Satz vom zureichenden Grunde

Satz vom zureichenden Grunde (lat. lex rationis determinantis sive sufficientis) oder Prinzip vom zureichenden Grunde ist einer der vier Hauptsätze der klassischen formalen Logik. Diesem Satz zufolge muß jeder wahre Gedanke durch einen anderen Gedanken begründet werden, dessen Wahrheit bewiesen ist.

Schon Leukipp und Demokrit kannten den Satz vom zureichenden Grunde.Sie sagten: Kein Ding entsteht ohne Ursache, alles entstehtaus irgendeinem Grunde und mit Notwendigkeit.

Demokrit interpretiert den Satz vom zureichenden Grunde ontologisch:

"Nichts geschieht ohne Ursache, sondern alles hat einen zureichenden Grund."

Er sagt auch:

"Nicht ein Ding entsteht ohne Ursache, sondern alles entsteht aus irgendeinem Grund und mit Notwendigkeit."

Die Entdeckung des Satzes vom zureichenden Grunde wird gewöhnlich Leibniz zugeschrieben.

Leibniz formulierte: "Im Sinne des zureichenden Grundes [raison suffisante] finden wir, dass keineTatsache als wahr oder existierend und keine Aussage als wahr betrachtet werden kann, ohne dass ein zureichender Grund vorhanden wäre, warum es so ist und nicht anders …" [1]

Den Satz vom zureichenden Grunde betrachtete Leibniz als Prinzip aller Erfahrungswahrheiten, im Unterschied zum Satz vom Widerspruch, der von ihm als Prinzip aller Wahrheiten des Verstandes interpretiert wurde.

Der Satz des zureichenden Grundes hat seine ontologische Entsprechung im Satz des Grundes.

[1] Leibniz, G. W.: Monadologie, &; 33, Nr. 32