Wahrscheinlichkeitsschluß

Als Wahrscheinlichkeitsschluß, wahrscheinlichen Schluss oder Wahrscheinlichkeitsurteil bezeichnet man einen mittelbaren Schluss, in dessen Schlusssatz kein gesichertes, sondern nur wahrscheinliches Wissen enthalten ist.

Nach Reichenbach beruht alle unsere Erkenntnis auf Wahrscheinlichkeitsschlüssen.

Als Wahrscheinlichkeitsschluß bezeichnet L. W. Rutkowski ein Schluss, bei dem aus dem Vorliegen eines Ereignisses auf zu erwartende Ereignisse geschlossen wird und wo das abgeleitete Urteil eine Disjunktion ist, in der auf die relative Bedeutung jedes Gliedes der Disjunktion im Vergleich zu den übrigen hingewiesen wird.

Wahrscheinlichkeitsschlüsse sind nach Rutkowski die wichtigste Art eduktiver Schlüsse.

Die Induktion ist nach Jevons ein Spezialfall des Wahrscheinlichkeitsschlusses.