Explizite Definition

Definition, bei der der zu definierende Begriff mittels einer gedanklichen oder sprachlichen Beschreibung durch hinreichend bekannte andere Begriffe erklärt wird. Z. B. hat das am häufigsten angewandte Definitionsverfahren definitio fit per genus proximum et differentiam specificam den Charakter einer expliziten Definition.

In vielen Fällen ist eine explizite Definition einfach die Einführung einer neuen Bezeichnung, eines Namens, für einen mehr oder minder komplizierten Zusammenhang zwischen Begriffen. Z. B. kann man den Begriff parallel für Geraden einfach als Abkürzung für liegen in einer Ebene und schneiden sich nicht ansehen.

Bei einer expliziten Definition, die den Charakter einer bloßen Abkürzung hat, ist das von einer Definition eigentlich zu fordernde Prinzip der äquivalenten Ersetzbarkeit von Definiendum und Definiens erfüllt: Es kann in jedem Kontext der definierte Begriff durch die definierende Beschreibung in den bekannten Begriffen, als deren Abkürzung er steht, ersetzt werden, ohne dass sich dabei die Bedeutung ändert.

Als Beispiele für Definitionen, die zunächst keine expliziten Definitionen sind, seien genannt: die Kontextdefinition, die implizite Definition, die induktive Definition und die ostensive Definition.