Wahrheitswert

In der klassischen Logik hat jeder Satz einen bestimmten Wahrheitswert: Er ist entweder wahr oder falsch. Man spricht auch vom Prinzip der Zweiwertigkeit.

In der mehrwertigen Logik wird mit mehr als diesen zwei Wahrheitswerten gearbeitet, d. h. das Prinzip vom ausgeschlossenen Dritten aufgegeben.

Die Wahrheitswerte der mehrwertigen Logik werden oft als Quasiwahrheitswerte bezeichnet.

Die intuitionistische Logik akzeptiert nur zwei Wahrheitswerte, schreibt aber nicht jedem Satz einen bestimmten Wahrheitswert zu. Letzteres folgt daraus, dass Wahrheit und Falschheit dort als Behauptbarkeit bzw. nachweisbare Falschheit verstanden werden. Auch hier gilt das Prinzip vom ausgeschlossenen Dritten nicht.

Parakonsistente Logiken verzichten dagegen auf das Prinzip vom ausgeschlossenen Widerspruch und akzeptieren, dass Aussagen mehrere Wahrheitswerte haben können.

In der imaginären Logik gilt weder das Prinzip vom ausgeschlossenen Dritten noch das Prinzip vom ausgeschlossenen Widerspruch.

Während die meisten logischen Disziplinen untersuchen, wann einer Aussage ein Wahrheitswert zukommt, untersucht die epistemische Logik die Zuordnung von Wahrheitswerten.