, werfe ich einen kurzen Rückblick auf die klassische griechische Literatur. Die Produkte dieser Zeit sind entstanden wie Naturprodukte, jedes in eigentümlicher Weise auf eigentümlichem Boden; jeder Autor schrieb in seinem Dialekte, und die klassische Literatur von Athen z. B. ist in den Epochen des prägnantesten, ich möchte sagen, schroffsten Geistes entstanden. Diese Art von literarischer Produktion konnte nun später nicht mehr stattfinden. Die Dialekte schliffen sich ab, und anstatt des attischen kam der allgemeine Dialekt auf; es konnten jetzt auch Schriftsteller von der Größe wie in der früheren Zeit nicht mehr entstehen. Die nunmehrigen Autoren der Griechen teilen nur das allgemein Wissenswerte mit, und ihnen gesellten sich die Römer bei. Da keine Reibung der Parteien mehr stattfand, so hörten selbstverständlich auch die großen Redner auf, und man schrieb Briefe wie Plinius und andere.

Mit einem Wort: es wurde eine allgemeine Literatur gegründet, welche, alle Zweige des Wissens umfassend, sich in beiden Sprachen bewegte, in der griechischen mit mehr Glück, in der lateinischen mit mehr Applikation.

2. Juristische Entwicklung

Hier muß man davon ausgehen, daß der eigentlich wissenschaftliche Genius der Römer juridischer Natur war. In keinem Zweige sind sie so originell gewesen wie im bürgerlichen Rechte. Die anderen Nationen haben zwar hierin auch einiges geleistet, aber die Römer haben vom Ursprung ihres Staates an die Begriffe des Rechtes so scharf erfaßt und mit so großer Konsequenz ausgebildet wie kein anderes Volk.

Ursprünglich wurde das Recht nur übertragen von einem Lehrer auf den anderen sowie als gültiges Recht auf dem Forum. Das römische Recht erhielt aber darum eine so bedeutende Ausbildung, nachdem das römische Reich mächtig geworden war, weil da den großen Juristen, die in den Juristenschulen von den Kaisern herangezogen wurden, in ihren Aussprüchen Gesetzeskraft beigelegt wurde, so daß Theorie und Praxis sich niemals enger vereinigten als während der römischen Kaiserzeit. Darum finden wir in einer Epoche, die sonst in anderen Literaturzweigen wenig fruchtbar war, jene Reihe der größten Juristen, aus deren Aussprüchen im 6. Jahrhundert die Pandekten und Institutionen zusammengesetzt wurden, wie Gajus, Ulpian, Papinian usw.

Das erste Moment bei der Entwicklung des Rechtes war das, daß Männer von juridischem Genius die ursprünglich römischen Rechtsideen ausbildeten; das zweite, daß die regelmäßig ausgebildeten Rechtsideen durch die Kaiser Gesetzeskraft erhielten, wodurch dieses Recht, wie es die Konstitutionen enthielten, zugleich einen wissenschaftlichen Inhalt bekam. Das dritte, für die Menschheit höchst wichtige Moment war, daß das römische Recht infolge seiner wissenschaftlichen Entwicklung das Partikuläre, was ihm noch anklebte, abstreifte und eine hohe allgemeine Bedeutung dadurch gewann. Auf diese Weise entstand nun das jus gentium in diesem Sinne, nämlich als das römische Recht, welches applikabel gemacht worden war. Ew. Majestät sehen hieraus, welche Wichtigkeit es hat, daß ein richtig entwickeltes Recht von Partikularitäten freigemacht werde, welche dessen Anwendung auf andere Nationen stören, wie es bei dem römischen Rechte der Fall gewesen war. Man kann behaupten, daß das römische Recht die größte Produktion des römischen Reiches überhaupt war.

3. Gründung der monarchischen Verfassung und einer durchgreifenden Verwaltung

In dem Kampfe zwischen Augustus und Antonius, der vielleicht ein Kampf zwischen dem okzidentalen und orientalen Prinzip war, blieb zwar Augustus Sieger und kumulierte darauf die wichtigsten republikanischen Würden in seiner Person; allein er hätte niemals daran denken können, sich König zu nennen, und erfand den Titel Augustus, das ist: der Verehrungswürdige. Mit einem Wort: es kam eine Differenz zutage zwischen der Persönlichkeit des Fürsten und den republikanischen Bestrebungen, die eigentlich noch immer konstitutionell waren. Daher rührte es auch, daß viele Kaiser, abgesehen von ihrer unwürdigen Persönlichkeit, in eine schiefe Stellung gerieten und eine so wunderliche Rolle spielten; denn wiewohl sie eine unumschränkte Gewalt in Anspruch nahmen, so erschienen sie in den Augen der alten Geschlechter und insbesondere der Senatoren immerhin nur als große Oberhäupter, welche in dem Bürgerkriege faktisch die Oberhand erhalten hatten. Der erste, der eine gewisse Festigkeit in den Prinzipat brachte, war Vespasian, aus der Familie der Flavier. Als dieser gesiegt hatte, ließ er sich von dem Senate in der berühmten lex regia gewisse Rechte dekretieren, namentlich das, für sich allein Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen zu dürfen ohne die Mitwirkung des Senates.

