Der Orden der Ewigen Anbetung ist nicht sehr alt. Es sind seit seinem Entstehen noch nicht zweihundert Jahre verflossen.

Im Jahre 1649 wurde die Heilige Monstranz zwei Mal in einer Zeit von nur wenigen Tagen in zwei Kirchen zu Paris entweiht. Diese entsetzliche und seltene Kirchenschändung setzte die ganze Stadt in Aufregung. Der Prior Groß-Vicar von St. Germain des Pres ordnete eine feierliche Prozession seiner ganzen Geistlichkeit an, bei welcher der päpstliche Nuntius celebrirte. Diese Sühnung genügte jedoch zweien würdigen Frauen, der Madame Courtin, Marquise v. Boucs und der Gräfin von Chateauvieux nicht. Diese gegen das »allerheiligste Sakrament des Altares« verübte Schmähung konnten die beiden frommen Seelen nicht vergessen und schien ihnen nicht anders gut gemacht werden zu können als durch eine Ewige Anbetung in einigen Nonnenklöstern. Beide, die eine 1652, die andere 1653 übermachten der Mutter Katharina von Bar, genannt vom heiligen Sakrament, einer Benedictinerin, ansehnliche Summen zum Geschenk, um zu diesem frommen Zwecke ein Kloster vom Orden des heiligen Benedict zu gründen. Die erste Erlaubniß zu dieser Stiftung erhielt Katharina von Bar von Herrn v. Metz, Abt von St. Germain, unter der Bedingung, »daß kein Mädchen aufgenommen werde, welche nicht dreihundert Livres Renten, also ein Kapital von sechstausend Livres, mitbringe.«

Die königliche Bestätigung datirt von 1654. Drei Jahre später, also im Jahre 1657 ermächtigte der Papst Alexander XII. durch ein besonderes Breve, auch die Bernhardinerinnen von Klein-Picpus die Ewige Anbetung zu verrichten, ebenso wie die Benedictinerinnen vom Heiligen Sakrament.

Die beiden Orden selbst sind jedoch ganz verschieden von einander.