7. Kapitel

Das griechische Europa

Mit der allgemeinen geistigen Entwicklung der Hellenen hatte die politische ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten, oder vielmehr die Überschwenglichkeit jener hatte, wie die allzu volle Blüte den Kelch sprengt, keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet, diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu gewinnen, welche für die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die Kleinstaaterei der einzelnen Städte oder Städtebünde mußte in sich verkümmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbürgte, wie den Fortbestand der Nation, so ihre Weiterentwicklung gegenüber den stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den König Philipp von Makedonien, der Vater Alexanders, in Korinth mit den Staaten von Hellas abschloß. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der Tat die Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche nur dem Ausland gegenüber sich vollzog, indem die unumschränkte Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Städten des griechischen Festlandes dem makedonischen Feldherrn übertragen, sonst ihnen die Freiheit und die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhältnisse lagen, dies die einzig mögliche Realisierung des Panhellenismus und die im wesentlichen für die Zukunft Griechenlands maßgebende Form. Philipp und Alexander gegenüber hat sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das realisierte Ideal als solches anzuerkennen sich sträubten. Als dann Alexanders Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der Einigung der griechischen Städte unter der monarchischen Vormacht vorbei und rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft der übermächtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen, unter dem Schutz des Haders derselben den alten Partikularismus zu restaurieren.

Als dann die mächtige Republik des Westens in den bisher einigermaßen gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich mächtiger als jeder der dort miteinander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen im vollen Sinn des Worts waren weder die Makedonier noch die Römer; es ist nun einmal der tragische Zug der griechischen Entwicklung, daß das attische Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk nicht aus dem eigenen Schoß der Nation hat hervorgehen dürfen. Wenn in nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen näher standen als die Römer, so war das Gemeinwasen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr wahlverwandt als das makedonische Erbkönigtum. Was aber die Hauptsache ist, die Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den römischen Bürgern wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmännern Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren, sich wenigstens innerlich zu hellenisieren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und der Wissenschaft von Hellas teilhaftig zu werden, auf den Spuren des großen Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten nicht italisch, sondern hellenistisch weiter zivilisieren zu dürfen, dieses Verlangen durchdringt die späteren Jahrhunderte der römischen Republik und die bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealität, welche fast nicht minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Mühen der Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmögliches erstrebt: dem hellenischen Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem römischen Hellenismus der Vollgehalt. Indes hat er darum nicht weniger die Politik der römischen Republik wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich im letzten Jahrhundert der Republik, den Römern es bewiesen, daß ihre Liebesmühe eine verlorene war, es hat dies weder an der Mühe noch an der Liebe etwas geändert.

Die Griechen Europas waren von der römischen Republik zu einer einzigen, nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefaßt worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgelöst ward, so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Harnen eine religiöse Gemeinschaft verliehen, die sich anschloß an die alte, des Gottesfriedens wegen eingeführte und dann zu politischen Zwecken mißbrauchte Delphische Amphiktyonie. Unter der römischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die ursprünglichen Grundlagen zurückgeführt worden: Makedonien sowohl wie Ätolien, die sich beide usurpatorisch eingedrängt hatten, wurden wieder ausgeschieden und die Amphiktyonie umfaßte abermals nicht alle, aber die meisten Völkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus veranlaßte die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren, dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Städte Athen und Nikopolis ein, jene die Kapitale des alten, diese nach Augustus‘ Absicht die des neuen kaiserlichen Hellenentums157. Diese neue Amphiktyonie hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in ähnlicher Weise wie für diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der religiöse Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes während jenem daneben eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die Amphiktyonen dieser Epoche außer der eigentlich religiösen Feier lediglich die Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch beträchtlichen Einkünfte158. Wenn ihr Vorsteher sich in späterer Zeit die „Helladarchie“ zuschreibt, so ist diese Herrschaft über Griechenland lediglich ein idealer Begriff.159 Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen Nationalität ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit überbietenden Philhellenismus.

Hand in Hand mit der sakralen Einigung der europäischen Griechen ging die administrative Auflösung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der Republik. An der Teilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie nicht, da dieses gesamte Gebiet und nicht minder die vorliegenden Donaulandschaften bei der ursprünglichen Teilung dem Senat zugewiesen wurden; ebensowenig haben militärische Rücksichten hier eingegriffen, da die ganze Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt teils durch diese Landschaft, teils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-böotische Festland damals seinen eigenen Prokonsul erhielt und von Makedonien getrennt ward, was wohl schon Caesar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben der allgemeinen Tendenz, die senatorischen Statthalterschaften nicht zu groß zu nehmen, vermutlich die Rücksicht maßgebend, das rein hellenische Gebiet von dem halb hellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfänglich der Oeta, und auch nachdem die Ätoler später dazu gelegt worden160, ist sie nicht hinausgegangen über den Acheloos und die Thermopylen.

Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im ganzen. Wir wenden uns zu der Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der römischen Herrschaft gegeben ward.

Die ursprüngliche Absicht der Römer, die Gesamtheit der griechischer. Stadtgemeinden in ähnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschließen, wie dies mit den italischen geschehen war, hatte infolge des Widerstandes, auf den diese Einrichtungen trafen, insbesondere infolge der Auflehnung des Achäischen Bundes im Jahre 608 (146) und des Abfalls der meisten Griechenstädte zu König Mithradates im Jahre 666 (88) wesentliche Einschränkungen erfahren. Die Städtebünde, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien, und von den Römern anfänglich akzeptiert, waren sämtlich, namentlich der wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achäer, aufgelöst und die einzelnen Städte angehalten worden, ihr Gemeinwesen für sich zu ordnen. Es wurden ferner für die einzelnen Gemeindeverfassungen von der Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben in antidemokratischer Tendenz reorganisiert. Nur innerhalb dieser Schranken blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der Grieche von Rechts wegen unter den Ruten und Beilen des Prätors, und wenigstens konnte wegen eines jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten ließ, von den römischen Beamten auf Geldbuße oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe erkannt werden161. Die Gemeinden besteuern sich selbst; aber sie hatten durchgängig eine bestimmte, im ganzen, wie es scheint, nicht hoch gegriffene Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in makedonischer Zeit, in die Städte gelegt, da die in Makedonien stehenden Truppen nötigenfalls in der Lage waren, auch in Griechenland einzuschreiten. Aber schwerer als die Zerstörung Thebens auf dem Andenken Alexanders, lastet auf der römischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die übrigen Maßregeln, wie gehässig und erbitternd sie auch teilweise waren, namentlich als von der Fremdherrschaft oktroyiert, mochten im ganzen genommen unvermeidlich sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der ursprünglichen, zum Teil recht unpolitischen römischen Politik des Verzeihens und Verziehens gegenüber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte sich der kaufmännische Egoismus in unheimlicher Weise mächtiger erwiesen als alles Philhellenentum.

Bei allem dem war der Grundgedanke der römischen Politik, die griechischen Städte dem italischen Städtebund anzugliedern, nie vergessen worden; gleich wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und Ägypten, so haben auch seine römischen Nachfolger das Untertanenverhältnis nie vollständig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit von dem strengen Recht des den Römern aufgezwungenen Krieges wesentlich nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenüber Athen. Keine griechische Stadt hat vom Standpunkt der römischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt wie diese; ihr Verhalten im Mithradatischen Kriege hätte bei jedem anderen Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigeführt. Aber vom philhellenischen Standpunkt aus freilich war Athen das Meisterstück der Weit, und es knüpften sich an dasselbe für die vornehme Welt des Auslandes ähnliche Neigungen und Erinnerungen wie für unsere gebildeten Kreise an Pforta und an Bonn; dies überwog damals wie früher. Athen hat nie unter den Beilen des römischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit Rom beschworenes Bündnis gehabt und nur außerordentlicher und, wenigstens der Form nach, freiwilliger Weise den Römern Beihilfe gewährt. Die Kapitulation nach der Sullanischen Belagerung führte wohl eine Änderung der Gemeindeverfassung herbei, aber das Bündnis ward erneuert, ja sogar alle auswärtigen Besitzungen zurückgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als Athen zu Mithradates übertrat, sich losgemacht und als selbständiges Gemeinwesen konstituiert hatte und zur Strafe für ihre Treue gegen Rom von der pontischen Flotte ausgeraubt und zerstört worden war162.

Mit ähnlicher Rücksicht, und wohl auch zum guten Teil seines großen Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Städte der später zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder römischen Provinz vor; aber dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, daß eben die beiden namhaftesten Städte desselben außerhalb des Untertanenverhältnisses standen und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.

Auch für die untertänigen Griechenstädte traten schon unter der Republik Milderungen ein. Die anfänglich untersagten Städtebünde lebten allmählich wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der böotische, sehr bald163

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Den Schlußstein der republikanischen Epoche macht die Sühnung der Schleifung Korinths durch den größten aller Römer und aller Philhellenen, den Diktatar Caesar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer selbständigen Gemeinde römischer Bürger, der neuen „julischen Ehre“.

Diese Verhältnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten Gemeinden, denen die Kolonien der römischen Bürger in vieler Hinsicht gleichstehen, begreifen weitaus den größten und besten Teil der Provinz Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmälerten, aber doch jetzt wieder die nördliche Hälfte Lakoniens umfassenden Gebiet165, immer noch das Gegenbild Athens, sowohl in den versteinerten altfränkischen Institutionen wie in der wenigstens äußerlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn Gemeinden der freien Lakonen, die südliche Hälfte der lakonischen Landschaft, einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Römern als selbständiger Städtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der Freiheit beliehen166; endlich in der Landschaft der Achäer außer Dyme, das schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Caesar neue römische Ansiedler empfangen hatte167, vor allem Patrae, aus einem herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner für den Handel günstigen Lage wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und blühendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als römische Bürgerkolonie konstituiert, unter die auch auf der gegenüberliegenden lokrischen Küste Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner Wiederherstellung, ähnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb- und volkreichste Stadt Griechenlands, überdies der regelmäßige Sitz der Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die Römer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den Isthmischen Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich römische Bürgergemeinde, dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehörten zu den befreiten Distrikten nicht bloß Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche Inseln des Ägäischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Städte der böotischen Landschaft, ferner Plataeae168; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, sowie die ansehnlichste der lokrischen Städte, Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das vollendete Augustus in der eben dargelegten, wenigstens in den Hauptzügen von ihm festgestellten und auch später im wesentlichen festgehaltenen Ordnung. Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach gewiß und vielleicht auch nach der Gesamtbevölkerung überwogen, so sind in echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch große Erinnerungen ausgezeichnetsten Städte Griechenlands befreite169.

Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte Kaiser des Claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank für die Anerkennung, die seine künstlerischen Leistungen in dem Heimatlande der Musen gefunden hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus und wieder in Korinth bei den Isthmischen Spielen, die sämtlichen Griechen des römischen Regiments ledig, frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter untertan. Sofort entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Bürgerkriege gewesen sein würden, wenn diese Leute mehr hätten fertig bringen können als Schlägereien; und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, daß die Griechen verlernt hätten, frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her170, so weit sie reichte.

Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im wesentlichen dieselbe wie unter der Republik. Soweit nicht römische Bürger in Frage kamen, behielten sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen über die Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehörden andererseits auch die freien Städte eingeschlossen zu haben171. Vor allem behielten sie die volle Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit das Prägerecht geübt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Münzen zu setzen, und auch auf spartanischen Münzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe häufig. In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur daß freilich die örtliche attische Drachme dieser Zeit nichts als lokale Scheidemünze war und dem Wert nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder des römischen Denars kursierte. Selbst die formale Ausübung des Rechts über Krieg und Frieden war in einzelnen Verträgen dergleichen Staaten gewahrt172. Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung völlig widerstreitende Institutionen blieben bestehen, wie der jährliche Wechsel der Ratsmitglieder und die Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche, wenigstens in Rhodos, noch in der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverständlich übte die römische Regierung nichtsdestoweniger auf die Konstituierung auch der befreiten Gemeinden fortwährend einen maßgebenden Einfluß. So ist zum Beispiel die athenische Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Caesar oder Augustus, in der Weise modifiziert worden, daß nicht mehr jedem Bürger, sondern, wie nach römischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand, einen Antrag an die Bürgerschaft zu bringen; und unter der großen Zahl der bloß figurierenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen, die Geschäftsleitung in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen durchgeführt worden, deren Eintreten in dem abhängigen wie unabhängigen Griechenland wir überall erkennen, ohne daß Zeit und Anlaß der Reform sich bestimmen läßt. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche als Überreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel für schlechte Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiß auch in dieser Provinz wenn nicht beseitigt, so doch eingeschränkt worden. Das Institut der Proxenie, ursprünglich eine unseren ausländischen Konsulaten vergleichbare zweckmäßige Einrichtung, aber durch die Verleihung voller bürgerlicher Rechte und oft auch noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Ausländer, besonders bei der Ausdehnung, in der es gewährt ward, politisch bedenklich, ist durch die römische Regierung, wie es scheint erst im Anfang der Kaiserzeit, beseitigt worden; wofür dann nach italischer Weise das mit dem Steuerwesen sich nicht berührende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die römische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveränität über diese abhängigen Republiken ebenso wie über die Klientelfürsten, immer es als ihr Recht betrachtet und geübt, die freie Verfassung im Fall des Mißbrauchs aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indes teils der beschworene Vertrag, teils die Machtlosigkeit dieser nominell verbündeten Staaten hat diesen Verträgen eine größere Stabilität gegeben, als sie in dem Verhältnis zu den Klientelfürsten wahrgenommen wird.

Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit nicht gewährt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen. Wie er in der reorganisierten Delphischen Amphiktyonie den Griechen Europas einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den sämtlichen Städten der Provinz Achaia, soweit sie unter römischer Verwaltung standen, sich als Gesamtverband zu konstituieren und jährlich in Argos, der bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung zusammenzutreten173. Damit wurde der nach dem achäischen Kriege aufgelöste Achäische Bund nicht bloß rekonstituiert, sondern ihm auch die früher erwähnte, erweiterte böotische Vereinigung eingefügt. Wahrscheinlich ist eben durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia herbeigeführt worden. Der neue Verband der Achäer, Böoter, Lokrer, Phokier, Dorer und Euböer174 oder, wie er gewöhnlich gleich wie die Provinz bezeichnet wird, der Verband der Achäer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse Kontrolle der römischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Städte, wie Athen und Sparta, von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie alle ähnlichen, hauptsächlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gefunden haben. Aber wenn in den übrigen Provinzen dieser Landeskult überwiegend an Rom anknüpfte, so wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen175. Die Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.

Diese Panhellenen nannten sich mißbräuchlich also und wurden von der Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der sämtlichen autonomen oder nicht autonomen Städte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte Griechenland, als die Panhellenen176 konstituieren. Die in besseren Zeiten oft geträumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was die Jugend gewünscht, das besaß das Alter in kaiserlicher Fülle. Freilich, politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst und Kaisergold gewähren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen der Tempel des neuen Zeus Panhellenios, und glänzende Volksfeste und Spiele wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der Panhellenen zustand, und zwar zunächst dem Priester des Hadrian als des stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljährlich begingen, war das dem Zeus-Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum Gedächtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz177. Noch deutlicher zeigt dieselbe sich darin, daß Griechenstädten außerhalb Hellas‘, welche der nationalen Gemeinschaft würdig erschienen, von der Versammlung in Athen ideale Bürgerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden178.

Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwüstungen eines zwanzigjährigen Bürgerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen desselben niemals völlig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so gefügt, daß die drei großen Entscheidungsschlachten dieser Epoche, Pharsalos, Philippi, Aktion auf ihrem Boden oder an ihrer Küste geschlagen wurden; und die militärischen Operationen, welche bei beiden Parteien dieselben einleiteten, hatten ihre Opfer von Menschenleben und Menschenglück hier vor allem gefordert. Noch dem Plutarch erzählte sein Ältervater, wie die Offiziere des Antonius die Bürger von Chaeroneia gezwungen hätten, da sie Sklaven und Lasttiere nicht mehr besaßen, ihr letztes Getreide auf den eigenen Schultern nach dem nächsten Hafenort zu schleppen zur Verschiffung für das Heer; und wie dann, als eben der zweite Transport abgehen sollte, die Nachricht von der Actischen Schlacht wie eine erlösende Freudenbotschaft eingetroffen sei. Das erste, was nach diesem Siege Caesar tat, war die Verteilung der in seine Gewalt geratenen feindlichen Getreidevorräte unter die hungernde Bevölkerung Griechenlands. Dieses schwerste Maß des Leidens traf auf vorzugsweise schwache Widerstandskraft. Schon mehr als ein Jahrhundert vor der Actischen Schlacht hatte Polybios ausgesprochen, daß über ganz Griechenland in seiner Zeit Unfruchtbarkeit der Ehen und Einschwinden der Bevölkerung gekommen sei, ohne daß Seuchen oder schwere Kriege das Land betroffen hätten. Nun hatten diese Geißeln in furchtbarer Weise sich eingestellt; und Griechenland blieb verödet für alle Folgezeit. Im ganzen Römerreich, meint Plutarch, sei infolge der verwüstenden Kriege die Bevölkerung zurückgegangen, am meisten aber in Griechenland, das jetzt nicht imstande sei, aus den besseren Kreisen der Bürgerschaften die 3000 Hopliten zu stellen, mit denen einst die kleinste der griechischen Landschaften, Megara, bei Plataeae gestritten hatte179. Caesar und Augustus haben versucht, dieser auch für die Regierung erschreckenden Entvölkerung durch Entsendung italischer Kolonisten aufzuhelfen, und in der Tat sind die beiden blühendsten Städte Griechenlands eben diese Kolonien; die späteren Regierungen haben solche Entsendungen nicht wiederholt. Zu der anmutigen euböischen Bauernidylle des Dion von Prusa bildet den Hintergrund eine entvölkerte Stadt, in der zahlreiche Häuser leer stehen, die Herden am Rathaus und am Stadtarchiv weiden, zwei Drittel des Gebiets aus Mangel an Händen unbestellt liegen; und wenn dies der Erzähler als Selbsterlebtes berichtet, so schildert er damit sicher zutreffend die Zustände zahlreicher kleiner griechischer Landstädte in der Zeit Traians. „Theben in Böotien“, sagt Strabon in der augustischen Zeit, „ist jetzt kaum noch ein stattliches Dorf zu nennen, und mit Ausnahme von Tanagra und Thespiae gilt dasselbe von sämtlichen böotischen Städten.“ Aber nicht bloß der Zahl nach schwanden die Menschen zusammen, auch der Schlag verkam. Schöne Frauen gibt es wohl noch, sagt einer der feinsten Beobachter um das Ende des ersten Jahrhunderts, aber schöne Männer sieht man nicht mehr; die olympischen Sieger der neueren Zeit erscheinen, verglichen mit den älteren, niedrig und gemein, zum Teil freilich durch die Schuld der Künstler, aber hauptsächlich, weil sie eben sind, wie sie sind. Die körperliche Ausbildung der Jugend ist in diesem gelobten Lande der Epheben und Athleten in einer Ausdehnung gefördert worden, als ob es der Zweck der Gemeindeverfassung sei, die Knaben zu Turnern und die Männer zu Boxern zu erziehen; aber wenn keine Provinz so viele Ringkünstler besaß, so stellte auch keine so wenig Soldaten zur Reichsarmee. Selbst aus dem athenischen Jugendunterricht, der in älterer Zeit das Speerwerfen, das Bogenschießen, die Geschützbedienung, das Ausmarschieren und das Lagerschlagen einschloß, verschwindet jetzt dieses Soldatenspiel der Knaben. Die griechischen Städte des Reiches werden überhaupt bei der Aushebung so gut wie gar nicht berücksichtigt, sei es, weil diese Rekruten physisch untauglich erschienen, sei es, weil dieses Element im Heere bedenklich erschien; es war ein kaiserlicher Launscherz, daß der karikierte Alexander, Severus Antoninus, die römische Armee für den Kampf gegen die Perser durch einige Lochen Spartiaten verstärkte180. Was für die innere Ordnung und Sicherheit überhaupt geschah, muß von den einzelnen Gemeinden ausgegangen sein, da römische Truppen in der Provinz nicht standen; Athen zum Beispiel unterhielt Besatzung auf der Insel Delos, und wahrscheinlich lag eine Milizabteilung auch auf der Burg181. In den Krisen des dritten Jahrhunderts haben der Landsturm von Elateia und derjenige von Athen die Kostoboker und die Goten tapfer zurückgeschlagen und in würdigerer Weise, als die Enkel der Kämpfer von Thermopylae in Caracallas Perserkrieg, haben in dem gotischen die Enkel der Marathonsieger ihren Namen zum letzten Mal in die Annalen der alten Geschichte eingezeichnet. Aber wenn auch dergleichen Vorgänge davon abhalten müssen, die Griechen dieser Epoche schlechtweg zu dem verkommenen Gesindel zu werfen, so hat das Sinken der Bevölkerung an Zahl wie an Kraft auch in der besseren Kaiserzeit stetig angehalten, bis dann seit dem Ende des zweiten Jahrhunderts die diese Landschaften ebenfalls schwer heimsuchenden Seuchen, die namentlich die Ostküste treffenden Einfälle der Land- und Seepiraten, endlich das Zusammenbrechen der Reichsgewalt in der gallienischen Zeit das chronische Leiden zur akuten Katastrophe steigerten.

