A posteriori

Man nennt etwas a posteriori (lat., von dem, was nachher kommt), wenn es von der Sinneserfahrung abhängt. So gibt es z. B. aposteriorische Begriffe, Urteile, Argumente oder Erkenntnis. Dem Begriff a posteriori steht der Begriff a priori gegenüber.

Diese Begriffe werden bereits in der Philosophie des Mittelalters als Bezeichnung für die aristotelische Unterscheidung zwischen Beweisen verwendet, die von dem ausgehen, was "infolge der Natur zuerst kommt", und Beweisen, die sich darauf gründen, was "für uns zuerst ist", wenn wir etwas erkennen.

Diese Bedeutung wird im 17. Jahrhundert von Descartes und Leibniz aufgegeben und der Inhalt des Begriffes a posteriori durch den obengenannten ersetzt.

Nach Kant sind alle Urteile a posteriori zugleich synthetische Urteile. Urteile a priori können dagegen nach Kant sowohl analytisch als auch synthetisch sein.

Nach Reinhold ist die Beziehung der Vorstellung zum Objekt durch den Stoff a posteriori bestimmt.

Meinong benutzt die Unterscheidung von a priori und a posteriori als Grundlage der Unterscheidung von Gegenstandstheorie und Metaphysik.

Quines Kritik an der Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Sätzen hat auch die Unterscheidung zwischen a priori und a posteriori beeinflußt.

In der Diskussion spielt u. a. auch Kripkes Kritik der Verknüpfungen a priorinotwendigsicher und a posteriorikontingentunsicher bedeutsam ein große Rolle.