Bevölkerungsethik

Die Bevölkerungsethik ist Teil der praktischen Ethik, der die begründete moralische Stellungnahme zu bevölkerungspolitischen Problemen untersucht. Sie gehört damit zu Bioethik.

Moralische Probleme entstehen, außer durch die unmittelbaren Folgen des Bevölkerungswachstums, in den sog. Entwicklungsländern (Unterernährung, Krankheit, hohe Sterblichkeit) selbst, z. B. im Hinblick auf Maßnahmen der sog. Geburtenkontrolle und deren Folgen, vor allem für das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen.

Grundlage für die Probleme der Entwicklungsländer ist die absolute Armut.

Unterstellt man, und dies ist Ergebnis einer jeden konsequantialistischen Ethik, also insbesondere auch jeden Utilitarismus, dass kein moralischer Unterschied zwischen dem Töten und den Sterbenlassen besteht, hat dies weitgehende Folgen für die Bevölkerungsethik.

Peter Singer bringt es auf den Punkt, wenn er schreibt:

"Falls grundsätzlich kein Unterschied zwischen Sterbenlassen und Töten besteht, könnte es fast scheinen, dass wir alle Mörder sind." [1]

Diese Konsequenz legt zunächst nahe doch einen Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen zu ziehen.

Es gibt verschiedene Differenzen zwischen dem Ausgeben für Geld, um sich eine HIFI-Anlage zu leisten, und dem Erschießen von Armen in den Entwicklungsländern:

  1. Die Motivation ist eine andere.
  2. Man kann zwar normalerweise nach der Regel leben niemanden zu erschießen, aber kaum nach der Regel, alle Menschen zu retten, die wir retten können. Die Pflicht nicht zu töten ist also leichter einzulösen als die Pflicht nicht sterben zu lassen.
  3. Die Sicherheit des "Erfolges" wenn man jemand erschießt, ist großer als wenn man ihn sterben lässt.
  4. Wenn ich jemand erschieße gibt es ein identifizierbares Individuum, wenn ich jemanden verhungern lasse nicht.
  5. Die Notlage des Verhungernden ist nicht meine Schuld und daher auch nicht in meiner Verantwortung.

Nun sind diese Unterschied keine zwingenden Unterschiede zwischen Töten und Sterbenlassen, da man auch aus sadistischen Motiven jemanden sterben lassen kann, da auch das Sterbenlassen individualisiert sein kann usw.

Sterbenlassen ist nicht nur Unrecht, wenn das Opfer indivdualisiert ist. Peter Singer nennt ein treffendes Beispiel:

"Angenommen, ich bin Vertreter für Konservennahrung und erfahre, dass eine Sendung von Konserven ein Gift enthält, das, wenn es in den Körper gelangt, bei den Konsumenten das Risiko, an Magenkrebs zu sterben, verdoppelt. Angenommen, ich verkaufe die Konserven trotzdem weiter. Meine Entscheidung mag keine identifizierbaren Opfer treffen. Einige von denen, die die Nahrung zu sich nehmen, werden an Krebs sterben. Der Anteil der Konsumenten, die auf diese Weise sterben, wird für die Gemeinschaft insgesamt doppelt so hoch sein; aber welche von den Konsumenten sind deshalb gestorben, weil sie aßen, was ich verkauft habe, und welche von ihnen hätten sich die Krankheit ohnehin zugezogen? Das festzustellen ist nicht möglich; aber diese Unmöglichkeit macht meine Entscheidung sicher nicht weniger verwerflich, als wenn das Gift zwar leichter zu ermittelnde, aber ebenso fatale Wirkungen gehabt hätte." [2]

Der Mangel an Gewißheit, ob ich ein Leben retten könnte, indem ich Geld spende, vermindert das Unrecht keines zu geben, gegenüber vorsätzlichem Töten; aber das genügt nicht, um zu zeige, dass es ein akzeptables Verhalten ist, nicht zu spenden.

Eine konsequentialistische Ethik kann nicht akzeptieren, dass Verantwortung eher für Handlungen als für Unterlassungen gilt und ist damit in diesem Punkt kontraintuitiv.

Singer ist ein inkonsequenter Konsequentialist, wenn er schreibt:

"Daß eine Person den Tod einer anderen nicht wirklich wünscht, mindert die Schärfe des Tadels, den sie verdient, aber nicht so sehr, wie es unsere gegenwärtigen Einstellungen gegenüber der Hilfeleistung vermuten lassen." [3]

Er müßt für fahrlässige Tötund, Todschlag und Mord genaugenommen die gleiche Strafe fordern. Eine Position die gegen den Konsequentialismus spricht.

Singer konstatiert eine Verpflichtung zu helfen mit einem Argument abzuleiten, dass von verschiedenen Positionen aus akzeptabel ist. Er argumentiert:

  1. Wenn wir etwas Schlechtes verhüten können, ohne irgendetwas von vergleichbarer moralischer Bedeutsamkeit zu opfern, sollten wir es tun.
  2. Absolute Armut ist schlecht.
  3. Es gibt ein bestimmtes Mäß von absoluter Armut, das wir verhüten können, ohne irgend etwas von vergleichbarer moralischer Bedeutung zu opfern.
  4. Also: Wir sollten ein bestimmtes Mäß von absoluter Armut verhüten.

Gegen dieses Argument wird als Einwand vorgetragen, dass wir uns zuerst um die sorgen sollten, die uns nahestehen, für unsere Familien und dann für die Armen in unserem Land, bevor wir an die Armut in weit entfernten Gegenden denken.

Ein Punkt dieses Argumentes ist es, dass wir den uns nahestehenden tatsächlich besser helfen können. Gegen dieses Argument spricht jedoch der große Unterschied in der Armut, der diesen Vorteil überwiegt.

Gegen den Einwand, dass jeder gewisse Eigentumsrechte habe, wenn er oder seine Vorfahren das Eigentum mit ehrlichen Mitteln erworben haben, lässt sich einwenden, dass das Maß ein Eigentumserwerb von Zuufällen wie dem Geburtsort abhängt.

Ein weiterer Einwand gegen die Verpflichtung zu helfen, sind die Rettungsboot-Ethiken, deren Position durch eine Metapher von Garrett Hardin deutlich werden: Wir in den reichen Nationen sind wie die Insassen eines überfüllten Rettungsbootes, das in einem Meer voll ertrinkender Menschen treibt. Wenn wir die Ertrinkenden zu retten versuchen, indem wir sie an Bord bringen wird unser Boot überladen sein, und wir werden alle ertrinken. Weil es besser ist, dass einige überleben als keiner, sollten wir die anderen ertrinken lassen.

Das Gegenargument ist, dass unsere Hilfe – zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit – helfen kann, allen (oder zumindest viel mehr) zu retten. Zum Beispiel wird die Entwicklungshilfe zu einer geringeren Geburtenrate in den Entwicklungsländern führen.


[1] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 283
[2] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 287f.
[3] Singer, P.: Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart 21994, 289f.