In ergreifender Weise tritt das Sinken von Hellas und treten die Stimmungen, die dasselbe bei den Besten hervorrief, uns entgegen in der Ansprache, die einer von diesen, der Bithyner Dion, um die Zeit Vespasians an die Rhodier richtete. Diese galten, nicht mit Unrecht, als die trefflichsten unter den Hellenen. In keiner Stadt war besser für die niedere Bevölkerung gesorgt und trug diese Fürsorge mehr den Stempel nicht des Almosens, sondern des Arbeitgebens. Als nach dem großen Bürgerkriege Augustus im Orient alle Privatschulden klaglos machte, wiesen allein die Rhodier die bedenkliche Vergünstigung zurück. War auch die große Epoche des rhodischen Handels vorüber, so gab es dort immer noch zahlreiche blühende Geschäfte und vermögende Häuser182. Aber viele Mißstände waren auch hier eingerissen, und deren Abstellung fordert der Philosoph, nicht so sehr, wie er sagt, um der Rhodier willen, als um der Hellenen insgemein. „Einst ruhte die Ehre von Hellas auf vielen und viele mehrten seinen Ruhm, ihr, die Athener, die Lakedämonier, Theben, eine Zeitlang Korinth, in ferner Zeit Argos. Nun aber ist es mit den anderen nichts; denn einige sind gänzlich heruntergekommen und zerstört, andere führen sich, wie ihr wißt, und sind entehrt und ihres alten Ruhmes Zerstörer. Ihr seid übrig; ihr allein seid noch etwas und werdet nicht völlig verachtet; denn wie es jene treiben, wären längst alle Hellehen tiefer gesunken als die Phryger und die Thraker. Wie wenn ein großes und reiches Geschlecht auf zwei Augen steht und was dieser letzte des Hauses sündigt, alle Vorfahren mit entehrt, so stehet ihr in Hellas. Glaubt nicht die ersten der Hellehen zu sein; ihr seid die einzigen. Sieht man auf jene erbärmlichen Schandbuben, so werden selbst die großen Geschicke der Vergangenheit unbegreiflich: die Steine und die Städtetrümmer zeigen deutlicher den Stolz und die Größe von Hellas als diese nicht einmal mysischer Ahnen würdigen Nachfahren; und besser als den von diesen bewohnten ist es den Städten ergangen, welche in Trümmern liegen, denn deren Andenken bleibt in Ehren und ihr wohlerworbener Ruhm unbefleckt – besser die Leiche verbrennen, als sie faulend liegen lassen.“

Man wird diesem hohen Sinn eines Gelehrten, welcher die kleine Gegenwart an der großen Vergangenheit maß und, wie dies nicht ausbleiben kann, jene mit widerwilligen Augen, diese in der Verklärung des Dagewesenseins anschaute, nicht zu nahe treten mit dem Hinweis darauf, daß die alte gute hellenische Sitte damals und noch lange nachher denn doch nicht bloß in Rhodos zu finden, vielmehr in vieler Hinsicht noch allerorts Lebendig war. Die innerliche Selbständigkeit, das wohlberechtigte Selbstgefühl der immer noch an der Spitze der Zivilisation stehenden Nation ist bei aller Schmiegsamkeit des Untertanen- und aller Demut des Parasitenrums den Hellenen auch dieser Zeit nicht abhanden gekommen. Die Römer entlehnen die Götter von den alten Hellenen und die Verwaltungsform von den Alexandrinern; sie suchen sich der griechischen Sprache zu bemächtigen und die eigene in Maß und Stil zu hellenisieren. Die Hellenen auch der Kaiserzeit tun nicht das gleiche; die nationalen Gottheiten Italiens, wie Silvanus und die Laren, werden in Griechenland nicht verehrt und keiner griechischen Stadtgemeinde ist es je in den Sinn gekommen, die von ihrem Polybios als die beste gefeierte politische Ordnung bei sich einzuführen. Insofern die Kenntnis des Lateinischen für die höhere wie die niedere Ämterlaufbahn bedingend war, haben die Griechen, die diese betraten, sich dieselbe angeeignet; denn wenn es auch praktisch nur dem Kaiser Claudius einfiel, den Griechen, die kein Lateinisch verstanden, das römische Bürgerrecht zu entziehen, so war allerdings die wirkliche Ausübung der mit diesem verknüpften Rechte und Pflichten nur dem möglich, der der Reichssprache mächtig war. Aber von dem öffentlichen Leben abgesehen, ist nie in Griechen land so lateinisch gelernt worden wie in Rom griechisch; Plutarchos, der schriftstellerisch die beiden Reichshälften gleichsam vermählte und dessen Parallelbiographien römischer und griechischer berühmter Männer, vor allem durch diese Nebeneinanderstellung, sich empfahlen und wirkten, verstand nicht sehr viel mehr lateinisch als Diderot russisch, und beherrschte wenigstens, wie er selbst sagt, die Sprache nicht; die des Lateinischen wirklich mächtigen griechischen Literaten waren entweder Beamte, wie Appianus und Cassius Dion, oder Neutrale, wie König Juba. In der Tat war Griechenland in sich selbst weit weniger verändert als in seiner äußeren Stellung. Das Regiment von Athen war recht schlecht, aber auch in der Zeit von Athens Größe war es gar nicht musterhaft gewesen. „Es ist“, sagt Plutarchos, „derselbe Volksschlag, dieselben Unruhen, der Ernst und der Scherz, die Anmut und die Bosheit wie bei den Vorfahren.“ Auch diese Epoche weist in dem Leben des griechischen Volkes noch einzelne Züge auf, die seines zivilisatorischen Prinzipats würdig sind. Die Fechterspiele, die von Italien aus sich überall hin, namentlich auch nach Kleinasien und Syrien verbreiteten, haben am spätesten von allen Landschaften in Griechenland Eingang gefunden; längere Zeit beschränkten sie sich auf das halb italische Korinth, und als die Athener, um hinter diesen nicht zurückzustehen, sie auch bei sich einführten, ohne auf die Stimme eines ihrer Besten zu hören, der sie fragte, ob sie nicht zuvor dem Gotte des Erbarmens einen Altar setzen möchten, da wandten manche der Edelsten unwillig sich weg von der sich selber entehrenden Vaterstadt. In keinem Lande der antiken Welt sind die Sklaven mit solcher Humanität behandelt worden wie in Hellas; nicht das Recht, aber die Sitte verbot dem Griechen, seine Sklaven an einen nicht griechischen Herrn zu verkaufen und verbannte somit aus dieser Landschaft den eigentlichen Sklavenhandel. Nur hier finden wir in der Kaiserzeit bei den Bürgerschmäusen und den Ölspenden an die Bürgerschaft auch die unfreien Leute mit bedachte183. Nur hier konnte ein unfreier Mann, wie Epiktetos unter Traian, in seiner mehr als bescheidenen äußeren Existenz in dem epirotischen Nikopolis mit angesehenen Männern senatorischen Standes in der Weise verkehren wie Sokrates mit Kritias und Alkibiades, so daß sie seiner mündlichen Belehrung wie Schüler dem Meister lauschten und die Gespräche aufzeichneten und veröffentlichten. Die Milderungen der Sklaverei durch das Kaiserrecht gehen wesentlich zurück auf den Einfluß der griechischen Anschauungen, zum Beispiel bei Kaiser Marcus, der zu jenem nikopolitanischen Sklaven wie zu seinem Meister und Muster emporsah. Unübertrefflich schildert der Verfasser eines unter den lukianischen erhaltenen Dialogs das Verhalten des feinen athenischen Stadtbürgers in seinen engen Verhältnissen gegenüber dem vornehmen und reichen, reisenden Publikum zweifelhafter Bildung oder auch unzweifelhafter Rohen: wie man es dem reichen Ausländer abgewöhnt, im öffentlichen Bade mit einem Heer von Bedienten aufzuziehen, als ob er seines Lebens in Athen nicht ohnehin sicher und nicht Frieden im Lande sei, wie man es ihm abgewöhnt, auf der Straße mit dem Purpurgewand sich zu zeigen, indem die Leute sich freundlich erkundigen, ob es nicht das seiner Mama sei. Er zieht die Parallele zwischen römischer und athenischer Existenz: dort die beschwerlichen Gastereien und die noch beschwerlicheren Bordelle, die unbequeme Bequemlichkeit der Bedientenschwärme und des häuslichen Luxus, die Lästigkeiten der Liederlichkeit, die Qualen des Ehrgeizes, all das Übermaß, die Vielfältigkeit, die Unruhe des hauptstädtischen Treibens; hier die Anmut der Armut, die freie Rede im Freundeskreis, die Muse für geistigen Genuß, die Möglichkeit des Lebensfriedens und der Lebensfreude – „wie konntest du“, fragt ein Grieche in Rom den andern, „das Licht der Sonne, Hellas und sein Glück und seine Freiheit, um dieses Gedränges willen verlassen?“ In diesem Grundakkord begegnen sich alle feiner und reiner organisierten Naturen dieser Epoche; eben die besten Hellenen mochten nicht mit den Römern tauschen. Kaum gibt es etwas gleich Erfreuliches in der Literatur der Kaiserzeit wie Dions schon erwähnte euböische Idylle: sie schildert die Existenz zweier Jägerfamilien im einsamen Walde, deren Vermögen acht Ziegen sind, eine Kuh ohne Horn und ein schönes Kalb, vier Sicheln und drei Jagdspeere, welche weder von Geld noch von Steuern etwas wissen, und die dann, vor die tobende Bürgerversammlung der Stadt gestellt, von dieser schließlich unbehelligt entlassen werden zum Freuen und zum Freien. Die reale Durchführung dieser poetisch verklärten Lebensauffassung ist Plutarchos von Chaeroneia, einer der anmutigsten und belesensten und nicht minder einer der wirksamsten Schriftsteller des Altertums. Einer vermögenden Familie jener kleinen böotischen Landstadt entsprossen und erst daheim, dann in Athen und in Alexandreia in die volle hellenische Bildung eingeführt, auch durch seine Studien und vielfältige persönliche Beziehungen sowie durch Reisen in Italien mit römischen Verhältnissen wohlvertraut, verschmähte er es, nach der üblichen Weise der begabten Griechen in den Staatsdienst zu treten oder die Professorenlaufbahn einzuschlagen; er blieb seiner Heimat treu, mit der trefflichen Frau und den Kindern und mit den Freunden und Freundinnen des häuslichen Lebens im schönsten Sinne des Wortes genießend, sich bescheidend mit den Ämtern und Ehren, die sein Böotien ihm zu bieten vermochte, und mit dem mäßigen angeerbten Vermögen. In diesem Chaeroneer drückt der Gegensatz der Hellenen und der Hellenisierten sich aus; ein solches Griechentum war weder in Smyrna möglich noch in Antiocheia; es gehörte zum Boden wie der Honig vom Hymettos. Es gibt genug mächtigere Talente und tiefere Naturen, aber schwerlich einen zweiten Schriftsteller, der mit so glücklichem Maß sich in das Notwendige mit Heiterkeit zu finden und so wie er den Stempel seines Seelenfriedens und seines Lebensglückes seinen Schriften aufzuprägen gewußt hat.

Die Selbstbeherrschung des Hellenismus kann auf dem Boden des öffentlichen Lebens sich nicht in der Reinheit und Schönheit offenbaren wie in der stillen Heimstatt, nach der die Geschichte und sie nach der Geschichte glücklicherweise nicht fragt. Wenden wir uns den öffentlichen Verhältnissen zu, so ist mehr vom Mißregiment als vom Regiment zu berichten, sowohl der römischen Regierung wie der griechischen Autonomie. An gutem Willen fehlte es dort insofern nicht, als der römische Philhellenismus die Kaiserzeit noch viel entschiedener beherrscht als die republikanische. Er äußert sich überall im Großen wie im Kleinen, in der Fortführung der Hellenisierung der östlichen Provinzen und der Anerkennung der doppelten offiziellen Reichssprache wie in den höflichen Formen, in welchen die Regierung auch mit der kleinsten griechischen Gemeinde verkehrt und ihre Beamten zu verkehren anhält184. Auch haben es die Kaiser an Gaben und Bauten zu Gunsten dieser Provinz nicht fehlen lassen; und wenn auch das meiste der Art nach Athen kam, so baute doch Hadrian eine große Wasserleitung zum Besten von Korinth, Plus die Heilanstalt von Epidauros. Aber die rücksichtsvolle Behandlung der Griechen insgemein und die besondere Huld, welche dem eigentlichen Hellas von der kaiserlichen Regierung zuteil wurde, weil es in gewissem Sinn gleich wie Italien als Mutterland galt, sind weder dem Regiment noch der Landschaft recht zum Vorteil ausgeschlagen. Der jährliche Wechsel der Oberbeamten und die schlaffe Kontrolle der Zentralstelle ließen alle senatorischen Provinzen, soweit das Statthalterregiment reichte, mehr den Druck als den Segen einheitlicher Verwaltung empfinden, und diese doppelt bei ihrer Kleinheit und ihrer Armut. Noch unter Augustus selbst machten diese Mißstände sich in dem Grade geltend, daß es eine der ersten Regierungshandlungen seines Nachfolgers war, sowohl Griechenland wie Makedonien in eigene Verwaltung zu nehmen185, wie es hieß vorläufig, in der Tat auf die ganze Dauer seiner Regierung. Es war sehr konstitutionell, aber vielleicht nicht ebenso weise, daß Kaiser Claudius, als er zur Gewalt gelangte, die alte Ordnung wiederherstellte. Seitdem hat es dann bei dieser sein Bewenden gehabt und ist Achaia nicht von ernannten, sondern von erlosten Beamten verwaltet worden, bis diese Verwaltungsform überhaupt abkam.

Aber bei weitem übler noch stand es um die von dem Statthalterregiment eximierten Gemeinden Griechenlands. Die Absicht, diese Gemeinwesen zu begünstigen, durch die Befreiung von Tribut und Aushebung wie nicht minder durch die möglichst geringe Beschränkung der Rechte des souveränen Staates, hat, wenigstens in vielen Fällen, zu dem Gegenteil geführt. Die innere Unwahrheit der Institutionen rächte sich. Zwar bei den weniger bevorrechteten oder besser verwalteten Gemeinden mag die kommunale Autonomie ihren Zweck erfüllt haben; wenigstens vernehmen wir nicht, daß es mit Sparta, Korinth, Patrae besonders übel bestellt gewesen sei. Aber Athen war nicht geschaffen, sich selbst zu verwalten, und bietet das abschreckende Bild eines von der Obergewalt verhätschelten und finanziell wie sittlich verkommenen Gemeinwesens. Von Rechts wegen hätte dasselbe in blühendem Zustande sich befinden müssen. Wenn es den Athenern mißlang, die Nation unter ihrer Hegemonie zu vereinigen, so ist diese Stadt doch die einzige Griechenlands wie Italiens gewesen, welche die landschaftliche Einigung vollständig durchgeführt hat; ein eigenes Gebiet, wie es die Attike ist, von etwa 40 Quadratmeilen, der doppelten Größe der Insel Rügen, hat keine Stadt des Altertums sonst besessen. Aber auch außerhalb Attikas blieb ihnen, was sie besaßen, sowohl nach dem Mithradatischen Kriege durch Sullas Gnade wie nach der Pharsalischen Schlacht, in der sie auf Seiten des Pompeius gestanden hatten, durch die Gnade Caesars – er fragte sie nur, wie oft sie noch sich selber zugrunde richten und dann durch den Ruhm ihrer Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehörte immer noch nicht bloß das ehemals haliartische Gebiet in Böotien, sondern auch an ihrer eigenen Küste Salamis, der alte Ausgangspunkt ihrer Seeherrschaft, im Thrakischen Meer die einträglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros sowie im Ägäischen Delos; freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das zentrale Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den Häfen der italischen Westküste gezogen hatte, und es war dies für die Athener ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius abzuschmeicheln gewußt hatten, nahm ihnen Augustas, gegen den sie Partei ergriffen hatten, allerdings Aegina und Eretria auf Euböa, aber die kleineren Inseln des Thrakischen Meeres, Ikos, Peparethos, Skiathos, ferner Keos vor der Sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den besten Teil der großen Insel Kephallenia im Ionischen Meer. Erst durch den Kaiser Severus, der ihnen nicht wohlwollte, wurde ihnen ein Teil dieser auswärtigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewährte ferner den Athenern die Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und erkannte durch die Erstreckung dieses, bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine Wasserleitung, die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluß der Reisenden und der Studierenden und die in immer steigender Zahl von den römischen Großen und den auswärtigen Fürsten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde in stetiger Bedrängnis. Mit dem Bürgerrecht wurde nicht bloß das überall übliche Geschäft auf Nehmen und Geben, sondern förmlich und offenkundig Schacher getrieben, so daß Augustas mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal über das andere beschloß der Rat von Athen, diese oder jene seiner Inseln zu verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Iulius Nikanor, der unter Augustas den bankrotten Athenern die Insel Salamis zurückkaufte und dafür von dem Rat derselben den Ehrentitel des „neuen Themistokles“ sowie, da er auch Verse machte, nebenbei den des „neuen Homer“ und mit den edlen Ratsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmücken, erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter anderen von den reichen Königen Antiochos von Kommagene und Herodes von Judäa, vor allen aber von dem Kaiser Hadrian, der eine völlige „Neustadt“ (novae Athenae) am Ilisos anlegte und außer zahllosen anderen Gebäuden, darunter dem schon erwähnten Panhellenion, das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion mit seinen 120, zum Teil noch stehenden Säulen, den größten von allen, die heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in würdiger Weise abschloß. Selbst hatte diese Stadt kein Geld, nicht bloß für ihre Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal für den Hafen. Zu Augusts Zeit war der Peiräeus ein geringes Dorf von wenigen Häusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen. Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder für die Bürgerschaft insgemein wie für den einzelnen Bürger nur ein einziges blühendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedrängnis. Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Straßen und Plätze von Athen. Noch unter Augustas hat ein Aufstand in Athen solche Verhältnisse angenommen, daß die römische Regierung gegen die Freistadt einschreiten mußte186; und wenn auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehörten Aufläufe auf der Gasse wegen der Brotpreise und aus anderen geringfügigen Anlässen in Athen zur Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistädten nicht ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Bürgerschaft die Kriminaljustiz unbeschränkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten; und doch stand dieselbe den zu internationaler Föderation zugelassenen Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechts wegen zu. Wenn der athenische Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Fälschung verurteilten Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Römers hin von der Strafe zu entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber daß die Kyzikener unter Tiberius römische Bürger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier einen römischen Bürger ans Kreuz schlugen, waren auch formale Rechtsverletzungen, und ein ähnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern ihre Autonomie gekostet. Übermut und Übergriff wird durch die Machtlosigkeit nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben daraufhin gewagt. Bei aller Achtung für große Erinnerungen und beschworene Verträge mußten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.

Schließlich griff die Regierung durch und stellte die freien Städte hinsichtlich ihrer Wirtschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher Ernennung, die allerdings zunächst als außerordentliche Kommissarien „zur Korrektur der bei den Freistädten eingerissenen Übelstände“ charakterisiert werden und davon späterhin die Bezeichnung Korrektoren als titulare führen. Die Anfänge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als stehende Beamte finden wir sie in Achaia im dritten Jahrhundert. Diese, neben den Prokonsuln fungierenden, vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Teil des Römischen Reichs so früh sich ein und sind in keinem so früh ständig geworden sie in dem halb aus Freistädten bestehenden Achaia.

Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der römischen Regierung wie vielleicht noch mehr durch die des römischen Publikums genährte Selbstgefühl der Hellenen, das Bewußtsein des geistigen Primats rief daselbst einen Kultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen Festhalten an den Erinnerungen größerer und glücklicherer Zeiten und dem barocken Zurückdrehen der gereiften Zivilisation auf ihre zum Teil sehr primitiven Anfänge. Zu den ausländischen Kulten, wenn man absieht von dem schon früher durch die Handelsverbindungen eingebürgerten Dienst der ägyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte Landesreligion schützt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich längst gelöst hatte187; aber die heimische Weise und das Gedächtnis der Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloß mit Zähigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Teil durch gelehrte Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und altertümlicher, immer mehr ein Sonderbesitz der Studierten.

