4. Kapitel


4. Kapitel

Die Anfänge Roms

Etwa drei deutsche Meilen von der Mündung des Tiberflusses stromaufwärts erheben sich an beiden Ufern desselben mäßige Hügel, höhere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an den letzteren haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name der Römer. Es läßt sich natürlich nicht angeben, wie und wann er aufgekommen ist; sicher ist nur, daß in der ältesten uns bekannten Namensform die Gaugenossen Ramner (Ramnes) heißen, nicht Romaner; und diese der älteren Sprachperiode geläufige, dem Lateinischen aber in früher Zeit abhanden gekommeneÄhnlichen Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen sämtlich ältester Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt horreum, Fabii Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus. Lautverschiebung ist ein redendes Zeugnis für das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung läßt sich nicht geben; möglich ist es, daß die Ramner die Stromleute sind.

Aber sie blieben nicht allein auf den Hügeln am Tiberufer. In der Gliederung der ältesten römischen Bürgerschaft hat sich eine Spur erhalten, daß dieselbe hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier wahrscheinlich ehemals unabhängiger Gaue, der Ramner, Titier und Lucerer, zu einem einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synökismus wie derjenige war, woraus in Attika Athen hervorgingMan könnte sogar, im Hinblick auf die attische τριττύς, die umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die Dreiteilung der Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in welchem Falle die Dreiteilung der römischen Gemeinde gar nicht auf die Verschmelzung mehrerer einstmals selbständigen Stämme zurückgeführt werden dürfte. Aber um eine gegen die Überlieferung sich also auflehnende Annahme aufzustellen, müßte doch die Dreiteilung im graecoitalischen Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu sein scheint, und überall gleichmäßig als Grundschema erscheinen. Die Umbrer können das Wort tribus möglicherweise erst unter dem Einfluß der römischen Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es nicht mit Sicherheit nachzuweisen., zeigt wohl am deutlichsten, daß die Römer namentlich in staatsrechtlicher Beziehung für „teilen“ und „Teil“ regelmäßig sagen „dritteln“ (tribuere) und „Drittel“ (tribus) und dieser Ausdruck schon früh, wie unser Quartier, die ursprüngliche Zahlbedeutung einbüßt. Noch nach der Vereinigung besaß jede dieser drei ehemaligen Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der gemeinschaftlichen Feldmark und war in der Bürgerwehr wie im Rate der Alten gleichmäßig vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch drei teilbare Mitgliederzahl fast aller ältesten Kollegien, der heiligen Jungfrauen, der Tänzer, der Ackerbrüder, der Wolfsgilde, der Vogelschauer, wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurückgeht. Man hat mit diesen drei Elementen, in die die älteste römische Bürgerschaft zerfiel, den heillosesten Unfug getrieben; die unverständige Meinung, daß die römische Nation ein Mischvolk sei, knüpft hier an und bemüht sich in verschiedenartiger Weise, die drei großen italischen Rassen als komponierende Elemente des ältesten Rom darzustellen und das Volk, das wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion rein und volkstümlich entwickelt hat, in ein wüstes Gerölle etruskischer und sabinischer, hellenischer und leider sogar pelasgischer Trümmer zu verwandeln. Nach Beseitigung der teils widersinnigen, teils grundlosen Hypothesen läßt sich in wenige Worte zusammenfassen, was über die Nationalität der komponierenden Elemente des ältesten römischen Gemeinwesens gesagt werden kann. Daß die Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da sie dem neuen römischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die Nationalität der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Über die Herkunft der Lucerer läßt sich nichts sagen, als daß nichts im Wege steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen. Dagegen die zweite dieser Gemeinden wird einstimmig aus der Sabina abgeleitet, und dies kann wenigstens zurückgehen auf eine in der titischen Brüderschaft bewahrte Überlieferung, wonach dieses Priesterkollegium bei dem Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur Bewahrung des sabinischen Sonderrituals gestiftet worden wäre. Es mag also in einer sehr fernen Zeit, als der latinische und der sabellische Stamm sich noch in Sprache und Sitte bei weitem weniger scharf gegenüber standen als später der Römer und der Samnite, eine sabellische Gemeinde in einen latinischen Gauverband eingetreten sein – wahrscheinlich, da die Titier in der älteren und glaubwürdigen Überlieferung ohne Ausnahme den Platz vor den Ramnern behaupten, in der Art, daß die eindringenden Titier den älteren Ramnern den Synökismus aufnötigten. Eine Mischung verschiedener Nationalitäten hat hier also allerdings stattgefunden; aber schwerlich hat sie viel tiefer eingegriffen als zum Beispiel die einige Jahrhunderte später erfolgte Übersiedlung des sabinischen Attus Clauzus oder Appius Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom. So wenig wie diese Aufnahme der Claudier unter die Römer berechtigt die ältere der Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den Mischvölkern beizuzählen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im Ritual fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die latinische Sprache für eine solche Annahme schlechterdings keinen AnhaltNachdem die ältere Meinung, daß das Lateinische als eine Mischsprache aus griechischen und nicht-griechischen Elementen zu betrachten sei, jetzt von allen Seiten aufgegeben ist, wollen selbst besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler, Römische Geschichte. Bd. 1, Tübingen 1853, S. 184, 193) doch noch in dem Lateinischen eine Mischung zweier nahverwandter italischer Dialekte finden. Aber vergebens fragt man nach der sprachlichen oder geschichtlichen Nötigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache als Mittelglied zwischen zwei anderen erscheint, so weiß jeder Sprachforscher, daß dies ebenso wohl und häufiger auf organischer Entwicklung beruht als auf äußerlicher Mischung.. Es wäre in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfügung einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen nächstverwandten Stamm die latinische Nationalität auch nur in fühlbarer Weise getrübt hätte; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, daß in der Zeit, wo die Titier neben den Ramnern sich ansässig machten, die latinische Nationalität auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue dreiteilige römische Gemeinwesen war, trotz etwaiger ursprünglich sabellischer Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner gewesen war, ein Teil der latinischen Nation.

Lange bevor eine städtische Ansiedlung am Tiber entstand, mögen jene Ramner, Titier, Lucerer erst vereinzelt, später vereinigt auf den römischen Hügeln ihre Burg gehabt und von den umliegenden Dörfern aus ihre Äcker bestellt haben. Eine Überlieferung aus diesen urältesten Zeiten mag das „Wolfsfest“ sein, das das Geschlecht der Quinctier am palatinischen Hügel beging: ein Bauern- und Hirtenfest, das wie kein anderes die schlichten Späße patriarchalischer Einfalt bewahrt und merkwürdig genug noch im christlichen Rom sich unter allen heidnischen Festen am längsten behauptet hat.

Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spätere Rom hervor. Von einer eigentlichen Stadtgründung, wie die Sage sie annimmt, kann natürlich in keinem Fall die Rede sein: Rom ist nicht an einem Tage gebaut worden. Wohl aber verdient es eine ernstliche Erwägung, auf welchem Wege Rom so früh zu einer hervorragenden politischen Stellung innerhalb Latiums gelangt sein kann, während man nach den Bodenverhältnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. Die Stätte, auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als die der meisten alten Latinerstädte. Der Weinstock und der Feigenbaum gedeihen in Roms nächster Umgebung nicht wohl und es mangelt an ausgiebigen Quellen- denn weder der sonst treffliche Born der Camenen vor dem Capenischen Tor noch der später im Tullianum gefaßte Kapitolinische Brunnen sind wasserreich. Dazu kommt das häufige Austreten des Flusses, der bei sehr geringem Gefäll die in der Regenzeit reichlich zuströmenden Bergwasser nicht schnell genug dem Meere zuzuführen vermag und daher die zwischen den Hügeln sich öffnenden Täler und Niederungen überstaut und versumpft. Für den Ansiedler ist die Örtlichkeit nichts weniger als lockend, und schon in alter Zeit ist es ausgesprochen worden, daß auf diesen ungesunden und unfruchtbaren Fleck innerhalb eines gesegneten Landstrichs sich nicht die erste naturgemäße Ansiedlung der einwandernden Bauern gelenkt haben könne, sondern daß die Not oder vielmehr irgendein besonderer Grund die Anlage dieser Stadt veranlaßt haben müsse. Schon die Legende hat diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage Roms durch Ausgetretene von Alba unter Führung der albanischen Fürstensöhne Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch der ältesten Quasihistorie, die seltsame Entstehung des Orts an so ungünstiger Stätte zu erklären und zugleich den Ursprung Roms an die allgemeine Metropole Latiums anzuknüpfen. Von solchen Märchen, die Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade geistreiche Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergönnt, noch einen Schritt weiter zu tun und nach Erwägung der besonderen Lokalverhältnisse nicht über die Entstehung des Ortes, aber über die Veranlassung seines raschen und auffallenden Gedeihens und seiner Sonderstellung in Latium eine positive Vermutung aufzustellen.

Betrachten wir vor allem die ältesten Grenzen des römischen Gebietes. Gegen Osten liegen die Städte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in nächster Nähe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen Mauerring entfernt, und muß die Gaugrenze hart vor den Stadttoren gewesen sein. Gegen Süden trifft man in einem Abstand von drei deutschen Meilen auf die mächtigen Gemeinden Tusculum und Alba und es scheint das römische Stadtgebiet hier nicht weiter gereicht zu haben als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. Ebenso war in südwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium bereits am sechsten Milienstein. Während so landeinwärts der römische Gau überall in die möglichst engen Schranken zurückgewiesen ist, erstreckt er sich dagegen seit ältester Zeit ungehindert an beiden Ufern des Tiber gegen das Meer hin, ohne daß zwischen Rom und der Küste irgendeine als alter Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft, irgendeine Spur alter Gaugrenze begegnete. Die Sage, die für alles einen Ursprung weiß, weiß freilich auch zu berichten, daß die römischen Besitzungen am rechten Tiberufer, die „sieben Weiler“ (septem pagi) und die wichtigen Salinen an der Mündung durch König Romulus den Veientern entrissen worden sind, und daß König Ancus am rechten Tiberufer den Brückenkopf, den Janusberg (Ianiculum) befestigt, am linken den römischen Peiräeus, die Hafenstadt an der „Mündung“ (Ostia) angelegt habe. Aber dafür, daß die Besitzungen am etruskischen Ufer vielmehr schon zu der ältesten römischen Mark gehört haben müssen, legt besseres Zeugnis ab der eben hier, am vierten Milienstein der späteren Hafenstraße, gelegene Hain der schaffenden Göttin (dea dia), der uralte Hochsitz des römischen Ackerbaufestes und der Ackerbrüderschaft; und in der Tat ist seit unvordenklicher Zeit das Geschlecht der Romilier, wohl einst das vornehmste unter allen römischen, eben hier angesessen, das Ianiculum ein Teil der Stadt selbst, Ostia Bürgerkolonie, das heißt Vorstadt gewesen. Es kann das nicht Zufall sein. Der Tiber ist Latiums natürliche Handelsstraße, seine Mündung an dem hafenarmen Strande der notwendige Ankerplatz der Seefahrer. Der Tiber ist ferner seit uralter Zeit die Grenzwehr des latinischen Stammes gegen die nördlichen Nachbarn. Zum Entrepôt für den latinischen Fluß- und Seehandel und zur maritimen Grenzfestung Latiums eignete kein Platz sich besser als Rom, das die Vorteile einer festen Lage und der unmittelbaren Nachbarschaft des Flusses vereinigte, das über beide Ufer des Flusses bis zur Mündung gebot, das dem den Tiber oder den Anio herabkommenden Flußschiffer ebenso bequem gelegen war wie bei der damaligen mäßigen Größe der Fahrzeuge dem Seefahrer, und das gegen Seeräuber größeren Schutz gewährte als die unmittelbar an der Küste gelegenen Orte. Daß Rom wenn nicht seine Entstehung, doch seine Bedeutung diesen kommerziellen und strategischen Verhältnissen verdankt, davon begegnen denn auch weiter zahlreiche Spuren, die von ganz anderem Gewicht sind als die Angaben historisierter Novelletten. Daher rühren die uralten Beziehungen zu Caere, das für Etrurien war, was für Latium Rom und denn auch dessen nächster Nachbar und Handelsfreund wurde; daher die ungemeine Bedeutung der Tiberbrücke und des Brückenbaues überhaupt in dem römischen Gemeinwesen; daher die Galeere als städtisches Wappen. Daher der uralte römische Hafenzoll, dem von Haus aus nur unterlag, was zum Feilbieten (promercale), nicht was zu eigenem Bedarf des Verladers (usuarium) in dem Hafen von Ostia einging, und der also recht eigentlich eine Auflage auf den Handel war. Daher, um vorzugreifen, das verhältnismäßig frühe Vorkommen des gemünzten Geldes, der Handelsverträge mit überseeischen Staaten in Rom. In diesem Sinn mag denn Rom allerdings, wie auch die Sage annimmt, mehr eine geschaffene als eine gewordene Stadt und unter den latinischen eher die jüngste als die älteste sein. Ohne Zweifel war die Landschaft schon einigermaßen bebaut und das Albanische Gebirge sowie manche andere Höhe der Campagna mit Burgen besetzt, als das latinische Grenzemporium am Tiber entstand. Ob ein Beschluß der latinischen Eidgenossenschaft, ob der geniale Blick eines verschollenen Stadtgründers oder die natürliche Entwicklung der Verkehrsverhältnisse die Stadt Rom ins Leben gerufen hat, darüber ist uns nicht einmal eine Mutmaßung gestattet. Wohl aber knüpft sich an diese Wahrnehmung über Roms Emporienstellung in Latium eine andere Beobachtung an. Wo uns die Geschichte zu dämmern beginnt, steht Rom dem latinischen Gemeindebund als einheitlich geschlossene Stadt gegenüber. Die latinische Sitte, in offenen Dörfern zu wohnen und die gemeinschaftliche Burg nur zu Festen und Versammlungen oder im Notfall zu benutzen, ist höchst wahrscheinlich im römischen Gau weit früher beschränkt worden als irgendwo sonst in Latium. Nicht als ob der Römer seinen Bauernhof selbst zu bestellen oder ihn als sein rechtes Heim zu betrachten aufgehört hätte; aber schon die böse Luft der Campagna mußte es mit sich bringen, daß er, soweit es anging, auf den luftigeren und gesunderen Stadthügeln seine Wohnung nahm; und neben dem Bauer muß eine zahlreiche nicht ackerbauende Bevölkerung von Fremden und Einheimischen dort seit uralter Zeit ansässig gewesen sein. Die dichte Bevölkerung des altrömischen Gebietes, das höchstens zu 5½ Quadratmeilen zum Teil sumpfigen und sandigen Bodens angeschlagen werden kann und schon nach der ältesten Stadtverfassung eine Bürgerwehr von 3300 freien Männern stellte, also mindestens 10000 freie Einwohner zählte, erklärt sich auf diese Art einigermaßen. Aber noch mehr. Wer die Römer und ihre Geschichte kennt, der weiß es, daß das Eigentümliche ihrer öffentlichen und Privattätigkeit auf ihrem städtischen und kaufmännischen Wesen ruht, und daß ihr Gegensatz gegen die übrigen Latiner und überhaupt die Italiker vor allem der Gegensatz ist des Bürgers gegen den Bauer. Zwar ist Rom keine Kaufstadt wie Korinth oder Karthago; denn Latium ist eine wesentlich ackerbauende Landschaft und Rom zunächst und vor allem eine latinische Stadt gewesen und geblieben. Aber was Rom auszeichnet vor der Menge der übrigen latinischen Städte, muß allerdings zurückgeführt werden auf seine Handelsstellung und auf den dadurch bedingten Geist seiner Bürgerschaft. Wenn Rom das Emporium der latinischen Landschaften war, so ist es begreiflich, daß hier neben und über der latinischen Feldwirtschaft sich ein städtisches Leben kräftig und rasch entwickelte und damit der Grund zu seiner Sonderstellung gelegt ward. Die Verfolgung dieser merkantilen und strategischen Entwicklung der Stadt Rom ist bei weitem wichtiger und ausführbarer als das unfruchtbare Geschäft, unbedeutende und wenig verschiedene Gemeinden der Urzeit chemisch zu analysieren. Jene städtische Entwicklung können wir noch einigermaßen erkennen in den Überlieferungen über die allmählich entstandenen Umwallungen und Verschanzungen Roms, deren Anlage mit der Entwicklung des römischen Gemeinwesens zu städtischer Bedeutung notwendig Hand in Hand gegangen sein muß.

Die ursprüngliche städtische Anlage, aus welcher im Laufe der Jahrhunderte Rom erwachsen ist, umfaßte nach glaubwürdigen Zeugnissen nur den Palatin, in späterer Zeit auch das viereckige Rom (Roma quadrata) genannt von der regelmäßig viereckigen Form des palatinischen Hügels. Die Tore und Mauern dieses ursprünglichen Stadtringes blieben bis in die Kaiserzeit sichtbar; zwei von jenen, die Porta Romana bei S. Giorgio in Velabro und die Porta Mugionis am Titusbogen sind auch uns noch ihrer Lage nach bekannt, und den palatinischen Mauerring beschreibt noch Tacitus nach eigener Anschauung wenigstens an den dem Aventin und dem Caelius zugewendeten Seiten. Vielfache Spuren deuten darauf hin, daß hier der Mittelpunkt und der Ursitz der städtischen Ansiedlung war. Auf dem Palatin befand sich das heilige Symbol derselben, die sogenannte „Einrichtung“ (mundus), darein die ersten Ansiedler von allem, dessen das Haus bedarf, zur Genüge und dazu von der lieben heimischen Erde eine Scholle getan hatten. Hier lag ferner das Gebäude, in welchem die sämtlichen Kurien jede an ihrem eigenen Herd zu gottesdienstlichen und anderen Zwecken sich versammelten (curiae veteres). Hier war das Versammlungshaus der „Springer“ (curia saliorum), zugleich der Aufbewahrungsort der heiligen Schilde des Mars, das Heiligtum der „Wölfe“ (lupercal) und die Wohnung des Jupiterpriesters. Auf und an diesem Hügel ward die Gründungssage der Stadt hauptsächlich lokalisiert und wurde das strohgedeckte Haus des Romulus, die Hirtenhütte seines Ziehvaters Faustulus, der heilige Feigenbaum, daran der Kasten mit den Zwillingen angetrieben war, der aus dem Speerschaft, welchen der Gründer der Stadt vom Aventin her über das Tal des Circus weg in diesen Mauerring geschleudert hatte, aufgeschossene Kornelkirschbaum und andere dergleichen Heiligtümer mehr den Gläubigen gewiesen. Eigentliche Tempel kannte diese Zeit noch nicht, und daher hat solche auch der Palatin nicht aus älterer Zeit aufzuweisen. Die Gemeindestätten aber sind früh anderswohin verlegt und deshalb verschollen; nur vermuten läßt sich, daß der freie Platz um den Mundus, später der Platz des Apollo genannt, die älteste Versammlungsstätte der Bürgerschaft und des Senats, die über dem Mundus selbst errichtete Bühne die älteste Mahlstatt der römischen Gemeinde gewesen sein mögen.

Dagegen hat sich in dem „Fest der sieben Berge“ (septimontium) das Andenken bewahrt an die erweiterte Ansiedlung, welche allmählich um den Palatin sich gebildet hat, Vorstädte, eine nach der andern erwachsen, eine jede durch besondere, wenn auch schwächere Umwallungen geschützt und an den ursprünglichen Mauerring des Palatin, wie in den Marschen an den Hauptdeich die Außendeiche, angelehnt. Die „sieben Ringe“ sind der Palatin selbst; der Cermalus, der Abhang des Palatins gegen die zwischen diesem und dem Kapitol nach dem Fluß zu sich ausbreitende Niederung (velabrum); die Velia, der den Palatin mit dem Esquilin verbindende, später durch die kaiserlichen Bauten fast ganz verschwundene Hügelrücken; das Fagutal, der Oppius und der Cispius, die drei Höhen des Esquilin; endlich die Sucūsa oder Subūra, eine außerhalb des Erdwalls, der die Neustadt auf den Carinen schützte, unterhalb S. Pietro in Vincoli in der Einsattlung zwischen dem Esquilin und dem Quirinal angelegte Festung. In diesen offenbar allmählich erfolgten Anbauten liegt die älteste Geschichte des palatinischen Rom bis zu einem gewissen Grade deutlich vor, zumal wenn man die späterhin auf Grund dieser ältesten Gliederung gebildete Servianische Bezirkseinteilung damit zusammenhält.

Der Palatin war der Ursitz der römischen Gemeinde, der älteste und ursprünglich einzige Mauerring; aber die städtische Ansiedlung hat in Rom wie überall nicht innerhalb, sondern unterhalb der Burg begonnen und die ältesten Ansiedlungen, von denen wir wissen, die, welche späterhin in der Servianischen Stadteinteilung das erste und zweite Quartier bilden, liegen im Kreise um den Palatin herum. So diejenige auf dem Abhang des Cermalus mit der Tuskergasse, worin sich wohl eine Erinnerung bewahrt haben mag an den wohl schon in der palatinischen Stadt lebhaften Handelsverkehr zwischen Caeriten und Römern, und die Niederlassung auf der Velia, die beide später in der Servianischen Stadt mit dem Burghügel selbst ein Quartier gebildet haben. Ferner die Bestandteile des späteren zweiten Quartiers: die Vorstadt auf dem Caelius, welche vermutlich nur dessen äußerste Spitze über dem Colosseum umfaßt hat; die auf den Carinen, derjenigen Höhe, in welche der Esquilin gegen den Palatin aus läuft, endlich das Tal und das Vorwerk der Subura, von welcher das ganze Quartier den Namen empfing. Beide Quartiere zusammen bilden die anfängliche Stadt, und der suburanische Bezirk derselben, der unterhalb der Burg etwa vom Bogen des Konstantin bis nach S. Pietro in Vincoli und über das darunter liegende Tal hin sich erstreckte, scheint ansehnlicher, vielleicht auch älter gewesen zu sein als die in der Servianischen Ordnung dem palatinischen Bezirk einverleibten Siedlungen, da jener diesem in der Rangfolge der Quartiere vorangeht. Eine merkwürdige Erinnerung an den Gegensatz dieser beiden Stadtteile hat einer der ältesten heiligen Gebräuche des nachherigen Rom bewahrt, das auf dem Anger des Mars jährlich begangene Opfer des Oktoberrosses: bis in späte Zeit wurde bei diesem Feste um das Pferdehaupt gestritten zwischen den Männern der Subura und denen von der Heiligen Straße und je nachdem jene oder diese siegten, dasselbe entweder an den mamilischen Turm (unbekannter Lage) in der Subura oder an dem Königshaus unter dem Palatin angenagelt. Es waren die beiden Hälften der Altstadt, die hier in gleich berechtigtem Wetteifer miteinander rangen. Damals waren also die Esquiliae – welcher Name eigentlich gebraucht die Carinen ausschließt – in der Tat, was sie hießen, der Außenbau (ex-quiliae, wie inquilinus von colere) oder die Vorstadt; sie wurden in der späteren Stadteinteilung das dritte Quartier und es hat dieses stets neben dem suburanischen und dem palatinischen als minder ansehnlich gegolten. Auch noch andere benachbarte Anhöhen, wie Kapitol und Aventin, mögen von der Gemeinde der sieben Berge besetzt gewesen sein; vor allem die „Pfahlbrücke“ (pons sublicius) über den natürlichen Brückenpfeiler der Tiberinsel wird – das Pontifikalkollegium allein bürgt dafür hinreichend – schon damals bestanden und man auch den Brückenkopf am etruskischen Ufer, die Höhe des Ianiculum nicht außer acht gelassen haben; aber die Gemeinde hatte beides doch keineswegs in ihren Befestigungsring gezogen. Die Ordnung, die als Ritualsatz bis in die späteste Zeit festgehalten worden ist, daß die Brücke ohne Eisen lediglich aus Holz zusammenzufügen sei, geht in ihrem ursprünglichen praktischen Zweck offenbar darauf hinaus, daß sie nur eine fliegende sein sollte und jederzeit leicht mußte abgebrochen oder abgebrannt werden können: man erkennt daraus, wie lange Zeit hindurch die römische Gemeinde den Flußübergang nur unsicher und unterbrochen beherrscht hat.

Ein Verhältnis dieser allmählich erwachsenen städtischen Ansiedlungen zu den drei Gemeinden, in die die römische staatsrechtlich seit unvordenklich früher Zeit zerfiel, ist nicht zu ersehen. Da die Ramner, Titier und Lucerer ursprünglich selbständige Gemeinden gewesen zu sein scheinen, müssen sie freilich auch ursprünglich jede für sich gesiedelt haben; aber auf den sieben Hügeln selbst haben sie sicherlich nicht in getrennten Umwallungen gewohnt und was der Art in alter oder neuer Zeit erfunden worden ist, wird der verständige Forscher dahin stellen, wo das anmutige Märchen von der Tarpeia und die Schlacht am Palatin ihren Platz finden. Vielmehr werden schon die beiden Quartiere der ältesten Stadt, Subura und Palatin und ebenso das vorstädtische jedes in die drei Teile der Ramner, Titier und Lucerer zerfallen sein; womit es zusammenhängen kann, daß späterhin sowohl in dem suburanischen und palatinischen wie in jedem der nachher hinzugefügten Stadtteile es drei Paare Argeerkapellen gab. Eine Geschichte hat die palatinische Siebenhügelstadt vielleicht gehabt; uns ist keine andere Überlieferung von derselben geblieben als die des bloßen Dagewesenseins. Aber wie die Blätter des Waldes für den neuen Lenz zuschicken, auch wenn sie ungesehen von Menschenaugen niederfallen, also hat diese verschollene Stadt der sieben Berge dem geschichtlichen Rom die Stätte bereitet.

