Casanovas Flucht und die Kritiker

Casanova wurde, wahrscheinlich auf Betreiben Condulmers durch den Edelsteinschneider und gewerbsmäßigen Spion Manuzzi schon längere Zeit vor seiner Verhaftung beobachtet. Es liegen noch mehrere Briefe Manuzzis im Staatsarchiv zu Venedig; besonders die Briefe vom 17., 21. und 24. Juli 1755 brachen Casanova den Hals. Der Spion berichtet: Casanova sei ein Freimaurer, der sich über Einrichtungen der katholischen Kirche lustig mache und sich zum Atheismus bekenne; er verkehre täglich mit Zechkumpanen im Kaffeehause »Zum triumphierenden Roland« und im Weinhause »La Malvagia« und führe dort aufwieglerische Reden, stoße Lästerungen gegen Gott und die Heiligen aus, spreche auch häufig französisch, beschäftige sich mit Zauberei und Kabbala, lese Ariost, Horaz, Aretin und andere unzüchtige Schriften, wie z. B. den berüchtigten Portier des Chartreux, äußere sich abfällig über die hohen Staatsbeamten und habe gedroht, den Abbate Chiari, der ein Pamphlet gegen ihn veröffentlicht hatte, totzuschlagen. Die Angaben des Spions sind meistens sehr töricht und in ihrer Form sehr unbeholfen, doch dürfte besonders der Brief vom 21. Juli, worin Casanovas Zugehörigkeit zum Freimaurertum eingehend behandelt wird, die Inquisitoren bewogen haben, die Verhaftung anzuordnen. Die Mutter der jungen Herren Memmo klagte, wahrscheinlich hauptsächlich auch darüber, daß Casanova ihre Söhne in die Geheimnisse der Freimaurerei einweihe; wir finden wirklich die Herren Memmo noch später in den venezianischen Freimaurerlisten (vgl. Martinelli, gli ultimi cinquant‘ anni, p. 10). Der Brief Manuzzis ist, nebenbei bemerkt, die früheste Quelle zur Geschichte der Freimaurerei in Venedig. Sicher ist nun, daß die Brüder alle Mittel in Bewegung gesetzt haben, ihren Ordensgenossen zu befreien. Wahrscheinlich gelang es ihnen auch, den Kerkermeister Lorenzo Bassadonna zu bestechen. Dies war vielleicht der Grund, weshalb Lorenzo nach der Entdeckung des Loches im Fußboden wohlweislich schwieg. Sicherlich hat auch Herr von Bragadino alles aufgeboten, um seinem Pflegesohn Erleichterungen und vielleicht die Freiheit zu verschaffen. Ich halte es sogar für wahrscheinlich, daß der erste mißlungene Fluchtversuch den Inquisitoren bekannt wurde und daß sie seinen Gönnern zuliebe ein Auge zudrückten und ihn nicht in die Brunnen steckten.

Hierauf aber beschränkt sich nach meiner Überzeugung die Förderung, die Casanova von außenher zuteil wurde. Ganz entschieden wende ich mich gegen einige Kritiker, die an der Hand von Akten haben nachweisen wollen, daß Casanova ohne besondere Schwierigkeiten den Kerker verließ und seine Entweichung, die vielleicht mit Einwilligung der Behörde erfolgte, als eine kühne Flucht nur maskierte. (!!)

Diese Kritiker stützen sich besonders auf die Autorität des venetianischen Staatsarchivar, Abbate Fulin, der zweifellos ein sehr gelehrter Mann war und dem wir einige der wichtigsten Beiträge zur Casanovaforschung verdanken. Nach meiner Meinung ist aber zur Beurteilung dieser Frage weniger Gelehrsamkeit als gesunder Menschenverstand nötig.

Sogar das von Casanova (u. anderen) berichtete Datum seiner Verhaftung ist von Fulin bestritten worden, weil auf der Rückseite des Manuzzischen Briefes vom 17. Juli der Sekretär der Inquisition außer anderem auf den Fall Casanova bezüglichen folgendes notiert hat: 27. Rifferta Missier di retenzione. Deshalb erklärt nun Fulin Casanovas Angabe, er sei am 26. verhaftet worden, für falsch. Die Notitz besagt aber doch nur, daß der Bericht über die Verhaftung am 27. eingegangen ist.