Ähnlich verhält es sich mit dem Kultus der Stammbäume, in welchem die Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelsstolzesten Römer weit hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine hervorragende Rolle bei der Reorganisierung des Eleusinischen Festes unter Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das römische Bürgerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte Athener, der, .fast wie Thukydides, mit den Goten schlug und dann den Gotenkrieg beschrieb. Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Konsular Herodes Atticus, gehörte ebendiesem Geschlechte an, und sein Hofpoet singt von ihm, daß dem hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse, der rote Schuh des römischen Patriziats wohl angestanden habe, während einer seiner Lobredner in Prosa ihn als Aeakiden feiert und zugleich als Abkömmling von Miltiades und Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit überboten von Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren, dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem Hause erblichen Priestertums dieser Altvordern berühmen. Es ist charakteristisch für dieses Adelsrum, daß es sich hauptsächlich erst mit dem Ende des zweiten Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese Geschlechtstafeln entwarfen, werden für die Beweisstücke weder in Athen noch in Sparta die Goldwaage angewandt haben.

Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der Dialekte. Während in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Ländern und auch in Hellas im gewöhnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloß nach der Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach werden dialektische Besonderheiten, dem Sprachgebrauch entgegen, wieder aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war, der alte Partikularismus in scheinhafter Weise zurückgeführt. Den Standbildern, welche die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut böotisch die Namen Orania und Thalea beigeschrieben, während die dazu gehörigen Epigramme, verfaßt von einem Poeten römischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und Thaleie nannten, und die nicht gelehrten Böoter, wenn sie sie kannten, sie nannten, wie alle anderen Griechen, Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr für den Schatten des Lykurgos als für die zur Zeit lebenden Aelier und Aurelier geschrieben worden188. Daneben kommt der korrekte Gebrauch der Sprache in dieser Zeit auch in Hellas allmählich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den Dokumenten der Kaiserzeit häufig friedlich nebeneinander her. Athens sehr mit Fremden gemischte Bevölkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit besonders ausgezeichnet189, und obwohl die städtischen Urkunden sich verhältnismäßig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein einreißende Sprachverderbnis auch hier sich fühlbar. Die strengen Grammatiker der Zeit haben ganze Bücher gefüllt mit den Sprachschnitzern, die der eben erwähnte, viel gefeierte Rhetor Herodes Atticus und die übrigen berühmten Schulredner des zweiten Jahrhunderts sich zuschulden kommen ließen190, ganz abgesehen von der verzwickten Künstelei und der manierierten Pointierung ihrer Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reißt in Athen und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus19135.

Die Schadhaftigkeit der hellenischen Existenz lag in der Beschränktheit ihres Kreises: es mangelte dem hohen Ehrgeiz an dem entsprechenden Ziel und darum überwucherte die niedere und erniedrigende Ambition. Auch in Hellas fehlte es nicht an einheimischen Familien von großem Reichtum und bedeutendem Einfluß192. Das Land war wohl im ganzen arm, aber es gab doch Häuser von ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand. In Sparta zum Beispiel hat das des Lachares von Augustus bis wenigstens in die hadrianische Zeit eine Stellung eingenommen, welche tatsächlich von dem Fürstentum nicht allzuweit abstand. Den Lachares hatte Antonius wegen Erpressung hinrichten lassen. Dafür war dessen Sohn Eurykles einer der entschiedensten Parteigänger Augusts und einer der tapfersten Kapitäne in der entscheidenden Seeschlacht, der fast den besiegten Feldherrn persönlich zum Gefangenen gemacht hätte; er empfing von dem Sieger unter anderen reichen Gaben als Privateigentum die Insel Kythere (Cerigo). Später spielte er eine hervorragende und bedenkliche Rolle, nicht bloß in seinem Heimatland, über welches er eine dauernde Vorstandschaft ausgeübt haben muß, sondern auch an den Höfen von Jerusalem und Caesarea, wobei das dem Spartiaten von den Orientalen gezollte Ansehen nicht wenig mitwirkte. Deswegen von dem Kaisergericht mehrfach zur Verantwortung gezogen, wurde er schließlich verurteilt und ins Exil gesandt; aber der Tod entzog ihn rechtzeitig den Folgen des Urteilsspruches und sein Sohn Lakon trat in das Vermögen und wesentlich auch, wenngleich in vorsichtigerer Form, in die Machtstellung des Vaters ein. Ähnlich stand in Athen das Geschlecht des oft genannten Herodes; wir können dasselbe aufsteigend durch vier Generationen bis in die Zeit Caesars zurückverfolgen, und über des Herodes Großvater ist, ähnlich wie über den Spartaner Eurykles, wegen seiner übergreifenden Machtstellung in Athen die Konfiskation verhängt worden. Die ungeheuren Latifundien, welche der Enkel in seiner armen Heimat besaß, die zu Grabzwecken seiner Lustknaben verwendeten weiten Flächen erregten den Unwillen selbst der römischen Statthalter. Derartige mächtige Familien gab es vermutlich in den meisten Landschaften von Hellas, und wenn sie auf dem Landtag der Provinz in der Regel entschieden, so waren sie auch in Rom nicht ohne Verbindungen und Einfluß. Aber obwohl diejenigen rechtlichen Schranken, welche den Gallier und den Alexandriner noch nach erlangtem Bürgerrecht vom Reichssenat ausschlossen, diesen vornehmen Griechen schwerlich entgegenstanden, vielmehr unter den Kaisern diejenige politische und militärische Laufbahn, welche dem Italiker sich darbot, von Rechts wegen dem Hellenen gleichfalls offenstand, so sind dieselben doch tatsächlich erst in später Zeit und in beschränktem Umfang in den Staatsdienst eingetreten, zum Teil wohl, weil die römische Regierung der früheren Kaiserzeit die Griechen als Ausländer ungern zuließ, zum Teil, weil diese selbst die mit dem Eintritt in diese Laufbahn verknüpfte Übersiedlung nach Rom scheuten und es vorzogen, statt einer mehr unter den vielen Senatoren daheim die ersten zu sein. Erst des Lachares Urenkel Herklanos ist in traianischer Zeit, und in der Familie des Herodes wahrscheinlich zuerst dessen Vater um dieselbe Zeit in den römischen Senat eingetreten193.

Die andere Laufbahn, welche erst in der Kaiserzeit sich auftat, der persönliche Dienst des Kaisers, gab wohl im günstigen Fall Reichtum und Einfluß und ist auch früher und häufiger von den Griechen betreten worden; aber da die meisten und wichtigsten dieser Stellungen an den Offizierdienst geknüpft waren, scheint auch für diese längere Zeit ein faktischer Vorzug der Italiker bestanden zu haben und war der gerade Weg auch hier den Griechen einigermaßen verlegt. In untergeordneten Stellungen sind Griechen am kaiserlichen Hofe von jeher und in großer Anzahl verwendet worden und auf Umwegen oftmals zu Vertrauen und Einfluß gelangt; aber dergleichen Persönlichkeiten kamen mehr aus den hellenisierten Landschaften als aus Hellas selbst und am wenigsten aus den besseren hellenischen Häusern. Für die legitime Ambition des jungen Mannes von Herkunft und Vermögen gab es, wenn er ein Grieche war, im römischen Kaiserreich nur beschränkten Spielraum.

Es blieb ihm die Heimat, und in dieser für das gemeine Wohl tätig zu sein, war allerdings Pflicht und Ehre. Aber es waren sehr bescheidene Pflichten und noch viel bescheidenere Ehren. „Eure Aufgabe“, sagt Dion weiter seinen Rhodiern, „ist eine andere, als die der Vorfahren war. Sie konnten ihre Tüchtigkeit nach vielen Seiten hin entwickeln, nach dem Regiment streben, den Unterdrückten beistehen, Bundesgenossen gewinnen, Städte gründen, kriegen und siegen; von allem dem vermögt ihr nichts mehr zu tun. Es bleibt euch die Führung des Hauswesens, die Verwaltung der Stadt, die Verleihung von Ehren und Auszeichnungen mit Wahl und Maß, der Sitz im Rat und im Gericht, der Gottesdienst und die Feier der Feste; in allem diesem könnt ihr euch vor andern Städten auszeichnen. Auch das ist nichts Geringes, die anständige Haltung, die Sorgfalt für Haar und Bart, der gesetzte Gang auf der Straße, so daß bei euch selbst die anders gewöhnten Fremden sich es abgewöhnen zu rennen, die schickliche Tracht, sogar, wenn es auch lächerlich erscheinen mag, der schmale und knappe Purpursaum, die Ruhe im Theater, das Maßhalten im Klatschen: das alles macht die Ehre eurer Stadt, und mehr als in euren Häfen und Mauern und Docks zeigt sich hierin das gute alte hellenische Wesen und erkennt hierin auch der Barbar, der den Namen der Stadt nicht weiß, daß er in Griechenland ist und nicht in Syrien oder Kilikien.“ Das traf alles zu; aber wenn es jetzt nicht mehr von dem Bürger verlangt ward, für die Vaterstadt zu sterben, so war doch die Frage nicht ohne Berechtigung, ob es noch der Mühe wert sei, für diese Vaterstadt zu leben. Es gibt von Plutarchos eine Auseinandersetzung über die Stellung der griechischen Gemeindebeamten zu seiner Zeit, worin er mit der ihm eigenen Billigkeit und Umsicht diese Verhältnisse erörtert. Die alte Schwierigkeit, die gute Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu führen mittels der Majoritäten der unsicheren, launenhaften, oft mehr den eigenen Vorteil als den des Gemeinwesens bedenkenden Bürgerschaft oder auch der sehr zahlreichen Ratsversammlung – die athenische zählte in der Kaiserzeit erst 600, dann 500, später 750 Stadträte –, bestand wie früher, so auch jetzt; es ist die Pflicht des tüchtigen Beamten zu verhindern, daß das „Volk“ nicht dem einzelnen Bürger Unrecht tut, nicht das Privatvermögen unerlaubterweise an sich zieht, nicht das Gemeindegut unter sich verteilt – Aufgaben, die dadurch nicht leichter werden, daß der Beamte kein Mittel dafür hat als die verständige Ermahnung und die Kunst des Demagogen, daß ihm ferner geraten wird, in kleinen Dingen nicht allzu spröde zu sein und wenn bei einem Stadtfest eine mäßige Spende an die Bürgerschaft in Antrag kommt, es nicht solcher Kleinigkeit wegen mit den Leuten zu verderben. Im übrigen aber hatten die Verhältnisse sich völlig verändert, und es muß der Beamte in die gegenwärtigen sich schicken lernen. Vor allem hat er die Machtlosigkeit der Hellenen sich selbst wie den Mitbürgern jeden Augenblick gegenwärtig zu halten. Die Freiheit der Gemeinde reicht soweit die Herrscher sie gestatten, und ein Mehr würde auch wohl vom Übel sein. Wenn Perikles die Amtstracht anlegte, so rief er sich zu, nicht zu vergessen, daß er über Freie und Griechen herrsche; heute hat der Beamte sich zu sagen, daß er unter einem Herrscher herrsche, über eine den Prokonsuln und den kaiserlichen Prokuratoren untergebene Stadt, daß er nichts sein könne und dürfe als das Organ der Regierung, daß ein Federstrich des Statthalters genüge, um jedes seiner Dekrete zu vernichten. Darum ist es die erste Pflicht eines guten Beamten, sich mit den Römern in gutes Einvernehmen zu setzen und womöglich einflußreiche Verbindungen in Rom anzuknüpfen, damit diese der Heimat zugute kommen. Freilich warnt der rechtschaffene Mann eindringlich vor der Servilität; nötigenfalls soll der Beamte mutig dem schlechten Statthalter entgegentreten, und als die höchste Leistung erscheint die entschlossene Vertretung der Gemeinde in solchen Konflikten in Rom vor dem Kaiser. In bezeichnender Weise tadelt er scharf diejenigen Griechen, die – ganz wie in den Zeiten des Achäischen Bundes – bei jedem örtlichen Hader die Intervention des römischen Statthalters herbeiführen, und mahnt dringend, die Gemeindeangelegenheiten lieber innerhalb der Gemeinde zu erledigen, als durch Appellation sich nicht so sehr der Oberbehörde, als den bei ihr tätigen Sachwaltern und Advokaten in die Hände zu liefern. Alles dieses ist verständig und patriotisch, so verständig und so patriotisch wie einstmals die Politik des Polybios, auf die auch ausdrücklich hingewiesen wird. In dieser Epoche des völligen Weltfriedens, wo es weder einen Griechen- noch einen Barbarenkrieg irgendwo gibt, wo die städtischen Kommandos, die städtischen Friedensschlüsse und Bündnisse lediglich der Geschichte angehören, war der Rat sehr am Platze, Marathon und Plataeae den Schulmeistern zu überlassen und nicht die Köpfe der Ekklesia mit dergleichen großen Worten zu erhitzen, vielmehr in dem engen Kreise der noch gestatteten freien Bewegung sich zu bescheiden. Aber die Welt gehört nicht dem Verstande, sondern der Leidenschaft. Der hellenische Bürger konnte auch jetzt noch gegen das Vaterland seine Pflicht tun; aber für den rechten politischen, nach Großem ringenden Ehrgeiz, für die Perikleische und Alkibiadische Leidenschaft war in diesem Hellas, vom Schreibtisch etwa abgesehen, nirgends ein Raum, und in der Lücke wucherten die Giftkräuter, die da, wo das hohe Streben erstickt ist, die Menschenbrust versehren und das Menschenherz vergiften.

Darum ist Hellas auch das Mutterland der heruntergekommenen, inhaltlosen Ambition, unter den vielen schweren Schäden der sinkenden antiken Zivilisation vielleicht des am meisten allgemeinen, und sicher eines der verderblichsten. Dabei stehen in erster Reihe die Volksfeste mit ihrer Preiskonkurrenz. Die olympischen Wettkämpfe stehen dem jugendlichen Volk der Hellenen wohl an; das allgemeine Turnerfest der griechischen Stämme und Städte und der nach dem Spruch der „Hellasrichter“ dem tüchtigsten Wettläufer aus den Zweigen des Ölbaums geflochtene Kranz ist der unschuldige und einfache Ausdruck der Zusammengehörigkeit der jungen Nation. Aber die politische Entwicklung hatte bald über diese Morgenröte hinausgeführt. Schon in den Tagen des Athenischen Seebundes und gar erst der Alexandermonarchie war jenes Hellenenfest ein Anachronismus, ein im Mannesalter fortgeführtes Kinderspiel; daß der Besitzer jenes Ölkranzes wenigstens sich und seinen Mitbürgern als Inhaber des nationalen Primats galt, kam ungefähr darauf hinaus, wie wenn man in England die Sieger der Studentenregatten mit Pitt und Beaconsfield in eine Linie stellen wollte. Die Ausdehnung der hellenischen Nation durch Kolonisierung und Hellenisierung fand in ihrer idealen Einheit und realen Zerfahrenheit in diesem traumhaften Reich des Olivenkranzes ihren rechten Ausdruck; und die griechische Realpolitik der Diadochenzeit hat sich denn auch um dasselbe, wie billig, wenig bekümmert. Aber als die Kaiserzeit in ihrer Weise den panhellenischen Gedanken aufnahm und die Römer in die Rechte und die Pflichten der Hellenen eintraten, da blieb oder ward für das römische Allhellas Olympia das rechte Symbol; erscheint doch unter Augustus der erste römische Olympionike, und zwar kein geringerer als Augustus‘ Stiefsohn, der spätere Kaiser Tiberius194. Das nicht reinliche Ehebündnis, welches das Allhellenentum mit dem Dämon des Spiels einging, machte aus diesen Festen eine ebenso mächtige und dauernde wie im allgemeinen und besonders für Hellas schädliche Institution. Die gesamte hellenische und hellenisierende Welt beteiligte sich daran, sie beschickend und sie nachahmend; überall sprangen ähnliche, für die ganze griechische Welt bestimmte Feste aus dem Boden und die eifrige Anteilnahme der breiten Massen, das allgemeine Interesse für den einzelnen Wettkämpfer, der Stolz des Siegers nicht bloß, sondern seines Anhangs und seiner Heimat ließen fast vergessen, um welche Dinge eigentlich gestritten ward. Die römische Regierung ließ diesem Wetturnen und den sonstigen Wettkämpfen nicht bloß freien Lauf, sondern beteiligte das Reich an denselben; das Recht der feierlichen Einholung des Siegers in seine Heimatstadt hing in der Kaiserzeit nicht von dem Belieben der betreffenden Bürgerschaft ab, sondern wurde den einzelnen Spielinstituten durch kaiserliches Privilegium verliehen195 und in diesem Fall auch die dem Sieger zustehende jährliche Pension (σίτησις) auf die Reichskasse übernommen, die bedeutenderen Spielinstitute also geradezu als Reichseinrichtungen behandelt. Dieses Spielwesen erfaßte wie das Reich selbst so alle Provinzen; immer aber war das eigentliche Griechenland der ideale Mittelpunkt solcher Kämpfe und Siege, hier ihre Heimat am Alpheios, hier der Sitz der ältesten Nachbildungen, der noch der großen Zeit des hellenischen Namens angehörigen und von ihren klassischen Dichtern verherrlichten Pythien, Isthmien und Nemeen, nicht minder einer Anzahl jüngerer, aber reich ausgestatteter, ähnlicher Feste, der Eurykleen, die der oben erwähnte Herr von Sparta unter Augustus gegründet, der athenischen Panathenaeen, der von Hadrian mit kaiserlicher Munifizenz dotierten, ebenfalls in Athen gefeierten Panhellenien. Man durfte sich verwundern, daß die ganze Welt des weiten Reiches sich um diese Turnfeste zu drehen schien, aber nicht darüber, daß an diesem seltsamen Zauberbecher vor allem die Hellenen sich berauschten, und daß das politische Stilleben, das ihre besten Männer ihnen anempfahlen, durch die Kränze und die Statuen und die Privilegien der Festsieger in schädlichster Weise verwirrt ward.

Einen ähnlichen Weg gingen die städtischen Institutionen, allerdings im ganzen Reich, aber wiederum vorzugsweise in Hellas. Als es dort noch große Ziele und einen Ehrgeiz gab, hatte in Hellas, eben wie in Rom, die Bewerbung um die Gemeindeämter und die Gemeindeehren den Mittelpunkt des politischen Wetteifers gebildet und neben vielem Leeren, Lächerlichen, Bösartigen auch die tüchtigsten und edelsten Leistungen hervorgerufen. Jetzt war der Kern verschwunden, die Schale geblieben; in Panopeus im Phokischen standen zwar die Häuser ohne Dach und wohnten die Bürger in Hütten, aber es war noch eine Stadt, ja ein Staat, und bei dem Aufzug der phokischen Gemeinden fehlten die Panopeer nicht. Diese Städte trieben mit ihren Ämtern und Priestertümern, mit den Belobigungsdekreten durch Heroldsruf und den Ehrensitzen bei den öffentlichen Versammlungen, mit dem Purpurgewand und dem Diadem, mit den Statuen zu Fuß und zu Roß ein Eitelkeits- und Geldgeschäft schlimmer als der kleinste Duodezfürst der neueren Zeit mit seinen Orden und Titeln. Es wird ja auch in diesen Vorgängen das wirkliche Verdienst und die ehrliche Dankbarkeit nicht gefehlt haben; aber durchgängig war es ein Handel auf Geben und Nehmen oder, mit Plutarch zu reden, ein Geschäft wie zwischen der Kurtisane und ihren Kunden. Wie heutzutage die private Munifizenz im Positiv den Orden und im Superlativ den Adel bewirkt, so verschaffte sie damals den priesterlichen Purpur und die Bildsäule auf dem Markt; und nicht ungestraft treibt der Staat mit seinen Ehren Falschmünzerei. In der Massenhaftigkeit derartiger Prozeduren und der Roheit ihrer Formen stehen die heutigen Leistungen hinter denen der alten Welt beträchtlich zurück, wie natürlich, da die durch den Staatsbegriff nicht genügend gebändigte scheinhafte Autonomie der Gemeinde auf diesem Gebiet ungehindert schaltete und die dekretierenden Behörden durchgängig die Bürgerschaften oder die Räte von Kleinstädten waren. Die Folgen waren nach beiden Seiten verderblich: die Gemeindeämter wurden mehr nach der Zahlungsfähigkeit als nach der Tüchtigkeit der Bewerber vergeben; die Schmäuse und Spenden machten die Beschenkten nicht reicher und den Schenker oftmals arm; an dem Zunehmen der Arbeitsscheu und dem Vermögensverfall der guten Familien trägt diese Unsitte ihren vollgemessenen Anteil. Auch die Wirtschaft der Gemeinden selbst litt schwer unter dem Umsichgreifen der Adulation. Zwar waren die Ehren, mit welchen die Gemeinde dem einzelnen Wohltäter dankte, großenteils nach demselben verständigen Prinzip der Billigkeit bemessen, welches heutzutage die ähnlichen dekorativen Vergünstigungen beherrscht; und wo das nicht der Fall war, fand häufig der Wohltäter sich bereit, zum Beispiel die ihm zu setzende Bildsäule selber zu bezahlen. Aber nicht dasselbe gilt von den Ehrenbezeugungen, welche die Gemeinde vornehmen Ausländern, vor allem den Statthaltern und den Kaisern wie den Gliedern des kaiserlichen Hauses erwies. Die Richtung der Zeit auf Wertschätzung auch der inhaltlosen und obligaten Huldigung beherrschte den kaiserlichen Hof und die römischen Senatoren nicht so wie die Kreise des kleinstädtischen Ehrgeizes, aber doch auch in sehr fühlbarer Weise; und selbstverständlich wuchsen die Ehren und die Huldigungen einmal im Laufe der Zeit durch die ihnen eigene Vernutzung, und ferner in demselben Maß, wie die Geringhaltigkeit der regierenden oder an der Regierung beteiligten Persönlichkeiten. Begreiflicherweise war in dieser Hinsicht das Angebot immer stärker als die Nachfrage und diejenigen, die solche Huldigungen richtig würdigten, um davon verschont zu bleiben, genötigt, sie abzuwehren, was im einzelnen Fall oft genug196, aber konsequenterweise selten geschehen zu sein scheint – für Tiberius darf die geringe Anzahl der ihm errichteten Bildsäulen vielleicht unter seinen Ruhmestiteln verzeichnet werden. Die Ausgaben für Ehrendenkmäler, die oft weit über die einfache Statue hinausgingen, und für Ehrengesandtschaften197 sind ein Krebsschaden gewesen und immer mehr geworden an dem Gemeindehaushalt aller Provinzen. Aber keine wohl hat im Verhältnis zu ihrer geringen Leistungsfähigkeit so große Summen unnütz aufgewandt wie die Provinz von Hellas, das Mutterland wie der Festsieger- so auch der Gemeindeehren und in einem Prinzipat in dieser Zeit unübertroffen, in dem der Bedientendemut und untertänigen Huldigung.