Aber die palatinische Stadt ist nicht die einzige gewesen, die in dem späterhin von den Servianischen Mauern eingeschlossenen Kreise vor alters bestanden hat; vielmehr lag ihr in unmittelbarer Nachbarschaft gegenüber eine zweite auf dem Quirinal. Die „alte Burg“ (Capitolium vetus) mit einem Heiligtum des Jupiter, der Juno und der Minerva und einem Tempel der Göttin des Treuworts, in welchem Staatsverträge öffentlich aufgestellt wurden, ist das deutliche Gegenbild des späteren Kapitols mit seinem Jupiter-, Juno- und Minervatempel und mit dem ebenfalls gleichsam zum völkerrechtlichen Archiv bestimmten Tempel der römischen Treue, und ein sicherer Beweis dafür, daß auch der Quirinal einstmals der Mittelpunkt eines selbständigen Gemeinwesens gewesen ist. Dasselbe geht hervor aus dem zwiefachen Marskult auf dem Palatin und dem Quirinal: denn Mars ist das Vorbild des Wehrmanns und der älteste Hauptgott der italischen Bürgergemeinden. Damit hängt weiter zusammen, daß dessen Dienerschaft, die beiden uralten Genossenschaften der Springer (salii) und der Wölfe (luperci), in dem späteren Rom gedoppelt vorhanden gewesen sind und neben der palatinischen auch eine Springerschaft vom Quirinal bestanden hat, neben den Quinctischen Wölfen von Palatin eine Fabische Wolfsgilde, die ihr Heiligtum höchst wahrscheinlich auf dem Quirinal gehabt hatDaß die Quinctischen Luperker den Fabischen im Rang vorgingen, geht daraus hervor, daß die Fabulisten dem Romulus die Quinctier, dem Remus die Fabier beilegen (Ov. fast. 2, 373f.; Ps. Aur. Vict. orig. 22). Daß die Fabier zu den Hügelrömern gehörten, beweist ihr Geschlechtsopfer auf dem Quirinal (Liv. 5, 46, 52), mag dies nun mit den Luperkalien zusammenhängen oder nicht.. Alle diese Anzeichen, schon an sich von großem Gewicht, gewinnen um so höhere Bedeutung, wenn man sich erinnert, daß der genau bekannte Umkreis der palatinischen Siebenhügelstadt den Quirinal ausschloß und daß späterhin in dem Servianischen Rom, während die drei ersten Bezirke der ehemaligen palatinischen Stadt entsprechen, aus dem Quirinal nebst dem benachbarten Viminal das vierte Quartier gebildet wurde. So erklärt sich auch, zu welchem Zweck außerhalb der Stadtmauer das feste Vorwerk der Subura in dem Talgrunde zwischen Esquilin und Quirinal angelegt ward – hier berührten sich ja die beiderseitigen Marken und mußte von den Palatinern, nachdem sie die Niederung in Besitz genommen hatten, zum Schutz gegen die vom Quirinal eine Burg aufgeführt werden.

Übrigens heißt der Lupercus jenes Kollegiums auf Inschriften (Orelli 2253) Lupercus Quinctialis vetus, und der höchst wahrscheinlich mit dem Luperkalkult zusammenhängende Vorname Kaeso (siehe Römische Forschungen, Bd. 1, S. 17) findet sich ausschließlich bei den Quinctiern und den Fabiern; die bei den Schriftstellern gangbare Form Lupercus Quinctilius und Quinctilianus ist also entstellt und das Kollegium nicht den verhältnismäßig jungen Quinctiliern, sondern den weit älteren Quinctiern eigen. Wenn dagegen die Quinctier (Liv. 1, 30) oder Quinctilier (Dion. Hal. 3, 29) unter den albanischen Geschlechtern genannt werden, so dürfte hier die letztere Lesung vorzuziehen und das Quinctische vielmehr als altrömisch zu betrachten sein.

Endlich ist auch der Name nicht untergegangen, mit dem sich die Männer vom Quirinal von ihren palatinischen Nachbarn unterschieden. Wie die palatinische Stadt sich die „der sieben Berge“, ihre Bürger „die von den Bergen“ montani) sich nennen, die Bezeichnung „Berg“ wie an den übrigen ihr angehörigen Höhen, so vor allem an dem Palatin haftet, so heißt die quirinalische Spitze, obwohl nicht niedriger, im Gegenteil etwas höher als jene, und ebenso die dazu gehörige viminalische im genauen Sprachgebrauch nie anders als „Hügel“ (collis); ja in den sakralen Urkunden wird nicht selten der Quirinal als der „Hügel“ ohne weiteren Beisatz bezeichnet. Ebenso heißt das von dieser Höhe ausführende Tor gewöhnlich das Hügeltor (porta collina), die daselbst ansässige Marspriesterschaft die vom Hügel (salii collini) im Gegensatz zu der vom Palatium (salii Palatini), das aus diesem Bezirk gebildete vierte Servianische das Hügelquartier (tribus collina)Was man dafür ausgibt (vgl. z. B. Schwegler, Römische Geschichte. Bd. 1, S. 480), geht im wesentlichen auf eine von Varro aufgestellte und von den Späteren wie gewöhnlich einstimmig nachgesprochene etymologisch-historische Hypothese, daß das lateinische quiris quirinus mit dem sabinischen Stadtnamen Cures verwandt und demnach des Quirinalhügel von Cures aus bevölkert worden sei. Auch wenn die sprachliche Verwandtschaft jener Wärter sicher stände, dürfte daraus der geschichtliche Folgesatz nicht hergeleitet werden. Daß die alten Heiligtümer auf diesem Berge – wo es übrigens auch einen „latiarischen Hügel“ gab – sabinisch sind, hat man wohl behauptet, aber nicht erwiesen. Mars quirinus, Sol, Salus, Flora, Semo Sancus oder Deus fidius sind wohl sabinische, aber auch latinische Gottheiten, gebildet offenbar in der Epoche, wo Latiner und Sabiner noch ungeschieden beisammen waren. Wenn an den heiligen Stätten des späterhin zurücktretenden Quirinal ein Name wie der des Semo Sancus vorzugsweise haftet (vgl. die davon benannte porta sanqualis), der übrigens auch auf der Tiberinsel begegnet, so wird jeder unbefangene Forscher darin nur einen Beweis für das hohe Alter dieser Kulte, nicht für ihre Entlehnung aus dem Nachbarland erblicken. Die Möglichkeit, daß alte Stammgegensätze dennoch hier mitgewirkt, soll damit nicht geleugnet werden; aber wenn dies der Fall war, so sind sie für uns verschollen und die unseren Zeitgenossen geläufigen Betrachtungen über das sabinische Element im Römerrum nur geeignet, vor dergleichen aus dem Leeren in das Leere führenden Studien ernstlich zu warnen..

So standen an der Stätte des römischen Gemeinwesens zu dieser Zeit noch die Bergrömer vom Palatin und die Hügelrömer vom Quirinal als zwei gesonderte und ohne Zweifel vielfach sich befehdende Gemeinwesen einander gegenüber, einigermaßen wie im heutigen Rom die Montigiani und die Trasteverini. Daß die Gemeinde der sieben Berge schon früh die quirinalische bei weitem überwog, ist mit Sicherheit zu schließen sowohl aus der größeren Ausdehnung ihrer Neu- und Vorstädte als auch aus der Zurücksetzung, die die ehemaligen Hügelrömer in der späteren Servianischen Ordnung sich durchaus haben müssen gefallen lassen. Aber auch innerhalb der palatinischen Stadt ist es schwerlich zu einer rechten und vollständigen Verschmelzung der verschiedenen Bestandteile der Ansiedlung gekommen. Wie Subura und Palatin miteinander jährlich um das Pferdehaupt stritten, ist schon erzählt worden; aber auch die einzelnen Berge, ja die einzelnen Kurien – es gab noch keinen gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die verschiedenen Kurienherde standen, obwohl in derselben Lokalität, doch noch nebeneinander – mögen sich mehr gesondert als geeinigt gefühlt haben und das ganze Rom eher ein Inbegriff städtischer Ansiedlungen als eine einheitliche Stadt gewesen sein. Manchen Spuren zufolge waren auch die Häuser der alten und mächtigen Familien gleichsam festungsartig angelegt und der Verteidigung fähig, also auch wohl bedürftig. Erst der großartige Wallbau, der dem König Servius Tullius zugeschrieben wird, hat nicht bloß jene beiden Städte vom Palatin und Quirinal, sondern auch noch die nicht in ihren Ringen einbegriffenen Anhöhen des Kapitol und des Aventin mit einem einzigen großen Mauerring umzogen und somit das neue Rom, das Rom der Weltgeschichte, geschaffen. Aber ehe dieses gewaltige Werk angegriffen ward, war Roms Stellung zu der umliegenden Landschaft ohne Zweifel gänzlich umgewandelt. Wie die Periode, in der der Ackersmann auf den sieben Hügeln von Rom nicht anders als auf den andern latinischen den Pflug führte, und nur die in gewöhnlichen Zeiten leerstehenden Zufluchtsstätten auf einzelnen Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung darboten, der ältesten handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes entspricht, wie dann später die aufblühende Ansiedlung auf dem Palatin und in den „sieben Ringen“ zusammenfällt mit der Besetzung der Tibermündungen durch die römische Gemeinde und überhaupt mit dem Fortschritt der Latiner zu regerem und freierem Verkehr, zu städtischer Gesittung vor allem in Rom und wohl auch zu festerer politischer Einigung in den Einzelstaaten wie in der Eidgenossenschaft, so hängt die Gründung einer einheitlichen Großstadt, der Servianische Wall, zusammen mit jener Epoche, in der die Stadt Rom um die Herrschaft über die latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu erringen vermochte.

11. Kapitel


11. Kapitel

Recht und Gericht

Das Volksleben in seiner unendlichen Mannigfaltigkeit anschaulich zu machen, vermag die Geschichte nicht allein; es muß ihr genügen, die Entwicklung der Gesamtheit darzustellen. Das Schaffen und Handeln, das Denken und Dichten des einzelnen, wie sehr sie auch von dem Zuge des Volksgeistes beherrscht werden, sind kein Teil der Geschichte. Dennoch scheint der Versuch, diese Zustände, wenn auch nur in den allgemeinsten Umrissen, anzudeuten, eben für diese älteste, geschichtlich so gut wie verschollene Zeit deswegen notwendig, weil die tiefe Kluft, die unser Denken und Empfinden von dem der alten Kulturvölker trennt, sich auf diesem Gebiet allein einigermaßen zum Bewußtsein bringen läßt. Unsere Überlieferung mit ihren verwirrten Völkernamen und getrübten Sagen ist wie die dürren Blätter, von denen wir mühsam begreifen, daß sie einst grün gewesen sind; statt die unerquickliche Rede durch diese säuseln zu lassen und die Schnitzel der Menschheit, die Choner und Oenotrer, die Siculer und Pelasger zu klassifizieren, wird es sich besser schicken zu fragen, wie denn das reale Volksleben des alten Italien im Rechtsverkehr, das ideale in der Religion sich ausgeprägt, wie man gewirtschaftet und gehandelt hat, woher die Schrift den Völkern kam und die weiteren Elemente der Bildung. So dürftig auch hier unser Wissen ist, schon für das römische Volk, mehr noch für das der Sabeller und das etruskische, so wird doch selbst die geringe und lückenvolle Kunde dem Leser statt des Namens eine Anschauung oder doch eine Ahnung gewähren. Das Hauptergebnis einer solchen Betrachtung, um dies gleich hier vorwegzunehmen, läßt in dem Satze sich zusammenfassen, daß bei den Italikern und insbesondere bei den Römern von den urzeitlichen Zuständen verhältnismäßig weniger bewahrt worden ist als bei irgendeinem anderen indogermanischen Stamm. Pfeil und Bogen, Streitwagen, Eigentumunfähigkeit der Weiber, Kauf der Ehefrau, primitive Bestattungsform, Blutrache, mit der Gemeindegewalt ringende Geschlechtsverfassung, lebendiger Natursymbolismus – alle diese und unzählige verwandte Erscheinungen müssen wohl auch als Grundlage der italischen Zivilisation vorausgesetzt werden; aber wo diese uns zuerst anschaulich entgegentritt, sind sie bereits spurlos verschwunden, und nur die Vergleichung der verwandten Stämme belehrt uns über ihr einstmaliges Vorhandensein. Insofern beginnt die italische Geschichte bei einem weit späteren Zivilisationsabschnitt als zum Beispiel die griechische und deutsche und trägt von Haus aus einen relativ modernen Charakter.

Die Rechtssatzungen der meisten italischen Stämme sind verschollen: nur von dem latinischen Landrecht ist in der römischen Überlieferung einige Kunde auf uns gekommen.

Alle Gerichtsbarkeit ist zusammengefaßt in der Gemeinde, das heißt in dem König, welcher Gericht oder „Gebot“ (ius) hält an den Spruchtagen (dies fasti) auf der Richterbühne (tribunal) der Dingstätte, sitzend auf dem Wagenstuhl (sella curulis)Die Erzählung von dem Tode des Königs Tatius, wie Plutarch (Rom. 23, 24) sie gibt: daß Verwandte des Tatius laurentinische Gesandte ermordet hätten; daß Tatius den klagenden Verwandten der Erschlagenen das Recht geweigert habe; daß dann Tatius von diesen erschlagen worden sei; daß Romulus die Mörder des Tatius freigesprochen, weil Mord mit Mord gesühnt sei; daß aber infolge göttlicher über beide Städte zugleich ergangener Strafgerichte sowohl die ersten als die zweiten Mörder in Rom und in Laurentum nachträglich zur gerechten Strafe gezogen seien – diese Erzählung sieht ganz aus wie eine Historisierung der Abschaffung der Blutrache, ähnlich wie die Einführung der Provokation dem Horatiermythus zugrunde liegt. Die anderswo vorkommenden Fassungen dieser Erzählung weichen freilich bedeutend ab, scheinen aber auch verwirrt oder zurechtgemacht. und es scheint demnach die Blutrache in Rom sehr früh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt unterdrückt worden zu sein. Ebenso ist weder von dem Einfluß, der den Genossen und dem Umstand auf die Urteilsfällung nach ältestem deutschen Recht zukommt, in dem ältesten römischen etwas wahrzunehmen, noch findet sich in diesem, was in jenem so häufig ist, daß der Wille selbst und die Macht einen Anspruch mit den Waffen in der Hand zu vertreten als gerichtlich notwendig oder doch zulässig behandelt wird. Das Gerichtsverfahren ist Staats- oder Privatprozeß, je nachdem der König von sich aus oder erst auf Anrufen des Verletzten einschreitet. Zu jenem kommt es nur, wenn der gemeine Friede gebrochen ist, also vor allen Dingen im Falle des Landesverrats oder der Gemeinschaft mit dem Landesfeind (proditio) und der gewaltsamen Auflehnung gegen die Obrigkeit (perduellio). Aber auch der arge Mörder (parricida), der Knabenschänder, der Verletzer der jungfräulichen oder Frauenehre, der Brandstifter, der falsche Zeuge, ferner wer die Ernte durch bösen Zauber bespricht oder wer zur Nachtzeit auf dem der Hut der Götter und des Volkes überlassenen Acker unbefugt das Korn schneidet, auch sie brechen den gemeinen Frieden und werden deshalb dem Hochverräter gleich geachtet. Den Prozeß eröffnet und leitet der König und fällt das Urteil, nachdem er mit den zugezogenen Ratsmännern sich besprochen hat. Doch steht es ihm frei, nachdem er den Prozeß eingeleitet hat, die weitere Verhandlung und die Urteilsfällung an Stellvertreter zu übertragen, die regelmäßig aus dem Rat genommen werden; die späteren außerordentlichen Stellvertreter, die Zweimänner für Aburteilung der Empörung (duoviri perduellionis) und die späteren ständigen Stellvertreter, die „Mordspürer“ (quaestores parricidii), denen zunächst die Aufspürung und Verhaftung der Mörder, also eine gewisse polizeiliche Tätigkeit oblag, gehören der Königszeit nicht an, mögen aber wohl an gewisse Einrichtungen derselben anknüpfen. Untersuchungshaft ist Regel, doch kann auch der Angeklagte gegen Bürgschaft entlassen werden. Folterung zur Erzwingung des Geständnisses kommt nur vor für Sklaven. Wer überwiesen ist, den gemeinen Frieden gebrochen zu haben, büßt immer mit dem Leben; die Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche Zeuge vom Burgfelsen gestürzt, der Erntedieb aufgeknüpft, der Brandstifter verbrannt. Begnadigen kann der König nicht, sondern nur die Gemeinde; der König aber kann dem Verurteilten die Betretung des Gnadenweges (provocatio) gestatten oder verweigern. Außerdem kennt das Recht auch eine Begnadigung des verurteilten Verbrechers durch die Götter; wer vor dem Priester des Jupiter einen Kniefall tut, darf an demselben Tag nicht mit Ruten gestrichen, wer gefesselt sein Haus betritt, muß der Bande entledigt werden; und das Leben ist dem Verbrecher geschenkt, welcher auf seinem Gang zum Tode einer der heiligen Jungfrauen der Vesta zufällig begegnet.

Bußen an den Staat wegen Ordnungswidrigkeit und Polizeivergehen verhängt der König nach Ermessen; sie bestehen in einer bestimmten Zahl (daher der Name multa) von Rindern oder Schafen. Auch Rutenhiebe zu erkennen steht in seiner Hand.

In allen übrigen Fällen, wo nur der einzelne, nicht der gemeine Friede verletzt war, schreitet der Staat nur ein auf Anrufen des Verletzten, welcher den Gegner veranlaßt, nötigenfalls mit handhafter Gewalt zwingt, sich mit ihm persönlich dem König zu stellen. Sind beide Parteien erschienen und hat der Kläger die Forderung mündlich vorgetragen, der Beklagte deren Erfüllung in gleicher Weise verweigert, so kann der König entweder die Sache untersuchen oder sie in seinem Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die regelmäßige Form der Sühnung eines solchen Unrechts galt der Vergleich zwischen dem Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur ergänzend ein, wenn der Schädiger den Geschädigten nicht durch eine ausreichende Sühne (poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum vorenthalten oder seine gerechte Forderung nicht erfüllt ward.

Was in dieser Epoche der Bestohlene von dem Dieb zu fordern berechtigt war und wann der Diebstahl als überhaupt der Sühne fähig galt, läßt sich nicht bestimmen. Billig aber forderte der Verletzte von dem auf frischer Tat ergriffenen Diebe Schwereres als von dem später entdeckten, da die Erbitterung, welche eben zu sühnen ist, gegen jenen stärker ist als gegen diesen. Erschien der Diebstahl der Sühne unfähig oder war der Dieb nicht imstande, die von dem Beschädigten geforderte und von dem Richter gebilligte Schätzung zu erlegen, so ward er vom Richter dem Bestohlenen als eigener Mann zugesprochen.

Bei Schädigung (iniuria) des Körpers wie der Sachen mußte in den leichteren Fällen der Verletzte wohl unbedingt Sühne nehmen; ging dagegen durch dieselbe ein Glied verloren, so konnte der Verstümmelte Auge um Auge fordern und Zahn um Zahn.

Das Eigentum hat, da das Ackerland bei den Römern lange in Feldgemeinschaft benutzt und erst in verhältnismäßig später Zeit aufgeteilt worden ist, sich nicht an den Liegenschaften, sondern zunächst an dem „Sklaven- und Viehstand“ (familia pecuniaque) entwickelt. Als Rechtsgrund desselben gilt nicht etwa das Recht des Stärkeren, sondern man betrachtet vielmehr alles Eigentum als dem einzelnen Bürger von der Gemeinde zu ausschließlichem Haben und Nutzen zugeteilt, weshalb auch nur der Bürger und wen die Gemeinde in dieser Beziehung dem Bürger gleich achtet, fähig ist, Eigentum zu haben. Alles Eigentum geht frei von Hand zu Hand; das römische Recht macht keinen wesentlichen Unterschied zwischen beweglichem und unbeweglichem Gut, seit überhaupt der Begriff des Privateigentums auf das letztere erstreckt war, und kennt kein unbedingtes Anrecht der Kinder oder der sonstigen Verwandten auf das väterliche oder Familienvermögen. Indes ist der Vater nicht imstande, die Kinder ihres Erbrechts willkürlich zu berauben, da er weder die väterliche Gewalt aufheben noch anders als mit Einwilligung der ganzen Gemeinde, die auch versagt werden konnte und in solchem Falle gewiß oft versagt ward, ein Testament errichten kann. Bei seinen Lebzeiten zwar konnte der Vater auch den Kindern nachteilige Verfügungen treffen; denn mit persönlichen Beschränkungen des Eigentümers war das Recht sparsam und gestattete im ganzen jedem erwachsenen Mann die freie Verfügung über sein Gut. Doch mag die Einrichtung, wonach derjenige, welcher sein Erbgut veräußerte und seine Kinder desselben beraubte, obrigkeitlich gleich dem Wahnsinnigen unter Vormundschaft gesetzt ward, wohl schon bis in die Zeit zurückreichen, wo das Ackerland zuerst aufgeteilt ward und damit das Privatvermögen überhaupt eine größere Bedeutung für das Gemeinwesen erhielt. Auf diesem Wege wurden die beiden Gegensätze, unbeschränktes Verfügungsrecht des Eigentümers und Zusammenhaltung des Familiengutes, soweit möglich, im römischen Recht miteinander vereinigt. Dingliche Beschränkungen des Eigentums wurden, mit Ausnahme der namentlich für die Landwirtschaft unentbehrlichen Gerechtigkeiten, durchaus nicht zugelassen. Erbpacht und dingliche Grundrente sind rechtlich unmöglich; anstatt der Verpfändung, die das Recht ebensowenig kennt, dient die sofortige Übertragung des Eigentums an dem Unterpfand auf den Gläubiger gleichsam als den Käufer desselben, wobei dieser sein Treuwort (fiducia) gibt, bis zum Verfall der Forderung die Sache nicht zu veräußern und sie nach Rückzahlung der vorgestreckten Summe dem Schuldner zurückzustellen.