Dessenungeachtet traten später wieder die alten Reibungen und Gewalttätigkeiten hervor. Der Senat gelangte wieder zur Herrschaft und ernannte den Nerva zum Kaiser, wie denn auch die nachfolgenden Kaiser durch Adoption von dem regierenden ernannt und unter Zustimmung des Senates eingesetzt wurden, so die Antonine. Im 3. Jahrhundert hingegen brach jene Epoche der gräßlichsten Verwirrung über das Reich herein, welche man auch die Zeit der dreißig Tyrannen nennt, und während welcher bereits die Barbaren mit Macht in das römische Reich eindrangen. In dieser Zeit der Bedrängnis, da einerseits die Grenzen des Reiches eines mächtigen Schutzes bedurften, andererseits jede Armee denjenigen, der an ihrer Spitze stand, als Kaiser durchzusetzen suchte, erfand Diokletian einen Ausweg, um sowohl den Trotz der Armeen zu brechen als auch dem Bedürfnis einer kräftigen Verteidigung des Staates zu genügen. Er aggregierte sich einige Männer als Augusti oder als Cäsares, welche bei ungeteilter Gewalt mit ihm zugleich die Regierung führten, so daß der eine da, der andere dort die höchste Autorität repräsentierte, die in ihm als oberstem Kaiser konzentriert blieb.

Aus dieser Kombination ging Konstantin hervor, welcher im 4. Jahrhundert die Alleinherrschaft auf Grund der Diokletianischen Institutionen vollständig durchführte, was ihm übrigens ebensowenig wie anderen Generälen der Kaiserzeit gelungen wäre, wenn er nicht die Reform der Verfassungszustände in die Hand genommen und sich nicht alsogleich mit dem Christentum in Verbindung gesetzt hätte. Vor allem galt es, das Übergewicht der Armeen vollständig zu bewältigen und den Umtrieben der aristokratischen Parteien ein Ziel zu setzen. Das Wichtigste, was Konstantin zu diesem Zwecke einführte, war die Trennung der Zivil- und Militärgewalt, deren Vereinigung in einer Hand bisher den Provinzialbeamten eine so unermeßliche Macht beigelegt hatte. Dadurch wurde die ganze Population in den Städten ruhiger, und die Aristokratie bewegte sich mehr in lokalen und darum weniger gefährlichen Parteiungen. Ferner teilte Konstantin das ganze Reich in Diözesen und die Diözesen in Provinzen und führte eine förmliche Hierarchie der Titel und Würden ein, von denen manche noch bis auf den heutigen Tag bestehen; der Corregidor in Spanien ist z. B. der alte Corrector provinciae. In diesen Verwaltungssprengeln richtete Konstantin eine absolute Verwaltung ein, in welche er, nur um die Population nicht geradezu den Übergriffen der Praesides provinciarum preiszugeben, das Institut der Defensores einreihte, Anklänge an frühere provinzialische Institutionen, die zu keiner Zeit ganz verschwunden waren. Zu diesen Zentralisationsbestrebungen gesellten sich noch andere Reformen, z. B. die Heranziehung des bisher exemten Italiens zu dem ingens malum tributorum, die Aufhebung des Unterschiedes zwischen den Civitates, die Ausdehnung des römischen Bürgerrechts auf sämtliche Provinzen schon durch Caracalla usw.

Auf diese Weise wurde das römische Reich zu einer noch nicht dagewesenen großen Einheit verbunden, deren Bedeutung dann erst recht hervortritt, wenn man sie mit der Masse der unabhängigen Nationalitäten vergleicht, welche früher bestanden hatten. Also auch hier begegnet man in großartiger Weise, wie bei der Literatur und dem Rechte, der Erscheinung, daß aus dem Partikulären sich allmählich etwas Allgemeines entwickelt. An der Spitze dieser Einheit stand der Prinzeps, dessen Erblichkeit, wenn sie auch nicht geradezu ausgeschlossen war, doch nicht als herkömmlich betrachtet wurde.

Fragt man am Schlusse dieser Betrachtung, ob der Orient auf die Bildung der Monarchie Einfluß hatte, so läßt sich zwar nicht verkennen, daß einige Attribute derselben, z. B. das Diadem, von dort herstammen: aber der Kern dieser Institution ging aus der Macht der Verhältnisse und dem Bedürfnisse des Landes hervor.

4. Gründung der Weltreligion

Nachdem im ersten Jahrhundert die römische Eroberung vollzogen war, im zweiten Jahrhundert die Weltliteratur sich entwickelt, im dritten Jahrhundert die Ausbildung des römischen Rechtes und zu Ende des dritten und im vierten Jahrhundert die Ausbildung der Monarchie in einigermaßen haltbarer Form stattgefunden hatte, so trat nun auch die Begründung einer Weltreligion als die größte in die Reihe der welthistorischen Produktionen ein.

Konstantin basierte seine Würde: 1. auf seinen Sieg und die Waffen, 2. auf die Reform der Verwaltung, 3. auf die Religion. Die welthistorische Frage ist aber die: worauf beruht es, daß das Christentum im römischen Reich begründet werden konnte, und hat das römische Reich seiner Natur nach etwas hierzu beigetragen?

Man kann sagen, daß das römische Reich die Idee des Christentums, weltlich gefaßt, im höchsten Grade gefördert hat. Es mußte zuerst ein großer Völkerkomplex entstanden sein, der eine gewisse Einheit hatte, in welchem die Idee der Weltreligion sich Bahn brechen konnte; solange die Völker nebeneinander als verschiedene Individualitäten mit verschiedenen Religionen bestanden, waren nur nationale Gottheiten möglich. Meine Idee von Kirche und Staat ist die, daß der Staat zuerst vorhanden sein muß, und danach die Kirche erscheint. Der Staat macht die Kirche möglich, und dies zeigt sich bei der Erscheinung der Kirche im römischen Staat im höchsten Grade; ohne denselben wäre die christliche Religion schwerlich auf der Erde eingeführt worden.