Daß die wirtschaftlichen Zustände Griechenlands nicht günstig waren, braucht kaum noch besonders ausgeführt zu werden. Das Land, im ganzen genommen, ist nur von mäßiger Fruchtbarkeit, die Ackerfluren von beschränkter Ausdehnung, der Weinbau auf dem Kontinent nicht von hervorragender Bedeutung, mehr die Kultur der Olive. Da die Brüche des berühmten Marmors, des glänzend weißen attischen wie des grünen karystischen, wie die meisten übrigen zum Domanialbesitz gehörten, kam deren Ausbeutung durch die kaiserlichen Sklaven der Bevölkerung wenig zugute.

Die gewerbfleißigste der griechischen Landschaften war die der Achäer, wo die seit langem bestehende Fabrikation von Wollenstoffen sich behauptete und in der wohlbevölkerten Stadt Patrae zahlreiche Spinnereien den feinen elischen Flachs zu Kleidern und Kopfnetzen verarbeiteten. Die Kunst und das Kunsthandwerk blieben auch jetzt noch vorzugsweise den Griechen, und von den Massen besonders pentelischen Marmors, welche die Kaiserzeit verbraucht hat, muß ein nicht geringer Teil an Ort und Stelle verarbeitet worden sein. Überwiegend aber übten die Griechen beide im Ausland; von dem früher so bedeutenden Export des griechischen Kunstgewerbes ist in dieser Zeit wenig die Rede. Den regsten Verkehr hatte die Stadt der beiden Meere, Korinth, die allen Hellenen gemeinsame, stets von Fremden wimmelnde Metropole, wie ein Redner sie bezeichnet. In den beiden römischen Kolonien Korinth und Patrae, und außerdem in dem stets von schauenden und lernenden Ausländern gefüllten Athen konzentrierte sich das größere Bankiergeschäft der Provinz, welches in der Kaiserzeit wie in der republikanischen zum großen Teil in den Händen dort ansässiger Italiker lag. Auch in Plätzen zweiten Ranges, wie in Argos, Elis, Mantineia im Peloponnes, bilden die ansässigen römischen Kaufleute eigene, neben der Bürgerschaft stehende Genossenschaften. Im allgemeinen lag in Achaia Handel und Verkehr darnieder, namentlich seit Rhodos und Delos aufgehört hatten, Stapelplätze für den Zwischenverkehr zwischen Asien und Europa zu sein und dieser sich nach Italien gezogen hatte. Die Piraterie war gebändigt und auch die Landstraßen wohl leidlich sicher198; aber damit kehrte die alte glückliche Zeit noch nicht zurück. Der Verödung des Peiräeus wurde schon gedacht; es war ein Ereignis, wenn eines der großen ägyptischen Getreideschiffe sich einmal dorthin verirrte. Nauplia, der Hafen von Argos, nach Patrae der bedeutendsten Küstenstadt des Peloponnes, lag ebenso wüst199.

Dem entspricht es, daß für die Straßen dieser Provinz in der Kaiserzeit so gut wie nichts geschehen ist; römische Meilensteine haben sich nur in der nächsten Nähe von Patrae und von Athen gefunden und auch diese gehören den Kaisern aus dem Ende des dritten und dem vierten Jahrhundert; offenbar haben die früheren Regierungen darauf verzichtet, hier Kommunikationen herzustellen. Nur Hadrian unternahm es, wenigstens die so wichtige wie kurze Landverbindung zwischen Korinth und Megara über den schlimmen skironischen Klippenpaß durch gewaltige, ins Meer geworfene Dämme zu einer fahrbaren Straße zu machen.

Der seit langem verhandelte Plan, die korinthische Landenge zu durchstechen, den der Diktator Caesar aufgefaßt hatte, ist späterhin erst von Kaiser Gaius, dann von Nero in Angriff genommen worden. Letzterer hat sogar bei seinem Aufenthalt in Griechenland persönlich zu dem Kanal den ersten Stich getan und eine Reihe von Monaten hindurch 6000 jüdische Kriegsgefangene an demselben arbeiten lassen. Bei den in unseren Tagen wieder aufgenommenen Durchsticharbeiten sind bedeutende Reste dieser Bauten zum Vorschein gekommen, welche zeigen, daß die Arbeiten ziemlich weit vorgeschritten waren, als man sie abbrach, wahrscheinlich nicht infolge der einige Zeit nachher im Westen ausbrechenden Revolution, sondern weil man hier, eben wie bei dem ähnlichen ägyptischen Kanal, infolge des irrigerweise vorausgesetzten verschiedenen Höhestandes der beiden Meere bei Vollendung des Kanals den Untergang der Insel Aegina und weiteres Unheil befürchtete. Freilich würde dieser Kanal, wenn er vollendet worden wäre, wohl den Verkehr zwischen Asien und Italien abgekürzt haben, aber Griechenland selbst nicht vorwiegend zugute gekommen sein.

Daß die Landschaften nördlich von Hellas, Thessalien und Makedonien und, wenigstens seit Traian, auch Epirus, in der Kaiserzeit administrativ von Griechenland getrennt wurden, ist schon bemerkt worden. Von diesen hat die kleine epirotische Provinz, die von einem kaiserlichen Statthalter zweiten Ranges verwaltet wurde, sich niemals von der Verwüstung erholt, welche im Verlauf des Dritten makedonischen Krieges über sie ergangen war. Das bergige und arme Binnenland besaß keine namhafte Stadt und eine dünn gesäte Bevölkerung. Die nicht minder verödete Küste war Augustus zu heben bemüht durch eine doppelte Städteanlage, durch die Vollendung der schon von Caesar beschlossenen Kolonie römischer Bürger in Buthrotum, Kerkyra gegenüber, die indes zu keiner rechten Blüte gelangte, und durch die Gründung der griechischen Stadt Nikopolis an eben der Stelle, wo vor der Aktischen Entscheidungsschlacht das Hauptquartier gestanden hatte, an dem südlichsten Punkte von Epirus, anderthalb Stunden nördlich von Prevesa, nach Augustus‘ Absicht zugleich ein dauerndes Denkmal des großen Seesiegs und der Mittelpunkt neu aufblühenden hellenischen Lebens. Diese Gründung ist in ihrer Art als römische neu.

An Ambrakias Statt und des amphilochischen Argos,
an Thyreions und an Anaktorions Statt,
auch an Leukas Statt und was von Städten noch ringsum
rasend des Ares Speer weiter zu Boden gestreckt,
gründet die Siegsstadt Caesar, die heilige, also dem König
Phoebos Apollon mit ihr dankend den aktischen Sieg.

Diese Worte eines gleichzeitigen griechischen Dichters sprechen einfach aus, was Augustus hier getan hat: das ganze umliegende Gebiet, das südliche Epirus, die gegenüberliegende Landschaft Akarnanien mit der Insel Leukas, selbst einen Teil von Ätolien vereinigte er zu einem Stadtgebiet und siedelte die in den dort vorhandenen, verkümmernden Ortschaften noch übrigen Bewohner über nach der neuen Stadt Nikopolis, der gegenüber auf dem akarnanischen Ufer der alte Tempel des aktischen Apollon in prachtvoller Weise erneuert und erweitert ward. Eine römische Stadt ist nie in dieser Weise gegründet worden; dies ist der Synoekismos der Alexandriden. Ganz in derselben Weise haben König Kassandros die makedonischen Städte Thessalonike und Kassandreia, Demetrios der Städtebezwinger die thessalische Stadt Demetrias, Lysimachos die Stadt Lysimacheia auf dem Thrakischen Chersones aus einer Anzahl umliegender, ihrer Selbständigkeit entkleideter Ortschaften zusammengelegt. Dem griechischen Charakter der Gründung entsprechend sollte Nikopolis nach der Absicht seines Stifters eine griechische Großstadt werden200. Sie erhielt Freiheit und Autonomie wie Athen und Sparta und sollte, wie bereits angegeben ward, in der das gesamte Hellas vertretenden Amphiktyonie den fünften Teil der Stimmen führen und zwar, wie Athen, ohne mit anderen Städten zu wechseln. Das neue aktische Apolloheiligtum war völlig nach dem Muster von Olympia eingerichtet, mit einem Vierjahrfest, das selbst den Namen des olympischen neben dem eigenen führte, gleichen Rang und gleiche Privilegien, auch seine Aktfaden wie jenes seine Olympiaden hatte201; die Stadt Nikopolis verhielt sich dazu wie die Stadt Elis zu dem olympischen Tempel202. Sorgfältig ward bei der städtischen Einrichtung sowohl wie bei den religiösen Ordnungen alles eigentlich Italische vermieden, so nahe es lag, die mit der Reichsbegründung so innig verknüpfte Siegesstadt in römischer Weise zu gestalten. Wer die Augustischen Ordnungen in Hellas im Zusammenhang erwägt und namentlich diesen merkwürdigen Schlußstein, wird sich der Überzeugung nicht verschließen können, daß Augustus eine Reorganisation von Hellas unter dem Schutz des römischen Prinzipats ausführbar geglaubt hat und hat ausführen wollen. Die Örtlichkeit wenigstens war dafür wohl gewählt, da es damals, vor der Gründung von Patrae, an der ganzen griechischen Westküste keine größere Stadt gab. Aber was Augustus im Anfang seiner Alleinherrschaft hoffen mochte, hat er nicht erreicht, vielleicht selbst schon späterhin aufgegeben, als er Patrae die Form der römischen Kolonie gab. Nikopolis blieb, wie die ausgedehnten Ruinen und die zahlreichen Münzen beweisen, verhältnismäßig bevölkert und blühend203, aber seine Bürger scheinen weder im Handel und Gewerbe noch anderweitig hervorragend eingegriffen zu haben. Das nördliche Epirus, welches, ähnlich wie das angrenzende, zu Makedonien gelegte Illyricum, zum größeren Teil von albanesischen Völkerschaften bewohnt war und nicht unter Nikopolis gelegt ward, ist in der Kaiserzeit in seinen einigermaßen noch heute fortbestehenden primitiven Verhältnissen verblieben. „Epirus und Illyricum“, sagt Strabon, „ist zum großen Teil eine Einöde; wo sich Menschen finden, wohnen sie in Dörfern und in Trümmern früherer Städte; auch das“ – im Mithradatischen Kriege von den Thrakern verwüstete – „Orakel von Dodona ist erloschen wie das übrige alles.“204

Thessalien, an sich eine rein hellenische Landschaft so gut wie Ätolien und Akarnanien, war in der Kaiserzeit administrativ von der Provinz Achaia getrennt und stand unter dem Statthalter von Makedonien. Was von Nordgriechenland gilt, trifft auch auf Thessalien zu. Die Freiheit und Autonomie, welche Caesar den Thessalern allgemein zugestanden oder vielmehr nicht entzogen hatte, scheint ihnen wegen Mißbrauchs von Augustus genommen worden zu sein, so daß späterhin nur Pharsalos diese Rechtsstellung behalten hat205; römische Kolonisten sind in der Landschaft nicht angesiedelt worden. Ihren besonderen Landtag in Larisa behielt sie, und auch die städtische Selbstverwaltung ist, wie den abhängigen Griechen in Achaia, so den Thessalern geblieben. Thessalien ist weitaus die fruchtbarste Landschaft der ganzen Halbinsel und führte noch im vierten Jahrhundert Getreide aus; nichtsdestoweniger sagt Dion von Prusa, daß auch der Peneios durch wüstes Land fließe, und es ist in der Kaiserzeit in dieser Landschaft nur in sehr geringem Umfang gemünzt worden. Um die Herstellung von Landstraßen haben Hadrian und Diocletian sich bemüht, aber auch, soviel wir sehen, von den römischen Kaisern sie allein.

Makedonien als römischer Verwaltungsbezirk der Kaiserzeit ist, verglichen mit dem Makedonien der Republik, wesentlich verkleinert. Allerdings reicht es wie dieses von Meer zu Meer, indem die Küste sowohl des Ägäischen Meeres von der zu Makedonien gehörigen Landschaft Thessalien an bis zur Mündung des Nestos (Mesta), wie auch die des Adriatischen vom Aoos206 bis zum Drilon (Drin) diesem Distrikt zugerechnet wurden; das letztere Gebiet, nicht eigentlich makedonisches, sondern illyrisches Land, aber schon in republikanischer Zeit dem Statthalter Makedoniens zugewiesen, ist auch in der Kaiserzeit bei der Provinz geblieben. Aber daß Griechenland südlich vom Oeta davon getrennt ward, wurde schon gesagt. Die Nordgrenze gegen Mösien und die Ostgrenze gegen Thrakien blieben zwar insofern unverändert, als die Provinz in der Kaiserzeit so weit reichte, wie auch das eigentliche Makedonien der Republik gereicht hatte, das heißt nördlich etwa bis zum Tal des Erigon, östlich bis zum Flusse Nestos; aber wenn in republikanischer Zeit die Dardaner und die Thraker und sämtliche dem makedonischen Gebiet benachbarte Völkerschaften des Nordens und des Nordostens in ihren friedlichen wie in ihren kriegerischen Berührungen mit diesem Statthalter zu tun hatten und insofern gesagt werden konnte, daß die makedonische Grenze so weit reiche wie die römischen Lanzen, so gebot der makedonische Statthalter der Kaiserzeit nur über den ihm angewiesenen, nirgends mehr mit halb oder ganz unabhängigen Nachbarn grenzenden Bezirk. Da der Grenzschutz zunächst auf das in römische Botmäßigkeit gelangte Thrakerreich und bald auf den Statthalter der neuen Provinz Mösien überging, so wurde der von Makedonien seines Kommandos von vornherein enthoben. Es ist auch auf makedonischem Boden in der Kaiserzeit kaum gefochten worden; nur die barbarischen Dardaner am oberen Axios (Vardar) brandschatzten zuweilen noch die friedliche Nachbarprovinz. Auch von örtlichen Auflehnungen wird aus dieser Provinz nichts berichtet.

Von den südlicheren griechischen Landschaften entfernt sich diese nördlichste sowohl in dem nationalen Fundament wie in der Stufe der Zivilisation. Wenn die eigentlichen Makedonier an dem Unterlauf des Haliakmon (Vistritza) und des Axios (Vardar) bis zum Strymon ein ursprünglich griechischer Stamm sind, dessen Verschiedenheit von den südlicheren Hellenen für die gegenwärtige Epoche keine Bedeutung mehr hat, und wenn die hellenische Kolonisation beide Küsten in ihren Kreis hineingezogen hat, im Westen mit Apollonia und Dyrrhachion, im Osten namentlich mit den Ortschaften der Halbinsel Chalkidike, so ist dagegen das Binnenland der Provinz von einem Gewimmel ungriechischer Völker erfüllt, das von den heutigen Zuständen auf dem gleichen Gebiet mehr in seinen Elementen als in seinem Ergebnis sich unterschieden haben wird. Nachdem die bis in diese Gegend vorgedrungenen Kelten, die Skordisker, von den Feldherren der römischen Republik zurückgedrängt worden waren, teilten sich in das innere Makedonien insbesondere illyrische Stämme im Westen und Norden, thrakische im Osten. Von beiden ist schon früher gesprochen worden; hier kommen sie nur insofern in Betracht, als die griechische Ordnung, wenigstens die städtische, bei diesen Stämmen wohl wie in der früheren207 so auch in der Kaiserzeit nur in beschränktem Maße eingeführt worden ist. Überall ist ein energischer Zug städtischer Entwicklung nie durch das makedonische Binnenland gegangen, die entlegeneren Landschaften sind wenigstens der Sache nach kaum über die Dorfwirtschaft hinausgekommen.

Die griechische Politie selbst ist in diesem Königsland nicht so wie in dem eigentlichen Hellas aus sich selber erwachsen, sondern durch die Fürsten eingeführt worden, die mehr Hellenen waren als ihre Untertanen. Welche Gestalt sie gehabt hat, ist wenig bekannt; doch läßt die in Thessalonike, Edessa, Lete gleichmäßig wiederkehrende, anderswo nicht begegnende Stadtvorstandschaft der Politarchen auf eine merkliche und ja auch an sich wahrscheinliche Verschiedenheit der makedonischen Stadtverfassung von der sonst in Hellas üblichen schließen. Die griechischen Städte, welche die Römer vorfanden, haben ihre Organisation und ihre Rechte behalten, die bedeutendste derselben, Thessalonike, auch die Freiheit und die Autonomie. Es bestand ein Bund und ein Landtag (κοινόν) der makedonischen Städte, ähnlich wie in Achaia und Thessalien. Erwähnung verdient als ein Zeugnis für die nachwirkende Erinnerung der alten großen Zeit, daß noch in der Mitte des dritten Jahrhunderts nach Christus der Landtag von Makedonien und einzelne makedonische Städte Münzen geprägt haben, auf denen der Kopf und der Name des regierenden Kaisers durch den Alexanders des Großen ersetzt sind. Die ziemlich zahlreichen Kolonien römischer Bürger, welche Augustus in Makedonien eingerichtet hat, Byllis unweit Apollonia, Dyrrachium am Adriatischen Meer, an der anderen Küste Dium, Pella, Cassandrea, in dem eigentlich thrakischen Gebiet Philippi, sind sämtlich ältere griechische Städte, welche nur eine Anzahl Neubürger und eine andere Rechtsstellung erhielten, und zunächst ins Leben gerufen durch das Bedürfnis, die ausgedienten italischen Soldaten, für die in Italien selbst kein Platz mehr war, in einer zivilisierten und nicht stark bevölkerten Provinz unterzubringen. Auch die Gewährung des italischen Rechts erfolgte gewiß nur, um den Veteranen die Ansiedelung im Ausland zu vergolden. Daß ein Hineinziehen Makedoniens in die italische Kulturentwicklung niemals beabsichtigt ward, dafür zeugt, von allem andern abgesehen, daß Thessalonike griechisch und die Hauptstadt des Landes blieb. Daneben gedieh Philippi, eigentlich eine der nahen Goldbergwerke wegen angelegte Grubenstadt, von den Kaisern begünstigt als Stätte der die Monarchie definitiv begründenden Schlacht und wegen der zahlreichen an derselben beteiligten und nachher dort angesiedelten Veteranen. Römische, nicht koloniale Gemeindeverfassung hat bereits in der ersten Kaiserzeit Stobi erhalten, die schon erwähnte nördlichste Grenzstadt Makedoniens gegen Mösien am Einfluß des Erigon in den Axios, kommerziell wie militärisch eine wichtige Position und vermutlich schon in makedonischer Zeit zu griechischer Politie gelangt.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist für Makedonien auch unter den Kaisern von Staats wegen wenig geschehen; wenigstens tritt eine besondere Fürsorge derselben für diese nicht unter ihrer eigenen Verwaltung stehende Provinz nirgends hervor. Um die schon unter der Republik angelegte Militärstraße quer durch das Land von Dyrrachium nach Thessalonike, eine der wichtigsten Verkehrsadern des ganzen Reiches, haben sich, so viel wir wissen, erst die Kaiser des dritten Jahrhunderts, zuerst Severus Antoninus, wieder bemüht; die ihr anliegenden Städte Lychnidos am Ochrida-See und Herakleia Lynkestis (Bitolia) haben nie viel bedeutet. Dennoch war Makedonien wirtschaftlich besser bestellt als Griechenland. Es übertrifft dasselbe weitaus an Fruchtbarkeit; wie noch heute die Provinz von Thessalonike relativ gut bebaut und wohlbevölkert ist, so wird auch in der Reichsbeschreibung aus Constantius‘ Zeit, allerdings als Konstantinopel schon bestand, Makedonien zu den besonders wohlhabenden Bezirken gerechnet. Wenn für Achaia und Thessalien unsere die römische Aushebung betreffenden Dokumente schlechthin versagen, so ist dagegen Makedonien dabei, namentlich auch für die Kaisergarde, in bedeutendem Umfang, stärker als die meisten griechischen Landschaften, in Anspruch genommen worden, wobei freilich die Gewöhnung der Makedonier an den regelmäßigen Kriegsdienst und ihre vorzügliche Qualifikation für denselben, wohl auch die relativ geringe Entwicklung des städtischen Wesens in dieser Provinz in Anschlag zu bringen sind. Thessalonike, die Metropole der Provinz und deren volkreichste und gewerbreichste Stadt dieser Zeit, gleichfalls in der Literatur mehrfach vertreten, hat auch in der politischen Geschichte durch den tapferen Widerstand, den seine Bürgerin den schrecklichen Zeiten der Goteneinfälle den Barbaren entgegensetzten, sich einen Ehrenplatz gesichert.