Verträge, die der Staat mit einem Bürger abschließt, namentlich die Verpflichtung der für eine Leistung an den Staat eintretenden Garanten (praevides, praedes), sind ohne weitere Förmlichkeit gültig. Dagegen die Verträge der Privaten untereinander geben in der Regel keinen Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Gläubiger schützt nur das nach kaufmännischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch bei dem häufig hinzutretenden Eide die Scheu vor den den Meineid rächenden Göttern. Rechtlich klagbar sind nur das Verlöbnis, infolgedessen der Vater, wenn er die versprochene Braut nicht gibt, dafür Sühne und Ersatz zu leisten hat, ferner der Kauf (mancipatio) und das Darlehen (nexum). Der Kauf gilt als rechtlich abgeschlossen dann, wenn der Verkäufer dem Käufer die gekaufte Sache in die Hand gibt (mancipare) und gleichzeitig der Käufer dem Verkäufer den bedungenen Preis in Gegenwart von Zeugen entrichtet; was, seit das Kupfer anstatt der Schafe und Rinder der regelmäßige Wertmesser geworden war, geschah durch Zuwägen der bedungenen Quantität Kupfer auf der von einem Unparteiischen richtig gehaltenen WaageNämlich für das zehnmonatliche Jahr den zwölften Teil des Kapitals (uncia), also für das zehnmonatliche Jahr 8 1/3, für das zwölfmonatliche zehn vom Hundert.. In der gleichen Form erfolgte seinerzeit auch die Rückzahlung des Darlehens. Erfüllte ein Schuldner dem Staat gegenüber seine Verbindlichkeit nicht, so wurde derselbe ohne weiteres mit allem, was er hatte, verkauft; daß der Staat forderte, genügte zur Konstatierung der Schuld. Ward dagegen von einem Privaten die Vergewaltigung seines Eigentums dem König angezeigt (vindiciae), oder erfolgte die Rückzahlung des empfangenen Darlehens nicht, so kam es darauf an, ob das Sachverhältnis der Feststellung bedurfte, was bei Eigentumsklagen regelmäßig der Fall war, oder schon klar vorlag, was bei Darlehensklagen nach den geltenden Rechtsnormen mittels der Zeugen leicht bewerkstelligt werden konnte. Die Feststellung des Sachverhältnisses geschah in Form einer Wette, wobei jede Partei für den Fall des Unterliegens einen Einsatz (sacramentum) machte: bei wichtigen Sachen von mehr als zehn Rindern Wert einen von fünf Rindern, bei geringeren einen von fünf Schafen. Der Richter entschied sodann, wer recht gewettet habe, worauf der Einsatz der unterliegenden Partei den Priestern zum Behuf der öffentlichen Opfer zufiel. Wer also unrecht gewettet hatte, und, ohne den Gegner zu befriedigen, dreißig Tage hatte verstreichen lassen; ferner, wessen Leistungspflicht von Anfang an feststand, also regelmäßig der Darlehensschuldner, wofern er nicht Zeugen für die Rückzahlung hatte, unterlag dem Exekutionsverfahren „durch Handanlegung“ (manus iniectio), indem ihn der Kläger packte, wo er ihn fand, und ihn vor Gericht stellte, lediglich um die anerkannte Schuld zu erfüllen. Verteidigen durfte der Ergriffene sich selber nicht; ein Dritter konnte zwar für ihn auftreten und diese Gewalttat als unbefugte bezeichnen (vindex), worauf dann das Verfahren eingestellt ward; allein diese Vertretung machte den Vertreter persönlich verantwortlich, weshalb auch für den steuerzahlenden Bürger der Proletarier nicht Vertreter sein konnte. Trat weder Erfüllung noch Vertretung ein, so sprach der König den Ergriffenen dem Gläubiger so zu, daß dieser ihn abführen und halten konnte gleich einem Sklaven. Waren alsdann sechzig Tage verstrichen, war während derselben der Schuldner dreimal auf dem Markt ausgestellt und dabei ausgerufen worden, ob jemand seiner sich erbarme, und dies alles ohne Erfolg geblieben, so hatten die Gläubiger das Recht, ihn zu töten und sich in seine Leiche zu teilen, oder auch ihn mit seinen Kindern und seiner Habe als Sklaven in die Fremde zu verkaufen, oder auch ihn bei sich an Sklaven Statt zu halten; denn freilich konnte er, so lange er im Kreis der römischen Gemeinde blieb, nach römischem Recht nicht vollständig Sklave werden. So ward Habe und Gut eines jeden von der römischen Gemeinde gegen den Dieb und Schädiger sowohl wie gegen den unbefugten Besitzer und den zahlungsunfähigen Schuldner mit unnachsichtlicher Strenge geschirmt.

Ebenso schirmte man das Gut der nicht wehrhaften, also auch nicht zur Schirmung des eigenen Vermögens fähigen Personen, der Unmündigen und der Wahnsinnigen und vor allem das der Weiber, indem man die nächsten Erben zu der Hut desselben berief.

Nach dem Tode fällt das Gut den nächsten Erben zu, wobei alle Gleichberechtigten, auch die Weiber gleiche Teile erhalten und die Witwe mit den Kindern auf einen Kopfteil zugelassen wird. Dispensieren von der gesetzlichen Erbfolge kann nur die Volksversammlung, wobei noch vorher wegen der an dem Erbgang haftenden Sakralpflichten das Gutachten der Priester einzuholen ist; indes scheinen solche Dispensationen früh sehr häufig geworden zu sein, und wo sie fehlte, konnte bei der vollkommen freien Disposition, die einem jeden über sein Vermögen bei seinen Lebzeiten zustand, diesem Mangel dadurch einigermaßen abgeholfen werden, daß man sein Gesamtvermögen einem Freund übertrug, der dasselbe nach dem Tode dem Willen des Verstorbenen gemäß verteilte.

Die Freilassung war dem ältesten Recht unbekannt. Der Eigentümer konnte freilich der Ausübung seines Eigentumsrechts sich enthalten; aber die zwischen dem Herrn und dem Sklaven bestehende Unmöglichkeit gegenseitiger Verbindlichmachung wurde hierdurch nicht aufgehoben, noch weniger dem letzteren der Gemeinde gegenüber das Gast- oder gar das Bürgerrecht erworben. Die Freilassung kann daher anfangs nur Tatsache, nicht Recht gewesen sein und dem Herrn nie die Möglichkeit abgeschnitten haben, den Freigelassenen wieder nach Gefallen als Sklaven zu behandeln. Indes ging man hiervon ab in den Fällen, wo sich der Herr nicht bloß dem Sklaven, sondern der Gemeinde gegenüber anheischig gemacht hatte, denselben im Besitze der Freiheit zu lassen. Eine eigene Rechtsform für eine solche Bindung des Herrn gab es jedoch nicht – der beste Beweis, daß es anfänglich eine Freilassung nicht gegeben haben kann –, sondern es wurden dafür diejenigen Wege benutzt, welche das Recht sonst darbot: das Testament, der Prozeß, die Schatzung. Wenn der Herr entweder bei Errichtung seines letzten Willens in der Volksversammlung den Sklaven freigesprochen hatte oder wenn er dem Sklaven verstattet hatte, ihm gegenüber vor Gericht die Freiheit anzusprechen oder auch sich in die Schatzungsliste einzeichnen zu lassen, so galt der Freigelassene zwar nicht als Bürger, aber wohl als frei selbst dem früheren Herrn und dessen Erben gegenüber und demnach anfangs als Schutzverwandter, späterhin als Plebejer. Auf größere Schwierigkeiten als die Freilassung des Knechts stieß diejenige des Sohnes; denn wenn das Verhältnis des Herrn zum Knecht zufällig und darum willkürlich lösbar ist, so kann der Vater nie aufhören Vater zu sein. Darum mußte späterhin der Sohn, um von dem Vater sich zu lösen, erst in die Knechtschaft eintreten, um dann aus dieser entlassen zu werden; in der gegenwärtigen Periode aber kann es eine Emanzipation überhaupt noch nicht gegeben haben.

Nach diesem Rechte lebten in Rom die Bürger und die Schutzverwandten, zwischen denen, soweit wir sehen, von Anfang an vollständige privatrechtliche Gleichheit bestand. Der Fremde dagegen, sofern er sich nicht einem römischen Schutzherrn ergeben hat und also als Schutzverwandter lebt, ist rechtlos, er wie seine Habe. Was der römische Bürger ihm abnimmt, das ist ebenso recht erworben wie die am Meeresufer aufgelesene herrenlose Muschel; nur, das Grundstück, das außerhalb der römischen Grenze liegt, kann der römische Bürger wohl faktisch gewinnen, aber nicht im Rechtssinn als dessen Eigentümer gelten; denn die Grenze der Gemeinde vorzurücken, ist der einzelne Bürger nicht befugt. Anders ist es im Kriege; was der Soldat gewinnt, der unter dem Heerbann ficht, bewegliches wie unbewegliches Gut, fällt nicht ihm zu, sondern dem Staat, und hier hängt es denn auch von diesem ab, die Grenze vorzuschieben oder zurückzunehmen.

Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln entstehen durch besondere Staatsverträge, die den Mitgliedern fremder Gemeinden innerhalb der römischen gewisse Rechte sichern. Vor allem erklärte das ewige Bündnis zwischen Rom und Latium alle Verträge zwischen Römern und Latinern für rechtsgültig und verordnete zugleich für diese einen beschleunigten Zivilprozeß vor geschworenen „Wiederschaffern“ (reciperatores), welche, da sie, gegen den sonstigen römischen Gebrauch einem Einzelrichter die Entscheidung zu übertragen, immer in der Mehrheit und in ungerader Zahl sitzen, wohl als ein aus Richtern beider Nationen und einem Obmann zusammengesetztes Handels- und Meßgericht zu denken sind. Sie urteilen am Ort des abgeschlossenen Vertrages und müssen spätestens in zehn Tagen den Prozeß beendigt haben. Die Formen, in denen der Verkehr zwischen Römern und Latinern sich bewegte, waren natürlich die allgemeinen, in denen auch Patrizier und Plebejer miteinander verkehrten; denn die Manzipation und das Nexum sind ursprünglich gar keine Formalakte, sondern der prägnante Ausdruck der Rechtsbegriffe, deren Herrschaft reichte wenigstens so weit man lateinisch sprach.

In anderer Weise und anderen Formen ward der Verkehr mit dem eigentlichen Ausland vermittelt. Schon in frühester Zeit müssen mit den Caeriten und anderen befreundeten Völkern Verträge über Verkehr und Rechtsfolge abgeschlossen und die Grundlage des internationalen Privatrechts (ius gentium) geworden sein, das sich in Rom allmählich neben dem Landrecht entwickelt hat. Eine Spur dieser Rechtsbildung ist das merkwürdige mutuum, der „Wandel“ (von mutare; wie dividuus); eine Form des Darlehens, die nicht wie das Nexum auf einer ausdrücklich vor Zeugen abgegebenen bindenden Erklärung des Schuldners, sondern auf dem bloßen Übergang des Geldes aus einer Hand in die andere beruht und die so offenbar dem Verkehr mit Fremden entsprungen ist wie das Nexum dem einheimischen Geschäftsverkehr. Es ist darum charakteristisch, daß das Wort als μοίτον im sizilischen Griechisch wiederkehrt; womit zu verbinden ist das Wiedererscheinen des lateinischen carcer in dem sizilischen κάρκαρον. Da es sprachlich feststeht, daß beide Wörter ursprünglich latinisch sind, so wird ihr Vorkommen in dem sizilischen Lokaldialekt ein wichtiges Zeugnis für den häufigen Verkehr der latinischen Schiffer auf der Insel, welcher sie veranlaßte, dort Geld zu borgen und der Schuldhaft, die ja überall in den älteren Rechten die Folge des nicht bezahlten Darlehens ist, sich zu unterwerfen. Umgekehrt ward der Name des syrakusanischen Gefängnisses, „Steinbrüche“ oder λατομίαι, in alter Zeit auf das erweiterte römische Staatsgefängnis, die lautumiae übertragen.

Werfen wir noch einen Blick zurück auf die Gesamtheit dieser Institutionen, die im wesentlichen entnommen sind der ältesten, etwa ein halbes Jahrhundert nach der Abschaffung des Königtums veranstalteten Aufzeichnung des römischen Gewohnheitsrechts und deren Bestehen schon in der Königszeit sich wohl für einzelne Punkte, aber nicht im ganzen bezweifeln läßt, so erkennen wir darin das Recht einer weit vorgeschrittenen, ebenso liberalen als konsequenten Acker- und Kaufstadt. Hier ist die konventionelle Bildersprache, wie zum Beispiel die deutschen Rechtssatzungen sie aufzeigen, bereits völlig verschollen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß eine solche auch bei den Italikern einmal vorgekommen sein muß; merkwürdige Belege dafür sind zum Beispiel die Form der Haussuchung, wobei der Suchende nach römischer wie nach deutscher Sitte ohne Obergewand im bloßen Hemd erscheinen mußte, und vor allem die uralte latinische Formel der Kriegserklärung, worin zwei, wenigstens auch bei den Kelten und den Deutschen vorkommende Symbole begegnen: das „reine Kraut“ (herba pura, fränkisch chrene chruda) als Symbol des heimischen Bodens und der angesengte blutige Stab als Zeichen der Kriegseröffnung. Mit wenigen Ausnahmen aber, in denen religiöse Rücksichten die altertümlichen Gebräuche schützten – dahin gehört außer der Kriegserklärung durch das Fetialenkollegium namentlich noch die Konfarreation –, verwirft das römische Recht, das wir kennen, durchaus und prinzipiell das Symbol und fordert in allen Fällen nicht mehr und nicht weniger als den vollen und reinen Ausdruck des Willens. Die Übergabe der Sache, die Aufforderung zum Zeugnis, die Eingebung der Ehe sind vollzogen, so wie die Parteien die Absicht in verständlicher Weise erklärt haben; es ist zwar üblich, dem neuen Eigentümer die Sache in die Hand zu geben, den zum Zeugnis Geladenen am Ohre zu zupfen, der Braut das Haupt zu verhüllen und sie in feierlichem Zuge in das Haus des Mannes einzuführen; aber alle diese uralten Übungen sind schon nach ältestem römischen Landrecht rechtlich wertlose Gebräuche. Vollkommen analog wie aus der Religion alle Allegorie und damit alle Personifikation beseitigt ward, wurde auch aus dem Rechte jede Symbolik grundsätzlich ausgetrieben. Ebenso ist hier jener älteste Zustand, den die hellenischen wie die germanischen Institutionen uns darstellen, wo die Gemeindegewalt noch ringt mit der Autorität der kleineren, in die Gemeinde aufgegangenen Geschlechts- oder Gaugenossenschaften, gänzlich beseitigt; es gibt keine Rechtsallianz innerhalb des Staates zur Ergänzung der unvollkommenen Staatshilfe durch gegenseitigen Schutz und Trutz, keine ernstliche Spur der Blutrache oder des die Verfügung des einzelnen beschränkenden Familieneigentums. Auch dergleichen muß wohl einmal bei den Italikern bestanden haben; es mag in einzelnen Institutionen des Sakralrechts, zum Beispiel in dem Sühnbock, den der unfreiwillige Totschläger den nächsten Verwandten des Getöteten zu geben verpflichtet war, davon eine Spur sich finden; allein schon für die älteste Periode Roms, die wir in Gedanken erfassen können, ist dies ein längst überwundener Standpunkt. Zwar vernichtet ist das Geschlecht, die Familie in der römischen Gemeinde nicht; aber die ideelle wie die reale Allmacht des Staates auf dem staatlichen Gebiet ist durch sie ebensowenig beschränkt wie durch die Freiheit, die der Staat dem Bürger gewährt und gewährleistet. Der letzte Rechtsgrund ist überall der Staat: die Freiheit ist nur ein anderer Ausdruck für das Bürgerrecht im weitesten Sinn; alles Eigentum beruht auf ausdrücklicher oder stillschweigender Übertragung von der Gemeinde auf den einzelnen; der Vertrag gilt nur, insofern die Gemeinde in ihren Vertretern ihn bezeugt, das Testament nur, insofern die Gemeinde es bestätigt. Scharf und klar sind die Gebiete des öffentlichen und des Privatrechts voneinander geschieden: die Vergehen gegen den Staat, welche unmittelbar das Gericht des Staates herbeirufen und immer Lebensstrafe nach sich ziehen; die Vergehen gegen den Mitbürger oder den Gast, welche zunächst auf dem Wege des Vergleichs durch Sühne oder Befriedigung des Verletzten erledigt und niemals mit dem Leben gebüßt werden, sondern höchstens mit dem Verlust der Freiheit. Hand in Hand gehen die größte Liberalität in Gestattung des Verkehrs und das strengste Exekutionsverfahren; ganz wie heutzutage in Handelsstaaten die allgemeine Wechselfähigkeit und der strenge Wechselprozeß zusammen auftraten. Der Bürger und der Schutzgenosse stehen sich im Verkehr vollkommen gleich; Staatsverträge gestatten umfassende Rechtsgleichheit auch dem Gast; die Frauen sind in der Rechtsfähigkeit mit den Männern völlig auf eine Linie gestellt, obwohl sie im Handeln beschränkt sind; ja der kaum erwachsene Knabe bekommt sogleich das umfassendste Dispositionsrecht über sein Vermögen, und wer überhaupt verfügen kann, ist in seinem Kreise so souverän, wie im öffentlichen Gebiet der Staat. Höchst charakteristisch ist das Kreditsystem: ein Bodenkredit existiert nicht, sondern anstatt der Hypothekarschuld tritt sofort ein, womit heutzutage das Hypothekarverfahren schließt, der Übergang des Eigentums vom Schuldner auf den Gläubiger; dagegen ist der persönliche Kredit in der umfassendsten, um nicht zu sagen ausschweifendsten Weise garantiert, indem der Gesetzgeber den Gläubiger befugt, den zahlungsunfähigen Schuldner dem Diebe gleich zu behandeln und ihm dasjenige, was Shylock sich von seinem Todfeind halb zum Spott ausbedingt, hier in vollkommen legislatorischem Ernste einräumt, ja den Punkt wegen des Zuvielabschneidens sorgfältiger verklausuliert, als es der Jude tat. Deutlicher konnte das Gesetz es nicht aussprechen, daß es zugleich unabhängige, nicht verschuldete Bauernwesen und kaufmännischen Kredit herzustellen, alles Scheineigentum aber wie alle Wortlosigkeit mit unerbittlicher Energie zu unterdrücken beabsichtige. Nimmt man dazu das früh anerkannte Niederlassungsrecht sämtlicher Latiner und die gleichfalls früh ausgesprochene Gültigkeit der Zivilehe, so wird man erkennen, daß dieser Staat, der das Höchste von seinen Bürgern verlangte und den Begriff der Untertänigkeit des einzelnen unter die Gesamtheit steigerte, wie keiner vor oder nach ihm, dies nur tat und nur tun konnte, weil er die Schranken des Verkehrs selber niederwarf und die Freiheit ebensosehr entfesselte, wie er sie beschränkte. Gestattend oder hemmend tritt das Recht stets unbedingt auf: wie der unvertretene Fremde dem gehetzten Wild, so steht der Gast dem Bürger gleich; der Vertrag gibt regelmäßig keine Klage, aber wo das Recht des Gläubigers anerkannt wird, da ist es so allmächtig, daß dem Armen nirgends eine Rettung, nirgends eine menschliche und billige Berücksichtigung sich zeigt; es ist, als fände das Recht eine Freude daran, überall die schärfsten Spitzen hervorzukehren, die äußersten Konsequenzen zu ziehen, das Tyrannische des Rechtsbegriffs gewaltsam dem blödesten Verstande aufzudrängen. Die poetische Form, die gemütliche Anschaulichkeit, die in den germanischen Rechtsordnungen anmutig walten, sind dem Römer fremd, in seinem Recht ist alles klar und knapp, kein Symbol angewandt, keine Institution zuviel. Es ist nicht grausam; alles Nötige wird vollzogen ohne Umstände, auch die Todesstrafe; daß der Freie nicht gefoltert werden kann, ist ein Ursatz des römischen Rechts, den zu gewinnen andere Völker Jahrtausende haben ringen müssen. Aber es ist schrecklich, dies Recht mit seiner unerbittlichen Strenge, die man sich nicht allzusehr gemildert denken darf durch eine humane Praxis, denn es ist ja Volksrecht – schrecklicher als die Bleidächer und die Marterkammern, jene Reihe lebendiger Begräbnisse, die der Arme in den Schuldtürmen der Vermögenden klaffen sah. Aber darin eben ist die Größe Roms beschlossen und begründet, daß das Volk sich selber ein Recht gesetzt und ein Recht ertragen hat, in dem die ewigen Grundsätze der Freiheit und der Botmäßigkeit, des Eigentums und der Rechtsfolge unverfälscht und ungemildert walteten und heute noch walten.

12. Kapitel


12. Kapitel

Religion

Die römische Götterwelt ist, wie schon früher angedeutet ward, hervorgegangen aus der Widerspiegelung des irdischen Rom in einem höheren und idealen Anschauungsgebiet, in dem sich mit peinlicher Genauigkeit das Kleine wie das Große wiederholte. Der Staat und das Geschlecht, das einzelne Naturereignis wie die einzelne geistige Tätigkeit, jeder Mensch, jeder Ort und Gegenstand, ja jede Handlung innerhalb des römischen Rechtskreises kehren in der römischen Götterwelt wieder; und wie der Bestand der irdischen Dinge flutet im ewigen Kommen und Gehen, so schwankt auch mit ihm der Götterkreis. Der Schutzgeist, der über der einzelnen Handlung waltet, dauert nicht länger als diese Handlung selbst, der Schutzgeist des einzelnen Menschen lebt und stirbt mit dem Menschen; und nur insofern kommt auch diesen Götterwesen ewige Dauer zu, als ähnliche Handlungen und gleichartige Menschen und damit auch gleichartige Geister immer aufs neue sich erzeugen. Wie die römischen über der römischen, walten über jeder auswärtigen Gemeinde deren eigene Gottheiten; wie schroff auch der Bürger dem Nichtbürger, der römische dem fremden Gott entgegentreten mag, so können fremde Menschen wie fremde Gottheiten dennoch durch Gemeindebeschluß in Rom eingebürgert werden, und wenn aus der eroberten Stadt die Bürger nach Rom übersiedelten, wurden auch wohl die Stadtgötter eingeladen, in Rom eine neue Stätte sich zu bereiten.

Den ursprünglichen Götterkreis, wie er in Rom vor jeder Berührung mit den Griechen sich gestaltet hat, lernen wir kennen aus dem Verzeichnis der öffentlichen und benannten Festtage (feriae publicae) der römischen Gemeinde, das in dem Kalender derselben erhalten und ohne Frage die älteste aller aus dem römischen Altertum auf uns gekommenen Urkunden ist. Den Vorrang in demselben nehmen die Götter Jupiter und Mars nebst dem Doppelgänger des letzteren, dem Quirinus, ein. Dem Jupiter sind alle Vollmondstage (idus) heilig, außerdem die sämtlichen Weinfeste und verschiedene andere, später noch zu erwähnende Tage; seinem Widerspiel, dem „bösen Jovis“ (Vediovis), ist der 21. Mai (agonalia) gewidmet. Dem Mars dagegen gehört das Neujahr des 1. März und überhaupt das große Kriegerfest in diesem, von dem Gotte selbst benannten Monat, das, eingeleitet durch das Pferderennen (equirria) am 27. Februar, im März selbst an den Tagen des Schildschmiedens (equirria öder Mamuralia, 14. März), des Waffentanzes auf der Dingstätte (quinquatrus, 19. März) und der Drommetenweihe (tubilustrium, 23. März) seine Hochtage hatte. Wie, wenn ein Krieg zu führen war, derselbe mit diesem Feste begann, so folgte nach Beendigung des Feldzuges im Herbst wiederum eine Marsfeier, das Fest der Waffenweihe (armilustrium, 19. Oktober). Dem zweiten Mars endlich, dem Quirinus, war der 17. Februar (Quirinalia) eigen. Unter den übrigen Festtagen nehmen die auf den Acker- und Weinbau bezüglichen die erste Stelle ein, woneben die Hirtenfeste eine untergeordnete Rolle spielen. Hierher gehört vor allem die große Reihe der Frühlingsfeste im April, wo am 15. der Tellus, das ist der nährenden Erde (fordicidia, Opfer der trächtigen Kuh), und am 19. der Ceres, das ist der Göttin des sprossenden Wachstums (Cerialia), dann am 21. der befruchtenden Herdengöttin Pales (Parilia), am 23. dem Jupiter als dem Schützer der Reben und der an diesem Tage zuerst sich öffnenden Fässer von der vorjährigen Lese (Vinalia), am 25. dem bösen Feinde der Saaten, dem Roste (Robigus: Robigalia) Opfer dargebracht werden. Ebenso wird nach vollendeter Arbeit und glücklich eingebrachtem Feldersegen dem Gott und der Göttin des Einbringens und der Ernte, dem Consus (von condere) und der Ops ein Doppelfest gefeiert: zunächst unmittelbar nach vollbrachtem Schnitt (21. August, Consualia; 25. August, Opiconsiva), sodann im Mittwinter, wo der Segen der Speicher vor allem offenbar wird (15. Dezember, Consualia; 19. Dezember, Opalia), zwischen welchen letzteren beiden Feiertagen die sinnige Anschauung der alten Festordner das Fest der Aussaat (Saturnalia von Saëturnus oder Saturnus, 17. Dezember), einschaltete. Gleichermaßen wird das Most- oder Heilefest (meditrinalia, 11. Oktober), so benannt, weil man dem jungen Most heilende Kraft beilegte, dem Jovis als dem Weingott nach vollendeter Lese dargebracht, während die ursprüngliche Beziehung des dritten Weinfestes (Vinalia, 19. August) nicht klar ist. Zu diesen Festen kommen weiter am Jahresschluß das Wolfsfest (Lupercalia, 17. Februar) der Hirten zu Ehren des guten Gottes, des Faunus, und das Grenzsteinfest (Terminalia, 23. Februar) der Ackerbauer, ferner das zweitägige sommerliche Hainfest (Lucaria, 19., 21. Juli) das den Waldgöttern (Silvani) gegolten haben mag, die Quellfeier (Fontinalia, 13. Oktober) und das Fest des kürzesten Tages, der die neue Sonne heraufführt (An-geronalia, Divalia, 21. Dezember).

Von nicht geringer Bedeutung sind ferner, wie das für die Hafenstadt Latiums sich nicht anders erwarten läßt, die Schifferfeste der Gottheiten der See (Neptunalia, 23. Juli), des Hafens (Portunalia, 17. August) und des Tiberstromes (Volturnalia, 27. August). Handwerk und Kunst dagegen sind in diesem Götterkreis nur vertreten durch den Gott des Feuers und der Schmiedekunst, den Vulcanus, welchem außer dem nach seinem Namen benannten Tag (Volcanalia, 23. August) auch das zweite Fest der Drommetenweihe (tubilustrium, 23. Mai) gewidmet ist, und allenfalls noch durch das Fest der Carmentis (Carmentalia, 11., 15. Januar), welche wohl ursprünglich als die Göttin der Zauberformel und des Liedes und nur folgeweise als Schützerin der Geburten verehrt ward.