Gehen wir um einen Schritt weiter, so würde die Einführung des Christentums, wäre nicht die orientalische Welt bereits gräzisiert gewesen, auf die größten Schwierigkeiten gestoßen sein. Hätte nicht eine allgemeine Sprache und Literatur damals existiert, so hätte die Religion nicht eine so allgemeine Wirksamkeit haben können. Gesetzt den Fall, das Christentum hätte durchaus in dem syrischen Idiom, welches Christus sprach, verkündet werden müssen, so wäre es den Menschen als etwas ganz Nationales und Absonderliches erschienen; in der Weltsprache mitgeteilt, wurde es den Menschen, wurde es der übrigen Bildung analog.

Außer diesen Momenten der politischen und literarischen Einheit lag aber noch etwas im römischen Wesen, was die Ausbreitung der Weltreligion unendlich gefördert hat. Dadurch, daß die Römer alle nationalen Gottheiten der ihnen bekannten Völker nach Rom transportierten und dort verehrten, wurde diesen Götzen gleichsam der Boden unter den Füßen weggezogen. Die Verehrung der Isis z. B. hatte nur in Ägypten ihre große Bedeutung, in Rom hatte sie gar keinen Sinn. Durch die Aufnahme fremder Götter verlor das nationale Prinzip seinen Wert; und eine Idee, welche durch sich selbst Geltung hat und deren Durchführung in den Dingen selbst präpariert ist, konnte um so leichter die verschiedenen Kulte überwältigen, als sie ihre ursprüngliche Bedeutung verloren hatten.

Dazu kam noch folgendes, kaum minder wichtiges Moment: die Römer hatten von Anfang an sowohl in religiöser als moralischer Beziehung einen eigentümlichen Geist, eine größere Fülle strenger moralischer Begriffe als irgendein Volk der Welt. Man denke z. B. an die hohe Vorstellung, welche die Römer von der Ehe hatten, so daß Jahrhunderte vorübergingen, bis die erste Ehescheidung eintrat; man denke an das häusliche Leben der Römer, an das Institut der väterlichen Gewalt usw. Diese stärkere Repräsentation moralischer Tendenzen wirkte auch später in den Zeiten der größten Entsittlichung noch fort.

Ein ferneres entscheidendes Moment ist der unaufhörliche Widerstreit der reineren religiösen Anschauungen der Römer und des semitischen Götzendienstes. Dieser zeigte sich schon im Kampfe gegen die Karthager, deren Menschen opfernden Kultus die Römer stets verschmähten. Selbst der sonst ganz anrüchige Kaiser Claudius verbot ausdrücklich die Menschenopfer. Diese und noch andere Vorkommnisse weisen darauf hin, daß die Römer höhere Begriffe vom Werte des Menschen hatten als andere Völker. Also auch in dieser Beziehung trafen die römischen, wenn auch immerhin noch unvollkommenen Vorstellungen mit den christlichen zusammen.

Die weitere Frage ist nun die: welchen Wert gewann das Christentum in seiner ersten Ausbreitung, welche Eigentümlichkeiten waren es, die das Christentum fähig machten, stärker zu werden als alle anderen Religionen?

In den ersten Jahrhunderten suchten noch orientalische Götzendienste und Glaubensvorstellungen überall in das Christentum einzudringen; ich erinnere an die Manichäer, deren Glaubenssätze bis nach Afrika und Indien sich verbreiteten, und andere mehr. Hätten diese Sekten die Oberhand gewonnen, welche das Christentum zu orientalisieren suchten, so wäre auch aus letzterem nichts anderes geworden als eine dieser orientalischen Religionen. Das Christentum fand aber eine andere Verbindung, mit deren Hilfe es sich diesen Einflüssen widersetzte, nämlich die mit der römischen und griechischen Philosophie. Die Weltweisen, ja zuweilen auch die Dichter dieser beiden Nationen hatten von jeher in einer gewissen Opposition gegen den Götzendienst gestanden, und so wurde es auch dem Christentum nicht schwer, sich an diese Philosophen anzulehnen, wohingegen auch viele der christlichen Märtyrer den Heiden als Philosophen erschienen, insofern sie von vielen Dingen abstrahierten, an denen andere festhielten (Justinus).

Das Hauptmoment, welches dem Christentum zustatten kam, ist wissenschaftlicher und dialektischer Natur. Während der Götzendienst mehr oder minder in die größten Abenteuerlichkeiten und Phantasmagorien ausgeartet war, besaßen die wissenschaftlichen und religiösen Begriffe des Christentums, abgesehen von dem unergründlichen Mysterium, auf dem es basiert, vielmehr die Eigenschaft, nach den verschiedensten Seiten hin erörtert werden zu können. Man erkannte bald, daß das Christentum mit den größten Produktionen des menschlichen Geistes zusammentraf, und diese Erkenntnis war einer der mächtigsten Hebel bei der Verbreitung der Weltreligion. Diese Verbindung des Christentums mit der antiken Kultur, die Ehe der zwei Prinzipien, die einander widerstehen und doch unaufhörlich verbunden waren, sie ist es, die der Sache eigentlich ihre Weltbedeutung gegeben hat.

Ganz unabhängig von Interessen, die irgendein Potentat wie Konstantin verfochten haben mag, hat die Weltstellung des römischen Reiches, die eigentümliche Richtung des römischen Geistes in religiöser und moralischer Beziehung und die einheitliche Verfassung in Verbindung mit der allgemeinen Literatur zusammengewirkt, um dem Christentum das Übergewicht über alle anderen Religionen zu geben.