Wenn Makedonien ein halb griechisches, so war Thrakien ein nicht griechisches Land. Von dem großen, aber für uns verschollenen thrakischen Stamm ist früher gesprochen worden. In seinen Bereich ist der Hellenismus lediglich von außen gelangt; und es wird nicht überflüssig sein, zunächst rückblickend darzulegen, wie oft der Hellenismus an die Pforten der südlichsten Landschaft, welche dieser Stamm inne hatte und die wir noch nach ihm nennen, bis dahin gepocht und wie wenig er bis dahin im Binnenland erreicht hatte, um deutlich zu machen, was Rom hier nachzuholen blieb und was es nachgeholt hat. Zuerst Philippos, der Vater Alexanders, unterwarf Thrakien und gründete nicht bloß Kalybe in der Nähe von Byzantion, sondern im Herzen des Landes die Stadt, die seitdem seinen Namen trägt. Alexander, auch hier der Vorläufer der römischen Politik, gelangte an und über die Donau und machte diesen Strom zur Nordgrenze seines Reiches; die Thraker in seinem Heere haben bei der Unterwerfung Asiens nicht die letzte Rolle gespielt. Nach seinem Tode schien der Hellespont einer der großen Mittelpunkte der neuen Staatenbildung, das weite Gebiet von dort bis an die Donau208 die nördliche Hälfte eines griechischen Reiches werden zu sollen, der Residenz des ehemaligen Statthalters von Thrakien, Lysimachos, der auf dem Thrakischen Chersones neugegründeten Stadt Lysimacheia eine ähnliche Zukunft zu winken wie den Residenzen der Marschälle von Syrien und Ägypten. Indes es kam dazu nicht; die Selbständigkeit dieses Reiches überdauerte den Fall seines ersten Herrschers (473 281) nicht. In dem Jahrhundert, welches von da bis auf die Begründung der Vormachtstellung Roms im Orient verging, versuchten bald die Seleukiden, bald die Ptolemäer, bald die Attaliden die europäischen Besitzungen des Lysimachos in ihre Gewalt zu bringen, aber sämtlich ohne dauernden Erfolg. Das Reich von Tylis im Haemus, welches die Kelten nicht lange nach dem Tode Alexanders, ungefähr gleichzeitig mit ihrer bleibenden Niederlassung in Kleinasien, im mösisch-thrakischen Gebiet gegründet hatten, vernichtete die Saat griechischer Zivilisation in seinem Bereich und erlag selber während des Hannibalischen Krieges den Angriffen der Thraker, die diese Eingedrungenen bis auf den letzten Mann ausrotteten. Seitdem gab es in Thrakien eine führende Macht überhaupt nicht; die zwischen den griechischen Küstenstädten und den Fürsten der einzelnen Stämme bestehenden Verhältnisse, die ungefähr denen vor Alexander entsprechen mochten, erläutert die Schilderung, die Polybios von der bedeutendsten dieser Städte gibt: wo die Byzantier gesät haben, da ernten die thrakischen Barbaren, und es hilft gegen diese weder das Schwert noch das Geld; schlagen die Bürger einen der Fürsten, so fallen dafür drei andere in ihr Gebiet, und kaufen sie einen ab, so verlangen fünf mehr den gleichen Jahrzins. Dem Bestreben der späteren makedonischen Herrscher, in Thrakien wieder festen Fuß zu fassen und namentlich die griechischen Städte der Südküste in ihre Gewalt zu bringen, traten die Römer entgegen, teils um Makedoniens Machtentwicklung überhaupt niederzuhalten, teils um nicht die wichtige, nach dem Orient führende „Königsstraße“, diejenige, auf der Xerxes nach Griechenland, die Scipionen gegen Antiochos marschierten, in ihrer ganzen Ausdehnung in makedonische Hand kommen zu lassen. Schon nach der Schlacht bei Kynoskephalae wurde die Grenzlinie ungefähr so gezogen, wie sie seitdem geblieben ist. öfter versuchten die beiden letzten makedonischen Herrscher, sich dennoch in Thrakien sei es geradezu festzusetzen, sei es dessen einzelne Fürsten durch Verträge an sich zu knüpfen; der letzte Philippos hat sogar Philippopolis abermals gewonnen und Besatzung hineingelegt, die die Odrysen freilich bald wieder vertrieben. Zu dauernder Festsetzung gelangte weder er noch sein Sohn, und die nach der Auflösung Makedoniens den Thrakern von Rom eingeräumte Selbständigkeit zerstörte, was dort etwa von hellenischen Anfängen noch übrig sein mochte. Thrakien selbst wurde zum Teil schon in republikanischer, entschiedener in der Kaiserzeit römisches Lehnsfürstentum, dann im Jahre 46 n. Chr. römische Provinz; aber die Hellenisierung des Landes war nicht hinausgekommen über den Saum griechischer Pflanzstädte, welcher in frühester Zeit sich auch um diese Küste gelegt hatte, und im Lauf der Zeit eher gesunken als gestiegen. So mächtig und bleibend die makedonische Kolonisation den Osten ergriffen, so schwach und vergänglich hat sie Thrakien berührt; Philipp und Alexander selbst scheinen die Ansiedelungen in diesem Lande widerwillig vorgenommen und geringgeschätzt zu haben209. Bis weit in die Kaiserzeit hinein ist das Land den Eingeborenen, sind die an der Küste übriggebliebenen, fast alle heruntergekommenen Griechenstädte ohne griechisches Hinterland geblieben.

Dieser von der makedonischen Grenze an bis zum Taurischen Chersonesos sich erstreckende Kranz hellenischer Städte ist sehr ungleich geflochten. Im Süden ist er dicht geschlossen von Abdera an bis nach Byzantion an den Dardanellen; doch hat keine dieser Städte in späterer Zeit eine hervorragende Bedeutung gehabt, mit Ausnahme von Byzantion, das durch die Fruchtbarkeit seines Gebietes, die einträgliche Thunfischerei, die ungemein günstige Handelslage, den Gewerbefleiß und die durch die exponierte Lage nur gesteigerte und gestählte Tüchtigkeit seiner Bürger auch den schwersten Zeiten der hellenischen Anarchie zu trotzen gewußt hatte. Bei weitem dürftiger hatte die Ansiedlung sich an der Westküste des Schwarzen Meeres entwickelt; an der später zur römischen Provinz Thrakien gehörigen war nur Mesembria von einiger Bedeutung, an der später mösischen Odessos (Varna) und Tomis (Küstendsche). Jenseits der Donaumündung und der römischen Reichsgrenze an dem Nordgestade des Pontus lagen mitten im Barbarenland Tyra210 und Olbia; weiterhin machten die alten und großen griechischen Kaufstädte auf der heutigen Krim, Herakleia oder Chersonesos und Pantikapäon, einen stattlichen Schlußstein. Alle diese Ansiedlungen genossen des römischen Schutzes, seit die Römer überhaupt die Vormacht auf dem griechisch-asiatischen Kontinent geworden waren, und der starke Arm, der das eigentliche hellenische Land oft schwer traf, verhinderte hier wenigstens Katastrophen wie die Zerstörung von Lysimacheia. Die Beschützung dieser Griechen gehörte in republikanischer Zeit zu den Obliegenheiten teils des Statthalters von Makedonien, teils des von Bithymen, seit auch dies römisch war; Byzantion ist später bei Bithynien geblieben211. Im übrigen ging in der Kaiserzeit nach Einrichtung der Statthalterschaft von Mösien und später derjenigen von Thrakien die Schutzleistung auf diese über.

Schutz und Gunst gewährte diesen Griechen Rom von jeher; aber um die Ausdehnung des Hellenismus hat weder die Republik noch die frühere Kaiserzeit sich bemüht212

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In der benachbarten Provinz Untermösien hat sich, freilich in geringerem Maße, eine ähnliche Entwicklung vollzogen. Die griechischen Küstenstädte, deren Metropole wenigstens in römischer Zeit Tomis war, wurden, wahrscheinlich bei Konstituierung der römischen Provinz Mösien, zusammengefaßt als „Fünfstädtebund des linken Ufers des Schwarzen Meeres“ oder, wie er auch sich nennt, „der Griechen“, das heißt der Griechen dieser Provinz. Später ist als sechste Stadt die unweit der Küste an der thrakischen Grenze von Traian angelegte und gleich den thrakischen griechisch geordnete Stadt Markianopolis diesem Bund angeschlossen worden214. Daß die Lagerstädte am Donauufer und überhaupt die im Binnenland von Rom ins Leben gerufenen Ortschaften nach italischem Muster eingerichtet wurden, ist früher bemerkt worden; Untermösien ist die einzige durch die Sprachgrenze durchschnittene römische Provinz, indem der tomitanische Städtebund dem griechischen, die Donaustädte wie Durostorum und Oescus dem lateinischen Sprachgebiet angehören. Im übrigen gilt von diesem mösischen Städtebund wesentlich das gleiche, was über Thrakien bemerkt ward. Wir haben eine Schilderung von Tomis aus den letzten Jahren des Augustus, freilich von einem dahin zur Strafe Verbannten, aber sicher im wesentlichen getreu. Die Bevölkerung besteht zum größeren Teil aus Geten und Sarmaten; sie tragen, wie die Daker auf der Traianssäule, Pelze und Hosen, langes flatterndes Haar und den Bart ungeschoren, erscheinen auf der Straße zu Pferde und mit dem Bogen bewaffnet, den Köcher auf der Schulter, das Messer im Gürtel. Die wenigen Griechen, die unter ihnen sich finden, haben die barbarische Sitte angenommen mit Einschluß der Hosen und wissen ebensogut oder besser getisch als griechisch sich auszudrücken; der ist verloren, der sich nicht auf getisch verständlich machen kann, und kein Mensch versteht ein Wort lateinisch. Vor den Toren hausen räuberische Scharen der verschiedensten Völker und ihre Pfeile fliegen nicht selten über die schützende Stadtmauer; wer seinen Acker zu bestellen wagt, der tut es mit Lebensgefahr, und pflügt bewaffnet – war doch um die Zeit von Caesars Diktatur bei dem Zuge des Burebista die Stadt den Barbaren in die Hände gefallen und wenige Jahre, bevor jener Verbannte nach Tomis kam, während der dalmatisch-pannonischen Insurrektion über diese Gegend abermals die Kriegsfurie hingebraust. Zu diesen Erzählungen passen die Münzen und die Inschriften derselben Stadt insofern wohl, als die Metropole des linkspontischen Städtebundes in der vorrömischen Zeit kein Silber geschlagen hat, was manche andere dieser Städte taten, und daß überhaupt Münzen wie Inschriften aus der Zeit vor Traian nur vereinzelt begegnen. Aber im 2. und 3. Jahrhundert ist sie umgewandelt und kann ziemlich mit demselben Recht eine Gründung Traians heißen wie das ebenfalls rasch zu bedeutender Entwicklung gelangte Markianopolis. Die früher erwähnte Sperrung in der Dobrudscha diente zugleich als Schutzmauer für die Stadt Tomis. Hinter dieser bluten daselbst Handel und Schiffahrt auf. Es gab in der Stadt eine Genossenschaft alexandrinischer Kaufleute mit ihrer eigenen Serapiskapelle215; in munizipaler Freigebigkeit und munizipaler Ambition steht die Stadt hinter keiner griechischen Mittelstadt zurück; zweisprachig ist sie auch jetzt noch, aber in der Weise, daß neben der auf den Münzen immer festgehaltenen griechischen Sprache hier an der Grenze der beiden Reichssprachengebiete auch die lateinische vielfach selbst auf öffentlichen Denkmälern angewendet wird.

Jenseits der Reichsgrenze, zwischen der Donaumündung und der Krim, hatte der griechische Kaufmann die Küste wenig besiedelt; es gab hier nur zwei namhafte griechische Städte, beide von Miletos aus in ferner Zeit gegründet, Tyra an der Mündung des gleichnamigen Flusses, des heutigen Dnjestr, und Olbia an dem Busen, in welchen der Borysthenes (Dnjepr) und der Hypanis (Bug) fallen. Die verlorene Stellung dieser Hellenen unter den sie umdrängenden Barbaren in der Diadochenzeit sowohl wie während der Vorherrschaft der römischen Republik ist früher geschildert worden. Die Kaiser brachten Hilfe. Im Jahre 56, also in dem musterhaften Anfang der Neronischen Regierung, ist Tyra zur Provinz Mösien gezogen worden. Von dem entfernteren Olbia besitzen wir eine Schilderung aus traianischer Zeit216: die Stadt blutete noch aus ihren alten Wunden; die elenden Mauern umschlossen gleich elende Häuser und das damals bewohnte Quartier füllte einen kleinen Teil des alten ansehnlichen Stadtringes, von dem einzelne übriggebliebene Türme weit hinaus auf dem wüsten Felde standen; in den Tempeln gab es kein Götterbild, das nicht die Spuren der Barbarenfäuste trug; die Bewohner hatten ihr Hellenentum nicht vergessen, aber sie trugen und schlugen sich nach Art der Skythen, mit denen sie täglich im Gefecht lagen. Ebenso oft wie mit griechischen nennen sie sich mit skythischen Namen, das heißt mit denen der den Iraniern verwandten sarmatischen Stämme217; ja im Königshause selbst ward Sauromates ein gewöhnlicher Name. Ihr Fortbestehen selbst hatten diese Städte wohl weniger der eigenen Kraft zu danken als dem guten Willen oder vielmehr dem eigenen Interesse der Eingeborenen. Die an dieser Küste sitzenden Völkerschaften waren weder imstande, den auswärtigen Handel aus eigenen Emporien zu führen, noch mochten sie ihn entbehren; in den hellenischen Küstenstädten kauften sie Salz, Kleidungstücke, Wein, und die zivilisierteren Fürsten schützten einigermaßen die Fremden gegen die Angriffe der eigentlichen Wilden. Die früheren Regenten Roms müssen Bedenken getragen haben, den schwierigen Schutz dieser entlegenen Niederlassung zu übernehmen; dennoch sandte Pius, als die Skythen sie wieder einmal belagerten, ihnen römische Hilfstruppen und zwang die Barbaren, Frieden zu bieten und Geiseln zu stellen. Durch Severus, von dem an Olbia Münzen mit dem Bildnis der römischen Herrscher schlug, muß die Stadt dem Reiche geradezu einverleibt worden sein. Selbstverständlich erstreckte sich diese Annektierung nur auf die Stadtgebiete selbst und ist nie daran gedacht worden, die barbarischen Umwohner Tyras und Olbias unter das römische Szepter zu bringen. Es ist schon bemerkt worden, daß diese Städte die ersten waren, welche, vermutlich unter Alexander († 235), dem beginnenden Gotensturm erlagen.

Wenn auf dem Kontinent im Norden des Pontus die Griechen sich nur spärlich angesiedelt hatten, so war die große, aus dieser Küste vorspringende Halbinsel, der Taurische Chersonesos, die heutige Krim, seit langem zum großen Teil in ihren Händen. Getrennt durch die Gebirge, welche die Taurier innehatten, waren die beiden Mittelpunkte der griechischen Niederlassung auf ihr am westlichen Ende die dorische freie Stadt Herakleia oder Chersonesos (Sevastopol), am östlichen das Fürstenrum von Pantikapäon oder Bosporus (Kertsch). König Mithradates hatte auf der Höhe seiner Macht beide vereinigt und hier sich ein zweites Nordreich gegründet, das dann nach dem Zusammenbruch seiner Herrschaft als einziger Überrest derselben seinem Sohn und Mörder Pharnakes verblieb. Als dieser während des Krieges zwischen Caesar und Pompeius versuchte, die väterliche Herrschaft in Kleinasien wieder zu gewinnen, hatte Caesar ihn besiegt und ihn auch des Bosporanischen Reiches verlustig erklärt. In diesem hatte inzwischen der von Pharnakes daselbst zurückgelassene Statthalter Asandros dem König den Gehorsam aufgekündigt, in der Hoffnung, durch diesen Caesar erwiesenen Dienst selbst das Königtum zu erlangen. Als Pharnakes nach der Niederlage in sein Bosporanisches Reich zurückkam, bemächtigte er zwar zunächst sich wieder seiner Hauptstadt, unterlag aber schließlich und fiel tapfer fechtend in der letzten Schlacht, als Soldat wenigstens seinem Vater nicht ungleich. Um die Nachfolge stritten Asandros, der tatsächlich Herr des Landes war, und Mithradates von Pergamon, ein tüchtiger Offizier Caesars, den dieser mit dem bosporanischen Fürstenrum belehnt hatte; beide suchten zugleich Anlehnung an die bisher im Bosporus herrschende Dynastie und den großen Mithradates, indem Asandros sich mit der Tochter des Pharnakes, Dynamis, vermählte, Mithradates, einem pergamenischen Bürgerhaus entsprossen, ein Bastardsohn des großen Mithradates Eupator zu sein behauptete, sei es nun, daß dieses Gerede die Auswahl bestimmte, sei es, daß es zur Rechtfertigung der Auswahl in Umlauf gesetzt ward. Da Caesar selbst zunächst durch wichtigere Aufgaben in Anspruch genommen war, so entschieden zwischen dem legitimen und dem illegitimen Caesarianer die Waffen, und zwar wieder zu Gunsten des letzteren; Mithradates fiel im Gefecht und Asandros blieb Herr im Bosporus. Er vermied es anfänglich, ohne Zweifel, weil ihm die Bestätigung des Lehnsherrn fehlte, sich den Königsnamen beizulegen, und begnügte sich mit dem auch von den älteren Fürsten von Pantikapäon geführten Archontentitel; aber bald, wahrscheinlich noch von Caesar selbst, erwirkte er die Bestätigung seiner Herrschaft und den königlichen Titel218. Bei seinem Tode (737/38 17/16) hinterließ er sein Reich der Gemahlin Dynamis. So stark war immer noch die Macht der Erbfolge und des Mithradatischen Namens, daß sowohl ein gewisser Scribonianus, der zunächst Asandros‘ Stelle einzunehmen versuchte, wie nach ihm der König Polemon von Pontus, dem Augustus das Bosporanische Reich zusprach, mit der Übernahme der Herrschaft ein Ehebündnis mit der Dynamis verbanden; überdies behauptete jener, selber ein Enkel des Mithradates zu sein, während König Polemon bald nach dem Tode der Dynamis eine Enkelin des Antonius und somit eine Verwandte des Kaiserhauses heiratete. Nach seinem frühen Tode – er fiel im Kampfe gegen die Aspurgianer an der asiatischen Küste – folgten seine unmündigen Kinder ihm nicht und auch seinem gleichnamigen Enkel, den Kaiser Gaius trotz seines Knabenalters im Jahre 38 in die beiden Fürstenrömer seines Vaters wieder einsetzte, blieb das bosporanische nicht lange. An seiner Stelle berief Kaiser Claudius einen wirklichen oder angeblichen Nachkommen des Mithradates Eupator, und diesem Hause ist, wie es scheint, das Fürstenrum von da an verblieben219.