Dem häuslichen und Familienleben überhaupt galten das Fest der Göttin des Hauses und der Geister der Vorratskammer, der Vesta und der Penaten (Vestalia, 9. Juni); das Fest der GeburtsgöttinDas ist allem Anschein nach das ursprüngliche Wesen der „Morgenmutter“ oder Mater matuta; wobei man sich wohl daran zu erinnern hat, daß, wie die Vornamen Lucius und besonders Manius beweisen, die Morgenstunde für die Geburt als glückbringend galt. Zur See- und Hafengöttin ist die Mater matuta wohl erst später unter dem Einfluß des Leukotheamythus geworden; schon daß die Göttin vorzugsweise von den Frauen verehrt ward, spricht dagegen, sie ursprünglich als Hafengöttin zu fassen. (Matralia, 11. Juni), das Fest des Kindersegens, dem Liber und der Libera gewidmet (Liberalia, 17. März), das Fest der abgeschiedenen Geister (Feralia, 21. Februar) und die dreitägige Gespensterfeier (Lemuria, 9., 11., 13. Mai), während auf die bürgerlichen Verhältnisse sich die beiden übrigens für uns nicht klaren Festtage der Königsflucht (Regifugium, 24. Februar) und der Volksflucht (Poplifugia, 5. Juli), von denen wenigstens der letzte Tag dem Jupiter zugeeignet war, und das Fest der sieben Berge (Agonia oder Septimontium, 11. Dezember) bezogen. Auch dem Gott des Anfangs, dem Janus, war ein eigener Tag (agonia, 9. Januar) gewidmet. Einige andere Tage, der der Furrina (25. Juli) und der dem Jupiter und der Acca Larentia gewidmete der Larentalien, vielleicht ein Larenfest (23. Dezember), sind ihrem Wesen nach verschollen.

Diese Tafel ist vollständig für die unbeweglichen öffentlichen Feste; und wenn auch neben diesen stehenden Festtagen sicher seit ältester Zeit Wandel- und Gelegenheitsfeste vorgekommen sind, so öffnet doch diese Urkunde, in dem, was sie sagt, wie in dem, was sie ausläßt, uns den Einblick in eine sonst für uns beinahe gänzlich verschollene Urzeit. Zwar die Vereinigung der altrömischen Gemeinde und der Hügelrömer war bereits erfolgt, als diese Festtafel entstand, da wir in ihr neben dem Mars den Quirinus finden; aber noch stand der kapitolinische Tempel nicht, als sie aufgesetzt ward, denn es fehlen Juno und Minerva; noch war das Dianaheiligtum auf dem Aventin nicht errichtet; noch war den Griechen kein Kultbegriff entlehnt. Der Mittelpunkt nicht bloß des römischen, sondern überhaupt des italischen Gottesdienstes in derjenigen Epoche, wo der Stamm noch sich selber überlassen auf der Halbinsel hauste, war allen Spuren zufolge der Gott Maurs oder Mars, der tötende GottAus Maurs, was die älteste überlieferte Form ist, entwickeln sich durch verschiedene Behandlung des u Mars, Mavors, mors; der Übergang in ŏ (ähnlich wie Paula, Pola und dergleichen mehr) erscheint auch in der Doppelform Mar-Mor (vgl. Ma-mŭrius) neben Mar-Mar und Ma-Mers., vorwiegend gedacht als der speerschwingende, die Herde schirmende, den Feind niederwerfende göttliche Vorfechter der Bürgerschaft – natürlich in der Art, daß eine jede Gemeinde ihren eigenen Mars besaß und ihn für den stärksten und heiligsten unter allen achtete, demnach auch jeder zu neuer Gemeindebegründung auswandernde heilige Lenz unter dem Schutz seines eigenen Mars zog. Dem Mars ist sowohl in der – sonst götterlosen – römischen Monatstafel wie auch wahrscheinlich in den sämtlichen übrigen latinischen und sabellischen der erste Monat geheiligt; unter den römischen Eigennamen, die sonst ebenfalls keiner Götter gedenken, erscheinen Marcus, Mamercus, Mamurius seit uralter Zeit in vorwiegendem Gebrauch; an den Mars und seinen heiligen Specht knüpft sich die älteste italische Weissagung; der Wolf, das heilige Tier des Mars, ist auch das Wahrzeichen der römischen Bürgerschaft, und was von heiligen Stammsagen die römische Phantasie aufzubringen vermocht hat, geht ausschließlich zurück auf den Gott Mars und seinen Doppelgänger, den Quirinus. In dem .Festverzeichnis nimmt allerdings der Vater Diovis, eine reinere und mehr bürgerliche als kriegerische Widerspiegelung des Wesens der römischen Gemeinde, einen größeren Raum ein als der Mars, ebenso wie der Priester des Jupiter an Rang den beiden Priestern des Kriegsgottes vorgeht; aber eine sehr hervorragende Rolle spielt doch auch der letztere in demselben, und es ist sogar ganz glaublich, daß, als diese Festordnung festgestellt wurde, Jovis neben Mars stand wie Ahuramazda neben Mithra und daß der wahrhafte Mittelpunkt der Gottesverehrung in der streitbaren römischen Gemeinde auch damals noch der kriegerische Todesgott und dessen Märzfest war, wogegen gleichzeitig nicht der durch die Griechen später eingeführte „Sorgenbrecher“, sondern der Vater Jovis selbst als der Gott galt des herzerfreuenden Weines.

Es ist nicht die Aufgabe dieser Darstellung, die römischen Gottheiten im einzelnen zu betrachten; aber wohl ist es auch geschichtlich wichtig, ihren eigentümlichen, zugleich niedrigen und innigen Charakter hervorzuheben. Abstraktion und Personifikation sind das Wesen der römischen wie der hellenischen Götterlehre; auch der hellenische Gott ruht auf einer Naturerscheinung oder einem Begriff, und daß dem Römer eben wie dem Griechen jede Gottheit als Person erscheint, dafür zeugt die Auffassung der einzelnen als männlicher oder weiblicher und die Anrufung an die unbekannte Gottheit: „bist du Gott oder Göttin, Mann oder auch Weib“; dafür der tiefhaftende Glaube, daß der Name des eigentlichen Schutzgeistes der Gemeinde unausgesprochen bleiben müsse, damit nicht ein Feind ihn erfahre und, den Gott bei seinem Namen rufend, ihn über die Grenzen hinüberlocke. Ein Überrest dieser mächtig sinnlichen Auffassung haftet namentlich der ältesten und nationalsten italischen Göttergestalt, dem Mars, an. Aber wenn die Abstraktion, die jeder Religion zu Grunde liegt, anderswo zu weiten und immer weiteren Konzeptionen sich zu erheben, tief und immer tiefer in das Wesen der Dinge einzudringen versucht, so verhalten sich die römischen Glaubensbilder auf einer unglaublich niedrigen Stufe des Anschauens und des Begreifens. Wenn dem Griechen jedes bedeutsame Motiv sich rasch zur Gestaltengruppe, zum Sagen- und Ideenkreis erweitert, so bleibt dem Römer der Grundgedanke in seiner ursprünglichen nackten Starrheit stehen. Der apollinischen Religion irdisch sittlicher Verklärung, dem göttlichen dionysischen Rausche, den tiefsinnigen und geheimnisvollen chthonischen und Mysterienkulten hat die römische Religion nichts auch nur entfernt ähnliches entgegenzustellen, das ihr eigentümlich wäre. Sie weiß wohl auch von einem „schlimmen Gott“ (Ve-diovis), von Erscheinungen und Gespenstern (lemures), späterhin auch von Gottheiten der bösen Luft, des Fiebers, der Krankheiten, vielleicht sogar des Diebstahls (laverna); aber den geheimnisvollen Schauer, nach dem das Menschenherz doch auch sich sehnt, vermag sie nicht zu erregen, nicht sich zu durchdringen mit dem Unbegreiflichen und selbst dem Bösartigen in der Natur und dem Menschen, welches der Religion nicht fehlen darf, wenn der ganze Mensch in ihr aufgehen soll. Es gab in der römischen Religion kaum etwas Geheimes als etwa die Namen der Stadtgötter, der Penaten; das Wesen übrigens auch dieser Götter war jedem offenbar.

Die nationalrömische Theologie sucht nach allen Seiten hin die wichtigen Erscheinungen und Eigenschaften begreiflich zu fassen, sie terminologisch auszuprägen und schematisch – zunächst nach der auch dem Privatrecht zu Grunde liegenden Einteilung von Personen und Sachen – zu klassifizieren, um darnach die Götter und Götterreihen selber richtig anzurufen und ihre richtige Anrufung der Menge zu weisen (indigitare). In solchen äußerlich abgezogenen Begriffen von der einfältigsten, halb ehrwürdigen, halb lächerlichen Schlichtheit ging die römische Theologie wesentlich auf; Vorstellungen wie Saat (saëturnus) und Feldarbeit (ops), Erdboden (tellus) und Grenzstein (terminus) gehören zu den ältesten und heiligsten römischen Gottheiten. Vielleicht die eigentümlichste unter allen römischen Göttergestalten und wohl die einzige, für die ein eigentümlich italisches Kultbild erfunden ward, ist der doppelköpfige Janus; und doch liegt in ihm eben nichts als die für die ängstliche römische Religiosität bezeichnende Idee, daß zur Eröffnung eines jeden Tuns zunächst der „Geist der Eröffnung“ anzurufen sei, und vor allem das tiefe Gefühl davon, daß es ebenso unerläßlich war, die römischen Götterbegriffe in Reihen zusammenzufügen, wie die persönlicheren Götter der Hellenen notwendig jeder für sich standenDaß Tor und Türe und der Morgen (ianus matutinus) dem Janus heilig ist und er stets vor jedem anderen Gott angerufen ja selbst in der Münzreihe noch vor dem Jupiter und den anderen Göttern aufgeführt wird, bezeichnet ihn unverkennbar als die Abstraktion der Öffnung und Eröffnung. Auch der nach zwei Seiten schauende Doppelkopf hängt mit dem nach zwei Seiten hin sich öffnenden Tore zusammen. Einen Sonnen- und Jahresgott darf man um so weniger aus ihm machen, als der von ihm benannte Monat ursprünglich der elfte, nicht der erste ist; vielmehr scheint dieser Monat seinen Namen davon zu führen, daß in dieser Zeit nach der Rast des Mittwinters der Kreislauf der Feldarbeiten wieder von vorn beginnt. Daß übrigens, namentlich seit der Januarius an der Spitze des Jahres stand, auch die Eröffnung des Jahres in den Bereich des Janus hineingezogen ward, versteht sich von selbst.. Vielleicht der innigste unter allen römischen ist der Kult der in und über dem Hause und der Kammer waltenden Schutzgeister, im öffentlichen Gottesdienst der der Vesta und der Penaten, im Familienkult der der Wald- und Flurgötter, der Silvane und vor allem der eigentlichen Hausgötter, der Lasen oder Laren, denen regelmäßig von der Familienmahlzeit ihr Teil gegeben ward, und vor denen seine Andacht zu verrichten noch zu des älteren Cato Zeit des heimkehrenden Hausvaters erstes Geschäft war. Aber in der Rangordnung der Götter nahmen diese Haus- und Feldgeister eher den letzten als den ersten Platz ein; es war, wie es bei einer auf Idealisierung verzichtenden Religion nicht anders sein konnte, nicht die weiteste und allgemeinste, sondern die einfachste und individuellste Abstraktion, in der das fromme Herz die meiste Nahrung fand.

Hand in Hand mit dieser Geringhaltigkeit der idealen Elemente ging die praktische und utilitarische Tendenz der römischen Religion, wie sie in der oben erörterten Festtafel deutlich genug sich darlegt. Vermögensmehrung und Gütersegen durch Feldbau und Herdengewinn, durch Schiffahrt und Handel – das ist es, was der Römer von seinen Göttern begehrt; es stimmt dazu recht wohl, daß der Gott des Worthaltens (deus fidius), die Zufalls- und Glücksgöttin (fors fortuna) und der Handelsgott (mercurius), alle aus dem täglichen Verkehr hervorgegangen, zwar noch nicht in jener uralten Festtafel, aber doch schon sehr früh weit und breit von den Römern verehrt auftreten. Strenge Wirtschaftlichkeit und kaufmännische Spekulation waren zu tief im römischen Wesen begründet, um nicht auch dessen göttliches Abbild bis in den innersten Kern zu durchdringen.

Von der Geisterwelt ist wenig zu sagen. Die abgeschiedenen Seelen der sterblichen Menschen, die „Guten“ (manes) lebten schattenhaft weiter, gebannt an den Ort, wo der Körper ruhte (dii inferi), und nahmen von den Überlebenden Speise und Trank. Allein sie hausten in den Räumen der Tiefe und keine Brücke führte aus der unteren Welt weder zu den auf der Erde waltenden Menschen noch empor zu den oberen Göttern. Der griechische Heroenkult ist den Römern völlig fremd und wie jung und schlecht die Gründungssage von Rom erfunden ist, zeigt schon die ganz unrömische Verwandlung des Königs Romulus in den Gott Quirinus. Numa, der älteste und ehrwürdigste Name in der römischen Sage, ist in Rom nie als Gott verehrt worden wie Theseus in Athen.

Die ältesten Gemeindepriestertümer beziehen sich auf den Mars: vor allem auf Lebenszeit ernannte Priester des Gemeindegottes, der „Zünder des Mars“ (flamen Martialis), wie er vom Darbringen der Brandopfer benannt ward, und die zwölf „Springer“ (salii), eine Schar junger Leute, die im März den Waffentanz zu Ehren des Mars aufführten und dazu sangen. Daß die Verschmelzung der Hügelgemeinde mit der palatinischen die Verdoppelung des römischen Mars und damit die Einführung eines zweiten Marspriesters – des flamen Quirinalis – und einer zweiten Tänzergilde – der salii collini – herbeiführte, ist bereits früher auseinandergesetzt worden.

Hierzu kamen andere öffentliche, zum Teil wohl ihrem Ursprung nach weit über Roms Entstehung hinaufreichende Verehrungen, für welche entweder Einzelpriester angestellt waren – solche gab es zum Beispiel der Carmentis, des Volcanus, des Hafen- und des Flußgottes – oder deren Begehung einzelnen Genossenschaften oder Geschlechtern im Namen des Volkes übertragen war. Eine derartige Genossenschaft war vermutlich die der zwölf „Ackerbrüder“ (fratres arvales), welche die „schaffende Göttin“ (dea dia) im Mai anriefen für das Gedeihen der Saaten; obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob dieselbe bereits in dieser Epoche dasjenige besondere Ansehen genoß, welches wir ihr in der Kaiserzeit beigelegt finden. Ihnen schloß die titische Brüderschaft sich an, die den Sonderkult der römischen Sabiner zu bewahren und zu besorgen hatte, sowie die für die Herde der dreißig Kurien eingesetzten dreißig Kurienzünder (flamines curiales). Das schon erwähnte „Wolfsfest“ (lupercalia) wurde für die Beschirmung der Herden dem „günstigen Gotte“ (faunus) von dem Quinctiergeschlecht und den nach dem Zutritt der Hügelrömer ihnen zugegebenen Fabiern im Monat Februar gefeiert – ein rechtes Hirtenkarneval, bei dem die „Wölfe“ (luperci) nackt mit dem Bocksfell umgürtet herumsprangen und wen sie trafen mit Riemen klatschten. Ebenso mag noch bei andern gentilizischen Kulten zugleich die Gemeinde gedacht sein als mitvertreten.

Zu diesem ältesten Gottesdienst der römischen Gemeinde traten allmählich neue Verehrungen hinzu. Die wichtigste darunter ist diejenige, welche auf die neu geeinigte und durch den großen Mauer- und Burgbau gleichsam zum zweitenmal gegründete Stadt sich bezieht: in ihr tritt der höchste beste Jovis vom Burghügel, das ist der Genius des römischen Volkes, an die Spitze der gesamten römischen Götterschaft, und sein fortan bestellter Zünder, der Flamen Dialis, bildet mit den beiden Marspriestern die heilige oberpriesterliche Dreiheit. Gleichzeitig beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes – der Vesta – und der dazu gehörige der Gemeindepenaten. Sechs keusche Jungfrauen versahen, gleichsam als die Haustöchter des römischen Volkes, jenen frommen Dienst und hatten das heilsame Feuer des Gemeindeherdes den Bürgern zum Beispiel und zum Wahrzeichen stets lodernd zu unterhalten. Es war dieser häuslich-öffentliche Gottesdienst der heiligste aller römischen, wie er denn auch von allem Heidentum am spätesten in Rom der christlichen Verfemung gewichen ist. Ferner wurde der Aventin der Diana angewiesen als der Repräsentantin der latinischen Eidgenossenschaft, aber eben darum eine besondere römische Priesterschaft für sie nicht bestellt; und zahlreichen anderen Götterbegriffen gewöhnte allmählich die Gemeinde sich in bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder durch besonders zu ihrem Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu huldigen, wobei sie einzelnen – zum Beispiel der Blumen (Flora) und der Obstgöttin (Pomona) – auch wohl einen eigenen Zünder bestellte, sodaß deren zuletzt fünfzehn gezählt wurden. Aber sorgfältig unterschied man unter ihnen jene drei „großen Zünder“ (flamines maiores), die bis in die späteste Zeit nur aus den Altbürgern genommen werden konnten, ebenso wie die alten Genossenschaften der palatinischen und quirinalischen Salier stets den Vorrang vor allen übrigen Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen und stehenden Leistungen an die Götter der Gemeinde bestimmten Genossenschaften oder ständigen Dienern vom Staat ein für allemal übertragen und zur Deckung der vermutlich nicht unbeträchtlichen Opferkosten teils den einzelnen Tempeln gewisse Ländereien, teils die Bußen angewiesen.

Daß der öffentliche Kult der übrigen latinischen und vermutlich auch der sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und Vestalinnen nicht spezifisch römische, sondern allgemein latinische Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach römischem Muster gebildet zu sein.

Endlich kann, wie der Staat für den Götterkreis des Staats, so auch der einzelne Bürger innerhalb seines individuellen Kreises ähnliche Anordnungen treffen und seinen Göttern nicht bloß Opfer darbringen, sondern auch Stätten und Diener ihnen weihen.

Also gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein Anliegen an den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an den Gott. Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die Gemeinde natürlich durch den Mund des Königs wie die Kurie durch den Curio und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche Vermittlung durfte das ursprüngliche und einfache Verhältnis verdecken oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem Gotte zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die nur dem kundigen Manne verständlich ist; wer es aber recht versteht, der weiß den Willen des Gottes nicht bloß zu ermitteln, sondern auch zu lenken, sogar im Notfall ihn zu überlisten oder zu zwingen. Darum ist es natürlich, daß der Verehrer des Gottes regelmäßig kundige Leute zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religiösen Sachverständigenvereine hervorgegangen, eine durchaus national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung weit bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition für diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und für deren treue Überlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese geschlossenen und sich selbst, natürlich aus den Bürgern, ergänzenden Genossenschaften sind dadurch die Depositare der Kunstfertigkeiten und Wissenschaften geworden. In der römischen und überhaupt der latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien ursprünglich nur zwei: das der Augurn und das der PontificesAm deutlichsten zeigt sich dies darin, daß in den nach dem latinischen Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices überall vorkommen (z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften), ebenso der pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die übrigen Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als ältestes latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die anderen Kollegien, wie die dreißig Kurien und die Servianischen Tribus und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschränkt geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices, ist wohl entweder durch römischen Einfluß in das allgemein latinische Schema anstatt älterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen, oder es bedeutete ursprünglich, was sprachlich manches für sich hat, pons nicht Brücke, sondern Weg überhaupt, pontifex also den Wegebauer.

Die Angaben über die ursprüngliche Zahl namentlich der Augurn schwanken. Daß die Zahl derselben ungerade sein mußte, widerlegt Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht dies, sondern nur, daß die Zahl der römischen Augurn durch drei teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurückgehen müsse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten läßt. Über die Zahl der Pontifices vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20.

Gewissermaßen läßt diesen beiden ältesten und ansehnlichsten Genossenschaften geistlicher Sachverständigen das Kollegium der zwanzig Staatsboten (fētiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen, bestimmt als lebendiges Archiv das Andenken an die Verträge mit den benachbarten Gemeinden durch Überlieferung zu bewahren, über angebliche Verletzungen des vertragenen Rechts gutachtlich zu entscheiden und nötigenfalls den Sühneversuch und die Kriegserklärung zu bewirken. Sie waren durchaus für das Völkerrecht, was die Pontifices für das Götterrecht, und hatten daher auch wie diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu sprechen, aber doch zu weisen.

Aber wie hochansehnlich immer diese Genossenschaften waren und wie wichtige und umfassende Befugnisse sie zugeteilt erhielten, nie vergaß man, und am wenigsten bei den am höchsten gestellten, daß sie nicht zu befehlen, sondern sachverständigen Rat zu erteilen, die Antwort der Götter nicht unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager auszulegen hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloß im Rang dem König nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn beraten. Dem König steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die Vögel beobachten will; der Vogelschauer steht nur dabei und verdolmetscht ihm, wenn es nötig ist, die Sprache der Himmelsboten. Ebenso kann der Fetialis und der Pontifex in das Staats- und das Landrecht nicht anders eingreifen als wenn die Beikommenden es von ihm begehren, und mit unerbittlicher Strenge hat man trotz aller Frömmigkeit festgehalten an dem Grundsatz, daß in dem Staat der Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu verbleiben und, von allen Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen Bürger dem geringsten Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische Gottesverehrung beruht wesentlich auf dem Behagen des Menschen am Irdischen und nur in untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden Naturkräften; sie bewegt sich darum auch vorwiegend in Äußerungen der Freude, in Liedern und Gesängen, in Spielen und Tänzen, vor allem aber in Schmäusen. Wie überall bei den ackerbauenden, regelmäßig von Vegetabilien sich nährenden Völkerschaften war auch in Italien das Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den Göttern das wohlgefälligste Opfer nur darum, weil es der gewöhnliche Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Überschwenglichkeit des Jubels ist dem gehaltenen römischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit gegen die Götter ist einer der hervortretendsten Züge des ältesten latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber hält, mit eiserner Strenge niedergedrückt. Infolgedessen sind die Auswüchse, die von solcher Maßlosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben. Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und irdische Strafe auf die Götterwelt zu beziehen und jene als ein Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Sühnung aufzufassen, im innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes Sühnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Tötung des Feindes; der nächtliche Dieb der Feldfrüchte büßt der Ceres am Galgen wie der böse Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten Geistern. Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung begegnet hierbei: wenn die Götter der Gemeinde zürnen, ohne daß auf einen bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie versöhnen, wer sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige Erdspalten sich schließen, halbverlorene Schlachten sich in Siege wandeln, wenn ein braver Bürger sich als Sühnopfer in den Schlund oder in die Feinde stürzt. Auf ähnlicher Anschauung beruht der heilige Lenz, indem den Göttern dargebracht wird, was der bestimmte Zeitraum an Vieh und Menschen geboren werden läßt. Will man dies Menschenopfer nennen, so gehört solches freilich zum Kern des latinischen Glaubens; aber man muß hinzufügen, daß, soweit unser Blick in die Ferne irgend zurückträgt, diese Opferung, insofern sie das Leben fordert, sich beschränkt auf den Schuldigen, der vor dem bürgerlichen Gericht überwiesen ist, und den Unschuldigen, der freiwillig den Tod wählt. Menschenopfer anderer Art laufen dem Grundgedanken der Opferhandlung zuwider und beruhen wenigstens bei den indogermanischen Stämmen überall, wo sie vorkommen, auf späterer Ausartung und Verwilderung. Bei den Römern haben sie nie Eingang gefunden; kaum daß einmal in Zeiten höchster Not auch hier Aberglaube und Verzweiflung außerordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei den Römern verhältnismäßig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in Griechenland und nie vermocht, das private und öffentliche Leben ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafür auch die latinische Religion in eine unglaubliche Nüchternheit und Trockenheit verfallen und früh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward, vor allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter irdischer Zwecke; wie denn den religiösen Anschauungen des Italikers durch seine Richtung auf das Faßliche und Reelle diese Wendung überhaupt gegeben wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen Heiligenkult der Italiener hervortritt. Die Götter stehen dem Menschen völlig gegenüber wie der Gläubiger dem Schuldner; jeder von ihnen hat ein wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen, und da die Zahl der Götter so groß war wie die Zahl der Momente des irdischen Lebens und die Vernachlässigung oder verkehrte Verehrung eines jeden Gottes in dem entsprechenden Moment sich rächte, so war es eine mühsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religiösen Verpflichtungen auch nur sich bewußt zu werden, und so mußten wohl die des göttlichen Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester, die Pontifices, zu ungemeinem Einfluß gelangen. Denn der rechtliche Mann erfüllt die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben kaufmännischen Pünktlichkeit, womit er seinen irdischen Verpflichtungen nachkommt und tut auch wohl ein Übriges, wenn der Gott es seinerseits getan hat. Auch auf Spekulation läßt man mit dem Gotte sich ein: das Gelübde ist der Sache wie dem Namen nach ein förmlicher Kontrakt zwischen dem Gotte und dem Menschen, wodurch dieser jenem für eine gewisse Leitung eine gewisse Gegenleistung zusichert, und der römische Rechtssatz, daß kein Kontrakt durch Stellvertretung abgeschlossen werden kann, ist nicht der letzte Grund, weshalb in Latium bei den religiösen Anliegen der Menschen alle Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der römische Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet, den Vertrag bloß dem Buchstaben nach zu erfüllen befugt ist, so ward auch, wie die römischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Göttern das Abbild statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des Himmelsgewölbes brachte man Zwiebel- und Mohnköpfe dar, um auf deren statt auf der Menschen Häupter seine Blitze zu lenken; dem Vater Tiberis wurden zur Lösung der jährlich von ihm erheischten Opfer jährlich dreißig von Binsen geflochtene Puppen in die Wellen geworfenHierin konnte nur unüberlegte Auffassung Überreste alter Menschenopfer finden.. Die Ideen göttlicher Gnade und Versöhnbarkeit sind hier ununterscheidbar gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche es versucht, den gefährlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu berücken und abzufinden. So ist die römische Gottesfurcht wohl von gewaltiger Macht über die Gemüter der Menge, aber keineswegs jenes Bangen vor der allwaltenden Natur oder der allmächtigen Gottheit, das den pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde liegt, sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von demjenigen Zagen, mit dem der römische Schuldner seinem gerechten, aber sehr genauen und sehr mächtigen Gläubiger sich naht. Es ist einleuchtend, daß eine solche Religion die künstlerische und die spekulative Auffassung viel mehr zu erdrücken als zu zeitigen geeignet war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem Fleisch und Blut umhüllte, wurden diese Götterideen nicht bloß die Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten auch die Universalität und die Elastizität, welche die tiefste Eigentümlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen, die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit dem wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor die Phantasie und die Spekulation das Gefäß, das sie gehegt hatte, zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkörperung der Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, daß weder der Künstler noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenüberstand. Da der Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild seine Stätte (templum) und sein Abbild; Wände und Idole, von Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu trüben und zu befangen. Darum war der ursprüngliche römische Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshäuser; und wenngleich auch in Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in früher Zeit der Gott im Bilde verehrt und ihm ein Häuschen (aedicula) gebaut ward, so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas zuwiderlaufend und überhaupt als unrein und fremdländisch. Mit Ausnahme etwa des doppelköpfigen Janus hat die römische Religion kein ihr eigentümliches Götterbild aufzuweisen und noch Varro spottete über die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel aller zeugenden Kraft in der römischen Religion ist gleichfalls die letzte Ursache, warum die römische Poesie und noch mehr die römische Spekulation so vollständig nicht waren und blieben.