Nachdem wir von der Ausbreitung der Religion gesprochen haben, ist die Frage zu beantworten, auf welche Weise die Begründung einer Kirche vor sich gegangen ist. Hierbei ist einiges als Analogie aus dem Judentum herübergenommen worden, z. B. der Unterschied zwischen Geistlichen und Laien. So wie es bei den Juden einen besonderen Stamm, die Leviten, gab, dem die Besorgung des Gottesdienstes vorzugsweise oblag, so wurden auch im Christentume die Geistlichen, im Gegensatz zum Volke(λαοσ), als Los Gottes (κληροσ) angesehen. Ungeachtet der in manchen Beziehungen nicht zu verkennenden Analogie mit dem Judentum gewann die Kirche jedoch eine andere Gestalt als dieses, namentlich durch die höchst eigentümliche Bildung und Erscheinung der Synoden und Konzilien.

Schon in der frühesten Zeiten der Kirche bildeten sich Gemeinden, welche in einer gewissen Verbindung miteinander standen und sich eine Art von kirchlichem Selfgovernment angeeignet hatten. Die Hauptsache aber ist, daß die Vorsteher dieser Gemeinden, die Episcopi, zusammentraten und streitige Fragen über das Dogma in letzter Instanz entschieden, unter der Behauptung, daß dieser ihrer Verbindung der Heilige Geist innewohne. Merkwürdig ist es hierbei, daß diese Synoden zuerst in echt republikanischen Gegenden zusammenkamen, wo noch die Idee von den alten Bundesverhältnissen sich erhalten hatte, wie in Achaja. Ursprünglich waren diese Synoden partikulärer Natur, später dehnten sie sich zu allgemeinen Konzilien aus, zu denen die ganze Welt (die Οιχουμενη)zusammenströmte, und aufweichen dem Christentum jene doktrinelle Grundlage gegeben wurde, auf der wir heutzutage noch stehen. Dieses höchst wichtige Institut gab dem Christentum auch eine größere Repräsentation für die Doktrin, wie sie noch nicht dagewesen war, und während die Staatsverfassung sich zur Absolutheit ausbildete, trat in der Kirche eine ganz andere Erscheinung hervor, nämlich die der Selbstregierung und Selbstbestimmung von unten her, welche, alles zusammenfassend, wieder neben dem großen Staate ein eigenes Reich bildete.

Das Christentum war bereits, bald unter der Verfolgung, bald unter der Konnivenz der Kaiser, ziemlich weit verbreitet worden, als Kaiser Konstantin in der Mitte des vierten Jahrhunderts es in seinem Interesse fand oder durch irgendeinen uns unbekannten Umstand bewogen wurde, das Christentum anzunehmen. Es war für ihn von der größten Wichtigkeit, sich, nachdem er als Imperator an der Spitze der Armee und als Regent an der Spitze der von ihm eingerichteten Verwaltung stand, auch an die Spitze dieser neuen Organisation zu stellen. Er begriff auch die hohe Bedeutung dieses Schrittes und gerierte sich als obersten, sozusagen äußeren Bischof der Kirche, wodurch erst die Einheit des Reiches zum vollständigen Abschluß kam.

Dadurch aber wurde zu gleicher Zeit auch die Kirche, die bisher noch keine Einheit gewesen war, zu einer großen Genossenschaft erhoben; denn die römischen Bischöfe waren damals noch weit entfernt davon, sich als Oberhäupter der Kirche zu betrachten; vielmehr standen die Patriarchen gemeinschaftlich unter den Kaisern, obwohl sie sich in geistlicher Beziehung nicht viel von ihnen dreinreden ließen.

Da nun entstand die Frage: sollte das Christentum in diesem doch immer engen Bezirke des römischen Reiches eingeschränkt bleiben?

Das römische Reich barg eine Menge Mißstände in seinem Schoße. Hierzu muß man vor allem die verderbliche, viel zu gewaltsam eingreifende Verwaltung rechnen. Ferner war das römische Reich nicht prolifik genug; es hatte infolge der verheerenden Bürgerkriege, infolge der gegen die Ehe nach und nach eintretenden Abneigung und aus anderen Gründen eine unendliche Abnahme der Bevölkerung erlitten, zu deren Vermehrung auch das Christentum nichts beitrug, in welchem sich sehr bald mönchische Tendenzen kundgaben.

Wir sehen also hier die merkwürdige Tatsache, daß das römische Reich, nachdem es die größten Produktionen hervorgebracht hatte, die für die Welt nötig waren, in sich selbst verödete. Es kam nun darauf an, daß sich die expansive Kraft der zur Herrschaft gelangten Weltideen betätigte. Dies konnte auf zweierlei Weise geschehen: erstens indem diese Anschauungen den übrigen Nationen durch Übertragung nahegebracht wurden, was auch teilweise der Fall war – in Britannien verbreitete sich das Christentum weit über den römischen Wall hinaus. Jedoch geschah das mehr in einer sektiererischen Form, welche der Aufgabe nicht ganz genügen konnte. Zweitens konnte die Expansion der christlichen Ideen vor sich gehen durch den Krieg, welcher eine Menge Völkerschaften, namentlich aber Germanen, in unaufhörliche Berührung mit den Römern brachte und dadurch auch zu einem Moment der Kulturverbreitung wurde.

