Nutzen, Nützlichkeit

Der Nutzen oder die Nützlichkeit einer Handlung wird subjektiv von einer Person für sich selbst bewertet.

In konsequentialistischen Ethiken, insbesondere im klassischen Utilitarismus wird der Nutzen einer Handlung gleichgesetzt mit der Tendenz, das subjektiv empfundene Glück der betroffenen Personen zu befördern.

Ein inhaltliche Bestimmung des Nutzens als offenbarte Vorzüglichkeit alternativer Produkte, den Geschmack einer Person findet such auch in den frühen ökonomischen Schriften zur Nutzenstheorie.

In der Entscheidungstheorie wird der Begrif des Nutzens formal über den Begriff der Präferenz definiert.

Nimmt man geeignete Eigenschaften für Präferenzordnungen an, sind solche Präferenzordnungen unter Zuordnung eines numerischen Wertes zu jeder Handlung einer Nutzenfunktion abbildbar.

Das in der Ökonomie vertretene Prinzip der Nutzenmaximierung ist als Teil einer ökonomischen Handlungstheorie unabhängig von der Präferenztheorie begründungsbedürftig.

Versuche, die Nutzentheorie in präskriptive Ethiken oder in die Ökonomie aufzunehmen, sind mit dem Problem der Meßbarkeit und Vergleichbarkeit von Nutzen verbunden.

Im klassischen Utilitarismus übernahm diese Aufgabe der wohlinformierte, unparteiische Beobachter.

In der modernen Nutzentheorie, die auf die Arbeiten von John von Neumann und Morgenstern zurückgeht, werden Präferenzordnungen ordinal skaliert und erlauben so eine schwache, ordinale, intrapersonelle Vergleichbarkeit alternativer Handlungen.