Aber auch auf dem praktischen Gebiet offenbart sich derselbe Unterschied. Der praktische Gewinn, welcher der römischen Gemeinde aus ihrer Religion erwuchs, war ein von den Priestern, namentlich den Pontifices entwickeltes, formuliertes Moralgesetz, welches teils in dieser – der polizeilichen Bevormundung des Bürgers durch den Staat noch fernstehenden – Zeit die Stelle der Polizeiordnung vertrat, teils die sittlichen Verpflichtungen vor das Gericht der Götter zog und sie mit göttlicher Strafe belegte. Zu den Bestimmungen der ersteren Art gehörte außer der religiösen Einschärfung der Heiligung des Feiertags und eines kunstmäßigen Acker- und Rebenbaus, die wir unten kennenlernen werden, zum Beispiel der auch mit gesundheitspolizeilichen Rücksichten zusammenhängende Herd- oder Larenkult und vor allem die bei den Römern ungemein früh, weit früher als bei den Griechen, durchgeführte Leichenverbrennung, welche eine rationelle Auffassung des Lebens und Sterbens voraussetzt, wie sie der Urzeit und selbst unserer Gegenwart noch fremd ist. Man wird es nicht gering anschlagen dürfen, daß die latinische Landesreligion diese und ähnliche Neuerungen durchzusetzen vermocht hat. Wichtiger aber noch war ihre sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der Vater den verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur den Vater oder den Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen den Gast oder den zugewandten Mann die Treupflicht verletzte; wenn der ungerechte Nachbar den Grenzstein verrückte oder der Dieb sich bei nächtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden anvertrauten Halmfrucht vergriff, so lastete fortan der göttliche Fluch auf dem Haupt des Frevlers. Nicht als wäre der also Verwünschte (sacer) vogelfrei gewesen; eine solche, aller bürgerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht ist nur ausnahmsweise als Schärfung des religiösen Bannfluchs in Rom während des ständischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen Bürger oder gar dem völlig machtlosen Priester kommt die Vollstreckung solchen göttlichen Fluches zu. Zunächst ist der also Gebannte dem göttlichen Strafgericht anheim gefallen, nicht der menschlichen Willkür, und schon der fromme Volksglaube, auf dem dieser Bannfluch fußt, wird selbst über leichtsinnige und bösartige Naturen Macht gehabt haben. Aber die Bannung beschränkt darauf sich nicht; vielmehr ist der König befugt und verpflichtet, den Bann zu vollstrecken und, nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die Bannung setzt, nach seiner gewissenhaften Überzeugung festgestellt worden ist, den Gebannten der verletzten Gottheit gleichwie ein Opfertier zu schlachten (supplicium) und also die Gemeinde von dem Verbrechen des einzelnen zu reinigen. Ist das Vergehen geringerer Art, so tritt an die Stelle der Tötung des Schuldigen die Lösung durch Darbringung eines Opfertiers oder ähnlicher Gaben. So ruht das ganze Kriminalrecht in seinem letzten Grunde auf der religiösen Idee der Sühnung.

Weitere Leistungen aber als dergleichen Förderungen bürgerlicher Ordnung und Sittlichkeit hat die Religion in Latium auch nicht verrichtet. Unsäglich viel hat hier Hellas vor Latium voraus gehabt – dankt es doch seiner Religion nicht bloß seine ganze geistige Entwicklung, sondern auch seine nationale Einigung, soweit sie überhaupt erreicht ward; um Götterorakel und Götterfeste, um Delphi und Olympia, um die Töchter des Glaubens, die Musen, bewegt sich alles, was im hellenischen Leben groß, und alles, was darin nationales Gemeingut ist. Und dennoch knüpfen eben hier auch Latiums Vorzüge vor Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrückt wie sie ist auf das Maß der gewöhnlichen Anschauung, ist jedem vollkommen verständlich und allen insgemein zugänglich; und darum bewahrte die römische Gemeinde ihre bürgerliche Gleichheit, während Hellas, wo die Religion auf der Höhe des Denkens der Besten stand, von frühester Zeit an unter allem Segen und Unsegen der Geistesaristokratie gestanden hat. Auch die latinische Religion ist wie jede andere ursprünglich hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur der oberflächlichen Betrachtung, die über die Tiefe des Stromes sich täuscht, weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach erscheinen. Dieser innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der Zeiten so notwendig wie der Morgentau vor der höher steigenden Sonne und auch die latinische Religion ist also späterhin verdorrt; aber länger als die meisten Völker haben die Latiner die naive Gläubigkeit sich bewahrt, und vor allem länger als die Griechen. Wie die Farben die Wirkungen, aber auch die Trübungen des Lichtes sind, so sind Kunst und Wissenschaft nicht bloß die Geschöpfe, sondern auch die Zerstörer des Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung und Vernichtung die Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das gleiche Naturgesetz auch der naiven Epoche gewisse Erfolge vorbehalten, die man später vergeblich sich bemüht zu erringen. Eben die gewaltige geistige Entwicklung der Hellenen, welche jene immer unvollkommene religiöse und literarische Einheit erschuf, machte es ihnen unmöglich, zu der echten politischen Einigung zu gelangen; sie büßten damit die Einfalt, die Lenksamkeit, die Hingebung, die Verschmelzbarkeit ein, welche die Bedingung aller staatlichen Einigung ist. Es wäre darum wohl an der Zeit, einmal abzulassen von jener kinderhaften Geschichtsbetrachtung, welche die Griechen nur auf Kosten der Römer oder die Römer nur auf Kosten der Griechen preisen zu können meint und, wie man die Eiche neben der Rose gelten läßt, so auch die beiden großartigen Organismen, die das Altertum hervorgebracht hat, nicht zu loben oder zu tadeln, sondern es zu begreifen, daß ihre Vorzüge gegenseitig durch ihre Mangelhaftigkeit bedingt sind. Der tiefste und letzte Grund der Verschiedenheit beider Nationen liegt ohne Zweifel darin, daß Latium nicht, wohl aber Hellas in seiner Werdezeit mit dem Orient sich berührt hat. Kein Volksstamm der Erde für sich allein war groß genug, weder das Wunder der hellenischen noch späterhin das Wunder der christlichen Kultur zu erschaffen; diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt, wo aramäische Religionsideen in den indogermanischen Boden sich eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas der Prototyp der rein humanen, so ist Latium nicht minder für alle Zeiten der Prototyp der nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren und von beiden zu lernen.

Also war und wirkte die römische Religion in ihrer reinen und ungehemmten durchaus volkstümlichen Entwicklung. Es tut ihrem nationalen Charakter keinen Eintrag, daß seit ältester Zeit Weise und Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande herübergenommen wurden; so wenig als die Schenkung des Bürgerrechts an einzelne Fremde den römischen Staat denationalisiert hat. Daß man von alters her mit den Latinern die Götter tauschte wie die Waren, versteht sich; bemerkenswerter ist die Übersiedlung von nicht stammverwandten Göttern und Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der Titier ist bereits gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien Götterbegriffe entlehnt worden sind, ist zweifelhafter; denn die Lasen, die ältere Bezeichnung der Genien (von lascivus), und die Minerva, die Göttin des Gedächtnisses (mens, menervare), welche man wohl als ursprünglich etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach sprachlichen Gründen vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf jeden Fall, und paßt auch wohl zu allem, was wir sonst vom römischen Verkehr wissen, daß früher und ausgedehnter als irgendein anderer ausländischer der griechische Kult im Rom Berücksichtigung fand. Den ältesten Anlaß gaben die griechischen Orakel. Die Sprache der römischen Götter beschränkte sich im ganzen auf Ja und Nein und höchstens auf die Verkündigung ihres Willens durch das – wie es scheint, ursprünglich italische – Werfen der LoseSors, von serere, reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur gereihte Holztäfelchen, die geworfen verschiedenartige Figuren bildeten; was an die Runen erinnert.; während seit sehr alter Zeit, wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten empfangenen Anregung, die redseligeren Griechengötter wirkliche Wahrsprüche erteilten. Solche Ratschläge in Vorrat zu haben waren die Römer gar früh bemüht, und Abschriften der Blätter der weissagenden Priesterin Apollons, der kymäischen Sibylle, deshalb eine hochgehaltene Gabe der griechischen Gastfreunde aus Kampanien. Zur Lesung und Ausdeutung des Zauberbuches wurde in frühester Zeit ein eigenes, nur den Augurn und Pontifices im Range nachstehendes Kollegium von zwei Sachverständigen (duoviri sacris faciundis) bestellt, auch für dasselbe zwei der griechischen Sprache kundige Sklaven von Gemeinde wegen angeschafft; diese Orakelbewahrer ging man in zweifelhaften Fällen an, wenn es, um ein drohendes Unheil abzuwenden, eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte und man doch nicht wußte, welchem Gott und wie er zu beschaffen sei. Aber auch an den delphischen Apollon selbst wandten schon früh sich ratsuchende Römer; außer den schon erwähnten Sagen über diesen Verkehr zeugt davon noch teils die Aufnahme des mit dem delphischen Orakel eng zusammenhängenden Wortes thesaurus in alle uns bekannte italische Sprachen, teils die älteste römische Form des Namens Apollon Aperta, der Eröffner, eine etymologisierende Entstellung des dorischen Apellon, deren Alter eben ihre Barbarei verrät. Auch der griechische Herakles ist früh als Herclus, Hercoles, Hercules in Italien einheimisch und dort in eigentümlicher Weise aufgefaßt worden, wie es scheint zunächst als Gott des gewagten Gewinns und der außerordentlichen Vermögensmehrung; weshalb sowohl von dem Feldherrn der Zehnte der gemachten Beute wie auch von dem Kaufmann der Zehnte des errungenen Guts ihm an dem Hauptaltar (ara maxima) auf dem Rindermarkt dargebracht zu werden pflegte. Er wurde darum überhaupt der Gott der kaufmännischen Verträge, die in älterer Zeit häufig an diesem Altar geschlossen und mit Eidschwur bekräftigt wurden, und fiel insofern mit dem alten latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die Verehrung des Hercules ist früh eine der weitverbreitetsten geworden; er wurde, mit einem alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck Italiens verehrt und in den Gassen der Städte wie an den Landstraßen standen überall seine Altäre. Die Schiffergötter ferner, Kastor und Polydeukes oder römisch Pollux, ferner der Gott des Handels, Hermes, der römische Mercurius, und der Heilgott Asklapios oder Aesculapius, wurden den Römern früh bekannt, wenngleich deren öffentliche Verehrung erst später begann. Der Name des Festes der „guten Göttin“ (bona dea) damium, entsprechend dem griechischen δάμιον oder δήμιον, mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurückreichen. Auf alter Entlehnung muß es auch beruhen, daß der alte Liber pater der Römer später als „Vater Befreier“ gefaßt ward und mit dem Weingott der Griechen, dem „Löser“ (Lyäos) zusammenfloß, und daß der römische Gott der Tiefe der „Reichtumspender“ (Pluton – Dis pater) hieß, dessen Gemahlin Persephone aber, zugleich durch Anlautung und durch Begriffsübertragung, überging in die römische Proserpina, daß heißt Aufkeimerin. Selbst die Göttin des römisch-latinischen Bundes, die aventinische Diana scheint der Bundesgöttin der kleinasiatischen Ionier, der ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war das Schnitzbild in dem römischen Tempel nach dem ephesischen Typus gefertigt. Nur auf diesem Wege, durch die früh mit orientalischen Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, dionysischen, plutonischen, herakleischen und Artemismythen, hat in dieser Epoche die aramäische Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf Italien geübt. Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen Religion vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie zunächst Kaufleute und Schiffer die griechischen Götter nach Italien gebracht haben.

Indessen sind die einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von sekundärer Bedeutung, die Trümmer des Natursymbolismus der Urzeit aber, wie etwa die Sage von den Rindern des Cacus eines sein mag, so gut wie ganz verschollen; im großen und ganzen ist die römische Religion eine organische Schöpfung des Volkes, bei dem wir sie finden.

Die sabellische und umbrische Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen zu schließen, was wir davon wissen, auf ganz gleichen Grundanschauungen wie die latinische mit lokal verschiedener Färbung und Gestaltung. Daß sie abwich von der latinischen, zeigt am bestimmtesten die Gründung einer eigenen Genossenschaft in Rom zur Bewahrung der sabinischen Gebräuche; aber eben sie gibt ein belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand. Die Vogelschau war beiden Stämmen die regelmäßige Weise der Götterbefragung; aber die Titier schauten nach anderen Vögeln als die ramnischen Augurn. Überall, wo wir vergleichen können, zeigen sich ähnliche Verhältnisse; die Fassung der Götter als Abstraktion des Irdischen und ihre unpersönliche Natur sind beiden Stämmen gemein, Ausdruck und Ritual verschieden. Daß dem damaligen Kultus diese Abweichungen gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermögen den charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu erfassen.

Aber aus den Trümmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf uns gekommen sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine düstere und dennoch langweilige Mystik, Zahlenspiel und Zeichendeuterei und jene feierliche Inthronisierung des reinen Aberwitzes, die zu allen Zeiten ihr Publikum findet. Wir kennen zwar den etruskischen Kult bei weitem nicht in solcher Vollständigkeit und Reinheit wie den latinischen; aber mag die spätere Grübelei auch manches erst hineingetragen haben, und mögen auch gerade die düsteren und phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich entfernenden Sätze uns vorzugsweise überliefert sein, was beides in der Tat nicht wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug übrig, um die Mystik und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im innersten Wesen des etruskischen Volkes begründet.

Ein innerlicher Gegensatz des sehr ungenügend bekannten etruskischen Gottheitsbegriffs zu dem italischen läßt sich nicht erfassen; aber bestimmt treten unter den etruskischen Göttern die bösen und schadenfrohen in den Vordergrund, wie denn auch der Kult grausam ist und namentlich das Opfern der Gefangenen einschließt – so schlachtete man in Caere die gefangenen Phokäer, in Tarquinii die gefangenen Römer. Statt der stillen, in den Räumen der Tiefe friedlich schaltenden Welt der abgeschiedenen „guten Geister“, wie die Latiner sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hölle, in die die armen Seelen zur Peinigung durch Schlägel und Schlangen abgeholt werden von dem Totenführer; einer wilden, halb tierischen Greisengestalt mit Flügeln und einem großen Hammer; einer Gestalt, die man später in Rom bei den Kampfspielen verwandte, um den Mann zu kostümieren, der die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz wegschaffte. So fest ist mit diesem Zustand der Schatten die Pein verbunden, daß es sogar eine Erlösung daraus gibt, die nach gewissen geheimnisvollen Opfern die arme Seele versetzt unter die oberen Götter. Es ist merkwürdig, daß, um ihre Unterwelt zu bevölkern, die Etrusker früh von den Griechen deren finstere Vorstellungen entlehnten, wie denn die acherontische Lehre und der Charon eine große Rolle in der etruskischen Weisheit spielen.

Aber vor allen Dingen beschäftigt den Etrusker die Deutung der Zeichen und Wunder. Die Römer vernahmen wohl auch in der Natur die Stimme der Götter; allein ihr Vogelschauer verstand nur die einfachen Zeichen und erkannte nur im allgemeinen, ob die Handlung Glück oder Unglück bringen werde. Störungen im Laufe der Natur galten ihm als unglückbringend und hemmten die Handlung, wie zum Beispiel bei Blitz und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und man suchte auch wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Mißgeburt schleunigst getötet ward. Aber jenseits des Tiber begnügte man sich damit nicht. Der tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den Eingeweiden der Opfertiere dem gläubigen Mann seine Zukunft bis ins einzelne heraus, und je seltsamer die Göttersprache, je auffallender das Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er an, was er verkünde und wie man das Unheil etwa abwenden könne. So entstanden die Blitzlehre, die Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der ganzen Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren, der von einem Ackersmann bei Tarquinii war ausgepflügt worden, Tages genannt – man sollte meinen, daß das zugleich kindische und altersschwache Treiben in ihm sich selber habe verspotten wollen –, also Tages hatte sie zuerst den Etruskern verraten und war dann sogleich gestorben. Seine Schüler und Nachfolger lehrten, welche Götter Blitze zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels und an der Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz einen dauernden Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn dieses, ob dasselbe ein unabänderlich datiertes sei oder durch Kunst sich verschieben lasse bis zu einer gewissen Grenze; wie man den eingeschlagenen Blitz bestatte oder den drohenden einzuschlagen zwinge, und dergleichen wundersame Künste mehr, denen man gelegentlich die Sportulierungsgelüste anmerkt. Wie tief dies Gaukelspiel dem römischen Wesen widerstand, zeigt, daß, selbst als man später in Rom es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht ward, es einzubürgern; in dieser Epoche genügten den Römern wohl noch die einheimischen und die griechischen Orakel.

Höher als die römische Religion steht die etruskische insofern, als sie von dem, was den Römern völlig mangelt, einer in religiöse Formen gehüllten Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat. Über der Welt mit ihren Göttern walten die verhüllten Götter, die der etruskische Jupiter selber befragt; jene Welt aber ist endlich und wird, wie sie entstanden ist, so auch wieder vergehen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums, dessen Abschnitte die Saecula sind. Über den geistigen Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und Philosophie einmal gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch ihnen ein geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus aus eigen gewesen zu sein.

Vorrede zu der zweiten Auflage


Vorrede zu der zweiten Auflage

Die neue Auflage der ‚Römischen Geschichte‘ weicht von der früheren beträchtlich ab. Am meisten gilt dies von den beiden ersten Büchern, welche die ersten fünf Jahrhunderte des römischen Staats umfassen. Wo die pragmatische Geschichte beginnt, bestimmt und ordnet sie durch sich selbst Inhalt und Form der Darstellung; für die frühere Epoche sind die Schwierigkeiten, welche die Grenzlosigkeit der Quellenforschung und die Zeit- und Zusammenhanglosigkeit des Materials dem Historiker bereiten, von der Art, daß er schwerlich andern und gewiß sich selber nicht genügt. Obwohl der Verfasser des vorliegenden Werkes mit diesen Schwierigkeiten der Forschung und der Darstellung ernstlich gerungen hat, ehe er dasselbe dem Publikum vorlegte, so blieb dennoch notwendig, hier noch viel zu tun und viel zu bessern. In diese Auflage ist eine Reihe neu angestellter Untersuchungen, zum Beispiel über die staatsrechtliche Stellung der Untertanen Roms, über die Entwicklung der dichtenden und bildenden Künste, ihren Ergebnissen nach aufgenommen worden. Überdies wurden eine Menge kleinerer Lücken ausgefüllt, die Darstellung durchgängig schärfer und reichlicher gefaßt, die ganze Anordnung klarer und übersichtlicher gestellt. Es sind ferner im dritten Buche die inneren Verhältnisse der römischen Gemeinde während der Karthagischen Kriege nicht, wie in der ersten Ausgabe, skizzenhaft, sondern mit der durch die Wichtigkeit wie die Schwierigkeit des Gegenstandes gebotenen Ausführlichkeit behandelt worden.

Der billig Urteilende und wohl am ersten der, welcher ähnliche Aufgaben zu lösen unternommen hat, wird es sich zu erklären und also zu entschuldigen wissen, daß es solcher Nachholungen bedurfte. Auf jeden Fall hat der Verfasser es dankbar anzuerkennen, daß das öffentliche Urteil nicht jene leicht ersichtlichen Lücken und Unfertigkeiten des Buches betont, sondern vielmehr wie den Beifall so auch den Widerspruch auf dasjenige gerichtet hat, darin es abgeschlossen und fertig war.

Im übrigen hat der Verfasser das Buch äußerlich bequemer einzurichten sich bemüht. Die Varronische Zählung nach Jahren der Stadt ist im Texte beibehalten; die Ziffern am RandeKarte und Register sind hier weggelassen., da anderweitige Obliegenheiten es dem Verfasser unmöglich machen, das Werk so rasch, wie er es wünschte, zu fördern.

Breslau, im November 1856

Die Änderungen, welche der Verfasser in dem zweiten und dritten Bande dieses Werkes bei der abermaligen Herausgabe zu machen veranlaßt gewesen ist, sind zum größeren Teil hervorgegangen aus den neu aufgefundenen Fragmenten des Licinianus, welche er durch die zuvorkommende Gefälligkeit des Herausgebers, Herrn Karl Pertz, bereits vor ihrem Erscheinen in den Aushängebogen hat einsehen dürfen und die zu unserer lückenhaften Kunde der Epoche von der Schlacht bei Pydna bis auf den Aufstand des Lepidus manche nicht unwichtige Ergänzung, freilich auch manches neue Rätsel hinzugefügt haben.

Breslau, im Mai 1857

Die dritte (vierte, fünfte, sechste, siebente, achte und neunte) Auflage wird man im ganzen von den vorhergehenden nicht beträchtlich abweichend finden. Kein billiger und sachkundiger Beurteiler wird den Verfasser eines Werkes, wie das vorliegende ist, verpflichtet erachten, für dessen neue Auflagen jede inzwischen erschienene Spezialuntersuchung auszunutzen, das heißt zu wiederholen. Was inzwischen aus fremden oder aus eigenen, seit dem Erscheinen der zweiten Auflage angestellten Forschungen sich dem Verfasser als versehen oder verfehlt ergeben hat, ist wie billig berichtet worden; zu einer Umarbeitung größerer Abschnitte hat sich keine Veranlassung dargeboten. Eine Ausführung über die Grundlagen der römischen Chronologie im vierzehnten Kapitel des dritten Buches ist späterhin in umfassender und dem Stoffe angemessener Weise in einer besonderen Schrift (‚Die römische Chronologie bis auf Caesar‘. Zweite Auflage. Berlin 1859) vorgelegt und deshalb hier jetzt auf die kurze Darlegung der Ergebnisse von allgemein geschichtlicher Wichtigkeit eingeschränkt worden. Im übrigen ist die Einrichtung nicht verändert.

Berlin, am 1. Februar 1861; am 29. Dezember 1864; am 11. April 1868; am 4. August 1874; am 21. Juli 1881; am 15. August 1887; am 1. Oktober 1902.