Beides konnte aber nicht bewirken, daß die Welt jene Elemente sämtlich in sich aufgenommen hätte: die Propagation der welthistorischen Ideen und der Kultur, wie sie sich im römischen Reiche entwickelt hatte, wurde mehr vollzogen durch die Eroberungen fremder Völker im römischen Reiche als durch die Eroberungen der Römer über fremde Nationen. Hätten die Römer diese Ideen durch Besiegung der anderen Völker über die Welt verbreitet, so würden sie damit zugleich ihre Sprache und ihr ganzes Wesen den anderen Völkern aufgeprägt haben; die übrige Welt würde ebenso romanisiert und gräzisiert worden sein, wie es bereits im Orient und teilweise auch im Okzident geschehen war. Dahin aber sollte es nicht kommen; die anderen Nationen der Welt hätten dadurch ihre ganze Ursprünglichkeit eingebüßt. Da indes die Römer auch nicht stark genug waren, das zu vollführen, so fiel jene Aufgabe den Germanen zu. Diese durchbrachen auf allen Seiten den römischen Limes, und erst dadurch, daß sie das Christentum annahmen, wurde die Weltreligion die Religion aller Nationen.

Einen merkwürdigen Gegensatz hierzu bilden die Araber, welche nicht die Weltreligion, wohl aber die römische Kultur in sich aufnahmen. Dadurch aber entwickelte sich die wunderbare Weltverkettung, daß auf der einen Seite im Westen die Germanen, auf der anderen Seite im Osten die Araber die von den Römern überlieferten Anschauungen kultivierten und fortpflanzten.

II

Umwandlung des römischen Reiches durch die Einwanderungen der Germanen

Unsere germanischen Altvordern waren in folgender Weise um die römische Welt gelagert:

An der nordfranzösischen und niederländischen Küste saßen die Friesen und Sachsen. Die Römer hatten in diesen Gegenden nach der Mitte des 3. Jahrhunderts gegen die Seeräuber, welche die Küsten beunruhigten, einen Befehlshaber, namens Carausius, aufgestellt. Dieser hatte empörerische Neigungen, vereinigte sich mit den sächsischen Küstenanwohnern in Deutschland und lehrte sie zur See mächtig werden, was sie schon frühe zu Einfällen in das gegenüberliegende Britannien benützten. Am Niederrhein erschienen um die Mitte des 3. Jahrhunderts die Franken an den römischen Grenzen, und zwar im Delta des Stromes als salische, weiter aufwärts als ripuarische Franken. Die Sachsen auf der einen, die Franken auf der anderen Seite waren hier im Norden die nächsten Nachbarn der Römer.

An dem Limes zwischen Rhein und Donau lagerten verschiedene germanische Völker, unter denen die Alemannen die vornehmsten waren. Die Deutschen breiteten sich überhaupt an der ganzen Donau bis zu deren Ausflüssen aus, wo die Goten (in Dacien und Mösien) die Hegemonie über viele andere Stämme, Vandalen, Gepiden usw., besaßen.

Da besitzen wir nun aus den ersten Zeiten des Kaisertums jene merkwürdigen Schilderungen des Tacitus von den Germanen, eines Geschichtschreibers, der so viel welthistorischen Sinn besaß, um die natürlichen Gegensätze zu fassen, welche zwischen den Römern und Germanen bestanden. Von diesen Unterschieden will ich nur einige hervorheben: vor allen die römische Korruption im Gegensatz zu der germanischen Einfachheit und Naturgemäßheit; sodann insbesondere die höchst eigentümliche Kriegsverfassung der Germanen. Während der römische Heeresverband vorzugsweise auf dem streng militärischen Gehorsam beruhte, basierte die germanische Kriegsverfassung auf dem Prinzip der persönlichen und erblichen Treue. Bei den Germanen bestand: erstens das Königtum als eine Art religiöser Würde, und: zweitens das Gefolgschaftswesen, eine Institution, der zufolge sich an die vornehmsten Germanen eine Anzahl anderer im Kriege anschloß, diese mit der Verpflichtung, den erkorenen Führer zu schützen, jener mit der Verpflichtung, ihnen ein treuer und sorgsamer Anführer zu sein; eines der vorzüglichsten Elemente, welches den Unterschied zwischen den Römern und Germanen begründete, indem bei den Römern alles Staat war und die persönlichen Verhältnisse verkümmerten. Gerade diese Gefolgschaftsverfassung gab den Germanen den Römern gegenüber einen stärkeren Zusammenhalt. Dieser Umstand war für die ganze Weltgeschichte von der größten Bedeutung insofern, als bei den Römern zwar eine Verfassung gefunden war, aber nur als eine Form, die sie nie recht realisieren konnten, indem ein Machthaber den anderen ausstieß, dahingegen bei den Germanen in ihrem uralten Königtum und in ihrem eigentümlichen militärischen Wesen der alles durchdringende Kitt der Treue die ganze moderne Geschichte zu dem stempelte, was sie geworden ist. Diese Germanen wurden für die Römer um so bedeutungsvoller, als, wie wir gesehen haben, der römische Staat an Bevölkerung verarmte und seine Grenzen nicht mehr behaupten konnte. Das Grenzgebiet wurde durch eine lange und langsame Bewegung noch vor der Völkerwanderung germanisiert; wie man sich denn überhaupt die letztere nicht als eine allgemeine Bewegung von Europa – diese trat nur einmal ein – zu denken hat, sondern als einen Kampf an den Grenzen, in welchem die Germanen vordrangen und die Romanen zurückwichen. Doch wäre ohne dieses Ereignis jene große Veränderung in Europa nicht erfolgt, welche gleichsam von dem Geschicke intendiert schien.