Der Bericht des Messer-Grande lautete:

27. Juli 1755. – »Hochberühmte und hocherhabene Herren der Staatsinquisition. – In Befolgung der hochgeehrten Befehle Eurer Exzellenzen, habe ich meines Amtes gewaltet und den Giacomo Casanova ins Gefängnis abgeführt und habe in seiner Wohnung alle diese Papiere vorgefunden, die ich Euren Exzellenzen hiermit in tiefster Ehrfurcht übersende. Mattio Varuti Messer-Grande.«

Wie Baschet dazu kam, das Datum an den Schluß zu setzen und statt des 27. den 25. Juli anzugeben, ist mir unbekannt. Das Datum des 27. Juli beweist nichts gegen Casanovas Angabe; denn es ist recht wohl denkbar, daß Messer-Grande seinen Bericht am Tage nach der Verhaftung aufsetzte und dann natürlich auch so datierte. Man kann wohl annehmen, daß Casanova einen solchen Tag genau in der Erinnerung hatte, zumal, da die Verhaftung an seinem Namenstag geschah.

Gegen Casanova führen nun die Kritiker folgendes an:

1. Seine Flucht sei nicht wahrscheinlich, weil es außer ihm überhaupt nur Zweien gelungen sei, aus den Bleikammern zu entweichen, nämlich dem Giulio Tommaseo am 11. Novenber 1658 und dem Gaetano Lachi am 27. März 1785.

Dies ist doch eine sehr eigentümliche Logik. Weil vorher und nachher einer es gekonnt, soll Casanova es nicht gekonnt haben! Waren denn die beiden genannten Herren an Mut und Gewandtheit Casanova soweit überlegen, daß er nicht einmal mit ihnen verglichen werden darf? Mir ist davon nichts bekannt, und den Herren Kritikern wohl auch nicht.

2. Es sind in den Archiven noch die Rechnungen über die Ausbesserungen der von Casanova und Balbi verursachten Schäden vorhanden. Die Kosten betrugen fast 4000 venetianische Lire, die vom Proto Giovanni Pastori auf 3236 venetianische Lire (etwa 1600 jetzige italienische Lire) herabgesetzt wurden. Hiervon waren für Holz 391 Lire, Eisen- und Schlosserarbeit 2002 Lire, Nägel 329 Lire, Tischlerarbeit 498 Lire, Glaser 16 Lire.

Diese Zahlen sprechen doch offenbar für die Richtigkeit von Casanovas Angaben. Nach der Meinung jener Kritiker nicht. Die Rechnungen könnten auf Veranlassung der Inquisitoren zu hoch angesetzt sein, um dadurch fälschlich den Eindruck zu erregen, es habe sich um eine unter großen Schwierigkeiten ausgeführte Flucht gehandelt. – Bei wem sollte dieser Eindruck erregt werden? Beim Publikum, das doch die Rechnungen nie zu sehen bekam? Und Fälschung von Akten, der geheimen Staatsakten einer despotischen Regierung wie der venetianischen? Um solcher Kleinigkeit willen? Ich glaube, es verlohnt sich nicht, auch nur ein einziges Wort darüber zu verlieren.

3. Die milde Bestrafung des Schließers Lorenzo Bassadonna sei ein Beweis, daß die Behörde vorher um die Flucht gewußt und diese geduldet habe. Lorenzo wurde nämlich nur zu zehn Jahren Kerkers verurteilt; und zwar nicht wegen Fluchtbegünstigung, sondern wegen eines Totschlages, den er inzwischen begangen hatte. So die Kritiker. Dieser Totschlag ist mir nun allerdings sehr zweifelhaft. Er soll ihn inzwischen begangen haben. Wann denn? Wenn es vor Casanovas Flucht geschah, so mußte Lorenzo doch schon in Haft sein, und daß er nach der Entdeckung der Flucht des Gefangenen nicht einen Augenblick mehr auf freiem Fuße blieb, ist doch selbstverständlich. Es könnte höchstens ein früher begangener Totschlag gewesen sein, der etwa von einem der Sbirren angezeigt wurde, als Lorenzo nicht mehr zu fürchten war.

