Unmittelbarer Schluss

Als unmittelbaren Schluss bezeichnet man einen Schluss, in dem neues Wissen aus nur einer Prämisse abgeleitet wird. Aristoteles betrachtete die unmittelbaren Schlüsse als logische Hilfsmittel.

Man kann folgende unmittelbaren Schlüsse unterscheiden:

  • Schluss von der Falschheit bzw. der Wahrheit eines Urteils auf die Wahrheit bzw. Falschheit eines kontradiktorischen Urteils,
  • Schluss von der Wahrheit eines Urteils auf die Falschheit eines konträren Urteils,
  • Schluss von der Wahrheit eines subordinierenden Urteils auf die Wahrheit eines subordinierten Urteils und von der Falschheit eines subordinierten Urteils auf die Falschheit eines subordinierenden Urteils,
  • Konversion und Obversion und
  • Kontraposition.