Während im römischen Staat sonst das Klientelfürstentum nach dem Ausgang der ersten Dynastie schwindet und seit Traianus das Prinzip des unmittelbaren Regiments im ganzen Umfang des Römischen Reiches durchgeführt ist, bestand das bosporanische Königtum unter römischer Oberherrschaft bis in das vierte Jahrhundert hinein. Erst nachdem der Schwerpunkt des Reiches nach Konstantinopel verlegt war, ging dieser Staat in das Hauptreich auf220, um dann bald von diesem aufgegeben und, wenigstens zum größeren Teil, die Beute der Hunnen zu werden221. Indes ist der Bosporus der Sache nach mehr eine Stadt als ein Königreich gewesen und geblieben und hat mehr Ähnlichkeit mit den Stadtbezirken von Tyra und Olbia als mit den Königreichen Kappadokien und Numidien. Auch hier haben die Römer nur die hellenische Stadt Pantikapäon geschützt und Grenzerweiterung und Unterwerfung des Binnenlandes so wenig erstrebt wie in Tyra und Olbia. Zu dem Gebiet des Fürsten von Pantikapäon gehörten zwar die griechischen Ansiedlungen von Theudosia auf der Halbinsel selbst und Phanagoria (Taman) auf der gegenüberliegenden asiatischen Küste, aber Chersonesos nicht222 oder nur etwa wie Athen zum Sprengel des Statthalters von Achaia. Die Stadt hatte von den Römern die Autonomie erhalten und sah in dem Fürsten den nächsten Beschützer, nicht den Landesherrn; sie hat auch in der Kaiserzeit als freie Stadt niemals weder mit Königs- noch mit Kaiserstempeln geprägt. Auf dem Kontinent stand nicht einmal die Stadt, welche die Griechen Tanais nennen, ein lebhaftes Emporium an der Mündung des Don, aber schwerlich eine griechische Gründung, dauernd unter der Botmäßigkeit der römischen Lehnsfürsten223. Von den mehr oder minder barbarischen Stämmen auf der Halbinsel selbst und an der europäischen und asiatischen Küste südlich vom Tanais befanden sich wohl nur die nächsten in festem Abhängigkeitsverhältnis224

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Das Gebiet von Pantikapäon war zu ausgedehnt und besonders für den kaufmännischen Verkehr zu wichtig, um, wie Olbia und Tyra, der Verwaltung wechselnder Gemeindebeamten und eines weit entfernten Statthalters überlassen zu werden; deshalb wurde es erblichen Fürsten anvertraut, was weiter sich dadurch empfahl, daß es nicht geraten scheinen mochte, die mit dieser Landschaft verknüpften Verhältnisse zu den Umwohnern unmittelbar auf das Reich zu übertragen. Als Griechenfürsten haben die des bosporanischen Hauses, trotz ihres achämenidischen Stammbaumes und ihrer achämenidischen Jahreszählung, sich durchaus empfunden und ihren Ursprung, nach gut hellenischer Art, auf Herakles und die Eumolpiden zurückgeführt. Die Abhängigkeit dieser Griechen von Rom, der königlichen in Pantikapäon wie der republikanischen in Chersonesos, war durch die Natur der Dinge gegeben, und nie haben sie daran gedacht, gegen den schützenden Arm des Reiches sich aufzulehnen; wenn einmal unter Kaiser Claudius die römischen Truppen gegen einen unbotmäßigen Fürsten des Bosporus marschieren mußten227, so hat dagegen diese Landschaft selbst in der entsetzlichen Verwirrung in der Mitte des 3. Jahrhunderts, welche vorzugsweise sie traf, von dem Reich, auch von dem zerfallenden, niemals gelassen228. Die wohlhabenden Kaufstädte, inmitten eines barbarischen Völkergewoges militärischen Schutzes dauernd bedürftig, hielten an Rom wie die Vorposten an dem Hauptheer. Die Besatzung ist wohl hauptsächlich in dem Lande selbst aufgestellt worden, und sie zu schaffen und zu führen, war ohne Zweifel die Hauptaufgabe des Königs des Bosporus. Die Münzen, welche wegen der Investitur eines solchen geschlagen wurden, zeigen wohl den kurulischen Sessel und die sonstigen bei solcher Belehnung üblichen Ehrengeschenke, aber daneben auch Schild, Helm, Degen, Streitaxt und das Schlachtroß; es war kein Friedensamt, das dieser Fürst überkam. Auch blieb der erste derselben, den Augustus bestellte, im Kampf mit den Barbaren, und von seinen Nachfolgern stritt zum Beispiel König Sauromates, des Rhoemetalkes Sohn, in den ersten Jahren des Severus mit den Sirakern und den Skythen – vielleicht nicht ganz ohne Grund hat er seine Münzen mit den Taten des Herakles bezeichnet. Auch zur See hatte er tätig zu sein, vor allem das auf dem Schwarzen Meer nie aufhörende Piratenwesen niederzuhalten: jenem Sauromates wird gleichfalls nachgerühmt, daß er die Taurier zur Ordnung gebracht und die Piraterie gebändigt habe. Indes lagen auf der Halbinsel auch römische Truppen, vielleicht eine Abteilung der pontischen Flotte, sicher ein Detachement der mösischen Armee; bei geringer Zahl zeigte doch ihre Anwesenheit den Barbaren, daß der gefürchtete Legionär auch hinter diesen Griechen stand. Noch in anderer Weise schützte sie das Reich; wenigstens in späterer Zeit sind den Fürsten des Bosporus regelmäßig Geldsummen aus der Reichskasse gezahlt worden, deren sie auch insofern bedurften, als das Abkaufen der feindlichen Einfälle durch stehende Jahrgelder hier, in dem nicht unmittelbaren Reichslande, wahrscheinlich noch früher stehend geworden ist als anderswo229.

Daß die Zentralisierung des Regiments auch diesem Fürsten gegenüber zur Anwendung kam und er nicht viel anders zu dem römischen Caesar stand wie der Bürgermeister von Athen, tritt vielfach hervor; Erwähnung verdient, daß König Asandros und die Königin Dynamis Goldmünzen mit ihrem Namen und ihrem Bildnis schlugen, dagegen dem König Polemon und seinen nächsten Nachfolgern wohl die Goldprägung blieb, da dieses Gebiet sowie die anwohnenden Barbaren seit langem ausschließlich an Goldcourant gewöhnt waren, aber sie veranlaßt wurden, ihre Goldstücke mit dem Namen und dem Bilde des regierenden Kaisers zu versehen. Ebenfalls seit Polemon ist der Fürst dieses Landes zugleich der Oberpriester auf Lebenszeit des Kaisers und des kaiserlichen Hauses. Im übrigen behielten die Verwaltung und das Hofwesen die unter Mithradates eingeführten Formen nach dem Muster des persischen Großkönigtums, obwohl der Geheimschreiber (αρχιγραμματεύς) und der Oberkammerdiener (αρχικοιτωνείτης) des Hofes von Pantikapäon zu den vornehmen Hofbeamten der Großkönige sich verhielten wie der Römerfeind Mithradates Eupator zu seinem Nachkommen Tiberius Iulius Eupator, der wegen seines Anrechts an die bosporanische Krone in Rom vor Kaiser Pius Recht nahm.

Wertvoll blieb dieses nordische Griechenland für das Reich wegen der Handelsbeziehungen. Wenn auch dieselben in dieser Epoche wohl weniger bedeuteten als in älterer Zeit230, so ist doch der Kaufmannsverkehr sehr rege geblieben. In der augustischen Zeit brachten die Stämme der Steppe Sklaven231 und Felle, die Kaufleute der Zivilisation Bekleidungsstücke, Wein und andere Luxusartikel nach Tanais; in noch höherem Maße war Phanagoria die Niederlage für den Export der Einheimischen, Pantikapäon für den Import der Griechen. Jene Wirren im Bosporus in der claudischen Zeit waren für die Kaufleute von Byzanz ein schwerer Schlag. Daß die Goten ihre Piratenfahrten im dritten Jahrhundert damit begannen, die bosporanischen Reeder zu unfreiwilliger Hilfeleistung zu pressen, wurde schon erwähnt. Wohl infolge dieses, den barbarischen Nachbarn selbst unentbehrlichen Verkehrs haben die Bürger von Chersonesos noch nach dem Wegziehen der römischen Besatzungen sich behauptet und konnten späterhin, als in justinianischer Zeit die Macht des Reiches sich auch nach dieser Richtung hin noch einmal geltend machte, als Griechen in das griechische Reich zurücktreten.

