Johannes Althusius (1557 – 1638)

Der deutsche Staatstheoretiker Joachim Althusius (auch: Joachim Althaus) ist ein Vertreter des kalvinistischen Naturrechtes. Grundgedanke seiner Lehre ist der Begriff der Volkssouveränität.

Die Souveränität und Mejestät kommen allein dem Volk zu und ist untreenbar von diesem. Die Souveränität kann nicht veräußert werden. Nur die Verwaltung ist übertragbar.

Jedem Staat liegt ein stillschweigender oder ausdrücklicher Vertrag oder Sozialkontrakt zugrunde. Die Vollmacht, das Mandat durch das Volk, ist die einzige Legitimation, auf der die Herrschaft beruhen kann. Das Volk kann aber nur einen widerrufbaren Auftrag erteilen.

Höher als die Souveränität des Volkes steht jedoch die göttliche Gewalt. Die vertragliche Verpflichtung des Herrschers besteht in der Sorge um das Volkswohl, wozu auch die Förderung der Religion gehört. Kommt er seinen Verpflichtunge nicht nach, darf das Volk den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist der Widerstand gegen den Herrscher rechtens.

Aufgabe der Politik ist es, unter Zugrundelegung von Philosophie und Theologie den sozialen Körper zweckmäßig zu gestalten.