Als sie blaß und hinkend in den Gerichtssaal zurückkehrte, empfing sie ein allgemeines Freudengemurmel. Von Seiten der Zuhörerschaft war es die Empfindung befriedigter Ungeduld, welche man im Theater erleidet, wenn der letzte Zwischenakt des Lustspieles vorüber ist, der Vorhang sich hebt und das Ende herannaht. Von Seiten der Richter war es die Hoffnung, bald zum Abendessen kommen zu können. Selbst die kleine Ziege meckerte vor Freude. Sie wollte auf ihre Herrin loseilen, aber man hatte sie an die Bank festgebunden.

Die Nacht war völlig hereingebrochen. Die Kerzen, deren Zahl man nicht vermehrt hatte, verbreiteten so wenig Licht, daß man die Mauern des Verhandlungssaales nicht sehen konnte. Die Finsternis verhüllte alle Gegenstände darin mit einer Art Nebel. Einige gefühllose Richtergesichter traten zur Noth daraus hervor. Ihnen gegenüber, am Ende des langen Saales, konnte man einen verschwimmenden weißen Punkt vom dunkeln Hintergrunde sich abheben sehen. Es war die Angeklagte. Die hatte sich zu ihrem Platze hingeschleppt. Als Charmolue mit herrischer Geberde den seinigen wieder eingenommen hatte, setzte er sich nieder; dann erhob er sich wieder und sprach, ohne gerade allzuviel Eitelkeit über seinen Erfolg durchblicken zu lassen: »Die Angeklagte hat alles gestanden.«

»Zigeunermädchen,« nahm der Präsident jetzt das Wort, »Ihr habt alle Eure Thaten der Zauberei, der Unzucht und des an Phöbus von Châteaupers begangenen Meuchelmordes eingestanden?«

Ihr Herz krampfte sich zusammen. Man hörte sie in der Dunkelheit schluchzen.

»Alles, was Ihr nur wollt,« antwortete sie matt, »aber tödtet mich schnell!«

»Herr Procurator des Königs beim Kirchengerichtshofe,« sagte der Präsident, »die Kammer ist bereit, Euch und Eure Anträge zu vernehmen.«

Meister Charmolue legte ein fürchterliches Heft vor sich nieder, begann mit vielen Gestikulationen und übertriebener Betonung der Sachwalterkunst eine lateinische Rede vorzulesen, in welcher alle Beweise des Processes sich auf ciceronischen Umschreibungen, die mit Citaten aus Plautus, seinem Lieblingskomiker, geschmückt waren, aufbauten. Wir bedauern, unsern Lesern dieses merkwürdige Schriftstück nicht mittheilen zu können. Der Redner trug es mit einer sonderbaren Lebendigkeit vor. Er hatte den Eingang noch nicht beendigt, als ihm schon der Schweiß von der Stirne rann, und die Augen aus dem Kopfe heraustraten. Plötzlich brach er, gerade in der Mitte einer Periode, ab, und sein für gewöhnlich ziemlich sanfter, ja sogar dummer Blick nahm einen niederschmetternden Ausdruck an. »Meine Herren,« rief er aus (diesesmal auf französisch, denn diese Worte standen nicht im Hefte), »der Satan ist dermaßen in diese Angelegenheit verwickelt, daß wir sehen, wie er sich in unsere Verhandlungen mischt und mit ihrer Würde Aeffereien treibt. Sehet doch!« Bei diesen Worten zeigte er mit der Hand auf die kleine Ziege hin, welche, als sie Charmolue gesticuliren sah, in Wahrheit gemeint hatte, daß es an der Zeit sei, es ebenso zu machen, sich auf das Hintertheil niedergelassen hatte, und so gut sie es vermochte, mit ihren Vorderfüßen und dem bärtigen Kopfe das pathetische Geberdenspiel des königlichen Procurators beim Kirchengerichtshofe nachäffte. Dies war, wie man sich dessen erinnern wird, eine ihrer hübschesten Kunstleistungen. Dieser Zwischenfall, dieser letzte »Beweis« brachte große Wirkung hervor … Man band der Ziege die Beine, und der Procurator des Königs nahm den Faden seiner Beredtsamkeit wieder auf. Diese wurde sehr lang, aber der Schluß war bewunderungswürdig. In Folgendem geben wir den letzten Satz, zu dem man die heisere Stimme und die athemlosen Bewegungen Meister Charmolue’s sich hinzudenken möge: » Ideo, domini, coram stryga demonstrata, crimine patente, intentione criminis existente, in nomine sanctae ecclesiae Nostrae-Domniae Parisiensis, quea est in saisina habendi onmimodam altam et bassam justitiam in illa hac intemerata Civitatis insula, tenore praesentium declaramus nos requirere, primo, aliquandam pecuniariam indemnitatem; secundo, amendationem honorabilem ante portalium maximum Nostrae-Dominae, ecclesiae cathedralis; tertio, sententiam, in virtute cujus ista stryga cum sua capella, seu in trivio vulgariter dicto »la Grève«, seu in insula exeunte in fluvio Secanae, juxta pointam jardini regalis, executatae sint!« 44

Er setzte sein Barett wieder auf und ließ sich wieder auf seinen Stuhl nieder.