Der erste Anstoß zur Völkerwanderung ging von den Goten aus. Diese gerieten am Schwarzen Meere mit den Hunnen in Konflikt, einem Volke, welches zu demselben Stamme gehört wie die Tschuden und Finnen. Die Hunnen stürzten im 4. Jahrhundert das große Reich des Ostgoten Hermanarich und bedrängten darauf die Westgoten dergestalt, daß sie im römischen Reich um eine Zufluchtsstätte bitten mußten, die ihnen auch nicht verweigert wurde. Sie zogen hierauf in großen Scharen auf Kähnen über die Donau in das römische Reich. Hier kamen sie aber mit den Befehlshabern der Provinzen in Streit, welche ihnen, um sich für gelieferte Lebensmittel bezahlt zu machen, ihre Kinder und ihr Vieh abnahmen. Darüber kam es im Jahre 378 zu einer Hauptschlacht bei Adrianopel, in welcher der Kaiser Valens getötet wurde und die Goten Sieger blieben, so daß dieselben sich in Mösien festsetzten und dort eine große Rolle zu spielen anfingen.

Während man sich hier unaufhörlich schlug und dadurch das römische Reich in die größte Verwirrung geriet, kamen fast alle germanischen Völker in eine gewisse Bewegung. Die Westgoten selbst, die in das oströmische Reich übergegangen waren, und aus denen dort zu Anfang des 5. Jahrhunderts Alarich hervorging, machten den römischen Befehlshabern unendlich zu schaffen. Kaiser Arcadius wußte sich zuletzt nur dadurch zu helfen, daß er sie gegen das westliche Reich hetzte, worauf sie in der Tat unter Alarich nach Italien vordrangen.

Eben nach dem Westen aber ergossen sich gleichzeitig noch andere Völker, nämlich die Vandalen, Alanen und Sueven. Diese drei Völkerschaften gingen zuerst über den Rhein, zogen nach Gallien und von da nach Spanien. Die Vandalen setzten später nach Afrika über und gründeten dort auf den Trümmern von Karthago zu Anfang des 5. Jahrhunderts ein großes Reich.

Man muß nun aber zwischen diesen germanischen Nationen einen Unterschied machen: die einen drangen, wie z. B. Alarich und seine Mannschaften, als Volksheere vor, d. h. als Völker, die zugleich Armeen waren, Weiber und Kinder, wie überhaupt alles, was zum Leben gehört, mit sich führten und beständig zum Kriege bereit waren. Sie kamen in das römische Reich, um entweder Geld (Subsidien) oder Lebensmittel zu bekommen, und da sie zu keinem von beiden gelangten, so siedelten sie sich unter ihren Oberhäuptern, denen sie Heeresfolge leisteten, die aber zugleich ihre Könige waren, wie eine Kriegerkaste in einem großen Teil des römischen Reiches an, wo sie sich mit den Provinzialen in der Art abfanden, daß diese ihnen einen Teil des Landes einräumten. Zu diesen Völkerschaften gehörten die Goten, von denen ein Teil, eben die Westgoten, Rom eroberte, sodann nach Gallien überging – ihr Hauptsitz war Toulouse – und von da auch in Spanien sich ausbreitete; sodann die Burgunder, welche sich in den römischen Provinzen am Rhein und an der Rhone niederließen; die Sueven, die mit ihnen verbündeten, nicht ganz germanischen Alanen und die Vandalen.

Der andere Teil der Germanen drang von den heimischen Sitzen aus langsamer über die Grenze vor und kolonisierte. Während die vorher genannten Völkerschaften, wenn sie endlich zur Ruhe kamen, nur einen Teil des Gebietes einnahmen, blieb da, wohin diese kolonisierenden Völker drangen, nichts mehr vom römischen Wesen übrig. Zu ihnen gehörten die Alemannen, Sachsen, Franken.

Für den Augenblick aber trat noch eine andere Frage ein. Von Anfang an hatten die Hunnen einen großen Anteil an der allgemeinen Umwandlung gehabt; jetzt errichteten sie an der Donau ein mächtiges Reich und beherrschten dort eine Menge germanischer Völker (Ostgoten, Gepiden usw.). Nun machte der Hunnenkönig Attila den Versuch, das ganze weströmische Reich unter die Herrschaft seiner Hunnen zu bringen. Diese waren aber noch ganze Barbaren und der Kultur fast unzugänglich. Wären sie Herren des römischen Reiches geworden, so hätte die Barbarei den Sieg in Europa davongetragen. Dem sollte aber nicht so sein. Attila wurde in der welthistorischen Schlacht auf den Katalaunischen Gefilden in Gallien (bei Chalons sur Marne) geschlagen. Eine Schlacht, die auch deswegen merkwürdig ist, weil hier ein Teil der Germanen, namentlich die Westgoten, mit den Römern vereint, ein anderer mit Attila verbündet, sich gegenüberstanden (451).

In Italien hatte der Anführer der germanischen Hilfsvölker, der Heruler, Turkilinger usw., namens Odoaker, dem weströmischen Reiche ein Ende gemacht (476); die Oströmer aber behaupteten, daß ihnen Italien gehöre, und stifteten daher die Ostgoten an, nach Italien zu gehen, welcher Aufforderung diese auch nachkamen und nach Besiegung Odoakers unter Theoderich das ostgotische Reich gründeten, das sich übrigens mehr dem Systeme der Volksheere anschloß.

Das oströmische Reich hatte dadurch, daß es nunmehr von den Goten befreit war, wieder größere Kraft erlangt, und zu Anfang des 6. Jahrhunderts konnte Justinian die Idee, das römische Reich in vollem Umfange wiederherzustellen, mit Hilfe seines trefflichen Feldherrn Belisar nachdrucksamer verfolgen. Diesem gelang es, zuerst das Reich der Vandalen wieder zu zertrümmern, worauf er sich gegen die Ostgoten wendete. Um diese völlig niederzuschlagen, rief sein Nachfolger im Oberbefehl, Narses, auch Langobarden zu Hilfe, welche damals an der mittleren Donau saßen. Diese erschienen indes bald darauf mit gesamter Macht, um den Byzantinern das kaum eroberte Italien wieder abzunehmen und es für sich zu behalten. Die Griechen blieben nur in dem Besitz eines großen Teils der Küste: des Exarchats von Ravenna, Venedigs, Neapels und der südlichen Landspitzen.