  1. Die Ordnung der Delphischen Amphiktyonie unter der römischen Republik erhellt namentlich aus der delphischen Inschrift CIL III, p. 987 (vgl. BCH 7,1883, S. 427f.). Den Verein bildeten damals siebzehn Völkerschaften mit zusammen 24 Stimmen, sämtlich dem eigentlichen Griechenland oder Thessalien angehörig; Ätolien, Epirus, Makedonien fehlen. Nach der Umgestaltung durch Augustus (Paus. 10, 8) blieb diese Organisation im übrigen bestehen, nur daß durch Beschränkung der unverhältnismäßig zahlreichen thessalischen die Stimmen der bisher vertretenen Völkerschaften auf achtzehn herabgemindert wurden; dazu traten neu Nikopolis in Epirus mit sechs und Makedonien ebenfalls mit sechs Stimmen. Ferner sollten die sechs Stimmen von Nikopolis ein für allemal geführt werden, ebenso wie dies blieb für die zwei von Delphi und die eine von Athen, die übrigen Stimmen dagegen von den Verbänden, so daß zum Beispiel die eine Stimme der peloponnesischen Dorier wechselte zwischen Argos, Sikyon, Korinth und Megara. Eine Gesamtvertretung der europäischen Hellenen waren die Amphiktyonen insofern auch jetzt nicht, als die früher ausgeschlossenen Völkerschaften im eigentlichen Griechenland, ein Teil der Peloponnesier und die nicht zu Nikopolis gezogenen Ätoler, darin nicht repräsentiert waren.
  2. Die stehenden Zusammenkünfte in Delphi und an den Thermopylen währten fort (Paus. 7, 24, 3; Vita Apoll. 4, 23) und natürlich auch die Ausrichtung der Pythischen Spiele nebst der Erteilung der Preise durch das Kollegium der Amphiktyonen (vit. soph. 2, 27); dasselbe hat die Verwaltung der „Zinsen und Einkünfte“ des Tempels (Inschrift von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111) und legt aus denselben, zum Beispiel in Delphi, eine Bibliothek an (Lebas-Foucart II, S. 845) oder setzt daselbst Bildsäulen.
  3. Die Mitglieder des Kollegiums der Αμψικτίονεσ oder, wie sie in dieser Epoche heißen, Αμψικτύονεσ, werden von den einzelnen Städten in der früher bezeichneten Weise bald von Fall zu Fall (Iteration: CIG 1085), bald auf Lebenszeit (Plut. an seni 20) bestellt; was wohl davon abhängt, ob die Stimme ständig war oder alternierend (Wilamowitz). Ihr Vorsteher heißt in früherer Zeit επιμελητής τού κοινού τών Αμψικτυόνων (Inschriften von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111; CIG 1713), später Ελλαδάρχης τών Αμψικτυόνων (CIG 1124).
  4. Die ursprünglichen Grenzen der Provinz bezeichnet Strabon (17, 3, 25 p. 840) in der Aufzählung der senatorischen Provinzen: Αχαία μέχρι Θετταλίας καί Αιτωλών καί Ακαρνάνων καί τινων Ηπειρωτικών εθνών όσα τή Μακεδονία προσώριστο, wobei der übrige Teil von Epirus der (von Strabon hier, für seine Zeit irrig, den senatorischen zugezählten) Provinz Illyricum zugeteilt zu werden scheint. Μέχρι einschließend zu nehmen geht, von sachlichen Erwägungen abgesehen, schon deswegen nicht an, weil nach den Schlußworten die vorher genannten Gebiete „Makedonien zugeteilt sind“. Späterhin finden wir die Ätoler zu Achaia gelegt (Ptol. geogr. 3, 14). Daß Epirus eine Zeitlang auch dazu gehört hat, ist möglich, nicht so sehr wegen der Angabe bei Dio 53, 12, die weder für Augustus‘ Zeit noch für diejenige Dios verteidigt werden kann, sondern weil Tacitus zum Jahre 17 (ann. 2, 53) Nikopolis zu Achaia rechnet. Aber wenigstens seit Traian bildet Epirus mit Akarnanien eine eigene prokuratorische Provinz (Ptol. geogr. 3, 13; CIL III, 536; Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 331). Thessalien und alles Land nördlich vom Oeta ist stets bei Makedonien geblieben.
  5. Nichts gibt von der Lage der Griechen des letzten Jahrhunderts der römischen Republik ein deutlicheres Bild als das Schreiben eines dieser Statthalter an die achäische Gemeinde Dyme (CIG 1543). Weil diese Gemeinde sich Gesetze gegeben hat, welche der im allgemeinen den Griechen geschenkten Freiheit (η αποδεδομένη κατά κοινόν τοίς ‚Ελλησιν ελευθερία) und der von den Römern den Achäern gegebenen Ordnung (η αποδευθείσα τοίς Αχαιοίς υπό Ρωμαίων πολιτεια; wahrscheinlich unter Mitwirkung des Polybios Paus. 8, 30, 9) zuwiderliefen, worüber es allerdings auch zu Aufläufen gekommen war, zeigt der Statthalter der Gemeinde an, daß er die beiden Rädelsführer habe hinrichten, lassen und ein minder schuldiger Dritter nach Rom exiliert sei.
  6. Die delischen Ausgrabungen der letzten Jahre haben die Beweise geliefert, daß die Insel, nachdem die Römer sie einmal an Athen gegeben hatten, beständig athenisch geblieben ist und sich zwar infolge des Abfalls der Athener von Rom als Gemeinde der „Delier“ konstituierte (Eph, epigr. V, p. 604), aber schon sechs Jahre nach der Kapitulation Athens wieder athenisch war (Ep h. epigr. V, n. 184; Homolle im BCH 8, 1884, S. 142).
  7. Ob das κοινόν τών Αχαιών, das in der eigentlich republikanischen Zeit natürlicherweise nicht vorkommt, schon am Ende derselben oder erst nach Einführung der kaiserlichen Provinzialordnung rekonstruiert worden ist, ist zweifelhaft. Inschriften wie die olympische des Proquästors Q. Ancharius Q. f. (Archäologische Zeitung 36, 1878, S. 38, n. 114) sprechen mehr für die erstere Annahme; doch kann sie nicht mit Gewißheit als voraugustisch bezeichnet werden. Das älteste sichere Zeugnis für die Existenz dieser Vereinigung ist die von ihr dem Augustus in Olympia gesetzte Inschrift (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 36, n. 33). Vielleicht sind dies Ordnungen des Diktators Caesar und im Zusammenhang mit dem unter ihm begegnenden Statthalter „Griechenlands“, wahrscheinlich des Achaia der Kaiserzeit (Cic. ad fam. 6, 6, 10).
  8. Übrigens haben sicher auch unter der Republik, nach Ermessen des jedesmaligen Statthalters, mehrere Gemeinden für einen bestimmten Gegenstand durch Deputierte zusammentreten und Beschlüsse fassen können; wie das κοινόν der Sikelioten also dem Verres eine Statue dekretierte (Cic. Verr. 1, 2, 46, 114), wird ähnliches auch in Griechenland unter der Republik vorgekommen sein. Aber die regelmäßigen provinzialen Landtage mit ihren festen Beamten und Priestern sind eine Einrichtung der Kaiserzeit.
  9. Dazu gehörte nicht bloß das nahe Amyklae, sondern auch Kardmyle (durch Schenkung Augusts, Paus. 3, 26, 7), Pherae (Paus. 4, 30, 2), Thuria (das. 4, 31, 1) und eine Zeitlang auch Korone (CIG 1258; vgl. Lebas-Foucart II, S. 305) am Messenischen Busen, ferner die Insel Kythera (Dio 54, 7).
  10. In republikanischer Zeit erscheint dieser Distrikt als τό κοινόν τών Λακεδαιμονίων (Lebas-Foucart II, S. 110); Pausanias (3, 21, 6) irrt also, wenn er ihn erst durch Augustus von Sparta lösen läßt. Aber Ελευθερολάκονες nennen sie sich erst seit Augustus, und die Erteilung der Freiheit wird also mit Recht auf diesen zurückgeführt.
  11. Es gibt Münzen dieser Stadt mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) D(ume)und dem Kopf Caesars, andere mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) A(ugusta) Du m(e) und dem Kopf Augusts neben dem des Tiberius (F. Imhoof-Blumer, Monnaies Grècques. Leipzig 1883, S. 165). Daß Augustus Dyme der Kolonie Patrae zugeteilt hat, ist wohl ein Irrtum des Pausanias (7,17, 5); möglich bleibt es freilich, daß Augustus in seinen späteren Jahren diese Vereinigung verfügt hat.
  12. Dies zeigt, wenigstens für die Zeit des Pius, die afrikanische Inschrift CIL VIII, 7059 (vgl. Plut. Arist. 21). Die Schriftstellernachrichten über die befreiten Gemeinden geben überhaupt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Liste. Wahrscheinlich gehört zu denselben auch Elis, das von der Katastrophe der Achäer nicht betroffen ward und auch später noch nach Olympiaden, nicht nach der Ära der Provinz datierte; überdies ist es unglaublich, daß die Stadt der olympischen Feier nicht bestes Recht gehabt hat.
  13. Scharf drückt dies Aristeides aus in der Lobrede auf Rom (or. p. 224 Jebb): διατελείτε τών μέν Ελλήνων ώσπερ τροφέων επιμελόμενοι … τούς μέν αρίστους καί πάλαι ηγεμόνας (Athen und Sparta) ελευθέρους καί αυτονόμους αφεικότεσ αυτών, τών δ’άλλων μετρίως … εξηγούμενοι, τούς δέ βαρβάρους πρός τήν εκάστοις αυτών ούσαν φύσιν παιδύοντες.
  14. Aber dankbar blieben die hellenischen Literaten ihrem Kollegen und Patron. In dem Apolloniusroman schlägt der große Weise aus Kappadokien Vespasian die Ehre seiner Begleitung ab, weil er die Hellenen zu Sklaven gemacht habe, wie sie eben im Begriff waren, wieder ionisch und dorisch zu reden, und schreibt ihm verschiedene Billets von ergötzlicher Grobheit. Ein Mann aus Soloi, der den Hals brach und dann wieder auflebte und bei dieser Gelegenheit alles sah, was Dante schaute, berichtete, daß er Neros Seele getroffen habe, in welche die Arbeiter des Weltgerichts Flammennägel getrieben hatten und beschäftigt waren sie in eine Natter umzugestalten; allein eine himmlische Stimme habe Einspruch getan und geboten, den Mann wegen seines irdischen Philhellenismus in eine minder abscheuliche Bestie zu verwandeln (Plut. de Sera num. vind. a. E.).
  15. Wenigstens wird in der Verordnung Hadrians über die den athenischen Grundbesitzern obliegenden Öllieferungen an die Gemeinde (CIA III, 18) die Entscheidung zwar der Bule und der Ekklesia gegeben, aber Appellation an den Kaiser oder den Prokonsul gestattet.
  16. Was Strabon (14, 3, 3, p. 665) von dem zu seiner Zeit autonomen Lykischen Städtebund berichtet, daß ihm das Kriegs- und Friedens- und das Bündnisrecht fehle, außer wenn die Römer dasselbe gestatten oder es zu ihrem Nutzen geschieht, wird ohne weiteres auch auf Athen bezogen werden dürfen.
  17. Allerdings sind die bis jetzt bekannten Vorsteher des κοινόν τών Αχαιών, deren Heimat feststeht, aus Argos, Messene, Korone in Messenien (Lebas-Foucart II, S. 305) und haben sich darunter bisher nicht bloß keine Bürger der befreiten Gemeinden, wie Athen und Sparta, sondern auch keine der zu der Konföderation der Böoter und Genossen gehörigen (Anm. 153) gefunden. Vielleicht beschränkte sich dies κοινόν rechtlich auf das Gebiet, das die Römer die Republik Achaia nannten, das heißt das des Achäischen Bundes bei seinem Untergang, und sind die Böoter und Genossen mit dem eigentlichen κοινόν der Achäer zu demjenigen weiteren Bunde vereinigt, dessen Vorhandensein und Tagen in Argos die Inschriften von Akraephia (Anm. 163) dokumentieren. Übrigens bestand neben diesem κοινόν der Achäer noch ein engeres der Landschaft Achaia im eigentlichen Sinn, dessen Vertreter in Aegion zusammentraten (Paus. 7, 24, 4), eben wie das κοινόν τών Αρκάδων (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 139, n. 274) und zahlreiche andere. Wenn nach Paus. 5, 12, 6 in Olympia dem Traian οι πάντες Έλληνες, dem Hadrian αι εσ τό Αχαικόν τελούσαι Bildsäulen gesetzt hatten und hier kein Mißverständnis untergelaufen ist, so wird die letztere Dedikation auf dem Landtag von Aegion stattgefunden haben.
  18. So (nur daß die Dorer fehlen; vgl. Anm. 153) heißt der Verein auf der Inschrift von Akraephia (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Eben diese Urkunde aber nebst der gleichzeitigen CIG 1625 liefert den Beweis, daß der Verein unter Kaiser Gaius statt dieser wohl eigentlich offiziellen Benennung sich auch einerseits als Verein der Achäer bezeichnet, andererseits als τό κοινόν τών Πανελλήνων oder η σύνοδος τών Ελλήνων, auch τό τών Αχαιών καί Πανελλήνων συνέδριον. Diese Ruhmredigkeit tritt anderswo nicht so grell hervor wie in jenem böotischen Landstädtchen; aber auch in Olympia, wo der Verein seine Denkmäler vorzugsweise aufstellte nennt er sich zwar meistens τό κοινόν τών Αχαιών, aber zeigt oft genug dieselbe Tendenz, zum Beispiel wenn τό κοινόν τών Αχαιών Π. Αίλιο Αρίστονα … συνπάντες οι Έλληνες ανέστεσαν (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 86, n. 344). Ebenso setzen in Sparta dem Caesar Marcus οι Έλληνες eine Bildsäule από τού κοινού τών Αχαιών (CIG 1318).
  19. Auch in Asia, Bithynien, Niedermösien heißt der Vorsteher der der betreffenden Provinz angehörigen Griechenstädte Ελλαδάρχης, ohne daß damit mehr aus gedrückt würde als der Gegensatz gegen die Nichtgriechen. Aber wie der Hellenenname in Griechenland verwendet wird, in einem gewissen Gegensatz zu dem eigentlich korrekten der Achäer, ist dies sicher von derselben Tendenz eingegeben die in den Panhellenea von Argos am deutlichsten sich zeichnete. So findet sich στρατηγός τού κοινού τών Αχαιών καί προστάτης διά βίου τών Ελλήνων (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 192, n. 98) oder auf einem anderen Dokument desselben προστάτης διά βίου τών Ελλήνων τού κοινού τών Αχαιών Mannes προστάτης διά βίου τού κοινού τών Αχαιών (Lebas-Foucart, n. 305); ein (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 195, n. 106), στρατηγός ασυνκρίτως άρξας της Ελλάδος (das. S. 40, n. 42), στρατηγός καί Ελλαδάρχης (das. 34, 1876, S. 8, S. 226), alle ebenfalls auf Inschriften des κοινόν τών Αχαιών. Daß in diesem, mag es auch vielleicht bloß auf den Peloponnes bezogen werden (Anm. 162), die panhellenische Tendenz darum nicht weniger sich geltend machte, ist begreiflich.
  20. Die hadrianischen Panhellenen nennen sich τό κοινόν συνέδριον τών Ελλήνων τών εις Πλατηάς συνιόντων (Theben: Keil, Sylloge lnscriptionum Boeoticarum, n. 31, vgl. Plut. Arist. 19 u. 21), κοινόν της Ελλάδος (CIG 5852), τό ων (ebenda). Ihr Vorsteher heißt ο αρχών τών Πανελλήνων (CIA III, 681, 682; CIG 3832, vgl. CIA III, 10: α[ντ[άρχων τού ιερωτάτου α[γώνος τού Π]αν[ελ]ληνίου), der einzelne Deputierte Πανέλλην (z. B. CIA III, 534; CIG 1124). Daneben treten auch in nachhadrianischer Zeit noch das κοινόν τών Αχαιών und dessen στρατηγός oder Ελλαδάρχης auf, welche wohl von jenen zu scheiden sein werden, obwohl letzterer seine Ehrendekrete jetzt nicht bloß in Olympia aufstellt, sondern auch in Athen (CIA 18; zweites Exemplar in Olympia, Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 52).
  21. Daß die Bemerkung Dions von Prusa (or. 38, p. 148 R.) über den Streit der Athener und der Lakedämonier υπέρ τής προπομπείας sich auf das Fest in Plataeae bezieht, ergibt sich aus (Lucian) Έρωτες 18: ως περί προπομπείας αγωνιούμενοι Πλαταιάσιν. Auch der Sophist Irenäos schrieb (Suidas u. d. W.) und Hermogenes (id. II p. 373 Walz) gibt als Redestoff Αυηναίοι καί Λακεδαιμόνιοι περί τής προπομπείας κατά τά Μηδικά (Mitteilung von Wilamowitz).
  22. Es haben sich zwei derselben erhalten, für Kibyra in Phrygien (CIG 5882), ausgestellt vom κοινόν τής Ελλάδος durch ein δόγμα τού Πανελληνίου und für Magnesia am Mäandros (CIA III, 16). In beiden wird die gut hellenische Abstammung der betreffenden Körperschaften nebst den sonstigen Verdiensten um die Hellenen hervorgehoben. Charakteristisch sind auch die Empfehlungsbriefe, welche diese Panhellenen einem um ihr Gemeinwesen wohlverdienten Mann an seine Heimatgemeinde Aezani in Phrygien, an den Kaiser Pius und an die Hellenen in Asia insgemein mitgeben (CIG 3832, 3833, 3834).
  23. Ohne Zweifel will Plutarch mit diesen Worten (de defectu orac. 8) nicht sagen, daß Griechenland überhaupt nicht 3000 Waffenfähige zu stellen vermöge, sondern daß, wenn Bürgerheere nach alter Art gebildet würden, man nicht imstande sein würde, 3000 „Hopliten“ aufzustellen. In diesem Sinn mag die Äußerung wohl soweit richtig sein, als dies bei dergleichen allgemeinen Klagen überhaupt erwartet werden kann. Die Zahl der Gemeinden der Provinz beläuft sich ungefähr auf hundert.
  24. Davon erzählt Herodian (4, 8, 3; c. 9, 4) und wir haben die Inschriften zweier dieser Spartiaten, des Nikokles στρατευμένός δίς κατά Περσών (CIG 1253) und des Dioskoras απελθών εις τήν ευτυχεστάτην συμμαχίαν (= expeditio) τήν κατά Περσών (CIG 1495).
  25. Das φρούριον (CIA III, 826) kann nicht wohl anders verstanden werden.
  26. „An Mitteln“, sagt Diodor. 31, p. 566), „fehlt es euch nicht, und Tausende und aber Tausende gibt es hier, denen es nützlich wäre, minder reich zu sein“; und weiterhin (p. 620): „ihr seid reich, wie sonst niemand in Hellas. Mehr als ihr besaßen eure Vorfahren auch nicht. Die Insel ist nicht schlechter geworden; ihr zieht die Nutzung von Karien und einem Teil Lykiens; eine Anzahl Städte sind euch steuerpflichtig; stets empfängt die Stadt reiche Gaben von zahlreichen Bürgern.“ Er führt weiter aus, daß neue Ausgaben nicht hinzugetreten, wohl aber die früheren für Heer und Flaue fast weggefallen seien; nur ein oder zwei kleine Schiffe hätten sie jährlich nach Korinth (zur römischen Flotte also) zu stellen.
  27. Bei den Volksfesten, die in Tiberius‘ Zeit ein reicher Mann in Akraephia in Böotien ausrichtete, lud er die erwachsenen Sklaven, seine Gattin die Sklavinnen mit den Freien zu Gaste (CIG 1625). In einer Stiftung zur Verteilung von Öl in der Turnanstalt (γυμνάσιον) von Gytheion in Lakonien wird festgesetzt, daß an sechs Tagen im Jahr auch die Sklaven daran Anteil haben sollen (Lebas-Foucart, n. 243 a). Ähnliche Spenden begegnen in Argos (CIG 1122, 1123).
  28. Auf eine der unzähligen Beschwerden, mit welchen die kleinasiatischen Städte wegen ihrer Titel- und Rangstreitigkeiten die Regierung belästigten, antwortete Pius den Ephesiern (W. H. Waddington, Aristide, S. 51), erhöre gern, daß die Pergamener ihnen die neue Titulatur gegeben hätten; die Smyrnäer hätten es wohl nur zufällig unterlassen und würden sicher in Zukunft gutwillig das Richtige tun, wenn auch sie, die Ephesier, ihnen ihre rechten Titel beilegen würden. Einer kleinen lykischen Stadt, welche um Bestätigung eines von ihr gefaßten Beschlusses bei dem Prokonsul einkommt, erwidert dieser (O. Benndorf, Reisen in Lykien und Karien. Wien 1884, Bd. 1, S. 71), treffliche Anordnungen verlangten nur Lob, keine Bestätigung; diese liege in der Sache. Die Rhetorenschulen dieser Epoche liefern auch die Konzipienten für die kaiserliche Kanzlei; aber dies tut es nicht allein. Es gehört zum Wesen des Prinzipals, das Untertanverhältnis nicht äußerlich zu akzentuieren, und namentlich nicht gegen Griechen.
  29. Eine formale Änderung der Steuerordnung folgt an sich aus diesem Wechsel nicht und ist auch bei Tacitus (ann. 1, 76) nicht angedeutet; wenn die Einrichtung getroffen wird, weil die Provinzialen über Steuerdruck klagen (onera deprecantes), so konnten bessere Statthalter durch zweckmäßige Repartierung, eventuell durch Erwirkung von Remission, den Provinzen aufhelfen. Daß die Beförderung der Reichspost besonders in dieser Provinz als drückende Last empfunden ward, zeigt das Edikt des Claudius aus Tegea (Eph. epigr. V, p. 69).
  30. Der athenische Aufstand unter Augustus ist sicher beglaubigt durch die aus Africanus geflossene Notiz bei Eusebius zum Jahre Abrahams 2025 (daraus Oros. hist. 6, 22, 2). Die Aufläufe gegen den Strategen werden oft erwähnt: Plut. q. sympos. 8, 3 z. A.; (Lucian) Demonax 11, 64; vit. soph. 1, 23. 2, 1, 11.
  31. Dem Beamten, auch dem gebildeten, das heißt dem Freidenker, wird angeraten, die Spenden, die er mache, an die religiösen Feste anzuknüpfen; denn die Menge werde in ihrem Glauben bestärkt, wenn sie sehe, daß auch die Vornehmen der Stadt auf die Götterverehrung etwas geben und sogar dafür etwas aufwenden (Plut. praec. ger. reip. 30).
  32. Ein Musterstück ist die Inschrift (Lebas-Foucart II, S. 142, n. 162) des Μ(άρκωρ) Αυρ(ήλιορ) Ζεύξιππου ο καί Κλεάνδρορ Φιλομοίσω, eines Zeitgenossen also des Pius und Marcus, welcher war ιερεύς Λεθκιππίδων καί Τινδαριδάν, der Dioskuren und ihrer Gattinnen, der Töchter des Leukippos, aber, damit zu dem Alten das Neue nicht fehle, auch αρχιερέος τώ Σεβαστώ καί τώον θείων προγόνων ωτώ. Er war in seiner Jugend ferner gewesen βουαγόρ μικκιχιδδομένων, wörtlich Stierführer der Kleinen, nämlich Anführer der dreijährigen Knaben – die lykurgischen Knabenherden gingen mit dem siebenten Jahr an, aber seine Nachfahren hatten das Fehlende nachgeholt und von den Einjährigen an alle eingeherdet und mit „Führern“ versehen. Dieser selbe Mann siegte (νεικάαρ = νικήσας) κασσηρατοριν, μωαν καί λωαν; was das heißt, weiß vielleicht Lykurgos.
  33. „Das innere Attika“, sagt ein Bewohner desselben bei Philostratos (vit. soph. 2, 7), „ist eine gute Schule für den, der sprechen lernen will; die Stadtbewohner dagegen von Athen, welche den aus Thrakien und dem Pontus und andern barbarischen Landschaften herbeiströmenden jungen Leuten Wohnungen vermieten, lassen mehr durch sie ihre Sprache sich verderben als daß sie ihnen das gute Sprechen beibringen. Aber im Binnenland, dessen Bewohner nicht mit Barbaren vermischt sind, ist die Aussprache und die Rede gut“.
  34. Karl Keil (RE 1, z. Aufl., S. 2100) weist hin auf τινός für ής τινός und τά χωρία γέγοναν der Inschrift der Gattin des Herodes (CIL VI, 1342).
  35. Dittenberger in Hermes 1, 1866, S. 414. Dahin gehört auch, was der plumpe Vertreter des Apollonios seinen Helden an die alexandrinischen Professoren schreiben läßt (ep. 34), daß er Argos, Sikyon, Megara, Phokis, Lokris verlassen habe, um nicht, wenn er länger in Hellas verweile, völlig zum Barbaren zu werden.
  36. Tacitus (zum Jahre 62 ann. 15, 20) charakterisiert einen dieser reichen und einflußreichen Provinzialen, den Claudius Timarchides aus Kreta, der in seinem Kreis allmächtig ist (ut solent praevalidi provincialium et opibus nimiis ad iniurias minorum elati) und über den Landtag, also auch über das obligate, aber für den abgehenden Prokonsul mit Rücksicht auf die möglichen Rechenschaftsklagen sehr wünschenswerte Danksagungsdekret desselben verfügt (in sua potestate situm, an proconsulibus, qui Cretam obtinuissent, grates agerentur). Die Opposition beantragt die Untersagung dieser Dankdekrete, aber es gelingt ihr nicht, den Antrag zur Abstimmung zu bringen. Von einer andern Seite schildert Plutarch (praec. ger. reip. 19, 3) diese vornehmen Griechen.
  37. Herodes war εξ υπάτων (vit. soph. 1, 25, 5, p. 536), ετέλει εκ πατέρων εσ τούς δισυπάτους (das. 2 z. A., p. 545). Sonst ist von Konsulaten seiner Ahnen nichts bekannt; aber sicher ist der Großvater Hipparchos nicht Senator gewesen. Möglicherweise handelt es sich sogar nur um kognatische Aszendenten. Das römische Bürgerrecht hat die Familie nicht unter den Juliern (vgl. CIA III, 489), sondern erst unter den Claudiern empfangen.