» Eheu,« seufzte Gringoire tief betrübt, » bassa latinitas!« 45

Ein anderer Mann im schwarzen Gewande erhob sich neben der Angeklagten; es war ihr Vertheidiger. Die nüchternen Richter begannen zu murren.

»Vertheidiger, haltet Euch kurz,« sagte der Präsident.

»Herr Präsident,« entgegnete der Advocat, »weil die Beklagte das Verbrechen eingestanden hat, so habe ich den Herren nur noch ein Wort zu sagen. Folgendermaßen lautet der Text des salischen Gesetzes: »Wenn eine Unholde einen Menschen gefressen hat, und ist dessen überführt, so soll sie eine Buße von achttausend Hellern bezahlen, welche zweihundert Goldsous betragen.« Es gefalle der Kammer, meine Clientin zu dieser Buße zu verurtheilen.«

»Ein abgeschafftes Gesetz,« sagte der peinliche Anwalt des Königs.

» Nego,« 46 entgegnete der Vertheidiger.

»Zur Abstimmung!« sagte ein Rath; »das Verbrechen ist offenbar, und es ist spät.«

Man schritt zur Abstimmung, ohne den Saal zu verlassen. Die Richter sagten zu allem »ja«, ohne Bedingung; sie hatten es eilig. Man sah ihre barettgeschmückten Häupter sich eins nach dem andern in der Dunkelheit entblößen, als ihnen der Präsident ganz leise die furchtbare, entscheidende Frage vorlegte. Die arme Angeklagte schien sie anzublicken, aber ihr trübes Auge sah nichts mehr.

Darauf begann der Gerichtsschreiber etwas niederzuschreiben; sodann überreichte er dem Präsidenten eine lange Pergamentrolle. Hierauf hörte die Unglückliche, wie das Volk in Bewegung gerieth, die Hellebarden zusammenschlugen, und wie eine eisige Stimme folgendermaßen sprach:

»Zigeunermädchen, an dem Tage; welchen der König, unser Herr, bestimmen wird, zur Mittagsstunde, sollt Ihr auf einem Karren, im Hemde, barfüßig, den Strick um den Hals, vor das große Portal von Notre-Dame geführt werden, dort sollt Ihr mit einer zwei Pfund schweren Wachskerze in der Hand öffentliche Buße thun, und von da sollt Ihr nach dem Grèveplatze geführt werden, wo Ihr am Galgen der Stadt gehenkt und erdrosselt werden sollt; und Eurer Ziege soll gleiches geschehen. Auch sollt Ihr dem geistlichen Gerichte als Genugthuung für die von Euch begangenen und von Euch eingestandenen Verbrechen der Zauberei, der Magie, der Unzucht und des an der Person des Herrn Phöbus von Châteaupers begangenen Mordes drei goldene Löwenthaler bezahlen. Möge Gott Eurer Seele gnädig sein!«

»Ach! es ist ein Traum!« murmelte sie; und sie fühlte, wie rohe Fäuste sie davonstießen.

  1. Lateinisch: Deshalb, ihr Herren, und da die Hexe öffentlich vor aller Augen überwiesen, das Verbrechen offenkundig, das Vorhaben eines Verbrechens vorhanden ist, so erklären wir im Namen der heiligen Kirche Notre-Dame in Paris, welche das Recht hat, hohe und niedere Gerichtsbarkeit in dieser besagten, unentweihten Stadtinsel zu üben, verlangen, erstens: eine Geldentschädigung; zweitens: öffentliche Buße vor dem Haupteingange der Hauptkirche Notre-Dame: drittens: einen Urteilsspruch, kraft dessen jene Hexe und ihre Ziege entweder auf der Stelle, welche gewöhnlich »der Grèveplatz« genannt wird, oder auf der in den Seinefluß auslaufenden Insel dicht an der Spitze des königlichen Parkes hingerichtet werden!
  2. Lateinisch: O, das Mönchslatein!
  3. Lateinisch: Nein! sage ich. Anm. d. Uebers.