Sehen wir nun, in welcher wunderlichen Weise sich die verschiedenen Teile des weströmischen Reiches gestalteten.

In Italien konnte es zu keiner Einheit kommen, denn hier widerstrebten einander beständig drei Elemente: 1. das Papsttum, welches in der allgemeinen Verwirrung mächtig wurde; 2. das griechische Element, welchem auch Rom eigentlich mit Recht gehörte, und 3. die Langobarden, welche fast ganz Oberitalien, Toskana und von Unteritalien Benevent besaßen. Es setzte sich also schon damals jene Trennung Italiens in verschiedene Landschaften durch, die bis auf den heutigen Tag fortbesteht.

Die Vandalen verschwanden ganz aus der Geschichte, nachdem ihr Reich in Afrika zertrümmert worden war; dagegen gewann das westgotische Reich in Spanien eine höchst eigentümliche Gestalt, indem hier die Hierarchie nach Bekehrung der Westgoten vom Arianismus einen mächtigen Einfluß gewann, so daß die Könige, welche Wahlkönige waren, fortwährend den geistlichen Großen Gehorsam leisteten und überhaupt die ganze spanische Verfassung bereits einen hierarchischen Charakter an sich trug.

Am merkwürdigsten hatten sich aber die Verhältnisse in Gallien ausgebildet, wohin zu Ende des 5. Jahrhunderts die Franken drangen. Ihr König Chlodwig besiegte zuerst die Römer, die unter Syagrius noch eine Art Königtum gebildet hatten, sodann die Burgunder und den Teil der Westgoten, welcher nicht nach Spanien gezogen war. Er scheint eine Vereinbarung mit den zwar besiegten, aber nicht vernichteten Römern getroffen zu haben, infolge deren sie sich an ihn anschlössen. Durch seine Bekehrung zum katholischen Bekenntnis und durch seine Bekämpfung des Arianismus, welchem die Burgunder und Westgoten zugetan waren, gewann er die kräftige Unterstützung der Geistlichkeit, die es ihm möglich machte, nicht nur seine Feinde im Inneren zu unterdrücken, sondern auch seine Herrschaft tief nach Deutschland hinein auszudehnen.

In Britannien dagegen wurde von den Barbaren das ganze römische Wesen vernichtet. Alles, was noch von kirchlichen Elementen vorhanden war, zog sich in die christlichen, nichtrömischen Keltenländer, besonders nach Irland zurück, und erst später wurde das Christentum im germanischen Britannien neu eingeführt.

In den übrigen Provinzen aber war es gerade die Kirche, die sich unter allen diesen Trümmern allein stabil erhielt. Die ganze Macht des Widerstandes, wenn der Staat vernichtet war, konzentrierte sich in den Bistümern. Dadurch empfingen indes auch die Könige ein natürliches Interesse, die Kirche zu fördern und auszubreiten; so daß durch diese Eroberungen unter den größten Stürmen dennoch zwei Hauptmomente der Weltentwicklung vollbracht wurden. Das römische Reich wurde im Westen zwar zerstört, aber die Provinzialen traten dort in eine gewisse Verbindung mit den Eroberern, aus denen neue Nationen hervorgingen. Zugleich jedoch ward auf solche Weise der Westen – Italien, Spanien, Gallien, Britannien, Germanien – vom Orient vollkommen getrennt; er bildete seitdem infolge dieser Mischung von germanischen und romanischen Elementen eine Welt für sich. Hierauf beruht die ganze Entwicklung unserer Zustände bis auf die neueste Zeit.

Unter den vornehmsten Elementen der nunmehr gebildeten Welt tritt uns von römischer Seite her die Provinzialaristokratie entgegen, welche sich mit den eingedrungenen Volkskönigen und adeligen Häuptern in einem friedlichen Zustand unter Vertrag vereinigte. Fragt man nun, unter welchen Umständen sie zu einer Einheit gelangten, so zeigt sich uns als wichtiges Moment jener Epoche die Gesetzesbildung.

In dem Augenblick, wo dies alles geschah, kam in Konstantinopel Kaiser Justinian auf den Thron (527-565), der die Gesetzesbildung des römischen Reiches zum Abschluß brachte. Er kodifizierte das römische Recht, dessen lebendige Fortbildung unter dem Einströmen der Barbaren aufgehört hatte, gerade in dem rechten Moment zu zwei großen Sammlungen, so daß dieses ursprüngliche Werk des römischen Geistes, an dem derselbe jahrhundertelang gearbeitet hatte, erst zur Zeit des Umsturzes der römischen Weltherrschaft zu einer festen Gestaltung gedieh. Wir sehen auch hier die Beobachtung bestätigt, daß, solange die Geister im fortwährenden Bilden und Schaffen begriffen sind, sie an eine Fixierung der Dinge nicht denken, daß vielmehr erst dann, wenn die Epoche erschienen ist, in welcher der lebendige Trieb fehlt, sich Leute finden, die mit dem Sammeln sich abgeben. Die Sammler der justinianischen Zeit suchten unter der Masse des vorliegenden Stoffes dasjenige hervor, was ihnen am besten zu sein schien, und dieses wurde von Justinian für das allein gültige Gesetz des römischen Reiches erklärt.

