Reine Vernunft

Die reine Vernunft bezeichnet die theoretische Vernunft im engeren Sinne.

Die reine Vernunft ist bei Kant dem Verstand übergeordnet, weil sie die Fähigkeit begründet, Schlüsse zu ziehen und nach dem Unbedingten (den Vernunftsideen) zu suchen.

Kant macht es sich zur Aufgabe, den Gebrauch der reinen Vernunft in Umfang und Grenze zu bestimmen.

Nach Kant kann die reine Vernunft keine Aussage über die Wirklichkeit selbst machen. Die Ideen, zu denen die reine Vernunft gelangt, gelten ausschließlich als regulative Ideen, d. h. als Ideen, die den Erkenntnisprozeß leiten, denen aber in der Wirklichkeit nichts entspricht. Solche Vernunftideen sind die von der Seele, von Gott und von der Welt.

Es gibt es nach Kant sehr wohl eine apriorische, erfahrungsunabhängige Erkenntnis. Diese sagt aber nichts über die Wirklichkeit an sich aus, sondern ausschließlich über die Bedingungen einer jeden möglichen Erkenntnis von Gegenständen, sie ist Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung.

In der Philosophie des 20. Jahrhunderts ist die Idee einer reinen Vernunft zumeist auf die Frage nach der Möglichkeit apriorischer Erkenntnis, nach der Möglichkeit synthetisch-apriorischer Urteile reduziert worden.