Willkür

Willkürlich ist eine Handlung, der keine intersubjektive Regel und keine subjektiv und intersubjektiv verbindlichen, über eine konkrete Situation hinausreichenden Normen zugrundeliegen.

Willkürlichen Handlungen liegen daher weder äußeren Ursachen noch die begründete Wahl zwischen alternativen Möglichkeiten zugrunde.

Eine unbegründete Wahl, die lediglich Ausdruck des rational unbegründeten Handelns des Subjekts ist, ist damit eine spezielle Form der Willkür.

Kant unterschied zwei Formen der Willkür:

  1. die Willkür, die durch die sinnliche Affizierung angetrieben ist [KrV A 534];
  2. der vernünftige Wille des Menschen, d. h. die Willkür, der ein Vermögen des Menschen innewohnt, sich unabhängig von der Nötigung durch sinnliche Antriebe selbst zu bestimmen.

Nach Kuno Fischer gibt es zwei Willensarten: die Willkür, die durch Erkenntnis geleitet ist, und das allem Erkennen und bewussten Handeln vorausgehende, unbewusste Wollen.