Daran war freilich nicht zu denken, daß schon die damaligen Germanen Lust gehabt hätten oder auch nur fähig gewesen wären, unter diesen Gesetzen zu leben. Der Westgotenkönig Athaulf, der Nachfolger Alarichs, sprach es offen aus, wie er aus Italien nach Gallien ging, er würde das römische Reich in ein gotisches verwandeln, wenn seine Goten nur auch unter Gesetzen, wie die Römer, leben wollten. Eine gewisse Summe legaler Einrichtungen aber erwies sich nunmehr als unentbehrlich. Es wurde daher unter diesen Nationen eine eigentümliche Art von Gesetzesbildung versucht, die dahin abzielte, die beiden nebeneinander lebenden Völker, Germanen und Romanen, in eine einzige Genossenschaft zu verbinden. Diese Bedeutung haben die Leges oder Volksrechte der Westgoten, Burgunder, Franken usw. Das am meisten in die Augen Fallende, was uns bei diesen Gesetzen entgegentritt, ist das sogenannte Wergeld, welchem die Auffassung zugrunde liegt, daß nicht der Staat, sondern die Familie des Ermordeten oder sonst Beschädigten bei solchen Kriminalfällen beteiligt sei, eine Auffassung, welche der römischen Staatsidee schnurstracks entgegenläuft. So barbarisch nun auch diese Kombination von Rechtssätzen sich ausnahm, so war sie doch ein Fortschritt des gesetzlichen Geistes, und es ist dieselbe eines der wichtigsten Ereignisse dieser Zeit, aus welchem wir gleichfalls die Propagation der Weltidee wahrnehmen können.

Wie aber konnten nun diese Länder im übrigen regiert werden, und wie wurden sie regiert? Von der altrömischen Verwaltung war überall noch vieles bestehen geblieben, was die germanischen Könige zur Vermehrung ihrer Macht benutzten und annahmen. Hierzu gehört namentlich die Organisation der Finanzverwaltung, welche für die Könige sehr einträglich war, da nicht die Germanen, wohl aber die Provinzialen der tributaria sollicitudo unterworfen waren. Also auch die Idee der römischen Verwaltung ging auf den germanischen König über, was um so mehr zu sagen hatte, als die germanischen Könige einen Ehrgeiz darein setzten, sich von den oströmischen Kaisern anerkennen zu lassen. Die ganze spätere absolute Monarchie beruht auf dem Gedanken, das römische Kaisertum wiederherzustellen. In das germanische Königtum aber, wie es sich in der späteren Zeit entwickelte, ging außer römischen Elementen insbesondere das germanische Prinzip über, welches die Regierungsgewalt für ein erbliches Recht hält, was bei den Römern nicht der Fall gewesen war.

Nachdem wir von der Politik gesprochen haben, müssen wir jetzt unseren Blick auf die Religion und Kultur werfen, um auch hier die Keime der modernen Zeit zu entwickeln.

In der romanischen Welt war, wie oben gesagt, das Vornehmste, was übriggeblieben war, die Kirche, die durch ihre Verbindung mit der Philosophie und Literatur einen immensen Inhalt der Zivilisation hatte. In diese Kirche gingen nunmehr auch die Germanen ein. Wie die Römer in den germanischen Hof- und Kriegsdienst, so traten die Germanen in den geistlichen Dienst, wie wir z. B. bei den Westgoten und im fränkischen Reiche eine Menge Germanen als Bischöfe finden; im letzteren hatten die Könige eine Zeitlang die größte Autorität über die Bischöfe, ja sie setzten dieselben geradezu ein; je machtloser aber die merowingischen Könige wurden, desto höher stieg die Autorität der Bischöfe, ohne damals schon von Rom abzuhängen.

Die weitere Frage ist, wie Dogma und Kultus dieser Kirche den Barbaren beigebracht werden konnten, wie sie fähig waren, ein Dogma, das durch die tiefsinnigsten Kombinationen gebildet war, in sich aufzunehmen, und wie der Kultus der reinen Religion mit dem durch die Kriege und in den Kriegen verwilderten germanischen Wesen verschmolzen werden konnte.

Das Dogma wurde den Germanen als reine Formel überliefert, ohne daß man sich um den Inhalt bekümmerte, und in den Kultus mischte sich auf sonderbare Weise der heidnische Götzendienst. Wenn aber auch das Dogma in einer Formel begriffen war, so hatte doch diese Formel die Wahrheit in sich, und es konnte sich später doch wieder ein Gefühl für das Mysterium entwickeln; ja, es war jenes der einzige Weg, auf dem das Christentum diesen Völkern beigebracht werden konnte.

Auch in der Kultur und Literatur standen sich zwei verschiedene Elemente gegenüber: die römische Kultur und Literatur der späteren Zeit hatte sich rein resümierend verhalten; die Doktrin wurde in den überall vorhandenen Schulen als etwas Gewonnenes den Gemütern überliefert, von einer Forschung war in keinem Zweige der Wissenschaft mehr die Rede. Mit dieser etwas verknöcherten römischen Literatur kam nun gleichfalls das Germanentum mit seiner Poesie und seinen Sagen in Kontakt. Sehr anschaulich tritt das bei den Historikern hervor, so bei Jordanes in seiner Geschichte der Goten, bei Gregor von Tours in seiner Frankengeschichte, später bei Paulus Diaconus in seiner Geschichte der Langobarden. In diesen höchst unvollkommenen Versuchen zeigt sich jene Vermischung und Berührung der Geister, woraus in der späteren Zeit ein drittes lebensfähiges Element hervorging.

Die Kirche, das Königtum, die Verfassung, die Verwaltung, das Recht, die Literatur waren nunmehr romano-germanisch geworden.