  38. Der erste römische Olympionike, von dem wir wissen, ist Ti. Claudius Ti. f. Nero, ohne Zweifel der spätere Kaiser, mit dem Viergespann (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 53); es fällt dieser Sieg wahrscheinlich Ol. 195 (n. Chr. 1), nicht Ol. 199 (n. Chr. 17), wie die Liste des Africanus angibt (Eus. thron. 1, p. 214 Schöne). In diesem Jahre siegte vielmehr sein Sohn Germanicus, ebenfalls mit dem Viergespann (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 36). Unter den eponymen Olympioniken, den Siegern im Stadium, findet sich kein Römer; diese Verletzung des griechischen Nationalgefühls scheint vermieden worden zu sein.
  39. Ein also privilegiertes Spielinstitut heißt αγών ιερός, certamen sacrum (das heißt mit Pensionierung: Dio Sl, 1) oder αγών εισελαστικός, certamen iselasticum (vgl. unter anderen Plin. ep. ad Trai. 118, 119; CIL X, 515). Auch die Xystarchie wird, wenigstens in gewissen Fällen, vom Kaiser verliehen (Dittenberger in Heymes 12, 1877, S. 17f.). Nicht mit Unrecht nennen diese Institute sich „Weltspiele“ (αγών οικουμενικός).
  40. Kaiser Gaius zum Beispiel verbittet sich in seinem Schreiben an den Landtag von Achaia die „große Zahl“ der ihm zuerkannten Bildsäulen und begnügt sich mit den vier von Olympia, Nemea, Delphi und dem Isthmos (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Derselbe Landtag beschließt, dem Kaiser Hadrian in jeder seiner Städte eine Bildsäule zu setzen, von welchen die Basis der in Abea in Messenien aufgestellten sich erhalten hat (CIG 1307). Kaiserliche Autorisation ist für solche Setzungen von jeher gefordert worden.
  41. Bei der Revision der Stadtrechnungen von Byzantion fand Plinius, daß jährlich 12000 Sesterzen (2500 Mark) für den dem Kaiser und 3000 Sesterzen (650 Mark) für den dem Statthalter von Mösien durch eine besondere Deputation zu überreichenden Neujahrsglückwunsch angesetzt waren. Plinius weist die Behörden an, diese Glückwünsche fortan nur schriftlich einzusenden, was Traian billigt (ep. ad Trai. 43, 44).
  42. Daß die Landstraßen in Griechenland besonders unsicher gewesen seien, erfahren wir nicht; der Aufstand in Achaia unter Pius (vita 5, 4) ist seiner Art nach völlig dunkel. Wenn der Räuberhauptmann überhaupt – nicht eben gerade der griechische – in der geringen Literatur der Epoche eine hervorragende Rolle spielt, so ist dies Vehikel den schlechten Romanschreibern aller Zeiten gemein. Das euböische Ödland des feineren Dion ist nicht ein Räubernest, sondern es sind die Trümmer einer großen Gutswirtschaft, deren Inhaber seines Reichtums wegen vom Kaiser verurteilt worden ist und die seitdem wüst liegt. Übrigens zeigt sich hier, was freilich wenigstens für Nicht-Gelehrte keines Beweises bedarf, daß diese Geschichte gerade ebenso wahr ist wie die meisten, welche damit anfangen, daß der Erzähler sie selbst von dem Beteiligten habe; wäre die Konfiskation historisch, so würde der Besitz an den Fiskus gekommen sein, nicht an die Stadt, welche der Erzähler denn auch sich wohl hütet zu nennen.
  43. Des ägyptischen Kaufmanns aus Constantius Zeit naive Schilderung Achaias mag hier noch Platz finden: „Das Land Achaia, Griechenland und Lakonien hat viel Gelehrsamkeit, aber für die übrigen Bedürfnisse ist es unzulänglich: denn es ist eine kleine und gebirgige Provinz und kann nicht viel Getreide liefern, erzeugt aber etwas Öl und den attischen Honig, und kann mehr wegen der Schulen und der Beredsamkeit gepriesen werden, nicht aber so in den meisten übrigen Beziehungen. Von Städten hat es Korinth und Athen. Korinth hat viel Handel und ein schönes Gebäude, das Amphitheater, Athen aber die alten Bilder (historias antiquas) und ein erwähnenswertes Werk, die Burg, wo viele Bildsäulen stehen und wunderbar die Kriegstaten der Vorfahren darstellen (ubi multis statuis stantibus mirabile est videre dicendum antiquorum bellum). Lakonien soll allein den Marmor von Krokeae aufzuweisen haben, den man den lakedämonischen nennt.“ Die Barbarei des Ausdrucks kommt nicht auf Rechnung des Schreibers, sondern auf die des viel späteren Übersetzers.
  44. Wenn Tacitus (arm. 5, 10) Nikopolis eine colonia Romana nennt, so ist das zwar mißverständlich, aber nicht gerade unrichtig, irrig aber des Plinius (nat. 4, 1, 5) colonia Augusti Actium cum … civitate libera Nicopolitana, da Aktion Stadt so wenig gewesen ist wie Olympia.
  45. Ο αγών Ολύμπιος τά Άκτια: Strab. 7, 7, 6, p. 325; Ακτιάς: Ios. bel. Iud. 1, 20, 4; Ακτιονίκης öfter. Wie die vier großen griechischen Landesfeste bekanntlich η περίοδος heißen, der in allen vier gekrönte Sieger, περιοδονίκης, so wird CIG 4472 auch den Spielen von Nikopolis beigefügt τής περιόδου und jene Periodos als die alte (αρχαία) bezeichnet. Wie die Wettspiele öfter ισολύμπια heißen, so findet sich auch αγών ισάκτιος (CIG 4472) oder certamen ad exemplar Actiacae religionis (Tac. ann. 15, 23).
  46. So nennt sich ein Nikopolit άρχων τής ιεράς Ακτιακής βουλής (Delphi; Rheinisches Museum N. F. 2, 1843, S. 111), wie in Elis es heißt η πόλις Ηλείων καί η Ολυμπική βουλή (Archäologische Zeitung 34, 1876, S. 57; ähnlich daselbst 35, 1877, S. 40 und 41 und sonst). Übrigens erhielten die Spartaner, als die einzigen an dem Aktischen Siege mitbeteiligten Hellenen, die Leitung (επιμέλεια) der Aktischen Spiele (Strab. 7, 7, 6, p. 325); ihr Verhältnis zu der βουλή Ακτιακή von Nikopolis kennen wir nicht.
  47. Die Schilderung seines Verfalls in der Zeit des Constantius (Paneg. 11, 9) beweist für die frühere Kaiserzeit vielmehr das Gegenteil.
  48. Die Ausgrabungen in Dodona haben dies bestätigt; alle Fundstücke gehören der vorrömischen Epoche an, mit Ausnahme einiger Münzen. Allerdings hat ein Restaurationsbau stattgefunden, dessen Zeit sich nicht bestimmen läßt; vielleicht ist er ganz spät. Wenn Hadrian, der Ζεύς Δωδωναίος genannt wird (CIG 1822), Dodona besucht hat (Dürr, Reisen Hadrians, S. 56), so tat er es als Archäologe. Eine Befragung des Orakels in der Kaiserzeit wird nur, und auch nicht in glaubwürdigster Weise, berichtet von Kaiser Julian (Theodoretus hist. eccl. 3, 21).
  49. Die Verfügung Caesars bezeugen Appian (civ. 2, 88) und Plutarch (Caes. 48), und sie stimmt zu seinem eigenen Bericht (civ. 3, 80) recht gut; dagegen nennt Plinius (nat. 4, 8, 29) nur Pharsalos als freie Stadt. Zu Augustus‘ Zeit wurde ein vornehmer Thessaler Petraeos (wahrscheinlich der Caesarianer, civ. 3, 35) lebendig verbrannt (Plut. praec. ger. reip. 19), ohne Zweifel nicht durch ein Privatverbrechen, sondern nach Beschluß des Landtags, und es wurden die Thessaler vor das Kaisergericht gestellt (Suet. Tib. 8). Vermutlich gehören beide Vorgänge und ebenso der Verlust der Freiheit zusammen.
  50. In der Zeit der Republik scheint Skodra zu Makedonien gehört zu haben; in der Kaiserzeit sind dies und Lissus dalmatische Städte und macht die Grenze an der Küste die Mündung des Drin.
  51. Die städtischen Gründungen in diesen Gegenden außerhalb des eigentlichen Makedoniens tragen ganz den Charakter eigentlicher Kolonien: so die von Philippi im Thrakerland und besonders die von Derriopos in Paeonien (Liv. 39 53), für welchen letzteren Ort auch die spezifisch makedonischen Politarchen inschriftlich bezeugt sind. Inschrift vom Jahre 197 n. Chr.: τών περί Αλεξάνδρον Φιλίππου εν Δερριόπω πολιταρχών (Duchesne und Bayet, Mission au mont Athos, S. 103).
  52. Daß auch für Lysimachos die Donau Reichsgrenze war, geht hervor aus Paus. 1,9,6.
  53. Kalybe bei Byzantion entstand nach Strabon (7, 6, 2, p. 320) Φιλίππου τού Αμύντου τούς πονηρατότους ενταύθα ιδρύσαντος. Philippopolis soll sogar nach dem Bericht Theopomps (fr. 122 Müller) als Πονηρόπολις gegründet sein und die entsprechenden Kolonisten empfangen haben. Wie wenig Vertrauen diese Angaben auch verdienen, so drücken sie doch in ihrem Zusammentreffen den Botany-Bay-Charakter dieser Gründungen aus.
  54. Doch reicht die nördliche bessarabische Linie, die vielleicht römisch ist, bis nach Tyra.
  55. Daß Byzantion noch in traianischer Zeit unter dem Statthalter von Bithynien stand, folgt aus Plin. ep. ad Trai. 43. Aus den Gratulationen der Byzantier an die Legaten von Mösien kann die ihrer Lage nach kaum mögliche Zugehörigkeit zu dieser Statthalterschaft nicht geschlossen werden; die Beziehungen zu dem Statthalter von Mösien erklären sich aus den Handelsverbindungen der Stadt mit den mösischen Hafenplätzen. Daß Byzanz auch im Jahre 53 unter dem Senat stand, also nicht zu Thrakien gehörte, geht aus Tacitus ann. 12, 62 hervor. Zugehörigkeit zu Makedonien unter der Republik bezeugt Cicero (Pis. 35, 86; prov. 4, 6) nicht, da die Stadt damals frei war. Diese Freiheit scheint, wie bei Rhodos, oft gegeben und oft genommen zu sein. Cicero, a. a. O., spricht sie ihr zu; im Jahre 53 ist sie tributpflichtig; Plinius (nat. 4, 11, 46) führt sie als freie Stadt auf; Vespasian entzieht ihr die Freiheit (Suet. Vesp. 8).
  56. Dies verbürgt das Fehlen von Münzen der thrakischen Binnenstädte, welche nach Metall und Stil in die ältere Zeit gesetzt werden könnten. Daß eine Anzahl thrakischer, besonders odrysischer Fürsten zum Teil schon in recht früher Zeit geprägt haben, beweist nur, daß sie über Küstenplätze mit griechischer oder halbgriechischer Bevölkerung geboten. Ebenso wird auch zu urteilen sein über die ganz vereinzelt stehenden Tetradrachmen der „Thraker“ (A. v. Sallet in Zeitschrift für Numismatik 3, 1876, S. 241).
  57. Auch die im thrakischen Binnenland gefundenen Inschriften sind durchgängig aus römischer Zeit. Das in Bessapara, jetzt Tatar Bazardjik, westlich von Philippopolis, von Dumont (Inscriptions de la Thrace, S. 7) gefundene Dekret einer nicht genannten Stadt wird freilich in gute makedonische Zeit gesetzt, aber nur nach dem Charakter der Schrift, welcher vielleicht trügt.
  58. Das κοινόν τής Πενταπόλεως findet sich auf einer Inschrift von Odessos (CIG 2056 c) die füglich der früheren Kaiserzeit angehören kann, die pontische Hexapolis auf zwei Inschriften von Tomis wahrscheinlich des 2. Jahrhunderts n. Chr. (Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 1, z. Aufl., S. 305; Hirschfeld in Archäologisch-epigraphische Mittheilungen 6, 1882, S. 22). Die Hexapolis muß auf jeden Fall und danach wahrscheinlich auch die Pentapolis, mit den römischen Provinzialgrenzen in Einklang gebracht werden, das heißt die griechischen Städte Untermösiens in sich schließen. Diese finden sich auch, wenn man den sichersten Führern, den Münzen der Kaiserzeit, folgt. Münzstätten (von Nikopolis abgesehen, Anm. 204) gibt es in Untermösien sechs: Istros, Tomis, Kallatis, Dionysopolis, Odessos und Markianopolis, und da die letzte Stadt von Traian gegründet ward, so erklärt sich damit zugleich die Pentapolis. Tyra und Olbia haben schwerlich dazu gehört; wenigstens zeigen die zahlreichen und redseligen Denkmäler der letzteren Stadt nirgends eine Anknüpfung an diesen Städtebund. Κοινόν τών Ελλήνων heißt derselbe auf einer Inschrift von Tomis, welche ich hier wiederhole, da sie nur in der athenischen Pandora vom 1. Juni 1868 gedruckt ist: Αγαθή τύχη. Κατά τά δόξαντα τή κρατήστη βουλή καί τώ λαμπροτάτω δήμω τής λαμπροτάτης μετροπόλεως καί α τοί επονύμου Πόντου Τόμεως τόν Ποντάρχην Πρείσκιον Αννιανόν άρξαντα τοί κοινού τών Ελλήνων καί τής μετροπόλεως τήν α‘ αρχήν αγνώς, καί αρχιερασάμενον, τήν διόπλων κυνεγησίων ενδόξως φιλοτειμίαν μή διαλιπόντα, αλλά καί βουλευτήν καί τών πρωτευόντων Φλαβίας Νέας πόλεως, καί τήν αρχιέρειαν σύμβιον αυτού Ιουλίαν Απολαίστην πάσης τειμής χάρειν.
  59. Das zeigt die merkwürdige Inschrift bei Allard, La Bulgarie Orientale. Paris 1863, S. 263: Θεώ μεγάλω Σαραπ{ίδι καί} τοίς συνναίοις θεοίς καί τώ αυτοκράτορι Τ. Αιλίω Αδριανώ Αντωνείνω Σεβαστώ Ευσεβεί καί Μ. Αυρηλίω Ουήρω Καίσαρι Καρπίων Ανουβίωνος τώ οικώ Αλεξανδρέων τόν βωμόν εκ τών ιδίων ανέθηκεν έτους κγ‘ μηνός Φαρμουθί α‘ επί ιερέων Κορνουτου τού καί Σαραπίωνος Πολύμνου τού καί Λονγείνου. Die Schiffergilde von Tomis begegnet mehrfach in den Inschriften der Stadt.
  60. Das stets bekriegte und oft zerstörte Olbia erlitt nach der Angabe Dios (Borysth. p. 75 R.) etwa 150 Jahre vor seiner Zeit das heißt etwa vor dem Jahre 100 n. Chr., also wahrscheinlich bei dem Zug des Burebista, die letzte und schwerste Eroberung (τήν τελευταίαν καί μεγίστην άλωσιν). Είλον δέ, fährt Dion fort, καί ταύτην Γέται καί τας αλλας τάς εν τοίς αριστεροίς τού Πόντου πόλεις μέχρι Απολλωνίας (Sozopolis oder Sizebolu, die letzte namhafte Griechenstadt an der pontischen Westküste) όθεν δή καί σφόδρα ταπεινά τά πράγματα κατέστη τών ταύτη Ελλήνων, τών μέν ουκέτι συοικισθείσων πόλεων, τών δέ φαύλως καί τών πλείστων βαρβάρων εις αυτάς συρρυέντων. Der junge vornehme Stadtbürger ausgeprägter ionischer Physiognomie, dem Dion dann begegnet, welcher zahlreiche Sarmaten erschlagen oder gefangen hat, und zwar den Phokylides nicht kennt, aber den Homer auswendig weiß, trägt Mantel und Hosen nach Skythenart und das Messer im Gurt. Die Stadtbürger alle tragen langes Haar und langen Bart und nur einer beides geschoren, was ihm als Zeichen serviler Haltung gegen die Römer verdacht wird. Also ein Jahrhundert später sah es dort ganz so aus, wie Ovidius Tomis schildert.
  61. Ganz gewöhnlich heißt der Vater skythisch, der Sohn griechisch, oder auch umgekehrt; zum Beispiel verzeichnet eine unter oder nach Traian gesetzte Inschrift von Olbia (CIG 2074) sechs Strategen: M. Ulpius Pyrrhus Sohn des Arseuaches, Demetrios Sohn des Xessagaros, Zoilos Sohn des Arsakes, Badakes Sohn des Radanpson, Epikrates Sohn des Koxuros, Ariston Sohn des Vargadakes.
  62. Da Asandros sein Archontat wahrscheinlich schon von seinem Abfall von Pharnakes, also vom Sommer des Jahres 707 (47) gezählt hat und bereits im vierten Jahre seiner Regierung den Königstitel annimmt, so kann dieses Jahr füglich auf Herbst 709/710 (45/44) gesetzt werden, die Bestätigung also von Caesar erfolgt sein. Antonius kann sie nicht wohl erteilt haben, da er erst Ende 712 (42) nach Asien kam; noch weniger ist an Augustus zu denken, den Pseudo-Lukianos (macrob. 15) nennt, Vater und Sohn verwechselnd.
  63. Mithradates den Claudius im Jahre 41 zum König des Bosporus machte, führte sein Geschlecht auf Eupator zurück (Dio 60, 8; Tac. ann. 12, 18) und ihm folgte sein Bruder Kotys (Tac. a. a. O.). Ihr Vater heißt Aspurgos (CIG II, p. 95), braucht aber darum kein Aspurgianer (Strab. 11, 2, 19, p. 415) gewesen zu sein. Von einem späteren Dynastiewechsel wird nicht berichtet; König Eupator in Pius Zeit (Lukian. Alex. 57; vita Pii 9) weist auf das gleiche Haus. Wahrscheinlich haben übrigens diese späteren bosporanischen Könige so wie die uns nicht einmal dem Namen nach bekannten nächsten Nachfolger Polemons auch zu den Polemoniden in verwandtschaftlichen Beziehungen gestanden, wie denn der erste Polemon selbst eine Enkelin des Eupator zur Frau gehabt hatte. Die thrakischen Königsnamen, wie Kotys und Rhaskuporis, die in dem bosporanischen Königshaus gewöhnlich sind, knüpfen wohl an den Schwiegersohn des Polemon, den thrakischen König Kotys, an. Die Benennung Sauromates, welche seit dem Ende des 1. Jahrhunderts häufig auftritt, ist ohne Zweifel durch Verschwägerung mit sarmatischen Fürstenhäusern aufgekommen, beweist aber natürlich nicht, daß ihre Träger selber Sarmaten waren. Wenn Zosimos (hist. 1, 31) den nach Erlöschendes alten Königsgeschlechts zur Regierung gelangten geringen und unwürdigen Fürsten die Schuld daran zuschreibt, daß die Goten unter Valerian auf bosporanischen Schiffen ihre Piratenzüge ausführen konnten, so mag das seine Richtigkeit haben und zunächst Phareanses gemeint sein, von dem es Münzen aus den Jahren 254 und 255 gibt. Aber auch diese sind mit dem Bildnis des römischen Kaisers bezeichnet, und später finden sich wieder die alten Geschlechtsnamen (alle bosporanischen Könige sind Tiberii Iulii) und die alten Beinamen wie Sauromates und Rhaskuporis. Im ganzen genommen sind die alten Traditionen wie die römische Schutzherrschaft auch damals hier noch festgehalten worden.
  64. Die letzte bosporanische Münze ist vom Jahre 631 der Archämenidenära, 335 n. Chr.; sicher hängt dies zusammen mit der eben in dieses Jahr fallenden Einsetzung des Neffen Konstantins L, Hanniballianus, zum „König“, obwohl dies Königtum hauptsächlich das östliche Kleinasien umfaßte und zur Residenz Caesa rea in Kappadokien hatte. Nachdem in der blutigen Katastrophe nach Konstantins Tode dieser König und sein Königtum zugrunde gegangen war, steht der Bosporus unmittelbar unter Konstantinopel.
  65. Noch im Jahre 366 war der Bosporus in römischem Besitz (Amm. 26, 10, 6); bald nachher müssen die Griechen am Nordufer des Schwarzen Meeres sich selbst überlassen worden sein, bis dann Justinian die Halbinsel wieder besetzte (Prok. Goth. 4, 5). In der Zwischenzeit ging Pantikapäon in den Hunnenstürmen zugrunde.
  66. Die Münzen der Stadt Chersonesos aus der Kaiserzeit haben die Aufschrift Χερσονήσου ελευθέρας, einmal sogar βασιλευούσης, und weder Königs- noch Kaisernamen oder Kopf (A. v. Sauet in Zeitschrift für Numismatik 1, 1874, S. 27; 4, 1877, S. 273). Die Unabhängigkeit der Stadt dokumentiert sich auch darin, daß sie nicht minder als die Könige des Bosporus in Gold münzt. Da die Ära der Stadt richtig auf das Jahr 36 v. Chr. bestimmt scheint (CIG 8621), in welchem ihr, vermutlich von Antonius, die Freiheit verliehen ward, so ist die vom Jahre 109 datierte Goldmünze der „regierenden Stadt“ im Jahre 75 n. Chr. geschlagen.
  67. Nach Strabons Darstellung (11, 2, 11, p. 495) stehen die Herren von Tanais selbständig neben denen von Pantikapäon und hängen die Stämme südlich vom Don bald von diesen, bald von jenen ab; wenn er hinzufügt, daß manche der pantikapäischen Fürsten bis zum Tanais geboten, und namentlich die letzten, Pharnakes, Asandros, Polemon, so scheint dies mehr Ausnahme als Regel. In der Anm. 215 angeführten Inschrift stehen die Tanaiten unter den untertänigen Stämmen und eine Reihe von tanaitischen Inschriften bestätigen dies für die Zeit von Marcus bis Gordian; aber die Ελληνες καί Ταναείται neben den άρχαντες Ταναειτών und den öfter genannten Ελληνάρχαι bestätigen, daß die Stadt auch damals eine nicht griechische blieb.
  68. In der einzigen lebendigen Erzählung aus der bosporanischen Geschichte, die wir besitzen, der des Tacitus (arm. 12, 15-21) von den beiden rivalisierenden Brüdern Mithradates und Kotys, stehen die benachbarten Stämme, die Dandariden Shaker, Aorser unter eigenen, von dem römischen Fürsten von Pantikapäon nicht rechtlich abhängigen Herren.
  69. In der Titulatur pflegen die älteren pantikapaeischen Fürsten sich Archonten des Bosporus, das heißt von Pantikapäon, und von Theudosia und Könige der Sinder und sämtlicher Maiter und anderer nicht griechischer Völkerschaften zu nennen. Ebenso nennt die meines Wissens unter den Königsinschriften der römischen Epoche älteste den Aspurgos, Sohn des Asandrochos (Stephani, Comptes rendus de la commission pour 1866, S. 128) βασιλεύοντα παντός Βοσπόρου. Θεοδοσίης καί Σίνδων καί Μαιτών καί Τορετών Ψήσων τε καί Ταναειτών. Θηοστάσαντα Σκύθας καί Ταυρούς. Auf den Umfang des Gebietes wird aus der vereinfachten Titulatur kein Schluß gezogen werden dürfen.
  70. In den Inschriften der späteren Zeit findet sich einmal unter Traian die wohl adulatorische Titulatur βασιλεύς βασιλέων μέγας τού πάντος Βοσπόρου(CIG 2123). Die Münzen kennen überhaupt von Asandros an keinen Titel als βασιλεύς, während doch Pharnakes sich βασιλεύς βασιλέων μέγας nennt. Ohne Zweifel ist dies Einwirkung der römischen Souveränität, mit der sich ein über andere Fürsten gesetzter Lehnsfürst nicht recht vertrug.
  71. Es war dies der im Jahre 41 von Claudius eingesetzte König Mithradates, welcher einige Jahre später abgesetzt und durch seinen Bruder Kotys ersetzt ward; er lebte nachher in Rom und kam in den Wirren des Vierkaiserjahres um (Plut. Galba 13 u. 15). Indes wird weder aus den Andeutungen bei Tacitus (ann. 12, 15; vgl. Plin. nat. 6, 5, 17) noch aus dem (durch Verwechslung der beiden Mithradates von Bosporus und von Iberien verwirrten) Bericht bei Petrus Patricius (fr. 3) der Sachverhalt deutlich. Die chersonesitischen Märchen bei dem späten Constantinus Porphyrogenitus (de adm. imp. c. 53) kommen natürlich nicht in Betracht. Der böse bosporanische König Sauromates Κρισκονόρου (nicht Ρησκοπόρου) υιός der mit den Sarmaten gegen Kaiser Diocletianus und Constantius sowie gegen das reichstreue Cherson Krieg führt, ist offenbar hervorgegangen aus einer Verwirrung des bosporanischen Königs- und des Volksnamens und geradeso historisch wie die Variation auf die Geschichte von David und Goliath, die Erlegung des gewaltigen Königs der Bosporaner Sauromates durch den kleinen Chersonesiten Pharnakos. Die Königsnamen allein, zum Beispiel außer den genannten der nach dem Erlöschen des Geschlechts der Sauromaten eintretende Asandros, genügen. Die städtischen Privilegien und die Örtlichkeiten der Stadt, zu deren Erklärung diese Mirabilien erfunden sind, verdienen allerdings Beachtung.
  72. Es gibt keine bosporanischen Gold- oder Pseudogoldmünzen ohne den römischen Kaiserkopf, und es ist dies immer der des vom römischen Senat anerkannten Herrschers. Daß in den Jahren 263 und 265, wo im Reiche sonst nach Valerians Gefangennehmung Gallienus offiziell als Alleinherrscher galt, hier zwei Köpfe auf den Münzen erscheinen, ist vielleicht nur Unkunde; doch mag der Bosporus damals unter den vielen Prätendenten eine andere Wahl getroffen haben. Die Namen werden in dieser Zeit nicht beigesetzt und die Bildnisse sind nicht sicher zu unterscheiden.
  73. Dies wird man dem Skythen Toxaris in dem unter den lukianischen stehenden Dialog (c. 44) glauben dürfen; im übrigen erzählt er nicht bloß μύθοις όμοια, sondern eben einen Mythos, dessen Könige Leukanor und Eubiotos die Münzen begreiflicherweise nicht kennen.
  74. In Betreff der Getreideausfuhr verdient die Notiz in dem Bericht des Plautius Beachtung.
  75. Auch aus dem Erbieten, einer von den römischen Truppen bedrängten Ortschaft der Siraker (am Asowschen Meer) 10000 Sklaven zu liefern (Tac. ann. 12, 17), wird auf einen lebhaften Sklavenimport aus diesen Gegenden geschlossen werden dürfen.