9. Kapitel


9. Kapitel

Die Etrusker

Im schärfsten Gegensatz zu den latinischen und den sabellischen Italikern wie zu den Griechen steht das Volk der Etrusker oder, wie sie sich selber nannten, der RasenDahin gehören z. B. Inschriften caeritischer Tongefäße wie: minice θumamimaθumaramlisiaeipurenaieθeeraisieepanamineθunastavhelefu oder: mi ramuθas kaiufinaia. . Durch Abwerfen der vokalischen konsonantischen Endungen und durch Abschwächen oder Ausstoßen der Vokale ward dies weiche und klangvolle Idiom allmählich in eine unerträglich harte und rauhe Sprache verwandeltSo Maecenas, Porsena, Vivenna, Caecina, Spurinna. Der Vokal in der vorletzten Silbe ist ursprünglich lang, wird aber infolge der Zurückziehung des Akzents auf die Anfangssilbe häufig verkürzt und sogar ausgestoßen. So finden wir neben Porsēna, auch Porsĕna, neben Caecina Ceicne. kehrt wieder in der auch in italischen, besonders sabellischen Geschlechtsnamen häufigen Endung enus, wie denn die etruskischen Namen Maecenas und Spurinna den römischen Maecius und Spurius genau entsprechen. Eine Reihe von Götternamen, die auf etruskischen Denkmälern oder bei Schriftstellern als etruskische vorkommen, sind dem Stamme und zum Teil auch der Endung nach so durchaus lateinisch gebildet, daß, wenn diese Namen wirklich von Haus aus etruskisch sind, die beiden Sprachen eng verwandt gewesen sein müssen: so Usil (Sonne und Morgenröte, verwandt mit ausum, aurum, aurora, sol), Minerva (menervare), Lasa (lascivus), Neptunus, Voltumna. Indes da diese Analogien erst aus den späteren politischen und religiösen Beziehungen zwischen Etruskern und Latinern und den dadurch veranlaßten Ausgleichungen und Entlehnungen herrühren können, so stoßen sie noch nicht das Ergebnis um, zu dem die übrigen Wahrnehmungen hinführen, daß die tuskische Sprache von den sämtlichen griechisch-italischen Idiomen mindestens so weit abstand wie die Sprache der Kelten und der Slaven. So wenigstens klang sie den Römern; „tuskisch und gallisch“ sind Barbarensprachen, „oskisch und volskisch“ Bauernmundarten. Wenn aber die Etrusker dem griechisch-italischen Sprachstamm fernstanden, so ist es bis jetzt ebensowenig gelungen, sie einem andern bekannten Stamme anzuschließen. Auf die Stammesverwandtschaft mit dem etruskischen sind die verschiedenartigsten Idiome, bald mit der einfachen, bald mit der peinlichen Frage, aber alle ohne Ausnahme vergeblich befragt worden; selbst mit dem baskischen, an das den geographischen Verhältnissen nach noch am ersten gedacht werden könnte, haben entscheidende Analogien sich nicht herausgestellt. Ebensowenig deuten die geringen Reste, die von der liturgischen Sprache in Orts- und Personennamen auf uns gekommen sind, auf Zusammenhang mit den Tuskern. Nicht einmal die verschollene Nation, die auf den Inseln des tuskischen Meeres, namentlich auf Sardinien, jene rätselhaften Grabtürme, Nurhagen genannt, zu Tausenden aufgeführt hat, kann füglich mit der etruskischen in Verbindung gebracht werden, da im etruskischen Gebiet kein einziges gleichartiges Gebäude vorkommt. Höchstens deuten einzelne, wie es scheint, ziemlich zuverlässige Spuren darauf hin, daß die Etrusker im allgemeinen den Indogermanen beizuzählen sind. So ist namentlich mi im Anfang vieler älterer Inschriften sicher εμί, ειμί und findet die Genetivform konsonantischer Stämme veneruf, rafuvuf im Altlateinischen genau sich wieder, entsprechend der alten sanskritischen Endung as. Ebenso hängt der Name des etruskischen Zeus Tina oder Tinia wohl mit dem sanskritischen dina = Tag zusammen wie Ζάν mit dem gleichbedeutenden diwan. Aber selbst dies zugegeben erscheint das etruskische Volk darum kaum weniger isoliert. „Die Etrusker“, sagt schon Dionysios, „stehen keinem Volke gleich an Sprache und Sitte“; und weiter haben auch wir nichts zu sagen.

Ebensowenig läßt sich bestimmen, von wo die Etrusker nach Italien eingewandert sind; und hiermit ist nicht viel verloren, da diese Wanderung auf jeden Fall der Kinderzeit des Volkes angehört und dessen geschichtliche Entwicklung in Italien beginnt und endet. Indes ist kaum eine Frage eifriger verhandelt worden als diese, nach jenem Grundsatz der Archäologen, vorzugsweise nach dem zu forschen, was weder wißbar noch wissenswert ist, „nach der Mutter der Hekabe“, wie Kaiser Tiberius meinte. Da die ältesten und bedeutendsten etruskischen Städte tief im Binnenlande liegen, ja unmittelbar am Meer keine einzige namhafte etruskische Stadt begegnet außer Populonia, von dem wir aber eben sicher wissen, daß es zu den alten Zwölf Städten nicht gehört hat; da ferner in geschichtlicher Zeit die Etrusker von Norden nach Süden sich bewegen, so sind sie wahrscheinlich zu Lande nach der Halbinsel gekommen; wie denn auch die niedere Kulturstufe, auf der wir sie zuerst finden, mit einer Einwanderung über das Meer sich schlecht vertragen würde. Eine Meerenge überschritten schon in frühester Zeit die Völker gleich einem Strom; aber eine Landung an der italischen Westküste setzt ganz andere Bedingungen voraus. Danach muß die ältere Heimat der Etrusker west- oder nordwärts von Italien gesucht werden. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß die Etrusker über die rätischen Alpen nach Italien gekommen sind, da die ältesten in Graubünden und Tirol nachweisbaren Ansiedler, die Räter, bis in die historische Zeit etruskisch redeten und auch ihr Name auf den der Rasen anklingt; sie können freilich Trümmer der etruskischen Ansiedlungen am Po, aber wenigstens ebenso gut auch ein in den älteren Sitzen zurückgebliebener Teil des Volks sein.

Mit dieser einfachen und naturgemäßen Auffassung aber tritt in grellen Widerspruch die Erzählung, daß die Etrusker aus Asien ausgewanderte Lyder seien. Sie ist sehr alt: schon bei Herodot findet sie sich und kehrt dann in zahllosen Wandlungen und Steigerungen bei den Späteren wieder, wenngleich einzelne verständige Forscher, wie zum Beispiel Dionysios, sich nachdrücklich dagegen erklärten und darauf hinwiesen, daß in Religion, Gesetz, Sitte und Sprache zwischen Lydern und Etruskern auch nicht die mindeste Ähnlichkeit sich zeige. Es ist möglich, daß ein vereinzelter kleinasiatischer Piratenschwarm nach Etrurien gelangt ist und an dessen Abenteuer diese Märchen anknüpfen; wahrscheinlicher aber beruht die ganze Erzählung auf einem bloßen Quiproquo. Die italischen Etrusker oder die Turs-ennae – denn diese Form scheint die ursprüngliche und der griechischen Τυρ-σηνοί, Τυρρηνοί, der umbrischen Turs-ci, den beiden römischen Tusci Etrusci zu Grunde zu liegen – begegneten sich in dem Namen ungefähr mit dem lydischen Volke der Τορρηβοί oder auch wohl Τυρρ-ηνοί, so genannt von der Stadt Τύρρα; und diese offenbar zufällige Namensvetterschaft scheint in der Tat die einzige Grundlage jener durch ihr hohes Alter reicht besser gewordenen Hypothese und des ganzen babylonischen Turmes darauf aufgeführter Geschichtsklitterungen zu sein. Indem man mit dem lydischen Piratenwesen den alten etruskischen Seeverkehr verknüpfte und endlich noch – zuerst nachweislich tut es Thukydides – die torrhebischen Seeräuber mit Recht oder Unrecht zusammenwarf mit dem auf allen Meeren plündernden und hausenden Flibustiervolk der Pelasger, entstand eine der heillosesten Verwirrungen geschichtlicher Überlieferung. Die Tyrrhener bezeichnen bald die lydischen Torrheber – so in den ältesten Quellen, wie in den Homerischen Hymnen; bald als Tyrrhener-Pelasger oder auch bloß Tyrrhener die pelasgische Nation; bald endlich die italischen Etrusker, ohne daß die letzteren mit den Pelasgern oder den Torrhebern je sich nachhaltig berührt oder gar die Abstammung mit ihnen gemein hätten.

Von geschichtlichem Interesse ist es dagegen zu bestimmen, was die nachweislich ältesten Sitze der Etrusker waren und wie sie von dort aus sich weiter bewegten. Daß sie vor der großen keltischen Invasion in der Landschaft nördlich vom Padus saßen, östlich an der Etsch grenzend mit den Venetern illyrischen (albanesischen?) Stammes, westlich mit den Ligurern, ist vielfach beglaubigt; vornehmlich zeugt dafür der schon erwähnte rauhe etruskische Dialekt, den noch in Livius‘ Zeit die Bewohner der rätischen Alpen redeten, sowie das bis in späte Zeit tuskisch gebliebene Mantua. Südlich vom Padus und an den Mündungen dieses Flusses mischten sich Etrusker und Umbrer, jener als der herrschende Stamm, dieser als der ältere, der die alten Kaufstädte Atria und Spina gegründet hatte, während Felsina (Bologna) und Ravenna tuskische Anlagen scheinen. Es hat lange gewährt, ehe die Kelten den Padus überschritten; womit es zusammenhängt, daß auf dem rechten Ufer desselben das etruskische und umbrische Wesen weit tiefere Wurzeln geschlagen hat als auf dem früh aufgegebenen linken. Doch sind überhaupt die Landschaften nördlich vom Apennin zu rasch von einer Nation an die andere gelangt, als daß eine dauerhafte Volksentwicklung sich hier hätte gestalten können.

Weit wichtiger für die Geschichte wurde die große Ansiedelung der Tusker in dem Lande, das heute noch ihren Namen trägt. Mögen auch Ligurer oder Umbrer hier einstmals gewohnt haben, so sind doch ihre Spuren durch die etruskische Okkupation und Zivilisation so gut wie vollständig ausgetilgt worden. In diesem Gebiet, das am Meer von Pisae bis Tarquinii reicht und östlich vom Apennin abgeschlossen wird, hat die etruskische Nationalität ihre bleibende Stätte gefunden und mit großer Zähigkeit bis in die Kaiserzeit hinein sich behauptet. Die Nordgrenze des eigentlich tuskischen Gebietes machte der Arnus; das Gebiet von da nordwärts bis zur Mündung der Macra und dem Apennin war streitiges Grenzland, bald ligurisch, bald etruskisch, und größere Ansiedlungen gediehen deshalb daselbst nicht. Die Südgrenze bildete anfangs wahrscheinlich der Ciminische Wald, eine Hügelkette südlich von Viterbo, späterhin der Tiberstrom; es ward schon oben angedeutet, daß das Gebiet zwischen dem Ciminischen Gebirg und dem Tiber mit den Städten Sutrium, Nepete, Falerii, Veii, Caere erst geraume Zeit später als die nördlicheren Distrikte, möglicherweise erst im zweiten Jahrhundert Roms, von den Etruskern eingenommen zu sein scheint und daß die ursprüngliche italische Bevölkerung sich hier, namentlich in Falerii, wenn auch in abhängigem Verhältnis behauptet haben muß.

Seitdem der Tiberstrom die Markscheide Etruriens gegen Umbrien und Latium bildete, mag hier im ganzen ein friedliches Verhältnis eingetreten sein und eine wesentliche Grenzverschiebung nicht stattgefunden haben, am wenigsten gegen die Latiner. So lebendig in den Römern das Gefühl lebte, daß der Etrusker ihnen fremd, der Latiner ihr Landsmann war, so scheinen sie doch vom rechten Ufer her weit weniger Überfall und Gefahr befürchtet zu haben als zum Beispiel von den Stammesverwandten in Gabii und Alba; natürlich, denn dort schützte nicht bloß die Naturgrenze des breiten Stromes, sondern auch der für Roms merkantile und politische Entwicklung folgenreiche Umstand, daß keine der mächtigeren etruskischen Städte unmittelbar am Fluß lag wie am latinischen Ufer Rom. Dem Tiber am nächsten waren die Veienter, und sie waren es auch, mit denen Rom und Latium am häufigsten in ernste Konflikte gerieten, namentlich um den Besitz von Fidenae, welches den Veientern auf dem linken Tiberufer, ähnlich wie auf dem rechten den Römern das Ianiculum, als eine Art Brückenkopf diente und bald in den Händen der Latiner, bald in denen der Etrusker sich befand. Dagegen mit dem etwas entfernteren Caere war das Verhältnis im ganzen weit friedlicher und freundlicher, als es sonst unter Nachbarn in solchen Zeiten vorzukommen pflegt. Es gibt wohl schwankende und in die graueste Fernzeit gerückte Sagen von Kämpfen zwischen Latium und Caere, wie denn der caeritische König Mezentius über die Latiner große Siege erfochten und denselben einen Weinzins auferlegt haben soll; aber viel bestimmter als der einstmalige Fehdestand erhellt aus der Tradition ein vorzugsweise enges Verhältnis zwischen den beiden uralten Mittelpunkten des Handels- und Seeverkehrs in Latium und in Etrurien. Sichere Spuren von einem Vordringen der Etrusker über den Tiber hinaus auf dem Landweg mangeln überhaupt. Zwar werden in dem großen Barbarenheer, das Aristodemos im Jahre 230 (524) der Stadt unter den Mauern von Kyme vernichtet, die Etrusker in erster Reihe genannt; indes selbst wenn man diese Nachricht als bis ins einzelne glaubwürdig betrachtet, folgt daraus nur, daß die Etrusker an einem großen Plünderzuge teilnahmen. Weit wichtiger ist es, daß südwärts vom Tiber keine auf dem Landweg gegründete etruskische Ansiedlung nachweisbar ist und daß namentlich von einer ernstlichen Bedrängung der latinischen Nation durch die Etrusker gar nichts wahrgenommen wird. Der Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer der Tibermündung blieb den Römern, soviel wir sehen, unangefochten. Was die Übersiedlungen etruskischer Gemeinschaften nach Rom anlangt, so findet sich ein vereinzelter, aus tuskischen Annalen gezogener Bericht, daß eine tuskische Schar, welche Caelius Vivenna von Volsinii und nach dessen Untergang der treue Genosse desselben, Mastarna, angeführt habe, von dem letzteren nach Rom geführt worden sei. Es mag dies zuverlässig sein, wenngleich die Herleitung des Namens des caelischen Berges von diesem Caelius offenbar eine Philologenerfindung ist und nun gar der Zusatz, daß dieser Mastarna in Rom König geworden sei unter dem Namen Servius Tullius, gewiß nichts ist als eine unwahrscheinliche Vermutung solcher Archäologen, die mit dem Sagenparallelismus sich abgaben. Auf etruskische Ansiedlungen in Rom deutet weiter das „Tuskerquartier“ unter dem Palatin.

Auch das kann schwerlich bezweifelt werden, daß das letzte Königsgeschlecht, das über die Römer geherrscht hat, das der Tarquinier, aus Etrurien entsprossen ist, sei es nun aus Tarquinii, wie die Sage will, sei es aus Caere, wo das Familiengrab der Tarchnas vor kurzem aufgefunden worden ist; auch der in die Sage verflochtene Frauenname Tanaquil oder Tanchvil ist unlateinisch, dagegen in Etrurien gemein. Allein die überlieferte Erzählung, wonach Tarquinius der Sohn eines aus Korinth nach Tarquinii übergesiedelten Griechen war und in Rom als Metöke einwanderte, ist weder Geschichte noch Sage und die geschichtliche Kette der Ereignisse offenbar hier nicht bloß verwirrt, sondern völlig zerrissen. Wenn aus dieser Überlieferung überhaupt etwas mehr entnommen werden kann als die nackte und im Grunde gleichgültige Tatsache, daß zuletzt ein Geschlecht tuskischer Abkunft das königliche Szepter in Rom geführt hat, so kann darin nur liegen, daß diese Herrschaft eines Mannes tuskischer Herkunft über Rom weder als eine Herrschaft der Tusker oder einer tuskischen Gemeinde über Rom, noch umgekehrt als die Herrschaft Roms über Südetrurien gefaßt werden darf. In der Tat ist weder für die eine noch für die andere Annahme irgendein ausreichender Grund vorhanden; die Geschichte der Tarquinier spielt in Latium, nicht in Etrurien, und soweit wir sehen, hat während der ganzen Königszeit Etrurien auf Rom weder in der Sprache noch in Gebräuchen einen wesentlichen Einfluß geübt oder gar die ebenmäßige Entwicklung des römischen Staats oder des latinischen Bundes unterbrochen.

Die Ursache dieser relativen Passivität Etruriens gegen das latinische Nachbarland ist wahrscheinlich teils zu suchen in den Kämpfen der Etrusker mit den Kelten am Padus, den diese vermutlich erst nach der Vertreibung der Könige in Rom überschritten, teils in der Richtung der etruskischen Nation auf Seefahrt und Meer- und Küstenherrschaft, womit zum Beispiel die kampanischen Ansiedelungen entschieden zusammenhängen und wovon im folgenden Kapitel weiter die Rede sein wird.

Die tuskische Verfassung beruht gleich der griechischen und latinischen auf der zur Stadt sich entwickelnden Gemeinde. Die frühe Richtung der Nation aber auf Schiffahrt, Handel und Industrie scheint rascher, als es sonst in Italien der Fall gewesen ist, hier eigentlich städtische Gemeinwesen ins Leben gerufen zu haben; zuerst von allen italischen Städten wird in den griechischen Berichten Caere genannt. Dagegen finden wir die Etrusker im ganzen minder kriegstüchtig und kriegslustig als die Römer und Sabeller; die unitalische Sitte, mit Söldnern zu fechten, begegnet hier sehr früh. Die älteste Verfassung der Gemeinden muß in den allgemeinen Grundzügen Ähnlichkeit mit der römischen gehabt haben; Könige oder Lucumonen herrschten, die ähnliche Insignien, also wohl auch ähnliche Machtfülle besaßen wie die römischen; Vornehme und Geringe standen sich schroff gegenüber; für die Ähnlichkeit der Geschlechterordnung bürgt die Analogie des Namensystems, nur daß bei den Etruskern die Abstammung von mütterlicher Seite weit mehr Beachtung findet als im römischen Recht. Die Bundesverfassung scheint sehr lose gewesen zu sein. Sie umschloß nicht die gesamte Nation, sondern es waren die nördlichen und die kampanischen Etrusker zu eigenen Eidgenossenschaften vereinigt ebenso wie die Gemeinden des eigentlichen Etrurien; jeder dieser Bünde bestand aus zwölf Gemeinden, die zwar eine Metropole, namentlich für den Götterdienst, und ein Bundeshaupt oder vielmehr einen Oberpriester anerkannten, aber doch im wesentlichen gleichberechtigt gewesen zu sein scheinen und zum Teil wenigstens so mächtig, daß weder eine Hegemonie sich bilden noch die Zentralgewalt zur Konsolidierung gelangen konnte. Im eigentlichen Etrurien war die Metropole Volsinii; von den übrigen Zwölfstädten desselben kennen wir durch sichere Überlieferung nur Perusia, Vetulonium, Volci und Tarquinii. Es ist indes ebenso selten, daß die Etrusker wirklich gemeinschaftlich handeln, als das Umgekehrte selten ist bei der latinischen Eidgenossenschaft; die Kriege führt regelmäßig eine einzelne Gemeinde, die von ihren Nachbarn wen sie kann ins Interesse zieht, und wenn ausnahmsweise der Bundeskrieg beschlossen wird, so schließen sich dennoch sehr häufig einzelne Städte aus – es scheint den etruskischen Konföderationen mehr noch als den ähnlichen italischen Stammbünden von Haus aus an einer festen und gebietenden Oberleitung gefehlt zu haben.

Bis zur Abschaffung des römischen Königtums


Bis zur Abschaffung des römischen Königtums

Bis zur Abschaffung des römischen Königtums

Τά παλαίστερα σαφώς μέν ευρείν διά χρόνου πλήθος αδύνατα ήν. Εκ δέ τεκμηρίων ων επί μακρότατον σκοπούντί μοι πιστεύσαι ξυμβαίνει ου μεγάλα νομίζω γενέσθαι, ούτε κατά τούς πολέμους οίτε ες τά άλλα.

Die älteren Begebenheiten ließen sich wegen der Länge der Zeit nicht genau erforschen; aber aus Zeugnissen, die sich mir bei der Prüfung im großen Ganzen als verläßlich erwiesen, glaube ich, daß sie nicht erheblich waren, weder in bezug auf die Kriege noch sonst.

(Thukydides)

10. Kapitel


10. Kapitel

Die Hellenen in Italien. Seeherrschaft der Tusker und Karthager

Nicht auf einmal wird es hell in der Völkergeschichte des Altertums; und auch hier beginnt der Tag im Osten. Während die italische Halbinsel noch in tiefes Werdegrauen eingehüllt liegt, ist in den Landschaften am östlichen Becken des Mittelmeers bereits eine nach allen Seiten hin reich entwickelte Kultur ans Licht getreten; und das Geschick der meisten Völker, in den ersten Stadien der Entwicklung an einem ebenbürtigen Bruder zunächst den Meister und Herrn zu finden, ist in hervorragendem Maße auch den Völkern Italiens zuteil geworden. Indes lag es in den geographischen Verhältnissen der Halbinsel, daß eine solche Einwirkung nicht zu Lande stattfinden konnte. Von der Benutzung des schwierigen Landwegs zwischen Italien und Griechenland in ältester Zeit findet sich nirgends eine Spur. In das transalpinische Land freilich mochten von Italien aus schon in unvordenklich ferner Zeit Handelsstraßen führen: die älteste Bernsteinstraße erreichte von der Ostsee aus das Mittelmeer an der Pomündung – weshalb in der griechischen Sage das Delta des Po als Heimat des Bernsteins erscheint –, und an diese Straße schloß sich eine andere quer durch die Halbinsel über den Apennin nach Pisa führende an; aber Elemente der Zivilisation konnten von dort her den Italikern nicht zukommen. Es sind die seefahrenden Nationen des Ostens, die nach Italien gebracht haben, was überhaupt in früher Zeit von ausländischer Kultur dorthin gelangt ist.

Das älteste Kulturvolk am Mittelmeergestade, die Ägypter, fuhren noch nicht über Meer und haben daher auch auf Italien nicht eingewirkt. Ebensowenig aber kann dies von den Phönikern behauptet werden. Allerdings waren sie es, die von ihrer engen Heimat am äußeren Ostrand des Mittelmeers aus zuerst unter allen bekannten Stämmen auf schwimmenden Häusern in dasselbe, anfangs des Fisch- und Muschelfangs, bald auch des Handels wegen, sich hinauswagten, die zuerst den Seeverkehr eröffneten und in unglaublich früher Zeit das Mittelmeer bis zu seinem äußersten westlichen Ende befuhren. Fast an allen Gestaden desselben erscheinen vor den hellenischen phönikische Seestationen: wie in Hellas selbst, auf Kreta und Kypros, in Ägypten, Libyen und Spanien, so auch im italischen Westmeer. Um ganz Sizilien herum, erzählt Thukydides, hatten, ehe die Griechen dorthin kamen, oder wenigstens, ehe sie dort in größerer Anzahl sich festsetzten, die Phöniker auf den Landspitzen und Inselchen ihre Faktoreien gegründet, des Handels wegen mit den Eingeborenen, nicht um Land zu gewinnen. Allein anders verhält es sich mit dem italischen Festland. Von phönikischen Niederlassungen daselbst ist bis jetzt nur eine einzige mit einiger Sicherheit nachgewiesen worden, eine punische Faktorei bei Caere, deren Andenken sich bewahrt hat teils in der Benennung der kleinen Ortschaft an der caeritischen Küste Punicum, teils in dem zweiten Namen der Stadt Caere selbst, Agylla, welcher nicht, wie man fabelt, von den Pelasgern herrührt, sondern phönikisch ist und die „Rundstadt“ bezeichnet, wie eben vom Ufer aus gesehen Caere sich darstellt. Daß diese Station und was von ähnlichen Gründungen es an den Küsten Italiens noch sonst gegeben haben mag, auf jeden Fall weder bedeutend noch von langem Bestande gewesen ist, beweist ihr fast spurloses Verschwinden; aber es liegt auch nicht der mindeste Grund vor, sie für älter zu halten als die gleichartigen hellenischen Ansiedlungen an denselben Gestaden. Ein unverächtliches Anzeichen davon, daß wenigstens Latium die kanaanitischen Männer erst durch Vermittlung der Hellenen kennengelernt hat, ist ihre latinische, der griechischen entlehnte Benennung der Pöner. Vielmehr führen alle ältesten Beziehungen der Italiker zu der Zivilisation des Ostens entschieden nach Griechenland; und es läßt sich das Entstehen der phönikischen Faktorei bei Caere, ohne auf die vorhellenische Periode zurückzugehen, sehr wohl aus den späteren wohlbekannten Beziehungen des caeritischen Handelsstaats zu Karthago erklären. In der Tat lag, wenn man sich erinnert, daß die älteste Schiffahrt wesentlich Küstenfahrt war und blieb, den Phönikern kaum eine Landschaft am Mittelmeer so fern wie der italische Kontinent. Sie konnten ihn nur entweder von der griechischen Westküste oder von Sizilien aus erreichen; und es ist sehr glaublich, daß die hellenische Seefahrt früh genug aufblühte, um den Phönikern in der Befahrung der Adriatischen wie der Tyrrhenischen See zuvorzukommen. Ursprünglichen unmittelbaren Einfluß der Phöniker auf die Italiker anzunehmen, ist deshalb kein Grund vorhanden; auf die späteren Beziehungen der phönikischen Seeherrschaft im westlichen Mittelmeer zu den italischen Anwohnern der Tyrrhenischen See wird die Darstellung zurückkommen.

