Gewißheit

Der Anspruch von Gewißheit wird danach unterschieden, ob damit ein gesichertes Wissen (objektive Gewißheit) oder Sicherheit in der Überzeugung (subjektive Gewißheit) gemeint ist. Gewißheit meint entweder die objektive Wahrheitsfindung, d. h. ein Sachverhalt ist verfügbar, oder die subjektive Form der Wahrheitsanerkennung, d. h. das Verfügen über einen Sachverhalt oder alternativ die Ungewißheit bezüglich dieses Sachverhaltes.

Den Zustand der Ungewißheit nennt man Zweifel.

Descartes beanspruchte auf der Grundlage seines methodischen Zweifels, die Selbstgewißheit des Denkenden als objektive Gewißheit ausgewiesen zu haben.

Bei Hegel stellt die sinnliche Gewißheit ein erstes unmittelbares Wissen dar.

Es gibt nach Milhaud eine mathematisch-logische Gewißheit, die um so weniger objektiv ist, desto strenger sie ist. Die logische Gewißheit beruht auf dem Satze des Widerspruches Sie hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Die mathematische Gewißheit ist subjektiver Art, da sie auf Schöpfungen des Geistes zu Zwecken der Exaktheit beruht. Sie basiert auf (empirisch beeinflußten) fiktiven Begriffen oder Symbolen von Selektionswert, welche die Wissenschaft fördern.