Wenn nun aber Lorenzo nur wegen eines Totschlages und nicht wegen der Begünstigung bestraft worden wäre, so wäre dies doch ja auch nur in der Ordnung gewesen. Denn aus Casanovas Darstellung ergibt sich ja grade, daß Lorenzo an der Flucht keinen Anteil hatte. Konnten nicht auch die Inquisitoren zu diesem Ergebnis kommen?

Aber war denn die Strafe milde? Zehn Jahre Kerker und zwar in den Brunnen waren im allgemeinen gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Casanova berichtet in der Fuite, daß Lorenzo nach einigen Monaten in den Brunnen gestorben sei. An welcher Krankheit, das wisse er nicht. Nach dem allgemeinen Glauben der Venetianer war die Krankheit, an der viele Gefangene so auffällig bald starben, weiter nichts als eine Anwendung jener sinnreichen Erdrosselungsmaschine, deren Einrichtung gerade Lorenzo unserem Casanova so wohlgefällig erklärt hatte. Ob das wirklich so gewesen ist, weiß ich natürlich nicht, aber die Herren Kritiker wissen es ebensowenig.

Daß man gegen Casanova milde war, als er einmal aus dem Gefängnis ausgebrochen war, glaube ich allerdings auch. Denn seine Verfolgung wurde offenbar sehr lau betrieben, und dies ist recht wohl mit einem Wink von oben her zu erklären. Im übrigen war man gegen ihn wahrhaftig nicht milde gewesen. C. wurde ohne ein einziges Verhör, nach einer eilfertigen Untersuchung von etwa sechs Wochen, zu fünf Jahren verurteilt11 das Urteil wurde ihm nicht verkündet und er mußte glauben, auf Lebenszeit verdammt zu sein. Dies ist das Ungeheuerliche.

Auf mich macht auch die Schilderung der Gefangenschaft und Flucht den Eindruck jener inneren Wahrhaftigkeit, die unsern Casanova ziert. In einzelnen Kleinigkeiten mag er sich geirrt haben; daß er geflunkert hat, um sich interessant zu machen, glaube ich nicht. Er hätte gewiß recht herzlich über seine Kritiker gelacht, deren Kritik sich schon auf den ersten Blick als so oberflächlich und wenig stichhaltig erweist. Zudem haben die Herren, die an den Kleinigkeiten herumnörgeln, gar nicht begriffen, worin die Bedeutung von Casanovas Flucht eigentlich liegt. Ob die Inquisitoren seine Entweichung im Grunde nicht ungern sahen, das hatte für C. gar keine Bedeutung. Denn er wußte nichts davon. Er mußte alle Schwierigkeiten aus eigener Kraft überwinden. Daß er aus einem Nagel einen Spieß macht, Fußböden und Decken durchbricht, ist gar nichts. Dazu gehört nur Willens- und Muskelkraft. Hunderte haben vor und nach Casanova ähnliches und mehr vollbracht. Daß er in der gefahrvollsten Lage am Rande des Daches den Kopf nicht verlor – das ist schon mehr. Aber einen störrischen Dummkopf, wie den Pater Balbi, als Werkzeug zu der Flucht zu benutzen, einen Schuft wie den Soradaci vom Verrat abzuhalten – das gelingt nur einem Mann von dem unerschütterlichen Mute und der überlegenen Geistesgegenwart eines Casanova.

  1. Unter dem 21. Aug. 1755, also erst vier Wochen nach der Verhaftung, befindet sich im Geschäftsjournal des Sekretärs der Inquisition folgender Eintrag: »Nachdem die sehr bedenklichen Missetaten des Giacomo Casanova, besonders öffentliche Schmähungen der heiligen Religion, zur Kenntnis Ihrer Exzellenzen gekommen sind, haben diese den Casanova verhaften und unter die Bleidächer bringen lassen.« – Eine spätere Handnote lautet: »Besagter Casanova wurde (am 12. Sept.) zu fünf Jahren unter den Bleidächern verurteilt.«