Allem Anschein nach sind es also die hellenischen Schiffer gewesen, die zuerst unter den Anwohnern des östlichen Beckens des Mittelmeers die italischen Küsten befuhren. Von den wichtigen Fragen indes, aus welcher Gegend und zu welcher Zeit die griechischen Seefahrer dorthin gelangt sind, läßt nur die erstere sich mit einiger Sicherheit und Vollständigkeit beantworten. Es war das äolische und ionische Gestade Kleinasiens, wo zuerst der hellenische Seeverkehr sich großartig entfaltete und von wo aus den Griechen wie das Innere des Schwarzen Meeres so auch die italischen Küsten sich erschlossen. Der Namen des Ionischen Meeres, welcher den Gewässern zwischen Epirus und Sizilien geblieben ist, und der der Ionischen Bucht, mit welchem Namen die Griechen früher das Adriatische Meer bezeichneten, haben das Andenken an die einstmalige Entdeckung der Süd- und Ostküste Italiens durch ionische Seefahrer bewahrt. Die älteste griechische Ansiedlung in Italien, Kyme, ist dem Namen wie der Sage nach eine Gründung der gleichnamigen Stadt an der anatolischen Küste. Nach glaubwürdiger hellenischer Überlieferung waren es die kleinasiatischen Phokäer, die zuerst von den Hellenen die entferntere Westsee befuhren. Bald folgten auf den von den Kleinasiaten gefundenen Wegen andere Griechen nach: Ionier von Naxos und von Chalkis auf Euböa, Achäer, Lokrer, Rhodier, Korinther, Megarer, Messener, Spartaner. Wie nach der Entdeckung Amerikas die zivilisierten Nationen Europas wetteiferten, dorthin zu fahren und dort sich niederzulassen; wie die Solidarität der europäischen Zivilisation den neuen Ansiedlern inmitten der Barbaren deutlicher zum Bewußtsein kam als in ihrer alten Heimat, so war auch die Schiffahrt nach dem Westen und die Ansiedelung im Westland kein Sondergut einer einzelnen Landschaft oder eines einzelnen Stammes der Griechen, sondern Gemeingut der hellenischen Nation; und wie sich zu Nordamerikas Schöpfung englische und französische, holländische und deutsche Ansiedlungen gemischt und durchdrungen haben, so ist auch das griechische Sizilien und „Großgriechenland“ aus den verschiedenartigsten hellenischen Stammschaften oft ununterscheidbar zusammengeschmolzen. Doch lassen sich, außer einigen mehr vereinzelt stehenden Ansiedlungen, wie die der Lokrer mit ihren Pflanzstädten Hipponion und Medama und die erst gegen Ende dieser Periode gegründete Niederlassung der Phokäer Hyele (Velia, Elea) sind, im ganzen drei Hauptgruppen unterscheiden: die unter dem Namen der chalkidischen Städte zusammengefaßte ursprünglich ionische, zu der in Italien Kyme mit den übrigen griechischen Niederlassungen am Vesuv und Rhegion, in Sizilien Zankle (später Messana), Naxos, Katane, Leontini, Himera zählen; die achäische, wozu Sybaris und die Mehrzahl der großgriechischen Städte sich rechneten, und die dorische, welcher Syrakus, Gela, Akragas, überhaupt die Mehrzahl der sizilischen Kolonien, dagegen in Italien nur Taras (Tarentum) und dessen Pflanzstadt Herakleia angehören. Im ganzen überwiegt in der Einwanderung die ältere hellenische Schicht der Ionier und der vor der dorischen Einwanderung im Peloponnes ansässigen Stämme; von den Dorern haben sich vorzugsweise nur die Gemeinden gemischter Bevölkerung, wie Korinth und Megara, die rein dorischen Landschaften dagegen nur in untergeordnetem Grade beteiligt; natürlich, denn die Ionier waren ein altes Handels- und Schiffervolk, die dorischen Stämme aber sind erst verhältnismäßig spät von ihren binnenländischen Bergen in die Küstenlandschaften hinabgestiegen und zu allen Zeiten dem Seeverkehr ferner geblieben. Sehr bestimmt treten die verschiedenen Einwanderergruppen auseinander, besonders in ihrem Münzfuß. Die phokäischen Ansiedler prägen nach dem in Asien herrschenden babylonischen Fuß. Die chalkidischen Städte folgen in ältester Zeit dem aeginäischen, das heißt dem ursprünglich im ganzen europäischen Griechenland vorherrschenden und zwar zunächst derjenigen Modifikation desselben, die wir dort auf Euböa wiederfinden. Die achäischen Gemeinden münzen auf korinthische, die dorischen endlich auf diejenige Währung, die Solon im Jahre 160 Roms (594) in Attika eingeführt hatte, nur daß Taras und Herakleia sich in wesentlichen Stücken vielmehr nach der Währung ihrer achäischen Nachbarn richten als nach der der sizilischen Dorer.

Die Zeitbestimmung der früheren Fahrten und Ansiedlungen wird wohl für immer in tiefes Dunkel eingehüllt bleiben. Zwar eine gewisse Folge darin tritt auch für uns noch unverkennbar hervor. In der ältesten Urkunde der Griechen, welche, wie der älteste Verkehr mit dem Westen, den kleinasiatischen Ioniern eignet, in den Homerischen Gesängen reicht der Horizont noch kaum über das östliche Becken des Mittelmeers hinaus. Vom Sturm in die westliche See verschlagene Schiffer mochten von der Existenz eines Westlandes und etwa noch von dessen Meeresstrudeln und feuerspeienden Inselbergen die Kunde nach Kleinasien heimgebracht haben; allein zu der Zeit der Homerischen Dichtung mangelte selbst in derjenigen griechischen Landschaft, welche am frühesten mit dem Westland in Verkehr trat, noch jede zuverlässige Kunde von Sizilien und Italien; und die Märchenerzähler und Dichter des Ostens konnten, wie seinerzeit die okzidentalischen den fabelhaften Orient, ungestört die leeren Räume des Westens mit ihren luftigen Gestalten erfüllen. Bestimmter treten schon in den Hesiodischen Gedichten die Umrisse Italiens und Siziliens hervor; sie kennen aus beiden einheimische Namen von Völkerschaften, Bergen und Städten; doch ist ihnen Italien noch eine Inselgruppe. Dagegen in der gesamten nachhesiodischen Literatur erscheint Sizilien und selbst das gesamte Gestade Italiens als den Hellenen wenigstens im allgemeinen bekannt. Ebenso läßt die Reihenfolge der griechischen Ansiedlungen mit einiger Sicherheit sich bestimmen. Als die älteste namhafte Ansiedlung im Westland galt offenbar schon dem Thukydides Kyme; und gewiß hat er nicht geirrt. Allerdings lag dem griechischen Schiffer mancher Landungsplatz näher; allein vor den Stürmen wie vor den Barbaren war keiner so geschützt wie die Insel Ischia, auf der die Stadt ursprünglich lag; und daß solche Rücksichten vor allem bei dieser Ansiedlung leiteten, zeigt selbst die Stelle noch, die man später auf dem Festland dazu ausersah, die steile, aber geschützte Felsklippe, die noch heute den ehrwürdigen Namen der anatolischen Mutterstadt trägt. Nirgends in Italien sind denn auch die Örtlichkeiten der kleinasiatischen Märchen mit solcher Festigkeit und Lebendigkeit lokalisiert wie in der kymäischen Landschaft, wo die frühesten Westfahrer, jener Sagen von den Wundern des Westens voll, zuerst das Fabelland betraten und die Spuren der Märchenwelt, in der sie zu wandeln meinten, in den Sirenenfelsen und dem zur Unterwelt führenden Aornossee zurückließen. Wenn ferner in Kyme zuerst die Griechen Nachbarn der Italiker wurden, so erklärt es sich sehr einfach, weshalb der Name desjenigen italischen Stammes, der zunächst um Kyme angesessen war, der Name der Opiker, von ihnen noch lange Jahrhunderte nachher für sämtliche Italiker gebraucht ward. Es ist ferner glaublich überliefert, daß die massenhafte hellenische Einwanderung in Unteritalien und Sizilien von der Niederlassung auf Kyme durch einen beträchtlichen Zwischenraum getrennt war und daß bei jener Einwanderung wieder die Ionier von Chalkis und von Naxos vorangingen und Naxos auf Sizilien die älteste aller durch eigentliche Kolonisierung in Italien und Sizilien gegründeten Griechenstädte ist, worauf dann die achäischen und dorischen Kolonisationen erst später erfolgt sind.

Allein es scheint völlig unmöglich, für diese Reihe von Tatsachen auch nur annähernd sichere Jahreszahlen festzustellen. Die Gründung der achäischen Stadt Sybaris im Jahre 33 (721) und die der dorischen Stadt Taras im Jahre 46 Roms (708) mögen die ältesten Daten der italischen Geschichte sein, deren wenigstens ungefähre Richtigkeit als ausgemacht angesehen werden kann. Um wieviel aber die Ausführung der älteren ionischen Kolonien jenseits dieser Epoche zurückliege, ist ebenso ungewiß wie das Zeitalter der Entstehung der Hesiodischen und gar der Homerischen Gedichte. Wenn Herodot das Zeitalter Homers richtig bestimmt hat, so war Italien den Griechen ein Jahrhundert vor der Gründung Roms (850) noch unbekannt; indes jene Ansetzung ist wie alle anderen der Lebenszeit Homers kein Zeugnis, sondern ein Schluß, und wer die Geschichte der italischen Alphabete sowie die merkwürdige Tatsache erwägt, daß den Italikern das Griechenvolk bekannt ward, bevor der hellenische Stammname aufgekommen war, und die Italiker ihre Bezeichnung der Hellenen von dem in Hellas früh verschollenen Stamm der Grai oder Graeci entlehntenOb der Name der Graeker ursprünglich aus dem epirotischen Binnenland und der Gegend von Dodone haftet oder vielmehr den früher vielleicht bis an das Westmeer reichenden Ätolern eigen war, mag dahingestellt bleiben; er muß in ferner Zeit einem hervorragenden Stamm oder Komplex von Stämmen des eigentlichen Griechenlands eigen gewesen und von diesen auf die gesamte Nation übergegangen sein. In den Hesiodischen Eöen erscheint er als älterer Gesamtname der Nation, jedoch mit offenbarer Absichtlichkeit beiseite geschoben und dem hellenischen untergeordnet, welcher letztere bei Homer noch nicht, wohl aber, außer bei Hesiod, schon bei Archilochos um das Jahr 50 Roms (704) auftritt und recht wohl noch bedeutend früher aufgekommen sein kann (M. L. Duncker, Geschichte des Altertums. Berlin 1852-57. Bd. 3, S. 18, 556). Also bereits vor dieser Zeit waren die Italiker mit den Griechen soweit bekannt, daß jener in Hellas früh verschollene Name bei ihnen als Gesamtname der griechischen Nation blieb, auch als diese selbst andere Wege ging. Es ist dabei nur in der Ordnung, daß den Ausländern die Zusammengehörigkeit der hellenischen Stämme früher und deutlicher zum Bewußtsein gekommen ist als diesen selbst, und daher die Gesamtbenennung hier schärfer sich fixierte als dort, nicht minder, daß dieselbe nicht gerade den wohlbekannten nächstwohnenden Hellenen entnommen ward. Wie man es damit vereinigen will, daß noch ein Jahrhundert vor der Gründung Roms Italien den kleinasiatischen Griechen völlig unbekannt war, ist schwer abzusehen. Von dem Alphabet wird unten die Rede sein; es ergibt dessen Geschichte vollkommen die gleichen Resultate. Man wird es vielleicht verwegen nennen, auf solche Beobachtungen hin die Herodotische Angabe über das Zeitalter Homers zu verwerfen; aber ist es etwa keine Kühnheit, in Fragen dieser Art der Überlieferung zu folgen?, wird geneigt sein, den frühesten Verkehr der Italiker mit den Griechen um ein bedeutendes höher hinaufzurücken.

Die Geschichte der italischen und sizilischen Griechen ist zwar kein Teil der italischen; die hellenischen Kolonisten des Westens blieben stets im engsten Zusammenhang mit der Heimat und hatten teil an den Nationalfesten und Rechten der Hellenen. Doch ist es auch für Italien wichtig, den verschiedenen Charakter der griechischen Ansiedlungen daselbst zu bezeichnen und wenigstens gewisse Grundzüge hervorzuheben, durch die der verschiedenartige Einfluß der griechischen Kolonisierung auf Italien wesentlich bedingt worden ist.

Unter allen griechischen Ansiedlungen die intensivste und in sich am meisten geschlossene war diejenige, aus der der Achäische Städtebund hervorging, welchen die Städte Siris, Pandosia, Metabus oder Metapontion, Sybaris mit seinen Pflanzstädten Poseidonia und Laos, Kroton, Kaulonia, Temesa, Terina und Pyxus bildeten. Diese Kolonisten gehörten, im großen und ganzen genommen, einem griechischen Stamm an, der an seinem eigentümlichen, dem dorischen nächst verwandten Dialekt sowie nicht minder, anstatt des sonst allgemein in Gebrauch gekommenen jüngeren Alphabets, lange Zeit an der altnationalen hellenischen Schreibweise festhielt, und der seine besondere Nationalität den Barbaren wie den andern Griechen gegenüber in einer festen bündischen Verfassung bewahrte. Auch auf diese italischen Achäer läßt sich anwenden, was Polybios von der achäischen Symmachie im Peloponnes sagt: „nicht allein in eidgenössischer und freundschaftlicher Gemeinschaft leben sie, sondern sie bedienen sich auch gleicher Gesetze, gleicher Gewichte, Maße und Münzen sowie derselben Vorsteher, Ratmänner und Richter“.

Dieser Achäische Städtebund war eine eigentliche Kolonisation. Die Städte waren ohne Häfen – nur Kroton hatte eine leidliche Reede – und ohne Eigenhandel; der Sybarite rühmte sich, zu ergrauen zwischen den Brücken seiner Lagunenstadt, und Kauf und Verkauf besorgten ihm Milesier und Etrusker. Dagegen besaßen die Griechen hier nicht bloß die Küstensäume, sondern herrschten von Meer zu Meer in dem „Wein-“ und „Rinderland“ (Οινοτρία, Ιταλία) oder der „großen Hellas“; die eingeborene ackerbauende Bevölkerung mußte in Klientel oder gar in Leibeigenschaft ihnen wirtschaften und zinsen. Sybaris – seiner Zeit die größte Stadt Italiens – gebot über vier barbarische Stämme und fünfundzwanzig Ortschaften und konnte am andern Meer Laos und Poseidonia gründen; die überschwenglich fruchtbaren Niederungen des Krathis und Bradanos warfen den Sybariten und Metapontinern überreichen Ertrag ab – vielleicht ist hier zuerst Getreide zur Ausfuhr gebaut worden. Von der hohen Blüte, zu welcher diese Staaten in unglaublich kurzer Zeit gediehen, zeugen am lebendigsten die einzigen auf uns gekommenen Kunstwerke dieser italischen Achäer: ihre Münzen von strenger, altertümlich schöner Arbeit – überhaupt die frühesten Denkmäler von Kunst und Schrift in Italien, deren Prägung erweislich im Jahre 174 der Stadt (580) bereits begonnen hatte. Diese Münzen zeigen, daß die Achäer des Westens nicht bloß teilnahmen an der eben um diese Zeit im Mutterlande herrlich sich entwickelnden Bildnerkunst, sondern in der Technik demselben wohl gar überlegen waren; denn statt der dicken, oft nur einseitig geprägten und regelmäßig schriftlosen Silberstücke, welche um diese Zeit in dem eigentlichen Griechenland wie bei den italischen Dorern üblich waren, schlugen die italischen Achäer mit großer und selbständiger Geschicklichkeit aus zwei gleichartigen, teils erhaben teils vertieft geschnittenen Stempeln große dünne, stets mit Aufschrift versehene Silbermünzen, deren sorgfältig vor der Falschmünzerei jener Zeit – Plattierung geringen Metalls mit dünnen Silberblättern – sich schützende Prägweise den wohlgeordneten Kulturstaat verrät.

Dennoch trug diese schnelle Blüte keine Frucht. In der mühelosen, weder durch kräftige Gegenwehr der Eingeborenen noch durch eigene schwere Arbeit auf die Probe gestellten Existenz versagte sogar den Griechen früh die Spannkraft des Körpers und des Geistes. Keiner der glänzenden Namen der griechischen Kunst und Literatur verherrlicht die italischen Achäer, während Sizilien deren unzählige, auch in Italien das chalkidische Rhegion den Ibykos, das dorische Tarent den Archytas nennen kann; bei diesem Volk, wo stets sich am Herde der Spieß drehte, gedieh nichts von Haus aus als der Faustkampf. Tyrannen ließ die strenge Aristokratie nicht aufkommen, die in den einzelnen Gemeinden früh ans Ruder gekommen war und im Notfall an der Bundesgewalt einen sicheren Rückhalt fand: wohl aber drohte die Verwandlung der Herrschaft der Besten in eine Herrschaft der Wenigen, vor allem, wenn die bevorrechteten Geschlechter in den verschiedenen Gemeinden sich untereinander verbündeten und gegenseitig sich aushalfen. Solche Tendenzen beherrschten die durch den Namen des Pythagoras bezeichnete solidarische Verbindung der „Freunde“, sie gebot, die herrschende Klasse „gleich den Göttern zu verehren“, die dienende „gleich den Tieren zu unterwerfen“, und rief durch solche Theorie und Praxis eine furchtbare Reaktion hervor, welche mit der Vernichtung der pythagoreischen „Freunde“ und mit der Erneuerung der alten Bundesverfassung endigte. Allein rasende Parteifehden, Massenerhebungen der Sklaven, soziale Mißstände aller Art, praktische Anwendung unpraktischer Staatsphilosophie, kurz alle Übel der entsittlichten Zivilisation hörten nicht auf, in den achäischen Gemeinden zu wüten, bis ihre politische Macht darüber zusammenbrach.

Es ist danach nicht zu verwundern, daß für die Zivilisation Italiens die daselbst angesiedelten Achäer minder einflußreich gewesen sind als die übrigen griechischen Niederlassungen. über die politischen Grenzen hinaus ihren Einfluß zu erstrecken, lag diesen Ackerbauern ferner als den Handelsstaaten; innerhalb ihres Gebiets verknechteten sie die Eingeborenen und zertraten die Keime einer nationalen Entwicklung, ohne doch den Italikern durch vollständige Hellenisierung eine neue Bahn zu eröffnen. So ist in Sybaris und Metapont, in Kroton und Poseidonia das griechische Wesen, das sonst allen politischen Mißgeschicken zum Trotz sich lebenskräftig zu behaupten wußte, schneller, spur- und ruhmloser verschwunden als in irgendeinem anderen Gebiet, und die zwiesprachigen Mischvölker, die späterhin aus den Trümmern der eingeborenen Italiker und der Achäer und den jüngeren Einwanderern sabellischer Herkunft hervorgingen, sind zu rechtem Gedeihen ebensowenig gelangt. Indes, diese Katastrophe gehört der Zeit nach in die folgende Periode.

Anderer Art und von anderer Wirkung auf Italien waren die Niederlassungen der übrigen Griechen. Auch sie verschmähten den Ackerbau und Landgewinn keineswegs; es war nicht die Weise der Hellenen, wenigstens seit sie zu ihrer Kraft gekommen waren, sich im Barbarenland nach phönikischer Art an einer befestigten Faktorei genügen zu lassen. Aber wohl waren alle diese Städte zunächst und vor allem des Handels wegen begründet und darum denn auch, ganz abweichend von den achäischen, durchgängig an den besten Häfen und Landungsplätzen angelegt. Die Herkunft, die Veranlassung und die Epoche dieser Gründungen waren mannigfach verschieden; dennoch bestand zwischen ihnen eine gewisse Gemeinschaft – so in dem allen jenen Städten gemeinsamen Gebrauch gewisser moderner Formen des AlphabetsSo zum Beispiel heißt es auf einem kymäischen Tongefäß Ταταίες εμί λέυqθος. Fόσ δ’άν με κλέφσει θύφλος έσται., von Haus aus den weichen ionischen Dialekt sprachen. Für die Entwicklung Italiens sind diese Niederlassungen in sehr verschiedenem Grade wichtig geworden; es genügt hier, derjenigen zu gedenken, welche entscheidend in die Schicksale der Stämme Italiens eingegriffen haben, des dorischen Tarent und des ionischen Kyme.

Den Tarentinern ist unter allen hellenischen Ansiedlungen in Italien die glänzendste Rolle zugefallen. Der vortreffliche Hafen, der einzige gute an der ganzen Südküste, machte ihre Stadt zum natürlichen Entrepôt für den süditalienischen Handel, ja sogar für einen Teil des Verkehrs auf dem Adriatischen Meer. Der reiche Fischfang in dem Meerbusen, die Erzeugung und Verarbeitung der vortrefflichen Schafwolle sowie deren Färbung mit dem Saft der tarentinischen Purpurschnecke, die mit der tyrischen wetteifern konnte – beide Industrien hierher eingebürgert aus dem kleinasiatischen Miletos –, beschäftigten Tausende von Händen und fügten zu dem Zwischen- noch den Ausfuhrhandel hinzu. Die in größerer Menge als irgendwo sonst im griechischen Italien und ziemlich zahlreich selbst in Gold geschlagenen Münzen sind noch heute redende Beweise des ausgebreiteten und lebhaften tarentinischen Verkehrs. Schon in dieser Epoche, wo Tarent noch mit Sybaris um den ersten Rang unter den unteritalischen Griechenstädten rang, müssen seine ausgedehnten Handelsverbindungen sich angeknüpft haben; indes auf eine wesentliche Erweiterung ihres Gebietes nach Art der achäischen Städte scheinen die Tarentiner nie mit dauerndem Erfolg ausgegangen zu sein.

Wenn also die östlichste der griechischen Ansiedlungen in Italien rasch und glänzend sich emporhob, so gediehen die nördlichsten derselben am Vesuv zu bescheidnerer Blüte. Hier waren von der fruchtbaren Insel Aenaria (Ischia) aus die Kymäer auf das Festland hinübergegangen und hatten auf einem Hügel hart am Meere eine zweite Heimat erbaut, von wo aus der Hafenplatz Dikäarchia (später Puteoli), und weiter die „Neustadt“ Neapolis gegründet wurden. Sie lebten, wie überhaupt die chalkidischen Städte in Italien und Sizilien, nach den Gesetzen, welche Charondas von Katane (um 100 650) festgestellt hatte, in einer demokratischen, jedoch durch hohen Zensus gemäßigten Verfassung, welche die Macht in die Hände eines aus den Reichsten erlesenen Rates von Mitgliedern legte – eine Verfassung, die sich bewährte und im ganzen von diesen Städten Usurpatoren wie Pöbeltyrannei fern hielt. Wir wissen wenig von den äußeren Verhältnissen dieser kampanischen Griechen. Sie blieben, sei es aus Zwang oder aus freier Wahl, mehr noch als die Tarentiner beschränkt auf einen engen Bezirk; indem sie von diesem aus nicht erobernd und unterdrückend gegen die Eingeborenen auftraten, sondern friedlich mit ihnen handelten und verkehrten, erschufen sie sich selbst eine gedeihliche Existenz und nahmen zugleich den ersten Platz unter den Missionaren der griechischen Zivilisation in Italien ein.

