Georg Cohn (1887 – 1956)

Der Däne Georg Cohn ist ein Vertreter des Neukantianismus.

Seine neue Denkweise besteht darin, dass er Begriffe, Regeln und Gesetze als Untersuchungsgegenstand der Rechtsphilosophie ablehnt und dafür das an den Augenblick gebundene Recht aus einer Beurteilung der konkreten Gesamtlage allein rechtsdogmatisch begründet.