Wenn zu beiden Seiten der rheginischen Meerenge teils auf dem Festlande die ganze südliche und die Westküste bis zum Vesuv, teils die größere östliche Hälfte der sizilischen Insel griechisches Land war, so gestalteten dagegen auf der italischen Westküste nordwärts vom Vesuv und auf der ganzen Ostküste die Verhältnisse sich wesentlich anders. An dem dem Adriatischen Meer zugewandten italischen Gestade entstanden griechische Ansiedlungen nirgends; womit die verhältnismäßig geringere Anzahl und untergeordnete Bedeutung der griechischen Pflanzstädte auf dem gegenüberliegenden illyrischen Ufer und den zahlreichen demselben vorliegenden Inseln augenscheinlich zusammenhängt. Zwar wurden auf dem Griechenland nächsten Teil dieser Küste zwei ansehnliche Kaufstädte, Epidamnos oder Dyrrhachion (jetzt Durazzo; 127 587) und Apollonia (bei Avlona; um 167 627) noch während der römischen Königsherrschaft gegründet; aber weiter nördlich ist, mit Ausnahme etwa der nicht bedeutenden Niederlassung auf Schwarzkerkyra (Curzola; um 174? 580) keine alte griechische Ansiedlung nachzuweisen. Es ist noch nicht hinreichend aufgeklärt, warum die griechische Kolonisierung so dürftig gerade nach dieser Seite hin auftrat, wohin doch die Natur selbst die Hellenen zu weisen schien und wohin in der Tat seit ältester Zeit von Korinth und mehr noch von der nicht lange nach Rom (um 44 710) gegründeten Ansiedlung auf Kerkyra (Korfu) aus ein Handelszug bestand, dessen Entrepôts auf der italischen Küste die Städte an der Pomündung, Spina und Atria, waren. Die Stürme der Adriatischen See, die Unwirtlichkeit wenigstens der illyrischen Küsten, die Wildheit der Eingeborenen reichen offenbar allein nicht aus, um diese Tatsache zu erklären. Aber für Italien ist es von den wichtigsten Folgen gewesen, daß die von Osten kommenden Elemente der Zivilisation nicht zunächst auf seine östlichen Landschaften einwirkten, sondern erst aus den westlichen in diese gelangten. Selbst in den Handelsverkehr teilte sich mit Korinth und Kerkyra die östlichste Kaufstadt Großgriechenlands, das dorische Tarent, das durch den Besitz von Hydrus (Otranto) den Eingang in das Adriatische Meer auf der italischen Seite beherrschte. Da außer den Häfen an der Pomündung an der ganzen Ostküste nennenswerte Emporien in jener Zeit nicht bestanden – Ankons Aufblühen fällt in weit spätere Zeit und noch später das Emporkommen von Brundisium –, ist es wohl begreiflich, daß die Schiffer von Epidamnos und Apollonia häufig in Tarent löschten. Auch auf dem Landwege verkehrten die Tarentiner vielfach mit Apulien; auf sie geht zurück, was sich von griechischer Zivilisation im Südosten Italiens vorfindet. Indes fallen in diese Zeit davon nur die ersten Anfänge; der Hellenismus Apuliens entwickelte sich erst in einer späteren Epoche.

Daß dagegen die Westküste Italiens auch nördlich vom Vesuv in ältester Zeit von den Hellenen befahren worden ist und auf den Inseln und Landspitzen hellenische Faktoreien bestanden, läßt sich nicht bezweifeln. Wohl das älteste Zeugnis dieser Fahrten ist die Lokalisierung der Odysseussage an den Küsten des Tyrrhenischen MeeresDie ältesten griechischen Schriften, in denen uns diese tyrrhenische Odysseussage erscheint, sind die Hesiodische ‚Theogonie‘ in einem ihrer jüngeren Abschnitte und sodann die Schriftsteller aus der Zeit kurz vor Alexander, Ephoros, aus dem der sogenannte Skymnos geflossen ist, und der sogenannte Skylax. Die erste dieser Quellen gehört einer Zeit an, wo Italien den Griechen noch als Inselgruppe galt, und ist also sicher sehr alt; und es kann danach die Entstehung dieser Sagen im ganzen mit Sicherheit in die römische Königszeit gesetzt werden.. Wenn man in den Liparischen Inseln die des Äolos wiederfand, wenn man am Lacinischen Vorgebirge die Insel der Kalypso, am Misenischen die der Sirenen, am Circeischen die der Kirke wies, wenn man das ragende Grab des Elpenor in dem steilen Vorgebirge von Tarracina erkannte, wenn bei Caieta und Formiae die Lästrygonen hausen, wenn die beiden Söhne des Odysseus und der Kirke, Agrios, das heißt der Wilde, und Latinos, im „innersten Winkel der heiligen Inseln“ die Tyrrhener beherrschen oder in einer jüngeren Fassung Latinus der Sohn des Odysseus und der Kirke, Auson der Sohn des Odysseus und der Kalypso heißt, so sind das alte Schiffmärchen der ionischen Seefahrer, welche der lieben Heimat auf der Tyrrhenischen See gedachten, und dieselbe herrliche Lebendigkeit der Empfindung, wie sie in dem ionischen Gedicht von den Fahrten des Odysseus waltet, spricht auch noch aus der frischen Lokalisierung derselben Sage bei Kyme selbst und in dem ganzen Fahrbezirk der kymäischen Schiffer.

Andere Spuren dieser ältesten Fahrten sind die griechischen Namen der Insel Aethalia (Ilva, Elba), die nächst Aenaria zu den am frühesten von Griechen besetzten Plätzen zu gehören scheint, und vielleicht auch des Hafenplatzes Telamon in Etrurien; ferner die beiden Ortschaften an der caeritischen Küste Pyrgi (bei S. Severa) und Alsion (bei Palo), wo nicht bloß die Namen unverkennbar auf griechischen Ursprung deuten, sondern auch die eigentümliche, von den caeritischen und überhaupt den etruskischen Stadtmauern sich wesentlich unterscheidende Architektur der Mauern von Pyrgi. Aethalia, „die Feuerinsel“, mit ihren reichen Kupfer- und besonders Eisengruben mag in diesem Verkehr die erste Rolle gespielt und hier die Altsiedlung der Fremden wie ihr Verkehr mit den Eingeborenen seinen Mittelpunkt gehabt haben; um so mehr als das Schmelzen der Erze auf der kleinen und nicht waldreichen Insel ohne Verkehr mit dem Festland nicht geschehen konnte. Auch die Silbergruben von Populonia auf der Elba gegenüberliegenden Landspitze waren vielleicht schon den Griechen bekannt und von ihnen in Betrieb genommen.

Wenn die Fremden, wie in jenen Zeiten immer, neben dem Handel auch dem See- und Landraub obliegend, ohne Zweifel es nicht versäumten, wo die Gelegenheit sich bot, die Eingeborenen zu brandschatzen und sie als Sklaven fortzuführen, so übten auch die Eingeborenen ihrerseits das Vergeltungsrecht aus; und daß die Latiner und Tyrrhener dies mit größerer Energie und besserem Glück getan haben als ihre süditalischen Nachbarn, zeigen nicht bloß jene Sagen an, sondern vor allem der Erfolg. In diesen Gegenden gelang es den Italikern, sich der Fremdlinge zu erwehren und nicht bloß Herren ihrer eigenen Kaufstädte und Kaufhäfen zu bleiben oder doch bald wieder zu werden, sondern auch Herren ihrer eigenen See. Dieselbe hellenische Invasion, welche die süditalischen Stämme erdrückte und denationalisierte, hat die Völker Mittelitaliens, freilich sehr wider den Willen der Lehrmeister, zur Seefahrt und zur Städtegründung angeleitet. Hier zuerst muß der Italiker das Floß und den Nachen mit der phönikischen und griechischen Rudergaleere vertauscht haben. Hier zuerst begegnen große Kaufstädte, vor allem Caere im südlichen Etrurien und Rom am Tiber, die, nach den italischen Namen wie nach der Lage in einiger Entfernung vom Meere zu schließen, eben wie die ganz gleichartigen Handelsstädte an der Pomündung, Spina und Atria, und weiter südlich Ariminum, sicher keine griechischen, sondern italische Gründungen sind. Den geschichtlichen Verlauf dieser ältesten Reaktion der italischen Nationalität gegen fremden Eingriff darzulegen sind wir begreiflicherweise nicht imstande; wohl aber läßt es noch sich erkennen, was für die weitere Entwicklung Italiens von der größten Bedeutung ist, daß diese Reaktion in Latium und im südlichen Etrurien einen andern Gang genommen hat als in der eigentlichen tuskischen und den sich daran anschließenden Landschaften.

Schon die Sage setzt in bezeichnender Weise dem „wilden Tyrrhener“ den Latiner entgegen und dem unwirtlichen Strande der Volsker das friedliche Gestade an der Tibermündung. Aber nicht das kann hiermit gemeint sein, daß man die griechische Kolonisierung in einigen Landschaften Mittelitaliens geduldet, in andern nicht zugelassen hätte. Nordwärts vom Vesuv hat überhaupt in geschichtlicher Zeit nirgends eine unabhängige griechische Gemeinde bestanden, und wenn Pyrgi dies einmal gewesen ist, so muß es doch schon vor dem Beginn unserer Überlieferung in die Hände der Italiker, das heißt der Caeriten zurückgekehrt sein. Aber wohl ward in Südetrurien, in Latium und ebenso an der Ostküste der friedliche Verkehr mit den fremden Kaufleuten geschützt und gefördert, was anderswo nicht geschah. Vor allem merkwürdig ist die Stellung von Caere. „Die Caeriten“, sagt Strabon, „galten viel bei den Hellenen wegen ihrer Tapferkeit und Gerechtigkeit, und weil sie, so mächtig sie waren, des Raubes sich enthielten.“ Nicht der Seeraub ist gemeint, den der caeritische Kaufmann wie jeder andere sich gestattet haben wird; sondern Caere war eine Art von Freihafen für die Phöniker wie für die Griechen. Wir haben der phönikischen Station – später Punicum genannt – und der beiden von Pyrgi und Alsion bereits gedacht; diese Häfen waren es, die zu berauben die Caeriten sich enthielten, und ohne Zweifel war es eben dies, wodurch Caere, das nur eine schlechte Reede besitzt und keine Gruben in der Nähe hat, so früh zu hoher Blüte gelangt ist und für den ältesten griechischen Handel noch größere Bedeutung gewonnen hat als die von der Natur zu Emporien bestimmten Städte der Italiker an den Mündungen des Tiber und des Po. Die hier genannten Städte sind es, welche in uraltem religiösen Verkehr mit Griechenland erscheinen. Der erste unter allen Barbaren, der den olympischen Zeus beschenkte, war der tuskische König Arimnos, vielleicht ein Herr von Ariminum. Spina und Caere hatten in dem Tempel des delphischen Apollon wie andere mit dem Heiligtum in regelmäßigem Verkehr stehende Gemeinden ihre eigenen Schatzhäuser; und mit der ältesten caeritischen und römischen Überlieferung ist das delphische Heiligtum sowohl wie das kymäische Orakel verflochten. Diese Städte, wo die Italiker friedlich schalteten und mit dem fremden Kaufmann freundlich verkehrten, wurden vor allen reich und mächtig und wie für die hellenischen Waren so auch für die Keime der hellenischen Zivilisation die rechten Stapelplätze.

Anders gestalteten sich die Verhältnisse bei den „wilden Tyrrhenern“. Dieselben Ursachen, die in der latinischen und in den vielleicht mehr unter etruskischer Suprematie stehenden als eigentlich etruskischen Landschaften am rechten Tiberufer und am unteren Po zur Emanzipierung der Eingeborenen von der fremden Seegewalt geführt hatten, entwickelten in dem eigentlichen Etrurien, sei es aus anderen Ursachen, sei es infolge des verschiedenartigen, zu Gewalttat und Plünderung hinneigenden Nationalcharakters, den Seeraub und die eigene Seemacht. Man begnügte sich hier nicht, die Griechen aus Aethalia und Populonia zu verdrängen; auch der einzelne Kaufmann ward, wie es scheint, hier nicht geduldet, und bald durchstreiften sogar etruskische Kaper weithin die See und machten den Namen der Tyrrhener zum Schrecken der Griechen – nicht ohne Ursache galt diesen der Enterhaken als eine etruskische Erfindung und nannten die Griechen das italische Westmeer das Meer der Tusker. Wie rasch und ungestüm diese wilden Korsaren, namentlich im Tyrrhenischen Meere, um sich griffen, zeigt am deutlichsten ihre Festsetzung an der latinischen und kampanischen Küste. Zwar behaupteten im eigentlichen Latium sich die Latiner und am Vesuv sich die Griechen; aber zwischen und neben ihnen geboten die Etrusker in Antium wie in Surrentum. Die Volsker traten in die Klientel der Etrusker ein; aus ihren Waldungen bezogen diese die Kiele ihrer Galeeren, und wenn dem Seeraub der Antiaten erst die römische Okkupation ein Ende gemacht hat, so begreift man es wohl, warum den griechischen Schiffern das Gestade der südlichen Volsker das laestrygonische hieß. Die hohe Landspitze von Sorrent, mit dem noch steileren, aber hafenlosen Felsen von Capri eine rechte, inmitten der Buchten von Neapel und Salern in die Tyrrhenische See hinausschauende Korsarenwarte, wurde früh von den Etruskern in Besitz genommen. Sie sollen sogar in Kampanien einen eigenen Zwölfstädtebund gegründet haben und etruskisch redende Gemeinden haben hier noch in vollkommen historischer Zeit im Binnenlande bestanden; wahrscheinlich sind diese Ansiedlungen mittelbar ebenfalls aus der Seeherrschaft der Etrusker im kampanischen Meer und aus ihrer Rivalität mit den Kymäern am Vesuv hervorgegangen. Indes beschränkten die Etrusker sich keineswegs auf Raub und Plünderung. Von ihrem friedlichen Verkehr mit griechischen Städten zeugen namentlich die Gold- und Silbermünzen, die wenigstens vom Jahre 200 der Stadt (550) an die etruskischen Städte, besonders Populonia, nach griechischem Muster und auf griechischen Fuß geschlagen haben; daß dieselben nicht den großgriechischen, sondern vielmehr attischen, ja kleinasiatischen Stempeln nachgeprägt wurden, ist übrigens wohl auch ein Fingerzeig für die feindliche Stellung der Etrusker zu den italischen Griechen. In der Tat befanden sie sich für den Handel in der günstigsten Stellung und in einer weit vorteilhafteren als die Bewohner von Latium. Von Meer zu Meer wohnend geboten sie am westlichen über den großen italischen Freihafen, am östlichen über die Pomündung und das Venedig jener Zeit, ferner über die Landstraße, die seit alter Zeit von Pisa am Tyrrhenischen nach Spina am Adriatischen Meere führte, dazu in Süditalien über die reichen Ebenen von Capua und Nola. Sie besaßen die wichtigsten italischen Ausfuhrartikel, das Eisen von Aethalia, das volaterranische und kampanische Kupfer, das Silber von Populonia, ja den von der Ostsee ihnen zugeführten Bernstein. Unter dem Schutze ihrer Piraterie, gleichsam einer rohen Navigationsakte, mußte ihr eigener Handel emporkommen; und es kann ebensowenig befremden, daß in Sybaris der etruskische und milesische Kaufmann konkurrierten, als daß aus jener Verbindung von Kaperei und Großhandel der maß- und sinnlose Luxus entsprang, in welchem Etruriens Kraft früh sich selber verzehrt hat.

Wenn also in Italien die Etrusker und, obgleich in minderem Grade, die Latiner den Hellenen abwehrend und zum Teil feindlich gegenüberstanden, so griff dieser Gegensatz gewissermaßen mit Notwendigkeit in diejenige Rivalität ein, die damals Handel und Schiffahrt auf dem Mittelländischen Meere vor allem beherrschte: in die Rivalität der Phöniker und der Hellenen. Es ist nicht dieses Orts, im einzelnen darzulegen, wie während der römischen Königszeit diese beiden großen Nationen an allen Gestaden des Mittelmeeres, in Griechenland und Kleinasien selbst, auf Kreta und Kypros, an der afrikanischen, spanischen und keltischen Küste miteinander um die Oberherrschaft rangen; unmittelbar auf italischem Boden wurden diese Kämpfe nicht gekämpft, aber die Folgen derselben doch auch in Italien tief und nachhaltig empfunden. Die frische Energie und die universellere Begabung des jüngeren Nebenbuhlers war anfangs überall im Vorteil; die Hellenen entledigten sich nicht bloß der phönikischen Faktoreien in ihrer europäischen und asiatischen Heimat, sondern verdrängten die Phöniker auch von Kreta und Kypros, faßten Fuß in Ägypten und Kyrene und bemächtigten sich Unteritaliens und der größeren östlichen Hälfte der sizilischen Insel. Überall erlagen die kleinen phönikischen Handelsplätze der energischeren griechischen Kolonisation. Schon ward auch im westlichen Sizilien Selinus (126 628) und Akragas (174 580) gegründet, schon von den kühnen kleinasiatischen Phokäern die entferntere Westsee befahren, an dem keltischen Gestade Massalia erbaut (um 150 600) und die spanische Küste erkundet. Aber plötzlich, um die Mitte des zweiten Jahrhunderts, stockt der Fortschritt der hellenischen Kolonisation: und es ist kein Zweifel, daß die Ursache dieses Stockens der Aufschwung war, den gleichzeitig, offenbar infolge der von den Hellenen dem gesamten phönikischen Stamme drohenden Gefahr, die mächtigste ihrer Städte in Libyen, Karthago nahm. War die Nation, die den Seeverkehr auf dem Mittelländischen Meere eröffnet hatte, durch den jüngeren Rivalen auch bereits verdrängt aus der Alleinherrschaft über die Westsee, dem Besitze beider Verbindungsstraßen zwischen dem östlichen und dem westlichen Becken des Mittelmeeres und dem Monopol der Handelsvermittlung zwischen Orient und Okzident, so konnte doch wenigstens die Herrschaft der Meere westlich von Sardinien und Sizilien noch für die Orientalen gerettet werden; und an deren Behauptung setzte Karthago die ganze, dem aramäischen Stamme eigentümliche zähe und umsichtige Energie. Die phönikische Kolonisierung wie der Widerstand der Phöniker nahmen einen völlig anderen Charakter an. Die älteren phönikischen Ansiedlungen, wie die sizilischen, welche Thukydides schildert, waren kaufmännische Faktoreien; Karthago unterwarf sich ausgedehnte Landschaften mit zahlreichen Untertanen und mächtigen Festungen. Hatten bisher die phönikischen Niederlassungen vereinzelt den Griechen gegenübergestanden, so zentralisierte jetzt die mächtige libysche Stadt in ihrem Bereiche die ganze Wehrkraft ihrer Stammverwandten mit einer Straffheit, der die griechische Geschichte nichts Ähnliches an die Seite zu stellen vermag. Vielleicht das wichtigste Moment aber dieser Reaktion für die Folgezeit ist die enge Beziehung, in welche die schwächeren Phöniker, um der Hellenen sich zu erwehren, zu den Eingeborenen Siziliens und Italiens traten. Als Knidier und Rhodier um das Jahr 175 (579) im Mittelpunkt der phönikischen Ansiedlungen auf Sizilien bei Lilybäon sich festzusetzen versuchten, wurden sie durch die Eingeborenen – Elymer von Segeste – und Phöniker wieder von dort vertrieben. Als die Phokäer um 217 (537) sich in Alalia (Aleria) auf Korsika Caere gegenüber niederließen, erschien, um sie von dort zu vertreiben, die vereinigte Flotte der Etrusker und der Karthager, hundertundzwanzig Segel stark; und obwohl in dieser Seeschlacht – einer der ältesten, die die Geschichte kennt – die nur halb so starke Flotte der Phokäer sich den Sieg zuschrieb, so erreichten doch die Karthager und Etrusker, was sie durch den Angriff bezweckt hatten: die Phokäer gaben Korsika auf und ließen lieber an der weniger ausgesetzten lukanischen Küste in Hyele (Velia) sich nieder. Ein Traktat zwischen Etrurien und Karthago stellte nicht bloß die Regeln über Wareneinfuhr und Rechtsfolge fest, sondern schloß auch ein Waffenbündnis (συμμαχία) ein, von dessen ernstlicher Bedeutung eben jene Schlacht von Alalia zeugt. Charakteristisch ist es für die Stellung der Caeriten, daß sie die phokäischen Gefangenen auf dem Markt von Caere steinigten und alsdann, um den Frevel zu sühnen, den delphischen Apoll beschickten.

Latium hat dieser Fehde gegen die Hellenen sich nicht angeschlossen; vielmehr finden sich in sehr alter Zeit freundliche Beziehungen der Römer zu den Phokäern in Hyele wie in Massalia, und die Ardeaten sollen sogar gemeinschaftlich mit den Zakynthiern eine Pflanzstadt in Spanien, das spätere Saguntum gegründet haben. Doch haben die Latiner noch viel weniger sich auf die Seite der Hellenen gestellt; dafür bürgen sowohl die engen Beziehungen zwischen Rom und Caere als auch die Spuren alten Verkehrs zwischen den Latinern und den Karthagern. Der Stamm der Kanaaniten ist den Römern durch Vermittlung der Hellenen bekannt geworden, da sie, wie wir sahen, ihn stets mit dem griechischen Namen genannt haben; aber daß sie weder den Namen der Stadt KarthagoDer Name Afri, schon Ennius und Cato geläufig – man vergleiche Scipio Africanus –, ist gewiß ungriechisch, höchst wahrscheinlich stammverwandt mit dem der Hebräer. von den Griechen entlehnt haben, daß tyrische Waren bei den älteren Römern mit dem ebenfalls die griechische Vermittlung ausschließenden Namen der sarranischen bezeichnet werdenSarranisch heißen den Römern seit alter Zeit der tyrische Purpur und die tyrische Flöte, und auch als Beiname ist Sarranus wenigstens seit dem Hannibalischen Krieg in Gebrauch. Der bei Ennius und Plautus vorkommende Stadtname Sarra ist wohl aus Sarranus, nicht unmittelbar aus dem einheimischen Namen Sor gebildet. Die griechische Form Tyrus, Tyrius möchte bei den Römern nicht vor Afranius (bei Festus p. 355 M.) vorkommen. Vgl. F. K. Movers, Die Phönicier. Bonn/Berlin 1840-56. Bd. 2, 1, S. 174., beweist ebenso wie die späteren Verträge den alten und unmittelbaren Handelsverkehr zwischen Latium und Karthago.

Der vereinigten Macht der Italiker und Phöniker gelang es in der Tat, die westliche Hälfte des Mittelmeeres im wesentlichen zu behaupten. Der nordwestliche Teil von Sizilien mit den wichtigen Häfen Soloeis und Panormos an der Nordküste, Motye an der Afrika zugewandten Spitze blieb im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Karthager. Um die Zeit des Kyros und Kroesos, eben als der weise Bias die Ionier zu bestimmen suchte, insgesamt aus Kleinasien auswandernd in Sardinien sich niederzulassen (um 200 554), kam ihnen dort der karthagische Feldherr Malchus zuvor und bezwang einen bedeutenden Teil der wichtigen Insel mit Waffengewalt; ein halbes Jahrhundert später erscheint das ganze Gestade Sardiniens in unbestrittenem Besitz der karthagischen Gemeinde. Korsika dagegen mit den Städten Alalia und Nikäa fiel den Etruskern zu und die Eingeborenen zinsten an diese von den Produkten ihrer armen Insel, dem Pech, Wachs und Honig. Im Adriatischen Meer ferner sowie in den Gewässern westlich von Sizilien und Sardinien herrschten die verbündeten Etrusker und Karthager. Zwar gaben die Griechen den Kampf nicht auf. Jene von Lilybäon vertriebenen Rhodier und Knidier setzten auf den Inseln zwischen Sizilien und Italien sich fest und gründeten hier die Stadt Lipara (175 579). Massalia gedieh trotz seiner Isolierung und monopolisierte bald den Handel von Nizza bis nach den Pyrenäen. An den Pyrenäen selbst ward von Lipara aus die Pflanzstadt Rhoda (jetzt Rosas) angelegt und auch in Saguntum sollen Zakynthier sich angesiedelt, ja selbst in Tingis (Tanger) in Mauretanien griechische Dynasten geherrscht haben. Aber mit dem Vorrücken war es denn doch für die Hellenen vorbei; nach Akragas‘ Gründung sind ihnen bedeutende Gebietserweiterungen am Adriatischen wie am westlichen Meer nicht mehr gelungen, und die spanischen Gewässer wie der Atlantische Ozean blieben ihnen verschlossen. Jahr aus Jahr ein fochten die Liparäer mit den tuskischen „Seeräubern“, die Karthager mit den Massalioten, den Kyrenäern, vor allem den griechischen Sikelioten; aber nach keiner Seite hin ward ein dauerndes Resultat erreicht und das Ergebnis der Jahrhunderte langen Kämpfe war im ganzen die Aufrechterhaltung des Status quo.

So hatte Italien, wenn auch nur mittelbar, den Phönikern es zu danken, daß wenigstens die mittleren und nördlichen Landschaften nicht kolonisiert wurden, sondern hier, namentlich in Etrurien, eine nationale Seemacht ins Leben trat. Es fehlt aber auch nicht an Spuren, daß die Phöniker es schon der Mühe wert fanden, wenn nicht gegen die latinischen, doch wenigstens gegen die seemächtigeren etruskischen Bundesgenossen diejenige Eifersucht zu entwickeln, die aller Seeherrschaft anzuhaften pflegt: der Bericht über die von den Karthagern verhinderte Aussendung einer etruskischen Kolonie nach den Kanarischen Inseln, wahr oder falsch, offenbart die hier obwaltenden rivalisierenden Interessen.